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B Funktionale Bauleistungsbeschreibung
»Planung und Errichtung von Wohngebäuden,
Tschaikowskistraße 14
in 13158 Berlin«
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Inhaltsverzeichnis
1 Struktur der vorliegenden Unterlagen ...................................................... 6
2 Allgemeine Projektbeschreibung ............................................................. 6 2.1 Vertragsunterlagen.................................................................................. 6 2.2 Ausgangssituation ................................................................................... 7 2.3 Zielstellung .............................................................................................. 8 2.4 Planungs- und Bauleistungen des GUs ................................................... 9 2.5 Beweissicherung ................................................................................... 12 2.6 Planungs- und Bauablauf ...................................................................... 13 2.7 Bemusterung ......................................................................................... 13 2.8 Entsorgung ........................................................................................... 14 2.9 Baureinigung ......................................................................................... 14
3 Allgemeine Rahmenbedingungen ......................................................... 15 3.1 Planungsrecht ....................................................................................... 15 3.2 Bürgerpartizipation ................................................................................ 16 3.3 Grundbuch ............................................................................................ 16 3.4 Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ............................................. 16 3.5 Gesicherte Erschließung ....................................................................... 16 3.6 Brandschutz .......................................................................................... 17 3.7 Standsicherheit ..................................................................................... 17 3.8 Barrierefreiheit ...................................................................................... 18 3.9 Erschließungsvertrag ............................................................................ 18 3.10 Anforderungen - Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Neubauten .... 18
4 Beschreibung der Standorte .................................................................. 20 4.1 Beschaffenheit ...................................................................................... 21 4.2 Altlasten und Kampfmittel ...................................................................... 22 4.3 Ver- und Entsorgung (leitungsgebundene Erschließung) ...................... 23
5 Allgemeine Anforderungen an die Planung und die Gestaltung ............. 23 5.1 Leistungsgrenzen .................................................................................. 23 5.2 Gestaltung des Gebäudes und allgemein genutzten Gebäudeflächen .. 23
6 Technische Anforderungen an die Gebäudeplanung ............................. 26 6.1 Baukörper ............................................................................................. 26 6.2 Schallschutz .......................................................................................... 26 6.3 Bauphysik ............................................................................................. 27 6.4 Sicherheitskonzept ................................................................................ 28 6.5 Verkehrs- und Technikflächen im Gebäude .......................................... 28
7 Gestaltung und Funktionalität der Außenanlagen .................................. 28 7.1 Gesamtkonzept ..................................................................................... 28 7.2 Spielplätze ............................................................................................ 29
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7.3 Abfallentsorgung ................................................................................... 29 7.4 Erschließung und Wegeführung ............................................................ 30 7.5 Regenentwässerung ............................................................................. 30
8 Kostengruppenübergreifende qualitative und technische Anforderungen31 8.1 Konstruktion .......................................................................................... 31 8.2 Tragwerk ............................................................................................... 31 8.3 Baustoffe und Bauhilfsstoffe .................................................................. 32 8.4 Toleranzen und Definitionen der Ausführungsqualität ........................... 32
9 Anforderungen an die Qualität für Bau und Technik .............................. 33 9.1 KG 200 – Herrichten und Erschließen ................................................... 33 9.2 KG 400 – Bauwerk Technische Anlagen ............................................... 66 9.3 KG 500 – Außenanlagen ..................................................................... 115 9.4 KG 700 - Baunebenkosten .................................................................. 128
Anlagen Teil B
Anlage B 1 Baurecht und Angaben zum Grundstück
B 1.1 Auszüge Grundbuch B 1.2 Auskunft Baulast B 1.3 Liegenschaftskarte
Anlage B 2 Planung
B 2.1 Baugenehmigung B 2.2 Flächenberechnung, Baubeschreibung - Genehmigungsplanung B 2.3 Amtlicher Lageplan B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen B 2.6 Farb- und Materialkonzept B 2.7 Ausschreibungsplanung Elektrotechnik B 2.8 Ausschreibungsplanung Heizung, Lüftung, Sanitär B 2.9 Genehmigungsstatik B 2.10 GEG-Nachweise Genehmigungsplanung B 2.10.1 Wärmebrückennachweise Genehmigungsplanung B 2.11 Rahmenterminplan
Anlage B 3 Mediengebundene Ver- und Entsorgung – Leitungsauskünfte (öffentliches Netz)
B 3.1 Leitungsauskunft Trinkwasserversorgung/ Abwasserentsorgung B 3.2 Leitungsauskunft Gasversorgung B 3.3 Leitungsauskunft Stromversorgung B 3.4 Leitungsauskunft Telekommunikation
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B 3.5 Leitungsauskunft Negativauskünfte
Anlage B 4 Voruntersuchungen / Gutachten
B 4.1 Brandschutzkonzept - Genehmigungsplanung B 4.2 Baugrund- und Schadstoffgutachten B 4.3 Einschätzungen Altlastensituation B 4.3.1 Einschätzung Altlastensituation; Kostenschätzung Bodenentsorgung B 4.4 Artenschutzgutachten B 4.5 Regenwasserkonzept - Genehmigungsplanung B 4.6 Schalltechnische Untersuchung – Genehmigungsplanung B 4.6.1 Schalltechnische Bewertung TA-Geräte - Genehmigungsplanung
Anlage B 5 Standards zur Bauqualität (GESOBAU)
B 5.1 Pflanzliste Leitprodukte B 5.2 Technischer Leitfaden der Messdienste GmbH B 5.3 Gebäudetechnischer Standard (KG 450)
Anlage B 6 Muster-Dokumentation der Planungs- und Bauleistung
B 6.1 Dokumentationsliste Neubau B 6.1.1 Musterkontrollliste zur Prüfung des PKM B 6.1.2 Bewirtschaftungsübersicht LP9 B 6.2 Dokumentation Bauabfall B 6.2.1 Erfassungstool Doku GewAbfV B 6.2.2 Anlage Dokumentation GewAbfV B 6.2.3 Ausfuellanleitung_Dokumentation_GewAbfV_SenUVK_Teil_Bau B 6.2.4 DZ_FOR_PRO_REP_Muster Bestätigung GewAbfV
Anlage B 7 Muster für Wartungsverträge
B 7.1 Muster Wartungsvertrag für Heizungs- und Sanitäranlagen B 7.1.1 a; b Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär B 7.1.2 a; b; c Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär B 7.1.3 Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär B 7.2 Muster Wartungsvertrag für Lüftungsanlagen B 7.2.1 a; b Muster Anlage Wartung Lüftung B 7.2.2 a; b; c Muster Anlage Wartung Lüftung B 7.3 Muster Wartungsvertrag für RWA-Anlagen B 7.3.1 Muster Anlage Wartung RWA-Anlagen B 7.3.2 a; b; c Muster Anlage Wartung RWA-Anlagen B 7.4 Muster Wartungsvertrag für Retentions- bzw. Gründächer B 7.4.1 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer B 7.4.2 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer B 7.4.3 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer B 7.4.4 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer
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B 7.5 Muster Wartungsvertrag Regenrückhaltung B 7.5.1 Muster Anlage Wartung Regenrückhaltung B 7.5.2 Muster Anlage Wartung Regenrückhaltung B 7.6 Muster Wartungsvertrag Photovoltaik B 7.6.1 Muster Anlage Wartung Photovoltaik B 7.6.2 Muster Anlage Wartung Photovoltaik Wartung B 7.7 Muster Wartungsvertrag Sicherheitsbeleuchtung B 7.7.1 Muster Anlage Wartung Sicherheitsbeleuchtung B 7.7.2 a, b, b Muster Anlage Wartung Sicherheitsbeleuchtung B 7.8 Muster Wartungsvertrag Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen B 7.8.1 Muster Anlage Wartung Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen B 7.8.2 Muster Anlage Wartung Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen B 7.9 Muster Wartungsvertrag Aufzuganlage B 7.9.1 Muster Anlage Wartung Aufzuganlagen B 7.9.2 Muster Anlage Wartung Aufzuganlagen B 7.10 Muster Wartungsvertrag Seilsicherung B 7.10.1 Muster Anlage Wartung Seilsicherung B 7.10.2 Muster Anlage Wartung LB Seilsicherung B 7.10.3 Muster Anlage Wartung Prüfbuch Seilsicherung B 7.10.4 Muster Anlage Wartung Montagedokumentation Seilsicherung B 7.10.5 Muster Anlage Wartung Einbaudokumentation Seilsicherung B 7.11 Muster Wartungsvertrag Videoüberwachung B 7.11.1 Muster Anlage Wartung Videoüberwachung B 7.11.2 a; b Muster Anlage Wartung Videoüberwachung B 7.12 Muster Wartungsvertrag Brandmeldeanlage
B 7.12.1 Muster Anlage Brandmeldeanlagen B 7.12.2 a; b; c Muster Anlage Wartung Brandmeldeanlagen
Anlage B 8 Sonstiges, Merkblätter
B 8.1 Merkblatt PV Ready B 8.2 Baustellensicherheit AXA Versicherung B 8.3 Schnittstelle GU_Energie-Effizienz-Experte
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1 Struktur der vorliegenden Unterlagen
Die funktionale Bauleistungsbeschreibung besteht aus der verbalen Leis- tungsbeschreibung sowie ergänzenden Anlagen. Die verbale Beschreibung strukturiert sich in funktionale Anforderungen (Punkt 2 bis 7) und qualitative Anforderungen (Punkt 8 und 9).
Die der funktionalen Leistungsbeschreibung beigefügten Anlagen sind bei und mit Angebotserstellung als Leistungsbestandteil zu berücksichtigen. Den Bietern werden die in diesem Text benannten Anlagen in digitaler Form als pdf-Dokument (in Originalgröße) und in gedruckter Fassung (bei Großformat- plänen auf DIN A3 verkleinert) zur Verfügung gestellt.
Die beigefügten Standards zur Bauqualität der GESOBAU AG sind in Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept eingearbeitet und grundsätzlich zu berück- sichtigen, sofern in der Bauleistungsbeschreibung nicht abweichende Anforderungen formuliert sind.
2 Allgemeine Projektbeschreibung
2.1 Vertragsunterlagen
Alle im Zuge des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen AG und GU. Hierzu zählen insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen:
-
Die funktionale Leistungsbeschreibung nebst Anlagen
-
Genehmigungs-, Ausschreibungsplanung (siehe Anlagen B2)
-
Sämtliche in den Anlagen erwähnten Unterlagen (siehe Anlagen B1 – B8)
-
Der Rahmenterminplan gemäß Vergabeunterlagen (siehe Anlage B 2.11)
-
Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Neubau nebst Anlagen (siehe Anlage B8.2 besondere Vertragsbedingungen (VOB))
-
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
-
Alle technischen Vorschriften und Normen in der zur Abnahme aktuellen Fas- sung wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI-/VDE- und VDS- Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien sowie die sonstigen allgemeinen Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme unter Beachtung der Standards der GESOBAU
-
Die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Baustellen- verordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften und die Bestimmun- gen der Berufsgenossenschaft
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- Die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und sonsti- gen Vorschriften, wie z.B. das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Nachweis- verordnung, die Abfallverzeichnis-Verordnung, die Energieeinsparverordnung, das Bundesimmissionsschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Durchführungsvorschriften, die Bauordnung des Landes Berlin und er- gänzende Durchführungsvorschriften
Die Anschlussbedingungen der örtlichen Versorgungsträger und der Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kabel- und Stromversorgungsunternehmen
2.2 Ausgangssituation
Allgemein
Die GESOBAU AG, im Nachfolgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, plant an dem Standort Tschaikowskistraße 14, 13158 Berlin, im Bezirk Pan- kow, auf einer Grundstücksfläche von ca. 2.500 m² Mietwohnungen mit einer BGF (R) von ca. 2.470m2 neu zu errichten. Die schlüsselfertige Errichtung dieser Neubauten soll durch einen Generalunternehmer (Nachfolgend GU ge- nannt) ausgeführt werden. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau von 4 Wohngebäuden, die sich in ein straßenseitiges und drei hofseitige Gebäude aufteilen. Das Raumprogramm beinhaltet insgesamt 17 Wohneinheiten. Die Wohneinheiten bestehen aus Zwei- bis Fünfzimmereinheiten. Den Wohnun- gen vorgelagert sind Freibereiche in Form von Terrassen, Balkonen und Gärten bei den Erdgeschosswohnungen. Die Gebäude sind nicht unterkellert, Technik und Allgemeinräume befinden sich im Erdgeschoss des Vorderhau- ses. Das geplante Bauvorhaben wird überwiegend in Holzelementbauweise gebaut.
Standort
Das Grundstück befindet sich im Bezirk Berlin-Pankow, Niederschönhausen, zwischen dem Güllweg im Osten und der Tschaikowskistraße im Süden. Das Grundstück wird über die Tschaikowskistraße erschlossen. Westlich schließt der vordere Neubau der Tschaikowskistr 14 an die gründerzeitliche Nachbar- bebauung an. Das durch den Vorgarten abgerückte Vorderhaus nimmt so die Gebäudekante der anschließenden Nachbarbebauung auf. Gemeinsam mit dem westlichen Nachbarn (Tschaikowskistraße 16) wird eine geschlossene Bauweise auf dieser Grundstücksseite angestrebt.
Das Bauvorhaben wurde nach §34 BauGB eingereicht, da für gegenständli- ches Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt.
Im Vorfeld der Planung wurde eine Abstimmung mit der Abteilung Stadtent- wicklung und Bürgerdienste bezüglich der geschlossenen Bauweise geführt und positiv beurteilt.
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Stand der Planung
Für das Bauvorhaben liegt eine abgeschlossene Genehmigungsplanung, so- wie Ausschreibungspläne der Architektur vor. Durch den Auftraggeber (im folgenden AG genannt) wurde in Zusammenar- beit mit einem Generalplaner die Planung bis zur Leistungsphase 4 einschl. gestalterischer Leitdetails gemäß HOAI erstellt (siehe Anlage B2 und B5.1).
Der vom AG beauftragte Generalplaner wird ab der Leistungsphase 5 ein qualitätssicherndes Controlling übernehmen.
Die vorliegende Planung beinhaltet den geprüften Standsicherheitsnachweis, den geprüften Brandschutznachweis, sowie die Wärmeschutznachweise für KfW-Effizienzhäuser 40 Standard (folgend KfW-EH40 genannt), Baugrundgut- achten und sämtliche zur Erlangung der Genehmigungsfreistellung vereinfachten Baugenehmigung (§63 BauO Berlin) notwendigen Unterlagen. Diese bilden die Grundlage der Kalkulation, der Ausführungsplanung, sämtli- cher Leistungen sowie der Ausführung und sind als verbindlich anzusehen.
Die Prüfungen durch besondere Sachverständige gemäß BauO Bln wurden durch nachfolgend aufgeführte Sachverständige durchgeführt.
Brandschutz: Dipl. Ing. (FH) Vinzent Fliegner, FEUERSCHILD BRAND- SCHUTZ GmbH, Keplerstraße 8 – 10, 10589 Berlin
Standsicherheitsnachweis: Dr. Ing. Hagen Schüler, TRAGMANUFAKTUR, Hönower Str. 104 / Jacques-Offenbach-Platz 1, 12623 Berlin
Prüfung und Überwachung des energieeinsparrechtlichen Nachweises nach GEG 2020: Dipl.-Ing. Anja Richter, Storkower Str. 99 A, 10407 Berlin
Diese Prüfungen sind nicht Teil der Leistung bzw. dieses Angebots.
Die Planungsleistungen von Änderungen zur vorliegenden Ausschreibungs- planung sind durch den GU zu erbringen. Planungskosten sind dem AG aufzuzeigen. Gegebenenfalls notwendige erneute Prüfungsleistungen durch Sachverständige sind vom GU zu veranlassen und dem zuständigen Bezirk- samt vorzulegen.
2.3 Zielstellung
Grundsätzlich ist das Ziel des Bauvorhabens, ein differenziertes Wohnungsan- gebot für eine gemischte Zielgruppe von Kunden anzubieten, wobei der Anteil großer, familienfreundlicher Wohnungen überwiegt.
Derzeit sind für die einzelnen Gebäude folgende Nutzungen vorgesehen: Straßenseitiges Gebäude (Vorderhaus): Haustechnikraum, Elektroraum, Kin- derwagenraum, zentrales Treppenhaus und 11 Wohneinheiten.
Gartenseitige Gebäude: 3 Doppelhäuser mit jeweils 2 Wohneinheiten
Bei den Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen auf dem Grundstück (Vor- derhaus) sind alle Wohnungen barrierefrei erreichbar und mehr als die Hälfte
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der Wohnungen (6 von 11 Wohnungen) barrierefrei nutzbar gem. den Anfor- derungen der Bauordnung Berlin. Die Konstruktion des Vorderhauses ist eine Kombination aus den tragenden inneren Bauteilen, ausgeführte in CLT (Brettsperrholz) Stützen und Decken- platten, sowie Holzrahmenelemente für die nichttragenden Außenwände. Die Aussteifung im Vorderhaus erfolgt über einen Stahlbetontreppenkern, den Wohnungstrennwänden und einigen Wänden im Erdgeschoss, die ebenfalls aus Stahlbeton ausgeführt sind und der Stahlbetonbrandwand, zur Tschaikowskistr. 16. Die Doppelhäuser sind punktgleich organisiert. Die Trag- struktur setzt sich aus Holztafelbau und Brettsperrholzdecken zusammen.
Aufgrund der zentralen Lage und guten Anbindung des ÖPNV wurde auf den Bau von PKW-Stellplätzen verzichtet, dafür werden auf dem Grundstück Fahrrad- und Lastenradstellplätze in überdachter und nicht überdachter Aus- führung geschaffen.
Die GESOBAU beabsichtigt, die Gebäude langfristig für Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten.
Zur schlüsselfertigen Errichtung und Realisierung des Wohnensembles mit 17 Wohnungen mit Haustechnikraum, Elektroraum, Kinderwagenraum im Vor- derhaus, sowie im Außenbereich befindlichen Fahrradstellplätzen, der Feuerwehrzufahrt und einem Kinderspielplatz sind sowohl Planungsleistun- gen (ab Leistungsphase 5 HOAI) als auch alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen durch den Generalunternehmer (im Folgen- den als GU bezeichnet) zu erbringen.
2.4 Planungs- und Bauleistungen des GUs
Vom GU sind sämtliche Planungsleistungen (ab Leistungsphase 5 gemäß HOAI) und Ausführungsleistungen einschließlich aller Neben- und besonde- ren Leistungen sowie sonstigen Maßnahmen zur kompletten Herstellung eines funktions- und gebrauchsfähigen, den öffentlich-rechtlichen Bestimmun- gen und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechenden Bauwerkes zu erbringen, auch wenn sie nicht einzeln genannt werden, aber zur Erreichung des geschuldeten Erfolgs erforderlich sind. Die Prüf- und Schalungspläne sind vom GU zu übernehmen.
Hierbei sind etwaige Auflagen aus der Baugenehmigung oder sonstige, wei- terführende baurechtliche Bestimmungen in der Leistungsphase 5 durch den GU umzusetzen.
Der GU führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe des Vertrages auf Grundlage der Vertragsunterlagen zur schlüssel- fertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind,
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• einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt, inkl. der Ausführungsplanung, sowie durch den GU zu planen- den und auszuführenden Übergabeschächte, sofern nicht durch die Ver- und Entsorgungsunternehmen ausgeführt,
• einschließlich aller noch zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordi- nations-, Gutachter- und Prüfleistungen soweit nicht in den Leistungstexten anderweitig beschrieben,
• einschließlich der Erstellung der Außenanlagen gemäß der vorliegenden Pla- nung
• einschließlich der Wiederherstellung der öffentlichen Bereiche und Flächen, die vom GU z.B. für Überfahrten, Baustelleneinrichtung oder anderweitig genutzt werden
Dazu gehören insbesondere auch Planungs- und Bauleistungen wie:
• Erschließung und Außenanlagen inkl. Stellplätze Fahrradstellflächen und Straßen,
• Erschließung zur mediengebundenen Ver- und Entsorgung,
• Einholen wasserrechtlicher Genehmigungen,
• Abstimmungen mit Behörden und Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Vorbereitung und Stellung aller erforderlichen Anträge, z. B. bei Baumrodun- gen und/ oder Artenschutz,
• Leistungen zur erweiterten Bodenanalyse der abzufahrenden Böden,
• Geländefreimachung mit Rodungsmaßnahmen und Bodenaustauschmaßnah- men, Entfernung Rückbau von Schächten, Rohrleitungen sowie erdverlegten Elektrokabeln. Die Beschaffenheit des Grundstücks nach Abbruch der Be- standsgebäude ist dem Punkt 4.1.1 zu entnehmen.
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Koordination und Erlangung erfor- derlicher, nachbarschaftlicher Zustimmungen,
• Leistungen für besondere Leistungen der Bodenmechanik, Erd- und Grund- bau inkl. Spezialgründungsverfahren,
• SiGeKo- Leistungen und Leistungen des Koordinators nach BGR 128,
• Dokumentation der Planungs- und Bauleistungen gemäß den Anlagen unter B6
• Wartungsleistungen für ausgewählte baukonstruktive und technische Anla- gen, gemäß B7 Muster Wartungsverträge
• Sämtliche Bauleistungen für die Errichtung des Bauvorhabens.
• Erstellung eines Baulogistikkonzeptes.
Gegebenenfalls notwendige Vollmachten werden bei Bedarf durch den AG zur Verfügung gestellt.
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Die SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung und die Leistungen des BGR 128 Koordinators sind Bestandteil der Leistungen des GUs. Der GU hat jeweils ein externes Unternehmen mit dem Erbringen der vorgenannten Leis- tungen zu beauftragen.
Grundsätzlich ist eine schlüsselfertige Leistung anzubieten. Diese enthält alle Bauleistungen, Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind die Wohngebäude mit Haustechnikraum, Elektroraum, Kinderwagenraum im Vorderhaus, nebst Verkehrs- und Erschließungsanlagen, sowie die im Au- ßenbereich befindlichen Fahrradstellplätzen, der Feuerwehrzufahrt, einem Kinderspielplatz und die Außenanlagen funktions- und bezugsfertig nach den vom GU bzw. Auftraggeber erstellten Planunterlagen zu errichten, so dass sie zu dem vorgesehenen Zweck genutzt werden können.
Geschuldet ist auch die Berücksichtigung und Einhaltung öffentlich-rechtlicher sowie nachbarschaftsrechtlicher Vorschriften und Bindungen, einschließlich der Vorbereitung, Zusammenstellung und Stellung etwaiger erforderlicher An- träge (ausgenommen der Versorgungsunternehmen, hier nur die unterschriftsreife Erstellung) und Einholung der Genehmigungen nebst aller Kosten und Gebühren.
Der GU ist verantwortlich für die Koordination der Beauftragung (die Beauftra- gung der Versorger erfolgt durch den Auftraggeber) und der Bauleistung der Versorger zur Herstellung der Versorgung der Häuser mit Wärme, Wasser, Strom und Breitband (Telekommunikation und Kabel-TV). Die Abstimmungen mit den Versorgern zur rechtzeitigen Verlegung der Hausanschlüsse sowie deren technische Klärung sind Sache des GUs.
Die Versorgung der Häuser mit Wärme, Wasser, Strom und Breitband erfolgt ab den jeweils definierten Übergabepunkten bzw. Übergabeeinrichtungen der Versorgungsunternehmen in Verantwortung des GUs (siehe auch Punkt 9.1.2). Anfallende Anschlussgebühren/-kosten, z. B. Baukostenzuschüsse für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum bis zu den Übergabepunkten, werden vom Auftraggeber gegen Nachweis getragen. Zur Erhaltung der zweckbe- stimmten Nutzung sind nach Fertigstellung für folgende baukonstruktive und technische Anlagen Wartungsleistungen entsprechend der Muster für War- tungsverträge (siehe Anlage Ziffer B7 Muster Wartungsverträge) über einen Zeitraum von 5 Jahren zu erbringen und separat vom Pauschalfestpreis für die Gesamtbauleistung vertragsweise. Zudem ist bei Kalkulation der War- tungsverträge die Unterlage B6.1.2 Bewirtschaftungsübersicht LP9 zu beachten.
Diese Leistungen werden durch die GESOBAU in gesonderten Wartungsver- trägen beauftragt und betreffen folgende Anlagen, falls vorhanden:
• Heizungs- und Sanitäranlagen
• Lüftungsanlagen,
• RWA-Anlagen,
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• Sicherheitsbeleuchtung,
• Aufzugsanlagen,
• Notrufbereitschaft und Aufzugswärterdienst,
• Tor- und Türanlagen,
• Retentions- bzw. Gründächer,
• Sekuranten,
• Photovoltaikanlagen,
Rauchmeldeanlagen und Sekuranten werden durch Rahmenvertragspartner der Gesobau gewartet.
Das Projektkommunikationssystem (PKM) soll für alle internen und externen Projektbeteiligten und somit auch vom GU vertraglich verpflichtend genutzt werden. Das internetbasierte PKM vernetzt alle internen und externen Betei- ligten des Projektes und dient als zentrale Projektplattform (siehe hierzu Anlage B.6.1.1 Musterkontrollliste zur Prüfung PKM)
Das Baumanagement obliegt allein dem GU. Die Sicherstellung von Pla- nungs- und Ausführungsqualitäten, Terminen und Kosten stehen an oberster Stelle.
2.5 Beweissicherung
Vor Baubeginn ist durch den GU in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine umfassende Beweissicherung für Straßen, Wege und Grünflächen (Hochbau und Tiefbau) durchzuführen und zu dokumentieren. Für die umliegende Bebauung ist in jedem Fall eine Beweissicherung im inne- ren (betrifft nur die an der westlichen Grundstückgrenze gelegenen vier Baukörper der Nachbarn) - unabhängig von den Gründungs- und Wasserhal- tungsmaßnahmen vorzusehen. Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen sind durch den GU zu tragen und im Rahmen des Angebotes darzustellen.
Spätestens 3 Monate nach Fertigstellung muss die abschließende Beweissi- cherung erfolgen.
Die Beweissicherung ist durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten Sachverständigen in Einverständnis mit den Eigentümern unverzüglich nach Auftragserteilung des GUs durchzuführen. Für die Terminabstimmung mit den Eigentümern ist der unabhängige Sachverständige allein verantwortlich.
Nach Baufertigstellung sind gegebenenfalls entstandene Beschädigungen, die durch die Baumaßnahme verursacht wurden, in Verantwortung und auf Kosten des GUs zu beseitigen bzw. in den Zustand vor Baubeginn zurückzu- führen.
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2.6 Planungs- und Bauablauf
Die Planung des konkreten Projektablaufes obliegt dem GU. Von diesem ist ein Projektterminplan (Bauzeitenplan) zu erstellen und mit dem Angebot ein- zureichen. Soweit auf Grund der Grundstückssituation und des Umfangs der Bauaufgabe Bauabschnitte innerhalb des Baufeldes gebildet werden, sind diese neben dem Terminplan auch anhand eines geeigneten Planes mit dem Angebot darzustellen.
Die Planungs- und Bauausführungstermine können nach dem Gesamtkon- zept des GUs gestaltet werden; u. a. sind in jedem Fall folgende Aspekte jeweils gebäude- bzw. bauabschnittbezogen zu berücksichtigen:
• Planungsphase
- Dauer und Fertigstellung von Ausführungsplanung unter Berücksichtigung sinnvoller Annahmen für Sichtungszeiträume (14 Tage) durch den General- planer des Bauherrn
• Bauausführungsphase
-
Abschluss Baufreimachung (ggf. Baumfällung und ggfs. Bodenaustausch)
-
Fertigstellungstermin Gründung,
-
Fertigstellung Rohbau – Gebäudehülle dicht
-
Fertigstellung Ausbau
-
Fertigstellung Ver- und Entsorgung
-
Fertigstellung Außenanlagen
-
Beginn der Sachverständigen- und behördlichen Abnahmen
-
Beginn der VOB-Abnahmen,
-
Gesamtfertigstellungstermin des Projekts (ggfs. gliedern in Bauabschnitte)
2.7 Bemusterung
Es wird die Herstellung einer Musterfassade am Rohbau, incl. Fenster und Fassadenbekleidung erwartet. Weiterhin ist eine Musterwohnung, vorab zu den übrigen Arbeiten, zu erstellen.
Diese Musterwohnung dient zur Freigabe der Bauqualitäten. Diese soll ab ca. 6 Monaten vor Baufertigstellung als Besichtigungswohnung genutzt werden und entsprechend für die Aktiva-Berlin und Interessenten begehbar sein.
Die im Farb- und Materialkonzept angebenden Leitfabrikate und damit ver- bundenen Qualitäten, gelten als bindend.
Von im Farb- und Materialkonzept abweichende und vom Bieter alternativ an- gebotene Fabrikate und Typen sind in Form eines Verzeichnisses / einer Liste
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zur Angebotslegung vorzulegen. Es dürfen nur Typen und Ausstattungsge- genstände ausgewählt werden, die mindestens der im Farb- und Materialkonzept definierten Qualität entsprechen.
Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss er mit der Ange- botsabgabe dies auf einem gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: Position, Fabrikat, Nachweise der Gleichwer- tigkeit mit allen erforderlichen Parametern (Konfirmitätsnachweis). Anderenfalls gilt das ausgeschriebene Fabrikat. Dies gilt für alle ausgeschrie- benen Positionen. Die digitale Bemusterung von Bauteilen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
Einzelne Materialien und Bauteile sind zur Übergabe aus möglichst gleicher Charge (originalverpackt) unter Angabe von Hersteller, Fabrikat, Artikel- sowie Farbnummern zu übergeben.
2.8 Entsorgung
Der GU hat ein Entsorgungskonzept für die Bauphase zu entwickeln und bis zum Baubeginn vorzulegen (siehe Anlage B6.2.1 – B6.2.4).
Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle des GU sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu sammeln. Die anfal- lenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung des GU.
Die Container bzw. die je Abfallschlüsselnummer getrennten Bauabfälle aller Arten sind ohne Aufforderung und unverzüglich unter Verwendung von gülti- gen Entsorgungsnachweisen, Sammelentsorgungsnachweisen (gefährliche Abfälle) bzw. von Lieferscheinen oder vereinfachten Entsorgungsnachweisen (nicht gefährliche Abfälle) abzufahren. Vor dem Abtransport der Bauabfälle ist die Unterschrift bzw. elektronische Signatur (eANV in ZEDAL) von der be- hördlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) einzuholen.
Die Beseitigung gefährlicher Abfälle (Transport und Entsorgung) erfolgt inkl. Nachweis- und Begleitscheinführung im eANV über ZEDAL (AG bzw. von ihm Bevollmächtigter signiert als Abfallerzeuger).
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle ist durch den GU laufend zu dokumentie- ren, die Nachweise (ausgefüllte Begleitscheine, Übernahmescheine, etc.) sind beim AG einzureichen.
2.9 Baureinigung
Gegenstand dieses Gewerkes sind sämtliche Reinigungsarbeiten, die zur funktions- und bedarfsgerechten Erstellung und Nutzung der Wohngebäude einschließlich der Außenanlagen erforderlich werden.
Die Gebäude und die Außenanlagen der Baumaßnahme sind während der Bauzeit regelmäßig (mindestens wöchentlich) grob zu reinigen. Das unge- schützte Lagern von Bauschutt und Baustellenabfällen ist untersagt. Die
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Zwischenlagerung hat sturmsicher in Containern mit Deckel zu erfolgen.
Die Übergabe des Gebäudes erfolgt nutzungsfertig in einem feingereinigten Zustand (Gebäudegrundreinigung).
Es sind möglichst umweltschonende und untergrundneutrale Reinigungsmittel einzusetzen. Reinigungsmittel dürfen zu keinen Oberflächenveränderungen führen und die Eigenschaften der zu reinigenden Flächen nicht ändern, zum Beispiel Rutschhemmung, Optik etc., und nicht beeinträchtigen. Dies ist unter Zuhilfenahme mit auf die Materialien abgestimmten Pflegemitteln durchzufüh- ren. Auf Probeflächen ist der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Sämtliche Absperrmaßnahmen und Umstellen von Einrichtungsgegenständen zur Durchführung der Reinigung gelten als Nebenleistung.
Die Arbeiten dürfen nur von erfahrenen und geschulten Arbeitskräften unter Aufsicht eines Verantwortlichen, der die Reinigungsabläufe ständig über- wacht, vorgenommen werden.
Die Übergabe einer Liste der verwendeten Reinigungsprodukte bezogen auf die zu reinigende Fläche einschließlich der Anleitungen für die weiteren Pfle- gemaßnahmen sind an den AG vor der Ausführung zu übergeben.
Die komplette Baufeinreinigung des Gebäudes, der Anlagen usw. des Ge- samtobjekts vor Übergabe an den AG, sind einzukalkulieren. Hierzu gehört auch die Entsorgung von Müll und sämtlicher anfallender Schmutzreste.
Sämtliche sichtbaren Bauteile, Beläge, Bekleidungen etc. sind von allen Ver- schmutzungen und Verunreinigungen innen und außen zu reinigen, Aufkleber oder Markierungen sind zu entfernen, ausgenommen die Zulassungskenn- zeichnungen.
Alle Reinigungsleistungen müssen zur Übergabe an den AG bzw. Mieter / Nutzer mängelfrei komplett abgeschlossen sein.
3 Allgemeine Rahmenbedingungen
3.1 Planungsrecht
Bauantrag
Das Bauvorhaben auf Flurstück 154 in Berlin Pankow wurde nach §34 BauGB eingereicht, da für gegenständliches Gebiet kein Bebauungsplan vor- liegt. Der Einfügenachweis gem. §34 BauGB – erfolgt in geschlossener Bauweise.
Dafür wurde im Vorfeld der Planung eine Abstimmung mit der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste bezüglich der geschlossenen Bauweise geführt und positiv beurteilt.
Die Abweichung von der Berliner Bauordnung von §6 (2) Abstandsflächen, sowie nach §30 abs. 2 Nr. 1 und §32 Abs. Nr. 2 müssen auf dem Grundstück
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selbst liegen. Überlappung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück Tschaikowskistraße 16 , Gemarkung Pankow, Flur 153, Flurstück 481 wurden beantragt.
Das Vorderhaus wird der Gebäudeklasse 4 zugeordnet, die 3 hofseitigen Doppelhäuser als Gebäudeklasse 2.
Stand der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BauO Bln), durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, liegt seit dem 06.08.2025 vor (siehe Anlage B 2.1 Baugenehmigung)
Bis spätestens zum Baubeginn müssen folgende Bauvorlagen (Bautechni- sche Nachweise) vorliegen.
Bericht über den geprüften Standsicherheitsnachweis oder Teilbericht (Leis- tungsumfang AG)
Bericht über den geprüften Brandschutznachweis (Leistungsumfang AG)
Bericht über die geprüften Nachweise GEG
3.2 Bürgerpartizipation
Es wurde kein gesonderter Bürgerpartizipationsprozess durchgeführt.
Der AG beabsichtigt jedoch nach Zuschlagserteilung das Bauvorhaben im Rahmen einer Informationsveranstaltung interessierten Anwohnern vorzustel- len. Die Teilnahme ein oder mehrerer Vertreter des GUs wird ausdrücklich erwünscht. Im Pauschalfestpreis ist die Teilnahme an der Veranstaltung zu berücksichtigen.
3.3 Grundbuch
Die GESOBAU ist gemäß dem in Anlage B 1.2 beigefügten Grundbuchs von Pankow, Blatt 5764N, Eigentümerin des im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Niederschönhausen, gelegenen Grundstücks Tschaikowskistraße 14, Flurstü- cke 95, Flur 153 in der Gemarkung Pankow. (Anlage B 1.3)
Es sind auf dem Grundstück keine Baulasten verzeichnet (siehe Anlage B1.3).
3.4 Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
Das Grundstück ist mit keinen persönlichen Dienstbarkeiten belastet.
3.5 Gesicherte Erschließung
Die Erschließung ist gem. § 34 Satz 1 BauGB gesichert.
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3.6 Brandschutz
Allgemeine Anforderungen
Es sind sämtliche einschlägige baurechtlichen und brandschutztechnischen Vorschriften sowie Richtlinien zu beachten. Die brandschutztechnischen Maß- nahmen des Objektes orientieren sich an den landesbaurechtlichen Anforde- rungen der Berliner Bauordnung sowie dem vorliegenden Brandschutznach- weis (siehe Anlage B 4.1).
Alle sich daraus ergebenden Maßnahmen sind Bestandteil der Leistung des GUs. Die Stoffe sowie die Ausführung müssen mindestens den brandschutz- technischen Anforderungen sowie denen des Vorbeugenden Brandschutzes und der DIN 4102 genügen, z. B. Wärmedämmung, Kabeldurchführungen und Rohrdurchführungen.
Die baurechtlich geforderten Standards müssen zwingend eingehalten wer- den. Zuwegungen auf das Grundstück, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr gemäß § 5 BauO Bln und dem vorliegenden Brandschutznach- weis sind zwingend einzuhalten.
Hinsichtlich der Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen bei der Verlegung von Rohr- sowie Elektroleitungen, etc. werden im Rahmen der Pla- nung die Anforderungen gemäß der baurechtlich eingeführten Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) berücksichtigt, Fassung 10.02.2015, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020. In diesem Zusammenhang wird auf den Brandschutznachweis als Grundlage der weiteren Planung und Ausführung des GUs verwiesen.
Prüfingenieur für Brandschutz
Der Brandschutznachweis wurde vom Prüfingenieur für Brandschutz, Dipl. Ing. (FH) Vinzent Fliegner, FEUERSCHILD BRAND-SCHUTZ GmbH, Kepler- straße 8 – 10, 10589 Berlin, geprüft
3.7 Standsicherheit
Durch den AG wurde die Vordimensionierung (siehe Anlage B 2.9 Genehmi- gungsstatik) erstellt. Der Standsicherheitsnachweis wird zurzeit erstellt und geprüft.
Die Prüfung gemäß BauO Bln erfolgt durch den in Berlin zugelassenen Prüfin- genieur für Standsicherheit VPI, Dr. Ing.Hagen Schüler, TRAGMANUFAKTUR, Hönower Str. 104 / Jacques-Offenbach-Platz 1, 12623 Berlin
Durch den GU ist die Fortführung der Statik / Ausführungsstatik mit den dazu- gehörigen Konstruktionszeichnungen, Verankerungs- und Bewehrungsplänen, etc. auf Basis der vorliegenden Unterlagen zu erstellen und von dem Prüfinge- nieur für Standsicherheit prüfen zu lassen.
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Die Prüfgebühren für den Prüfingenieur für Standsicherheit werden durch den AG getragen. Die Änderungen zu dem bereits vom AG übersandten Prüfbericht sind dann in Eigenregie dem zuständigen Bezirksamt Pankow vor Baubeginn vorzulegen.
3.8 Barrierefreiheit
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau von 4 Wohngebäuden, die sich in ein straßenseitiges und drei hofseitige Gebäude aufteilen. Das Raumprogramm beinhaltet insgesamt 17 Wohneinheiten. Erfordernisse aus §50 der BauOBln Barrierefreies Bauen erstrecken sich nur auf das Vorderhaus. Im Vorderhaus sind alle 11 Wohnungen barrierefrei erreichbar und mehr als die Hälfte der Wohnungen (6 von 11 Wohnungen) barrierefrei nutzbar gem. § 50 Absatz 1 BauO Bln. Diese Wohnungen müssen über den üblichen Hauptzugang barrie- refrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische über die geforderten Bewegungsflächen für den Gebrauch von Gehhilfen und Rolla- toren verfügen. Diese barrierefreien Wohnungen sind gesondert gekennzeichnet und die Bewegungsflächen im Bad innerhalb der Ausschrei- bungsplanung Hochbau und Freianlagen, in den Nachweisen zu Barrierefreiheit (siehe Anlage B2.4) ausgewiesen.
Es ist zu beachten, dass alle Balkontüren der barrierefreien Wohnungen ge- mäß § 50 der Bauordnung Berlin mit Flachschwellen gemäß Leitdetail (siehe Anlage B 2.5) ausgeführt werden müssen.
3.9 Erschließungsvertrag
Liegt in gegenständlichem Projekt nicht vor.
