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Sachverständigenbüro L. Rösch
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Aufnahme von Asbestschäden und Überprüfung von Asbestsanierungen – IHK Nürnberg
S A C H V E R S T Ä N D I G E N
G U T A C H T E N
mit
Fotodokumentation und diversen Anlagen
zur Untersuchung des Gasthauses Zum Ochsen - Tanzsaal Marktplatz 3 – 67105 Schifferstadt auf gängige Gebäudeschadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage
AUFTRAGGEBER: Stadtverwaltung Schifferstadt Fachbereich 2 Bauen u. Umwelt Referat Grundstücksverwaltung Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
BEARBEITER: Dipl.-Ing./ Dipl.-Biol. L. Rösch
BÜRO: 69488 Birkenau, Gorxheimer Weg 11
MOBILTELEFON: (0171) 320 12 90
E-MAIL: lotharroesch@gmx.de
BERICHTSDATUM: 29.05.2024
BERICHTSUMFANG: 138 Seiten Anhang
AUFTRAGSNUMMER: 107218
Sachverständigenbüro L. Rösch Gorxheimer Weg 11 69488 Birkenau
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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VORBEMERKUNGEN 1.1 Verfassererklärung 9 1.2 Auftrag 9-11 1.3 Anlass 11-13 1.4 Objektinformation 13
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ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 2.1 Grundlagen 14-16
2.2 Erhebung 17-53 2.2.1 Umfang und Zweck 17-18 2.2.2 Materialprobenuntersuchungen 18-53
2.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 53-55 2.3.1 Fest (stark) gebundene Asbestprodukte 54-55 2.3.2 Schwach gebundene Asbestprodukte 55
2.4 Fundstellen 56-59 2.4.1 Fest (stark) gebundene Asbestprodukte 56-58 2.4.2 Schwach gebundene Asbestprodukte 58
2.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 59-60
2.6 Entsorgung 60
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- HSM-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 3.1 Grundlagen und Vorkommen 61-63
3.2 Erhebung 63-66 3.2.1 Umfang und Zweck 63 3.2.2 Materialprobenuntersuchungen 64-66
3.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 67-70
3.4 Fundstellen 70-72
3.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 72
3.6 Entsorgung 73-74
- KMF-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE (MINERALWOLLE-DÄMMSTOFFE) 4.1 Grundlagen 75
4.2 Erhebung 75-78 4.2.1 Umfang und Zweck 75-76 4.2.2 Materialprobenuntersuchungen 76-78
4.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 78-82
4.4 Fundstellen 82-83
4.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 83-84
4.6 Entsorgung 84
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- MKW-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 5.1 Grundlagen und Vorkommen 85
5.2 Erhebung 85-86 5.2.1 Umfang und Zweck 85-86 5.2.2 Materialprobenuntersuchungen 86
5.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 86-87
5.4 Fundstellen 87
5.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 88
5.6 Entsorgung 88
- PAK-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 6.1 Grundlagen 86-90
6.2 Erhebung 90-93 6.2.1 Umfang und Zweck 90-91 6.2.2 Materialprobenuntersuchungen 91-93
6.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 93-95
6.4 Fundstellen 95-96
6.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 96-97
6.6 Entsorgung 97
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- CHLORPARAFFIN- PCB-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 7.1 Grundlagen und Vorkommen 98-101
7.2 Erhebung 101 7.2.1 Umfang und Zweck 101 7.2.2 Materialprobenuntersuchungen 101
7.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 102-103
7.4 Fundstellen 103
7.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 104
7.6 Entsorgung 104
- SCHWERMETALL-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 8.1 Grundlagen und Vorkommen 105
8.2 Erhebung 105-108 8.2.1 Umfang und Zweck 105-106 8.2.2 Materialprobenuntersuchungen 106-107 8.2.3 Staubprobenuntersuchungen 107-108
8.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 108-109
8.4 Fundstellen 110
8.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 110-111
8.6 Entsorgung 111
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- SCHIMMELPILZSCHÄDEN u. TAUBENKOTABLAGER- UNGEN (INNENRAUMBEREICH bzw. DACHBODEN) 9.1 Grundlagen und Vorkommen 112
9.2 Erhebung 113-115 9.2.1 Umfang und Zweck 113-114 9.2.2 Abklatsch- Folienkontakt- u. Materialproben- untersuchungen 114-115 9.2.3 Raumluftuntersuchungen 115
9.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung 115-117
9.4 Fundstellen 117-118
9.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung 118
9.6 Entsorgung 118
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ZUSAMMENFASSUNG 119-131
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LITERATURVERZEICHNIS 132-138
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ANHANG
zum Sachverständigengutachten Gasthaus Zum Ochsen - Tanzsaal
- Schadstoffuntersuchungen -
Anlage 1: Fotodokumentation typ. Gebäudeschadstoffe
Anlage 2: Competenza GmbH Wartig Nord Analytik GmbH Prüfberichte – Schadstoffe ASBEST
Anlage 3: ARGUK Umweltlabor GmbH Prüfberichte – Schadstoffe HSM
Anlage 4: gefta umweltlabor gmbh Prüfbericht – Schadstoff KMF (Mineralwolle-Dämmstoffe)
Anlage 5: gefta umweltlabor gmbh Prüfbericht – Schadstoffe PAK
Anlage 6: ARGUK Umweltlabor GmbH Prüfberichte – Schadstoffe SCHWERMETALLE
Anlage 7: Sachverständigenbüro Schreiner Untersuchungsbericht Nr.20022
Anlage 8: Lagepläne Materialproben und Befundergebnisse Gebäudeschadstoffe (ASBEST)
Anlage 9: Lagepläne Materialproben und Befundergebnisse Gebäudeschadstoffe (HSM)
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Anlage 10: Lagepläne Materialproben und Befundergebnisse Gebäudeschadstoff (KMF)
Anlage 11: Lageplan Materialprobe und Befundergebnis Gebäudeschadstoffe (PAK)
Anlage 12: Lageplan Materialproben und Befundergebnisse Gebäudeschadstoffe (SCHWERMETALLE)
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- VORBEMERKUNGEN 1.1 Verfassererklärung Das vorliegende Sachverständigengutachten mit Fotodokumentationsteil wurde auf der Grundlage derzeit gültiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Technischer Re- geln und sonstiger Vorschriften sowie einschlägiger Fachliteratur und Fachveröf- fentlichungen nach heutigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewis- sen erstellt.
1.2 Auftrag Die Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 2 Bauen u. Umwelt, Referat Grund- stücksverwaltung, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt, beauftragte uns, das „Gasthaus Zum Ochsen – Gebäudeteil Tanzsaal“, Marktplatz 3, 67105 Schifferstadt (Bau- jahr 1925 / Archivangaben; Übersichtsaufnahme s. Anhang, Anlage 1 – Fotodoku- mentation, Abb. 1-2), auf die gängigen Gebäudeschadstoffe ASBEST, HSM (HOLZ- SCHUTZMITTELWIRKSTOFFE), KMF (MINERALWOLLE-DÄMMSTOFFE), MKW, PAK (teilweise), CHLORPARAFFINE/PCB, SCHWERMETALLE bzw. auf SCHIMMELPILZ- SCHÄDEN/SCHIMMELBEFALL u. TAUBENKOTABLAGERUNGEN zu untersuchen und die mit üblichen Prüfmethoden in der baulichen Anlage feststellbaren Gebäu- deschadstoffe auf der Grundlage einschlägiger Richtlinien bzw. Vorschriften oder sonstiger Regelwerke hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials und der Sanierungs- notwendigkeit zu bewerten.
Die Ergebnisse der Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäudeschadstoffe sollten in einem Sachverständigengutachten mit Fotodokumentationsteil zusam- mengefasst werden. Alle weiteren relevanten Unterlagen, wie Prüf– bzw. Untersu- chungsberichte der akkreditierten Prüflabore, Untersuchungsbericht des Kollegen H. Schreiner - Untersuchungsbericht 20022 – SV.-Büro H. Schreiner und die Lagepläne zu den aus der baulichen Anlage entnommenen Materialproben mit Befundergeb- nissen, sollten in einem ausführlichen Anlagenteil (s. Anhang, Anlage 1-12) abgelegt werden.
Das Gasthaus zum Ochsen besteht aus den baulich verbundenen Gebäudeteilen Gaststätte und Tanzsaal. Für den Gebäudeteil Gaststätte wurde ein eigenständiges Sachverständigengutachten mit Fotodokumentationsteil erstellt (Auftragsnummer 107618 / Berichtsdatum 18.04.2023). Die Gaststätte wurde im Hinblick auf den ge- planten selektiven Abbruch bzw. den verwendungsorientierten Rückbau der bauli- chen Anlage ebenfalls auf gängige Gebäudeschadstoffe untersucht.
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Die Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäudeschadstoffe wurde in Anleh- nung an die VDI/GVSS-Richtlinie 6202, Blatt 1, „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ [1], Beuth Verlag GmbH, Berlin, Oktober 2013 und zusätzlich in Anlehnung an die VDI- Richtlinie 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche Anlagen – Asbest/Erkundung und Bewertung“ [2],Beuth Verlag GmbH, Berlin, September 2021 durchgeführt.
Die erdberührten Bauteile der baulichen Anlage und die Bodenplatte bzw. die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte sowie alle im Erdreich verlaufenden und alle möglicherweise in der baulichen Anlage überbauten Leitungssysteme*)wurden wegen des hohen Kostenaufwandes nicht auf mögliche Gefahrstoffe bzw. Gebäu- deschadstoffe untersucht. Ebenso wurden die Betonwerkstoffe der baulichen Anla- ge nicht auf asbesthaltige Abstandshalter und asbesthaltige Rohrhülsen unter- sucht. Eine Untersuchung der baulichen Anlage auf diese möglicherweise schad- stoffhaltigen Bauteile ist nur dann erforderlich, wenn das Bauwerk komplett abge- brochen bzw. zurückgebaut bzw. teilweise abgebrochen bzw. zurückgebaut werden soll oder Arbeiten an diesen Bauteilen durchgeführt werden müssen. Im Zuge eines selektiven Abbruchs- bzw. eines verwendungsorientierten Rückbaus der baulichen Anlage können diese Untersuchungen mit einem vertretbaren Aufwand durchge- führt werden und sind dann auch zwingend erforderlich. Die Gebäudenutzer sind durch diese Bauteile, selbst wenn sie schadstoffhaltig sein sollten, keinen gesund- heitlichen Gefährdungen ausgesetzt.
Es war nicht Gegenstand des Auftrages, einen Arbeits- u. Sicherheitsplan nach den gefahrstoffrechtlichen Regelungen der TRGS 524 [3] bzw. den berufsgenossen- schaftlichen Regelungen der BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004 Anlage 6B [4] für den Ausbau der festgestellten Gebäudeschadstoffe zu erstellen, mit Angaben zu den erforderlichen Arbeitsschritten für die notwendigen Schadstoffsanierungsarbei- ten bzw. Schadstofftrennungen im Zusammenhang mit den geplanten General- sanierungsarbeiten.
*) in/unter der baulichen Anlage bzw. zur baulichen Anlage hinführend könnten im Erdreich bzw. überbaut in der baulichen Anlage fest (stark) gebundene Asbestprodukte u.a. Asbestzement-Abflussrohre und –formstücke mit und ohne Muffen bzw.Asbestzementrohre und –formstücke für Abwasserkanäle vorhanden sein.
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Darüber hinaus war es nicht Gegenstand des Auftrages, Massenermittlungen bzw. Kostenschätzungen zur Demontage bzw. zur Entsorgung der ermittelten Gebäude- schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage aufzustellen bzw. abzugeben.
1.3 Anlass Die Untersuchung des „Gasthauses Zum Ochsen – Tanzsaal“ wurde im Zusam- menhang mit der geplante Generalsanierung der baulichen Anlage vorgenommen. Nach den Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Gewerbeabfall-Verordnung (GewAbfV) sowie berufsgenossenschaftlicher und gefahrstoffrechtlicher Regelungen und weiterer relevanter Rechtsverordnungen, Richtlinien und Merkblätter, sind Gebäudeschadstoffe bei einer Generalsanierung einer baulichen Anlage im Regelfall vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten aus der baulichen Anlage fachgerecht auszubauen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Umstand, dass bei Generalsanierungsarbei- ten bauliche Anlagen weitgehend entkernt werden und dann Baustoffe bzw. Bautei- le, die Gebäudeschadstoffe enthalten, durch diese Bauarbeiten zwangsläufig me- chanisch beschädigt oder bei tiefergehenden Eingriffen in die Bausubstanz umfas- send zerstört werden. Dadurch kann es dann zu einer unkontrollierten Freisetzung von Gebäudeschadstoffen in alle Umweltmedien kommen. Infolgedessen kann es nicht nur zu einer Gefährdung aller an der Baumaßnahme Beteiligten kommen, sondern es kann auch die an die Baustelle angrenzende Bewohnerschaft in Mitlei- denschaft gezogen werden. Darüber hinaus können die durch die Baumaßnahmen anfallenden mineralischen Bauabfälle und auch alle anderen denkbaren Abfallfrak- tionen mit Gebäudeschadstoffen kontaminiert werden, wodurch die Bauabfälle nicht mehr als „nicht gefährliche Abfälle“ sondern als „gefährliche Abfälle“, mit ei- nem wesentlich höheren Kostenaufwand entsorgt werden müssen.
