(Mängelansprüchebürgschaft)
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz des Auftragnehmers
und der Auftraggeber
Bezeichnung des Auftraggebers
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens | Datum |
|---|---|
| Maßnahme / Projekt, Gewerk / Leistungsbezeichnung und Arbeiten nach Art und Ort |
Nach den Bedingungen diese Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Män- gelansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüche aus der Abrechnung und für die Erstat- tung von Überzahlungen einschließlich Zinsen zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürg- schaft.
Der Bürge
Name und Anschrift des Bürgen
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag Euro Betrag in Worten Euro
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürg- schaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschafts- vertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin- dend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften )ltfahcsgrübehcürpsnalegnäM( 90.7 211.2.06V