3.10 Anforderungen - Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Neubauten
3.10.1 Energetische Anforderungen
Ziel ist ein wirtschaftliches Verhältnis aus einem geringen Energieverbrauch und einem konstanten Nutzerkomfort. Dabei sind energieoptimierende Fakto- ren (z. B. Nutzung von Speicherfähigkeiten und Tageslichtnutzung durch Anzahl und Größe der Fenster je nach Ausrichtung der Gebäudeseiten) be- reits in der Planung berücksichtigt worden, so dass für die Mieter hinsichtlich Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch möglichst geringe Nebenkosten ent- stehen. Diese Ziele sind in der weiteren Planung und Ausführung durch den GU weiterzuverfolgen.
3.10.2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Sommerlicher Wärmeschutz
Allgemeine Anforderungen
Das Gebäude ist im KfW-EH40.-Standard geplant und entsprechend der KfW
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-EH40-Nachweise herzustellen. Um diesen zu erreichen ist ein Gleichwertig- keitsnachweis oder ein detaillierter Wärmebrückennachweis zu führen. Die Ausführungsplanung sollte sich an diesem orientieren. Die thermischen Quali- täten der Außenbauteile werden im "Erläuterungsbericht GEG-Nachweis und KfW-EH40-Nachweise aufgeführt (siehe Anlage B 2.10 GEG-Nachweise und 2.10.2 Wärmebrückenberechnung).
Abweichende Materialien und/oder Konstruktionen sind vom Energieberater auf Kosten des GUs nachweisen zu lassen.
Die Berechnung zum sommerlichen Wärmeschutz ist ebenfalls beigefügt, Stand (siehe Anlage B 2.10 und B 2.10.1 - Nachweise GEG und KfW-EH40). Der sommerliche Wärmeschutz wurde im Rahmen der vorliegenden Leis- tungsphase 4 betrachtet. Hierbei sind Bedarfe bezüglich der Fensterverschattung entstanden. Mittels vergleichender Betrachtung der Son- neneintragskennwerte wurden die betrachteten Räume nachgewiesen. Für das Gebäude ist eine außenliegende Verschattung von transparenten Bautei- len (Fenster / Fenstertüren) vorgesehen. Im Rahmen des Nachweises werden Simulationen kritischer Räume durchgeführt, um die konkreten Anforderun- gen an die Verschattungseinrichtungen in Verbindung mit dem jeweiligen Energiedurchlassgrad der Verglasungen zu ermitteln. Nach derzeitigem Stand der Ausbildung der Fassaden mit unterschiedlich hohem Anteil an transparenten Flächen sowie Maßnahmen zur Nachtauskühlung wird von Verglasungen ohne besondere oder ggf. nur moderaten Sonnenschutzeigen- schaften ausgegangen. Grundsätzlich sind die Fenster mit außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen zu versehen (Rolladen). Eine erhöhte Nachtlüf- tung mit einer Luftwechselrate i.H.v. 2/h ist laut GEG zulässig und wurde angesetzt. Die Fenster wurden mit einem U-Wert i.H.v. 0,8 W/m²K und einem Energiedurchlassgrad i.H.v. 0,4 angesetzt. Die Fensterqualitäten der kritischen Räume sind unter besonderer Berück- sichtigung der bauphysikalischen Anforderungen gemäß den Anlagen zu GEG und SWS zu prüfen und einzuhalten.
Eine Fenstertür (2. Rettungsweg) pro Wohnung ist ohne außenliegenden Sonnenschutz auszuführen, hier ist ein innenliegender Sonnenschutz zu kal- kulieren.
Gemäß der Förderrichtlinie für KfW-Effizienzhäuser ist ein Lüftungskonzept vorgesehen und ein Luftdichtheitskonzept (OP) zu erstellen.
Berechnung und Nachweise
Mit dem Nachweis der Erfüllung des GEG sind die Wärmebedarfsberechnung und die jeweiligen Energieausweise zu erstellen. Diese sind nicht mit dem An- gebot vorzulegen, im Auftragsfall jedoch ohne gesonderte Vergütung zu erstellen. Der GESOBAU AG ist für jedes der Wohngebäude ein separater Energieausweis auszustellen und mindestens 3 Monate vor Fertigstellung zu übergeben.
Die Prüfung und Kontrolle der Nachweise zur energetischen Gebäudeplanung
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verbleiben in der Sphäre des GUs.
Fördermittel
Die GESOBAU AG wird Fördermaßnahmen der KfW für die Erreichung des Energiestandards KfW-EH40 für das Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Die Planung ist bereits erfolgt und der Nachweis wird zurzeit geprüft. Die weiter- führende Dokumentation und Nachweispflicht liegen beim GU. Die Aufwendungen dafür sind einzukalkulieren.
Bauausführung und Bauqualität
Folgende Nachweise zur Qualität der Bauausführung und Minimierung ener- getischer Verluste sind im Angebot einzukalkulieren:
• Gebäudethermografie (Wärmebilduntersuchung): Im Anschluss an die Realisierung der Maßnahme sind Wärmebildaufnahmen von allen Gebäudeabschnitten bzw. -aufgängen vorzunehmen und deren Auswertung zu dokumentieren.
• Luftdichtheit der Gebäudehülle: Für die Gebäude ist jeweils die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle in geeigne- ten Bereichen nachzuweisen. Dazu ist eine Messung in Form eines Differenzdruck Messverfahrens mit Leckageortung und Bewertung durchzu- führen, z. B. Blower-Door-Test. Die Prüfung ist einmalig in Form einer Schlussmessung durchzuführen.
Sollten sich bei der Auswertung der durchgeführten Qualitätsprüfung Mängel ergeben oder die geforderten Luftdichtigkeitswerte gemäß GEG nicht nachge- wiesen werden, ist zu Lasten des GUs eine Nachbesserung der Leistung durchzuführen und der Mangel zu beheben.
4 Beschreibung der Standorte
Das Baugelände an der Tschaikowskistraße befindet sich im Ortsteil Berlin- Pankow. Das Grundstück befindet sich im Bezirk Berlin-Pankow, Nieder- schönhausen, zwischen dem Güllweg im Osten und der Tschaikowskistraße im Süden. Das Grundstück wird über die Tschaikowskistraße erschlossen. Die früheren Bebauungen sind mittlerweile abgebrochen. Über die gesamte Länge der östlichen Grundstückskante ist allerdings davon auszugehen, dass sich Reste der Außenanlagen unterhalb der Vegetation befinden.
Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks Tschaikowskistraße 14 er- folgt über die Stichstraße Tschaikowskistraße, welche in der Grabbeallee / B96a mündet.
Grundsätzlich erfolgen in der jetzigen Ausprägung die direkte verkehrstechni- schen Zuwegung zum Grundstück selbst über die Tschaikowskistraße. Das Baugrundstück hat eine fahnenartige, längliche Form mit den Maßen von ca. 21 m x 114 m. Dies ist bei den Überlegungen zur Baustellenlogistik zwingend
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zu berücksichtigen. Der Antrag auf provisorische Zufahrt über den Bürgers- teig wurde durch den AG gestellt.
Gegebenenfalls muss ein Teil der Baustelleneinrichtung im öffentlichen Stra- ßenland vor dem Bestandgebäude errichtet werden. Abstimmungen mit den Ämtern zu Straßensondernutzungen, Schutz und Wiederherstellung von Stra- ßenbelägen, Schutz der Bäume an der Straße, etc. sind vorzusehen und Bestandteil des Leistungsumfangs des GUs. Nach Auftragsvergabe hat der GU unmittelbar einen BE-Plan zur Abwicklung der Baustelle dem AG vorzule- gen.
Das Grundstück befindet sich abseits von Durchgangsstraßen in einem weni- ger dicht besiedelten Bereich von Berlin Pankow. Im Umfeld befinden sich überwiegend große Grundstücke mit altem Baumbestand und hohem Grün- anteil.
Das Gelände ist nach Absprache mit der GESOBAU AG zugänglich. Eine Be- sichtigung durch den GU kann vor Angebotsabgabe erfolgen.
4.1 Beschaffenheit
4.1.1 Gelände
„Beschaffenheit Gelände“
Das eingefriedete Baugrundstück der Tschaikowskistraße 14 weist eine durchweg gleichbleibende Geländehöhe auf. Unterschiede belaufen sich auf ca. 30 cm von ca. +43,230 über NN auf +43,350 über NN (siehe Lageplan in Anlage B 2.3 und B 2.4). Es gibt leichte Wiesen-Busch-Vegetation und vor al- lem im Randbereich des Grundstückes unterschiedlich große Einzelbäume (siehe Lageplan Bäume / Abbruch in Anlage B 2.4) An der westlichen Seite befanden sich längs Schuppen und eine Überdach- ung die abgebrochen wurden. Das Baugrundstück wird unbebaut und als überwiegend nicht versiegelte Brachfläche übergeben. Es ist zu berücksichti- gen, dass noch vereinzelt Reste der Wegeführung, von Fundamenten , ehem. versiegelter Flächen und Bestandsleitungen vorzufinden sein können..
Da das Grundstück eingefriedet ist, haben sich auch keine weiteren Wegbe- ziehungen durch das Grundstück hinweg ausbilden können. Zu beachten ist, dass das Flurstück 96 in der vorangegangenen Nutzung mitbenutzt wurde. Hierfür fehlt eine rechtliche Grundlage und dieses ist wie ein Fremdgrund- stück zu behandeln. Das Baugelände berührt keine bodendenkmalpflegerischen Belange. Ausgleichsmaßnahmen für die, durch den Abriss der Gebäude und vorge- nommenen Baumfällungen, verlorengegangenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind Sache des AG. Es sind keine Ausgleichsmaßnahmen vom GU einzukalkulieren. Das Grundstück wird ohne den in der Fällgenehmigung genannten Baumbestand übergeben (siehe Anlage B 4.4 Artenschutzgutach- ten).
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Die im Zuge der Baugenehmigung genehmigten Baumfällungen werden in der Fällperiode ab 01.10.2025 erfolgen und sind nicht Bestandteil dieses An- gebotes. Das Roden der Stubben ist jedoch im Rahmen der Baufeldfreimachung vom GU zu kalkulieren.
4.1.2 Baugrund / Bodenabtrag
Für das Baugrundstück wurden folgende Baugrunduntersuchungen vorge- nommen:
• Baugrundgutachten
Schichtenaufbau und Lagerungsverhältnisse
Geotechnische Laboruntersuchungen
Umwelttechnische Laboruntersuchungen
Die detaillierten Ergebnisse sind den Anlagen zu entnehmen. Die durchge- führten Baugrunduntersuchungen sind entsprechend dem Bedarf für die individuelle weitere Planung des GUs durch diesen zu spezifizieren.
4.2 Altlasten und Kampfmittel
4.2.1 Altlasten
Für das Baugrundstück Tschaikowskistraße 14 wurde eine Einschätzung zur Altlastensituation erstellt. Die Ergebnisse können der Anlage B 4.2- B 4.3.1 Baugrund- und Schadstoffgutachten entnommen werden.
• Altlastenauskunft
• Altlastengutachten inkl. Kostenschätzung Bodenentsorgung
Durch den AN im LV gesondert zu kalkulieren ist der Abtrag und die Entsor- gung inkl. Deklarationsanalytik des gesamten Bodens auf einer Höhe von 40 cm, da in dieser Schicht Kontaminationen anzutreffen sind und sich hieraus eine Einordnung Z2 (TR - Boden und Recyclingbaustoffen im Erdbau von Bauwerken) erwirkt. Die detaillierte Beschreibung inkl. einer Kostenschätzung (Preisbasis Zeitpunkt Bodenuntersuchung) ist der Beilage B4.3.1 Einschät- zung zur Altlastensituation Kostenschätzung Bodenentsorgung zu entnehmen. Bei der Kalkulation sind Synergien bezügl. Massen / Aushub der Gründung und Versickerungsmulden zu berücksichtigen.
4.2.2 Kampfmittel
Im Ergebnis hat die Altlastenuntersuchung für die Antragsfläche keine Hin- weise auf eine von Kampfmitteln ausgehende konkrete Gefahr ergeben.
Kampfmittelfunde im Zuge der Baumaßnahme gehen zu Lasten des Auftrag- gebers. Die Vergütung der gegebenenfalls erforderlichen Entsorgungsmaßnahmen erfolgt gegen Nachweis.
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4.3 Ver- und Entsorgung (leitungsgebundene Erschließung)
Das zu bebauendes Grundstück ist derzeit nicht an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen. Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen in den öffentlichen Bereichen ist den Leitungsplänen der jeweiligen Versorger zu entnehmen (siehe Anlage B3 Leitungsauskünfte).
Der Schmutzwasseranschluss erfolgt an das Kanalnetz, der Trinkwasseran- schluss an das Leitungsnetz in der Tschaikowskistraße. Die Regenwasserentsorgung erfolgt durch Versickerung auf Eigengrund. Dies wird mit einer gedrosselten Ableitung der Dachwässer (Retentionsdächer) und Bodenfiltermulden in den Freianlagen erreicht.
Am Grundstück ist die Versorgung mittels Fernwärmenetz nicht gegeben. Die Heizenergiebereitstellung soll mittels Wärmepumpentechnik und elektrischer Energie für die Spitzenlast bereitgestellt werden.
Müllentsorgung: Der Müll aller Wohneinheiten wird im gemeinsamen Müll- raum im Vorderhaus gesammelt, eine Standplatzbestätigung der Berliner Stadtreinigung liegt vor.
5 Allgemeine Anforderungen an die Planung und die Gestaltung
5.1 Leistungsgrenzen
Die Leistungsgrenze des GUs wird durch den Grenzverlauf des Flurstücks 95 für die Tschaikowskistraße 14 definiert. Darüber hinaus gehört die Wiederher- stellung der öffentlichen Bereiche und Flächen, die vom GU z.B. für Überfahrten, Baustelleneinrichtung oder anderweitig genutzt werden, zum Leistungsumfang und ist im Pauschalfestpreis zu berücksichtigen.
Umgang mit an die Grundstücke anschließenden öffentlichen Bereichen
Neben den Leistungen auf dem Grundstück selbst sind durch den GU auch an den angrenzenden Grundstücken gegebenenfalls Wiederherstellungsmaß- nahmen zu erbringen, sofern im Zuge der Baumaßnahmen dort Flächen beansprucht wurden.
5.2 Gestaltung des Gebäudes und allgemein genutzten Gebäudeflächen
5.2.1 Fassade
Das äußere Erscheinungsbild der Baukörper wird geprägt von hellen Materia- lien. Die Geschosse haben eine Holzfassade, die von einer vertikalen Ausrichtung geprägt ist. Die einzelnen Geschosse zeichnen sich wiederrum durch horizontale Fassadenbänder ausgeführt als Stahlblech (Brandsperre), verzinkt und beschichtet, Farbe nach Farb- und Materialkonzept, auf Höhe
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der Geschossdecken ab. Wodurch ein vertikaler Versatz zu den Geschosshö- hen der Nachbarbebauung sichtbar wird. Die Fenster und Terrassentüren aller Baukörper unterstreichen die vertikale Orientierung durch ihre bodentiefe Ausformulierung.
Die nicht tragenden Außenwände der Neubauten bestehen aus Tafelbauwän- den mit hinterlüfteter vertikaler Lärchenholzschalung. Im Erdgeschossbereich des Vorderhauses kommt ein verputzter mineralischer Plattenwerkstoff / Putz- trägerplatte zum Einsatz. Dadurch zeichnet sich optisch Im Erdgeschoss ein Sockel heraus, welcher durch hellen Silikatputz sichtbar wird.
Im Vorderhaus zieht sich die Materialität Holz durch das Holz-Eingangsportal punktuell bis ins Erdgeschoss. Vor- und Rücksprünge in der Fassade erge- ben sich über die gesamte Höhe der Fassade und bilden Platz für die selbsttragenden Balkone. Bei allen Gebäuden verspringt das letzte Geschoss ganz oder teilweise. Das Vorderhaus wird mit einem Staffelgeschoss ausge- bildet, die Doppelhäuser haben in die Kubatur eingeschnittene Terrassen. Die Balkone im 3. Obergeschoss erhalten einen baulichen oberen Abschluss mit pergolaartigen Lamellen aus Holz zur Verschattung.
Die Balkone werden aus einer Stahl-/Blechkonstruktion hergestellt und sind selbsttragend mit einer Lagesicherung am Gebäude aufgestellt. Diese sind im Vorderhaus geschossweise jeweils übereinander positioniert. Als Absturzsicherung sind für alle Baukörper Stabgeländer vorgesehen. Die- ses wiederholt sich in der Fassadenansicht vor den bodentiefen Fenstern der Obergeschosse. Zudem sind alle Fenster, Terrassen- und Balkontüren mit Rollladen in einem roten Farbton ausgestattet.
Die Terrassen der zweigeschossigen Bauten sind im Obergeschoss ausgebil- det und erhalten ebenfalls einen baulichen oberen Abschluss durch eine Pergola aus Holzlamellen zur Verschattung
Alle Gebäude erhalten ein Flachdach mit Attika. Der Dachaufbau wird als Sys- tem-Retentionsdach mit Folienabdichtungen ausgebildet. Der Widerspruch der Ausbildung eines gefällelosen Flachdaches zur derzeitigen normativen Vor- gabe ist dem AG bekannt und soll durch eine verbesserte Lagenbildung (3- fach) in der Abdichtungsebene kompensiert werden.
Die Materialität, Farbigkeit und Qualität der Fenster, der Außenwandbekleidun- gen und Fassadenelementen sind dem Farb- und Materialkonzept beschrieben.
Kellergeschoss Die Gebäude werden nicht unterkellert. Haustechnikraum, Elektroraum sowie ein zentraler Müllraum für die gesamte Anlage befinden sich im Erdgeschoss des Vorderhauses. Darüber hinaus ist dort ein Hausanschluss- und Heizungs- raum eingeplant, Die jeweiligen Hauseinführungen aus dem Erdreich sind zu beachten.
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5.2.2 Erschließung des Gebäudes und Eingangsbereich
Haupteingang und Eingangsbereich
Vorderhaus: Das Vorderhaus an der östlichen Seite über einen zurückgesetzten Eingangs- bereich betreten. Ein Flur führt zum zentral liegenden Treppenhaus mit mittig liegendem Aufzug, worüber das Gebäude barrierefrei erschlossen wird. An einem im Treppenraum befindlichen Flur liegen die Wohnungseingänge.
Der Eingangsbereich ist geräumig, hell und einladend unter Berücksichtigung des Farb- und Materialkonzeptes (siehe Anlage B 2.6 Farb- und Materialkon- zept) gestaltet. Die Briefkastenanlagen für das Vorderhaus befindet sich im Eingangsbereich des Erdgeschosses. Eine zentrale Anlage für die Doppel- häuser befindet sich im Bereich Zugangstor/Haupteingang Vorderhaus. Weiterhin ist das Zugangstor mit einer Klingelanlage mit Gegensprechanlage für die Doppelhäuser ausgestattet.
Über die gesamte Länge der Ostseite des Grundstücks verläuft ein Weg, über den man ebenfalls die Doppelhäuser erreicht. Von dem Weg gelangt man über Abzweigungen zu den Wohnungseingängen. Diese liegen jeweils an der Süd- und Nordseite und sind mit je einer weiteren Klingeleinheit pro Woh- nungseingangstür ausgestattet.
Abstellraum für Kinderwagen und Bewegungshilfen
Die Abstellräume für Kinderwagen und Bewegungshilfen befinden in unmittel- barer Nähe zum Eingang/ Eingangsbereich im Vorderhaus in einem brandschutztechnisch abgetrennten und belüfteten Raum, der barrierefrei er- reicht wird.
Fahrradabstellflächen
Die Anzahl der überdachten Fahrradabstellplätze wurde entsprechend der bauordnungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Diese befinden sich auf den Freianalagen verteilt und bestehen aus überdachten und nicht überdach- ten Anlehnbügeln. Die überdachten Stellplätze sind Lauben aus einer tragenden Holzkonstruktion mit extensiv begrünten Dächern. Alle hierfür be- nötigten baulichen Einrichtungen und Bügel werden vom AN geliefert und eingebaut. (siehe Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept).
Treppen- und Flurräume
Für das Treppenhaus des Vorderhauses und die Eingangsbereiche zu den Wohnungen ist ein helles einheitliches Farbkonzept vorgeschlagen.
In den Bereichen der Treppenräume ist der Bodenbelag der Flure und Trep- penstufen aus Feinsteigzeug einschließlich materialgleicher Sockelleisten vorgesehen. Die Wände sind gespachtelt in Q2-Qualität und werden mit ei- nem hochabriebsfesten Anstrich gem. Farb- und Materialkonzept versehen.
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Die Handläufe der Treppe sind aus Edelstahl herzustellen. (siehe Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept).
5.2.3 Straßen und Fahrrad-Stellplätze, Gehwege
Leistungsumfang des GUs ist die Komplettherstellung aller Fahrradstellplätze auf dem Grundstück, sowie die Erschließungswege zu den Hauseingängen und die Errichtung des Spielplatzes inkl. der dazugehörigen Zuwegungen und Spielgeräte. Verbindliche Grundlage hierfür bildet die vom AG erstellte Ge- nehmigungs-, Ausschreibungsplanung nebst Leitdetailplanung der Freianlagen.
6 Technische Anforderungen an die Gebäudeplanung
6.1 Baukörper
Die Anforderungen an die Planung sind in der vorliegenden Ausschreibungs- planung definiert und sind vom GU umzusetzen.
6.2 Schallschutz
Die Anforderungen an den Schallschutz sind im vorliegenden Erläuterungsbe- richt baulicher Schallschutz (siehe Anlage B 4.6 Schalltechnische Untersuchung und B 4.6.1) definiert und sind vom GU umzusetzen.
Die Schallschutzrichtlinien nach DIN 4109 sowie deren mit geltenden Normen in jeweils gültiger Fassung sind einzuhalten, insbesondere bei der Abtren- nung der unterschiedlichen Nutzungseinheiten. Um zu starke Belästigungen durch Geräuschspitzen und Nutzergeräusche zu vermeiden, wird bei Planung und Ausführung die Berücksichtigung körperschalldämmender Maßnahmen gemäß Hinweisen des Merkblattes ZVSHK vorausgesetzt.
Sofern Wohnungseingangstüren direkt an schützenswerte Räume grenzen, sind für die Ausbildung der Wohnungseingangstür die erhöhten Schallschutz- anforderungen gem. DIN 4109 zu beachten.
Innerhalb der Wohnungen wird eine Reduzierung der Schallübertragungs- möglichkeit zwischen Schlafzimmern und Badezimmern vorgesehen. Zur Reduzierung der Schallübertragungsmöglichkeiten zwischen Schlafzimmern und Badezimmern innerhalb von Wohnungen sollen alle Leitungsführungen und Installationen in einer Vorwand ausgeführt werden. Es sind eine Schal- lentkopplung sowie eine Hohlraumdämpfung durch eine geeignete Dämmung vorzusehen. Trennwände sind von Leitungsverzügen freizuhalten.
Den Nachweis der Einhaltung der vertraglich geschuldeten Schallschutzwerte hat der GU im Zuge der Planungsphase rechnerisch und rechtzeitig vor Fer- tigstellung durch geeignete VMPA-qualifizierte Schallmessungen nachzuweisen. Vom GU sind mindestens 5 Messungen je Schallübertra- gungsart (Tritt-, Körper- sowie Luftschall) zu kalkulieren und durchzuführen.
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Die Messorte werden vom Auftraggeber vorgegeben.
Schalltechnische Untersuchung
Für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels liegt uns keine detail- lierte schalltechnische Untersuchung vor. Unter Berücksichtigung der Angaben aus den Umgebungslärm-Kartierungen des Landes Berlin (https://fbinter.stadt-berlin.de )und dem vereinfachten Schätzverfahren für Verkehrsanlagen gemäß DIN 18005 [12] wird der „maßgeblich Außenlärmpe- gel“ ermittelt.
Schalltechnische Untersuchung gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz
Für das Neubauvorhaben ist im Zuge der Ausführungsplanung der techni- schen Anlagen am Dach des Vorderhauses eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Durch diese sollen die zu erwartenden Auswir- kungen des Lärms prognostiziert und Vorschläge unterbreitet werden, welche Schallschutzmaßnahmen (wie die in der vorliegenden Planung vorgeschla- gene seitlicher Schallschutzwände) für die Einhaltung der TA-Lärm (Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vorzunehmen sind.
6.3 Bauphysik
Die Anforderungen an die Thermische Bauphysik sind im vorliegenden Erläu- terungsbericht Nachweise GEG und KfW-EH40 (siehe Anlage B2.6 und B2.6.1) definiert und sind vom GU umzusetzen.
Die thermischen Qualitäten der Außenbauteile und der Nachweis des sommer- lichen Wärmeschutzes sind Teil des Nachweises GEG und KfW-EH40.
Die Fensterqualitäten der kritischen Räume sind unter besonderer Berücksich- tigung der bauphysikalischen Anforderungen gemäß den Anlagen zu GEG und SWS (B 2.10) zu prüfen und einzuhalten.
Die Raumlüftung muss nach energetischem Erfordernis, Schallschutz und Raumluftqualität erfolgen.
Ein Lüftungskonzept wird mit der Ausschreibungsplanung des AG zur Verfü- gung gestellt und ist entsprechend umzusetzen (siehe Anlage B 2.8 Ausschreibungsplanung Heizung, Lüftung, Sanitär).
Die innenliegenden Räume sind, insbesondere bei Unterbringung von Wasch- maschine und/oder Trockner ausreichend zu belüften. Dies ist durch Unterschneidung der Türblätter zu realisieren.
Die detaillierten und zu beachtenden Anforderungen sind unter Punkt 9 in den jeweiligen Kostengruppen beschrieben.
Dem Tauwasserausfall an der Unterseite von Decken und Wänden ist durch geeignete Dämmungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
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6.4 Sicherheitskonzept
Im Rahmen der Gebäudeplanung ist zum vorbeugenden Einbruchschutz ein Sicherheitskonzept berücksichtigt worden. In dieses sind alle Hauseingänge und die Zugangstüren, die Fenster- und Fenstertüren der Erdgeschosswoh- nungen einbezogen. Diese beschränken sich auf Schließfunktionen der Türen und Fenster. Die detaillierten und zu beachtenden Anforderungen sind unter Punkt 9 in den jeweiligen Kostengruppen beschrieben.
Gegensprechanlagen, vorgerüstet für Videoanlagen (nur erforderliche Kabel+ Videofeld im Klingeltableau), sind in der Planung vorzusehen und durch den GU umzusetzen.
6.5 Verkehrs- und Technikflächen im Gebäude
Der Hausaufzug im Vorderhaus ist mit einer maschinenraumlosen Seilauf- zugsanlage vom Erdgeschoss bis in das Dachgeschoss auszustatten.
Im Erdgeschoss sind ein Hausanschluss- und Heizungsraum eingeplant. Für weitere Informationen siehe auch Punkt.
7 Gestaltung und Funktionalität der Außenanlagen
7.1 Gesamtkonzept
Die im Rahmen der Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung erstellte Freianlagenplanung (siehe Anlage B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen) ist als verbindlich anzusehen.
Die Gemeinschaftsgrünflächen nehmen die Funktionen Kinderspiel, Aufent- halt und Regenwasserversickerung auf. Die Müllentsorgung erfolgt über den im Erdgeschoss vorgesehenen Müllraum. Es gibt eine Spielfläche, die mit entsprechendem strapazierfähigem Rasen und Spielangeboten ausgestattet ist.
Die Trennung zwischen Privatgärten und Allgemeinflächen erfolgt mittels He- cken oder Zäunen gemäß Freianlagenplanung. Rasenflächen sind im Bereich der Spielfläche, zwischen der Bebauung und zur süd-, nördlich- und westli- chen Grundstücksgrenze vorgesehen. Bei den zu pflanzenden Hecken ist darauf zu achten, dass diese bereits von Beginn an eine ausreichende Höhe von ca. 1,50m und eine entsprechende Dichte vorweisen. Zum Erschlie- ßungsweg des Grundstücks an der östlichen Grenze und im Vorgartenbereich, sind jeweils versickerungsfähige Mulden und Eintiefungen angelagert, die Detailausbildung zur Gewährleistung der Versickerung ist zu beachten (siehe Anlage B 4.5 Regenwasserkonzept). Zudem werden Ersatz- bäume neu gepflanzt. Die Spielfläche beinhaltet einen Sandkastenbereich und Fallschutzbelag un- terhalb und um das Kletternetz. Weitere Bodenbeläge, die in der
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Außenraumplanung bedacht wurden, sind ein wasserdurchlässiger Pflas- tersteinbeläge aus Betonplatten sowie Rasengittersteine im Bereich der Fahrradstellplätze und der Feuerwehraufstellfläche.
Die Zufahrtswege auf das Grundstück, die Erschließungswege und die Fahr- radstellplätze werden durch System-Pollerleuchten (LED) und Außenwandleuchten ausgeleuchtet. Jede Wohneinheit mit Garten der Neubauten besitzt einen außenliegenden Wasseranschluss, ein weiterer ist für die Versorgung der Allgemeinflächen geplant.
Zu den Nachbargrundstücken ist ein Doppelstabmattenzaun in 2,00m Höhe und in Farbe nach Wahl des Architekten vorgesehen In Teilbereichen ist die- ser mit einem Holzsichtschutz auszustatten. Alle weiteren grundstücksinternen Zäune auf dem Grundstück sind mit gleichem Material in 1m Höhe auszuführen. Die Zaun- und Toranlage beim Zutritt zum Hof / Dop- pelhäusern ist als Zaun mit Stahlunterkonstruktion mit einer Holzlattung ausgeführt. Genauere Informationen sind dem Farb- und Materialkonzept und den Leitdetails zu entnehmen
7.2 Spielplätze
Gemäß Ausführungsvorschrift „Notwendige Kinderspielplätze“ bzw. Bauord- nung Berlin § 8 Abs. 2 Satz 4 BauO Bln ist auf dem Baugrundstück pro Wohneinheit eine nutzbare Spielfläche von 4 m² nachzuweisen. Das sind bei 17 Wohneinheiten mindestens 68m2 Die Spielfläche ist in der Gemeinschafts- grünanlage auf einer separaten Spielfläche neben Vorderhaus und dem ersten Doppelhaus angeordnet. Ausgestattet ist der Spielbereich mit einem Kommunikationsbereich bestehend aus einer Kindersitzgruppe, einem Sand- spielbereich für Kleinkinder und einem Kletternetz.
Die Gestaltung und Einrichtung von Spielflächen und -geräten sind mit der Planung der Außenanlagen vorgegeben und als verbindlich anzusehen.
Die Spielfläche ist barrierefrei erreichbar. Wiesenflächen können für Lauf- und Bewegungsspiele genutzt werden. Es wird Wert auf eine naturnahe und har- monische Einbindung der Spielplätze in die gesamten Außenanlagen gelegt.
7.3 Abfallentsorgung
Die im Rahmen der Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung erstellte Au- ßenanlagenplanung, einschließlich der ausgewiesenen Zugang zum Müllraum, ist als verbindlich anzusehen. Als Grundlagen wurden die Vorga- ben der BSR angesetzt. Die Stellplatzanträge müssen durch den GU vorbereitet und durch den AG gestellt werden. Die Standplatzbestätigung der Berliner Stadtreinigung liegt vor. Die Zugänge zu den Müllsammelplätzen im Müllraum sind in ausreichender Größe herzustellen. Es sind 1x1100 L Contai- ner (Hausmüll), 2x660 L Tonnen (Wertstoffe, Pappe/Papier) und 1x240 L Tonne (Bio-Abfälle) geplant.
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Glascontainer werden auf dem Grundstück nicht aufgestellt. Die Container und Tonnen werden von den jeweiligen Entsorgern aus dem Standplatz abge- holt und wieder zurückgebracht.
7.4 Erschließung und Wegeführung
Die Errichtung der neu herzustellenden Verkehrs- und Wegeflächen mit sämt- lichen Straßen- und Tiefbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind im Angebot vollständig zu kalkulieren.
Die in der Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung eingeplanten Fahr- radabstellplätze einschl. der Schutzbauwerke im Bereich der Außenanlagenplanung, sind als verbindlich anzusehen. Die zu kalkulierenden Materialien sind den Plänen für die Freianlagen und den gestalterischen Leit- details (siehe Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen) zu entnehmen.
Fahrradabstellplätze
Die nach § 49 der BauOBln geforderten Fahrradstellplätze sind in der Geneh- migungsplanung nachgewiesen und durch den GU entsprechend herzustellen. Sämtliche Stellplätze sind in der Außenanlage untergebracht. Die überdachten Stellplätze sind Lauben aus einer tragenden Holzkonstruk- tion mit extensiv begrünten Dächern.
7.5 Regenentwässerung
Alle Wegeflächen werden mit einer teildurchlässigen Flächenbefestigung her- gestellt. Das gesamte anfallende Regenwasser, der als Retentionsdach ausgeführten Flachdächer, wird in den Mulden mit belebter Oberschicht und auf den großflächigen Grünflächen versickert. Die Detailinformationen zur Ausführung der Versickerung sind dem Versickerungskonzept zu entnehmen. Gemäß Baugrundgutachten liegt eine entsprechend gute Versickerungsfähig- keit vor. Dabei wird das Niederschlagswasser über Regenfallrohre und Pflasterrinnen den Versickerungsmulden zugeführt. Aufbauten und Material- schichten sind den beigefügten Details zu entnehmen (Siehe Anlage B 2.5). Das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Die befestigten Flä- chen werden oberflächig in die angrenzenden Vegetationsflächen entwässert. Die Vorgaben aus dem Baugrundgutachten zur Regenwasserversickerung (siehe Anlage B 4.5) sind zu berücksichtigen. Das anstehende Auffüllungsma- terial ist aufgrund der inhomogenen Zusammensetzung und der potenziellen Schadstoffbelastung nicht für eine Versickerung geeignet und muss daher im Bereich der geplanten Versickerungsanlagen ausgekoffert und gegen gut durchlässiges Material ersetzt werden.
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8 Kostengruppenübergreifende qualitative und technische Anforderungen
8.1 Konstruktion
Bei der Wahl der zum Einsatz kommenden Materialien sind die Vorgaben der Statik, sowie die angenommenen Materialien der KfW-EH40-Nachweise maß- gebend. Bei der Verwendung anderer Produkte ist die Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe vom GU nachzuweisen (siehe VOB - Bewerbungsbedingun- gen (BwB)).
Darüber hinaus sind alle Details mit einem qualifizierten Energieberater abzu- stimmen. Zur Einhaltung der KfW-EH40-Anforderungen ist ein Gleichwertigkeitsnachweis oder ein detaillierter Wärmebrückennachweis zu führen und durch den GU einzukalkulieren.
Der Neubau soll in Holzbauweise nach den Angaben der Tragwerksplanung errichtet werden. Für die Bauteile, welche in Stahlbeton hergestellt werden, ist auf Grundlage der DIN 1045-1 (DIN EN 1992-1-1) eine Rissbreitenbeschrän- kung vorzusehen.
Die Gebäude sollen überwiegend als Elementbauweise in Holz nach den An- gaben der Tragwerksplanung errichtet werden. Hierfür sind die Grundrisse überwiegend nach einem strengen Konstruktions- raster konzipiert und auf ein Kellergeschoss wird verzichtet. Durch das Konstruktionsraster kann die Spannweite der Brettsperrholzdecken auf 3,00m bis 3,50m reduziert werden. Der Erschließungskern und die Brandmauer wer- den in Stahlbetonbauweise errichtet. In Bezug auf die Anforderungen der Bauteile wird so eine ökologisch und ökonomisch ausgewogene Bauweise vorgeschlagen.
Die drei Punkthäuser sind jeweils baugleich organisiert, so dass die Wieder- holung der Elemente zu einer wirtschaftlichen Bauweise bzw. Montage führt.
Die Tragstruktur des Vorderhauses: Der 5-geschossige Neubau enthält einen Stahlbetonkern für das Treppenhaus und den Lift und eine Brandwand aus Stahlbeton zum Nachbargebäude. Zudem sind die Wohnungstrennwände und einzelne Wände im Bereich Technikräume im EG in Stahlbeton auszuführen. Das Tragwerkskonzept sieht vor, dass Brettsperrholzdecken (CLT) mehrfeld- rig auf Unterzügen sowie Holzstützen in einem Raster von ca. 3,5 m spannen.
Die Tragstruktur der Doppelhäuser: Die zweigeschossigen Doppelhäuser werden in Holztafelbauweise mit Brettsperrholzdecken errichtet. Die Ausstei- fung der Gebäude für horizontale Lasten wird ebenfalls mittels Holztafelbauwänden erzielt (siehe Anlage B 2.9 Genehmigungsstatik).
8.2 Tragwerk
Alle Belange des konstruktiven Brandschutzes sind durch den GU zu berück- sichtigen.
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Die Tragwerksplanung bis zur LP4 und die Prüfstatik werden vom AG zur Verfügung gestellt und sind für die Ausführungsplanung verbindlich. Die Trag- werksplanung der LP5 ist Bestandteil der Leistung des GU. Dabei sind alle baurechtlichen und zur sicheren Benutzbarkeit erforderlichen Leistungen zu erbringen, einschließlich der Überwachung während der Bauzeit sowie die notwendige Dokumentation und Nachweisführung.
Bestandteil der Leistung ist auch die Baugruben- und Gründungsplanung/- statik.
8.3 Baustoffe und Bauhilfsstoffe
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch wiederverwertbar sein.
Alle verwendeten Bau- und Bauhilfsstoffe, vor allem im Bereich von Dachein- deckungen, Wärmedämmstoffen, Bodenbelägen, Beschichtungen, Anstriche und Klebstoffen, müssen hinsichtlich der Schadstoffe den gesetzlichen Anfor- derungen und Vorgaben entsprechen. Dies ist über entsprechende Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller vor Einbau nachzuweisen.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, An- strichs- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ für schadstoffarme Lacke zu verwenden.
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materi- alien auf Kosten des GUs zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und - beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Er- satz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
8.4 Toleranzen und Definitionen der Ausführungsqualität
Wenn nicht abweichend geregelt, sind für die Maßgenauigkeit der Ausführung folgende Vorschriften maßgebend. Die nachfolgend festgelegten max. zulässi- gen Abmaße dürfen auf keinen Fall überschritten werden. Es gilt jeweils die letzte gültige Fassung.
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen – Bauwerke
DIN 18203 Toleranzen im Hochbau, Teile 1 – 4
Grundsätzlich sind alle Arbeiten mit einer größtmöglichen Maß- und Richtungs- genauigkeit auszuführen, so dass die Ausbauteile nach Werkplänen vorgefertigt werden können.
Als Zulage für eine höhere Anforderung als DIN 18202 sind die Decken- und
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Bodenplatten einwandfrei planeben mit einer zulässigen Toleranz von ± 5 mm auf 4 m Latte einzubringen. Ebenso darf die lotrechte Abweichung von Schachtwänden für Aufzüge und Treppenhäuser nicht mehr als 3 cm betragen.
Für die Anforderungen an die Qualität für Bau und Technik sind ergänzend folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
• Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) • Für die Qualität von Putzoberflächen ist das Merkblatt Putzflächen im Innenbe- reich: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Bau-gipse, ausschlaggebend.
• Sichtbeton für malermäßige Oberflächenbearbeitung
- gilt für Stb-Wände und Decken sowie Treppenläufe
- sichtbar bleibende Betonflächen für eine bauseitige malermäßige Oberflächen- bearbeitung (Teilspachtelung, Anstrich)
- einheitlich nicht saugende Schalung
- regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße und Anker
- gefaste Kanten mit Dreikant-Leiste
- Grate abgeschliffen
9 Anforderungen an die Qualität für Bau und Technik
Gegenüber den Vorgaben der Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung (siehe Anlage B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen), inkl. der Leitdetails (siehe Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen) sind qualitativ gleichwertige und in der Optik ansprechende Alternativen zulässig, sofern sich dadurch eine Kostenersparnis für die GESOBAU AG ergibt. Die vom Bieter alternativ gewählten Produkte und Fabrikate sind bei Angebotsab- gabe in einer Einheitspreisliste darzustellen.
Nachfolgend aufgeführte Qualitäten und Werte sind einzuhalten.
9.1 KG 200 – Herrichten und Erschließen
Alle erforderlichen Maßnahmen und Kosten der Kostengruppe 200 müssen im Angebot berücksichtigt werden. Die Leistung des GUs schließt sämtliche Leistungen dieser Kostengruppe ein.