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Unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten müssen nicht zwangsläufig alle Gebäudeschadstoffe im Zuge von Generalsanierungsarbeiten aus einer baulichen Anlage entfernt bzw. entsorgt werden. Bei der Planung einer umfassenden Gebäu- desanierung in Verbindung mit einer energetischen Gebäudehüllensanierung muss die Emissionsrelevanz von Gebäudeschadstoffen, d.h. das Vermögen insbesondere „flüchtige schädliche Substanzen“ in die Innenraumluft abzugeben, unbedingt be- achtet werden. Hinsichtlich des Emissionspotentials von Gebäudeschadstoffen muss zwischen nicht emissionsrelevanten Gebäudeschadstoffen und emissionsre- levanten Gebäudeschadstoffen unterschieden werden.
Nicht emissionsrelevante Gebäudeschadstoffe, die nicht unmittelbar von den Bau- arbeiten betroffen sind und die nicht direkt/indirekt durch die Generalsanierungsar- beiten beschädigt werden können, wie beispielsweise alte Mineralwolle- Dämmstoffe in geschlossenen Wandschalen oder in unzugänglichen Bereichen, müssen nicht zwingend saniert werden, da sie keine „flüchtigen schädlichen Sub- stanzen“ in die Innenraumluft freisetzen. Emissionsrelevante Gebäudeschadstoffe, wie beispielsweise Holzschutzmittelwirkstoffe in Holzwerkstoffen, MAK-haltige und PAK-haltige sowie CHLORPARAFFIN/PCB-haltige Gebäudeschadstoffe setzen dagegen kontinuierlich und ohne jede mechanische Beeinträchtigung „flüchtige schädliche Substanzen“ in die Innenraumluft frei, insbesondere bei sommerlichen Witterungsbedingungen (Außen- und Innentemperatur≥ 23oC). Bedingt durch den Klimawandel mit längeren sommerlichen Hitzeperioden wird sich diese Problematik weiter verschärfen und zuspitzen.
Diese „flüchtigen schädlichen Substanzen“ können sich in baulichen Anlagen mit einer energetisch sanierten und dann annährend luftdichten Gebäudehülle in der Innenraumluft sehr stark anreichern und zu nicht mehr beherrschbaren Nutzerge- fährdungen führen. Der Betrieb von mechanischen Lüftungsanlagen bietet in bauli- chen Anlagen auch keine absolute Sicherheit, dass es nicht doch zu Anreicherungs- effekten von Schadstoffen in der Innenraumluft und zur Ausbildung eines Sick- Building-Syndroms kommen kann.
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Emissionsrelevante bzw. emissionsstarke Gebäudeschadstoffe müssen/sollten deshalb im Zuge von Generalsanierungsarbeiten als Emissionsquelle für „flüchtige schädliche Substanzen“ vollumfänglich aus baulichen Anlagen entfernt und fach- gerecht entsorgt werden. Wie diverse Schadensfälle gezeigt haben, besteht ansons- ten die potenzielle Gefahr, dass sich bauliche Anlagen nach einer energetischen Sa- nierung wieder zum Sanierungsfall entwickeln.
Auf der Basis einer Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäudeschadstoffe kann die Planung der Generalsanierungsarbeiten unter Einbeziehung der Gebäude- schadstoffproblematik erfolgen. Für den fachgerechten Ausbau von Gebäudeschad- stoffen aus der baulichen Anlage vor Beginn der eigentlichen Generalsanierungsar- beiten muss eine Leistungsbeschreibung bzw. ein detailliiertes Leistungsverzeichnis erstellt werden. Unliebsame Überraschungen, die u.U. zu Baustillstand und unge- ahnten Mehrkosten für Bearbeitung und Entsorgung führen, können ebenso ver- mieden werden wie Buß- und Strafgelder wegen Nichtbeachtung von Meldepflich- ten, Arbeitsschutz und Entsorgungspflichten.
1.4. Objektinformation Arbeitsgrundlage für die Erstellung des vorliegenden Sachverständigengutachtens waren die von der Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 2 Bauen u. Umwelt, Referat – Grundstücksverwaltung, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt und die vom studio baukultur, Architektur- und Ingenieurbüro, Mühltalstraße 57, 64297 Darm- stadt-Eberstadt zur Verfügung gestellten Grundrisspläne, Schnittzeichnungen und sonstige Planunterlagen zum Gasthaus Zum Ochsen – Tanzsaal.
Altgutachten hinsichtlich der Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäude- schadstoffe lagen keine vor und konnten für die Erstellung des Sachverständigen- gutachtens nicht beigezogen werden.
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- ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 2.1 Grundlagen Asbest ist der Oberbegriff für eine Reihe von natürlich vorkommenden Mineralien mit zum Teil komplizierter chemischer Zusammensetzung und im Wesentlichen mit faserartiger Struktur [5].
Asbesthaltige Baustoffe wurden früher im Bauwesen als anerkannte Materialien zum Brand-, Wärme - und Schallschutz im großen Stil eingesetzt und gelten heute als eine wesentliche Quelle gefährlicher Belastung der Luft in Innenräumen.
Asbesthaltige Bauprodukte bzw. asbesthaltige Bauteile wurden hauptsächlich in den 1960er und 1970er Jahren verwendet. Es kam ab den 50er Jahren zu einem starken Anstieg des Asbestverbrauchs in Deutschland und zu einem Rückgang der Verwendung ab 1980, allerdings immer noch mit beträchtlichen Verwendungsmen- gen, insbesondere für Asbestzementprodukte. Seit 1993 besteht in Deutschland ein allgemeines, zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt erlassenes Asbestverbot, das in der Gefahrstoffverordnung verankert ist [6], [7].
Tabelle 1: Verwendungszeiträume von asbesthaltigen Bauprodukten
| Lfd. | Bauprodukt | Verwendungszeitraum | Verwendungszeitraum | Literatur- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | bzw. Bauteil | angabe | |||||
| schwach gebundene Asbestprodukte (Asbestprodukte mit schlechter Faserbindung) | |||||||
| 1 | 1 | Spritzasbest | Spritzasbest | ca. 1925-1969 (D. Reich / DDR) | |||
| ca. 1925-1979(D. Reich / BRD) | [2][6][7][8] | ||||||
| 2 | 2 | schwach gebundene Asbestprodukte im Deutschen Reich / BRD(z.B. Brand- schutzplatten, Schnüre, Kordeln, Gewebe) | schwach gebundene Asbestprodukte | [2] [6] [7] [8] | |||
| im Deutschen Reich / BRD(z.B. Brand- | |||||||
| ca. 1880 – 1984 | [2] [6] [7] [8] | ||||||
| schutzplatten, Schnüre, Kordeln, Gewebe) | |||||||
| 3 | 3 | asbesthaltige Schaumstoffdichtungen | ca. 1960 - 1988 | [2] [6] [7] [8] | |||
| in Brandschutzklappen (BRD) | ca. 1960 - 1988 | [2] [6] [7] [8] | |||||
| stark (fest) gebundene Asbestprodukte (Asbestprodukte mit guter Faserbindung) | |||||||
| 1 | 1 | Asbestzementplatten im Hochbau | Asbestzementplatten im Hochbau | ||||
| ca. 1910-1992 | [2][6][7][8] | ||||||
| 2 | 2 | asbesthaltige bauchemische Produkte | ca. 1910 - 1993 | [9] [10] [11] | |||
| (z.B. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, | |||||||
| Fugendichtungsmassen, Farben und Lacke, | |||||||
| ca. 1910 - 1993 | [9] [10] [11] | ||||||
| Dickbeschichtungen) | |||||||
| 3 | 3 | Asbestzementprodukte im Hochbau | Asbestzementprodukte im Hochbau | ||||
| ca. 1910-1993 | [2][6][7][8] | ||||||
| 4 | 4 | Asbestzement-Rohrleitungen im Tief- | ca. 1910 - 1994 | [2] [6] [7] [8] | |||
| bau, Reibbeläge für gewerblicheAn- | ca. 1910 - 1994 | [2] [6] [7] [8] | |||||
| wendungen |
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In praktisch jeder größeren baulichen Anlage, die vor 1982 errichtet oder umgebaut wurde, ist mit schwach gebundenen Asbestprodukten zu rechnen. Besonders hoch ist die Wahrscheinlichkeit umfangreicher Asbestverwendungen in Gebäuden, die im Zeitraum zwischen etwa 1950 und 1982 errichtet, umgebaut oder erweitert wurden, insbesondere solche Gebäude, die über Brandabschnitte, Dämmungen, Lüftungs- Klimaanlagen, elektrische oder sonstige haustechnische Anlagen verfügen [6].
Darüber hinaus sind in größeren baulichen Anlagen, die vor 1991 errichtet wurden, häufig fest (stark) gebundene Asbestprodukte, insbesondere Asbestzement- produkte vorhanden. Asbestzementprodukte für den Hochbau wurden ab 1991 as- bestfrei hergestellt. Ab 1992 wurden im Hochbau nur noch asbestfreie Faserze- mentprodukte eingebaut [6], [7].
Asbesthaltige Putze*), Spachtelmassen**) und Fliesenkleber***) (PSF) wurden überwiegend in den 1960er bis in die 1980er Jahre hinein verwendet. Spätestens ab dem Asbestverwendungsverbot im Jahr 1993 ist nicht mehr mit einer gezielten As- bestanwendung zu rechnen. Durch den Einsatz von Lagerware kann jedoch mit ei- nem über das Jahr 1993 hinausgehenden Verbau von asbesthaltigen Materialien im Einzelfall gerechnet werden, sodass eine Prüfpflicht auf Asbest für Gebäude mit ei- nem Baujahr vor 1995 als angemessen angesehen wird, d.h. für alle Bestandsge- bäude mit einem Baujahr vor 1995 besteht einAsbestgeneralverdacht [2].
Nach ihrem Gefährdungspotenzial werden asbesthaltige Bauprodukte bzw. Bau- stoffe in zwei Gruppen****) unterteilt und zwar in schwach gebundene Asbestpro- dukte****) (Asbestprodukte mit schwacher Asbestbindung) und fest (stark) gebun- dene Asbestprodukte****) (Asbestprodukte mit starker Asbestbindung) – s. ausführlich Folgeseite:
Hinweise: *)Putzsysteme, hier speziell Dekor- und Strukturputze sowie Buntsandsteinputze, können einen Asbestmassege- halt von bis zu 5% aufweisen. Viele dieser Putzflächen lassen sich im Gegensatz zu den Spachtelungen bereits vi- suell im Zuge von Ortsbegehungen als „asbestverdächtig„ einstufen [9]. **)Spachtelmassen mit Asbestanteilen können Asbestmassegehalte von 0,5% bis 4% aufweisen [10]. Spachtel- massen sind im Regelfall durch andere Baustoffe (z.B. Farben, Putze) überdeckt. ***)Fliesenmörtel/kleber mit Beimischungen von Asbestanteilen können Asbestmassegehalte von < 0,1% bis zu 10 % aufweisen. Untersuchungen von asbesthaltigen Fliesenmörtel/klebern in der Schweiz haben ergeben, dass der Asbestmassegehalt i.d.R. < 1,0 % beträgt [11]. ****)DieUnterscheidung zwischen schwach gebundenen Asbestprodukten und fest (stark) gebundenen Asbest- produkten über die Rohdichte, entsprechend den Regelungen der Asbest-Richtlinien, gilt als überholt. Als ent- scheidendes Beurteilungskriterium wird zwischenzeitlich das Faserfreisetzungspotential eines Asbestproduktes angesehen. Das Faserfreisetzungspotential eines Asbestproduktes ist abhängig vom Asbestgehalt, der Lage und dem Zustand des Produktes.
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schwach gebundene Asbestprodukte sind solche mit einer Rohdichte von i.d.R. kleiner 1.000 kg/m3. Sie sind relativ weich, ihr Asbestgehalt beträgt 20- 100 %. Schwach gebundene Asbestprodukte wurden überwiegend zum Brand- und Wärmeschutz eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Spritzas- best, Asbestschnüre, Asbestgewebematten, Asbestpappen, asbesthaltige Flanschdichtungen, asbesthaltige Leichtbauplatten (z.B. Promabest u. Soka- lit), asbesthaltige Cushion-Vinyl-Fußbodenbeläge usw. Schwach gebundene Asbestprodukte fallen in den Geltungsbereich der Asbest-Richtlinie. Wegen des im Vergleich zu den fest gebundenen Asbestprodukten geringen Binde- mittelanteils können Asbestfasern aus solchen Materialien relativ leicht frei- gesetzt werden. Die Asbestfasern sind in der Matrix des Grundmaterials nur schwach eingebunden (schwache Asbestbindung).
fest (stark) gebundene Asbestprodukte sind solche mit einer Rohdichte von i.d.R. größer 1.000 kg/m3. Der Asbestgehalt beträgt bis ca. 15 %. Dazu gehö- ren beispielsweise Asbestzementprodukte*), Floor-Flex-Fußbodenplatten (Flex-Platten), die aus einer Mischung von PVC und ca. 10 % Asbest beste- hen oder beispielsweise asbesthaltige Kleber und aufgrund ihrer guten As- bestbindung auch die bauchemischen Produkte wie asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) [10], [11]. Die bei diesen asbesthal- tigen Baustoffen von Zement oder Kunststoff umschlossenen Asbestfasern erhöhen die Festigkeit der Produkte. Wegen des vergleichsweise geringen Asbestgehalts (bis ca. 15 %), bei gleichzeitig hohem Anteil von Zement oder Kunststoff als Bindemittel, ist die Gefahr einer Asbestfaserfreisetzung bei fest (stark) gebundenen Asbestprodukten gering, solange die Materialien in einem guten Zustand sind. Die Asbestfasern sind in der Matrix des Grund- materials fest (stark) eingebunden (starke Asbestbindung). Solange diese Baustoffe nicht bearbeitet oder beschädigt werden, werden auch keine As- bestfasern freigesetzt. Fest (stark) gebundene Asbestprodukte fallen auf- 3 grund ihrer Rohdichte von i.d.R. > 1.000 kg/m nicht in den Geltungsbereich der Asbest-Richtlinien.
Hinweis: *)Asbestzementprodukte sind definitionsgemäß vorgefertigte, asbesthaltige, zementgebundene Bauprodukte mit einer Rohdichte von über 1.400 kg/m3, z.B. Platten und Tafeln nach DIN 274-1 und DIN 18517-1sowie deren Form- stücke und Rohre nach DIN 19800-1 / DIN 19800-2 und DIN 19831-1 und DIN 19841-1 / DIN 19841-2 / DIN 19841-6.
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2.2 Erhebung 2.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartig auf asbesthaltige Baustoffe- u. Bauteile geprüft. Die Untersuchun- gen erfolgten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche Anlagen – Asbest/Erkundung und Bewertung“ [2]. Es wurden nur Baustof- fe auf das Vorhandensein von Asbestfasern überprüft, die zugänglich oder sichtbar waren oder bei begründetem Verdacht sichtbar gemacht werden konnten. Bei of- fensichtlich baugleichen Einbauten oder Einbauteilen wurde nur stichprobenartig verfahren. Bei bekannt belasteten, nicht untersuchten Bauteilen wurden Analogie- schlüsse gezogen. Von der Untersuchung ausgeschlossen war das gesamte Mobili- ar und Inventar, ferner technische Geräte bzw. fernmeldetechnische und sonstige haustechnische Anlagen, die nur mit Spezialwerkzeugen von Sachkundigen zu öff- nen oder auseinander zu nehmen sind, z.B. Heizungsanlagen, elektrische Anlagen, Schaltkästen, Motoren usw.
Die bauliche Anlage wurde auf asbestverdächtige Wand- und Deckenbekleidungen (asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber) nach dem Konzept zur Un- tersuchung „asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen“ in Hamburger Schu- len [12] und in Anlehnung an das Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung „Asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden“ [10] untersucht.
Dichtungen an Heizungsanlagen bzw. Versorgungsleitungen (Stopfbuchsen-, Flanschdichtungen, Dichtungen) können Asbest enthalten. Im vorliegenden Fall wurden Flanschdichtungen auf Asbesthaltigkeit untersucht, da baujahrbedingt ein Vorkommen von asbesthaltigen Dichtungen an der Heizungsanlage bzw. an den Versorgungsleitungen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Flachdachkonstruktionen können Asbest enthalten, insbesondere die Dachabdich- tungsbahnen und die dazugehörenden Kleber bzw. Klebstoffschichten sowie bi- tuminöse Dampfbremsen und Absperrschichten. Eine Flachdachkonstruktion ist an einem kleineren Anbau/Balkon der baulichen Anlage vorhanden. Die Flachdachkon- struktion des kleineren Anbaus wurde auf gängige Gebäudeschadstoffe untersucht. Im Bereich der eigentliche Satteldachkonstruktion der baulichen Anlage mit einer Ziegeleindeckung und ohne Wärmedämmschichten zwischen den Dachsparren wa- ren keine asbesthaltigen Baustoffe bzw. Bauteile vorhanden. Insbesondere konnte kein asbestverdächtiger Dachdeckermörtel im Bereich der Dachziegel festgestellt werden.
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Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von asbesthaltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen in baulichen Anlagen aus- gehen können. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt wer- den, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Ge- fahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die er- forderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit as- besthaltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Ge- fährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit welcher Art von asbesthaltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen umgegangen werden muss und welche Schutzmaß- nahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen aus der baulichen Anlage sicherzustellen.
2.2.2 Materialprobenuntersuchungen Im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen wurden Materialproben von asbestver- dächtigen Baustoffen bzw.- Bauteilen entnommen. Die Entnahme der Einzelproben erfolgte gemäß der VDI-Richtlinie 3866, Blatt 1 „Bestimmung von Asbest in techni- schen Produkten, Entnahme und Aufbereitung der Proben“ [13], Beuth Verlag GmbH, Berlin, Dezember 2021. Die Entnahme der Mischproben erfolgte ebenfalls nach den Regelungen der genannten VDI-Richtlinie und zusätzlich in Anlehnung an das Konzept zur Untersuchung „asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in HamburgerSchulen“ – Expertenkreis Hamburger Schadstoffsachverständigen [12].
Die Untersuchung der Materialproben erfolgte mittels Rasterelektronenmikroskop (REM) in Verbindung mit der energiedispersiven Röntgenmikroanalyse (EDXA), gemäß der VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5 „Bestimmung von Asbest in technischen Produkten, Rasterelektronisches Verfahren“ [14].
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Die labortechnischen Untersuchungen wurden von der Competenza GmbH, Flöß- austraße 24a, 90763 Fürth und der Wartig Nord Analytik GmbH, Friesenweg 5H, 22763 Hamburg vorgenommen.
Die Competenza GmbH ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH – Ak- kreditierungsurkunde D-PL-14469-01-00 vom 24.03.2020 nach DIN EN ISO - IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor, die Kompetenz besitzt, Prüfungen in fol- genden Bereichen durchzuführen:
Bestimmung (Probenahme und Analytik) von anorganischen faserförmigen Parti- keln bei Innenraummessungen in Material, Staub- und Luftproben mittels Raster- elektronenmikroskopie (REM) und gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikro- analyse (EDXA); Analytik von Messfiltern auf anorganische faserförmige Partikel mittels REM/EDXA; Probenahme von organischen Innenraumluftverunreinigungen.
Die Wartig Nord Analytik GmbH ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH – Akkreditierungsurkunde D-PL-20816-01-00 vom 18.11.2020 nach DIN EN ISO - IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor, die Kompetenz besitzt, Prü- fungen in folgenden Bereichen durchzuführen:
ausgewählte analytische Untersuchungen von Asbest und von anorganischen fa- serförmigen Partikeln mittels Rasterelektronenmikroskop in Materialproben, Pul- ver, Stäuben, Putz, Luftmessfiltern; lichtmikroskopische Untersuchungen von aus- gewählten Materialproben auf Asbest; ausgewählte mikrobiologische Untersu- chungen von Pilzen, Hefen, Bakterien und Material- und Abklatschproben.
Die Befundergebnisse zu den Materialprobenuntersuchungen und die Probenahme- stellen können der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung (s. Tabelle 2) und dem Fundstellenverzeichnis in Form von Lageplänen (s. Anhang, Anlage 8) entnommen werden. Die Befundergebnisse der Einzelprobenuntersuchungen und die Befunder- gebnisse der Mischprobenuntersuchungen sind hier aufgeführt. Die Befundergeb- nisse aus den Mischprobenuntersuchungen sind in der nachfolgenden tabellari- schen Aufstellung (s. Tabelle 2) als solche durch den Hinweis „Materialprobe wurde als Mischprobe untersucht“ kenntlich gemacht. Die Prüfberichte der Prüflabore zu den Materialprobenuntersuchungen liegen dem Sachverständigengutachten bei (s. Anhang, Anlage 2).
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Die Ablage der Prüfberichte der Competenza GmbH, Flößaustraße 24a, 90763 Fürth und der Wartig Nord Analytik GmbH, Friesenweg 5H, 22763 Hamburg zu den vor- genommenen Asbestuntersuchungen erfolgte chronologisch nach fortlaufender Nummer als erstes Ordnungskriterium und nach Probenahmedatum als zweites Ordnungskriterium.
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 1 (1)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Dichtungsband (Farbe: weiß) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Heizungsraum Bauteil Kamin Revisionstür Dichtungsband | ||||||||
| 2 (2)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Kieselgur- dämmung (Farbe: hellgrau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Heizungsraum Haustechnik Heizungsleitung Kieselgur- dämmung | ||||||||
| 3 (3)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Flanschdichtung (Farbe: hellgrau) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehalt: > 50%) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Heizungsraum Haustechnik Flansch Flanschdichtung | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehalt: > 50%) | ||||||||
| 4 (4)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Dichtung (Farbe: hellgrau) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehalt: > 50%) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Heizungsraum Haustechnik Gaskessel Dichtung zw. Brenner u. Kessel Dichtung | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehalt: > 50%) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 5 (5)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Kordel (Farbe: hellgrau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Inventar Heizungsraum Kordel | ||||||||
| 6 (6)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Kieselgur- dämmung (Farbe: hellgrau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Vorraum Haustechnik Heizungsleitung Kieselgur- Dämmung | ||||||||
| 7 (7)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Vorraum Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 8 (7)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| KG, Bereich Vorraum Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 9 (8)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | elast. Bodenbelag Noppenstruktur (Farbe: dunkelbraun) mitKleberanhaftung (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion elast. Bodenbelag Noppenstruktur Bahnenware mitKleberanhaftung Hinweis: 1. Schicht |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 10 (9)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Teppichbodenkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Teppichboden (dunkelgraue Farbe) Teppichbodenkleber | ||||||||
| 11 (10)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Spiegelkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal - Stütze Bauteil Spiegel Abmess.: 35x180cm Spiegelkleber | ||||||||
| 12 (11)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Teppichbodenkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne Fußbodenkonstruktion Teppichboden (dunkelgraue Farbe) Teppichbodenkleber | ||||||||
| 13 (12)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Parkettbodenkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Parkettboden Parkettbodenkleber | ||||||||
| 14 (13)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Spiegelkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal - Wand Bauteil Spiegel Abmess.: 160x250cm Spiegelkleber |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 15 (14)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Teppichbodenkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Teppichboden (dunkelgraue Farbe) Teppichbodenkleber | ||||||||
| 16 (15)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Fußbodenkonstruktion Bodenfliese (besch) Format 30x30 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 17 (15)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Bauteil Wand Wandfliese (weiß) Format 25x43 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 18 (15)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Fußbodenkonstruktion Bodenfliese (besch) Format 30x30 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 19 (15)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Wand Wandfliese (weiß) Format 25x43 cm Fliesenmörtel/kleber |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 20 (15)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Wand Wandfliese (weiß) Format 25x43 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 21 (16)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Dichtung (Farbe: schwarzgrau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne – Bar Haustechnik Dichtungsmaterial an Ablassstopfen Überwurfmuttern | ||||||||
| 22 (17)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Teppichbodenkleber (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne Bar Bauteil Wand Teppichboden (dunkelrote Farbe) Teppichbodenkleber | ||||||||
| 23 (18)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | elast. Bodenbelag Noppenstruktur (Farbe: dunkelbraun) mitKleberanhaftung (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion elast. Bodenbelag Noppenstruktur Bahnenware mitKleberanhaftung Hinweis: 1. Schicht | ||||||||
| 24 (19)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | elast. Bodenbelag (Farbe: hellgrau) mitKleberanhaftung (Farbe: gelblich) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion elast. Bodenbelag Plattenware mitKleberanhaftung Hinweis: 1. Schicht |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 25 (20)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Magnesiaestrich (Farbe: rötlich) | Probe enthält Amphibol-Asbest (keine Gehaltsanga- be möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Magnesiaestrich | Probe enthält | |||||||
| Amphibol-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsanga- | ||||||||
| be möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 26 (21)*) | 18.07.18 | AUßENBEREICH | Fensterkitt (Farben: grau/weiß) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (keine Gehaltsanga- be möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Fenster Holzfenster Fensterrahmen Fensterkitt | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsanga- | ||||||||
| be möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 27 (22)*) | 07.08.18 | AUßENBEREICH | Segmentflanschdichtung (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60256 | |||
| OG, Bereich Bühne Abstellraum (rechts) Haustechnik Lüftungsanlage Segmentflanschdichtung | ||||||||
| 28 (23)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Küche Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 29 (23)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Küche Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 30 (23)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Betonstütze Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 31 (23)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Flurbereich Büro Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 32 (23)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 33 (24)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 34 (24)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Bühne - Aufenthaltsraum Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 35 (24)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 36 (24)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 37 (24)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 38 (25)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 39 (25)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 40 (25)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 41 (25)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 42 (25)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG/OG, Bereich Treppenhaus Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 43 (26)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 44 (26)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 45 (26)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Bühne – Abstellraum (rechts) Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 46 (26)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus- Dachboden Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 47a (26)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (keine Gehaltsanga- be möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Betonstütze Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsanga- | ||||||||
| be möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 47b (1)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: ocker/rötlich) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehaltsangabe nur mitquantifizierendem Verfahren möglich) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Betonstütze Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehaltsangabe nur | ||||||||
| mitquantifizierendem | ||||||||
| Verfahren möglich) | ||||||||
| 47c (001)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Deckbeschichtung (Farbe: braun) mit Anhaftungen Grund- beschichtung (Farbe: rötlich = historisch) (Farben: rot, blau, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Betonstütze Deckbeschichtung mit Anhaftungen Grundbeschichtung | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 47d (002)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Grundbeschichtung (Farbe: rötlich = historisch) mit Einschlüssen der Deckbeschichtung und Putzanhaftungen | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Betonstütze Grundbeschichtung mit Einschlüssen der Deckbeschichtung und Putzanhaftungen | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 47e (003)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau-beige, Material- eigenschaft - pulverförmig) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Betonstütze Putz (rein) | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 48a (27)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (keine Gehaltsanga- be möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsanga- | ||||||||
| be möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 48b (2)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: blau) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehaltsangabe nur mitquantifizierendem Verfahren möglich) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehaltsangabe nur | ||||||||
| mitquantifizierendem | ||||||||
| Verfahren möglich) | ||||||||
| 48c (3)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] (ev. Anhaftungen) (Farben: besch/blau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] (ev. Anhaftungen) | ||||||||
| 48d (004)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Deckbeschichtung (besch) mit Anhaftung- en Grundbeschichtung (blau = historisch) (Farben: rot, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Deckbeschichtung mit Anhaftungen Grundbeschichtung | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 31]
107218 - 31 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 48e (005)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Grundbeschichtung (blau = historisch) mit Putzanhaftungen. Ver- mutlich ohne Einschlüsse Deckbeschichtung (Farben: grau-blau, Material- eigenschaft - pulverförmig) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Grundbeschichtung mit Putzanhaftungen. Vermutlich ohne Ein- schlüsse Deckbeschich- tung | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 48f (006)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farbe: beige, Material- eigenschaft - pulverförmig) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 49a (27)*) | 18.07.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: diverse) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (keine Gehaltsangabe möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsangabe | ||||||||
| möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 49b (4)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: besch/blau) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehaltsangabe nur mit quantifizierendem Verfahren möglich) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich Spachtelmasse Putz | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehaltsangabe nur | ||||||||
| mit quantifizierendem | ||||||||
| Verfahren möglich) | ||||||||
| 49c (007)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Deckbeschichtung (besch) mit Anhaftung- en Grundbeschichtung (blau = historisch) (Farben: rot, blau, weiß, beige) | Spuren von Chrysotil (Weiß- Asbest) festgestellt | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Deckbeschichtung mit Anhaftungen Grund- beschichtung | Spuren von | |||||||
| Chrysotil (Weiß- | ||||||||
| Asbest) festgestellt |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 32]
107218 - 32 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probenahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 49d (008)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Grundbeschichtung (blau = historisch) mit Putzanhaftungen.Ver- mutlich ohne Einschlüsse Deckbeschichtung (Farben: blau-beige, Material- eigenschaft - pulverförmig) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Grundbeschichtung (blau = historisch) mit Einschlüsse Deckbe- schichtung und Putz- anhaftungen | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 49e (009)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farbe: beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 50 (28)*) | 20.07.18 | AUßENBEREICH | Fassadenputz (Farbe: hellgelb) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Vorderhaus Bauteil Fassade Fassadenputz | ||||||||