9.1.1 KG 210 – Herrichten
Für die Durchführung der Erdarbeiten erforderliche, provisorische Baustraßen und Überfahrten sind durch den GU herzustellen. Alle erforderlichen Schutz- maßnahmen für vorhandene Gebäude, öffentliche Gehwege und Überfahrten, technische Anlagen oder schützens- und erhaltenswerte Vegetation sind ent- sprechend den Gegebenheiten sowie nach Lage und Beschaffenheit des
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Baugrundstückes eigenständig zu planen und vorzunehmen.
Das Baufeld muss entsprechend den sich aus der Planung des GUs ergeben- den Erfordernissen unter der Berücksichtigung der vorhandenen Beschaffenheit hergerichtet werden. Dazu gehören u. a. das Roden und Ent- sorgen von Bewuchs, das Entfernen und Entsorgen von eventuell vorhandenen Fundamentresten, Leitungen und Zaunanlagen, das eventuell notwendige Planieren von Bodenbewegungen und die etwaige Sicherung und Zwischenlagerung von Oberböden, soweit diese für die Außenanlagengestal- tung wieder verwendet werden dürfen und können.
Das Stellen eines Fällantrages und das Erwirken der Genehmigung ist im Rahmen der Genehmigungsplanung durch den AG erfolgt. Die im Freiflä- chenplan markierten Bäume werden entfernt, der Zeitpunkt ist vom AN in den Bauzeitenterminplan zu integrieren.
Vor Aufnahme der Erdarbeiten hat der GU sich über die auf dem Grundstück befindlichen Leitungen (Anlage B 3 Leitungsauskünfte) und Einbauten unter dem Geländeniveau sowie über die Höhenlage benachbarter und angrenzen- der Fundamente zu informieren. Vom Auftraggeber noch nicht untersuchte Bereiche sind durch geeignete Schachtungen vom GU freizulegen und zu un- tersuchen.
Für die Ermittlung der notwendigen Maßnahmen und Kosten im Rahmen der Erstellung des Angebotes wird eine Ortsbesichtigung empfohlen.
Alle nicht mehr benötigten, bestehenden baulichen Anlagen, wie z.B. die Zaunanlagen der Straße sind fachgerecht und vollständig zurückzubauen, ab- zubrechen und zu entsorgen. Mit Bauschuttresten von früherer Bebauung ist im Untergrund zu rechnen. Deren Entsorgung ist im Pauschalfestpreis zu kal- kulieren.
9.1.2 KG 220/230 – Öffentliche und nichtöffentliche Erschließung
Das Baugrundstück befindet sich im städtischen Bereich und ist hinsichtlich des Straßenlandes öffentlich erschlossen. Lagepläne und -skizzen zur Dar- stellung der notwendigen und vorhandenen Ver- und Entsorgungsmedien in dem das Baufeld umgebenden öffentlichen Bereich sind den Unterlagen zur Orientierung der zu erbringenden Planungs- und Bauleistung beigefügt (siehe Anlage B3 Leitungsauskünfte).
Die anzubietende Planungs- und Bauleistung umfasst die betriebsbereiten Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungsnetze der jeweiligen Medienverwal- tung. Die kompletten Anschluss-, Aufbruch- und Wiederherstellungsarbeiten auf dem Baugrundstück bis zum jeweiligen Übergabepunkt obliegen dem GU. Die Auflagen der Ver- und Entsorgungsunternehmen sind einzuhalten.
Die Koordination zur Anbindung an die öffentliche Erschließung erfolgt nach Auftragserteilung durch den GU, der entsprechende Koordinationsaufwand ist mit dem Angebot zu kalkulieren.
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Bereits auf dem Baugrundstück vorhandene Versorgungsleitungen sind im Zuge der vom GU zu erbringenden Leistungen zu sichern und-/ oder mittels Umschlusses einzubinden.
Wärmeversorgung
Am Grundstück ist die Versorgung mittels Fernwärmenetz nicht gegeben. Die Heizenergiebereitstellung soll mittels Wärmepumpentechnik und elektrischer Energie für die Spitzenlast bereitgestellt werden.
Zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen, auf dem Dach des Vorderhauses ange- bracht, versorgen alle Wohnungen des Vorderhauses und die Doppelhäuser mit Heizenergie.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral in den Wohneinheiten.
Die Dächer des Vorderhauses und die Dächer der Doppelhäuser werden mit Photovoltaik belegt. Die Speicherung des Stroms ist nicht vorgesehen.
Im Vorderhaus muss für das Erreichen des EH40-Standards, die über die Fassadenlüfter nachströmende Außenluft thermisch konditioniert werden. Die Zu- und Abluft der innenliegenden Sanitärräume wird über ein zentrales Lüf- tungsgerät mit Wärmerückgewinnung am Dach des Vorderhauses bereitgestellt.
Trinkwasser
Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe. Die er- forderlichen Anschlusspunkte für die Trinkwasserversorgung sind vom GU mit dem Versorger abzustimmen und nach dessen Vorgaben zu planen und aus- zuführen.
Löschwasserversorgung
In den angrenzenden Straßen befindet sich ein Unterflurhydrant zur Löschwas- serversorgung. Für dieses Bauvorhaben ist davon auszugehen, dass die erforderliche Löschwasserversorgung als Grundversorgung über vorhandene Außenhydranten sichergestellt wird, da das Baugrundstück von Bestandshäu- sern umgeben ist. Deshalb ist ein weiterer Unterflurhydrant auf dem Baugrundstück nicht erforderlich.
Schmutzwasser
Die Entwässerung ist unter Berücksichtigung der Vorgaben des Entsorgers geplant. Schnittstellen für das Schmutzwasser sind die zu schaffenden Über- gabeschächte an den Grenzen zum öffentlichen Raum. Die erforderlichen Anschlusspunkte/ Übergabeschächte für die Schmutzwasserentsorgung sind vom GU mit dem Entsorger abzustimmen und nach dessen Vorgaben herzu- richten.
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Niederschlagswasser
Das gesamte Niederschlagswasser soll vor Ort durch die belebte Bodenschicht versickert werden. Hierzu wurde in der Entwurfsplanung (siehe Anlage B 4.5 Regenwasserkonzept) ein Versickerungskonzept erarbeitet, welches den Ein- bau von Mulden auf dem Grundstück vorsieht. Dieses Konzept dient als Grundlage der Ausführungsplanung des GU.
Elektroenergie
Eine bedarfsgerechte Versorgung für den Neubau ist vorzusehen. Dazu soll eine Anbindung an die Stromversorgung von Stromnetz Berlin (siehe Anlage B 3.3 und B 2.7) erfolgen. Die erforderlichen Anschlusspunkte für die Strom- versorgung sind vom Auftraggeber mit dem Versorger abgestimmt und nach dessen Vorgaben durch den GU herzurichten.
Die Dimensionierung der Hauptanspeisungen / Vorzählerleitungen hat unter Berücksichtigung der zu erwartenden Leistungen und den aktuell gültigen fachtechnischen Richtlinien und Normen zu erfolgen.
Der Hausanschluss erfolgt in im Erdgeschoss des Vorderhauses im Hausan- schlussraum Elektro.
Telefon, Internet und Rundfunk (Radio und Fernsehen)
Die medientechnische Erschließung für das Objekt zur Bereitstellung der Dienste Telefonie, Internet-/Streaming und Fernseh-/Radioempfang erfolgt aus der Netzebene 3 über einen FTTH-Anschluss (BK-Anschlüsse) des TöB.
Der Glasfaser-Hausübergabepunkt (HÜP) bildet die Schnittstelle zwischen TöB und GU. Die AND-Planung gehört zum Leistungsumfang des GUs und ist mit dem jeweiligen Dienstleister abzustimmen.
9.1.3 KG 240 Ausgleichsabgaben
Ausgleichsausgaben
Ein Eingriffs-/Ausgleichs-Gutachten wurde vom AG erstellt und ist zu berück- sichtigen (siehe Anlage B 4.4) Ausgleichsmaßnahmen für die, durch den Abriss der Gebäude und vorgenommenen Baumfällungen, verlorengegange- nen Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind Sache des AG. Als Ausgleichmaßnahmen sind vom GU 3 Fledermausersatznistkästen (Ablage B 4.4 Artenschutzgutachten) in der Nordfassade des dritten Oberschosses ein- zukalkulieren. Deren Position ist dem Freianlagenplan zu entnehmen (Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept). KG 300 – Bauwerk und Baukonstruktion
9.1.4 KG 310/320 Baugrube und Gründung
Für die Baufelder liegen folgende Untersuchungen zum Baugrund vor, die in den Anlagen beigefügt sind:
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• Anlage B 4.2 Baugrund- und Schadstoffgutachten
Alle erforderlichen Boden- und Gründungsmaßnahmen müssen unter Beach- tung der Aussagen dieser Untersuchungen geplant und ausgeführt werden. Die Folgerungen und Empfehlungen sind zu berücksichtigen. Über die beige- fügte Baugrunduntersuchung hinaus erforderliche Untersuchungen und Gutachten sind durch den GU entsprechend seiner Planung zu berücksichti- gen und einzukalkulieren.
Baugrube
Die Baugrube ist gemäß durch die vom GU zu erstellender Baugrubenpla- nung und -statik auszuführen. Es ist vorzugsweise eine wirtschaftliche Baugrubenstatik, ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes oder benachbarter Grundstücke und der damit einhergehenden Kosten vorzu- sehen. Sofern das mit der gewählten Baugruben- und Gründungsvariante nicht möglich wird, sind anfallende Genehmigungen und deren Kosten durch den GU vollständig zu tragen und im Pauschalfestpreis zu berücksichtigen.
Der im Rahmen der Voruntersuchungen festgestellte Grundwasserstand, ist zu berücksichtigen. Erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen sind vom GU zu beantragen und einschließlich aller Kosten für die Ausführung inkl. Einlei- tungsgebühren und/oder Auflagen aus Genehmigungen Bestandteil der Leistung des GUs. Der Grundwasserstand ist ebenfalls für die notwendigen Schutzmaßnahmen an den Neubauten zu berücksichtigen.
Alle in Vorbereitung der Gründung erforderlichen Erdarbeiten sowie die Ab- fuhr von nicht wiederverwendbarem Boden bzw. die Anfuhr des erforderlichen geeigneten Bodens und sonstiger Füllmaterialien, sind Bestandteil der Leis- tung des GUs.
Ausgenommen hiervon sind kontaminierte/belastete Böden ≥ Z1, deren Ent- sorgungskosten (ohne GU-Zuschlag) gegen Nachweis durch den AG getragen werden. Hierzu sind vom GU nach Abschluss der weiterführenden Bodenuntersuchungen mindestens 3 Kostenvoranschläge verschiedener Ent- sorgungsunternehmen vorzulegen, um die kostengünstigste Variante in der Gesamtheit der abzutransportierenden Böden zu ermitteln.
Eine Vermischung unterschiedlich stark kontaminierten Erdreichs bei Aushub und dergleichen ist auszuschließen. Die Beprobung ist durch den GU vorzu- nehmen.
Die Entsorgung ist durch den GU zu dokumentieren, die Nachweise (ausge- füllte Begleitscheine, Übernahmescheine, etc.) sind beim AG einzureichen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AG getragen.
Gründung
Bei der Gründung des Neubaus ist darauf zu achten, dass die Standsicherheit bestehender Nachbargebäude und des zu erhaltenden, schützenwerten Baumbestandes jederzeit gewährleistet ist und nicht gefährdet wird.
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Die Gründung ist gemäß der geprüften Statik zu planen und auszuführen. Die Beschaffenheit der Sohle ist nach dem Aushub vom Ersteller des Baugrund- gutachtens prüfen zu lassen. Darüber hinaus sind den Empfehlungen zum Aushub Folge zu leisten (siehe Anlage B 4.2. Baugrundgutachten)
Alle in Vorbereitung der Gründung erforderlichen Erdarbeiten sowie die Ab- fuhr von nicht wiederverwendbarem Boden bzw. die Anfuhr des erforderlichen geeigneten Bodens und sonstiger Füllmaterialien, sind Bestandteil der Leis- tung des GUs.
Erforderliche Baugrundsicherungen sind vom GU einzukalkulieren.
Vorderhaus: Das neu herzustellende Gebäude ist als 5-geschossiger (1Erdge- schoss, + 4 Obergeschosse) nicht unterkellerter Holzbau geplant. Einen Stahlbetonkern für das Treppenhaus sowie den Lift und eine Brandwand aus Stahlbeton zum Nachbargebäude sind herzustellen. Trennwände zwischen den Wohnungen werden ebenfalls als Stahlbetonbauteile ausgebildet. Die Gründung wird mit Hilfe von Streifenfundamenten und einer konstruktiven Stahlbetonbodenplatte realisiert. Zudem kommt es zum Einsatz von Mikro- druckpfählen.
Doppelhäuser:
Die neu herzustellenden Doppelhäuser sind als 2-geschossige (1Erdgeschoss,
- 1 Obergeschoss) nicht unterkellerte Holzbauten geplant. Die Dimensionie- rung der Bodenplatte ist auf eine Weise durchzuführen, dass für das Bauwerk verträgliche Setzungen und Setzungsdifferenzen erzwungen werden.
Abdichtungen und Bekleidungen
Die dauerhafte Trockenhaltung des Erdgeschosses und der Schutz der Holz- schwelle des Erdgeschosses wird in Abstimmung mit der Objektplanung über die Ausbildung einer wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktion sicher- gestellt. Hierfür ist eine durchgängige horizontale und vertikale bituminöse Abdichtung zu wählen. Die Planung der Gebäudeabdichtung erfolgt durch die Objektplanung des GU bzw. mit Zuarbeit der Tragwerksplanung für WU-Kon- struktionen.
Gem. dem Baugrundgutachten liegt der höchste Grundwasserstand (HGW) mit 42,4m NHN + Wert m NHN nur geringfügig unterhalb des geplanten Grün- dungsniveaus.
Die Empfehlung des Baugrundgutachtens sind zu beachten.
9.1.5 KG 330 – Außenwände
Grundsätzlich sind alle tragenden Außenwände und Stützen nach den stati- schen, bauphysikalischen, brandschutztechnischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen auszuführen. Sie sind in sich und in ihren Anschlüssen rauch- dicht und mit den geforderten Schallschutzanforderungen herzustellen.
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Außenwände
Vorderhaus:
Nicht tragende Holzrahmenbauwände mit einer hinterlüfteter Schalung sowie einer innen installierten Vorsatzschale. Die Fugen zwischen den Elementen sind gedämmt und außen wie innen mit entsprechenden Dichtungen zu ver- schließen. Es ist zu beachten, dass die nach Osten gerichtete Wand des Staffelgeschoßes (4.OG) eine tragende Holzrahmenbauwand ist. Bei einer Konstruktion mit Stützen und Trägern wären in diesem Wandabschnitt keine ausreichenden Durchgangshöhen bei den Terrassenausgängen zu erreichen. Die Holzrahmenbauwände im EG sind mit einer Putzträgerfassade (ohne Hin- terlüftung) ausgeführt. Die Brandwand zur Nachbarbebauung Tschaikowskistraße 16, ist aus Stahl- beton mit d=25 cm auszuführen. Diese wird in Ortbetonbauweise geplant und lasttechnisch bis auf die Gründung geführt.
Doppelhäuser: Die Außenwände sind grundsätzlich als tragende Holztafel- bauwände mit Holzrippen (80/160) in einem Abstand von ca. 0,625 m als Fachwerkstäbe geplant. Auch diese Holzrahmenbauwände sind mit einer hin- terlüfteten Schalung sowie einer innen installierten Vorsatzschale auszuführen. Die Fugen zwischen den Elementen sind gedämmt und außen wie innen mit entsprechenden Dichtungen zu verschließen.
Außenwandbekleidung außen
Die Außenwandkonstruktionen sind gem. der GEG-Nachweise zu planen und herzustellen.
• Erdgeschoss Vorderhaus: mineralischer Plattenwerkstoff / Putzträgerplatten, Material: Silikatputz, Farbe nach Farb- und Materialkonzept, Standard nach Hersteller
• Sämtliche anderen Fassadenflächen sind als Holzrahmenbauwände (tragend oder nichttragend) mit hinterlüfteter Holzschalung ausgeführt, in vertikaler Ori- entierung aus kraftschlüssigem Lärchenholz. Nut-Feder Profil ca. 20 x 120 mm aus sibirischer Lärche, beidseitig gefast für eine vertikale Schattenfuge, Sortie- rung AB, feinjährig, getrocknet und gehobelt. Die Holzfassade soll mit einer silikatischen Vergrauungslasur für begrenzt maßhaltige und nicht maßhaltige Holzbauteile im Außenbereich beschichtet werden. Die Lasur erzeugt eine wir- kende, vergraute Patina, wie sie durch langjährige Bewitterung entsteht, und unterliegt dabei einer natürlichen Alterung, die optische Unterschiede durch un- gleichmäßige Bewitterung harmonisiert.
• Horizontale Bänder mittels Stahlblech- Streifen / Paneele, verzinkt und be- schichtet, RAL-Farbe nach Wahl des Objektplaners. Den oberen und unteren Abschluss bilden durchlaufende Stahlblechbänder, welche als Brandschutzble- che der Fassadenbekleidung dienen. Die Lage der Stöße ist mit der Objektplanung abzustimmen.
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• Sockelbereiche gemäß Entwurfs- und Leitdetailplanung sowie entsprechend den Herstellervorgaben
Bei Ausführung der Arbeiten sind sämtliche Vertragsbestandteile, DIN-Nor- men, Bestimmungen und Richtlinien in jeweils gültiger Ausgabe zu beachten. Im Folgenden sind die Wesentlichen aufgezählt:
• Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung
• VOB Teil A, Teil B, Teil C unter besonderer Berücksichtigung der ATV DIN 18351 Fassadenarbeiten und DIN 18516 - 1 Außenwandbekleidungen, hinter- lüftet
• DIN 1055 Lastannahmen
• DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
• DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
• DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
• DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung
• DIN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude
• DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
• Energieeinsparverordnung -EnEV-/Gebäudeenergiegesetzt – GEG unter Ein- haltung der Anforderungen höherer Energiestandards (hier EH 40)
• Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des zur Ausführung kommenden Fas- sadensystems
• Baustellenverordnung -BaustellV-
• Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
• Standsicherheitsnachweis
• Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehörmaterialien
• Baubeschreibung
Die technischen Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Produkthersteller sind einzuhalten, u.a.:
• Die Schnittkanten der hinterlüfteten Holzfassade sind mit Kantenimprägnierung zu versiegeln.
• Sichtbare Teile aus Metallen müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein.
• Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
• Durch Fugen hell sichtbare Dämmstoffe sind auszuschließen.
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• Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen, ggf. abzuwaschen.
• Die Standsicherheit der Außenwandbekleidung muss nachgewiesen werden.
• Zusätzliche Befestigungs- bzw. Verankerungsmittel wegen erhöhten Windsog- lasten im Randbereich sowie geringere Abstände der Unterkonstruktion sind einzukalkulieren.
Weiterhin ist zu beachten:
• Die Montageanläufe sind vorab mit den angrenzenden Gewerken abzustim- men. Hierbei ist auf Montageabfolgen, Detailausbildung und Fugen- sowie Fluchtverlauf zu achten.
• Die Verankerungspunkte der Gerüste am Rohbau sind auszusparen und zeit- versetzt nachträglich, im Zuge der Abrüstung, zu schließen.
Mustervorlage – Bemusterung
Zur Festlegung des Standards sind die zum Einbau vorgesehenen Materialien und deren Ausführung rechtzeitig vorab und zeitlich getrennt von den übrigen Arbeiten zu bemustern. Neben den vom AG geforderten Musterstücken und Bauteil-Mustern ist eine Musterfassade am Rohbau in Abmessung ca. 4x4 m vom AN rechtzeitig vorab herzustellen. Erst nach Zustimmung des AG zu die- sen Mustern bzw. Musterausführungen erfolgt die endgültige Freigabe zur Ausführung.
Außentüren- und -fenster
Allgemeines
Die Fenster des Gebäudes werden als Kunststofffenster geplant. Es soll ein beiger Farbton zum Einsatz kommen
Alle Fenster der Obergeschosse des Gebäudes, außer den Zugängen zu den Terrassen, werden bodentief mit einer vorgesetzten Absturzsicherung geplant. Bei den Fensterformaten gibt es einen hohen Wiederholungsfaktor. Dabei wird im Wesentlichen in vier Typen unterschieden: Balkonfenster mit Fenstertür und einem festverglasten Seitenteil, stehendes bodentiefes Fenster sowie Fenster- türen oder Fenstertüren mit festverglastem Seitenteil im Erdgeschoss.
Generell müssen alle Außentüren und -fenster die jeweiligen funktionalen und technischen Anforderungen erfüllen. Eine entsprechend hohe Güte der Fenster und Türen wird gefordert. Insbesondere ist auf die thermische, akustische und mechanische dauerhafte Qualität zu achten.
Planunterlagen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Übersichtspläne. Nach Auftragserteilung und technischer Klarstellung sind vom GU im Zuge der Aus- führungsplanung die Fensterlisten, Werk- und Montagepläne zum Gewerk mit
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Darstellung sämtlicher Anschlüsse einschließlich der Befestigungsnachweise und notwendige Berechnungen zu erstellen. Die Fensteraufteilungen und Öff- nungsarten sind den Ausschreibungsplänen (siehe Anlage B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen) zu entnehmen.
Mustervorlage – Bemusterung
Zur Festlegung des Standards sind alle zum Einbau vorgesehenen Materia- lien zu bemustern.
Neben den vom AG geforderten Musterstücken und Bauteil-Mustern ist ein Musterfenster einschließlich aller Anschlüsse und Anschlüsse am Rohbau als Teil der Musterfassade rechtzeitig vorab, vor Auslösung der Bestellung, her- zustellen.
Erst mit Zustimmung des AG zu diesen Mustern bzw. Musterausführungen er- folgt die endgültige Freigabe zur Ausführung.
Außenfenster
• Dauerhafte und pflegeleichte Oberflächen
• Einhaltung des gültigen GEG
• Wärmedurchgangskoeffizient und Sonneneintragskennwert gemäß energeti- schem Konzept (siehe Anlage B 2.10 GEG-Nachweise und B2.10.1 Wärmebrückenberechnung)
• Einhaltung der sich aus dem bauphysikalischen Konzept ergebenden Anfor- derungen an den sommerlichen Wärmeschutz
• Schallschutzanforderung gemäß "Erläuterungsbericht - Baulicher Schall- schutz" (Schallschutzgutachten) und baurechtlichen Forderungen (siehe Anlage B4.6 Schalltechnische Untersuchung und Anlage 4.6.1 Schalltechni- sche Bewertung TA-Geräte)
• Fenster sind, sofern erforderlich, mit einer absturzsichernden Einrichtung zu ergänzen (siehe Punkt 9.1.7 Geländer und Absturzsicherungen)
• RC 2 N-Klassifizierung, Anforderung im EG
• Erforderliche Nachstromöffnungen für die Belüftung von innenliegenden Räu- men sind in die Fensterrahmen oder in die Fensterlaibungen zu integrieren, Erfordernis gem. Lüftungskonzept, Einbau nicht sichtbar, verdeckt, schalltech- nischen Qualitäten gem. "Erläuterungsbericht - Baulicher Schallschutz"
• Barrierefreie Wohnungen mit Balkontüren schwellenlos, Schwelle max. 2,0 cm
Fensterrahmen
Es ist bei der Planung und Ausführung darauf zu achten, dass die Fensterpro- file so gewählt und eingebaut werden, dass die Anschlüsse gemäß der
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gestalterischen Leitidee und der vom AG erstellten Leitdetails erfolgen
• Schwellen von Balkon- und Terrassentüren mit Anforderungen an die Barrie- refreiheit gemäß DIN 18040, trittfest, max.2cm (bei barrierefreien Wohnungen).
• Für die Fensterrahmen ist die Farbgestaltung im Anlage B 2.6 Farb- und Ma- terialkonzept beschrieben.
Verglasung
• Verglasung mit gleichen g-Werten je Fassadenteil (Farbe/Tönung)
• Gem. GEG-Nachweis sind in den kritischen Räumen Fenster mit entsprechen- den Fensterqualitäten unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anlagen (2.10 GEG-Nachweise unter den Punkten SWS und SWS Nachreichungen) zu prüfen und einzuhalten.
• Alle Fenster sind mit außenliegenden Sonnenschutzvorrichtung ausgestattet. Ausgenommen sind die Fenstertüren, die als 2. Rettungsweg deklariert sind oder Zutritt zu Bereichen des 2. Rettungsweges oder zu solchen Balkonen füh- ren.
• Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 80 cm über Verkehrsfläche aus Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen (Bo- dentiefe Verglasungen werden ohne zusätzlichen horizontalen Riegel ausgebildet).
Die Absturzsicherung der Fenster sind im absturzgefährdeten Bereich nach den Vorgaben der DIN 18008 auszuführen. Der Nachweis für die Absturzsiche- rung ist für Rahmen, Füllung und Verankerung zu erbringen (Siehe Punkt 9.2.4)
Die Verglasungen müssen zum Zwecke der eindeutigen Identifikation nach dem gültigen Regelwerk durch Abstandshalter werksseitig gut leserlich ge- kennzeichnet sein.
Beschläge
Die Fensterbeschläge sind robust und in dauerhafter Qualität auszuführen. Es sind Einhand-Drehkippbeschläge vorzusehen. Bei zweiflügeligen Fenstern ist ein Flügel als Drehkippflügel mit einer soliden System-Fehlbedienungssperre aus Metall und ein Flügel als Drehflügel auszubilden. In der Kippstellung muss eine Endarretierung vorgesehen sein.
Die Treppenraumfenstertür wird mit einem abschließbaren Einhand-Drehkipp- beschlag bzw. Drehbeschlag (in gleicher Ausführung wie in den Wohnungen) ausgeführt.
Die Möglichkeit zur einfachen Wartung und Instandhaltung der Beschlagsele- mente muss gegeben sein.
Brüstungen, Fensterbänke. Leibungen
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Die Außenfensterbänke sind aus gekanteten, begehbaren, witterungsbestän- digen Blechen in verschiedenen Zuschnittsbreiten vorzusehen. Es ist dem GU freigestellt, die Zarge einteilig gekantet oder in mehrteiliger Konstruktion her- zustellen. Die Eckausbildung ist verschweißt auszuführen. Der Abstand der Tropfkanten soll unter Berücksichtigung der Toleranzen der Außenwand 3 cm nicht unterschreiten.
Bei „Französischen Fenstern“ ist die Montage des Geländers als Bestandteil des Fensters auf dem Fensterrahmen vorzusehen.
Sonnen- und Blendschutz
Grundsätzlich sind alle Fenster mit außenliegenden motorbetriebenen Son- nenschutzeinrichtungen zu versehen (außenliegende Rollladen).
Außentüren
Allgemeines
Außentüren müssen so konstruiert sein, dass sie möglichst wenig Angriffs- punkte für Vandalismus und Einbruch (Widerstandsklasse RC 2 N nach DIN V ENV 1627:2011) bieten, einen minimalen Wartungsaufwand benötigen und die Sicherheit und den Schutz des Gebäudes gewährleisten.
Es sind Konstruktionen zu planen, die eine Öffnung der Türen mit möglichst wenig Kraftanstrengung ermöglichen. Die Bedienkräfte und –momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217 sind ebenso zwingend einzuhalten, wie das Öff- nungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154 bei Hauseingangstüren mit Türschließern. Auf § 3(1) Barrierefreies Wohnen V wird verwiesen, wonach die Türen mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sind (Türschließer der Gruppe 3, max. 25 N).
Außenliegende Verkabelungen und sonstige Bauteile von Türelementen, die werkseitig auch in die Elemente integrierbar sind, sind grundsätzlich nicht zu- lässig.
Qualitative Anforderungen an alle Außentüren
Nachfolgend genannte Anforderungen gelten für alle Außentüren, wenn nicht abweichende Angaben unter “Speziellen Anforderungen an einzelne Türen“ gemacht werden.
Folgende Anforderungen sind grundsätzlich vorzusehen:
- verdeckt liegende Bänder aus Edelstahl,
- Rahmenschloss für Profilzylinder; mit Dornmaß 54 mm,
- schwellenlose Ausführung,
- mit absenkbarer Bodendichtung, höhenverstellbar,
- Klimaklasse mind. III, Beanspruchungsklasse N
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- Sicherheitsbeschlag (ist zu bemustern), einbruchhemmend, in Anlehnung an RC 2,
- Einsteckschloss mit Sicherheitszylinder gem. DIN 18251-1 Klasse,
Spezielle Anforderungen an einzelne Türen
Eingangstür Haupteingang Vorderhaus
- Holztüren mit fest verglasten Seitenteilen zur verkehrssicheren Durchsicht und Farbgebung nach Wahl AG
- Profile und geschlossene Elemente innen- und außenseitig verdeckt (Flügelüber- deckende Füllung),
- außen senkrechtes Stoßgriffelement gem. Leitdetail in Edelstahl; innen stabiler Drücker in Edelstahl,
- Gleitschienen-Obentürschließer; Schließgeschwindigkeit stufenlos einstellbar
- Rahmenschloss für Profilzylinder, elektrischer Türöffner; Dornmaß 54 mm.
Weitere erforderliche Einbauteile für Türen und Fenster sind derart zu berück- sichtigen, dass die Türelemente durch deren Einbau nicht ihre Zulassung verlieren.
Leitfabrikate
Als Leitfabrikate (gewünschte Ausführung) und Kalkulationsgrundlage sind vor- gesehen:
• Beschläge: Hoppe, Amsterdam, Edelstahl matt, o. glw.
Bei der Verwendung anderer Produkte ist die Gleichwertigkeit bei Angebots- abgabe vom GU nachzuweisen (siehe VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB)).
9.1.6 KG 340 – Innenwände
Allgemeines
Innenwände sind nach den Vorgaben der Statik, des Brandschutzkonzeptes, den Anforderungen des Schallschutz nach DIN 4109 sowie des Gutachtens für Inneren Schallschutz und den Anforderungen der Haustechnik auszubilden. Wohnungstrennwände sind nach der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN 1627 herzustellen.
Tragende Innenwände
Vorderhaus: Tragende Innenwände im 5-geschossigen Vorderhaus sind der Stahlbetonkern für das Treppenhaus, Wohnungstrennwände und die flurbe- gleitenden Wände im Treppenhaus. Zudem werden einzelne Wände im Bereich der Technikräume im EG in Stahlbeton ausgeführt. Im Tragwerkskon- zept sind Brettsperrholzstützen und Träger in einem Raster von ca. 3,0- 3,5m
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angeordnet.
Doppelhäuser: Die zweigeschossigen Doppelhäuser werden in tragender Holztafelbauweise und Brettsperrholzdecken errichtet. Die Lage der tragen- den Wände sind der Genehmigungsstatik (siehe Anlage B 2.9 Genehmigungsstatik) zu entnehmen. Die Art der Beplankung der Holztafel- bauwände und die Lage von statisch notwendigen Auskreuzungen mittels Zugstäben sind der Genehmigungsstatik zu entnehmen. Im Bereich der Wohn- Essbereiche ist für die Generierung größerer Spann- weiten ein Brettsperrholzunterzug (300/400) vorzusehen, welcher auf Stützen von (300/300) bzw. (160/300) auflagert.
Nichttragende Innenwände
Alle Konstruktionen müssen den auftretenden Bewegungen genügen und diese aufnehmen können. Dies gilt besonders für Deckendurchbiegungen und Setzungen. Die folgenden Vorgaben sind zu beachten. Der AN kann dem AG gleichwertige Ausführungsalternativen unterbreiten.
Um eine Rissbildung in nichttragenden Wänden zu vermeiden ist darauf zu achten, dass Planung und Ausführung so organisiert werden, dass die Her- stellung von nichttragenden Trennwänden aus Mauerwerk bzw. GK zu einem möglichst späten Zeitpunkt erfolgt. Eine kraftschlüssige Verbindung des Mau- erwerks bzw. der GK-Wände mit Stahlbetondecken ist zu unterbinden. Das Fugenspiel zwischen OK-Wand und darüber liegender Decke ist so einzustel- len, dass aus Langzeitverformungen der Stahlbetondecken keine Lasten in nichttragende Wände eingeleitet werden können. Dabei sind die Verformungs- angaben in der Statik zu berücksichtigen. Da die Langzeitverformungen (aus Kriechen und Schwinden der Stahlbetonkonstruktionen) von vielen unter- schiedlichsten Randbedingungen abhängen, sind die in der Statik angegebenen Werte lediglich als Rahmenwerte zu verstehen, die tatsächlich zu erwartenden Verformungen werden i.d.R. in einem Fenster um ca. +/- 5mm um den angegebenen Wert schwanken.
Alle GK-Wände sind generell schubweich und mit gleitendem Anschluss an tragende Bauteile anzuschließen. Auch der seitliche Anschluss an andere (tra- gende und nichttragende) Wände / Stützen sollte schubweich / dauerelastisch erfolgen, um einen Abriss im Anschlussbereich beider Vertikal-bauteile aus unterschiedlichen Deckenverdrehungswinkeln zu vermeiden.
Das Wandeigengewicht inklusive Putz und Ausbau darf 3,0 kN pro m Wand- länge nicht überschreiten.
Grundsätzlich sind bei der Ausführung nichttragender Innenwände folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
• Innerhalb der Wohnungen:
- Gipskartonständerwände, zweilagig beplankt, gedämmt.
• häusliche Feuchträume:
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- Gipskartonständerwände, zweilagig feuchtraumgeeignet beplankt und gedämmt.
• Wohnküchen:
- Gipskartonständerbauweise, doppelt beplankt mit Mineralwolleeinlage, Oberflä- che gespachtelt
- im Bereich von Küchenoberschränken sind Verstärkungsmaßnahmen vorzuse- hen. Deren genaue Lage ist zur späteren Nutzung in der Planung eindeutig zu kennzeichnen.
• Installationswände in den Wohnungen:
- Metallständerwände mit Gipskartonbeplankung, tapezier- bzw. fliesenfertig.
Die Unterkonstruktion der Metallständerwände ist in allen Bereichen zu verstär- ken, in denen Sanitärobjekte und/oder wandhängende Möbel oder Geräte befestigt werden. Im Zweifel ist die Lage und Anordnung von Verstärkungen innerhalb der Wandkonstruktion mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Ver- stärkungen sind zur späteren Nutzung in der Planung eindeutig zu kenn- zeichnen. Installationen vor Mauerwerks- bzw. Betonwänden müssen eine Vor- satzschale aus Gipskartonplatten erhalten.
Ausführungsart
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trocken- bausysteme sind zu beachten. Dem AG ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungs- punkte sowie die Fugenausbildung.
Ausführung von Wand- und Deckenanschlüssen
Alle Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse, Außen- und Innenecken sowie Bewegungsfugen etc. sind fachgerecht gemäß Herstellerangaben herzustel- len. Alle Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse erhalten einen 5 mm dicken Dämmstreifen. Trennlagen, Passprofile, Unterfütterungen, Unterkonstruktio- nen etc. sind einzurechnen.
Kantenschutz
Alle Kanten und An- und Abschlüsse der Trennwände und Wandbekleidungen an andere Bauteile, abgehängte Decken etc. sind mit einem Kantenschutz zu versehen und beizuspachteln.
Schnittkanten
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nach zu imprägnieren.
Installationen
Alle notwendigen Ausschnitte für haustechnische Anlagen wie Beleuchtung
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sind den TGA-Planunterlagen (Anlage B2.6 und B2.7) zu entnehmen und ent- sprechend der Anforderungen der Bauteile auszuführen. Alle Installationsdurchführungen und Wanddurchdringungen sind fachgerecht aus- zusparen und nach Installation gegen Schallübertragungen zu sichern und in einer vom Institut für Bautechnik Berlin zugelassenen Ausführung abzuschot- ten. Die Abschottung muss das Nachlegen von Installationen ermöglichen. Anschlussfugen sind gegebenenfalls zu versiegeln.
Innenstützen
Alle tragenden Stützen werden als Brettsperrholzstützen ausgeführt. Die Ab- messungen ergeben sich nach statischen und architektonischen Erfordernissen.
Innenwandbekleidungen
Allgemeines
Alle Kanten und Ecken sind lot- und fluchtrecht auszuführen. Der Übergang von Decke zu Wand ist dauerhaft rissfrei auszubilden. Bei Übergängen von Gipskarton-Wand zu Decke ist eine Bemusterung der Ausführung durchzu- führen.
Bäder und Toilettenräume sind zwingend in den Spritzbereichen zu fliesen. Als Spritzbereich gelten auch die seitlichen Bereiche von WC und Wasch- tisch. Zur Abstimmung der Ausführung mit dem Auftraggeber sind Fliesenspiegel anzufertigen, in denen die Anordnung der Sanitärobjekte, Ar- maturen, Geräte, Bedienelemente und Leuchtenauslässe vermaßt dargestellt ist.
Fliesenspiegel sind vom GU nach den Vorgaben der Leitdetails zur Ausfüh- rungsplanung zu erstellen und vom Auftraggeber freigeben zu lassen.
Duschnischen sind so auszuführen, dass eine Standard-Duschabtrennung je- derzeit nachrüstbar ist.
Spezielle Anforderungen an einzelne Wände
Zum Aufbringen der Wandbeläge sind die jeweiligen Wandkonstruktionen mit folgenden Qualitäten vorzubereiten:
• Betonsichtige Flächen in den Treppenhäusern
- mindestens die der Sichtbetonklasse SB 2 „normale gestalterische Anforderun- gen“, Eckausbildungen robust und stoßfest
• Gemauerte Wände oder Betonwände innerhalb von Wohnungen
- Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
• Betondecken:
- Systemspachtel, Oberflächenbeschaffenheit Q2, Fugen von Beton-Fertigteilde- cken (außer UG) sind großflächig eben und rissüberbrückend zu verspachteln.
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• Trennwände aus Gips-Wandbauplatten, GK-Trennwände und GK-Decken:
- Ebenheitstoleranzen nach DIN 18 202,
- keine Abzeichnung von Schraubenköpfen
- fugenlose Stöße der GK-Platten (Die Ausführung der Fugenspachtelung obliegt dem AN. Gefordert wird eine dauerhaft geschlossene Fuge. Die Stöße und Be- festigungspunkte sind plan-eben zu spachteln und zu schleifen (keine Schüsselung)
- fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2.
- Über die Anforderung an die Einhaltung der Maßtoleranzen hinaus wird für das Gewerk Trockenbau eine anstrichfertige, bzw. für das Belegen mit Malervlies geeignete, Ausführung der Oberflächen gefordert.
• für Fliesen vorgesehene Flächen:
- für Fliesenverlegung geeignet, gespachtelt,
- Fugen, Schlitze, Löcher etc. sind sauber flächenbündig zu verschließen,
- seitlicher Fliesenabschluss mit Anschlussprofil aus Kunststoff (Jolly-Schiene) oder Fliesen mit glasierten Kanten
- Wand- und Bodenflächen im Spritzwasserbereich sind mit verdeckt liegender Ab- dichtung herzustellen.
Die Wandbeläge sind mit folgenden Qualitäten auszuführen:
• Geflieste Wandflächen, Plattenbeläge:
- es ist Feinsteinzeug 30 cm x 60 cm mit matter Oberfläche, gemäß Farb- und Materialkonzept vorzusehen, Leitfabrikat: Amalfie, Feinsteinzeug durchgefärbt, grau
- Abschlusskanten erhalten eine saubere Fliesenkante (bei durchgefärbtem Mate- rial). Hervorstehende Außenecken sind mit farblich angepasstem Kantenschutzprofil auszuführen,
- Fliesenarbeiten sind mit Fugen in Fliesenfarbe (nach Bemusterung) inkl. aller Aufwendungen für das Anarbeiten an angrenzende Bauteile und Bodenbeläge für Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie für das Ausbilden von Öffnungen auszuführen
- Restflächen in Bädern sind mit Feinputz zu versehen bzw. fugen- und flächen- verspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2.