| 51 (28)*) | 20.07.18 | AUßENBEREICH | Sockelputz (Farbe: ockerartig) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Vorderhaus Bauteil Fassade Sockelputz | ||||||||
| 52 (28)*) | 20.07.18 | AUßENBEREICH | Fassadenputz (Farbe: hellgelb) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Innenhof Bauteil Fassade Fassadenputz | ||||||||
| 53 (28)*) | 20.07.18 | AUßENBEREICH | Fassadenputz (Farbe: hellgelb) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Innenhof Bauteil Fassade Fassadenputz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 33]
107218 - 33 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 54 (28)*) | 20.07.18 | AUßENBEREICH | Fassadenputz (Farbe: hellgelb) | kein Asbest nachgewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL59799 | |||
| EG, Bereich Innenhof Bauteil Fassade Fassadenputz | ||||||||
| 55a (2)*) | 07.08.18 | INNENBEREICH | Magnesiaestrich (Farbe: rötlich) | Probe enthält Amphibol-Asbest (keine Gehaltsangabe möglich, da keine Streuprobe erstellt werden kann) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60256 | |||
| OG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Magnesiaestrich | Probe enthält | |||||||
| Amphibol-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsangabe | ||||||||
| möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 55b (1)*) | 18.04.19 | INNENBEREICH | Magnesiaestrich (Farbe: hellgelb) | Amphibol nachgewiesen (Verfahren beinhaltet nur einen qualitativen Fasernachweis) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL68469 | |||
| OG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Magnesiaestrich -ohne Deckbeschichtung | Amphibol | |||||||
| nachgewiesen | ||||||||
| (Verfahren beinhaltet | ||||||||
| nur einen qualitativen | ||||||||
| Fasernachweis) | ||||||||
| 56 (3)*) | 07.08.18 | INNENBEREICH | Magnesiaestrich (Farbe: hellgelb) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60256 | ||||
| OG, Bereich Saal Fußbodenkonstruktion Magnesiaestrich | Probe enthält | |||||||
| Amphibol-Asbest | ||||||||
| (keine Gehaltsangabe | ||||||||
| möglich, da keine | ||||||||
| Streuprobe erstellt | ||||||||
| werden kann) | ||||||||
| 57 (5)*) | 17.08.18 | AUßENBEREICH | Faserzementplatte (Farbe: grau) | Probe enthält Chrysotil-Asbest (Gehalt: 5 - 20%) | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| DG, Anbau Dacheindeckung (sog. Berliner Welle) Faserzementplatte | Probe enthält | |||||||
| Chrysotil-Asbest | ||||||||
| (Gehalt: 5 - 20%) | ||||||||
| 58 (6)*) | 17.08.18 | AUßENBEREICH | Bitumenschweiß- bahn(en) (Farbe: schwarz) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| OG, Anbau, Balkon Gebäuderückseite Flachdachkonstruktion Bitumenschweißbahn(en) |
Hinweis: Bei der Bitmenschweißbahn auf der Flachdachkonstruktion eines Anbaus/Balkons auf der Gebäuderück- seite handelt es sich, wie einschlägige Untersuchungen gezeigt haben, um kein Teer- sondern um ein Bitumen- produkt und damit um keinen PAK-haltigen Gefahrstoff (s. Befundergebnisse Materialprobenuntersuchungen Kapi- tel 6, Tabelle 15, Nr.1). *) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 34]
107218 - 34 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 59 (7)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Bauteil Wand Wandfliese (weiß) Format 25x43 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 60 (8)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Fußbodenkonstruktion Bodenfliese (besch) Format 30x30 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 61 (9)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Wand Wandfliese (weiß) Format 25x43 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 62 (10)*) | 17.08.18 | INNENBEREICH | Fliesenmörtel/kleber (Farbe: grau) | kein Asbest nachgewiesen | Competenza GmbH Zentrale Nürnberg NL60624 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Fußbodenkonstruktion Bodenfliese (besch) Format 30x30 cm Fliesenmörtel/kleber | ||||||||
| 63 (010)*) | 11.03.19 | AUßENBEREICH | Fensterkitt (Farben: grau/weiß) | Chrysotil (Weißas- best) nachweisbar Asbestmassen- anteil etwa 1- 5% | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Fenster Holzfenster Fensterrahmen Fensterkitt | Chrysotil (Weißas- | |||||||
| best) nachweisbar | ||||||||
| Asbestmassen- | ||||||||
| anteil etwa 1- 5% |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 35]
107218 - 35 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 64a (011)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Grundbeschichtung (Farben: grau, blau, ocker; hier Schicht blau untersucht) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Grundbeschichtung (Schicht blau) | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 64b (011)*) | 11.03.19 | INNENBEREICH | Deckbeschichtung (Farben: grau, blau, ocker; hier Schicht ocker untersucht) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191350 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Deckbeschichtung (Schicht ocker) | n der veraschten | |||||||
| Probe wurde As- | ||||||||
| best nicht nach- | ||||||||
| gewiesen | ||||||||
| 65 (-100)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, rosa, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 66 (-100)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, rosa, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 67 (-100)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, rosa, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 36]
107218 - 36 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 68 (-100)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, rosa, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 69 (-100)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, rosa, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 70 (-101)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: braun, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Putz (rein) | ||||||||
| 71 (-101)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: braun, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Putz (rein) | ||||||||
| 72 (-101)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: braun, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Putz (rein) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 37]
107218 - 37 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 73 (-101)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: braun, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probeuntersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Putz (rein) | ||||||||
| 74 (-101)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: braun, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Außenbrüstung - Putz (rein) | ||||||||
| 75 (-102)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, beige, grau) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Innenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 76 (-102)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, beige, grau) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Innenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen)r | ||||||||
| 77 (-102)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, beige, grau) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Innenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 38]
107218 - 38 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 78 (-102)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, beige, grau)) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Innenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 79 (-102)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, blau, beige, grau) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Balkonbrüstung - Innenbrüstung - Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 80 (-103)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 81 (-103)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 82 (-103)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 39]
107218 - 39 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 83 (-103)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 84 (-103)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 85 (-104)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: schwarz, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probeuntersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Putz (rein) | ||||||||
| 86 (-104)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: schwarz, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Putz (rein) | ||||||||
| 87 (-104)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: schwarz, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Putz (rein) | ||||||||
| 88 (-104)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: schwarz, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Putz (rein) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 89 (-104)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: schwarz, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Balkondecke Putz (rein) | ||||||||
| 90 (-105)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rosa, rot, gelb, beige, grün) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 91 (-105)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rosa, rot, gelb, beige, grün) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 92 (-105)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rosa, rot, gelb, beige, grün) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 93 (- 105)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rosa, rot, gelb, beige, grün) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 94 (-105)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rosa, rot, gelb, beige, grün) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 95 (-106)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 96 (-106)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 97 (-106)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probeuntersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich WC-Herrn Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 98 (-106)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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107218 - 42 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 99 (-106)*) | 27.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich WC-Damen Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 100 (-107)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, beige, rot, weiß) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 101 (-107)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, beige, rot, weiß) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 102 (-107)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, beige, rot, weiß) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 103 (-107)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, beige, rot, weiß) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 104 (-107)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: braun, beige, rot, weiß) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 105 (-108)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rot, grau, blau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 106 (-108)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rot, grau, blau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 107 (-108)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rot, grau, blau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 108 (-108)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rot, grau, blau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
[Seite 44]
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 109 (-108)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: rot, grau, blau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 110 (-109)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 111 (-109)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 112 (-109)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 113 (-109)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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107218 - 45 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 114 (-109)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 115 (-110)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 116 (-110)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 117 (-110)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 118 (-110)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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107218 - 46 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 119 (-110)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: grau, blau, beige, orange) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 120 (-111)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau, beige, weiß, schwarz) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | ||||||||
| 121 (-111)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau, beige, weiß, schwarz) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | ||||||||
| 122 (-111)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau, beige, weiß, schwarz) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | ||||||||
| 123 (-111)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau, beige, weiß, schwarz) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) | ||||||||
| 124 (-111)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Putz (rein) (Farben: grau, beige, weiß, schwarz) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Wand Putz (rein) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 125 (-112)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: blau, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus DG Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 126 (-112)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: blau, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus DG Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 127 (-112)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: blau, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probeuntersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus DG Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 128 (-112)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: blau, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus DG Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 129 (-112)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: blau, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Treppenhaus DG Bauteil Wand Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 130 (-113)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 131 (-113)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 132 (-113)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 133 (-113)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) | ||||||||
| 134 (-113)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) (Farben: gelb, grau, beige, braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich [Spachtelmasse] Putz(anhaftungen) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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107218 - 49 -
Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 135 (-071)*) | 28.03.19 | INNENBEREICH | Anstrich (Farben: braun, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A191837 | |||
| OG, Bereich Nebenraum (links) Bauteil Holzverkleidung Anstrich | ||||||||
| 136 (-100)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, rötlich) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Bühne Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 137 (-100)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Bühne Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 138 (-100)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 139 (-100)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 140 (-100)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde Spuren von Chrysotil (Weiß- asbest) festgestellt | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 141 (-101)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Bühne Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 142 (-101)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde Spuren von Chrysotil (Weiß- asbest) festgestellt | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Bühne Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 143 (-101)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Saal Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 144 (-101)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 145 (-101)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farben: grau, weiß, beige) | in der veraschten Probe wurde Spuren von Chrysotil (Weiß- asbest) festgestellt | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689-1 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Decke Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 146 (- 102)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Unterzug Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| 147 102)*) | 17.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Unterzug Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 148 102)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Unterzug Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 149 102)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich Spachtelmasse Putz | ||||||||
| 150 102)*) | 28.07.19 | INNENBEREICH | Anstrich Spachtelmasse Putz (Farbe: braun) | in der veraschten Probe wurde As- best nicht nach- gewiesen Hinweis: Material wurde als Misch- probe untersucht | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg A193689 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Anstrich Spachtelmasse Putz |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Asbestmassegehalt | Prüfbericht | |||||||
| H1 (0001)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze (bei Nr. 47) Spachtelmasse | ||||||||
| H2 (0002)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Spachtelmasse | ||||||||
| H3 (0003)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Stütze Spachtelmasse | ||||||||
| H4 (0004)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| OG, Bereich Balkon Bauteil Unterzug Spachtelmasse | ||||||||
| H5 (0005)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Anthophyllit, Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Spachtelmasse | ||||||||
| H6 (0006)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Anthophyllit, Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Spachtelmasse | ||||||||
| H7 (0007)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Anthophyllit, Chrysotil KMF nicht nachgewiesen Asbestmasseanteil etwa 1% bis 5%l | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Spachtelmasse | ||||||||
| H8 (0008)*) | 20.09.19 | INNENBEREICH | Spachtelmasse (Farben: weiß, braun) | Asbest nicht nachgewiesen KMF nicht nachgewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1900637-01 | |||
| EG, Bereich Saal Bauteil Stütze (bei Nr. 100) Spachtelmasse |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Tabelle 2: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Lfd. Nr. | Probe- nahme- datum | Probe- nahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | |||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||
| Befund | Prüflabor | |||||||
| Prüfbericht | ||||||||
| H5a (0001)*) | 14.10.19 | INNENBEREICH | Putz (Farben: grau, beige) | Asbest nicht nachgewiesen KMF nicht nachgewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1901010-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Putz | ||||||||
| H6a (0002)*) | 14.10.19 | INNENBEREICH | Putz (Farben: grau, beige) | Asbest nicht nachgewiesen KMF nicht nachgewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1901010-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Putz | ||||||||
| H7a (0003)*) | 14.10.19 | INNENBEREICH | Putz (Farben: grau, beige) | Asbest nicht nachgewiesen KMF nicht nachgewiesen | Wartig Nord Analytik GmbH Hamburg L1901010-01 | |||
| EG, Bereich Bühne Bauteil Portal Putz |
Bei den als Einzelproben analysierten Materialproben sind die Materialproben Nr. 3, 4, 25-26, 55a, 55b, 56, 57, 63 asbesthaltig (s. Tabelle 2). Bei den als Mischproben analysierten Materialproben waren nach Probenauftrennung und anschließender Einzelprobenuntersuchung (ausschließlich Anstrich-Farbe / Spachtelmasse) die Ma- terialproben Nr. 47a, 47b, 48a, 48b, 49a, 49b, 49c, 140, 142, 145 asbesthaltig (s. Tabelle 2). Es wurden aber auch Materialproben von Anstrich- Farbe/Spachtelmassen – Wandbekleidungen als Einzelproben untersucht und zwar die Materialproben H1-H8. In den Materialproben Nr. H1-H7 konnten die beiden As- bestarten Amphibolasbest (Anthophyllit) und Chrysotilasbest (Weißasbest) nach- gewiesen werden.
2.3. Gesundheitsrisiken und Bewertung Die Erforschung des Baumaterials Asbest durch Bauphysiker, Chemiker, Biologen, Arbeitsmediziner und Naturwissenschaftler verwandter Gebiete hat in den letzten Jahren zu der Erkenntnis geführt, dass das Baumaterial Asbest in seinen verschie- denen Verwendungsformen nicht nur bei der Herstellung und der unmittelbaren Verarbeitung gesundheitsgefährdende Auswirkungen durch die Freisetzung von Asbestfasern auf die unmittelbar Betroffenen haben kann [5].
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 2).
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Für alle Asbeste, wie z.B. Amosit (Braunasbest), Chrysotil (Weißasbest) und Kroky- dolith (Blauasbest) ist die leichte Zerfaserbarkeit und Längsspaltbarkeit zu feinsten Fasern typisch. Insbesondere bei schwach gebundenen Asbestprodukten, d.h. bei 3 Asbestprodukten mit einer Rohdichte von unter 1.000 kg/m [8] können durch diese Faserspaltungen, vor allem bei äußeren Beanspruchungen, feinste atembare Fasern an die Raumluft abgegeben werden.
Asbestfasern können eingeatmet werden und beim Menschen schwere Erkrankun- gen auslösen [8]. So kann es zu Bronchialkarzinomen oder Mesotheliomen, unheil- baren Krebserkrankungen kommen, die häufig erst nach 10 bis 40 Jahren auftreten. Dabei sind Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene besonders gefährdet. Das Risiko steigt mit dem Grad der Exposition, also der mittleren Langzeitbelastung und deren Einwirkungsdauer. Selbst kurzfristige Spitzenbelastungen können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Da eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) für Asbest- feinstaub nicht angegeben werden kann, muss aus Gründen der Gesundheitsvor- sorge entsprechend der Sanierungsdringlichkeit die Faserabgabe in die Raumluft unterbunden und dadurch die Asbestfeinstaubkonzentration minimiert werden [8].
Hinsichtlich eines möglichen Gesundheitsrisikos für die Gebäudenutzer durch as- besthaltige Baustoffe bzw. Bauteile muss grundsätzlich zwischen fest (stark) und schwach gebundenen Asbestprodukten unterschieden werden. In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Gebäudeschadstoffuntersuchung fest (stark) ge- bundene Asbestprodukte und schwach gebundene Asbestprodukte festgestellt.
2.3.1 Fest (stark) gebundene Asbestprodukte Fest (stark) gebundene Asbestprodukte fallen aufgrund ihrer Rohdichte von i.d.R. 3
1.000 kg/m nicht unter die Asbest-Richtlinien [8]. Im Vergleich zu schwach ge- bundenen Asbestprodukten ist der Asbestanteil bei fest (stark) gebundenen Asbest- produkten mit 10-15% Gewichtsprozent wesentlich geringer. In der baulichen Anla- ge wurden im Rahmen der Gebäudeschadstoffuntersuchung fest (stark) gebundene Asbestprodukte (s. Tabelle 3) festgestellt.
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Von den in/an der baulichen Anlage im Außen – und Innenbereich festgestellten fest (stark) gebundenen Asbestprodukte, wie Faserzementplatten im Außenbereich eines Anbaus als Dacheindeckung (Einzelfundstelle), den Magnesiaestrichflächen im Bereich der Fußbodenkonstruktion (Flächenfundstelle), diversen Spachtelmas- sen in/an Betonstützen, Portalen, Decken u. Wandbekleidungen (Flächenfundstelle) und den Fensterkittmassen in/an der Fensteranlage (div. Fundstellen), sind in der Vergangenheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gesund- heitsgefahren für die ehemaligen Gebäudenutzer ausgegangen. Anstehende Bau- begehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Auf eine konkrete Bewertung der fest (stark) gebundenen As- bestprodukte, hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials wurde deshalb verzichtet. Weitergehende Untersuchungen wie Raumluftmessungen und/oder Staubkontakt- probenuntersuchungen, zur Abklärung einer möglichen Gefahrensituation, waren nicht erforderlich.
2.3.2 Schwach gebundene Asbestprodukte Schwach gebundene Asbestprodukte im Sinne der „Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest- Richtlinien) - Fassung November 2020" [8] sind definitionsgemäß Asbestprodukte mit einer Rohdichte von i.d.R. unter 1.000 kg/m3. In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Gebäudeschadstoffuntersuchung schwach gebundene Asbestproduk- te (s. Tabelle 4) festgestellt.
Von den in der baulichen Anlage im Innenbereich festgestellten schwach gebunde- nen Asbestprodukten, wie die asbesthaltigen Flanschdichtungen in diversen Ver- sorgungsleitungen und die Asbestdichtung zwischen Brenner und Kessel der Gas- heizungsanlage sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Ver- gangenheit keine Gesundheitsgefahren für die ehemaligen Gebäudenutzer ausge- gangen. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Auf eine konkrete Bewertung der schwach gebundenen Asbestprodukte, nach den Regelungen der Asbest- Richtlinien, hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials mit Hilfe eines Bewertungs- formblattes, wurde deshalb verzichtet. Weitergehende Untersuchungen wie Raum- luftmessungen und/oder Staubkontaktprobenuntersuchungen, zur Abklärung einer möglichen Gefahrensituation, waren nicht erforderlich.
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2.4 Fundstellen In der baulichen Anlage wurden die nachfolgend aufgeführten Asbestprodukte fest- gestellt, wobei üblicherweise zwischen fest (stark) gebundenen Asbestprodukten und schwach gebundenen Asbestprodukten unterschieden wird. Bezüglich der Fundstellen wird auch auf die erstellte Fotodokumentation (s. Anhang, Anlage 1, Abb.: 1-38) verwiesen.
2.4.1 Fest (stark) gebundene Asbestprodukte In/an der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen fest (stark) gebundene Asbestprodukte sowohl im Außenbereich als auch in Innen- raumbereichen festgestellt (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation). Die nach- folgende Aufstellung (s. Tabelle 3) enthält eine Zusammenstellung der in/an der baulichen Anlage festgestellten fest (stark) gebundenen Asbestprodukte.
Tabelle 3: Fundstellen fest (stark) gebundener Asbestprodukte
| Fund- stelle Nr.: | Fundstelle(n) | Asbestprodukt | Asbest- art(en) | Asbest- | Hinweise | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Materialfarbe) | art(en) | Dokumentation | ||||||
| Bild/Zeichnung | ||||||||
| BAUTEIL–DACH/DACHEINDECKUNG | ||||||||
| entfällt | AUßENBEREICH | asbesthaltige Faserzementplatten (Farben: grau | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 21-22 | ||||
| DG, Anbau Dacheindeckung (sog. Berliner Welle) Faserzementplatten (Einzelfundstelle) | ||||||||
| BAUTEIL-FUSSBODENKONSTRUKTION | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | asbesthaltiger Magnesiaestrich (rötliche Farbe) | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) | Fotodokumentation- Anhang, Anlage 1 Abb.: 7-8 Abb.: 17-20 | ||||
| OG, Bereich Balkon Fußbodenkonstruktion Magnesiaestrich (Flächenfundstelle) | ||||||||
| BAUTEIL–BETONSTÜTZEN-u.PORTALBEKLEIDUNGEN /WAND-u. DECKENBEKLEIDUNG | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | asbesthaltige Spachtelmassen (weiß, braun) | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) Antho- phyllit (vereinzelt) | Fotodokumentation- Anhang, Anlage 1 Abb.: 11-16 Abb.: 25-38 | ||||
| EG, Wandbekleidungen OG, Wandbekleidungen OG, Deckenbekleidungen OG, Betonstützenbekleidg. OG, Unterzügebekleidung Spachtelmassen (Flächenfundstellen) |
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Tabelle 3: Fundstellen fest (stark) gebundener Asbestprodukte
| Fund- stelle Nr.: | Fundstelle(n) | Asbestprodukt | Asbest- art(en) | Asbest- | Hinweise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Materialfarbe) | art(en) | Dokumentation | |||||||
| Bild/Zeichnung | |||||||||
| BAUTEIL/BAUTEILGRUPPE-FENSTERANLAGE | |||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | asbesthaltiger Fensterkitt (Farben: grau/weiß) | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 9-10 Abb.: 23-24 | |||||
| EG, Saal OG, Bereich Balkon Fenster/Fensteranlage Holzfenster Fensterrahmen Fensterkitt (diverse Fundstellen) |
Am Anfang der Schadstoffuntersuchungen wurde in den untersuchten Altbeschich- tungssystemen eine asbesthaltige Spachtelmasse zunächst vermutet und dann auch festgestellt. Da an diversen Probenahmestellen aber kein Asbest festgestellt werden konnte und nur an wenigen Probenahmestellen Asbest nachzuweisen war (s. Tabelle 2), bestand zunächst der Verdacht, dass es sich hierbei um asbesthaltige Reparaturspachtelmassen handeln könnte, die nur stellenweise aufgetragen bzw. aufgebracht worden sind.
Sicherheitshalber wurde zur weiteren Abklärung die Dipl.-Restauratorin (FH) D. Hör- tel für weitergehende Untersuchungen beigezogen. Durch spezielle Präparations- techniken wurden an acht Probenahmestellen Spachtelmassen festgestellt und frei- präpariert. Die aus den Probenahmestellen entnommenen mehr oder weniger rei- nen Spachtelmassen ohne nennenswerte Beimengungen von Farbschichten und Putzanteilen waren mit einer Ausnahme alle asbesthaltig. Die Trefferquote lag somit bei ca. 90 %. Es wird deshalb nicht mehr von vereinzelten asbesthaltigen Reparatur- spachtelflächen in der baulichen Anlage ausgegangen. Stattdessen kann als gesi- chert angenommen werden, dass asbesthaltige Spachtelmassen flächig auf diverse Bauteiloberflächen aufgebracht bzw. aufgezogen wurden, möglicherweise als Glät- te- oder Füllspachtel.
Die Altbeschichtungssysteme müssen nach diesen letztmaligen Untersuchungen al- le als asbesthaltig eingestuft werden. Diese Einstufung hätte aber auch vorgenom- men werden müssen, wenn in den Altbeschichtungssystemen lediglich asbesthalti- ge Reparaturspachtelmassen, mit einer unsystematischen Verteilung in der bauli- chen Anlage, nachgewiesen worden wären.