• Wohn-, und Nebenräume:
- Wände in allen Wohn- und Nebenräumen erhalten Malervlies und Anstrich mit Dispersionsfarbe, reinweiß
- Decken in allen Wohn- und Nebenräumen bleiben holzsichtig. Abhangdecken erhalten Malervlies und Anstrich mit Dispersionsfarbe, reinweiß
- Es ist eine emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie sowie schad- stoffgeprüfte Innenfarbe mit folgenden Parametern vorzusehen: Stumpfmatt,
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Nassabriebbeständigkeit Klasse 3, Deckvermögen Klasse 2, Wasserdampf- durchlässig.
• Bäder:
- Wände und Decken (außerhalb verfliester Flächen) erhalten Malervlies und An- strich mit Dispersionsfarbe, reinweiß
- Es ist eine emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie sowie schad- stoffgeprüfte Innenfarbe mit folgenden Parametern bei allen nicht gefliesten Wandoberflächen vorzusehen: Stumpfmatt, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1, Deckvermögen Klasse 2, hoch strapazierfähig, beständig gegen Desinfektions- mittel, reinigungsfähig, diffusionsfähig.
• Treppenhäuser und öffentliche Flure:
- Decken sowie Treppenlaufuntersichten und -leibungen sind eben zu spachteln und mit strapazierfähiger Farbe zu streichen.
- Wandflächen sind eben zu spachteln und erhalten Farbanstriche mit Farben in höchster Beständigkeitsklasse Nassabrieb-Klasse 3.
- mindestens seitlich der Aufzugstüren ist einschließlich der Leibungen beidseitig ein ca. 1 m breiter umlaufender Anstrich in höchster Beständigkeitsklasse, scheuerfest vorzusehen (Farbton nach Wahl des Auftraggebers).
- In allen Geschossen sind die Wand- und Deckenflächen des Treppenhauses mit einem Anstrich in einer stoß- und scheuerfesten Ausführung herzustellen; Wände und Decken sind mit einem Anstrich mit Volltonfarben in Weiß, bei De- cken oder Einzelwände ggfs. in unterschiedlichen Farbtönen nach Wahl des Auftraggebers zu versehen. Diese sind so zu kalkulieren, dass durch die Aus- wahl der Farbgebung nach Kalkulation kein Aufpreis zustande kommt. (siehe Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept).
- Es ist eine emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie sowie schad- stoffgeprüfte Innenfarbe mit folgenden Parametern gemäß Farbkonzept vorzusehen: Stumpfmatt, Farbigkeit gemäß Farbkonzept und nach Bemuste- rung, 1. Stufe des Hellbezugswert, Nassabriebbeständigkeit Klasse 1, Deckvermögen Klasse 2, hoch strapazierfähig, beständig gegen Desinfekti- onsmittel, reinigungsfähig, diffusionsfähig.
Innentüren
Allgemeines
Zur Festlegung des Standards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgese- henen Materialien zu bemustern.
Alle Glasflächen müssen von innen ebenerdig und ohne Hilfsmittel zum Zwe- cke der Reinigung zugänglich sein.
Qualitative Anforderungen an alle Innentüren
• Allgemeine Anforderungen:
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- alle Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109 sind mindestens zu erfüllen, die Empfehlung 103 der DEGA für Schallschutzklasse C ist zu berücksichtigen.
- Beschläge: Die Verwendung unterschiedlicher Hersteller, innerhalb der Richt- qualität, im Objekt ist nicht zulässig. Die Einhaltung der Mindestanforderungen an Benutzungskategorie Klasse 1 sowie Dauerfunktionstüchtigkeit Klasse 6 nach DIN EN 1906 sind nachzuweisen,
- es sind Aluminiumbeschläge entsprechend des Leitstandards / Bebilderung vor- zusehen,
- alle Brandschutzanforderungen sind gemäß Brandschutzkonzept umzusetzen.
- alle Türen erhalten geeignete Wand- oder Bodentürstopper nach Wahl des Auf- traggebers,
- Unterschnitte zur Gewährleistung der Belüftung von Wohnräumen nicht mehr als 2 cm.
• Hauseingangstüren
- Außentürelement, Drehflügeltüre einflg. in Rahmenbauweise Holzwerkstoff. Tür- flügel aus Holzwerkstoff, Oberfläche Türblatt furniert und beschichtet, mit fest verglasten Seitenteilen zur verkehrssicheren Durchsicht. Angaben Wärme- schutz sind zu beachten.
- In den Doppelhäusern sind die Türen nach innen weiß auszuführen, das festver- glaste Seitenteil ist nicht transparent auszuführen.
- es sind Beschläge in Edelstahl matt entsprechend dem Leitstandard und des Farb- und Materialkonzeptes vorzusehen.
- Gleitschienen-OTS mit Schließkraftregulierung soweit brandschutztechnisch er- forderlich
- Einsteckschloss mit Sicherheitszylinder
• Wohnungsabschlusstür:
- Maße: Höhe im Rohbaumaß ca. 2,135 m ab Oberkante Bodenbelag, Rohbau- richtmaß in der Breite von ca. 1,15 m
- Holztürblatt werkseitig beschichtet, innen weiß, außen nach Wahl des Auftrag- gebers. mit Stahlumfassungszarge in Anlehnung an RC 2, Schallschutzklasse gemäß Gutachten.
- Stahlumfassungszarge mit leicht gebrochenen Kanten (keine Rundkante) und einer farbig deckend lackierten Oberfläche.
- Bei mehr als 3 Wohneinheiten pro Aufgang, sind die Wohnungstüren mit einer 4- stelligen Wohnungsnummer zu beschriften,
- Oberfläche der Zarge farbig und deckend lackiert
- Klimaklasse III, Beanspruchungsklasse N
- Sicherheitsbeschlag, einbruchhemmend, in Anlehnung an RC 2,
- Einsteckschloss mit Sicherheitszylinder gem. DIN 18251-1 Klasse,
- Weitwinkelspion
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- Einhaltung Bedienkräfte und –momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217; Auf § 4(5) der BarriefreiesWohnenV wird verwiesen, wonach die Türen mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sind (Türschließer der Gruppe 3, max 25 N)
- soweit brandschutztechnisch erforderlich, Gleitschienen-OTS mit Easy-Open- Funktion o.glw, mit Schließkraftregulierung
- soweit schallschutztechnisch erforderlich erhalten die Türen eine absenkbare Bodendichtung
Die lichte Breite darf im Hinblick auf einen optionalen behindertengerechten Zugang 90 cm nicht unterschreiten. Weitergehende Forderungen der gelten- den Vorschriften zur Barrierefreiheit sind umzusetzen.
• Wohnungsinnentüren:
- Maße: Höhen im Rohbaumaß ca 2,135 m ab Oberkante Bodenbelag, Standard- breite 0,885 m, Durchgangslichten von 0,80 m ist zu gewährleisten.
- Röhrenspantüren mit Holzumfassungszarge mit leicht gebrochenen Kanten (keine Rundkante),
- sichtbare Oberflächen der Türblätter und Zargen endbeschichtet weiß deckend lackiert,
- Bänder: „dreidimensional verstellbar“, als Einbohrbänder; Aluminium bzw. Stahl vernickelt,
- Drückergarnitur aus Aluminium mit Rosetten, rund oder oval nach Wahl des Auf- traggebers,
- Buntbart-Einsteckschloss mit min. 2 Schlüsseln je Tür
• Feuchtraumtüren
- wie Wohnungsinnentüren, jedoch:
- anstelle Buntbart-Einsteckschloss mit einer Frei / Besetzt – Garnitur,
- Türblattunterkanten von Feuchtraumtüren wirksamen Feuchtigkeitsschutz,
- bei Erfordernis (sofern Unterschnitt nicht ausreichend) erhalten die Türen Lüf- tungsschlitze mit System-Schlitzabdeckungen aus Alu oder Kunststoff,
• Brand- und Rauchschutztüren:
- Maße: Türhöhe im Rohbaumaß ca. 2,135 m ab Oberkante Bodenbelag,
- pulverbeschichtete Stahlblechtür mit Stahlumfassungszargen,
- Gleitschienen-Obentürschließer mit Easy-Open-Funktion o.glw gem. Anforde- rungen und Zulassung, bei Türen zu Abstell- und Haustechnikräumen sind auch Federbandschließer zulässig, Einhaltung Bedienkräfte und – momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217; analog § 4(5) der BarriefreiesWohnenV, wo- nach die Türen mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sind (Türschließer der Gruppe 3, max 25 N), in Aufgängen mit rollstuhlgerechten Wohnungen und Seniorenwohnungen sind automatische Türöffner vorzusehen,
- bei Türen zu Schleusen ist ein Standard-Glasausschnitt von ca. 1,20 m x 0,30 m (Höhe x Breite) vorzusehen.
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9.1.7 KG 350 – Decken
Alle Decken sind grundsätzlich nach den statischen, bauphysikalischen, brand- schutztechnischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen auszuführen. Sie sind in sich und in ihren Anschlüssen rauchdicht und mit den geforderten Schallschutz-Anforderungen herzustellen.
Deckenbekleidungen
Ausführung der Deckenkonstruktionen Brettsperrholz (CLT)
Decken aus Brettsperrholz (CLT) und Unterzüge aus Brettsperrholz in Sicht- qualität auszuführen und mit einer Lasur ab Werk (zartweiß, transparent) zu beschichten.
Deckenkonstruktionen sind in der vom AG bereitgestellten Genehmigungssta- tik bemessen. Die Werkplanung und Ausführung richtet sich nach dessen Vorgaben und ist vom Prüfstatiker zu überwachen und freizugeben. Die Auf- wendungen für den Prüfstatiker sind ab der LP5 vom AN zu tragen.
Ausführung der Deckenoberfläche
Zur Festlegung des Standards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgese- henen Materialien zu bemustern.
Deckenbekleidung in Bäder sofern erforderlich:
• GK-Glattdecke, abgehängt, (z.b. zur Verkleidung von deckenunterseitigen TGA-Installationen)
- Abhängung 1-lagig mit Feuchtraumplatten 12,5 mm
- Q2 gespachtelt
Deckenuntersichten, die nicht bekleidet werden, sind holzsichtig mit einer La- sur herzustellen.
Die Oberflächen der Decken sind in ausgewählten Räumen wie folgt herzustel- len:
• Wohn- und Schlafräume, Nebenräume
- Decken aus Brettsperrholz (CLT) und Unterzüge aus Brettsperrholz in Sichtqua- lität auszuführen und mit einer Lasur ab Werk (zartweiß, transparent) zu be- schichten.
• Treppenhäuser und öffentliche Flure sowie Eingangsbereich:
- Anstrich mit strapazierfähiger Farbe, Volltonfarben, ggf. in unterschiedlichen Farbtönen, nach Wahl des Auftraggebers.
- GK-Glattdecke, abgehängt zur Verkleidung von deckenunterseitigen TGA-Instal- lationen)
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Die Qualitäten der Oberflächen der Decken sind Punkt 9.2.3 Innenwandbe- kleidung zu entnehmen, wenn nicht anders beschrieben.
Technische Installationen an der Decke
Sichtbare technische Installationen an der Decke sind nur in Technikräumen oder im Müllraum zulässig. Sie müssen geordnet montiert werden. Sie sind entsprechend den funktionalen, brand-, wärme-, feuchte- und schallschutz- technischen sowie bauphysikalischen Erfordernissen zu schützen und mit fach- und funktionsgerechter Farbbeschichtung (Farbton nach Wahl des AG) auszuführen.
Bodenbeläge
Zur Festlegung des Standards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgese- henen Materialien zu bemustern.
Zur Beurteilung der vom Bieter vorgesehenen Qualitäten sind in der 2. Phase des Verfahrens für folgende Beläge Materialmuster in der angegebenen Größe beizufügen
• Elastischer Linoleumbelag für Wohnnutzung auf ebenem, belegreifem Estrich, vollflächig verklebt. Einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Anpas- sungs- und Fugenarbeiten. Fugenausführung in Belagsfarbe. Farbgebung und Oberflächenausführung gemäß Farb- und Materialkonzept. Bewegungs- und Dehnungsfugen sind fachgerecht in den Belag zu überneh- men, in Lage der Stützen zu planen und mit dem Objektplaner abzustimmen. Der Bodenbelag muss emissionsarm sein, einen geringen Schadstoffgehalt aufweisen und in der Wohnumwelt gesundheitlich unbedenklich sein; er erfüllt die Anforderungen der AgBB-Kriterien sowie des Blauen Engels und weist Emissionswerte von unter 50 µg/m³ nach.
-
Nutzungsklasse nach DIN EN ISO 10874: mindestens 23 / 32 (Wohnbe- reiche einschließlich Küche und vergleichbar beanspruchter Räume)
-
Rutschhemmung: mindestens R9 nach DIN 51130 (geeignet für Wohn- räume ohne Nassbereiche)
-
Chemikalienbeständigkeit nach DIN EN 13529 gegen haushaltsübliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel
-
Oberfläche: matte, pflegeleichte Nutzschicht mit hoher Verschleiß- und Fleckenbeständigkeit.
• Fliesenbelag für Treppenräume und Flure (ca. DIN A3), • Fliesenbelag Bäder und WC (Musterfliese), • Bodenbelag Balkone/Terrassen/Loggien (ca. DIN A4).
Die einzuhaltenden Anforderungen sind nachstehend beschrieben
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Allgemeine Anforderungen an die Bodenbeläge
Alle Bodenbeläge sind vor der Abnahmebegehung durch den Auftraggeber fachgerecht vom GU endzureinigen. Pflegeanleitungen für die verschiedenen Bodenbeläge sind dem Auftraggeber mit der Abnahmedokumentation zu übergeben.
Farb- und Strukturabweichungen innerhalb eines Raumes sind unzulässig.
Estricharbeiten
Alle Bereiche erhalten einen Zement- oder Anhydrit-Estrich. Wohnungen wer- den mit Heizelementen für die Raumheizung ausgestattet (Heizestrich).
Folgende Mindestanforderungen sind zu beachten:
• Trittschalldämmung nach Schallschutzanforderung
• Wärmedämmung nach Wärmebedarfsberechnung
• Bewehrung nach Erfordernis
• Randstreifen an aufgehenden Wänden und Durchdringungen (Schallschutz)
• Dicken, Beanspruchungsgruppe, Biegezugfestigkeitsklassen, Flächenlasten des Estrichs entsprechend Erfordernis der Raumfunktion und Statik
Leitungsverzüge im Fußbodenaufbau sind so zu planen und herzustellen, dass durchgängig zwischen Leitungsführung und Estrichschicht eine Dämmschicht von min. 30 mm gewährleistet ist (Schallschutz).
Spezielle Anforderungen an die Bodenbeläge in den Wohnungen
Alle Wohnungen sind in den einzelnen Nutzungsbereichen vorgegebene Bo- denbeläge mit folgenden Qualitäten vorzusehen:
• Wohn-, Schlaf-, Flur und Abstellräume sowie Küchenbereiche bei offenen Kü- chen:
- Bodenbelag in den Wohnräumen als elastischer Linoleumbelag für Wohnnut- zung auf ebenem, belegreifem Estrich, vollflächig verklebt. Einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Anpassungs- und Fugenarbeiten. Farbgebung und Oberflächenausführung gemäß Farb- und Materialkonzept. Bewegungs- und Dehnungsfugen sind fachgerecht in den Belag zu übernehmen, in Lage der Stützen zu planen und mit dem Objektplaner abzustimmen.
- emissionsarm, geringer Schadstoffgehalt, in der Wohnumwelt gesundheitlich un- bedenklich, emissionsarm gemäß AgBB-Prüfkriterien Blauer Engel Emissionswerte unter 50 µg/m³
• Bäder (innenliegend)
- Leitprodukte (siehe Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept) dienen als Orien- tierung, es ist zulässig, technisch und optisch gleichwertige Fliesen zu verwenden.
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- das Niveau des Fliesenbelages muss sich ca. 1,00 cm unterhalb des Niveaus der anschließenden Wohnungsflächen liegen. Der Übergang ist mit einem Edelstahlprofil herzustellen.
- Feinsteinzeug 30 cm x 60 cm mit matter Oberfläche, Rutschfestigkeit gem. An- forderung.
- Die Duschen sind gefliest und bodengleich, aus oben genanntem Fliesenbelag (matter, rutschfester Oberfläche gem. Anforderungen) herzustellen.
- Fliesenarbeiten sind mit Fugen in Fliesenfarbe (nach Bemusterung) inkl. aller Aufwendungen für das Anarbeiten an angrenzende Bauteile und Bodenbeläge für Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie für das Ausbilden von Öffnungen auszuführen.
- Schwellenprofile und –schienen in Edelstahl Badtür (Bodenbelagswechsel) und Dusche sind einzukalkulieren
Spezielle Anforderungen an die Bodenbeläge in den allgemein genutzten Be- reichen
Die in den einzelnen Nutzungsbereichen vorgegebenen Bodenbeläge sind mit folgenden Qualitäten vorzusehen:
• Eingangsbereich, Foyer, Nebenräume und (Haus)-Flure
- Fliesenbelag aus Feinsteinzeug in Betonoptik, grau durchgefärbt
- Format ca. 300 x 600 mm
- Keine Restfliesen < 5 cm
- Fliesenspiegel ist zu erstellen und freigeben zu lassen
- dauerhafte Imprägnierung zur Ersteinpflege der Oberflächen
- Schallschutzanforderungen (Vermeidung Schallbrücken, Bauteil-Entkoppelung)
• Technikräume und Abstellräume für Kinderwagen und Rollstühle
- Zementestrich-Oberflächen flügelgeglättet
- alle Bodenflächen mit staubbindendem, scheuerbeständigem Anstrich mit So- ckel, ca. 30 cm hoch
- Böden in Aufzugsunterfahrten wie vor, jedoch zudem Öl- und Hydraulik flüssig- keitsfest versiegelt, einschließlich umlaufenden Sockelanstrich, Höhe bis 0,60 cm
Sockelleisten
Bei der Ausführung der Bodenbeläge sind folgende Vorgaben zu berücksichti- gen:
• Sockelleisten sind entsprechend dem gewählten Bodenbelag auszuführen
• Wohnräume
- Holzsockel aus Massivholz, Verschraubung nicht sichtbar
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- Höhe mind. 6 cm, weiß lackiert
- Sockelleisten in Fensterleibungen müssen mind. 90°-Öffnungswinkel bodentiefer Fenster ermöglichen (ggf. dünnere Leiste)
• In Bereichen mit keramischen Bodenbelägen ist zur Sockelausbildung das Bodenbelagsmaterial, mind. 6 cm hoch, zu verwenden. Das gilt ebenfalls für Allgemeinbereiche wie Foyer und Treppenraum.
In Bädern, deren Wände nicht umseitig gefliest sind, soll zur Sockelausbil- dung eine den qualitativen und ästhetischen Ansprüchen gerechte Sockelfliese zur Ausführung kommen.
Schmutzfangroste und Sauberlaufzonen
Im Außenbereich ist vor jedem Eingang grundsätzlich ein Schmutzfangrost als Gitterrost vorzusehen. Dieser ist großformatig, in Breite der Türanlage (Tür einschließlich Seitenteil), als Abstreifrost (ca. 30 x 10 mm) in einer Min- desttiefe von ca. 1 m vorzusehen. Der Schmutzfangrost soll oberflächenbündig eingelassen werden. Der Rost muss auch für Bewegungs- hilfen ungehindert überfahrbar sein.
Unter dem Rost ist eine Schmutzgrube mit leicht zugänglicher Reinigungs- möglichkeit von mindestens 7 cm Tiefe auszubilden, die geeignet und dauerhaft sicher zu entwässern ist.
Im Eingangsbereich des Vorderhauses ist eine innenliegende, bodengleiche Sauberlaufzone vorzusehen. Diese ist über die ganze Breite der Eingangstür- anlage herzustellen und darf eine Tiefe von 1,20 m nicht unterschreiten. Diese Sauberlaufzone ist als Eingangsmattensystem für hohe Frequentierung auszulegen und mit streifenförmigen ca. 1,5-2 cm breiten auswechselbaren Teppich-Ripseinlagen herzustellen.
Der Bodenbelag unter der Matte ist so zu gestalten bzw. zu beschichten, dass er rückstandsfrei zu reinigen ist.
Als Leitfabrikat der Sauberlaufzone ist vorgesehen:
• Fa. Emco, Typ Diplomat mit Ripseinlage (R), oder gleichwertig, Farb- und Ma- terialkonzept)
Balkone
Balkone sind als wandhängendes kaltes Bauteil, thermisch getrennt, auszufüh- ren.
Balkonkonstruktion
Die Balkone werden als selbständig in den Boden abtragend und am Gebäude Lage gehaltenen Stahl-/Blechkonstruktion ausgebildet. Als Absturzsicherung ist eine Brüstungskonstruktion als Stabstahlgeländer mit vertikal angeordneten Flachstahlstäben vorgesehen. Der Oberflächenbelag besteht aus Betonterras- senplatten eingebracht auf Splittbettung, vor Fenstertüren sind
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Entwässerungsrinnen auszubilden.
Balkonentwässerung
Die Balkonentwässerung erfolgt durch eine Wannenkonstruktion mit Gefäl- leausbildung unterhalb des Bodenbelags. Zu den Fenstertürbereichen sind höhenverstellbare Edelstahlrigolen vorgesehen.
Bautoleranzen und Setzungen sind bei Ausführung zu berücksichtigen. Es ist ein ausreichendes Gefälle, um die geplante Entwässerung umzusetzen/einzu- planen.
Geländer und Absturzsicherung
Balkongeländer und Absturzsicherungen an den Fensterelementen sind als Stabstahlgeländer mit vertikal angeordneten Flachstahlstäben herzustellen. Die Geländerkonstruktion einschließlich Pfosten, Handlauf und Füllung ist aus verzinktem und beschichtetem Stahl auszuführen. Die Abmessungen, Stabab- stände sowie die konstruktive Ausbildung sind entsprechend den geltenden technischen Anforderungen und Absturzsicherungsvorschriften zu planen und auszuführen.
Der GU hat die vorgesehene Konstruktion hinsichtlich Aufteilung, Ausführung, Befestigung und Spannweiten zu prüfen.
Wesentliche Informationen sind den Leitdetails (Anlage B 2.5 Leitdetails Hoch- bau und Freianlagen) sowie dem Farb- und Materialkonzept (Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept) zu entnehmen.
Anforderungen an Terrassen
Es sind im Erdgeschoss und in den abschließenden Obergeschossen Terras- sen geplant. Als Bodenbelag sind Betonplatten gemäß Farb- und Material- konzept vorgesehen. Die Verlegung erfolgt auf Splittbett einschließlich aller erforderlichen Rand-, Anschluss- und Anpassungsarbeiten. Das erforderliche Gefälle von mindestens 2 % zur Entwässerung ist dauerhaft sicherzustellen.
Treppen
Treppenkonstruktion
Geschosstreppen in Allgemeinbereichen sind aus Fertigteilen in Stahlbeton, Bemessung nach statischen Erfordernissen, schallentkoppelt zu den Stahlbe- tonpodesten herzustellen (Elastomerlager). Sichtflächen (Untersichten) sind gespachtelt und gestrichen auszuführen.
Geschosstreppen in den Doppelhäusern sind als Holzkonstruktion auszufüh- ren. Tritt und Setzstufen aus Eiche Massiv, mit Klarlack matt versiegelt.
Handläufe
Die Handläufe des Allgemeintreppenhauses sind als Edelstahlkonstruktion
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auszuführen, die direkt auf die Wand montiert wird. Der Handlauf ist als durch- gängiger dem Treppenverlauf folgender Edelstahl Rund-Profil (42mm) vorzusehen.
Das Geländer in den Doppelhäusern ist als Holzhandlauf Eiche Rund-Profil 40x40 vorzusehen.
Der GU hat die vorgesehene Konstruktion hinsichtlich Aufteilung, Ausführung und Spannweiten zu prüfen.
Treppenhauswände
Die Treppenhauswände sind in der Ausführungsplanung als vermaßte Wand- abwicklungspläne darzustellen, einschl. haustechnischer Komponenten, wie Lichtschaltern, Leuchten, etc. und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
9.1.8 KG 360 – Dächer
Grundsätzlich sind alle Dachkonstruktionen nach den bauphysikalischen, brandschutztechnischen, statischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen auszuführen
Dachkonstruktionen
Dachkonstruktionen sind wasser- und winddicht auszuführen und müssen Niederschlagswasser nach außen ableiten. Durch die Auswahl der Materia- lien und den konstruktiven Aufbau sind Lärmbelästigungen auf Grund von Regen und/oder Wind zu vermeiden.
Für den Zugang der Dachflächen zu Wartungszwecken sind entsprechende konstruktive Sicherheitseinrichtungen vorgesehen (Wartungswege, Sekuran- ten).
Die Dachdecke über dem 4. Obergeschoss im Vorderhaus und über dem 2. Obergeschoss der Doppelhäuser wird analog zu den Geschossdecken als Brettsperrholzdecken geplant. Über dem Treppenraum des Vorderhauses wird die Decke als Stahlbetonflachdecke in Ortbetonbauweise geplant.
Bei Dachrändern (außer bei Dachterrassen) wird umlaufend eine Attika aus- geführt.
In dem Leistungsbereich sind alle Dachdämmungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten zu erfassen, die zur Durchführung der Gesamtbaumaß- nahme und für das Herstellen einer kompletten, funktionsfähigen Leistung notwendig und erforderlich sind, auch wenn Einzelheiten in der Beschreibung und in den Planunterlagen nicht genannt sind.
Dachbeläge und -bekleidungen
Die Flachdächer sind als Warmdach und als Retentionsdach (mit Ausprägung Bio-Diversität) auszuführen. Diese werden ohne Gefälle und den systemspezi- fischen Komponenten und Schichtaufbauten ausgeführt.
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Zur Windsogsicherung der gesamten Dachabdichtung sind die geeigneten Maßnahmen zu berücksichtigen. Entsprechende Berechnungen und statische Nachweise sind nachzuweisen.
Dachabdichtungen sind aus Komponenten eines Systemgebers anzubieten und auszuführen. Die zugehörigen Prüfzeugnisse sind vor Ausführungsbeginn an den Auftraggeber zu übergeben.
Das Material und die Montage der Dachbeläge müssen den Anforderungen an dauerhaft witterungsbeständige und wartungsarme Dachflächen gerecht wer- den.
Für die nachfolgenden Dachkonstruktionen sind folgende Besonderheiten in der Ausführung zu berücksichtigen:
• Flachdach (nur Dach der Aufzugsüberfahrt):
− im Falle eines Flachdaches ist eine Warmdachkonstruktion mit mehrlagiger Bi- tumen- oder Kunststoffabdichtung nach mit geltenden DIN-Vorschriften und der Flachdachrichtlinie vorzusehen.
• Retentionsdach:
− Im Kontext eines effizienten Regenwassermanagements auf dem eigenen Grundstück und einem Beitrag zur Entlastung der Entwässerungskanalisation sind alle Dachflächen als Grün- /Retentionsdach auszuführen. Bei der Wahl des Systems ist eine gängige Unterkonstruktion für die nachträglich zu instal- lierenden PV-Module zu berücksichtigen. Der spezifischen Anforderung des Retentionsdachs mit einer gefällelosen Abdichtungsebene wird mit dem Ein- satz 3-lagig ausgeführter Abdichtung begegnet. Das Retetionsdach soll in Hinblick auf die gärtnerische Ausstattung gem. Bio-Diversitäts Anforderungen ausgeführt werden
• Dachterrassen
Dachterrassen werden als Warmdach mit Kiesbedeckung und einem Belag aus Beton-Terrassenplatten ausgeführt. Die Verlegung der Betonplatten er- folgt auf Splittbettung.
Photovoltaik
Die Dachflächen sind für die Installation einer PV-Anlage auf der gesamten Dachfläche ausgelegt, auch wenn nach den Regularien des Solargesetzes Berlin nur ein geringerer Anteil der Bruttodachfläche ausgenutzt werden muss.
Es sind auf Basis des durch den GU zu wählenden Modulsystems alle hoch- baulichen und gebäudetechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb und eine Wartung der Anlage zu gewährleisten. Dazu zählen auch Sicherungsmaßnahmen und das Anlegen von Wartungswe- gen. Der Wechselrichter ist auf dem Dach zu positionieren. Die Lage des Feuerwehrschalter ist im Zuge der Ausführungsplanung mit dem AG abzustim- men
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Insbesondere bei Dachaufbauten mit einer extensiven Dachbegrünung oder Retention ist durch die Wahl eines für diese Zwecke geeigneten Systems deren uneingeschränkte Nutzung und Entfaltung für den vorgesehen Zweck zu ge- währleisten (siehe oben). Die genauen Schnittstellen können dem Hinweisblatt PV-Ready der Berliner Stadtwerke in Anlage B 8.1 entnommen werden.
Vordächer
Die Eingänge zu den Doppelhäusern sind wettergeschützt auszubilden.
An den Hauszugängen sind Überdachungen von mindestens 80 cm Tiefe vor- zusehen. − Tragwerk: Stahlprofil nach Angabe Statik, thermisch getrennt am Rohbau be- festigt nach Angabe Statik
Dachentwässerung
Die Dachentwässerung erfolgt durch die Attika in sichtbar angeordnete Was- serfangkästen. Rückstau in den Fallleitungen ist durch eine ausreichende Dimensionierung und vorschriftsgemäße Leitungsführung auszuschließen. No- tentwässerungen sind vorzusehen. Während der Bauzeit sind die Dachflächen so zu entwässern, dass das anfal- lende Wasser sicher abgeleitet wird und keine Schäden am Bauwerk entstehen können.
Das Regenwasser der Dachflächen wird über Regenfallrohre in vegetationsbe- standene Mulden zur Versickerung gebracht. Ein Teil des Dachflächenwassers wird über Kies-Rigolen entwässert. Für diese Fallleitungen sind Standrohe aus verzinktem Stahlrohr einschließlich Revisionsöffnung bis 1 m über Erdreich vorzusehen (Siehe auch Punkt 9.4.4).
Regenwassereinläufe sind mit einem Laubfang auszustatten.
Dachfenster und -öffnungen
Es ist ein Dachausstieg mit einer Mindestabmessung von 100x100cm im Lichten im obersten Geschoss des Treppenhauses vorzusehen. Eine Leiter ist jeweils neben dem Ausstieg an der Wand mit geeignetem Diebstahlschutz zu montieren. Die geltenden Arbeitsschutz- und sonstigen Anforderungen an Dachausstiege sind zu erfüllen.
Entrauchungsöffnungen sind gemäß Brandschutzgutachten in der geforderten Größe und mit allen funktionsfähig installierten Komponenten der Auslösestel- len und Sicherstellung der Bedienung mittels Schlüsselschalter in den entsprechenden Geschossen anzuordnen. Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen ist vom GU im Pauschalfestpreis zu berück- sichtigen.
Absturzsicherungen Flachdach
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Alle Dachflächen sind mit einer Sicherungsanlage als ständig nutzbare Flach- dach-Absturzsicherung, innen und außen feuerverzinkt, mit Edelstahlgusseisen nach DIN 4426 – Sicherheitseinrichtungen zur Instandhal- tung baulicher Anlagen vorzusehen. Für die Aufbewahrung der PSA/Sicherungsseile sind entsprechende Behälter in ausreichender Anzahl auf dem Dach witterungsgeschützt vorzusehen. Die zum Sicherungssystem passende und zugelassene persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist an den Bauherrn zu übergeben.
Dächer, sonstiges
Sämtliche Außenverblechungen sind aus gekantetem Aluminiumblech oder Titanzink herzustellen. Die Ausbildung von Materialstößen mit Stehfalz ist ausgeschlossen. Alle Bauteilanschlüsse sind zwängungsfrei und wartungs- arm auszubilden.
Im obersten Obergeschoss ist zwischen Mieterterrassen ein stabiler, blick- dichter und korrosionsbeständiger Sichtschutz vorzusehen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten verdeckt werden, muss die Leis- tung durch den AG abgenommen werden. Der AG ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
9.1.9 KG 370 – baukonstruktive Einbauten
Briefkästen
Im Nahbereich hinter der Hauseingangstür des Vorderhauses Tschaikowskistraße 14 sind in den Eingangsbereichen wandmontierte, pul- verbeschichtete Briefkastenanlagen vorzusehen (siehe Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen). Diese müssen einen separaten Brief- kasten für jede Wohnung, geeignet für A4 Unterlagen und mit dreifacher Beschilderung (Name, Wohnungsnummer, Werbung-ja-nein) enthalten.
Beim Zugang zum Eingangsbereich der Doppelhäuser ist in die Zaunanlage die Türstation inklusive der Briefkästen für die Doppelhäuser integriert.
• Briefkastenanlage:
− Einfassung Briefkastenanlage aus Vollholz Eiche 20 mm, Schattenfuge 10 mm − Briefkasten für A4 Unterlagen, liegendes Format (ca. 30x11x380 mm), Brief- kasten für Werbung in Anlage integriert, Stahl pulverbeschichtet − Beschilderung mit Plexiglasabdeckung von innen austauschbar − Briefkastenklappe in gedämpfter Ausführung − Die zentrale Briefkastenanlage für die Doppelhäuser befindet sich im Bereich Zugangstors Vorderhaus gem. Leitdetails
Einbauküchen
Es ist nicht vorgesehen, die Wohnungen mit Einbauküchen auszustatten.
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Die Wandabwicklung der Küchen sind in der Ausführungsplanung als vermaßte Wandabwicklungspläne einschl. haustechnischer Komponenten, wie Armatu- ren, Steckdosen, Lichtschaltern, Leuchten und Lage der Küchenelemente etc. darzustellen und mit dem AG abzustimmen. Die Anfertigung von Fliesenspie- geln im Bereich der Küchenzeilen, der Rückwand als auch der seitlichen Wände gehört zu den Leistungen des AN. Diese sind im Voraus mit dem AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
• Es ist Feinsteinzeug 30 cm x 60 cm mit matter Oberfläche, Leitfab- rikat: Amalfie, Feinsteinzeug durchgefärbt, weiß vorgesehen;
• Abschlusskanten erhalten eine saubere Fliesenkante (bei durchge- färbtem Material). Hervorstehende Außenecken sind mit farblich angepasstem Kantenschutzprofil auszuführen,
• Fliesenarbeiten sind mit Fugen in Fliesenfarbe (nach Bemuste- rung) inkl. aller Aufwendungen für das Anarbeiten an angrenzende Bauteile und Bodenbeläge für Pass-, Schräg- und Rundschnitte so- wie für das Ausbilden von Öffnungen auszuführen.
9.1.10 KG 390 - sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Baustelleneinrichtung
Für die Dauer der Bauzeit sind sämtliche Einrichtungen und Arbeitsmittel, die für eine reibungslose Durchführung der Arbeit erforderlich sind vom GU zu stel- len und vorzuhalten. Alle erforderlichen Anträge, z.B. auf Straßenraumnutzung sind im Angebot zu berücksichtigen und die damit verbundenen Kosten einzu- kalkulieren. Vor Antragsstellung sind die Inhalte mit dem AG abzustimmen.
Es besteht die Verpflichtung für den GU rechtzeitig alle erforderlichen nachbar- schaftlichen Zustimmungen einzuholen und die etwa resultierenden Auflagen zu beachten.
Die Kosten für die Baustrom- und Bauwasserversorgung einschließlich der da- für erforderlichen Einrichtungen und deren Sicherung sind für die gesamte Bauzeit im Pauschalfestpreis zu berücksichtigen.
Die Baustelle und Baustelleneinrichtung sind in geeigneter Weise durch einen fest geschlossenen Bauzaun vom GU zu sichern. Der Bauzaun ist vom GU über die Bauzeit zu unterhalten und nach Fertigstellung zurückzubauen.
Während der Dauer der Baumaßnahmen ist eine geeignete, ggf. abgestufte haus- und wohnungsbezogene Bauschließung vorzusehen.
Die baubegleitende Reinigung der gesamten Baustelle ist vom GU einschließ- lich Entsorgung durchzuführen. Das Informationsblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ ist zu berücksichtigen.
Der GU hat ein unbeleuchtetes Bauschild (ca. 4 x 3 m) gemäß den Standard- vorgaben der GESOBAU AG für das Layout anzufertigen, aufzustellen, zu
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unterhalten und, wenn notwendig, auch mehrfach zu ergänzen. Die Gestaltung und die Inhalte sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen frei- zugeben.
Baustelleneinrichtungsplan
Vom Bieter ist der Entwurf eines Bauablaufplanes und Baustelleneinrichtungs- planes, auf dem die geplante Baustellenlogistik ersichtlich ist zu vorzulegen.
• Insbesondere ist darzustellen:
− Freihaltung vorhandener Grünflächen − Sicherung der Baustelle gegenüber der Bestandsbebauung − Effektivität der Flächennutzung (minimierter Flächenverbrauch) − Kranstandorte (maximaler Schwenkbereich, Rücksicht auf die Bestandsbebau- ung) − Gehwegüberfahrten − Bauablaufplan
Gerüste
Es sind sämtliche, für die Ausführung notwendigen Arbeits-, Montage- und Schutzgerüste entsprechend den Forderungen der Bauaufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften bereitzustellen, vorzuhalten und anzupassen.
Erforderliche statische Nachweise für Gerüste und bauzeitliche Abstützungen und Abfangungen sind durch den GU zu erbringen. Der AG behält sich vor, an mind. 1-2 Fassadenseiten die Gerüste in der vorge- sehenen Standzeit für Werbezwecke mit mind. 150 m2 Werbefläche zu Vermietungs- oder Eigenwerbung zu nutzen. Dafür ist die Bereitstellung der Gerüstflächen und eines Baustromanschlusses einzuplanen.
Entsorgung
Der GU hat ein Entsorgungskonzept für die Bauphase zu entwickeln und vor- zulegen.
Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle des GUs sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern zu sammeln. Die anfal- lenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung des GUs.
Die Container bzw. die je Abfallschlüsselnummer getrennten Bauabfälle aller Arten sind ohne Aufforderung und unverzüglich unter Verwendung von gültigen Entsorgungsnachweisen, Sammelentsorgungsnachweisen (gefährliche Ab- fälle) bzw. von Lieferscheinen oder vereinfachten Entsorgungsnachweisen (nicht gefährliche Abfälle) abzufahren. Vor dem Abtransport der Bauabfälle ist die Unterschrift bzw. elektronische Signatur (eANV in ZEDAL) von der behörd- lichen Bauüberwachung (öBÜ) einzuholen.
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Die Beseitigung gefährlicher Abfälle (Transport und Entsorgung) erfolgt inkl. Nachweis- und Begleitscheinführung im eANV über ZEDAL (Auftraggeber bzw. von ihm Bevollmächtigter signiert als Abfallerzeuger).
Die Entsorgung sämtlicher Abfälle ist durch den GU zu dokumentieren, die Nachweise (ausgefüllte Begleitscheine, Übernahmescheine, etc.) sind beim AG einzureichen.
Schließanlage
Für sämtliche Türen, die sich nicht innerhalb der Wohneinheiten befinden, ist ein Profilzylinderschließsystem vorzusehen.
Die Gebäudeeingangstüren sind mit einem wetterfesten Rahmenschloss, vor- gerichtet für Doppel-Profilzylinder, auszustatten (siehe auch Punkt 9.2.2).
Die Allgemeintüren sind mit Doppel-Profilzylindern vorzusehen.
Die Schließung ist als Gruppenschließanlage zu konzipieren. Es sind zwin- gend Werkschließanlagen anzubieten. Als Leitfabrikat dient das System ABUS Pfaffenhain v 310 mit Sicherungskarte. Dabei sind folgende Funktions- anforderungen zu unterscheiden:
• Mieterschlüssel A
− für die Schließung der Allgemeinbereiche wie Hauseingangstür, Kellertür (Flur- tür), Müllraum, Kinderwagenraum, Hofzugang − für die Schließung der mieterspezifischen Bereiche wie Wohnungseingangstür, Briefkasten 3 Schlüssel je Wohnung und ab 4-Zimmer-Wohnungen Schlüssel- anzahl gemäß der Zimmeranzahl.
• Mieterschlüssel B
− für die Schließung der mieterspezifischen Bereiche wie Wohnungseingangstür, Briefkästen der Mieter. − 3 Schlüssel je Wohnung und ab 4-Zimmer-Wohnungen Schlüsselanzahl ge- mäß der Zimmeranzahl
Mieterschlüssel A + B sind als ein gemeinsamer Schlüssel herzustellen.