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In/unter der baulichen Anlage bzw. zur baulichen Anlage hinführend könnten im Erdreich bzw. überbaut in der baulichen Anlage weitere fest (stark) gebundene As- bestprodukte beispielsweise Asbestzement-Abflussrohre und –formstücke mit und ohne Muffen bzw. Asbestzementrohre und –formstücke für Abwasserkanäle und Schwarzanstriche oder andere Abdichtungssysteme an erdberührten Bauteilen vorhanden sein, die ebenfalls asbesthaltig sein können. Ebenso könnten in den Be- tonwerkstoffen der baulichen Anlage asbesthaltige Abstandshalter und asbesthal- tige Rohrhülsen vorhanden sein. Erforderliche Sichtprüfungen bzw. Untersuchun- gen auf die hier genannten möglicherweise asbesthaltigen Baustoffe- bzw. Bauteile erfolgen normalerweise erst im Zuge eines selektiven Abbruchs bzw. eines verwen- dungsorientierten Rückbaus einer baulichen Anlage. Gegebenenfalls ist dann die Entnahme von weiteren Materialproben von schadstoffverdächtigen Baustoffen bzw. Bauteilen erforderlich.
2.4.2 Schwach gebundene Asbestprodukte In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen in In- nenraumbereichen schwach gebundene Asbestprodukte festgestellt. (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation). Die nachfolgende Aufstellung (s. Tabelle 4) enthält eine Zusammenstellung der in der baulichen Anlage festgestellten schwach gebun- denen Asbestprodukte.
Tabelle 4: Fundstellen schwach gebundener Asbestprodukte
| Fund- stelle Nr.: | Fundstelle(n) | Asbestprodukt | Asbest- art | Asbest- | Hinweise | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Materialfarbe) | art | Dokumentation | ||||||
| Bild/Zeichnung | ||||||||
| TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | asbesthaltige Flanschdichtungen (Farbe: hellgrau) | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 3-4 | ||||
| KG, Bereich Heizungsraum Haustechnik Flansch Flanschdichtung (diverse Fundstellen) | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | asbesthaltige Dichtung (Farbe: hellgrau) | Chrysotil- Asbest (Weißasbest) | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 5-6 | ||||
| KG, Bereich Heizungsraum Haustechnik Gaskessel - Dichtung zw. Brenner u. Kessel Dichtung (Einzelfundstelle) |
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2.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss in erheblichem Umfang mit asbesthaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen umgegangen werden. Es wurden diverse asbesthaltige Baustoffe bzw. Bauteile als Flächenfundstellen in der baulichen Anlage festgestellt. Die asbesthaltigen Magnesiaestrichflächen müssen vollumfänglich abgebrochen und eventuelle restliche Anhaftungen mit abrasiven Arbeitsverfahren von der Tragschicht abgetrennt werden. Ebenso müssen die as- besthaltigen Altbeschichtungssysteme von sämtlichen Bauteiloberflächen vollum- fänglich mit abrasiven Arbeitsverfahren abgetragen werden (z.B. Altbeschichtungs- systeme auf Betonoberflächen) oder vom Baustoffuntergrund (Putz), bei Decken- und Wandflächen weitestgehend abgeschlagen bzw. entfernt werden (z.B. asbest- haltige Altbeschichtungssysteme auf Putzflächen). Sollten die Altputzsysteme noch eine gute Haftung zur Tragschicht aufweisen, kann auch versucht werden die as- besthaltigen Altbeschichtungssysteme auf den Putzoberflächen mit speziellen für Asbestsanierungsarbeiten zugelassenen Putzfräsen vom Untergrund abzutrennen.
Darüber hinaus muss die asbesthaltige Fensteranlage mit diversen Fundstellen und die asbesthaltige Dacheindeckung eines Anbaus als Einzelfundstelle aus der bauli- chen Anlage ausgebaut bzw. demontiert und fachgerecht entsorgt werden. Wei- terhin müssen diverse asbesthaltige Dichtungen bzw. Flanschdichtungen aus Ver- sorgungsleitungen und eine asbesthaltige Dichtung zwischen Brenner und Kessel der Heizungsanlage ausgebaut bzw. demontiert und fachgerecht entsorgt werden.
Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen aus baulichen Anlagen, sind die Regelungen der TRGS 519 „Asbest /Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ einzuhalten [15]. Die Regelungen der TRGS 519 gelten sowohl für fest (stark) gebundene Asbestprodukte als auch für schwach gebundene Asbestprodukte. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mitasbesthaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
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Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte, sachkundige Person vor Ort tätig ist. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkanntenSachkundelehrgang nachgewiesen [15].
2.6 Entsorgung Die in/an der baulichen Anlage festgestellten stark (fest) gebundenen Asbestpro- dukte und die schwach gebundenen Asbestprodukte (s. Anhang, Anlage 1 – Foto- dokumentation und Tabelle 3 bzw. Tabelle 4) fallen nach der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) [16] unter die gefährlichen Abfälle. Die Abfallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummern können der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 5) entnommen werden.
Tabelle 5: Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummern
| Nr. | Nr. | Fundstelle(n) | Fundstelle(n) | Abfallbezeich- | Material- | Abfall- schlüssel | Abfall- | Entsorgungs- nachweis | Entsorgungs- | Foto- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nung | farbe | schlüssel | nachweis | dokumen- | |||||||||
| tation | |||||||||||||
| 2 | fest (stark) gebundene und schwach gebun- dene Asbestprodukte | asbesthaltige Baustoffe | diverse | 170605* | Begleitscheinverfahren (elektronisch) | s. Anhang Anlage 1 Abb. 3-38 |
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- HSM-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE 3.1 Grundlagen und Vorkommen Holzschutzmittel (HSM) sind Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder verfärbende Pilze und Insekten verhin- dern oder vorhandene Organismen abtöten, wobei sie anschließend für einen an- haltenden Schutz gegen Neubefall sorgen. Um diesen Zweck zu erfüllen, enthalten Holzschutzmittel biozide Wirkstoffe, die sowohl für den Menschen, als auch für an- dere Organismen und Pflanzen mehr oder weniger toxisch sind [6].
Bis Ende der 1980er Jahre mussten in der Bundesrepublik Deutschland tragende Holzbauteile in Gebäuden mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutz behan- delt werden (DDR bis 1990). Die eingesetzten Holzschutzmittel lassen sich unter- scheiden in:
lösemittelhaltige Holzschutzmittel (verschiedene organische Wirkstoffe)
- PCP (Pentachlorphenol)
- Lindan (Hexachlorcyclohexan - gamma-HCH)
- DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan)
steinkohlenteerhaltige Holzschutzmittel (Wirkstoff PAK)
- Teeröle
- Carbolineen
- Teerölpräparate (Mischungen aus Steinkohlenteerölen und Mineralölen)
wasserlösliche Holzschutzmittel (auf Salzbasis mit anorganischen Wirkstoffen: Quecksilber, Arsen, Bor, Chrom, Fluorid, Kupfer, Zink)
Bei der Kontamination von Bauteilen mit Holzschutzmitteln steht die Verwendung des Wirkstoffs Pentachlorphenol (PCP) im Vordergrund. PCP lag in vielen Holz- schutzmitteln häufig gemeinsam mit dem Insektizid Lindan in einem Mengenver- hältnis von ca. 10:1 vor [6]. Die Chemikalien Pentachlorphenol (PCP) und Lindan (- Hexachlorcyclohexan--HCH) stehen im Mittelpunkt der Diskussion um Gesund- heitsschäden durch Holzschutzmittel. Es handelt sich dabei um Breitspektrum- Biozide, die in der Industrie, der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich einge- setzt wurden. Der größte Teil entfällt auf die Holzbehandlung [6]. DDT wurde vor al- lem in der DDR als Holzschutzmittel eingesetzt (Produktname „Hylotox 59“; zusätzli- cher Wirkstoff Lindan) kam aber auch zur Schädlingsbekämpfung überwiegend in US-Liegenschaften zum Einsatz.
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PCP ist eine synthetisch hergestellte Chemikalie aus der Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe. Ausgangsverbindung ist das Phenol, an das fünf Chloratome gebunden sind. Lindan gehört ebenfalls zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe. Ausgangsverbindung für HCH ist Hexan, an das bei der Syn- these sechs Chloratome gebunden werden. Durch unterschiedliche räumliche An- ordnung der Chloratome am Hexan-Grundmolekül existieren mehrere verschiedene HCN-Moleküle, die man als Isomere bezeichnet. PCP und Lindan können aus ver- schiedenen Quellen in die Raumluft ausgasen, sich im menschlichen Organismus anreichern und schwere Gesundheitsschäden hervorrufen. Es wird unterschieden zwischen Primärquellen (PQ) und Sekundärquellen (SQ) [6], [7].
Primärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die mit PCP/Lindan-haltigen Zube- reitungen behandelt wurden und aus denen PCP/Lindan in die Raumluft freigesetzt wird. Sekundärquellen sind Bauteile oder Gegenstände, die PCP/Lindan meist über längere Zeit, aus der durch Primärquellen belasteten Raumluft aufgenommen ha- ben. Sie vermögen ihrerseits das in Bauteilen- oder sonstigen Oberflächen eingela- gerte PCP/Lindan nach und nach wieder in die Raumluft freizusetzen und tragen so neben den Primärquellen zur Raumluftbelastung bei.
Seit 1986 besteht ein Verbot der Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel in In- nenräumen (Gefahrstoffverordnung) und seit 1989 ein Verbot des In-Verkehr- Bringens und der Verwendung von PCP und von PCP-haltigen Produkten (> 0,01 % PCP) und von Holzteilen mit mehr als 5 mg PCP/kg (PCP-Verbotsverordnung; heute Chemikalien-Verbotsverordnung) [6], [7]. DDT ist in der BRD seit 1972 verboten, wurde aber in der ehemaligen DDR noch bis 1989 als Holzschutzmittel verwendet.
Die Holzschutzmittelwirkstoffe DDT (heute Verwendungsverbot) sowie PCP (heute Verwendungsverbot) und Lindan (kein Verwendungsverbot; aber starke Beschrän- kung) kamen in den nachfolgend genannten Bereichen zum Einsatz [6], [7]:
PCP Holzschutzmittel Fugendichtungsmittel Spachtel- und Vergussmassen Entschalungsmittel Anstrichstoffe u. Kitte
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Leder (z.B. Sitzmöbel) Textilien u. Wollteppichböden Sanitär- und Industriereiniger
LINDAN Holzschutzmittel Schädlingsbekämpfung
DDT Holzschutzmittel Schädlingsbekämpfung
3.2 Erhebung 3.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartigaufschadstoffhaltige Holzwerkstoffe geprüft.
Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von schadstoffhaltigen Holzwerkstoffen in baulichen Anlagen ausgehen können. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hin- blick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahr- stoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforder- lichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit schadstoff- haltigen Holzwerkstoffen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeur- teilung zunächst zu ermitteln ist, mit welcher Art von schadstoffhaltigen Holzwerk- stoffen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von nicht schadstoffhaltigen und schadstoffhaltigen Holzwerkstof- fen aus der baulichen Anlage sicherzustellen.
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3.2.2 Materialprobenuntersuchungen Es wurden Materialproben von Holzwerkstoffen von einem Handlauf aus dem Obergeschoss der baulichen Anlage und aus dem Dachtragwerk sowie von Bautei- len der Holzbalkendecke aus dem Dachgeschoss der baulichen Anlage entnommen und auf Holzschutzmittelwirkstoffe untersucht. Die Holzwerkstoffe des Dachge- schosses konnten allerdings nur in einem kleineren Teilbereich auf eine Belastung mit Holzschutzmittelwirkstoffen untersucht werden. Deshalb sind Nachuntersu- chungen im Bereich des Dachgeschosses notwendig (s. Anhang, Anlage 7, SV- Gutachten Schreiner). Die Untersuchung von Holzwerkstoffen aus dem Erd- und Obergeschoss der baulichen Anlage auf Holzschutzmittelwirkstoffe war, mit Aus- nahme eines Handlaufes nicht erforderlich, da eine Klassifizierung dieser Holzwerk- stoffe über die Regelvermutung der AltholzV [21] vorgenommen werden konnte. Die Probenahmestellen sind in einem Lageplan dokumentiert (s. Anhang, Anlage 9 – Lageplan). Die Prüfberichte des Prüflabors zu den Materialprobenuntersuchungen liegen dem Sachverständigengutachten bei (s. Anhang, Anlage 3).
Tabelle 6: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Probenahmestelle | ( | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| OG, Bereich | |||||||||||
| Balkon | |||||||||||
| Handlauf | |||||||||||
| - historisch - | |||||||||||
| (dunkelbraune Farbe) | |||||||||||
| Mischprobe –5 Stellen) | |||||||||||
| Lfd. Nr. 1 | |||||||||||
| (1*)) | |||||||||||
| Probenahmedatum | 18.04.2019 | ||||||||||
| Labor-Nr.: | 632615-1 | ||||||||||
| Probenmatrix: | Holzspäne | ||||||||||
| Biozide | mg/kg | ||||||||||
| PCP | nn | ||||||||||
| gamma-HCH (Lindan) | nn | ||||||||||
| Chorthalonil | nn | ||||||||||
| Dichlofluanid | nn | ||||||||||
| Tolylfluanid | nn | ||||||||||
| Endosulfan 1 + 2 | nn | ||||||||||
| Permethrin | nn |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 3). Konzentration in mg/kg; nn: nicht nachweisbar, weniger als Bestimmungsgrenze (BG). Bestimmungsgrenze und CAS-Nr. der Einzelsubstanzen - s. Prüfbericht.