• Generalschlüssel
− Schlüssel für die Schließung von: allen Türen bis auf die Wohnungstür der Mie- ter − Insgesamt 10 Schlüssel
• Botenschlüssel
− für die Schließung von: Hauseingangstür, Erreichbarkeit zu den Briefkästen − Insgesamt 10 Schlüssel
• Technikschlüssel
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− Schlüssel für Wartungsfirmen für die Schließung von: Hauseingangstür und/oder Kellertür und allen Technikräumen einschließlich Aufzug (Schlüssel- schalter) − Insgesamt 10 Schlüssel
• Müllabfuhrschlüssel
− Schlüssel für die Schließung von: Müllräumen bzw. –bereichen − Insgesamt 10 Schlüssel pro Grundstück
Der Schließplan ist dem Auftraggeber rechtzeitig zur Abstimmung und Ge- nehmigung vorzulegen. Pro Wohnung sind drei WE-Türschlüssel, ab 4-Raum- Wohnung Schlüsselanzahl entsprechend der Anzahl der Räume, beschriftet an den Auftraggeber zu übergeben. Ein zusätzlicher Schlüsselbund mit je ei- nem Schlüssel jeder Einheit ist beschriftet an den Auftraggeber zu übergeben.
9.2 KG 400 – Bauwerk Technische Anlagen
9.2.1 Allgemeine Anforderungen
Der GU hat auf Basis der nachfolgenden Anlagenbeschreibungen sowie der gemäß Unterlagenverzeichnis beigefügten Dokumente ein Angebot zu ferti- gen, das alle Anlagenteile beinhaltet, die zum einwandfreien Betrieb der Anlagen (inkl. Ausführungsplanung) in einem funktionsfähigen und funktions- gerechten Gebäude notwendig sind.
Die Funktionale Leistungsbeschreibung 400 – Bauwerk – Technische Anla- gen gilt für die nachfolgend bezeichneten gebäudetechnischen Anlagengruppen:
• 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
• 420 – Wärmeversorgungsanlagen,
• 430 – Lüftungstechnische Anlagen,
• 440 – Starkstromanlagen,
• 450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
• 460 – Förderanlagen (Aufzüge)
• 480 – Gebäude- und Anlagenautomation
Die einschlägigen Fach- Normen und -Vorschriften sind einzuhalten. Ergän- zend zu DIN 18380 einschließlich aller darin genannten Richtlinien gelten:
• VDI/VDE-Bestimmungen in der Zeit der Ausführung geltenden Fassung
• Bestimmungen der zuständigen Versorgungsunternehmen
• entsprechende DIN-Vorschriften, hingewiesen wird auf
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• DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen
• Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie über brandschutztechnische Anforde- rungen an Leitungsanlagen (MLAR)
• Unfallverhütungsvorschriften
• Vorschriften der Berufsgenossenschaften
• AD-Merkblätter
• Technische Regeln Dampf (TRD)
• DIN 4109, erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2
• BauOBln
• entsprechende Gesetze und Verordnungen
• Einbauvorschriften der Hersteller, insbesondere für Erzeugnisse mit bau- aufsichtlicher Zulassung
• Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
• Weisungen der Fachbauleitung
Die nachfolgende Beschreibung dient der Darstellung von Richtqualitäten. Die Ausführungsplanung der Technischen Ausrüstung obliegt dem GU.
Bei der Planung TGA sind die Planungsstandards Gebäudetechnischer Stan- dard der GESOBAU AG beachtet worden und bei der Ausführung anzuwenden (siehe Anlage B 2.7 und B 2.8). Die 'ZTVs' sind dem jeweiligen Leistungsbereich zugeordnet, somit Bestandteil des Leistungsteils in den Po- sitionen und im Leistungsverzeichnis bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die in der funktionalen Baubeschreibung genannten Ausdrücke sind, in Ver- bindung mit den zugehörigen Normen zu werten; z.B. 'verzinkt' nach DIN 17162 und DIN 50976 oder Baustoffklasse und Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102.
Die angebotenen Teile müssen die Ansprüche für einen wirtschaftlichen Be- trieb mit angemessenen Wartungsintervallen und einer üblichen Lebensdauer erfüllen. Im Zweifelsfall hat der GU die vorangeführte Forderung nachzuwei- sen. Bei der Planung und Auswahl von Anlagenteilen, die der Wartung unterliegen, ist bei der Anfertigung und der Montage sicherzustellen, dass die betreffenden Teile ohne besondere Maßnahmen zugänglich sind und im Re- paraturfall gleichfalls aus- bzw. eingebaut werden können.
Der GU hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN- Normen bzw. gemäß ISO 9001 zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtge- normte Stoffe und Bauteile als erfüllt, sofern ein gültiges Prüfzeugnis/ Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt. Alle Befestigungs- und Montagematerialien sind grundsätzlich in verzinkter Ausführung zu verwen- den. Durchdringungen in qualifizierten Decken und Wänden werden in
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Brandschutzqualität ausgeführt. Der Auftragnehmer hat für sämtliche erfor- derlichen Bauteile die notwendigen Maßnahmen, Zulassungen und Genehmigungen beizubringen. Die TGA-Anlagen werden durch den Auftrag- geber erst nach mängelfreier Abnahme durch die erforderlichen Sachverständigen und Vorlage der mangelfreien Sachverständigen-Abnah- meprotokolle abgenommen. Die Kosten der Sachverständigen-Abnahme(n) hat der GU zu tragen. Alle für die Ausführung der Gesamtbaumaßnahme er- forderlichen Leistungen sind zu berücksichtigen.
Der Leistungsumfang des GUs zur öffentlichen und nicht öffentlichen Er- schließung ist u. a. unter Pkt. 4.3 Ver- und Entsorgung des Grundstücks der Funktionalen Leistungsbeschreibung beschrieben. Zum Leistungsumfang des GUs bei der Neuerrichtung von Hausanschlüssen gehören alle Abstimmun- gen mit den örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen und örtlichen Verwaltungsbehörden wie:
• Berliner Wasser Betriebe (BWB),
• Wärmeversorgungsunternehmen (BEW),
• Stromnetz Berlin,
• Telekommunikations-, Kabel- und Funknetzbetreiber,
• kommunale Verwaltungen, Behörden und Ämter,
• Polizei und Feuerwehr – Bereich vorbeugender Brandschutz,
• Verkehrsbetriebe.
Unabhängig von bereits vorliegenden Abstimmungsprotokollen, Leitungs-, Netz- und Bestandsplänen sind deren Vollständigkeit und Richtigkeit mit den tatsächlichen Gegebenheiten vom GU zu prüfen.
Soweit dem GU zur Angebotserstellung bereits Angebote von Ver- und Ent- sorgungsunternehmen vorliegen, sind diese auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Übereinstimmung mit der Planung des AG zu prüfen. Etwaige Baukostenzuschüsse für Versorgungsunternehmen werden vom AG über- nommen, die gesamte Abwicklung liegt im Leistungsumfang des GU. Sämtliche anderen durch die vorgenannten Leistungen entstehenden und mit diesen im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen sind in das Angebot des GU aufzunehmen. Der AG ist über sämtliche Abstimmungen, Gespräche und Festlegungen zwischen GU sowie Ver- und Entsorgungsun- ternehmen, Ämtern und Behörden zu informieren und bereits im Vorfeld über die Termine in Kenntnis zu setzen, um seine eventuelle Teilnahme und Ein- wirkung zu ermöglichen.
9.2.2 Projektbezogene Vorbemerkung
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten durch den GU kann vor Angebotsabgabe erfolgen. Bei der Angebotsabgabe kann der AG voraussetzen, dass alle Er- kenntnisse in die Preisbildung eingeflossen sind.
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Die Leistung des GU beinhaltet neben der physikalischen Errichtung der elektrischen Anlage:
• Ausführungs-, Werkplanung, Revisionsunterlagenerstellung
• die terminliche und technische Koordinierung mit allen Gewerken
• voll umfängliche Bauleitung für das Gewerk Elektrotechnik.
Er ist verantwortlich für die Einhaltung aller vereinbarten Termine und für die Übergabe des Objektes.
Für die Vergabe, Durchführung und Abrechnung gelten:
• der Vertrag
• die Bedingungen und Vorbemerkungen dieser Ausschreibung
• die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen VOB Teil A, DIN 1960
• die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistung VOB Teil B, DIN 1961
• die allgemeinen technischen Vorschriften über elektrische Anlagen der Ver- dingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil C DIN 18 382, 18 384 und 18 386
Der Errichtung der Anlagen sind zugrunde zu legen:
• der Vertrag
• die Vorschriften, Regeln und Leitsätze des Verbandes Elektrotechnik, Elekt- ronik, Informationstechnik (VDE) - in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung
• die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Richtlinien und Bedingun- gen, soweit sie auf die nachstehende Anlage anwendbar sind, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften,
• sämtliche anwendbaren BG-Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung (siehe BG-BAU), alle sonstigen baulichen, ortsüblichen und polizeilichen Vorschriften wie: • Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) • Baustellenrichtlinie (92 / 57/ EWG) • Baustellenverordnung (BstVO) • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• die technischen Anschlussbedingungen der EVUs (TAB)
• DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
• die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterder in Gebäudefunda- mente (VDEW)
• die nachfolgenden Bedingungen und Vorbemerkungen
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• die Ausschreibungsplanung inklusive Beilagen
• die Funktionale Leistungsbeschreibung
Änderungsvorschläge sind dem Originalangebot getrennt beizufügen!
In dem Fall, dass Aufstellungen zu „Wartungskosten“ beiliegen, sind diese vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Ohne vollständige Angabe ist eine Wertung des Angebotes nicht durchführbar!
Mit der Unterzeichnung der Angebotsunterlagen erklärt der Bieter, dass er sich mit den Ausschreibungsunterlagen, Art und Umfang der gesamten Liefe- rungen und Leistungen genauestens vertraut gemacht hat und bei der Kalkulation keinerlei Unklarheiten bestanden. Soweit erforderlich, wurden die beim Architekten und beim Planungsbüro aufliegenden Pläne eingesehen.
Sofern im Bau- bzw. Werkvertrag keine besondere Regelung getroffen wird, sind die EP (Lieferung und Montage) Festpreise über die gesamte Bauzeit.
Die Verrechnung sämtlicher Lieferungen und Leistungen erfolgt nach dem festgelegten Pauschalpreis und dem Zahlungsplan (wird bei Projektstart an- gefertigt).
Für alle eingebrachten und gelagerten, ebenso für bauseits übergebene Ge- genstände, Baustoffe Werkzeuge und Hilfsstoffe haftet ausschließlich der Auftragnehmer - nachfolgend GU genannt -. Ihm obliegt auch die Schaffung eines entsprechenden Lagerraumes.
Außervertragliche Arbeiten dürfen nur nach Vorlage prüfbarer Nachtragsan- gebote und schriftlicher Auftragserteilung durchgeführt werden. Nachträge sind auf der Basis der Einheitspreise des beauftragten Hauptangebotes zu kalkulieren, mittels AVA-Programm zu erstellen und als Papierkopie sowie als Datei über GEAB-Schnittstelle an das IB zur Prüfung zu übergeben.
Für vom GU oder dessen Montagepersonal verursachte mittelbare oder un- mittelbare Schäden am Bauwerk haftet der GU.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Gebrauchsabnahme der män- gelfreien Anlage in ihrem gesamten Umfang.
Bauschutt, Materialreste, Abfälle usw. sind täglich vom direkten Arbeitsplatz zu entfernen, in entsprechenden Behältern an mit der Bauleitung abgestimm- tem Ort zwischenzulagern und wöchentlich zu beseitigen. Bei Unsauberkeit der Baustelle ist die Bauleitung befugt, falls der GU der Aufforderung zur Be- seitigung o.a. Materialien nicht innerhalb 24 Stunden nachkommt, die Beseitigung auf Kosten des GU zu veranlassen. Die behördlichen Auflagen in Bezug auf den Umweltschutz sind unbedingt zu beachten. Der GU ist gehal- ten, sofern Unklarheiten bestehen, mit der zuständigen Behörde Verbindung aufzunehmen.
Die alle Einheitspreise und insbesondere die Metallpreise (Cu/Al) sind Fest- preise bis Bauende.
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Die Gesamtanlage ist fachlich und handwerklich einwandfrei zu erstellen. Alle nicht vertragsgemäß oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten, die Material- mängel zeigen, sind unverzüglich zu entfernen. Nach Ablauf einer festgesetzten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die Änderung durch Dritte zu veranlassen. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der GU.
Der GU hat dafür zu sorgen, dass die anderen Fachfirmen alle erforderlichen Angaben rechtzeitig erhalten.
Hat der GU Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Werkstoffe oder die Vorarbeit anderer Unternehmer, so hat dieser sie der Bauleitung, unter Angabe der Gründe, vor Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so übernimmt der GU die volle Verantwortung für die Ausführung, insbesondere auch für alle Materialien.
Treten Bedenken vorgenannter Art während der Durchführung der Arbeiten auf, so sind diese nicht nur schriftlich mitzuteilen, sondern die in Frage kom- menden Arbeiten sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung erzielt wird.
Akkordarbeiten können jederzeit untersagt werden, wenn nach Ermessen der Bauleitung eine einwandfreie Leistung nicht erwartet werden kann. Ersatzfor- derungen des GU sind ausgeschlossen.
Die Einheitspreise (EP) beinhalten die im Folgenden erwähnten Leistungen, auch wenn sie in der VOB Teil C DIN 18 382, 18 384 und 18 386 unter 4.1 + 4.2 nicht aufgeführt sind.
• Sämtliche Material-, Lohn-, Gemein- und Nebenkosten für die betriebsfertige Erstellung der Anlagen
• Vorhalten aller erforderlichen Werkzeuge und Hilfsgeräte
• Montagegerüste bis zu einer Montagehöhe von 5 m, sofern im LV nicht an- ders beschrieben
• Bemustern der wesentlichen zum Einbau kommenden Materialien.
• Erstellen, Unterhalten und Demontage vorschriftsmäßiger Arbeitsbeleuch- tung sowie Arbeits- und Schutzgerüste. Die Mitbenutzung auf der Baustelle vorhandener Gerüste, Leitern, Hebezeuge usw. geschieht auf Rechnung und Gefahr des GU.
• Personal- und Materialunterbringung außerhalb der Gebäude in Absprache mit der Bauleitung
• Anmeldung und Plangenehmigung bei Behörden (z.B. Telekom, EVU, Feu- erwehr usw.)
• Baustellenbesprechungen (mind. 1x wöchentlich)
• Benennen eines Bauleiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Bespre- chungen den GU verantwortlich vertritt.
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• Koordinierungspflicht mit Behörden und allen anderen Gewerken
• Führen eines Bautagebuches mit Angaben über durchgeführte Arbeiten und eingesetztes Montagepersonal. Das BT ist der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
• Erstellen von Ausführungs-, Montageplänen und Werkszeichnungen, Auf- bau- und Ansichtszeichnungen und Genehmigungsvorlage bei Behörden und Fachingenieur sind Leistungen des GU und kostenmäßig im Angebot zu berücksichtigen.
• Bestandspläne, techn. Unterlagen und Dokumentation sind zur Abnahme vorzulegen.
Alle Geräte müssen CE-Kennzeichnung aufweisen und für den Einsatz in Deutschland zugelassen sein.
9.2.3 Technische Ausführungsvorgaben
Installationen und Befestigungen
In allen technischen Betriebsräumen und Technikflächen ist eine ausrei- chende Arbeits- und Bewegungsfläche vor bzw. an den Geräten und Anlagen zu gewährleisten. Für Verkehrs- und Fluchtwege in Technikräumen sind Flä- chen bzw. Räume gemäß den baurechtlichen Forderungen von Trassen und Installationen freizuhalten.
Der GU hat alle aus metallischen Werkstoffen bestehenden Leitungen, Tras- sen, Anlagen und Geräte gemäß DIN EN 62305/VDE 0185 mit entsprechenden Kabelsystemen elektrisch potenzialfrei untereinander sowie mit dem Potenzialausgleichssystem des Gebäudes zu verbinden. Die Verbin- dungen müssen in den vorgeschriebenen Mindestquerschnitten hergestellt werden.
Zugang zu den Anlagenteilen
Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, dass eine gute Zugänglich- keit zu den zu bedienenden Anlagenteilen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie gute Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht.
Revisions- und Montageöffnungen
Für alle Anlagenteile, die gewartet, instandgehalten, repariert, bedient und/oder geprüft werden müssen und in Zwischendecken, Schächten oder Wänden verdeckt liegend montiert sind, müssen geeignete Revisions- bzw. Montageöffnungen mit entsprechender Zulassung in ausreichender Anzahl und Größe eingebaut werden.
Bauliche Ausstattung der Technikräume
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Es wird besonders auf die baulichen Anforderungen der VDI 2050 hingewie- sen. Der Boden ist wasserdicht und mit Bodenablauf (inkl. Tauchpumpe) und einer Schwelle zum Ein- bzw. Ausgang auszuführen. Der GU liefert und schließt die Abläufe an das SW-System an. Die wasserdichte Schicht ist wan- nenartig auszubilden, wobei Leitungsdurchführungen einzeln abzudichten sind, wenn sie die wasserdichte Schicht durchdringen. Ferner erhalten alle Technikräume mindestens eine zusätzliche Steckdose.
Durchbrüche und Durchführungen
Die Durchführung von Leitungen durch Schlitze und Durchbrüche erfolgt unter Beachtung und Herstellung der Anforderungen an Schall-, Brand- und Korro- sionsschutz sowie Dichtigkeit. Bei der Durchdringung der Kanäle und Rohre durch Wände, die keinen Brandabschnitt darstellen, sind diese mit einer be- ständigen Ummantelung zum Schutz gegen „Mörtelfraß“ zu ummanteln. Außerdem sind die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes einzuhalten.
Revisionierbarkeit und Verlegevorgaben
Bei horizontalen und vertikalen Versorgungsleitungen sind durch den GU in Wartungs-, Ablese-, Einstell- und Absperrbereichen ausreichend Revisions- öffnungen in geeigneter Größe vorzusehen. Die Zugänglichkeit von Verteilern, Absperreinrichtungen, Klappen und sonstigen revisionsbedürftigen Anlagenteilen ist derart zu gestalten, dass sämtliche Maßnahmen ohne Be- einträchtigung des Betriebes ausgeführt werden können. Die Installationen sind durch den GU in der Ausführungsplanung so zu koordinieren und zusam- menzulegen, dass möglichst wenige Revisionsöffnungen notwendig sind. Alle Stränge sind absperrbar und entleerbar vorzusehen.
Die horizontale Hauptleitungsführung gemäß Konzept (bis zu den jeweiligen Steigpunkten) wird wie folgt aufgebaut:
• Trinkwasser-Verteilleitungen (Kalt-, Warmwasser und Zirkulation) werden im Boden des Erdgeschosses, teilweise unter dem Podest im Treppenhaus verzogen.
• Schmutzwasser-Fallleitungen durchtreten das EG ohne weitere Horizontal- verzüge direkt vertikal. Unterhalb der Bodenplatte binden diese Fallleitungen in dort liegende Grundleitungen ein.
• Heizungstechnische Hauptleitungen werden unter im Boden des Erdge- schosses des EG bis zum jeweiligen Eintritt in die Steigpunkte verzogen. Die Versorgungsleitungen zwischen den Wärmepumpen und den Puffer- speichern im Technikraum werden über den Steigschacht und unter dem Podest EG im Stiegenhaus geführt.
• Die Führung elektrotechnischer Hauptleitungen (sowohl stark- als auch schwachstromseitig) erfolgt
Die Leitungsführung von Ver- und Entsorgungsleitungen ist so zu wählen,
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dass ein Feststellen von Schäden und die Reparatur bzw. eine spätere Grundinstandsetzung oder Erneuerung ohne umfangreiche baukonstruktive Maßnahmen möglich ist. Die Kaltwasserleitung wird in der horizontalen inner- halb der Abhangdecken und vertikal innerhalb der Schächte thermisch mittels Trennsteg zu den warmgehenden Leitungen getrennt. So wird die konvektive Wärmeübertragung unter den Rohrleitungen unterbunden. Die Kaltwasserlei- tung wird zusätzlich mit 100 % gedämmt.
Dämmung
Die Notwendigkeit von Dämmarbeiten sowie die Verwendung von Dämmstof- fen im Bauvorhaben richtet sich für alle Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung für die gebäudetechnischen Anlagen nach den am jewei- ligen Einbauort bzw. bei den jeweiligen Anwendungsfällen geltenden schall-, wärme- und brandschutztechnischen Anforderungen. Alle wärmeführenden Rohrleitungen, Verteiler bzw. Sammler, Behälter, Pumpen, Armaturen und sonstige Einbauten erhalten eine Dämmung gegen Wärmeverlust.
Zum Einsatz kommt nur wärmedämmende, wasserabweisende Dämmung ge- gen Schwitzwasserbildung, alterungsbeständiges, rüttelfestes, säurefreies, chemisch neutrales und ohne klimaschädigende Stoffe hergestelltes Dämm- material, das frei von Krebsverdacht nach TRGS 905 ist. Als Material soll flexibler Elastomerschaum auf Basis von synthetischem Kautschuk (NBR) zur Ausführung kommen. Die Dämmschichtdicken und Materialstärken sind für alle Einrichtungen nach der GEG in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung in Verbindung mit den Anforderungen des gewählten KfW-Standards durch den GU zu planen und auszuführen. Kaltwasserleitungen werden mit 100 % gedämmt. Sichtbare Leitungen in öffentlichen Bereichen, wie Zentralen und Lager/KiWa erhalten zusätzlich eine stoßfeste Ummantelung. Sichtbare Leitungen auf Dächern bzw. im Außenbereich sind mit einer wetterbeständi- gen Dämmung und Ummantelung / Verkleidung auszuführen. Tragkonstruktionen sind statisch nachzuweisen. Verdeckt liegende Leitungen in Zwischendeckenräumen und nicht begehbaren Installationsschächten kön- nen mit Dämmmaterial ohne zusätzliche Ummantelung/ Oberflächenschutz gedämmt werden. Ein Oberflächenschutz gegen mechanische Beschädigun- gen ist für alle gedämmten Rohrleitungen, Verteiler und
Sammler, Behälter, Pumpen und Armaturen innerhalb von Technikzentralen, für die Mieter allgemein zugängliche Flächen und sonstigen stoßgefährdeten Bereichen vorzusehen. Die Ausführung erfolgt als verzinkte Blechummante- lung bis zu einer Installationshöhe von 2,5 m über OKFF. Dämmkappen von Pumpen und Armaturen müssen abnehmbar sein. Wartungsarbeiten an Be- dienungselementen müssen ohne Zerstörung des Blechmantels und der Dämmung (ausgenommen dampfdiffusionsdichte Ausführung) ausführbar sein. Sämtliche auf dem Dach oder im Außenbereich verlaufenden gedämm- ten Leitungen und Kanäle sind mit witterungsbeständiger Dämmung und Blechummantelung auszuführen.
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Maßnahmen zum Schallschutz
Alle geräuschemittierenden Bauteile werden je nach Erfordernis mit Schall- dämm- bzw. Schalldämpferelementen zur Verhinderung der Übertragung von Körper- und/oder Luftschall versehen. Die Körperschallentkopplung der Ge- räte, Rohrleitungen und Kanäle gegenüber dem Baukörper erfolgen in Form von entsprechenden Auflagen bzw. Aufhängungen/Befestigungen sowie durch flexible Anschlüsse an die körperschallerzeugenden Bauteile. Bei luft- schallemittierenden Bauteilen bzw. dort, wo Luftschallübertragung von außen in das Lüftungskanalnetz erwartet werden muss, sind durch den TGÜ luft- schalldämmende Ummantelungen, Schalldämpfer in den Luftdurchlässen zu installieren. Alle Rohr- und Kanalleitungen oberhalb von Abhangdecken in Flurzonen oder Nebenräumen erhalten im Bedarfsfall eine Schalldämmung zur Vermeidung der Übertragung von Strömungsgeräuschen in die darunter und darüber liegenden Räume. Für die maximal zulässigen Geräuschemissio- nen in den einzelnen Räumen wird auf die Anforderungen der jeweiligen Raumnutzung verwiesen.
Der GU weist den AG auf ggf. nutzungsspezifische Risiken vor Ausführung hin, auch dann, wenn es wie z.B. in Wohnungen, keine besonderen Anforde- rungen gibt.
Brandschutztechnische Maßnahmen
Das Schließen von Aussparungen mit Anforderungen an den Brandschutz in Beton, Mauerwerk, Holzbau und Leichtbau ist Bestandteil der haustechni- schen Leistungen, somit auch die Vermörtelung von Brandschutzklappen und Rohren R90 gemäß Prüfbescheid des Einbauteils und der technischen Bau- bestimmungen „Brandschutz von Leitungsanlagen“ und „Brandschutz von Lüftungsanlagen“. Das bedeutet, dass der fachgerechte Verschluss oder auch die fachgerechte Verpressung (Ringspalt etc.) in den Pauschalpreis mit einzukalkulieren ist und zwingend berücksichtigt werden muss.
Zur Anwendung kommen dürfen nur Wand- und Deckenschottungen der Feu- erwiderstandsklasse S90, R90 und L90 nach DIN 4109 Teil 9 und der Musterleitungsrichtlinienverordnung. Das angebotene System muss vom Deutschen Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zugelassen sein.
Die Montage entsprechend der Zulassung ist in Abstimmung mit dem vom Bauherrn bestellten Prüfingenieur vorzunehmen. Die entsprechenden Nach- weise sind rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vor der Abnahme dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist auf die maximal zuläs- sige Belegung der Schotts sowie ausreichende Installationsabstände von Decken etc. zu achten. Aufhängungen und Befestigungen für Lüftungs- und Leitungskanäle sind nur mit Befestigungsmaterial entsprechend der Zulas- sung einzusetzen.
9.2.4 Stundenlohnarbeiten
Die hierfür einzusetzenden Stundensätze gelten für Taglohnarbeiten, die nur
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nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Bauleitung erbracht werden dürfen. Taglohnstunden sind auf getrennten Zetteln zu belegen und wöchent- lich vorzulegen. Es müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
• Datum
• Uhrzeit über Arbeitsbeginn und -ende
• Name und Qualifikation des Montagepersonals
• Art der durchgeführten Arbeiten
• dabei verbrauchtes Material
• anordnende Stelle
Die Stundensätze beinhalten alle Neben- und Gemeinkosten, einschließlich Werkzeuggestellung, Fahrzeiten, Fahrtgelder, Auslösung usw. - komplett.
9.2.5 Projektrealisierung/ Projektablauf
Der Projektablauf ist nachstehend beschrieben und durch den GU einzuhalten:
Nachstehende Pläne sind zur Freigabe vorzulegen:
| Schritt 1: Ausführungsplanung Vorlage und Genehmigung | GU: | AG: | Termine: |
|---|---|---|---|
| Grundrisspläne nach DIN M1:50 | X | X | |
| Vorderhaus EG bis 4.OG, und Dach (PV) | X | X | |
| Doppelhäuser EG, 1.OG und Dach (PV) | X | X | |
| Verteilerpläne mit Aufbauzeichnungen (An- sichten): | X | ||
| Zählerhauptverteilung (TAB des EVU beach- ten) | X | ||
| HA/HVT-Altbau | X | ||
| Wohnungsverteilungen | X | ||
| Schemen mit allen technischen Daten und Dimensionen: | X | ||
| Hauptleitungen | X | ||
| Telefon/und BK-Netz | X | ||
| Planprüfung und Freigabe bestehend aus: | X | X |
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| 1x Kontrolle und Freigabe Prüffrist 2 Wochen je Plandurchlauf Hinweis: Weitere Plankontrollen gehen zu Lasten des GU. Vollständige Unterlagen sind zu einem Termin vorzulegen. | |||
|---|---|---|---|
| Antrag für Stromversorgung bei EVU stellen und an den AG und den beauftragen Con- troller senden. | X | ||
| Unterschriebener Antrag Stromversorgung zurück senden | X |
Der Auftragnehmer ist auch nach Freigabe der Ausführungspläne allein für die Gewährleistung und Einhaltung sämtlicher gültiger Verordnun- gen, Normen und Vorschriften verantwortlich.
| Schritt 2: Objektüberwachung | GU: | AG: | Termine: |
|---|---|---|---|
| Prüfung der Montagepläne Elektro der Unternehmer | X | X | |
| Objektbegehung während der Bauphase | X | X | |
| Qualitätsüberwachung und Zwischenab- nahmen, Terminkontrolle fortlaufend | X | X | |
| Koordination mit anderen Gewerken z.B.: | |||
| Haustechnische Gewerke | X | ||
| Aufzug | X | ||
| Starkstromanlagen | X | ||
| Schwachstromanlagen | X | ||
| Sonstige Lieferanten | X |
Schritt 3: Abnahme und Übergabe an den GU: AG: Termine: Bauherrn
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| Qualitätsprüfungen, Terminkontrolle fort- laufend Funktionsprüfungen | X | ||
|---|---|---|---|
| Einleitung und Teilnahme an behördli- chen Abnahmen | X | ||
| Baubegleitende Begehungen zur Sicher- stellung der Abnahme | X | X | |
| Prüfung der gesamten Stark- und Schwachstromanlagen, insbesondere der sicherheitstechnischen Anlagen und Steuerungen und Erstellen von mängel- freien Protokollen | X | ||
| Einweisung des Betriebspersonals: Einweisung vor Übergabe Einweisung 2-3 Monate nach Inbetrieb- nahme | X | X | |
| Begehung ca. 10 Tage vor Übergabe un- ter folgenden Voraussetzungen: Fertigstellung aller Anlagen Beseitigung aller bei vorausgegangenen Begehungen festgestellten Mängel Übergabe der Bestandsunterlagen Die Abnahme durch Betreiber erfolgt nur wenn die Anlagen mängelfrei und alle Un- terlagen vorhanden sind | X | X | |
| Begehung zur Feststellung der endgülti- gen Mängelfreiheit | X | X |
gen Mängelfreiheit
9.2.6 KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Die Grundlagen für die Planung der Wärmeversorgungsanlagen im Rahmen der Ausschreibungsplanung waren folgende:
Die Grundrisse und Schnitte (Pläne des Architekten) sowie die folgenden an- erkannten Regeln der Technik:
• DIN EN 12056 (Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)
• DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)
• DIN 1988 100-600 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallation
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• DIN EN 1717 (Ergänzung zur DIN 1988 100-600
• DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallation
• DVGW-Richtlinien (W551 und W553)
• Anschlussbedingungen des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens
• sämtliche relevanten anerkannten technischen Regeln, Vorschriften, DIN, VDI (VDI 6023) entsprechend dem Stand der Technik
Trinkwasserinstallation für Kalt- und Warmwasser
Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) dürfen nur Bauteile, Werkstoffe und Apparate ver- wendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Alle Rohrwerkstoffe, Form- und Verbindungsteile müssen einem Dauerdruck von 10 bar (PN10) standhalten, soweit nicht höhere Betriebsdrücke eine höhere Druckstufe erfordern. Für die Erstellung der Trinkwasserleitungen ist die EN 806 / 1717 und die DIN 1988-200 maßgeblich. Steigleitungen sind so zu kon- zipieren, dass sie einzeln abzusperren und zu entleeren sind. Zur Einhaltung der Anforderungen des GEG sind alle Leitungen mit einer Wärmedämmung gemäß GEG zu versehen. Die Rohrleitungen bestehen aus nichtrostendem Stahl (Edelstahl) und Metallverbundrohr aus Mehrschichtverbundwerkstoff (PE, AU, PE). Pressfittings sowie Formstücke aus Rotguss sind nicht zu ver- wenden.
Alle Stränge werden im EG mit Strangabsperrventilen versehen. Diese wer- den im Technikraum angeordnet.
Jede Wohnung in den einzelnen Geschossen erhält eine separate Absper- rung sowie eine Vorrichtung zur Installation von entsprechenden Messkapseln zur Verbrauchserfassung. Von hier aus erfolgt der Anschluss der einzelnen Verbraucher mit Stichleitungen. Frostsichere Auslaufventile werden mittels Durchschleifverfahren angeschlossen (WC, WT oder Küchen- spüle als letzte Verbraucher). Als Etagen oder Unterverteilung wurde ein Mehrschichtverbundrohr berücksichtigt. Die zuvor erwähnten Messkapseln (Zähler) der Sanitärbereiche werden durch einen Messdienstleister bereitge- stellt, der Einbau erfolgt durch den GU. Die Reihenfolge, mit der die Objekte an die Stockwerksverteilung angeschlossen werden, ist so zu wählen, dass am Ende der Verteilung ein häufig benutzter Verbraucher für Warm- und Kalt- wasser angeschlossen ist.
Warmwasseraufbereitung
Die Trinkwassererwärmung erfolgt elektrisch und dezentral im Durchlaufprin- zip mittels elektronisch geregelten Durchlauferhitzer direkt in den Wohnungen.
Trinkwasserentnahmestellen
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Die standardmäßigen Entnahmestellen in Bädern und WCs in den Wohnun- gen, sind immer als Warm- und Kaltwasser Entnahmestellen auszuführen. Jede Wohnung erhält einen Unterputz-Waschmaschinenanschluss im Bad. In der Heizzentrale ist eine Kaltwasserentnahmestelle mit Ausgussbecken inkl. Auslaufventil vorzusehen. Zur Bewässerung der Außenanlage sind frostsi- chere Außenzapfstellen im Erdgeschoss vorzusehen. Die Außenzapfstellen sind mit einer Sicherheitstrennstation (FK5) vom Trinkwassernetz zu trennen. In diesen Leitungen sind Vorhaltungen für den Einbau eines Privatwasserzäh- lers (PWZ) vorzusehen. Vor Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage ist eine Hygiene-Erstinspektion durch eine fachkundige Person nach VDI 6023 durch- zuführen; es sind Probeentnahmestellen zur Legionellenprüfung vorzusehen.
Sanitärausstattung
Die Bäder und WCs werden gemäß GESOBAU-Standards, die in Farb- und Materialkonzept eingearbeitet wurden (Anlage B 2.6).
Abwasserinstallation
Das Schmutzwassernetz ist entsprechend den geltenden Vorschriften auszu- legen und zu installieren. Schmutzwasser-Fallleitungen durchdringen das EG und schließen an die Grundleitung unter der Bodenplatte an. Anschlüsse an das Schmutzwassernetz unterhalb der Rückstauebene liegen nicht vor.
Abflussrohre müssen mit den europäischen Normen oder Zulassungen kon- form sein. Falls diese nicht zutreffen, dann müssen die Rohrmaterialien der deutschen Norm DIN 1986-4 entsprechen. Für die Montage sind die DIN 1986-100 und die Schallschutzvorgaben für Installationen nach DIN 4109, Beiblatt 2 sowie aus Anlage B 4.6 dieser FLB zu beachten. Zum Einsatz kom- men folgende Typen:
Fallleitungen/ Strangleitungen sind aus mineralverstärkten Kunststoff PE mit erhöhtem Schallschutz auszuführen. Es muss die Eignung nach DIN EN 12056 in Verbindung mit der DIN 1986-100 nachgewiesen werden.
Anschlussleitungen sind als Schallschutz-Rohre aus Kunststoff, Rohre mit mi- neralfaserverstärkter Außenschicht mit Eignung der Schallschutzanforderungen der DIN 4109 (30 dB) und der VDI-Richtlnie 4100 (20 dB). Es ist ein durchgängiger Schallschutz vom Anschluss, über Fall- und Sammelleitungen bis zur Grundleitung zu gewährleisten.
Dichtheitsprüfungen sind durchzuführen und als Nachweis dem AG vorzule- gen. Die Schmutzwasserentsorgung des Neubaus erfolgt über eine unter der Bodenplatte und im Außenbereich verlaufende Grundleitung, die in die Ab- wasserkanalisation der Berliner Wasserbetriebe in der Tschaikowskistraße eingeleitet wird. Der Übergabeschacht befindet sich im Außenbereich in der Nähe der Grundstücksgrenze.
9.2.7 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
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Die Grundlagen für die Planung der Wärmeversorgungsanlagen im Rahmen der Ausschreibungsplanung waren folgende:
• Die Grundrisse und Schnitte (Pläne des Architekten) sowie die folgenden anerkannten Regeln der Technik:
• VDI/VDE-Bestimmungen in der Zeit der Ausführung geltenden Fassung
• DIN/TS 12831 (Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast)
• DIN EN 12828 (Sicherheitstechnische Einrichtungen in WEA)
• Bestimmungen der zuständigen Versorgungsunternehmen (TAB)
• entsprechende DIN-Vorschriften, hingewiesen wird auf DIN 4140 Dämmar- beiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen
• Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie über brandschutztechnische Anforde- rungen an Leitungsanlagen (MLAR)
• DIN 4109, erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2
• BauOBln.
• entsprechende Gesetze und Verordnungen
• Einbauvorschriften der Hersteller, insbesondere für Erzeugnisse mit bauauf- sichtlicher Zulassung
• Weisungen der Fachbauleitung
Nachfolgend aufgeführte technische Ausführungsbedingungen sind einzuhal- ten. Alle Befestigungs- und Montagematerialien sind grundsätzlich in verzinkter Ausführung zu verwenden, im Freien in feuerverzinkter Ausführung nach DIN EN ISO 1461. Schäden bei Anstrichen und verzinkten Teilen sind auszubessern. Heizungsanschlüsse müssen während der Bauzeit zum Schutz gegen Verunreinigungen in geeigneter Weise verschlossen werden.
Rohrleitungen, die mit Wärmedämmung versehen werden, sind mindestens im Parallel- bzw. Höhenabstand so zu verlegen, dass die Einzelwärmedäm- mung mit der vorgeschriebenen Dämmstärke zuzüglich eine Arbeitsabstandes von min. 50 mm eingehalten wird. Alle Strangregulierventile sind zu beschriften. Die Verteilerabgänge sind auch mit Bezeichnungsschil- dern zu versehen. Das gründliche Spülen und Ausblasen von Rohrleitungen, Druckproben sowie Reinigungsarbeiten an allen Anlagenteilen (auch in Teil- bereichen) ist vor der Inbetriebnahme und Übergabe auszuführen.
Alle Rohr- und Heizkörperbefestigungen sind mit dem erforderlichen Monta- gematerial, d. h. Stand- bzw. Wandkonsolen, Abstandshalter, dem erforderlichen Zubehör, wie Dübel, Gewindestangen, Schrauben und Muttern, den erforderlichen Schalldämmeinlagen einschließlich Herstellen der Bohrlö- cher in jeder Art von Wand, Decke und Fußboden, zu liefern und nach den anerkannten Regeln der Technik zu montieren.
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Widersprüche innerhalb der Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen sind mit dem AG abzusprechen. Alle Anlagenteile sind so zerlegt anzuliefern, dass Transporte in und durch das Gebäude ohne Schwierigkeiten erfolgen können.
Die Einbringung und Wartung der Großkomponenten in die Heizzentrale (FW- Station, Frischwasserwasserstation, Pufferspeicher etc.) erfolgt über die Au- ßentür der Technikzentrale. Die vom AG gemachten Angaben beziehen sich auf die in der Anlage zur Baubeschreibung angegebenen Planungsfabrikate. Sollte der GU andere Fabrikate wählen, so müssen diese mit der Abgabe des Angebots offengelegt werden. Der GU hat die in der VOB/C geforderten Ein- stell- und Prüfmaßnahmen in die Preise einzurechnen. Der AG oder sein Beauftragter ist rechtzeitig zu informieren, damit er an den Prüfungen teilneh- men kann. Alle Maßnahmen zur Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegen den Baukörper sind einzurechnen. Es ist eine kom- plette, voll funktionsfähige Anlage mit sämtlichem Zubehör zu planen, zu liefern, zu installieren, in Betrieb zu nehmen sowie mängelfrei und betriebsbe- reit zu übergeben. Die Heizlast für das Gebäude wurde im Rahmen der Entwurfsplanung nach DIN EN 12831 ermittelt. Rohrleitungen sind gemäß DIN 2404 zu kennzeichnen. Des Weiteren sind Rohrleitungspfeile in ausrei- chender Anzahl anzubringen. Außerdem sind Bezeichnungsschilder für:
• jeden Heizkreis,
• an jedem Aggregat,
• sowie bei Strangabsperrungen,
• Entlüftungen,
• Entleerungen sowie an Schmutzfängern vorzusehen.
Ein Funktionsschema der technischen Anlagen (Mindestgröße A3) ist, dem Revisionsstand entsprechend, farbig angelegt, auf fester Unterlage aufge- bracht, an der Wand der Heizzentrale zu befestigen.
Allgemein Hinweise:
• Die Steigleitungen sollen isoliert in den Schächten verlegt werden.
• Ein hydraulischer Abgleich ist prüffähig nachzuweisen, zu protokolieren und der Schlussdokumentation beizulegen
• In den Bädern sind Handtuchhalterheizkörper vorzusehen.
• Mindestnennweite Rohrleitungen innen DN 12
Raumtemperaturen
Nachfolgend aufgeführte Raumtemperaturen nach DIN EN 12831 werden bei der Auslegung der Heizungsanlage zugrunde gelegt:
• Wohnräume 20°C
• Wohnküchen 20°C
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• Bäder 24°C
• WCs 20°C
• Technik- und Nebenräume 15°C
Wärmeerzeuger
Heizzentrale:
Die Wärmeversorgung des Neubaus (Heizung) erfolgt über zwei Luftwärme- pumpen. Eine Luftwärmepumpe ist zur Beheizung des Vorderhauses vorgesehen. Die Beheizung der Doppelhaushälften wird über die zweite Luft- wärmepumpe realisiert. Beide Wärmepumpen werden am Dach des Vorderhauses platziert. Beide Anlagen verfügen über jeweils einen zentralen Pufferspeicher, die sich in der Technikzentrale des Vorderhauses befinden. Die Versorgungsleitungen zu den Doppelhaushälften werden erdverlegt. Pro Doppelhaushälfte ist jeweils eine Regelgruppe vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral: jede Wohnung wird jeweils mit einem elektronisch geregelten Durchlauferhitzer zur Warmwasserversorgung des Nassraums und einem Durchlauferhitzer für Küche ausgestattet.
Heizungsverteilung
Jeder Steigstrang ist mit einer Absperrung, einer Differenzdruckregelung und einer Entleerung auszustatten. Als Rohrmaterialien der Heizungsanlage soll Edelstahl CrNiMo-Stahl 1.4401, gepresst zum Einsatz kommen.
Die Heizungsleitungen sind gegen Wärmeverlust zu dämmen. Die Dämmstär- ken sind gemäß GEG vorzusehen. Leitungen, die unterhalb der Trittschalldämmebene verlegt sind, werden mit einer PE-Dämmhülse ge- dämmt. Die Leitungen sind innerhalb der Wohnungen verdeckt zu verlegen, in Nebenräumen außerhalb der Wohnungen ist eine offene Verlegung (auf Putz) vorgesehen.
Raumheizflächen
Die Wohnräume, Bäder, und Nebenräume werden gemäß GESOBAU-Stan- dards (B 2.6 Farb- und Materialkonzept) ausgestattet.
Fußbodenheizung:
Alle Wohnflächen erhalten Fußbodenheizung. Die FBH-Verteiler werden ge- mäß den Vorgaben von GU platziert.
Handtuchheizkörper:
Die Bäder der Wohnungen sollen jeweils mit einem elektrischen Handtuch- heizkörper ausgestattet werden. Beschichtet in Farbton RAL 9016.
Thermostatventile
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Für den hydraulischen Abgleich sind an allen FBH-Verteilern Einregulierven- tile zu montieren.
Verbrauchserfassung Wärme
Die Erfassung für den Neubau erfolgt über einen Wärmemengenzähler im Technik-/Heizraum. Pro Wärmepumpe ist jeweils ein Wärmemengenzähler vorgesehen.
Die Planung und Einbau der Wärmemengenzähler in den Wohnungen und Doppelhaushälften ist mit der GESOBAU abzustimmen. Die Bereitstellung er- folgt durch den Messdienstleister, der Einbau/Montage und Inbetriebnahme erfolgt durch den AN.
Durch den GU wird die notwendige Unterkonstruktion zum Einbau inkl. eines Passstücks erstellt. In den Mieteinheiten werden zentrale Wärmezähler inner- halb der Trockenbauwand unterhalb der ELT-UV eingebaut. Notwendige Revisionsklappen sind auszuführen. Allgemeine Montagehinweise: 3x Kugel- hahn: im Vorlauf ein Kugelhahn und vor und nach dem Passstück je ein Kugelhahn mit Temperatur Fühleraufnahme M10x1.
9.2.8 KG 430 Lüftungsanlagen
Die Grundlagen für die Planung der lufttechnischen Anlagen im Rahmen der Ausschreibungsplanung waren folgende:
Die Grundrisse und Schnitte (Pläne des Architekten) sowie die folgenden an- erkannten Regeln der Technik:
• DIN 1946-6 Lüftungen von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen
• DIN 18017-3 Entlüftung von innen liegenden Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster
• Sämtliche relevanten anerkannten technischen Regeln, Vorschriften, DIN, VDI entsprechend dem Stand der Technik.
Es ist eine Wohnungslüftung nach DIN 1946-6 und DIN 18017-3 zum Feuch- teschutz als Grundlüftung zu errichten. Ein Lüftungskonzept für das Vorderhaus und die Doppelhaushälften wurde im Rahmen der Planung der LP3 erstellt.
Zur Erreichung des EH 40 Standards ist im Vorderhaus eine zentrale kontrol- lierte Wohnraumlüftung zur Be- und Entlüftung der Sanitärräume vorgesehen. Die Wohnräume des Vorderhauses solle dezentrale Einzel-Fassadenlüfter mit Wärmerückgewinnung erhalten, Ausführung siehe Farb- und Materialkonzept.
Nach der DIN 18017-3 alle innenliegenden Bäder und WCs zu entlüften. Dazu sind diese Räume lüftungstechnisch von einer permanenten Grundlüf- tung auf Bedarfslüftung mit Raumluftfeuchtesensoren umschaltbar auszuführen. Über feuchtegeführte Zuluftelemente (mit Wärmerückgewin- nung) (ALD) wird Frischluft in die Wohnungen eingebracht. Die erforderlichen
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Luftmengen der Zu- und Abluft sind durch den GU nachzuweisen. Diese ALD werden als Fassaden-Elemente ausgeführt. Die schallschutztechnischen Be- lange sind zu berücksichtigen. Über die Abluftelemente in den Wohnküchen, Bädern und WCs wird feuchte und verbrauchte Luft zentral über Dach abge- führt. Die Entlüftung wird mittels Grundlüftung von min. 12 m³/h und Bedarfslüftung max. 60 m³/h über eine feuchtegeführte Regelung realisiert. Zur Gewährung des Feuchteschutzes muss ein Unterbinden der Lüftung durch die Nutzer/Mieter ausgeschlossen werden. Die Abluftleitungen werden innerhalb der Schächte durch die übereinanderliegenden Wohnungen geführt. Die Steigeschächte erhalten je Geschoss einen Schalldämpfer und in den Geschossdecken bauaufsichtlich zugelassene, wartungsfreie Absperrvorrich- tungen zur Verwendung in Anlagen nach DIN 18017-3.
Die Entlüftung in den Doppelhaushälften wird dezentral durch Bad- und WC- Lüfter sichergestellt. Die Lüftungsleitungen der einzelnen Stränge (Wickelfalz- rohr) werden über das Dach geführt. Die letzten zwei Meter Lüftungsleitungen vor dem Dachaustritt werden mit Elastomer-Dämmung gegen Kondensatbil- dung ausgestattet.
Anlagenbeschreibung Lüftungsanlagen
Zur Erreichung des Standards EH40 wird im Vorderhaus ein zentrales Lüf- tungsgerät zur Be- und Entlüftung der Wohnungen vorgesehen.
Für das Objekt werden sowohl zentrale als auch eigenständige mechanische Lüftungsanlagen vorgesehen:
• Zentrale Lüftungsanlage zur Be- und Entlüftung der Wohnungen
• Dezentrale Wohnraumlüftung für das Vorderhaus
• Einzelventilatoren für Bäder und Toiletten der Doppelhäuser
• Entlüftung des Müllraums
• Be- und Entlüftung für innenliegende Nebenräume (falls vorhanden und keine statische Lüftung vorgesehen ist)
• Lüftung für Technikräume (falls keine statische Lüftung vorgesehen ist)
Anlagenbeschreibung Berechnungsgrundlagen
Folgende Luftwechselzahlen und Frischluftraten liegen der Planung zu Grun- de:
• Bad (auch mit WC´s): 60 m³/h
• WC, Abstellräume mit Waschmaschine: 40 m³/h
• Nebenräume: 3-facher stündlicher Luftwechsel
• Müllraum: 10-facher stündl. Luftwechsel
Die Luftmengen für Stiegenhäuser, Feuerwehraufzug etc. sind entsprechend den technischen Vorgaben der in diesen Räumen befindlichen Anlagen bzw.
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mind. nach den behördlichen Vorschriften zu be- und entlüften.
Anlagenbeschreibung Lüftung Wohnungen im Vorderhaus
Die Wohnungen im Vorderhaus werden mechanisch mittels einer zentralen Lüftungsanlage be- und entlüftet. Die Abluft wird aus den Bädern und WCs abgesaugt, die Zuluft wird dem Vorraum zugeführt.
Die Zuluft- und Abluftleitungen werden in den Wohnungsschächten nach oben bis über Dach zum Lüftungsgerät geführt. Das Lüftungsgerät in wetter- fester Ausführung ist am Dach situiert. Bei allen Durchtritten der Brandabschnitte werden gemäß Norm Feuerschutzabschlüsse eingebaut.
Zusätzlich werden die Wohnräume mit den dezentralen Wohnraumlüftungen ausgestattet.
Eine Entlüftung für die Küchen ist nicht vorgesehen
Anlagenbeschreibung Lüftung Doppelhäuser
Die Doppelhäuser erhalten eine dezentrale mechanische Entlüftung für die Bädern, Toiletten, Abstell- und Schrankräume. Eine Entlüftung für die Küchen ist nicht vorgesehen. Die Absaugung aus Sanitärräumen erfolgt über Einzel- ventilatoren. Die Zuluft strömt über die angrenzenden Räumlichkeiten nach.
Die Fortluftleitungen führen in den Wohnungsschächten nach oben bis über Dach. Bei allen Durchtritten der Brandabschnitte werden gemäß Norm Feuer- schutzabschlüsse eingebaut.
Anlagenbeschreibung Müllraumlüftung
Gemäß Baubeschreibung wird der Müllraum mit einem 10-fachen Luftwech- sel mechanisch entlüftet. Der Ventilator wird direkt im Müllraum situiert. Die Frischluft strömt frei über Wetterschutzgitter in der Türe, ggfs. gesichert mit Brandschutzklappen nach.
Anlagenbeschreibung Lüftung Nebenräume
Die innenliegenden Nebenräume im Erdgeschoss werden statisch oder me- chanisch be- und entlüftet werden.
9.2.9 KG 440 und 450 Elektrotechnische Anlagen (Stark- und Schwachstrom)
Besondere Vorbemerkungen Elektro
Sämtliche nachstehend beschriebenen sowie in den Plänen aufgeführte Anla- gen und Anlagenteile sind zu liefern, montieren und betriebsfertig anzuschließen. Die Vorgaben der Allgemeinen und besonderen Vorbemer- kungen Elektro sind zwingend einzuhalten. Die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept sind zu beachten.
Vor Ausführung sämtlicher Leistungen ist dem Auftraggeber eine detaillierte
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Planung als Ausführungsplanung und Montageplanung einschließlich der not- wendigen Berechnungen vorzulegen.
Ausführungspläne und Bestandpläne
Die Ausführung der Pläne muss den aktuellen Normen DIN 6771, 40719, 48820 und EN 61082 für Schaltzeichen der Stark- und Schwachstromtechnik entsprechen.
In den Plänen müssen folgende Daten enthalten sein:
a) bei Installationsplänen:
• die genaue Lage (Höhe, Abstände usw.) der eingebauten Geräte (Schalter, Steckdosen) mit Stromkreisbezeichnungen
• Fabrikat und Type der eingebauten Leuchten
b) bei Strangschemata
• Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen
• Leistungsdaten (installierte Leistung)
• Standortangaben sämtlicher Geräte
• Fabr./ Typenangaben sämtlicher Geräte c) bei Verteilungen
• Stromkreis-Nr.
• Zielbezeichnung mit Raumbezeichnung
• Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen
• Stromstärke der Schutzeinrichtungen
• DIN-Bezeichnung aller Geräte
Fabr., Typ, Standort- und Größenangaben in den Verteileraufbauzeichnungen
Verteilungen
• Für Aufbau, Bestückung, Verdrahtung usw. gelten die VDE-Vorschriften, insbesondere 0100, 0660, (T 500, T 502, 503, 504) und 0603. Alle Geräte mit CE-Zeichen
• Zählerschränke nach DIN 43870 Teil 1 + 2 und EVU-Vorschriften
• Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle über Typen- und Stückprüfung, entsprechend Bauart (TSK/PTSK/FIV)
• Ausführung in Stahlblech und/oder Kunststoff für eine Umgebungstempera- tur von 30° C. Kunststoff, halogenfreies Material bis 80/130 C temperaturbeständig.
• Schutzart IP je nach Einsatzort
• Bauformen: Stand (ST) / Wandaufbau (WA)
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• Modulare Zusammenfassung aller Betriebsmittel einer Funktionseinheit zu einer Baugruppe.
• Übersichtliche Anordnung der einzelnen Sammelschienenabschnitte.
• Bei mehrfeldrigen Anlagen sind die einzelnen Felder zu nummerieren.
• Kabelführung in der Verteilung mit separater Abdeckung oder in separatem Schrank, frei wählbar von oben oder unten, mit Kabelbefestigungsschienen von vorn zugänglich.
• Trennstege horizontal/vertikal für unterschiedliche Versorgungsarten (ASV/SSV/USV/SB/ /Schwachstrom) lichtbogensicher.
• Die Kabel und Leitungseinführungen müssen der Schutzart des Verteilers entsprechen.
• Anschlüsse nach Farbcode Empfehlung DIN VDE 0293-308
• Türen mit Stangenbasküle Schwenkhebel; Türanschlag entsprechend Fluchtrichtung
• Standverteiler grundsätzlich mit Sockel 50 mm, bei Schutzarten höher IP 50, Sockel verzinkt mit RAL-Lackierung
Dokumentation
Siehe auch Allgemeine Vorbemerkungen Elektro
• Anlagenbeschreibungen, Charakterisierung mit Inhaltsverzeichnis, mit Ortsbestimmung, unter Hinweis auf Zeichnungen und Betriebsdaten und Erweiterungsmöglichkeiten,
• Bedienungsanweisungen in allgemein verständlicher Form
• Wartungsanweisungen/Wartungsunterlagen, Angabe der Wartungsin- tervalle
• Ersatzteilaufstellung mit Fabri.- und Typenangaben, von Anlagen die einem erhöhtem Verschleiß unterliegen
Alle Unterlagen in Ordner. Alle Bestandspläne auf CD-ROM oder DVD als DWG –Dateien, sonstige Unterlagen als Word-, Excel- oder Pfd.- Dateien.
Bestätigung das,
die gesamte errichtete Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen VDE-Vorschriften und allen, auf die Anlagen anwendbaren sonstigen Vor- schriften und Richtlinien entspricht,
die Anlagen auf Sicherheit der Vorschriften und der Funktion überprüft wur- den,
alle bei der Abnahme festgestellten Mängel beseitigt wurden,
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die Bestandspläne und Dokumentationen der tatsächlichen Ausführung ent- sprechen.
Übergabe
Ablauf der Übergaben / Abnahmen siehe oben.
Zur Übergabe wird dem AG oder dessen Beauftragtem der Planverfasser (Fachingenieur), der Fachbauleiter, Montagepersonal mit Werkzeug, Leiter, Funkgeräten, mindestens vorläufigen Bestandsplänen sowie die erforderli- chen Prüf- und Messgeräte zur Verfügung gestellt
Alle o.g. geforderten Unterlagen sind vorzulegen.
Die Anlage(n) gilt (gelten) als abgenommen, wenn folgende Bedingungen er- füllt sind:
• die vertraglichen Lieferungen und Leistungen erbracht sind
• die Inbetriebnahme und Einweisung erfolgt sind
• die zugesicherte(n) Eigenschaft(en) hat (haben) und mängelfrei ist (sind); bei geringfügigen Mängeln erfolgt keine Einschränkung der Ab- nahme
• alle Unterlagen vorliegen
Bemusterung
Generell sind sämtliche Bauteile der elektrotechnischen Anlage wie Leuchten, Installationsgeräte, Schalterprogramme, Kabelführungssysteme, Brüstungs- kanäle vor der Bestellung zu bemustern und vom Bauherrn schriftlich freizugeben.
Welche Bauteile im Original und welche als Katalogunterlagen zu bemustern sind wird vor der Bemusterung abgestimmt.
Farbe für alle technischen Ausrüstungen wie Beleuchtungskörper, Kanäle, Schaltschränke etc. gemäß Wahl des AG nach Bemusterung. Bei Auswahl der Bauteile sind die Qualitätsvorgaben zu beachten. Bei fest vorgegebenen Produkten sind diese Produkte anzubieten.
Alternativangebote sind zulässig, jedoch sind diese getrennt, als separate Ne- benangebote einzureichen. Alternativangebote müssen gleichwertig zu den Produktvorgaben oder zu den vorgegebenen Fabrikaten sein.
Der Bauherr behält sich vor, Änderungen zu verlangen, wenn Teile nicht den betrieblichen Anforderungen genügen.
Bestandunterlagen und Dokumentation
Liste der vorzulegenden Unterlagen und Dokumentationen:
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Alle Unterlagen:
• 3-fach als Papierversion in Ordner für den Bauherren
• 3x auf CD-ROM für den Bauherren,
• 1x auf CD-ROM für den Fachingenieur
Zeichnungen als Farbplotte möglichst in DIN-Formaten zu übergeben.
Die Unterlagen (Dateien) sind in wie folgt auf der CD-ROM abzuspeichern:
• Zeichnungen als DXF-/ DWG-Dateien und als Ursprungsdatei des Pro- gramms in dem sie erstellt wurden und zusätzlich als PDF-Dateien jeweils in der neuesten Version
• Verteilerpläne in bearbeitbarer Dateiform des Programms in dem sie erstellt wurden
• Materiallisten, Stücklisten als Word- und/oder Exceldateien jeweils in der neuesten Version
• Sonstige Unterlagen als PDF-Dateien jeweils in der neuesten Version
Alle Dateien sind in der folgenden Reihenfolge einem Ordnersystem das die
Ordnerstruktur des Papierordners widerspiegelt abzulegen.
-
Abnahmeprotokolle nach VOB, Bestätigung über Mängelfreiheit
-
Messprotokolle
• Niederspannungsanlagen nach VDE 0100 Teil 610
• Photovoltaik
- Errichterbescheinigungen
• Niederspannungsanlagen
- Bestandspläne
Die Ausführung der Pläne muss der jeweils neuesten DIN 6771, 40719, 48820 und EN 61082 für Schaltzeichen der Stark- u. Schwachstromtech- nik entsprechen.
In den Bestandsplänen müssen folgende Daten enthalten sein:
• bei Installationsplänen:
- die genaue Lage der eingebauten Geräte (Schalter, Steckdosen)
- Fabrikat und Typ der eingebauten Leuchten Stromkreisbezeichnun- gen / Verteilerbezeichnung
• bei Strangschemata
- Dimensionen und Type der Kabel und Leitungen
- Leistungsdaten (inst. Leistung)
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- Technische Daten der Geräte
- Standorte
• bei Verteilungen
- Stromkreis-Nr.
- Stromstärke der Schutzeinrichtungen
- Bemessungsspannung / Nennstromstärke der eingesetzten Bauteile
- DIN-Bezeichnung aller Geräte
- Starkstromanlagen geschossweise, beginnend im untersten Ge- schoss
- Schwachstrompläne geschossweise, beginnend im untersten Ge- schoss
- Fundamenterder Pläne
- Außenanlagenplan mit vermassten Kabel- und Rohrtrassen.
- Verteilerpläne, beginnend mit der NSHV und der Unterverteilungen vom untersten Geschoss, jeweils mit Legenden und Aufbauzeichnungen
• Schemata:
- Hauptleitungen
- Umverteilungen Schemen BK/TK
- Sprechanlage
- Sonderanlagen wie Sonnenschutz
-
Betriebs- und Bedienungsanleitungen zu den technischen Anlagen (in deutscher Sprache)
-
Bedienungsanweisungen in chronologischer Reihenfolge der auszuführen- den Abläufe in allgemein verständlicher Form für nachstehende Anlagen:
• Niederspannungsschaltanlagen
• Beleuchtung
• Kommunikationsanlagen
• Sonnenschutzanlagen
• Einrichtungen für Brandschutz
• IKT-Anlagen
• PV-Anlagen
-
Materiallisten
-
Stücklisten, komplett mit genauer Herstellerbezeichnung, Typenangabe und Bezugsadresse, sowie als Liste „Störreserve“ für Verschleißteile bzw. vom GU empfohlene Lagervorhaltung für nachstehend aufgeführten Geräte und Anlagenteile:
• NS-Anlagen:
- Verteilereinbauten wie Sicherungselemente, Sicherungsautomaten,
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Leistungs- schalter, Lastschalter, Überspannungsschutz, Schütze, Relais, An- zeigegeräte usw.
- Installationsgeräte
- Leuchten mit Leuchtmittel
• Schwachstromanlagen
- Prüfzeugnisse
• Sämtliche Verteilungen, beginnend mit der NSHV und der Untervertei- lungen vom untersten Geschoss (Herstellerbescheinigung)
• Erdungsanlage in Rettungswegen
• Brandschottungen: Alle Brandschottungen sind in einen Grundrissplan mit Schottbezeich- nung und Belegung (Kabel- Rohr- oder Kombischott) einzutragen. Zu jedem Typ ist die Zulassungsbescheinigung beizufügen. Diese sind vor dem Schließen der Brandschottungen zu übergeben.
-
Bestätigung über Mängelfreiheit
-
Abnahme
Alle Abnahmen sind vom GU vor Inbetriebnahme der Anlagen anzumel- den.
Bei Anlagen größeren Umfanges werden, je nach Anlagenumfang, Vor- begehungen zur Erlangung einer Abnahme, Teilabnahmen und eine Schlussabnahme durchgeführt.
Der GU stellt zur Abnahme bzw. zu den Vorbegehungen seinen Bauleiter, Montagepersonal sowie die erforderlichen Prüf- und Messgeräte zur Ver- fügung.
Alle unter Punkt Bestandsunterlagen und Dokumentation geforderten Un- terlagen sind in revidierter Form vorzulegen.
Sofern Sachverständigen-/ Sachkundigen-Abnahmen gefordert sind, müssen diese vorher durchgeführt werden und den Endinstallationsstand wiedergeben. Bei Änderungen / Erweiterungen der Anlagen müssen neue Sachverständigen-Abnahmen durchgeführt werden. Die Aufwendungen für notwendige Mehrfachprüfungen gehen zu Lasten des Verursachers. Die Protokolle sind 3fach zur Abnahme vorzulegen
Die Anlage(n) gilt (gelten) als abgenommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• die vertraglichen Lieferungen und Leistungen in vollem Umfang er- bracht sind
• (Vertraglich bindend ist die Schlussabnahme (Abnahme nach VOB),
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Vorbegehungen bzw. Teilabnahmen sind nicht vertragsrelevant, sie dienen lediglich der Vorbereitung der Schlussabnahme.)
• die Inbetriebnahme und Einweisung erfolgt ist.
• die zugesicherte(n) Eigenschaft(en) hat (haben) und mängelfrei ist (sind) bei geringfügigen Mängeln erfolgt keine Einschränkung der Ab- nahme
• alle Unterlagen vorliegen
Es werden vom AG bzw. dessen Beauftragten zwei Begehungen zur Ab- nahme durchgeführt. Begehung ca. 14 Tage vor Übergabe unter folgenden Voraussetzungen:
• Gesamte Stark- und Schwachstromanlage ist fertig gestellt und voll- ständig funktionsfähig.
• Abnahmen des Sachverständigen müssen ausgeführt sein, Abnahme- protokolle liegen vor.
• Abschluss der Wartungsverträge
Hinweis: Evtl. notwendige weitere Begehungen gehen zu Lasten des GU.
Begehung bei Übernahme unter folgenden Voraussetzungen:
• Beseitigung aller bei der Begehung vor Übergabe festgestellten Mängel
• Übergabe der Bestandsunterlagen
Die Übernahme durch den Betreiber erfolgt nur wenn die Anlagen män- gelfrei und alle Unterlagen vorhanden sind.
Hinweis: Evtl. notwendige weitere Begehungen gehen zu Lasten des GU.
9.2.10 KG 442 Eigenstromerzeugung
PV-Anlage
Es ist geplant alle Dachflächen (Flachdach) mit PV-Modulen zu belegen. Die jeweiligen Wechselrichter werden in den Technikräumen (jeweils EG) der be- treffenden Gebäude situiert.
Die Leistung der Gesamtanlage entspricht ca. 79,5kWp.
Die PV-Anlage ist als netzgekoppelte Anlage geplant. Der erzeugte Strom soll für die Haustechnik (Zuordnung HKLS) genutzt werden. Der Überschuss des erzeugten Ertrages soll in das öffentliche Stromnetz über einen eigenen Zäh- ler rückeingespeist werden.
Die Aufständerung PV-Module ist mit einem Neigungswinkel zwischen 10° und 25° und einer Ost / West-Ausrichtung geplant.
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Notstromversorgung
Es ist keine zentrale Notstromversorgung vorgesehen. Um eine möglichst hohe Ausfallsicherheit zu gewährleisten, werden die kritischen Verbraucher entweder über eigene Batterien oder über ein direktes Kabel aus der NSHV versorgt. Für diese kritischen Verbraucher ist daher die folgenden Versorgun- gen vorgesehen.
9.2.11 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
Im EG des Vorderhauses befindet sich ein Technikraum. Ein Teil dieses Technikraums wird als für Elektrotechnik verwendet.
In diesem befindet sich die Hauptverteilung für das Vorderhaus und die Dop- pelhaushälften, die Zählerverteilungen, die Schwachstromverteilungen sowie die Unterverteilung für den Hausbedarf.
Erschließung Starkstrom
Im Vorderhaus wird der Hausanschluss (HA/HVT) errichtet.
Die im Gebäude angeordnete Niederspannungshauptverteilung, kurz NSHV, befindet sich zentral im Vorderhaus im EG (Hausanschlussraum). Diese ver- sorgt alle Gebäudetechnischen Anlagen. Hier werden auch sämtliche Zähleinrichtungen eingebaut.
Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung erfolgt die Verteilung zu den
-
Allgemeinverteiler
-
Haustechnischen Anlagen
-
Fördertechnischen Anlagen
-
Sicherheitstechnischen Anlagen
-
Kommunikationsanlagen
Sämtliche Energieleitungen werden im EG unter Verwendung von entspre- chenden Tragsystemen zu den jeweiligen Steigschächten, Verteilern bzw. Anlagen verlegt.
Das Verteilungsnetz im Gebäude wird als 5-Leiter Netz im TN-S-System aus- geführt. Als Schutzart ist im gesamten Bereich Nullung vorgesehen. In Einzelfällen sowie als Zusatzschutz für Endstromkreise wird ein FI-Schutz- schalter (30mA) vorgesehen.
Verteilungen
• Für Aufbau, Bestückung, Verdrahtung usw. gelten die VDE-Vorschriften, insbesondere 0100, 0660, (T 500, T 502, 503, 504) und 0603. Alle Geräte mit CE-Zeichen
• Zählerschränke nach DIN 43870 Teil 1 + 2 und EVU-Vorschriften
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• Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle über Typen- und Stückprüfung, entsprechend Bauart (TSK/PTSK/FIV)
• Ausführung in Stahlblech und/oder Kunststoff für eine Umgebungstempera- tur von 30° C. Kunststoff, halogenfreies Material bis 80/130 C temperaturbeständig.
• Schutzart IP je nach Einsatzort
• Bauformen: Stand (ST) / Wandaufbau (WA)
• Modulare Zusammenfassung aller Betriebsmittel einer Funktionseinheit zu einer Baugruppe.
• Übersichtliche Anordnung der einzelnen Sammelschienenabschnitte.
• Bei mehrfeldrigen Anlagen sind die einzelnen Felder zu nummerieren.
• Kabelführung in der Verteilung mit separater Abdeckung oder in separatem Schrank, frei wählbar von oben oder unten, mit Kabelbefestigungsschienen von vorn zugänglich.
• Trennstege horizontal/vertikal für unterschiedliche Versorgungsarten (ASV/SSV/USV/SB/ /Schwachstrom) lichtbogensicher.
• Die Kabel und Leitungseinführungen müssen der Schutzart des Verteilers entsprechen.
• Anschlüsse nach Farbcode Empfehlung DIN VDE 0293-308
• Türen mit Stangenbasküle Schwenkhebel; Türanschlag entsprechend Fluchtrichtung
• Standverteiler grundsätzlich mit Sockel 50 mm, bei Schutzarten höher IP 50, Sockel verzinkt mit RAL-Lackierung
Verteilergeräte allgemein
• Hauptschalter: als Lastschalter nach VDE 0113/6.2 bzw. 6.1,
• Sicherungen: Neozed D01/D02 (für Steuerungen) Schalter-Sicherungs-Ein- heit (Linocur bis 63A) darüber NH-Sicherungslasttrennschalter (für Leistungsabgänge)
• S-Automaten: Typ B/C 16/6 kA
• FI-Schutzschalter: VDE 0664/5.81 T.1 für Vorsicherung 63 A
• Platzreserve für Geräte und Klemmen 20%, mit Blindabdeckung.
Bei einstellbaren Bauteilen (Leistungsschalter, Motorschutzschalter, Über- strom-, Zeitrelais, MS-Schutztechnik o. ä.) ist die vorgenommene Einstellung im Schaltschrank zu Dokumentieren. Aufkleber mit eingestellten Werten, Da- tum und Unterschrift.
Legenden mit Sicherungs-/Stromkreis- und Zielbezeichnung in Klarsichtfolien
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sowie Plantaschen sind im Verteiler anzubringen.
Blindschaltbild (Hauptverteiler)
Darstellung der Sammelschienensysteme und Einspeisung mit farbigen Re- sopal streifen, entsprechend vorstehenden Farbangaben.
Vor Fertigung der Aufbauzeichnungen sind Maße und Transportmöglichkeiten am Bau zu prüfen.
Die in den Pos. angegebenen Abmessungen sind Richtwerte. Für die Kalkula- tion ist die Bestückung einschl. 20% Reserve maßgebend. Vom Bieter sind die in den entsprechenden Pos. geforderte Abmessungen unbedingt einzutra- gen. Mehrkosten für Maßabweichungen gegenüber den in den Pos. angegebenen Richtwerten werden nicht anerkannt.
Unterzähler
Für eine bessere Umlage nach Betriebskostenverordnung der allgemeinen Stromkosten werden Unterzähler vorgesehen für:
• Förderanlagen (Aufzug im Vorderhaus)
• Zentrale Lüftungsanlage
• Heizung mit zwei Wärmepumpen (Zählung pro Wärmepumpe separat)
• Beleuchtung Treppenhaus und Allgemeinräume EG im Vorderhaus
• Außenbeleuchtung
Alle Zähleinrichtungen werden im Anschlussraum im Vorderhaus einge- baut.
9.2.12 KG 444 Niederspannungsinstallationstechnik
Installationsarbeiten
Alle Kabel, Leitungen, Rohre und Kanäle sind waagerecht, senkrecht und rechtwinklig zu verlegen. Es dürfen grundsätzlich nur Materialien verwendet werden, die den VDE-Vorschriften und den einschlägigen Normen entspre- chen.
Kabel je nach Verwendungszweck mit Funktionserhalt E30...E90. Bei den verschiedenen Verlegearten sind die Reduktionsfaktoren zu beachten.
Verlegung auf Pritschen (apr.)
Einlegen oder einziehen in Kabelrinnen, Kanäle, Doppelböden. Die Kabel und Leitungen sind parallel nebeneinander und in Lagen übereinander zu verle- gen und mittels Kunststoffbänder zu befestigen. Bei der Belegung und Bündelung ist auf ausreichende Wärmeabführung zu achten. Die Enden der Kunststoffkabelbefestigungsbänder sind abzuschneiden
Sichtbare Pritschen und Steige Trassen grundsätzlich mit Deckel.
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Kabelpritschen im Außenbereich nichtrostend Edelstahl mit verschraubter Ab- deckung
Verlegung auf Putz (aP)
Installation aP auf Mauerwerk, Beton,Stahlkonstruktionen u.ä., mittels Ab- standsschellen, Registerschienen, Bügelschellen und Caddy schellen.
Befestigungsabstand = 25facher Leitungsdurchmesser.
Innerhalb von Steigeschächten erfolgt Verlegung auf Registerschienen oder gebündelt bis 5x6 qmm mit Bügelschellen; größere Querschnitte sind einzeln zu befestigen. Bei Bündelung ist der Reduktionsfaktor zu beachten.
Verlegung in Zwischendecke (ZD)
Installationen im Bereich abgehängter Decken, ähnlich aP, jedoch mit größe- ren Befestigungsabständen. Kabelbefestigung mit serienmäßiger Sammelbefestigung für Zwischendecken. Das Anbinden mit Draht ist nicht zu- lässig.
Verlegung unter Putz (uP)
Installation in Mauerwerk; Befestigung mit Nagelschellen oder Gips, im Nass- bereich mit Mörtel (keinesfalls Hakennägel); Herstellen der Wandschlitze mit Fräse und Absaugung, der Abfall ist zu entsorgen.
Kabel in Graben
Einmessen der Trassen in Koordination mit der Firma, die die Außenanlage erstellt und soweit erforderlich mit Behörden wie EVU, Tiefbauamt u. Tele- kom.
Errichten von Gräben in den verschiedenen Bodenklassen;
Aushub, seitlich lagern; Einbringen des Sandbettes; Verlegen der Kabel; Ein- sanden; Einbringen von einer ca. 10 cm starken feinen Füllschicht; Verlegen des Trassenwarnbandes und Restverfüllung, einschl. Verdichten und Wieder- herstellen der Oberfläche. Die Trassen, Muffen und ähnliches sowie Sohle sind in den Plänen exakt zu vermaßen. Abstände zwischen Stark- u. Schwachstromkabel sind unbedingt einzuhalten. Bei Verlegung von PE- oder PVC-Rohren ist die Grabensohle so zu verdichten, dass ein Absenken der Rohre verhindert wird. Je nach Bodenbeschaffenheit sind Streifenfundamente aus Magerbeton herzustellen; auf Frostsicherheit ist zu achten.
Unterputzgeräte, einschl. Einbaudosen mit Schraubbefestigung; bei gefliesten Wänden, Dosen mittig Fliese. Installationshöhen (Achsmaß), sofern in den Plänen keine anderen Angaben; alle Maße bezogen auf Fertigfußboden.
Geräteanschlüsse
Herstellen betriebsfertiger Anschlüsse an Maschinen, Anlagen und Geräten. Leitungen/Kabel in verschiedenen Dimensionen, Arten wie NYM, NYY,
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NHXH, Reflex, Profil, usw., sind abzuwandeln, auszuformen, einzuführen, an- zuschließen (einschl. Anschlussmaterial) und mit Bezeichnungsschildern zu versehen.
Einstellen der Schutzorgane auf Verbrauchernennströme, Durchführen der Strommessungen und Funktionsprüfung mit dem Lieferanten der Geräte und Anlagen.
Verteilungsnetz
Die Installation des Hauptstromnetzes sowie alle Schwachstromnetze wer- den, ausgehend vom Technikraum, sternförmig aufgebaut.
Horizontal werden die Kabel und Leitungen über eine Kabeltrasse im Erdge- schoss verteilt. Diesem Kabeltrasse befindet sich, zusammen mit allen wasserführenden Rohren, unter der Rohdecke in einer Vorsatzschale.
Ausgehend von dieser Kabeltrasse, werden die Kabel und Leitungen vertikal über Steiger verteilt.
Die Kabelverlegung in den Wohnungen erfolgt über den Rohfußboden unter dem Trittschall.
Die Hauptstromkabel schließen in den Unterverteilungen ab und in die Schwachstromleitungen in den Medienverteiler.
Die Unterverteilung und der Medienverteiler werden nebeneinander und über dem Heizkreisverteiler in einer Trockenbauwand installiert.
Energieverteilung
Das Verteilungsnetz im Gebäude wird als 5-Leiter Netz im TN-S-System aus- geführt. Als Schutzart ist im gesamten Bereich Nullung vorgesehen. In Einzelfällen sowie als Zusatzschutz für Endstromkreise wird ein FI-Schutz- schalter (30mA) vorgesehen.
Versorgung der Nutzungsbereiche
Wohnung
Die Versorgung der Wohnungen erfolgt ausgehend vom ELT-Raum über den Steigschacht. Vom Steigschacht ausgehend erfolgt die Verteilung zu den Wohnungsverteilern der einzelnen Wohneinheiten. Der Wohnungsverteiler wird als Kombiverteiler (Strom+Medientechnik) ausgeführt.
Doppelhaushälften
Die Versorgung der Doppelhaushälften erfolgt ausgehend vom ELT-Raum über erdverlegte Leitungen bis zum HT-Raum der jeweiligen Doppelhaus- hälfte.
Allgemeinflächen
Die Versorgung der Allgemeinflächen erfolgt ausgehend von den im EG (ELT-
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Raum) situierten Allgemeinverteiler mittels erdverlegter Energieleitungen.
Energieverbrauchserfassung
Alle Zähler sind als Direktzählungen im ELT-Raum im EG Vorderhaus vorge- sehen.
Ausstattung der Wohnungen
Die Installation in den Wohnungen wird, im Umfang angelehnt an die HEA 1, errichtet.
Sie wird, bis auf Ausnahmen, unter Putz in Gk- Wänden und -Vorsatzschalen errichtet.
Im Dachgeschoss werden die Kabel im Beton mit Leerrohren verlegt.
Sonnenschutz
An allen Fenstern wird ein außenliegender Sonnenschutz in Form von Rolllä- den installiert. Diese werden elektrisch angetrieben. Ausnahmen bilden die Fenstertüren zu den Balkonen des 2. Rettungswegs im Vorderhaus.
Es wird neben den Rollladentasten pro Wohnung ein Gruppensteuergerät in- stalliert.
Die Zentrale der Sonnenschutzsteuerung befindet sich im EG-Technikraum. Falls eine Wetterstation notwendig wird, ist diese auf dem Dach zu installie- ren.
9.2.13 KG 445 Beleuchtung
Geltende Richtlinien für Beleuchtung
• DIN EN 12464-1
• DIN 5035
• DIN EN 13201
• DIN EN 1838
• VDE 0100 und 0710
• VDS-Form 2005
Durch den GU sind Beleuchtungsberechnungen auf Grundlage seiner Werk- planung beim AG zur Freigabe vorzulegen.
Bei der Ausführung von Sonderleuchten sind durch den GU Montagepläne der Leuchten vor Bestellung der Leuchten dem AG zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen.
Bei Lieferung durch den Auftraggeber (AG) sind in die Einheitspreise (EP) fol- gende Leistungen mit einzukalkulieren:
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• Anlieferung terminlich mit Lieferfirma abstimmen
• Feststellen der Menge, entsprechend Bestellung
• Beschaffen der Lagerfläche; abladen und lagern
• Transport auf der Baustelle
• Auspacken, feststellen evtl. Transportschäden und Umtausch
• Entfernen des Verpackungsmaterials
• Angaben von Deckenausschnitten
• Einbauleuchten in Zusammenarbeit mit Deckenbauer montieren
• Klein- und Befestigungsmaterial
• Montage, Anschluss, Einsetzen von Leuchtmitteln und Funktionsprü- fung
Bei Lieferung und Montage durch Auftragnehmer (GU) sind in die Einheits- preise, die oben aufgeführten Leistungen und in den folgenden genannten Leistungen ebenfalls mit einzukalkulieren:
• Lieferung frei Baustelle
• Fracht und Verpackung frei
Beleuchtung
Die Beleuchtungsanlage ist generell mit LED-Leuchtmitteln geplant. Die emp- fohlene Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe ist in Innenräumen gemäß den in der DIN EN 12464-1 angegebenen Wartungswerten zu wählen und darf unabhängig vom Alter und Zustand der Beleuchtungsanlage nicht unter den angegebenen Wartungswert fallen.