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Tabelle 6: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Probenahmestelle | ( | ( | ( | ( | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | ||||||||
| Dachtragwerk | Holzbalkendecke | Holzbalkendecke | Dachtragwerk | ||||||||
| Stuhlsäule | Zwischen- | Schalungsbrett | Holz- | ||||||||
| Holzstrebe | balken | Blindboden | sparren | ||||||||
| - historisch - | - historisch - | - historisch - | - historisch - | ||||||||
| (braune Farbe) | (braune Farbe) | (dunkelbraune Farbe) | - teilweise rötlich lackiert - | ||||||||
| Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | ||||||||
| Lfd. Nr. 2 | Lfd. Nr. 3 | Lfd. Nr. 4 | Lfd. Nr. 5 | ||||||||
| (1*)) | (2*)) | (3*)) | (4*)) | ||||||||
| Probenahmedatum | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | |||||||
| Labor-Nr.: | 1249119-1 | 1249119-2 | 1249119-3 | 1249119-4 | |||||||
| Probenmatrix: | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | |||||||
| Organo-Chlor-Pestizide | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | |||||||
| 2,3,4,6-Tetrachlorphenol | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Pentachlorphenol [PCP] | nn | nn | nn | nn | |||||||
| beta-HCH | nn | nn | nn | nn | |||||||
| gamma-HCH[Lindan] | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Hexachlorbenzol[HCB] | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Quintozen | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Chorthalonil | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Heptachlor | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Heptachlorepoxid | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Dichlofluanid | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Tolylfluanid | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Endosulfan 1 + 2 | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Endosulfansulfat | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Aldrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Dieldrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Endrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Endrinaldehyd | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 2,4´-DDE | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 4,4´-DDE | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 2,4´-DDD | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 4,4´-DDD | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 2,4´-DDT | nn | nn | nn | nn | |||||||
| 4,4´-DDT | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Summe DDT und Abkömmlinge | ne | ne | ne | ne | |||||||
| Chlordan | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Toxaphen | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Methoxychlor | nn | nn | nn | nn | |||||||
| EULAN WA neu [Wirkstoffe: PCSD/PCAD] | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Propiconazol | nn | nn | nn | nn |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 3). Konzentration in mg/kg / nn: nicht nachweisbar, weniger als Bestimmungsgrenze (BG) /ne: nicht ermittelbar. Bestimmungsgrenze und CAS-Nr. der Einzelsubstanzen - s. Prüfbericht.
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Tabelle 6: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Probenahmestelle | ( | ( | ( | ( | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | ||||||||
| Dachtragwerk | Holzbalkendecke | Holzbalkendecke | Dachtragwerk | ||||||||
| Stuhlsäule | Zwischen- | Schalungsbrett | Holz- | ||||||||
| Holzstrebe | balken | Blindboden | sparren | ||||||||
| - historisch - | - historisch - | - historisch - | - historisch - | ||||||||
| (braune Farbe) | (braune Farbe) | (dunkelbraune Farbe) | - teilweise rötlich lackiert - | ||||||||
| Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | ||||||||
| Lfd. Nr. 2 | Lfd. Nr. 3 | Lfd. Nr. 4 | Lfd. Nr. 5 | ||||||||
| (1)*) | (2)*) | (3)*) | (4)*) | ||||||||
| Probenahmedatum | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | |||||||
| Labor-Nr.: | 1249119-1 | 1249119-2 | 1249119-3 | 1249119-4 | |||||||
| Probenmatrix: | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | |||||||
| Organo-Phosphor-Biozide | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | |||||||
| Heptenophos | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Propetamphos | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Diazion | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Chlorpyrifos-Methyl | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Fenchlorphos | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Fenitrothion | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Malathion | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Chlorpyrifos | nn**) | nn**) | nn**) | nn**) | |||||||
| Parathion-Ethyl | nn**) | nn**) | nn**) | nn**) | |||||||
| Bromophos-Methyl | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Phenthoat | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Methidathion | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Tetrachlorvinphos | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Pyrethroide, Pyrethrum, | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | ||||
| Piperonylbutoxid | |||||||||||
| Transfluthrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Allethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Tetramethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Phenothrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Cyphenothrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Cyphalothrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| alpha-Cypermethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Permethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Cyfluthrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Cypermethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Fenvalerat | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Deltamethrin | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Pyrethrum | nn | nn | nn | nn |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 3). Konzentration in mg/kg / nn: nicht nachweisbar, weniger als Bestimmungsgrenze (BG) /**) Überlagerung möglich. Bestimmungsgrenze und CAS-Nr. der Einzelsubstanzen - s. Prüfbericht.
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3.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung PCP und Lindan sind starke Zellgifte und akut bzw. stark toxisch. PCP gilt als kanze- rogen (krebserzeugend), mutagen(erbgutschädigend), teratogen (fruchtschädi- gend) und immuntoxisch (Schädigung des Immunsystems), neurotoxisch (das Ner- vensystem schädigend), lebertoxisch (leberschädigend). Für Lindan wird eine kan- zerogene (krebserzeugend im Tierversuch) Wirkung diskutiert. Darüber hinaus ist Lindan neurotoxisch (das Nervensystem schädigend), nierenschädigend und rei- chert sich (bioakkumulierend) im menschlichen Körper an.
DDT reichert sich in der Nahrungskette und im menschlichen Körper im Fettgewe- be an (Bioakkumulation) und kann ähnlich wie Hormone wirken oder natürliche Hormone hemmen. Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO stufte DDT im Jahr 2015 als„wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ (Gruppe 2A) ein.
Sind in einer baulichen Anlage Holzwerkstoffe vorhanden, die mit gesundheits- schädlichen Holzschutzmitteln (HSM) behandelt wurden, erfolgt die Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit über die Regelungen der PCP-Richtlinien [17]. Das poten- zielle Gefährdungspotential von gesundheitsschädlichen Holzschutzmitteln in bau- lichen Anlagen für die Gebäudenutzer kann im Regelfall über eine genaue und um- fassende Erkundung/Erfassung der schadstoffhaltigen Holzwerkstoffe ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Einbausituation und Raumbeladung kann es zur Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials erforderlich sein, Hausstaub- untersuchen und/oderRaumluftmessungen durchzuführen.
Da in Deutschland keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für Holzschutzmittelwirk- stoffe in der Innenraumluft existieren, erfolgt eine gesundheitsrelevante Bewertung normalerweise über die toxikologisch begründeten Vorsorgerichtwerte (RW I- Werte) bzw. Gefahrenrichtwerte (RW II-Werte)*) der Adhoc Arbeitsgruppe des Um- weltbundesamts IRK/AOLG [18] in der aktuell gültigen Form.
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Der Gefahrenrichtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungs- schwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Über- schreiten unverzüglich zu handeln ist, wobei davon ausgegangen wird, dass höhere Konzentrationen besonders für empfindliche Personen beim Daueraufenthalt in den Räumen gesundheitliche Gefährdungen hervorrufen können. Der Vorsorgericht- wert I (RW I) entspricht der Innenraumluft-Konzentration eines Stoffes, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.
Der AGÖF-Leitfaden, Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter, mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) und Schwermetalle [19] und die von der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF), veröffentlichten Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft [20] können ebenfalls als Bewertungsgrundlage für mögliche Gesundheits- risiken bzw. Gesundheitsgefahren durch Holzschutzmittelwirkstoffe herangezogen werden.
In den aus der baulichen Anlage entnommenen Materialproben konnte keine Holz- schutzmittelwirkstoffe nachgewiesen werden (s. Anhang, Anlage 3). Die Holz- schutzmittelwirkstoffkonzentrationen, bezogen auf das klassische Holzschutzmittel PCP lagen in den untersuchten Materialproben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Das Holzschutzmittel PCP war in den untersuchten Proben nicht nachweisbar, die untersuchten Holzwerkstoffe waren nicht mit dem Holzschutzmittel PCP belastet (s. Tabelle 6).
Der Zusammenhang zwischen DDT/PCP-Konzentration*) im Holz und zugeordneten Belastungsstufen [6] kann der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabellen 7) entnom- men werden (s. Folgeseite).
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*) Tabelle 7: Zusammenhang zwischen DDT /PCP-Konzentrationen im Holz und Belastungsstufen
| PCP–Konzentrationen | Belastungsstufen | ||
|---|---|---|---|
| im Holz | Belastungsstufen | ||
| [mg/kg] | |||
| < 1 mg/kg | unbelastet | ||
| 1-10 mg/kg | eventuell sekundärbelastet | ||
| >10mg/kg | von einer Behandlung bzw. Kontaktkontamination ist aus- zugehen | ||
| ca. 50–100 mg/kg | Kontaktkontamination durch Lagerung von unbehandel- tem Holz zusammen mit behandelten Hölzern (zum Zeit- punkt der Kontamination) | ||
| bis 100 mg/kg | Profilbretter aus Importhölzern, die zum vorübergehen- den Schutz während Lagerung und Transport mit wässri- ger Lösungen von PCP-Na (Natriumsalz des Pentachlor- phenols) behandelt wurden, unmittelbar nach der Bearbeitung | ||
| > 100mg/kg | starke Belastung | ||
| bis ca. 1.000 mg/kg | heute, im durchtränkten Bereich (Abnahme durch Ausga- sung) | ||
| bis > 10.000 mg/kg | unmittelbar nach der Anwendung, im durchtränkten Be- reich |
Die Holzschutzmittelkonzentrationen, bezogen auf das klassische Holzschutzmittel Lindan, lagen in den untersuchten Materialproben unterhalb der Bestimmungsgren- ze. Das Holzschutzmittel Lindan war in den untersuchten Materialproben nicht nachweisbar, die untersuchten Holzwerkstoffe waren nicht mit dem Holzschutzmit- tel Lindan belastet (s. Tabelle 6).
Der Zusammenhang zwischen Lindan-Konzentrationen im Holz und zugeordneten Belastungsstufen [6] kann der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabellen 8) entnom- men werden.
Tabelle 8: Zusammenhang zwischen Lindan-Konzentrationen im Holz und Belastungsstufen
| Lindan–Konzentrationen | Belastungsstufen | ||
|---|---|---|---|
| im Holz | Belastungsstufen | ||
| [mg/kg] | |||
| < 1 mg/kg | unbelastet | ||
| > 10 mg/kg | behandelt |
*)Nach Auskunft der ARGUK Umweltlabor GmbH sollte die Bewertung der Materialbelastung an DDT in Annähe- rung an die Bewertungsgrundlagen für PCP erfolgen, da separate Bewertungskriterien für DDT bisher nicht vor- liegen.
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Die Holzschutzmittelwirkstoffkonzentrationen, bezogen auf die selteneren Holz- schutzmittelwirkstoffe, lagen in den untersuchten Materialproben alle unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die selteren Holzschutzmittelwirkstoffe waren in den un- tersuchten Materialproben nicht nachweisbar. Die untersuchten Holzwerkstoffe wa- ren nicht mit den selteren Holzschutzmittelwirkstoffen belastet (s. Tabelle 6).
In den aus der baulichen Anlage entnommenen Materialproben konnten keine Holzschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen werden (s. Tabelle 6). Die nach Regelver- mutung der AltholzV [21] eingestuften schadstoffhaltigen Holzwerkstoffe – Althölzer der Kategorie IV (s. Tabelle 10) - können aufgrund einer zu geringen Raumbeladung zu keiner nennenswerten Belastung der Raumluft mit Holzschutzmittelwirkstoffe führen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Belastung der Innen- raumluft mit Holzschutzmittelwirkstoffen wahrscheinlich ausgeschlossen werden kann, d.h. gesundheitliche Risiken bzw. gesundheitliche Gefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer in der Vergangenheit wahrscheinlich nicht vorlagen. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können wahrscheinlich ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Eine abschließende bzw. endgültige Gefährdungsbeurteilung kann noch nicht abgegeben werden, da eine umfassende Untersuchung von Holzwerkstoffen auf eine Belastung mit Holz- schutzmittelwirkstoffen im Bereich des Dachgeschosses zum Zeitpunkt der Gebäu- deschadstoffuntersuchung nicht möglich war (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner). Die Entnahme von weiteren Materialproben von Holzwerkstoffen zur Un- tersuchung auf Holzschutzmittelwirkstoffe ist zur Abklärung einer möglichen Gefah- rensituation bzw. für eine abschließende bzw. endgültige Gefährdungsbeurteilung noch erforderlich, wenngleich die Wahrscheinlichkeit als gering angesehen wird, bei diesen Nachuntersuchungen noch Holzschutzmittelwirkstoffe in Holzwerkstoffen nachzuweisen.
3.4 Fundstellen In der baulichen Anlage sind diverse Holzwerkstoffe in Innenraumbereichen vor- handen bzw. verbaut worden. Es handelt sich bei der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 9) nur um eine beispielhafte Benennung von Holzwerkstoffen, die im Zu- sammenhang mit der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage mit an Si- cherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgebaut und entsorgt werden müs- sen.
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Holzwerkstoffe aus dem Dachbodenbereich bzw. von dem Dachtragwerk sind hier nicht aufgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere das Dachtragwerk der baulichen Anlage erhalten werden soll bzw. gegebenenfalls nur ertüchtigt wer- den muss. Eine genaue Aufstellung der Holzwerkstoffe die zurückgebaut und ent- sorgt werden müssen, hat im Zuge der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu erfolgen.