Die Allgemeinbeleuchtung wird nach den Qualitäts- und Quantitätskriterien je- weils anzuwendenden Norm (DIN EN 12464-1) hergestellt.
Die mittleren Beleuchtungsstärken richten sich nach den Bezug habenden Normen und Richtlinien.
Beleuchtungsstärken: Angegeben ist die Mindestlichtstärke em in Lux.
Außenanlagen:
• Fußwege: 5 lx
• Radwege: 15 lx
• Gehwege, auss.f.Fußgänger 5 lx
• Parkflächen (<10km/h) 10 lx
Allgemeinbereiche:
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• Treppenhäuser 150 lx
• Aufzug: 100 lx
• Gänge, Flure, Schleusen 100 lx
• Fahrradabstellraum 100 lx
• Kinderwagenabstellraum 100 lx
• Einlagerungsräume 100 lx
• Technikbereiche 200 lx
Wohnungen:
• Keine Vorgaben
Beleuchtung in Wohnungen
In den Wohnungen werden Auslässe für Leuchten installiert, je Zimmer (aus- genommen Abstellräume) ist eine Baufassung und eine Lampe vorzusehen.
Diese Auslässe werden als Aufputzanschlussdosen im Bereich der Decken, und als Unterputzwandanschlussdosen im Bereich von Wänden (Spiegel- leuchte Bad) hergestellt.
In den Wohnungen ist eine Grundbeleuchtung (je Raum eine Fassung mit Leuchtmittel LED/retrofit) herzustellen.
Dunkelbäder erhalten eine Baufassung, einschl. Leuchtmittel. Wenn Leucht- auslässe im Spritzwasserbereich liegen, sind diese mit einer Leuchte in der Schutzart IP44 fest zu montieren.
Beleuchtung in öffentlichen Bereichen wie Treppen, Flure und Hauseingangsbereich des Vorderhauses mittels Bewegugsmelder
Die Allgemein - Treppen werden durch Wandleuchten mit direktem und indi- rekten Lichtanteilen beleuchtet, diese werden mittels Bewegungsmelder gesteuert, Allgemein - Flure mit Deckenleuchten.
Für die Beleuchtung dieser Bereiche wurde bereits ein Fabrikat ausgesucht. Siehe Farb- und Materialkonzept.
Beleuchtung – Freianlagen
Die Wege zwischen dem Vorderhaus und den Doppelhäusern werden durch Pollerleuchten und Wandmontierten Außenleuchten beleuchtet.
Es kommen ausschließlich Pollerleuchten mit LED-Leuchtmittel zum Einsatz.
Beleuchtungssteuerung
Die Beleuchtungssteuerung ist wie folgt vorgesehen:
• Treppenhäuser werden über Bewegungsmelder mit Nachlaufrelais
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• allgemein zugängliche Bereiche mit Bewegungsmelder
• Technikbereiche mit lokalen Schaltern
• Wohnungen mit lokalen Schaltern
• Freiflächen erhalten eine in Kombination aus Zeitschaltuhr und Däm- merungsschalter
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Da das Treppenhaus als innenliegender Treppenraum keine Fenster besitzt, ist eine Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelakkuleuchten vorgesehen. Es kom- men LED-Sicherheitsleuchten zu Ausführung.
9.2.14 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Sämtliche Materialien müssen genormt sein und DIN 48 801 bis 48 852 ent- sprechen. Maßgebend für die Ausführung sind:
• Die anerkannten Regeln der Technik
• VDE 0100 Teil 540 11/1991
• DIN 18 014 02/1994
• VDEW
• DVGW
• Sowie die vom Ausschuss für Blitzableiterbau (ABB) herausgegebenen Richtlinien und Leitsätze.
• Alle anwendbaren BG-Richtlinien insbesondere SiGe der Bau-BG
Sämtliche Materialien müssen genormt sein und DIN 48 801 bis 48 852, DIN EN 50164-1 / VDE 0185 Teil 201 und DIN EN 50164-2 / VDE 0185 Teil 202 entsprechen.
In den Einheitspreisen (EP) müssen die Nebenleistungen entsprechend VOB DIN 18384, Abschnitt 4.1.1 bis 4.1.14 und 4.2.1 – 4.2.2 enthalten sein.
Die Kalkulation für Fundamenterder, Auffang- und Verbindungsleitungen bein- halten alle notwendigen Klemmen und Befestigungen.
Sofern Fundamenterder von dritter Seite verlegt werden, sind vor Beginn der Arbeiten die Anschlussfahnen auf Vollständigkeit und auf einwandfreie Funk- tion zu prüfen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und der Bauleitung vorzulegen.
Montage von Dachdurchführungen erfolgt grundsätzlich in Zusammenarbeit mit Dachdeckerfirma. Dies ist Teil des GU-Leistungsumfanges.
Grundlage für die Abrechnung sind die Ausführungszeichnungen und das mit der Bauleitung durchzuführende Aufmaß sowie die Allgemeinen Vertragsbe- dingungen des Auftraggebers.
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9.2.15 KG 447 Brandschutz
Das Gebäude besteht im Wesentlichen aus einer Holzbaukonstruktion. Außerdem werden ein Großteil der abzuschottenden Leitungen in Leerrohren verlegt. Dementsprechend sind dazu geeignete Brandschottkonstruktionen zu verwenden.
Das prinzipielle Detail, von dem in der Planung ausgegangen wurde, ist in den Plänen skizziert worden.
Brandschottungen
Kabeldurchführungen in Decken und Wänden sind nach DIN 4102 für eine Feuerwiderstandsdauer F 90 zu verschließen. Die Schüttungen haben die ge- samte Wandstärke zu verschließen oder sind von beiden Seiten einzubringen.
Die Schüttungen sind entsprechend den einschlägigen Richtlinien auszufüh- ren. Behördlich anerkannte Prüfprotokolle und Zulassungsbescheide hierüber sind ohne Aufforderung als Nachweis vorzulegen. An sämtlichen Schotts sind Typenschilder beidseitig unverlierbar anzubringen. Nach Fertigstellung nicht einsehbare Schottungen sind Bildtechnisch zu dokumentieren. Die Nach- weise sind Bestandteil der Dokumentationsunterlagen.
9.2.16 KG 449 Baustrom
Baustromprovisorium / Bau-Notbeleuchtung
Lieferung und Leistungen für die provisorische Zurverfügungstellung von Baustromverteilungen pro Etage, Steckdosenanschlüssen für die mit dem In- nenausbau beauftragten Firmen sowie für die Baubeleuchtung (keine Arbeitsbeleuchtung) des Gebäudes vorgesehen.
Die Kalkulation berücksichtigt, dass der GU das gesamte Material leihweise zur Verfügung stellt und dieses nach Fertigstellung des Bauvorhabens - in dem dann vorhandenen Zustand - wieder zurücknimmt.
Die Schutzeinrichtungen sind wöchentlich zu prüfen und im Bautagebuch zu protokollieren.
Die Geräte müssen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und den VDE-Vorschriften entsprechen.
9.2.17 KG 450 Fernmelde und informationstechnische Anlagen
Schwachstromtechnische Anlagen
Es findet keine Erschließung des Gebäudes über einen Telekommunikations- anbieter statt. Die Planung, Bemessung, Installation und Inbetriebnahme der gesamten Anlage für Daten, Telefonie und TV aus dem öffentlichen Gut, sind Bestandteil des Projektes und gemäß den technischen Vertrags-, Anschluss- bedingungen und Installationsvoraus-setzungen des Kabelnetzbetreiber
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durchzuführen. Abhängig von der Projektadresse ist der Kabel-Netzbetreiber derzeit PŸUR oder VODAFONE. Dieser ist bei der Teamleitung „Neubau In- tegration“ zu erfragen. Daraus ergibt sich, ob ein Glasfaser- oder Koaxialkabelnetz aufzubauen ist.
Die Netzebene 4 (NE 4) und Netzebene 5 (NE 5) wird durch ein Drittunter- nehmen (aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH) betrieben. Die Planung und Schaffung der Infrastruktur im Rahmen des Projektes erfolgt durch den Auftragnehmer.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über einen Breitbandkabel-Übergabe- punkt, der im Elektro-Hausanschlussraum (Erdgeschoss) realisiert wird. Dort ist auch der Telemetrieanschluss (TMA) zu verorten. Der TMA besteht nach Vorgaben des Signallieferanten aus einem Stahlblechgehäuse 400x400x200 (mm) mit einer Schließung der Kennung 45001 und einer separat mit 10 A ab- gesicherten Doppel-steckdose, sowie einer Einbindung in den Potenzialausgleich des Gebäudes.
Neben den Medienanschlüssen in den Wohnungen sind eine Datenan- schlussdose in der Heizzentrale (in unmittelbarer Nähe zum MSR- Schaltschrank) sowie im Foyer eine Datenanschlussdose mit Steckdose (digi- taler Schaukasten) zu installieren. Diese Steckdose ist separat mit 10 A abzusichern. Im Foyer ist dies nur als Vorhaltung mittels UP-Dose und Blind- deckel herzustellen. Die Verortung der beiden Anschlüsse und die Installationsvoraussetzungen sind mit der Teamleitung „Neubau Integration“ bzw. dem Bereich „Multimedia“ der GESOBAU abzustimmen.
Die Anzahl der Antennen- und Datendosen pro Raum wird nach dem HEA1- Standard ausgeführt. Abweichungen vom HEA1-Standard sind mit der Pro- jektleitung abzustimmen. Die Küche erhält, abweichend vom Standard, zusätzlich eine Datendose. Dies gilt nicht für Kochnischen.
Bei erforderlicher Errichtung eines Glasfasernetzes (Bestimmung durch den Provider) ist folgendes einzuhalten:
Die Bauteile des LWL-Netzes mit Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) und Glasfaser-Teilnehmer-Anschluss (Gf-TA) werden unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben der Planungsrichtlinie in Abstimmung mit dem Kabel- netzbetreiber durch den AN geliefert und eingebaut.
Die LWL-Wohnungskabel werden ausgehend von einem autarken Glasfaser- gebäudeverteiler Gf-GV, sternförmig in jede Wohnung verlegt. Der Gf-GV befindet sich im Hausanschlussraum (Erdgeschoss). Im Gf-GV können bis zu 32 Wohnungen eines Objektes sternförmig konzentriert werden. Längenrest- riktionen bezüglich der Leitungslängen LWL zu den Wohnungen sind planerisch zu überprüfen. In den Wohnungen wird das LWL-Kabel in einem Multimediaverteiler (MMV) angeschlossen. Innerhalb des MMV erfolgt eine Umwandlung der LWL-Signale in die Daten- und Antennendosen (Teilneh- mer-anschlussdose - TAD). Hierfür werden CAT-7 sowie Koaxial-Kabel
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eingesetzt. Das Verteilnetz ist (siehe Abbildung 1 Verkabelungsprinzip Glas- faseranschluss, Funktionale Baubeschreibung GESOBAU) exemplarisch dargestellt und wird im Nach folgenden näher beschrieben.
Von einem Gf-GV wird je ein LWL-Dropkabel zu den Wohnungen verlegt. Das zu errichtende Hausverteilnetz beginnt an der LC-Kupplung des Gf-GV im Kellerbereich und endet an der Gf-TA im MMV. Neben dem Gf-GV ist eine Platzreserve für den Übergabepunkt vorzuhalten.
Die Verbindungsleitung zwischen Gf-GV und MMV wird durch Glasfaserin- nenkabel mit 4 Fasern erstellt. Es kann in horizontalen Kanälen und vertikaler Steigstruktur verlegt werden und wird so-wohl in der Wohnung, in der Gf-TA im MMV, als auch im Gf-GV Hausanschlussraum auf Stecker des Typs LC/APC terminiert (abgeschlossen). Von den 4 Fasern jedes Wohnungska- bels sind je 2 fasern (Faser 1 = rot und 2 = grün) auf diese Weise zu konfektionieren. Die anderen beiden Fasern werden jeweils in der Gf-TA und im Gf-GV in den dafür vorgesehenen Einrichtungen oder Spleißkassetten un- konfektioniert als Reserve abgelegt. Das fertiggestellte Glasfaser- Gebäudenetz ist messtechnisch zu erfassen und abzunehmen. Folgende Pa- rameter müssen dabei eingehalten werden:
• Maximal zulässige optische Dämpfung: 1,5 dB zwischen Gf-GV und Gf-TA im Wellenlängenbereich 1310 bis 1625 nm • Optische Gesamt-Rückflussdämpfung (ORL Gf-GV zu Gf-TA) minimal 30 dB, minimal 35dB für eine diskrete Reflexion • Die Messung erfolgt im unbeschalteten Zustand, bei 1310 nm und 1550 nm
(Messverfahren nach EN 61280-4-2; Teil 4-2 2014). Die Messungen sind ob- jekt- und wohnungsbezogen inkl. Belegung zu dokumentieren. Sie erfolgen im unbeschalteten Zustand, bei 1310 nm und 1550 nm.
Die Anordnung von Gf-GV, Gf-AP des Kabelnetzbetreibers und dieEinrichtun- gen zur Kabelführung ist abhängig von der Anzahl der Wohnungen im Gebäude und muss mit dem Kabelnetzbetreiber abgestimmt werden. Im Gf- GV ist ein Einlegeblatt mit klar ersichtlicher Zuordnung der terminierten Fa- sern zu den Wohnungen zu hinterlegen (Kupplungsbelegung).
Glasfaser-Gebäudeverteiler Gf-GV:
Alle Gf-Wohnungskabel werden im HA-Raum an einen zentralen Punkt ge- führt und im Gf-GV (in einer Patch-/ Spleißbaugruppe) aufgelegt. Zwei Fasern der Gf-Wohnungskabel (rot und grün) werden im Gf-GV abgelegt und zwei Fasern jedes Gf-Wohnungskabel auf Pigtails gespleißt. Der Gf-GV bildet die Schnittstelle vom Glasfasergebäudenetz zum Zuführungsnetz des Kabel- netzbetreibers. Daher muss bei der Wahl des Installationsortes des Gf-GV der Platzbedarf für den Glasfaserabschlusspunkt (Gf-AP) berücksichtigt wer- den. Neben dem Gf-GV sollte ein 1 m breiter Streifen freie Wandfläche vom Fußboden bis zur Decke freigehalten werden. Der Gf-GV wird in einer übli- chen Arbeitshöhe von ca. 1,5 m angebracht, wobei der Abstand zur
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nächstgelegenen Wand bzw. Decke nicht weniger als 30 cm betragen darf.
Zusätzliche Parameter: Siehe Tabelle 1 Parameter Glasfaser-Gebäude-Ver- teiler und Tabelle 2 Parameter LWL-Kabel, Funktionale Baubeschreibung GESOBAU
Vom Hausanschlussraum ausgehend, erfolgt die Erschließung des Gebäudes in horizontaler Richtung über Kabeltassen und in vertikaler Richtung über Steigtrassen in Steigschächten. (Anlage B 5.3 Gebäudetechnischer Standard; Tabelle 1) Alle Steigleitungen werden in Leerrohren verlegt. Nötige Leerrohre und Leerrohrplanungen sind Bestandteil des Auftrages. Die Lage der Leer- rohre ist in den Plänen zu dokumentieren.
LWL-Steigleitung (NE 4):
Das eingesetzte Glasfaserkabel muss entsprechend der EU-Bauprodukten- verordnung (EU-Bau-PVO) sowie der EN 50575 klassifiziert, zertifiziert und gekennzeichnet sein. Welche Brandklasse das Glasfaserkabel zu erfüllen hat, ist gesondert beim Projektverantwortlichen Architekten zu erfragen.
Geplante Anbindungen:
Verteilnetz Wohnungen (NE5): Die Wohnungsverkabelung ist beispielhaft (siehe Abbildung 1 Verkabelungs- prinzip Glasfaseranschluss, Funktionale Baubeschreibung GESOBAU) dargestellt. (Anlage B 5.3 Gebäudetechnischer Standard; Abbildung 1)
Vom Hausanschlussraum werden zum Medienverteiler in jeder Wohnung ein Kabel, verlegt. Die sternförmige Verteilung in den Wohnungen erfolgt über CAT-7- und Koaxialkabel. Die Ethernet-Verteilung auf die Datenauslässe er- folgt über Anschlussmodule, die auf der C-Schiene angeordnet werden. Die Anschlussmodule werden über CAT-7-Kabel mit CAT-6a-Datenauslässen verbunden. In den Wohnungen werden koaxiale 2-fach TAD und RJ45-An- schlussdosen installiert. Datendosen werden gem. HEA1-Standard installiert. Neben allen Anschlussdosen ist jeweils eine Doppelsteckdose 230 V vorzu- sehen. UP-Gerätedosen oder Hohlwanddosen für die Montage von Teilnehmerdosen und Datendosen sind in tiefer und winddichter Ausführung zu installieren. Die Küche erhält, abweichend vom Standard, zusätzlich eine Datendose. Dies gilt nicht für Kochnischen. Ebenso werden auch Leerdosen in jeder Wohnung vorgesehen.
Verteilnetz Doppelhaushälften (NE5):
Vom Hausanschlussraum werden zum Medienverteiler in jeder Doppelhaus- hälfte ein Kabel, in einem dafür vorgesehenen erdverlegten Leerrohr gem. HEA1-Standard verlegt. Datendosen werden sinngemäß wie „Verteilnetz Wohnungen (NE5)“ installiert und zum Medienverteiler verkabelt. Die Küche erhält, abweichend vom Standard, zusätzlich eine Datendose. Dies gilt nicht für Kochnischen. Ebenso werden auch Leerdosen in jeder Wohnung vorgese- hen.
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Multimediaverteiler (MMV):
Der im Flurbereich installierte Multimediaverteiler (als UP- oder Hohlwand verteiler ausgeführt) Ist mindestens 5-reihig auszuführen. Ausgehend vom Multimediaverteiler (MMV) werden in der Wohnung alle Zimmer mit Koaxial- kabel und CAT-7-Kabel angebunden, in der Küche nur CAT-7. Einzusetzen ist ein unbestückter MMV mit DIN C-Schiene. Das Leergehäuse des MMV verfügt im Gehäuse-Fuß über mindestens 3 Schuko-Steckdosen 230 V und einen Anschluss zur Einbindung in den Hauspotentialausgleich. Die Tür be- steht aus Kunststoff (WLAN-tauglich). In Abhängigkeit von der Anwendungskonzeption werden im MMV div. Hardwarekomponenten instal- liert, die in der Regel über Steckernetzteile mit Hilfsenergie versorgt werden.
Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA):
Die Gf-TA muss so ausgeführt sein, dass 4 LC-Kupplungen aufgenommen werden können, wobei anfänglich nur zwei LC/APC-Kupplungen (eine LC/APC-Duplex-Kupplung) zu bestücken sind. Die Kabelzuordnung zu den Wohnungen muss im Zuge der Netzerrichtung im Gf-GV dokumentiert wer- den. Das Netzabschlussgerät ONT wird vom Netzbetreiber direkt daneben montiert. Hier ist eine Abstimmung der korrekten Bauteile mit der GESOBAU zur Installation des Gf-TA durch den Kabelnetzbetreiber zwingend erforder- lich! Diese Abstimmung erfolgt über den Bereich „Multimedia“ (IB-MM). Es wird empfohlen ein Probeaufbau des Multimediaverteilers vorzunehmen und mit „Multimedia“ (IB-MM) abzustimmen (siehe Tabelle 3 Parameter Glasfaser- Teilnehmeranschluss, Funktionale Baubeschreibung GESOBAU)
Bei eventuell erforderlicher Errichtung eines Koaxialkabel-Gebäudenetzes (Bestimmung durch den Provider) ist folgendes einzuhalten:
Siehe Punkt 5.1.3. Koaxialkabel-Gebäudenetz, Funktionale Baubeschreibung GESOBAU und Anlage B 5.3 Gebäudetechnischer Standard; Tabelle 3.
Technikräume, Aufzug:
In folgenden Technikräumen werden je eine RJ45 – Doppeldose installiert:
• Heizzentrale (in unmittelbarer Nähe zum MSR-Schaltschrank) Diese Dose wird mit einer Leitung je RJ45 Dose mittels Datenkabel (Cat7) bis zum Hausanschlussraum im EG verkabelt. Über dieses System kön- nen Alarme und Warnungen der technischen Systeme automatisiert übertragen werden.
• Foyer inkl. Steckdose mit 10A Absicherung (digitaler Schaukasten) Im Foyer ist dies nur als Vorhaltung mittels UP-Dose und Blinddeckel her- zustellen.
Die Verortung der beiden Anschlüsse und die Installationsvoraussetzungen, sowie Abweichungen vom HEA1-Standard, sind mit der Teamleitung „Neubau Integration“ bzw. dem Bereich „Multimedia“ abzustimmen.
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Spezielle Übertragungseinrichtungen, Modems oder ähnlich. sind nutzerspe- zifisch und werden daher nicht eingeplant.
Allgemeine Vorgaben
Die einschlägigen VDE-Vorschriften 0100, 0800, 0805, 0816, 0833, 0875 und 0878 sind zu beachten.
Die geltenden EMV-Bestimmungen sind einzuhalten.
Alle Leerrohre sind mit Zug Draht zu versehen.
Auf ausreichenden Abstand bzw. Trennung von mindestens 10 cm zu Stark- stromkabeln und -leitungen ist zu achten.
Verteilungen Schwachstrom
Die Anschlusselemente sowie Anschlussleisten, Lötösenstreifen, Rangierleis- ten oder Klemmen sind so zu bemessen, dass alle Adern der ankommenden und abgehenden Leitungen komplett aufgelegt werden können.
Die Fernmeldekabel und –Leitungen sind fachgerecht, entsprechend den gel- tenden DIN- und Telekom-Vorschriften, zu spleißen und auf die Anschlusselemente aufzulegen. Kabel und Leitungen sind einwandfrei auszu- formen, auszubinden und sauber an den Klemmen / Leisten heranzuführen. Hierzu ist in den Verteilungen ausreichend Anschlussraum vorzusehen.
Sämtliche Kabel und Leitungen erhalten eine, dem Anwendungsfall entspre- chende Zugentlastung.
Die Schwachstromverteiler sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu erden, die Erdbeidrähte aller Kabel und Leitungen sind auf entsprechenden Erdklemmen / -schienen aufzulegen.
Die Verteilergröße muss für 20% Reserveplatz bemessen werden.
Ankommende Leitungen (Anlagenseite) sind rechts zu führen und aufzulegen. Abgehende Leitungen (Teilnehmerseite) links.
Die Verteiler sind mit ausreichend Drahtführungsringen für spätere Rangie- rungen zu versehen.
Die Rangierungen sind über die Drahtführungsringe fachgerecht auszuführen. Freie Verdrahtungen sind nicht zugelassen.
Telefonanschlüsse sind im kompletten Verlauf von der Telefondose bis zum Telefonhauptverteiler zu prüfen und zu dokumentieren.
Für Dokumentationen sind Plantaschen aus Hartkunststoff in Verteilungen an- zubringen.
Datentechnik
Datenkabel
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Es sind nur Datenkabel zugelassen, welche ISO / IEC 11801, EN 50173, EN 50167 entsprechen.
Die Datenkabel müssen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut zertifiziert sein.
Kupferdatenkabel werden sternförmig zu den Datenverteilern unter Beach- tung der maximal zulässigen Stichleitungslänge von 90m eingesetzt.
Verwendet werden geschirmte Datenkabel (S/STP 4 DA), Impedanz 100 Ohm, nach DIN EN 50173.2. Ausführung der gesamten Datenverkabelung entsprechend aktuellen Vorschriften.
Zur Gewährleistung einer störungsfreien Datenübertragung werden die Da- tenübertragungsstrecken gemessen. Die Messungen der Verbindungsstrecken müssen den Vorgaben der aktuellen Arbeitspapiere der DIN 50173 (2. Ausgabe) entsprechen. Die Messung muss aus beiden Rich- tungen erfolgen. Für die Durchführung der Messungen sind nur Messkabel zugelassen, die vom Messgerätehersteller zugelassen und auf die eingesetz- ten Produkte abgeglichen sind. Für jede Übertragungsstrecke ist ein Messprotokoll zu erstellen. Diese sind auf Datenträger, mit Programm zur An- sicht, oder auf Papier abzugeben, entsprechendes siehe Position.
Kupfer-Kabelmessungen:
In den Messprotokollen werden folgende Angaben festgehalten:
• Gerätetyp der verwendeten Messgeräte
• Prüfer, Datum, Uhrzeit
• Bezeichnung der Messstrecke
Messstandard:
Alle Messungen sind nach DIN 50173.1 Stand 2011/09 und ISO/IEC 11801 mit dem Standard Kat. 7 Klasse E A mit 500 MHz Messfrequenz zu messen. Alle nachfolgenden Messungen beziehen sich auf diesen Standard. Die Grenzwerte der Norm sind bei jeder Messung zu hinterlegen.
Für die Übertragungsstrecke ist folgendes zu messen:
Grundmessung:
• Überprüfung der gesamten Datenverkabelung sämtlicher Datenan- schlüsse sowie Prüfung jedes Leiters auf Schluss mit den anderen Leitern.
• Schluss zwischen Leiter und Schirm
• Richtige Polarität
• Verbindung / Schluss der Kabelschirmung gegen Erde
Dämpfung Übertragungsstrecke:
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• Messung des Dämpfungsverlaufs Messtechnische Ermittlung der Lei- tungslänge.
• Die Messungen sind anhand eines Messprotokolls zu dokumentieren.
9.2.18 KG 450 Fernmeldeanlagen
TV - Versorgung
In der Planung beinhaltet TV-Steckdosen bzw. Datenauslass. Die Leitungen werden vom Medien-verteiler zur TV-Dose verlegt
9.2.19 KG 452 Gegensprechanlage
Es werden zwei separate Gegensprechanlage für das Vorderhaus und die Doppelhäuser geplant. Die Anlage für das Vorderhaus wird wandintegriert beim Eingang Vorderhaus platziert, die Gegensprechanlage für die Doppel- häuser neben dem Gartentor zum Hof, welches durch diese Anlage angesteuert wird. Dabei handelt es sich um eine einfache Gegensprechan- lage ohne Video-Technik. Es soll jedoch eine Vorrüstung (erforderliche Kabel)
- Videofeld im Tableau eingeplant werden. Lediglich die Ausstattung der Ka- mera erfolgt nicht
Die Zentrale und die zentralen Verteiler der Gegensprechanlage befinden sich im Technikraum des Vorderhauses.
9.2.20 KG 456 Gefahrenmeldeanlagen
Rauchwarnmelder
In den Wohnungen werden die Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen und Sanitärräume) und Fluren mit mindestens einem Rauchwarnmelder ent- sprechend DIN 14676 ausgestattet. Diese werden vom Messdienstleiter bereitgestellt. Küchen bzw. Wohnküchen sind mit Warnmelder erforderlicher Eigenschaften und Menge auszustatten. Es ist zu gewährleisten, dass die Emissionen beim Kochen nicht zum Ansprechen der Melder führen. Bei Räu- men mit mehr als 60 m², mit besonderer Raumgeometrie oder Umgebungsbedingungen sind mehrere Rauchwarnmelder je Raum vorzuse- hen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenhaus
Der notwendige Treppenraum hat an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens einem Quadrat- meter. Der Rauchabzug muss Vorrichtungen zum Öffnen des Abschlusses haben, die vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können.
9.2.21 KG 457 Datennetze
Die Verkabelung erfolgt mit datentauglichen Leitungen, wobei folgende Aus- führung dem Projekt zugrunde liegt.
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Ab den Medienverteiler in den Wohnungen werden bis zu den Enddosen in den einzelnen Zimmern Kat 7 Kabel für Daten- und Telefonanschlüssen in- stalliert.
Es werden keine aktive Anlagentechnik, wie Server oder Router installiert.
9.2.22 KG 460 Förderanlagen (Aufzüge)
Alle Komponenten, insbesondere die Steuerung, müssen durch jede beliebige Fachfirma gewartet werden können, ohne dass hierfür Unterstützungsleistun- gen durch den Errichter bspw. durch Diagnosetechnik, notwendig sind (freie Komponenten).
Die Ersatzteilbevorratung muss für mindestens 15 Jahre gewährleistet sein
9.2.23 KG 461 Aufzuganlagen
Allgemein
Personenaufzüge sind gemäß der aktuellen Fassung der Funktionalen Leis- tungsbeschreibung der GESOBAU Punkt 6.5, sowie nach den Vorgaben der Berliner Bauordnung zu dimensionieren. Vor den Aufzügen muss entspre- chend eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein.
Die Innenausstattung der Aufzüge ist wie folgt herzustellen:
• Material und Farbe des Fliesenbelages sind dem Farb- und Material- konzept zu entnehmen (Anlage B 5.1)
• bei Verwendung von Betonwerksteinbelägen / Fliesen ist die Boden- wanne der Aufzugskabine für die Aufnahme der Beläge entsprechend auszuführen,
• im Bereich der Wandflächen sind Edelstahlpaneele inkl. Notrufanlage, Innentableau, indirekt
• beleuchtetem Steuerungstableau, auf- und abwärts sammelnd, vorzu- sehen
• mindestens 50% einer Kabinenseitenwand ist zu verspiegeln,
• Beleuchtung ist mit dem Bauherrn zwingend abzustimmen
• Edelstahlhandlauf / -griff
• Bedientableau behindertengerecht (horizontal)
Die Ausbildung der Leibung des Aufzugschachtes soll Personenaufzüge sind gemäß der aktuellen Fassung der Funktionalen Leistungsbeschrei- bung der GESOBAU Punkt 6.5. erfolgen. Die Teleskopschiebetüren sind im Schacht anzuordnen. Der Aufzug ist zu bemustern. Der Aufzug ist energieeffizient auszubilden. Eine Stockwerksanzeige außen ist erst ab 5 Geschossen vorzusehen. Die Bedienelemente vor dem Aufzug sind als
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Einbauelemente herzustellen. Es ist ein Schlüsselschalter für eine Son- derfahrtfunktion vorzusehen.
Ein Aufzugswärter ist durch den Auftraggeber nicht vorgesehen. Entspre- chende Vorkehrungen („Notruf-Ferndiagnose-System“) sind einzuplanen. Der Aufzugsnotruf ist per GSM-Modul vorzusehen. Insbesondere sind die Anforderungen der TRBS 3121 und der Betriebssicherheitsverordnung bei der Planung zu berücksichtigen.
Anlagenbeschreibung
Maschinenraumlose Aufzugsanlage mit getriebelosem, regenerativem Rie- menantrieb im Schachtkopf. Die Geräusche innerhalb der Kabine dürfen 50 dB(A), vor geschlossener Schachttüre 52 dB(A) nicht überschreiten. Die An- lage muss die Schutzziele der DIN8989:2019 gemäß DIN4109 für Raumvolumen bis 125 m³ und VDI 4100 SST III (Szenario B) erfüllen. Der Schallpegel in benachbarten Räumen darf L Aeq ≤ 25 dB(A) nicht überschrei- ten.
Für einen optimalen Fahrkomfort darf die horizontale Vibration 15 mg nicht überschreiten.
Die Anlage erfüllt die Anforderungen nach ISO 25745-2, Energieeffizienz- klasse A. Ein Nachweis ist zur Freigabe der Ausführungsplanung zu erbringen.
Die Aufzugsanlage hat die Anforderungen der EN 81-70 zu erfüllen und ist barrierefrei auszustatten. Die Montage der Fahrkorb- und Gegengewichts- schienen erfolgt mittels zugelassener Betondübel, bauseits werden keine Ankerschienen in die Schachtwände eingesetzt.
Technische Daten Nennlast 1000 kg Personenanzahl 13 Personen Geschwindigkeit 1 m/s Fahrtenzahl 180 Fahrten pro Stunde Haltestellen 5 Förderhöhe 12,32 m Schachtbreite 1650 mm Schachttiefe 2650 mm Schachtgrube 450 mm Schachtkopf 2600 mm Fang am Gegengewicht nein Kabinenbreite 1100 mm Kabinentiefe 2100 mm Kabinenhöhe 2200 mm Türbreite 900 mm Türhöhe 2100 mm Behindertengerechtigkeit Aufzugsanlage gem. EN81-70 Die Aufzugsanlage ist gemäß EN 81-70 auszuführen.
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Erdbebenkategorie EN81-77 :2018 Kat. 0 EN81-77 :2018 Kat. 0 Vandalismuskategorie EN81-71 :2018 Kat. 2EN81-71 :2018 Kat. 0
9.2.24 KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
Als Voraussetzung für ein umfassendes Gebäudemanagement ist die Gebäu- deautomation (GA) als Schnittstelle zwischen der Feldebene [1] und der Managementebene [2] zu verstehen (Anlage I, Abschnitt 8.3). Die Schwer- punkte liegen bei der automatischen Steuerung und Regelung, Überwachung, Optimierung und Bedienung sowie zum energieeffizienten und sicheren Be- trieb der Technischen Gebäudeausrüstung. Auf die GLT sind die Anlagenteile Heizung und TWW aufzuschalten. Der Umfang der Datenpunkte ist Anhand der Anlage II, Abschnitt 8.4 zu ermitteln.
Dazu wird ein zentraler GA-Schaltschrank im Technikraum im KG installiert. Kernstück des GA-Schaltschrankes ist eine frei programmierbare, modular aufgebaute und BACnet-zertifizierte Automationsstation.
Anlagenbeschreibung Gebäudeautomation
Durch die Gebäudeautomation (GA) ist die zentrale Regelung und Steuerung der technischen Anlagen vorgesehen, nicht jedoch ein aktiver Datenaus- tausch an übergeordnete Fremdsysteme. Trotzdem muss die Möglichkeit zur Fern-wartung / Fernzugriff / Fernalarmierung gegeben sein.
Die Kompakt-Lüftungsgeräte regeln sich durch das herstellerspezifische Re- gelsystem autark. Ein Bediendisplay am Gerät und ein Webserver ermögli- chen eine vollwertige Bedienung des Gerätes.
Die Überwachung und Ansteuerung der Brandschutzklappen können wahl- weise im GA-Schrank oder in einem eigenen BSK-Schrank erfolgen.
Die komplette Regelung der Bauteile im Heizraum erfolgt durch die GA. Hier- für ist ein entsprechender GA-Schaltschrank in der Technikzentrale geplant.
Technische Anlagen mit integrierten bzw. autarken Regel- und Bedienele- mente werden vom Gewerk ET mit Spannung versorgt. Die gegebenen Meldungen des Gerätes (Betrieb, Störung, Alarm, etc.) sind auf das GA-Sys- tem auf-zuschalten. Das System muss zudem eine automatische Weiterleitung an übergeordnete Systeme ermöglichen.
Anlagenbeschreibung Raumregelung Heizung
Jeder Raum, der mit Fußbodenheizung beheizt wird, ist mit einem Raumbe- diengerät (Raumthermostat) für die Ansteuerung der jeweiligen Heizkreise ausgestattet.
Anlagenbeschreibung Regelung Lüftung
Die zentrale Lüftungsanlage ist herstellerseitig mit einer integrierten Regelung ausgestattet und verfügt über eine herstellerseitige Bedieneinheit sowie eine optionalen Handy-App-Steuerung.
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Die dezentralen Lüftungsgeräte sind wie vor erwähnt mit Meldungen auf die GA aufzuschalten.
Die Kleinabluftanlagen werden über den Lichtschalter im Raum mitbedient.
Dazu wird ein zentraler GA-Schaltschrank im Technikraum im KG installiert. Kernstück des GA-Schaltschrankes ist eine frei programmierbare, modular aufgebaute und BACnet-zertifizierte Automationsstation.
Mindestanforderung an die Ausstattung des GA-Schaltschrankes
• Schaltschrank Wandgehäuse Rittal B760 x H760 x T210
• Automationsstation Kieback&Peter DDC420 (Leitfabrikat)
• Einspeisung 230 V 20 A
• Phasenkontrolle
• 24 V DC-Netzteil
• 24 V AC Steuerspannungsversorgung
• Pumpensteuerung
• Ventilsteuerung
• Temperaturerfassung Vorlauf/ Rücklauf
• Außentemperaturerfassung
• Zähleraufschaltung Wärmemenge
• Störmeldelampe
• 230 V Steckdose
• M-Bus-Gateway (Zähleraufschaltung)
Feldgeräte
Die Feldgeräte in den Anlagen werden durch die Automationsstation betrie- ben und/oder ausgewertet (Schalten, Stellen, Melden, Zählen, Messen). Relevante Meldungen, Anlagenzustände, Mess- und Zählwerte werden über ein Netzwerk an die GA-MBE (Gebäudeautomation – Management- und Be- dieneinrichtung) des Dienstleisters übermittelt und auf dem Leitrechner visualisiert, so dass durch die GESOBAU u. U. entsprechende Maßnahmen eingeteilt werden können.
Protokollstandard
BACnet ist ein Protokollstandard, der Daten aus einer Anlage von einem Reg- ler zu einer GLT (Gebäudeleittechnik) überträgt. Die Gebäudeleittechnik besteht aus einem Server oder PC, der wahlweise in einem bestehenden Ser- verraum steht oder unabhängig in einem Rechenzentrum untergebracht und
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verwaltet wird. In den letzten Jahren neigt man immer öfter dazu, diese Sys- teme in einem Rechenzentrum zu betreiben, da man sich um die Verfügbarkeit und die Systempflege nicht kümmern muss. Die GESOBAU hat sich für die Variante Rechenzentrum entschieden.
Auf dieser Gebäudeleittechnik werden die Daten wie Schalten, Stellen, Mes- sen, Melden und Zählen aus den verschiedenen Liegenschaften visualisiert. Dieses System der Auswertung von Daten wird auch gerne Monitoring ge- nannt.
Zur Freigabe der Ausführungsplanung ist das BTL-Zertifikat, BIBBs und PICS-Dokumente sowie ein vollständig ausgefülltes GAEB-Beiblatt 070-04 der angebotenen Automationsstation beizulegen.
Stationen von Gebäuden mit mindestens 8 Wohneinheiten werden auf die Gebäudeleittechnik aufgeschaltet.
Nahe beieinander liegende Gebäude einer Liegenschaft sind durch Busleitun- gen (i. d. R. mittels sternförmiger LWL-Verkabelung, vgl. NE 4&5 im Punkt 5.1) zu vernetzen und über einen zentralen Telemetrieanschluss auf die Ge- bäudeleittechnik aufzuschalten. Sollte in diesem Projekt bauseits keine Campusverkabelung hergestellt werden, ist der GESOBAU ein Kostenver- gleich für eine Vernetzung der Heizungsstationen gegenüber Einzelaufschaltungen der Heizungsstationen als Entscheidungsgrundlage zu übergeben. Bei der GESOBAU-internen Entscheidung sind die Teams TE-PL, TE-GT und IB-MM einzubeziehen.
Für die Gebäudeleittechnik in der Heizzentrale ist je ein betriebsbereiter und konfektionierter Anschluss zu installieren. Die Abstimmung der Anschlussart (Koaxial, KAT, Glasfaser) wird durch den GU mit dem AG und den Versor- gungsunternehmen geführt.
9.3 KG 500 – Außenanlagen
Die wesentlichen Außenanlagen, insbesondere die Erschließungswege, sind barrierefrei auszuführen. Die Außenanlagen sollen möglichst pflegearm ge- staltet werden. Alle Ausstattungsgegenstände oder Geräte in den Außenanlagen sind funktionsfähig und sicher zu montieren.
Die Planung und Ausführung der Außenanlagen erfolgt nach der vorliegenden Freianlagenplanung der Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Leitdetailpla- nung.
Grundsätzlich sind alle erforderlichen Maßnahmen der KG 500 durch den GU zu kalkulieren.
Wenn es während der Durchführung der Baumaßnahmen zur Beeinträchti- gung von angrenzenden Außenflächen außerhalb des Baufeldes kommt, sind diese Flächen vollständig wiederherzustellen und an den Bestand anzuarbei- ten. Dazu gehören insbesondere die Sicherung und anschließende Wiederherstellung des Gehwegbereiches sowie der Nachbargrundstücke und
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der Bestandswege sowie Anpassung an die Höhen des Erdgeschosses nach der Räumung der Baustelle, sofern diese durch die Bauarbeiten teilweise ab- gegraben, benutzt oder in Mitleidenschaft gezogen wurden. Notwendige Genehmigungen sind durch den GU vorab einzuholen. Nutzungsgebühren für diese Inanspruchnahme sind im Angebot zu berücksichtigen.
Feuerwehraufstellfläche (Hubrettungswagen) ist im Vorgartenbereich des Vorderhauses angeordnet, eine weiter Fläche ist für die Anleiterung mit einer tragbaren Leiter geplant. Die Anforderungen und Abmessungen ist der Aus- schreibungsplanung zu entnehmen.
9.3.1 KG 510 – Geländeflächen
Die Arbeitsräume, insbesondere in Bereichen von Terrassen und Zugängen, sind zu verdichten, Bodenpressung nach Durchschnittswert DIN 1054, oder teilweise mit Siebschutt / Schottermaterial bzw. Recycling (Auffüllung bis 20 cm unter geplante Gebäude-/Terrassen Oberkante) aufzufüllen einschl. Ab- fuhr des Restmaterials einschl. notwendiger Deponiegebühren.
Der abzutragende Boden für Wege- und Fahrflächen, Spielplatz, Fahrradstell- plätzen und Bodenmulden ist entsprechend zu beproben und gegebenenfalls, je nach Zuordnungsklasse gemäß LAGA, zu entsorgen (Abfuhr einschl. not- wendiger Deponiegebühren). Die Entsorgungsgebühren werden vom AG getragen (Siehe Punkt 4.2.1).
Der weitere erforderliche Auf- und Abtrag von Erdmassen im Zuge der Boden- modellierungsarbeiten für alle befestigten und unbefestigten Flächen ist vom GU zu planen und auszuführen.
9.3.2 KG 520 – befestigte Flächen
Die befestigten Flächen werden grundsätzlich mit wasserdurchlässigen Beton- steinpflaster, Rasengitterpflaster und in wenigen Ausnahmen in Betonsteinplatten ausgeführt. Asphaltierungen sind nicht vorzusehen. Die Gehwegüberfahrten sind gemäß Genehmigung durch das Tiefbauamt des Be- zirks Pankow herzustellen.
Die befestigten Außenanlagen müssen inklusive aller Unterbau- und Anpass- arbeiten, Entwässerungseinrichtungen und -abläufen hergestellt werden.
Die gestalterischen Vorgaben aus der Planung Freianlagen (Anlage B 2.4 Aus- schreibungsplanung Hochbau und Freianlagen), der Leitdetailplanung Freianlagen (Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen) sowie dem Farb- und Materialkonzept (Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept) sind ein- zuhalten.
Wege und Aufenthaltsflächen
Die befestigten Zonen sind wartungsarm herzustellen und soweit möglich, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen.
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Die Ausführung und die Materialienwahl sind mit dem Auftraggeber vor Aus- führung abzustimmen. Für alle befestigten Flächen wird mindestens eine Rutschhemmung R11 gefordert.
• Gebäudezugänge und Haupterschließungsweg:
− Betonwerksteinbelag in drei unterschiedlichen Größen − Verlegemuster im Versatz, − leicht zu reinigende Oberfläche, − mindestens 2 % Gefälle in die Grünanlagen, − vor allen Eingängen sind Schmutzfangroste gemäß Punkt 9.2.4 vorzusehen. − Einfassung aus Beton-Tiefbord (8 x 30 x 100 cm / grau) − Leitfabrikat: Von Linden, Carre Drain Kombi 8, ökologisches Pflaster aus Be- ton, marmoriert − Unterbau geeignet für das Befahren mit PKW, Feuerwehr- und Müllfahrzeugen, − zugelassen für Feuerwehraufstellflächen und Zufahrten.
• Mieterterrassen:
− Betonplattenbelag, auf Splitbettung, mit Gefälle zum Garten.
• Spielflächen:
− wenn erforderlich ist ein ausreichender Fallschutz unter den Spielgeräten vor- zusehen, − Rasen (Rollrasen Dicksoden)
• Fahrradstellflächen:
− Pflastersteine Rasengittersteine in Natur grau, − Leitprodukt: Linden, Pflastersteine Rasengittersteine, aus Beton in naturgrau − Übergang zu Rasenflächen und Gebäudezugängen aus Beton-Tiefbord (8 x 30 x 100 cm / grau) − Übergang zu Haupterschließungsweg und Gehweg hergestellt mit Rasengitter- stein-Randstein von Linden
• Gehwegüberfahrten (Wiederherstellung):
− Natur-Kleinsteinpflaster (10 x 8 x 8 cm / Granit / grau) mit Fugenmörtel, − Einfassungen an der Straße aus Granit-Straßenborden mit jeweils Absenkern links und rechts der Einfahrten, − Einfassung auf öffentlichem Grundstück mit Granit-Tiefboard (8 x 30 x 100 cm / grau).
• Traufwege:
− Terrassenplatte aus Beton 50 x 50 x 5 cm, grau mit Fase
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• Traufstreifen:
− Splitt (16/32 / grau), − Einfassung aus Beton-Tiefboard (8 x 30 x 100 cm / grau).
9.3.3 KG 530 – Baukonstruktion in Außenanlagen
Einfriedung
Im Übergang der Außenanlagen zu Nachbargrundstücken sind Doppelstab- zaunanlagen geplant. Beim Zugang zum Eingangsbereich der Doppelhäuser ist eine abschließbare Holzzaunanlage mit Stahlunterkonstruktion geplant. Die Tür dieser ist selbstschließen mit einer Drückergarnitur auszuführen. Auf dem Grundstück sind die Bereiche bei den Terrassen des Vorderhauses, zwi- schen dem Spielplatz und den Doppelhäusern sowie weitere Bereiche ebenfalls mit einer Doppelstabzaunanlage abgegrenzt. Andere Unterteilungen der Außenanlage mittels Zäune sind nicht gewünscht. Weiter soll eine ge- schickte Außenanlagengestaltung eine optische Abgrenzung durch Büsche, Koniferen o.ä. zu erzeugen. Dies erfolgt vor allem im Bereich zwischen den der Mietergärten der Doppelhäuser und zum Kinderspielplatz.
9.3.4 KG 540 – Technische Anlagen in Außenanlagen
Abwasseranlagen
Entwässerung Abwasser
Die Entwässerungsleitungen im Außenbereich sind mit PP–Rohr (KG 200) auszuführen und ausreichend zu kennzeichnen. Die Kanalanschlussleitung ist in Abstimmung mit der Entwässerungsbehörde ggf. aus Steinzeug herzustel- len. Die Kontroll- und Übergabeschächte sind entsprechend der Entwässerungsgenehmigung vorzusehen.
Erforderliche Arbeiten wie Straßenaufbruch, Grabenverbau, Absperrmaßnah- men der Straßen etc. sind im Leistungsumfang zu berücksichtigen.
Entwässerung Regenwasser
Sämtliches Regenwasser der Dach- und Wegeflächen ist gemäß Regenwas- ser-Versickerungsnachweis der Bauantragsunterlagen vor Ort zu versickern. Die Dachflächen werden über Attikaabläufe und außenliegenden Fallrohre ent- wässert. Gleichsam Terrassen und Balkone. Dies wird in ausreichend dimensionierten Muldenanlagen und der großflächigen Grünfläche versickert.
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Es sind Mulden-Anlagen mit einer Tiefe von 30cm seitlich / vor den Gebäude zu errichten. Die Mulden werden bepflanzt. Das aufzufangende Regenwasser wird über die belebte Bodenzone versickert. Dazu muss die Oberbodenschicht in den Mulden mind. 30 cm betragen. Die Bodenfiltermulden werden mit einem gefällefreien Vollrohr DN/OD 160 verbunden.
Die gestalterischen und technischen Vorgaben sind den Anlagen Entwässe- rungskonzept inkl. Leitdetails (Anlage B 4.5 Regenwasserkonzept) - Planung Freianlagen (Anlage B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen) zu entnehmen.
Drainrinnen an Fassaden:
Vor allen bodennahen Fenstern sowie Türen im EG sind Fassadenrinnen ein- zubauen.
• Produktbeschreibung Fassadenrinne:
− Rinne stufenlos von oben höhenverstellbar, beidseitig integrierte Kiesleiste ge- gen fassadenseitige Staunässe, 4 mm, Drainschlitze, geschlossener Rinnenboden (lagestabil bei der Verstellung), Rostverriegelungs- und Rinnen- verbindungssystem, einliegender Rost, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, Belastungsklasse A15, hydraulische Leistung 3,75-5,25 l/(sec*m), − Material: Stahl verzinkt, Baubreite und Bauhöhe gem. normativen Anforderun- gen, Maschenrost-/Gitterrostabdeckung, Stahl verzinkt, Maschenweite: 30 x 10 mm, passend zu Fassadenrinne.
− Leitfabrikat Fassadenrinne: ACO ProfiLine Fassadenrinne o. glw.
Drainrinnen zur Oberflächenentwässerung:
An der Gehwegüberfahrt an der Grundstücksgrenze ist eine überfahrbare Drainrinne einzuplanen.
Der überwiegende Teil der Dach- und Wegeflächen wird gemäß Regenwas- serversickerungsnachweis der Bauantragsunterlagen über vegetationsbestandene Versickerungsmulden entwässert.
Zapfstellen
Zum Zwecke der Bewässerung von Grünanlagen sollen Zapfstellen in der Fassade berücksichtigt werden. Die Verbräuche sind mittels eines separaten Wasserzählers messtechnisch zu erfassen. Stagnationswasser, Verkeimun- gen und Verunreinigungen sind durch geeignete Sicherheitseinrichtungen sowie die Installation eines Systemtrenners in der Heizungs-/Trinkwassersta- tion auszuschließen.
Starkstromanlagen
Beleuchtungsanlagen
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Die Beleuchtung ist im Freianlagenplan dargestellt und ist in der Ausführungs- planung durch den GU entsprechend umzusetzen.
Grundsätzlich sind Leuchten an den Hauseingängen und an den Treppenanla- gen sowie in den Freianlagen zur Verkehrssicherheit und nach den Erfordernissen des Außenraumkonzeptes erforderlich und im Angebot zu kal- kulieren. Alle Leuchten sind einschließlich Erdstücke/Fundamente, dafür erforderlicher Erdarbeiten und Elektroleitungen einzubauen sowie betriebsfer- tig anzuschließen.
Die Wege und Zugänge zu den Fahrradabstell- und Abfallentsorgungsstandor- ten sowie die Standorte selbst sind ausreichend zu beleuchten.
Die automatische Steuerung aller sich im Außenbereich befindlichen Beleuch- tungen soll über einen Tageslichtsensor in Kombination mit einer Zeitschaltvorrichtung erfolgen. Hauseingangsleuchten sind mit Bewegungs- melder zu versehen.
Auf dem gesamten Gelände ist eine LED-Beleuchtung mit einheitlicher Farb- temperatur in Abstimmung mit dem Auftraggeber herzustellen.
Die Beleuchtung der Außenanlagen und der Wege ist gestalterisch in das Ge- samtkonzept der Außenraumgestaltung und Außenbeleuchtung zu integrieren. Ein Beleuchtungsnachweis ist zu erbringen.
Die gestalterischen Vorgaben aus der Planung Freianlagen (Anlage B 2.4 Aus- schreibungsplanung Hochbau und Freianlagen), Leitdetailplanung Freianlagen (Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen), aus dem Farb- und Mate- rialkonzept und die Anzahl aus der Elektroplanung (Anlage B 2.6 Farb- und Materialkonzept, B2.7 Ausschreibungsplanung Elektro) sind einzuhalten.
• Pollerleuchte:
− 3x an Haupterschließungsweg − Pollerleuchtenrohr für Systempollerleuchte, Aluminium, Farbe Silber, D=190 mm, H=815 mm, zum Aufdübeln auf ein herzustellendes Fundament, − Leitfabrikat: BEGA 99622A + 70896 + 99719A, oder gleichwertiges Produkt.
• Hausnummerbeleuchtung:
− 1x Vorderhaus, 2x je Doppelhaus − hinterleuchtete Edelstahlnummern Höhe mind. 20 cm.
• Außenwandbeleuchtung:
− Vorderhaus: 1x Fahrradstellplatz, 1x Haupteingang − Doppelhäuser: 1x je Gebäude zentral zum Haupterschließungsweg 1x je Wohnungseingang
• Außenwandbeleuchtung Terrassen:
− 1x je Terrasse
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Stromanschlüsse
Es ist am Vorderhaus 1 Außensteckdosen (230 V) vorzusehen. Die für War- tungsarbeiten vorgesehenen Steckdose ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber anzuordnen und verschließbar, mit Profilzylinder, herzustellen. Sie werden über das Hauslicht gezählt.
9.3.5 KG 550 – Einbauten in Außenanlagen
Alle Einbauten wie z. B. Sitzbänke, Abfallbehälter sind mit einer dem Wohn- quartier angemessenen Anzahl zu planen und auszuführen. Die Anzahl der Fahrradhalter darf von der in der Baugenehmigung vorgegeben Anzahl nicht abweichen. Alle Ausstattungsgegenstände bzw. Einbauten sind inklusive aller Erd-, Fundamentierungs- und Montagearbeiten einzubauen.
Sitzgelegenheiten
Es sind Bänke gem. vorliegender Freianlagenplanung in Anlage B 2.4 Aus- schreibungsplanung Hochbau und Freianlagen vorzusehen. Die Bänke sind aus einer Grundkonstruktion aus Stahl mit einer Auflage aus Hartholz als Sitz- fläche vorzusehen. Alle Arbeiten sind einschließlich Erd- und Fundamentierungs-, sowie Montage- und Anpassarbeiten auszuführen.
• Bank ohne Rückenlehne:
− Unterkonstruktion Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet − Auflage aus massiven Eichenholzlatten − Maße: 211 cm x 40 cm x 46 cm, Gewicht 66 kg − Leitfabrikat: Ziegler, Sitzbank Natura
Fahrradabstellplätze
• Überdachungen: Ein Teil der Fahrradabstellplätze wird mittels 3 Laubenkon- struktionen in Holzbauweise überdacht. Das Dach wird mittels einem extensiv begrünten Foliendach mit Blechverwahrung ausgeführt. Das anfallende Re- genwasser wird mittels Speier in die angrenzende Rasenzone entwässert (siehe Leitdetail Anlage B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen)
• Fahrradhalter, Produktbeschreibung:
− Leitfabrikat: Anlehnbügel RASBO (Absperrtechnik direkt), Farbe feuerverzinkt o. glw.
Abfalleimer
Es ist ein Abfallbehälter aus verzinktem Stahl vorzusehen. Die Entleerung des Abfallbehälters muss einfach ausführbar sein. Der Standort ist vor der Ausfüh- rung mit dem AG abzustimmen.
• Abfallbehälter:
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− Runder Abfallbehälter mit Dach zum Einbetonieren, rund, Stahlblech, feuerver- zinkt, grau, mit herausnehmbarem Korb, − Maße: Behälterhöhe 485 mm Inhalt 35 l, Durchmesser 300 mm, Stütze aus U- Profil 110 x 45 mm, − Integrierter Aschereinsatz in U-Profilstütze (½ der Abfallbehälter) − Leitfabrikat: A1-S35, A1-S35 mit AS (Nusser Stadtmöbel) o. glw.
Spielplatz
Die wohnungsnahen Spielplätze sind entsprechend den Forderungen der Bau- ordnung für Berlin § 8 BauO Berlin zu errichten. Die Ausstattung des Spielplatzes muss entsprechend der DIN 18034, DIN EN 1176, Teile 1 bis 11, DIN EN 1177 sowie in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach der Planung der Freianlagen erfolgen.
Die Spielplatzflächen sind für Spiele von Kleinkindern geeignet und erfüllen auch die Anforderungen älterer Kinder. Die Ausführung des wohnungsnahen Spielplatzes ist unter Beachtung des Praxisleitfadens „Spielplätze sicher pla- nen und instandhalten“ (Praxisleitfaden für eine altersstufengerechte Gestaltung zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht) zu erstellen.
Alle Arbeiten sind einschließlich Erd- und Fundamentierungs-, sowie Montage- und Anpassarbeiten auszuführen. Es sind langlebige und wartungsarme Mate- rialien zu verwenden.
Es sind robuste Spielgeräte aus zertifizierten (z.B. FSC) Harthölzern (z.B. Ro- binie) aufgeständert auf Metallfüßen bzw. Metallgeräte zu verwenden. Strapazierte Verbindungselemente, Haltestangen und Rutschen sind aus Edel- stahl herzustellen.
Es ist ein Spielbereich für Kleinkinder zu errichten. Der Kleinkind-Spielbereich ist ausgestattet mit einem Kommunikationsbereich, bestehend aus einer Kin- dersitzgruppe, einem Sandspielbereich für Kleinkinder und einem Kletternetz. Der Sandkasten wird mit einer Vollholzbegrenzung ausgeführt. Der Fallschutz- bereich um das Kletternetz wird durch Rasen (Rollrasen Dicksoden) gebildet. Insgesamt ist der Bodenbelag als Rasen auszuführen.
Die Gestaltung und Einrichtung von Spielflächen und -geräten sind mit der Planung der Außenanlagen vorgegeben und als verbindlich anzusehen.
Die Spielfläche ist barrierefrei erreichbar. Wiesenflächen können für Lauf- und Bewegungsspiele genutzt werden. • Spielgeräte: − 1x Kletternetz eingehängt in 1x Turnreck: 140x160cm/TOLYMP − Kinder Sitzgruppe Robinie: Bänke x2 (25 x 150 x 25 cm) Tisch 1x(50 x 150 x 50cm) inkl. 2 Bodenverankerungen, − Leitfabrikat: Klingl Spielgeräte
• Sandspielbereich: Maße siehe Außenraumplanung
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− 25 cm zertifizierter Spielsand 0/2 - 2/2 mm, Einbauhöhe 10 cm unter OK Beton- palisade − 10 cm Beton-Rasengitterstein (60 x 40 x 10 cm, grau) − 5 – 10 cm Sauberkeitsschicht Sand 2/8 mm − Erdplanum mind. 45 MPa − Einfassung mit Rundholzstämmen / Halbpflöcke, Robinie hell, Bettung in Beton C12/15
Alle Geräte sind inkl. sämtlicher Zubehörteile, Montage und Transport anzubie- ten.
Für Spielgeräte mit Absturzgefahr ist ein ausreichender Fallschutz aus Rasen (Rollrasen Dicksoden) herzustellen.
Die restliche Spielplatzfläche ist mit Rasen zu belegen. Der Einsatz von Blüh- wiesen muss vom GU geprüft werden.
Für die Spielplatzfläche ist eine TÜV-Abnahme und Freigabe durchzuführen und dem Auftraggeber nachzuweisen.
9.3.6 KG 570 – Pflanz- und Saatflächen Allgemein
Für die Herstellung der Vegetationsflächen ist sicherzustellen, dass kein Tief- bauunternehmen, sondern ein Landschaftsbaubetrieb gebunden wird. Die Pflanzen müssen auf der Baustelle fachgerecht gem. FLL gelagert werden.
Die Bodenvorbereitung der Vegetationsflächen hat sorgfältig zu erfolgen. Der Boden muss locker, durchlässig und frei von Wurzelunkräutern sein. Für schwere Lehmböden ist bei Bedarf eine Strukturverbesserung einzuarbeiten. (Sand, Splitt, Kies 2-16 mm). Der Oberboden ist bei den Erdarbeiten vom üb- rigen Aushub zu trennen und bei Pflanzungen als oberste Schicht wieder einzubauen.
Zur Erreichung einer Verzahnung der Pflanzen mit dem Boden, ist dieser mind. 15 cm tief für alle Vegetationsflächen sowie Pflanzlöcher und -gruben aufzureißen. Pflanzlochwände sind aufzurauen.
Je nach vorhandenen Bodenverhältnissen und Einsatzbereich (Rasen, Ge- hölz/Staudenpflanzung, Baumpflanzung) ist ein geeignetes Substrat zu wählen.
Mieterterrassen sowie angrenzende Rasenflächen sind durch Einfriedungen aus Doppelstabmattenzäunen und / oder Hecken von angrenzenden öffentli- chen und halböffentlichen Bereichen und benachbarten Mietergärten zu trennen. Die GESOBAU möchte vorrangig mit Mieter*innen Nutzungsverein- barung, zur Übertragung der Pflegeverantwortung für die an die Terrassen angrenzenden Rasenflächen, abschließen. Durch geeignete Einfriedungen wird somit nicht nur ein optischer Schutz geschaffen, sondern auch die Be- wirtschaftungsgrenze klarer definiert. Die Bepflanzung muss wartungsarm,
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trockenresistent und winterhart sein. Unterhalb von Sträuchern und Bäumen sind Bodendecker vorzusehen.
Bevorzugt sind heimische Gehölze sowie Bienen- und Vogelnährgehölze mit essbaren Früchten vorzusehen. Anlage B 5.1 Pflanzliste Leitprodukte ist zu beachten.
Baumpflanzungen
Durch den GU hat eine standortgerechte Baumartenauswahl zu erfolgen. Bei Verwendung im städtischen Straßenraum z.B. über die GALK-Zukunfts- bäume. Bestandsbäume auf dem Baugrundstück und deren Wurzelbereich sind fachgerecht zu schützen (Kronenbereich zzgl. 1,5m; bei Säulenartigen Gehölzen zzgl. 5,0m).
Pflanzgruben müssen mind. den 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwer- kes/Ballens haben. Baumscheiben müssen in befestigten Flächen mind. 6m2 groß und dauerhaft luft- und wasserdurchlässig sein.
Der Ballen ist vor Austrocknung und Frost zu schützen und somit zügig zu pflanzen oder einzuschlagen.
Die gepflanzten Bäume sind mit einer Dreibockverankerung zu sichern. Dabei dürfen die Anbindungen nicht einschnüren. Die Verankerung ist regelmäßig zu überprüfen.
Der Sonnen- bzw. Stammschutz hat mit einem weißen Anstrich über den ge- samten Stamm, lückenlos bis zum Kronenansatz zu erfolgen (bei Aufastung nachstreichen). Der Schutz soll für 7-10 Jahre gewährleistet werden.
• Baumersatzpflanzung:
− Acer campestre - Feldahorn, Hochstamm, 3xv., mDB, StU 20/25 cm − Prunus padus - Traubenkirsche, Hochstamm, 3xv., mDB, StU 20/25 cm − Pyrus pyraster agg. - Wild-Birne, Hochstamm, 3xv., mDB, StU 20/25 cm
Gehölz-/Staudenpflanzungen
Für Gehölz- und Staudenpflanzungen muss eine 20cm hohe Aufbauhöhe mit Pflanzsubstrat nach DIN 18915 sichergestellt werden. Pflanzlöcher und -gru- ben sind mit mind. dem 1,5-fachem Durchmesser des Wurzelwerkes/Ballens nach DIN 18916 auszuführen.
Böschungen mit einem Steigungsverhältnis > 1:3 sind pflegeleicht zu halten, z.B. mit Strauchbepflanzung in Form von Weiden oder Staudenmischpflan- zungen. Gehölzpflanzungen sind als einfache Misch- oder Clusterpflanzung zu planen. Staudenflächen als Staudenmischpflanzungen im Sinne einer im Handel erhältlichen und erprobten Sortenmischung.
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Saatflächen
Für Saatflächen muss eine 10cm hohe Aufbauhöhe mit Substrat nach DIN 18915 sichergestellt werden.
Die Wahl der RSM-Mischung hat je nach Einsatzgebiet entsprechend geeig- net zu erfolgen (z.B. RSM 2.4 Gebrauchsrasen/Kräuterrasen, RSM 5.1 Parkplatzrasen, RSM 7.1 Landschaftsrasen).
30% der Ansaatflächen sind als extensive Wiesenflächen anzulegen.
Beispiele für Heckengehölze
Die Bepflanzung soll pflegeleicht, trockenresistent und winterhart sein. Pro- jektabhängig können Hecken frei wachsend oder mit schittverträglichen Arten geplant werden.
• Hainbuche (Carpinus betulus)
• Feldahorn (Acer campestre)
• Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
• Hasel (Corylus avellana)
• Liguster (Ligustrum vulgare)
• Eberesche (Sorbus aucuparia)
• Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
• Hagebutten tragende Wildrosen (Rosa spec.)
• Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
• Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
• Berberitze (Berberis vulgaris)
• Schlehe (Prunus spinosa)
• Holzapfel (Malus silvestris)
• Sommerspiere (Spirea in Sorten)
Beispiele für eßbare (E), Bienen (B)- und Vogelnährgehölze (V)
Die Bepflanzung soll pflegeleicht, trockenresistens und winterhart sein.
• Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa) (B,V.E)
• Sommerflieder (Buddleja davidii) (B)
• Kornelkirsche (Cornus mas) (B,V,E)
• Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) (B,V)
• Berberis vulgaris (B,V)
• Mispel (Mesoilus germanica) (B,V,E)
• Schlehe (Prunus spinosa) (B,V,E)
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• Rote Johannisbeere (Ribes rubrun) (B,V,E)
• Blutjohannisbeere (Ribes sanguineum) (B,V,E)
• Hundsrose (Rosa canina) (B,V)
• Wein-Rose (Rosa rubiginosa) (B,V)
• Apfelrose (Rosa villosa) (B,V)
• Holunder (Sambucus nigra) (B,V,E)
• Eberesche (Sorbus aucuparia) (B,V,E)
Außenanlagen, Fertigstellungspflege
Nach der Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber muss durch den GU für die Außenanlagen bei Neubauvorhaben, eine Fertigstellungspflege der Pflanzen, Rasenflächen, Stauden, Büsche und Bäume, bzw. darüber hinaus eine Entwicklungspflege für die Bäume und Büsche erfolgen.
Die Fertigstellungspflege hat zum Ziel, den Anwuchs der Pflanzen sicherzu- stellen. Der Anwuchserfolg definiert sich nach den Vorgaben der DIN 18916, Anschnitt 7. Nach Ablauf der Fertigstellungspflege findet eine Abnahme durch den Fachplaner für Außenanlagen statt. Sollten Pflanzen durch mangelnde Fertigstellungspflege eingegangen sein, ist der GU verpflichtet, die Pflanzen zu ersetzen.
Die Fertigstellungpflege muss min. eine Vegetationsperiode umfassen. Bei ei- ner Frühjahrspflanzung endet die Fertigstellungspflege am 30. September desselben Jahres, bei Herbstpflanzung am 30. Juni des darauffolgenden Jah- res. Der Endtermin für die Fertigstellungspflege ist mit der Abnahme des Projektes dem Auftraggeber mitzuteilen.
Im Bereich von Bäumen, die oft als Ausgleichsmaßnahme/ Auflage der Bau- genehmigung zu pflanzen sind, ist über die Fertigstellungspflege hinaus eine Entwicklungspflege durch den GU zu gewährleisten, um das Überleben des Baumes sicherzustellen und den dem Amt garantierten Ausgleich darstellen zu können.
Die über den Zeitpunkt der Fertigstellungspflege hinausgehende Entwick- lungspflege für Bäume sollte für den Zeitraum von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Fertigstellungspflege vorgesehen werden. Eine darüber hinaus gehende Entwicklungspflege erfolgt nicht.
9.3.7 KG 600 – Ausstattung und Kunstwerke
9.3.8 KG 610 – Ausstattung
Allgemeine Ausstattung
Eingangsbereiche
Die Türstation des Vorderhauses ist in der Wand neben der Hauseingangstür
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positioniert.
In den Eingangsbereichen sind je Eingang folgende Ausstattungen vorzuse- hen:
• SKS Türstation Tableau und Taster Edelstahl matt, Logo-Gravur nach Vor- gabe, Hausnummer hinterleuchtet oder als Gravur (nach Wunsch von Bauherrn), Etagengravur nach Erfordernis, Ausstattung nach Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin, Kameraausschnitt im Tableau als Vorhaltung
• Schaukasten mit Metallrahmen und Glasscheibe, Abmessungen: ca. 970 mm x 820 mm, Tiefe 35 mm Profile pulverbeschichtet in RAL-Farbton (siehe An- lage B 2.5 und B 5.1).
• Vorrüstung für einen digitalen Informationskasten – Datenkabel, Stromkabel für die Nachrüstung eines PYUR, Smart Infoscreen, der vom AG gestellt wird. Anforderungen an Wartung und Belüftung sind zu berücksichtigen.
• je Hauseingang eine Hausnummer, beleuchtet, 1. Hausnummer integriert in Türpaneel, 2. Hausnummer an Fassade montiert (siehe Anlage B 2.5 und B 5.1)
Zusätzlich sind im Bereich des Schaukastens alle Vorrüstungen (Strom- und Netzwerkanschluss) vorzusehen, um einen digitalen Schaukasten installieren zu können. Die Installationsvoraussetzungen sind Ausschreibungsplänen ET zu entnehmen (siehe Anlage B2.6).
Ein fest installierter Türöffner, für das außenliegende verschlossene Zugangs- tor der Doppelhäuser, ist im Eingangsbereich des Vorderhauses vorzusehen. Dafür ist in der Nähe der Eingangstür (innen) ein Taster vorzusehen, der eine kurzzeitige Entriegelung des Gartentors aktiviert. Der innenliegende Taster löst über ein Zeitrelais die Entriegelung des elektrischen Türöffners am Gar- tentor aus. Dieser gibt das Schloss entweder für eine definierte Zeit (die ausreichend lang zu bemessen ist, um den Weg vom Vorderhauseingang zum Tor zurückzulegen) frei oder blockiert die Falle, sodass das Tor manuell geöffnet werden kann. Nach Ablauf der Zeit oder beim Zufallen des Tores ver- riegelt das Schloss automatisch wieder – ein Schlüssel ist nicht erforderlich. Das Gartentor ist selbstschließend auszuführen was bei Auswahl des Mecha- nismus zu beachten ist. (Die nötigen elektrischen Anschlüsse und Kabelverbindungen vom Vorderhaus zum Gartentor sind Wetter- und UV-Be- ständige Installationsleitungen vorzusehen).
Die Leitung dient der Übertragung der Versorgungsspannung sowie ggf. des Steuersignals bei einer verkabelten Variante. Bei Erdverlegung ist ein ent- sprechendes Erdkabel in mindestens 60 cm Tiefe mit Schutzrohr und Warnband einzubringen. Alle Anschlussstellen sind in geeigneten, spritzwas- sergeschützten Gehäusen (IP65) auszuführen.
Ausgeführt werden kann dies mittels, Türöffner mit Fallenthaltesperre oder mechanischer Blockierung. Dieser wird im Schlossbereich des Gartentor ein- gebaut. Bei Stromsignal wird die Schlossfalle freigegeben und blockiert und
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nach ausreichender Zeit wieder freigegeben.
Beschilderung
Das Vorderhaus ist mit Stockwerksbezeichnungen, Schablonengemalt gem. Leitdetails und Farb- und Materialkonzept (Anlage 2.2 und B5.1) auszustat- ten.
Die Wohnungseingangstüren sind mit einer Nummerierung nach Angabe des Auftraggebers zu versehen. Die Nummerierung, Schriftgröße von ca. 1 cm, ist mittels Farbschablone aufzutragen.
Die Haustechnikräume, Abstell-, sowie Müllräume (Funktionsräume) sind ein- deutig zu kennzeichnen und in das Beschilderungskonzept mit einzubeziehen.
Es sind alle erforderlichen Sicherheitsbeschilderungen nach den gültigen Vor- schriften und Richtlinien vorzusehen, u. a. als Fluchtwegepläne, Orientierungspläne und Hinweisschildern für die Feuerwehr. Zu den Anforde- rungen an die Rettungswegpläne nach der DIN EN ISO 7010.
9.4 KG 700 - Baunebenkosten
Für ausgewählte Fachbereiche der Planung sind die entsprechenden Fach- planer einzubinden. Dies betrifft neben den üblichen Fachplanern wie Statik, Brandschutz und Beleuchtungsplanung auch die Freiraumgestaltung.
Der GU hat ebenfalls die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordi- nators sowie des BGR 128 Koordinators zu übernehmen. Diese dürfen nicht vom beauftragten Planungsbüro gestellt werden. Die Auswahl ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Sicher- heit- und Gesundheitsschutz müssen während der gesamten Bauphase beachtet werden.
Die Dokumentation muss nach der Vorgabe GESOBAU entsprechend Anla- gen B 6 Muster-Inhaltsverzeichnis erfolgen. Der GU ist verpflichtet die Ausführungs- und Detailplanung entsprechend der Bauausführung fortzufüh- ren und dem Auftraggeber zu dokumentieren.
Die Ermittlung der vermietbaren Fläche gemäß der jeweils aktuellen Woh- nungsflächenverordnung (WoFIV) ist durch einen Vermesser nach Erstellung des Gebäudes vorzunehmen und in einem Plansatz und einer Excel-Liste durch den Vermesser zu dokumentieren. Diese Kosten sind im Angebot zu berücksichtigen.
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Anlage B 1 Baurecht und Angaben zum Grundstück
B 1.1 Auszüge Grundbuch
B 1.2 Auskunft Baulast
B 1.3 Liegenschaftskarte
Anlagen Teil B
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Anlage B 2 Planung
B 2.1 Baugenehmigung
B 2.2 Flächenberechnung, Baubeschreibung - Genehmigungsplanung
B 2.3 Amtlicher Lageplan
B 2.4 Ausschreibungsplanung Hochbau und Freianlagen
260626_1160 - AR - LV-00010 - LAGEPLAN AF- EINFÜGENACHWEIS 260626_1160 - AR - LV-00020 - FREIANLAGENPLAN- GRUNDLEITUNG 260626_1160 - AR - LV-00030 - LAGEPLAN BÄUME - ABBRUCH 260626_1160 - AR - LV-00040 - ERDGESCHOSS 1-OBERGESCHOSS 260626_1160 - AR - LV-00041 - ERDGESCHOSS 1-OBERGESCHOSS- NBF 260626_1160 - AR - LV-00050 - 2-3-OBERGESCHOSS 260626_1160 - AR - LV-00052 - 2-3-OBERGESCHOSS- NBF 260626_1160 - AR - LV-00060 - DACHGESCHOSS DACHDRAUFSICHT 260626_1160 - AR - LV-00062 - DACHGESCHOSS DACHDRAUFSICHT-NBF 260626_1160 - AR - LV-00070 - GRUNDRISSE DOPPELHÄUSER 260626_1160 - AR - LV-00080 - SCHNITTE - VORDERHAUS 260626_1160 - AR - LV-00090 - SCHNITTE DOPPELHÄUSER 260626_1160 - AR - LV-00100 - ANSICHTEN VORDERHAUS NORD SÜD 260626_1160 - AR - LV-00110 - ANSICHTEN VORDERHAUS WEST OST 260626_1160 - AR - LV-00120 - ANSICHTEN DOPPELHÄUSER
B 2.5 Leitdetails Hochbau und Freianlagen
B 2.6 Farb- und Materialkonzept
B 2.7 Ausschreibungsplanung Elektrotechnik
B 2.8 Ausschreibungsplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
B 2.9 Genehmigungsstatik
B 2.10 GEG-Nachweise Genehmigungsplanung
B 2.10.1 Wärmebrückennachweise Genehmigungsplanung
B 2.11 Rahmenterminplan
Anlagen Teil B
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Anlagen Teil B
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Anlage B 3 Mediengebundene Ver- und Entsorgung –
Leitungsauskünfte (öffentliches Netz)
B 3.1 Leitungsauskunft Trinkwasserversorgung/ Abwasserentsorgung
B 3.2 Leitungsauskunft Gasversorgung
B 3.3 Leitungsauskunft Stromversorgung
B 3.4 Leitungsauskunft Telekommunikation
B 3.5 Leitungsauskunft Negativauskünfte
Anlagen Teil B
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Anlage B 4 Voruntersuchungen / Gutachten
B 4.1 Brandschutzkonzept - Genehmigungsplanung
B 4.2 Baugrund- und Schadstoffgutachten
B 4.3 Einschätzungen Altlastensituation
B 4.3.1 Einschätzung Altlastensituation; Kostenschätzung Bodenentsorgung
B 4.4 Artenschutzgutachten
B 4.5 Regenwasserkonzept - Genehmigungsplanung
B 4.6 Schalltechnische Untersuchung – Genehmigungsplanung
B 4.6.1 Schalltechnische Bewertung TA-Geräte - Genehmigungsplanung
Anlagen Teil B
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Anlage B 5 Standards zur Bauqualität (GESOBAU)
B 5.1 Pflanzliste Leitprodukte
B 5.2 Technischer Leitfaden der Messdienste GmbH
B 5.3 Gebäudetechnischer Standard (KG 450)
Anlagen Teil B
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Anlage B 6 Muster-Dokumentation der Planungs- und
Bauleistung
B 6.1 Dokumentationsliste Neubau
B 6.1.1 Musterkontrollliste zur Prüfung des PKM
B 6.1.2 Bewirtschaftungsübersicht LP9
B 6.2 Dokumentation Bauabfall
B 6.2.1 Erfassungstool Doku GewAbfV
B 6.2.2 Anlage Dokumentation GewAbfV
B 6.2.3 Ausfuellanleitung_Dokumentation_GewAbfV_SenUVK_Teil_Bau
B 6.2.4 DZ_FOR_PRO_REP_Muster Bestätigung GewAbfV
Anlagen Teil B
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Anlage B 7 Muster für Wartungsverträge
B 7.1 Muster Wartungsvertrag für Heizungs- und Sanitäranlagen
B 7.1.1 a; b Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär
B 7.1.2 a; b ; c Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär
B 7.1.3 Muster Anlage Wartung Heizung Sanitär
B 7.2 Muster Wartungsvertrag für Lüftungsanlagen
B 7.2.1 a; b Muster Anlage Wartung Lüftung
B 7.2.2 a; b; c Muster Anlage Wartung Lüftung
B 7.3 Muster Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
B 7.3.1 Muster Anlage Wartung RWA-Anlagen
B 7.3.2 a; b; c Muster Anlage Wartung RWA-Anlagen
B 7.4 Muster Wartungsvertrag für Retentions- bzw. Gründächer
B 7.4.1 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer
B 7.4.2 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer
B 7.4.3 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer
B 7.4.4 Muster Anlage Wartung Retensions- bzw. Gründächer
B 7.5 Muster Wartungsvertrag Regenrückhaltung
B 7.5.1 Muster Anlage Wartung Regenrückhaltung
B 7.5.2 Muster Anlage Wartung Regenrückhaltung
B 7.6 Muster Wartungsvertrag Photovoltaik
B 7.6.1 Muster Anlage Wartung Photovoltaik
B 7.6.2 Muster Anlage Wartung Photovoltaik Wartung
Anlagen Teil B
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B 7.7 Muster Wartungsvertrag Sicherheitsbeleuchtung
B 7.7.1 Muster Anlage Wartung Sicherheitsbeleuchtung
B 7.7.2 a,b,c Muster Anlage Wartung Sicherheitsbeleuchtung
B 7.8 Muster Wartungsvertrag Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen
B 7.8.1 Muster Anlage War tung Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen
B 7.8.2 Muster Anlage Wartung Notrufbereitschafts- und Aufzuganlagen
B 7.9 Muster Wartungsvertrag Aufzuganlage
B 7.9.1 Muster Anlage Wartung Aufzuganlagen
B 7.9.2 Muster Anlage Wartung Aufzuganlagen
B 7.10 Muster Wartungsvertrag Seilsicherung
B 7.10.1 Muster Anlage Wartung Seilsicherung
B 7.10.2 Muster Anlage Wartung LB Seilsicherung
B 7.10.3 Muster Anlage Wartung Prüfbuch Seilsicherung
B 7.10.4 Muster Anlage Wartung Montagedokumentation Seilsicherung
B 7.10.5 Muster Anlage Wartung Einbaudokumentation Seilsicherung
B 7.11 Muster Wartungsvertrag Videoüberwachung
B 7.11.1 Muster Anlage Wartung Videoüberwachung
B 7.11.2 a; b Muster Anlage Wartung Videoüberwachung
B 7.12 Muster Wartungsvertrag Brandmeldeanlage
B 7.12.1 Muster Anlage Wartung Brandmeldeanlage
B 7.12.2 a; b; c Muster Anlage Wartung Brandmeldeanlage
Anlagen Teil B
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Anlage B 8 Sonstiges, Merkblätter
B 8.1 Merkblatt PV Ready
B 8.2 Baustellensicherheit AXA Versicherung
B 8.3 Schnittstelle GU_Energie-Effizienz-Experte
Anlagen Teil B