Tabelle 9: Fundstellen von Holzwerkstoffen (exemplarisch)
| Nr. | Fundstelle(n) | Abfallbezeichnung | Material- | Hinweise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Einstufung nach | farbe | Dokumentation | ||||||
| AVV bzw. AltholzV) | Bild/Zeichnung | |||||||
| 1 | INNENBEREICH | Dielen, Fehlböden, Bretterscha- lungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | Abb.: 39-40 | ||||
| Erdgeschoss Saal, Dielenboden (Einzelfundstelle) | ||||||||
| 2 | INNENBEREICH | Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | Abb.: 41-42 | ||||
| Erdgeschoss/Kellergeschoss Bereich Küche Holztreppe (Einzelfundstelle) | ||||||||
| 3 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | Abb.: 43-44 | ||||
| Erdgeschoss Ausgang Innenhof Außentür (Einzelfundstelle) | ||||||||
| 4 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | Abb.: 45-46 | ||||
| Erdgeschoss Saal, Fensteranlage Fenster (diverse Fundstellen) | ||||||||
| 5 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | Abb.: 47-48 | ||||
| Obergeschoss Saal, Fensteranlage Fenster (diverse Fundstellen) |
Hinweise: Denkmalpflegerische Aspekte ob und welche Holzwerkstoffe im Hinblick auf den Denkmalschutz erhalten und auf- gearbeitet bzw. restauriert werden müssen (z.B. die historische Fensteranlage) können wir fachlich nicht beurtei- len und ist mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzuklären. Die Haupteingangstür zur baulichen Anlage besteht aus einem Metallwerkstoffen und ist deshalb in der Tabelle nicht aufgeführt.
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Tabelle 9: Fundstellen von Holzwerkstoffen (exemplarisch)
| Nr. | Fundstelle(n) | Abfallbezeichnung | Material- | Hinweise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Einstufung nach | farbe | Dokumentation | ||||||
| AVV bzw. AltholzV) | Bild/Zeichnung | |||||||
| 6 | INNENBEREICH | Türblätter und Türzargen von Innentüren / Wandpaneelen (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | Abb.: 49-52 | ||||
| Obergeschoss Türblätter u. andere Holzwerkstoffe (2 Fundstellen) | ||||||||
| 7 | INNENBEREICH | Dielen, Fehlböden, Bretterscha- lungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | Abb.: 53-56 | ||||
| Obergeschoss Balkon, Podeste (2 Fundstellen) |
3.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss nach der Regel- vermutung der AltholzV [21] mit Althölzern der Kategorie IV umgegangen werden, die mit Holzschutzmittelwirkstoffen belastet sind. Die PCP-Richtlinien [17] und die gefahrstoffrechtliche Regelung TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“[3] sowie die berufsgenossenschaftliche Regelung BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004, Anlage 6B „Kontaminierte Bereiche“[4] müs- sen bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage beachtet werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit holz- schutzmittelbelasteten Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
Wie bereits erwähnt, ist die Entnahme von weiteren Materialproben von Holzwerk- stoffen aus dem Dachbodenbereich zur Untersuchung auf Holzschutzmittelwirkstof- fe zur Abklärung einer möglichen Gefahrensituation bzw. für eine abschließende bzw. endgültige Gefährdungsbeurteilung noch erforderlich, wenngleich die Wahr- scheinlichkeit als gering angesehen wird, bei diesen Nachuntersuchungen noch Holzschutzmittelwirkstoffe in Holzwerkstoffen nachzuweisen.
Hinweise: Denkmalpflegerische Aspekte ob und welche Holzwerkstoffe im Hinblick auf den Denkmalschutz erhalten und auf- gearbeitet bzw. restauriert werden müssen (z.B. die historische Fensteranlage) können wir fachlich nicht beurtei- len und ist mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzuklären. Die Haupteingangstür zur baulichen Anlage besteht aus einem Metallwerkstoffen und ist deshalb in der Tabelle nicht aufgeführt.
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3.6 Entsorgung Die Klassifizierung der in der baulichen Anlage vorhandenen Holzwerkstoffe wurde nach der Regelvermutung der AltholzV [21] vorgenommen. Als Regelvermutung können die Hinweise auf den Abfallschlüssel in Anhang III der AltholzV [21] heran- gezogen werden. Zusätzlich wurden die Befundergebnisse der Materialprobenun- tersuchung von Holzwerkstoffen auf Holzschutzmittelwirkstoffe beigezogen. Danach sind sämtliche Holzwerkstoffe aus dem Innenbereich der baulichen Anlage, mit Ausnahme der Holzwerkstoffe der Fensteranlage und einer Außentür, als nicht be- lastete Holzwerkstoffe einzustufen und werden der Altholzkategorie II zugeordnet (s. Tabelle 10).
Damit fallen sämtliche Abfallhölzer aus dem Innenbereich der baulichen Anlage nach der AltholzV [21] und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16], mit Aus- nahme der Holzwerkstoffe der Fensteranlage und einer Außentür, unter die nicht gefährlichen Abfälle (Altholzkategorie II). Die Holzwerkstoffe der Fensteranlage und eine Außentür fallen unter die gefährlichen Abfälle (Altholzkategorie IV). Zusätzlich handelt es sich bei den Holzwerkstoffen der Fensteranlage um asbesthaltige Bau- stoffe bzw. Bauteile. Die Abfallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummern sowie die den einzelnen Holzwerkstoffen zugeordneten Altholzkategorien können der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 10) entnommen werden.
Tabelle 10: Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummern
| Nr. | Fundstelle(n) | Abfallbezeichnung (Einstufung nach AVV bzw. AltholzV) | Abfallbezeichnung | Material- farbe | Material- | Abfall- schlüssel | Abfall- | Altholz- kategorie | Altholz- | Hinweise | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Einstufung nach | farbe | schlüssel | kategorie | Dokumentation | |||||||
| AVV bzw. AltholzV) | Bild/Zeichnung | ||||||||||
| 1 | INNENBEREICH | Dielen, Fehlböden, Bretter- schalungen aus dem Innen- ausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | 170201 | II | Abb.: 39-40 | |||||
| Erdgeschoss Saal, Dielenboden (Einzelfundstelle) | |||||||||||
| 2 | INNENBEREICH | Holzwerkstoffe, Schal- hölzer, behandeltes Voll- holz (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | 170201 | II | Abb.: 41-42 | |||||
| Erd- Kellergeschoss Bereich Küche Holztreppe (Einzelfundstelle) |
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Tabelle 10: Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummern
| Nr. | Fundstelle(n) | Abfallbezeichnung (Einstufung nach AVV bzw. AltholzV) | Abfallbezeichnung | Material- farbe | Material- | Abfall- schlüssel | Abfall- | Asbest Altholz- kategorie | Asbest | Hinweise | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Einstufung nach | farbe | schlüssel | Altholz- | Dokumentation | |||||||
| AVV bzw. AltholzV) | kategorie | Bild/Zeichnung | |||||||||
| 3 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | 170204* | IV | Abb.: 43-44 | |||||
| Erdgeschoss Ausgang Innenhof Außentür (Einzelfundstelle) | |||||||||||
| 4 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | 170605* 170204* | Asbest IV Hinweis: Fußnote | Abb.: 45-46 | |||||
| Erdgeschoss Saal, Fensteranlage Fenster (diverse Fundstellen) | |||||||||||
| 5 | INNENBEREICH | Fenster, Fensterstöcke Außentüren | diverse | 170605* 170204* | Asbest IV Hinweis: Fußnote | Abb.: 47-48 | |||||
| Obergeschoss Saal, Fensteranlage Fenster (diverse Fundstellen) | |||||||||||
| 6 | INNENBEREICH | Profilblätter für die Raum- ausstattung, Deckenpanee- le, Zierbalken usw. (ohne schädliche Verunreinig- ungen) | diverse | 170201 | II | Abb.: 49-52 | |||||
| Erdgeschoss Nebenräume Wandpanelle (jeweils 6 Felderflächen, beide Stirnseiten) | |||||||||||
| 7 | INNENBEREICH | Dielen, Fehlböden, Bretter- schalungen aus dem Innen- ausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) | diverse | 170201 | II | Abb.: 53-56 | |||||
| Obergeschoss Balkon, Podeste (2 Fundstellen) |
Im Zuge der Generalsanierung der baulichen Anlage werden vermutlich noch ande- re Abfallhölzer anfallen als die in der Tabelle 10 genannten. Die Klassifizierung die- ser Hölzer hat dann nach der AltholzV [21] und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] zu erfolgen.
Hinweis: Nach telefonischer Rücksprache mit Hr. Lorig von der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, fallen dieFenster der Fensteranlage mit asbesthaltigem Fensterkitt zwar auch unter die AltholzV [21], es handelt sich aber abfallrechtlich um einenas- besthaltigen Baustoffe- bzw. ein asbesthaltiges Bauteile mit derAbfallschlüsselnummer 170605*.Im Entsorgungs- fall muss der asbesthaltige Fensterkitt von den Holzbauteilen abgetrennt werden. Es entstehen dann zwei Abfall- fraktionen die beide als besonders gefährliche Abfälle eingestuft werden müssen. Der abgetrennte asbesthaltige Fensterkitt fällt dann unter dieAbfallschlüsselnummer 170605* und die Holzwerkstoffe fallen nach den Regelun- gen derAltholzV [21] und derAVV [16] unter dieAbfallschlüsselnummer 170204*.
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- KMF-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE (MINERALWOLLE-DÄMMSTOFFE) 4.1 Grundlagen und Vorkommen Künstliche Mineralfasern (KMF) sind künstlich hergestellte anorganische Fasern, die in zwei Untergruppen aufgeteilt werden, die glasigen (amorphen) und die kristalli- nen KMF. Die glasigen (amorphen) KMF lassen sich in vier weitere Gruppen auftei- len: Endlosfasern, Mineralwolle, Keramikfasern / Hochtemperaturglasfasern und Superfeinfasern [22].
Hergestellt werden Mineralfaser-Erzeugnisse im Wesentlichen aus Glasrohstoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Recyclingmaterial wie beispielsweise Alt- glas. Mineralwoll-Erzeugnisse enthalten mindestens 90% künstliche Mineralfasern (KMF) glasiger (amorpher) Struktur, bis zu 7% Kunstharz, hergestellt aus Phenol, Harnstoff und Formaldehyd, ca. 1% Öle und weitere Zusätze, z.B. wasserabweisen- de Stoffe [22].
In baulichen und technischen Anlagen finden sich insbesondere Mineralfaser- Erzeugnisse zur Wärme-, Kälte-, Schalldämmung sowie zum Brandschutz in Form von Mineralwolle-Matten, Mineralwolle-Filzen, Mineralwolle-Platten, Mineralwolle- Formteilen, loser Mineralwolle (Sackware), Akustikdecken- u. Wandplatten usw. [22].
4.2 Erhebung 4.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartig auf Mineralwolle-Dämmstoffe überprüft. Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermitteln, die von alten Mine- ralwolle-Dämmstoffen in baulichen Anlagen ausgehen können. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplante Ge- neralsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tä- tigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkei- ten entstehen oder freigesetzt werden.
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Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Ge- fährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit welcher Art von Mineralwolle- Dämmstoffen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforder- lich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von Mineralwolle-Dämmstoffen aus der baulichen Anlage sicher- zustellen.
4.2.2 Materialprobenuntersuchungen Die im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen aus der baulichen Anlage entnom- menen Materialproben wurden von der gefta umweltlabor gmbh, Niemetzstraße 47- 49, 12055 Berlin untersucht. Die gefta umweltlabor gmbh ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH – Akkreditierungsurkunde D-PL-19370-01-00 vom 18.12.2019 nach DIN EN ISO -IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor, die Kompe- tenz besitzt, Prüfungen in folgenden Bereichen durchzuführen:
physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser), Abfall und Stoffen zur Verwertung, Boden so- wie Bodenluft; Probenahme von Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser, Was- ser aus Grundwasserleitern), Abfall bzw. Stoffen zur Verwertung; Fachmodule Wasser, Abfall sowie Boden und Altlasten
Die labortechnischen Untersuchungen der Mineralwolle-Dämmstoffe aus der bauli- chen Anlage (s. Tabelle 11) dienten der Ermittlung des KI-Wertes (Kanzerogenitäts- index) dieser Mineralwolle-Produkte. Die Befundergebnisse zu den aus der bauli- chen Anlage entnommenen Materialproben und die Probenahmestellen ergeben sich aus der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 11) und dem Fundstellenver- zeichnis in Form eines Lageplanes (s. Anhang, Anlage 10).
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Da die Ergebnisse der Materialprobenuntersuchungen gezeigt haben, dass in der baulichen Anlage nur „alte“ Mineralwolle-Dämmstoffe verbaut wurden, konnte die Anzahl der entnommenen Materialproben auf eine repräsentative Stichprobe be- schränkt werden.
Tabelle 11: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen (KI-Werte)
| Nr. | Probenahmestelle | Probenmaterial | Prüflabor | KI-Wert | KI-Wert | Dokumentation Bild/Zeichnung | Dokumentation | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Prüfbericht | Bild/Zeichnung | |||||||
| (Materialfarbe) | |||||||||
| Probenahmedatum: 18.07.2018 | |||||||||
| 1 (1)*) | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | gefta umweltlabor gmbh 2018/0725 2935-2938 | 13,43 | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 57-58 | ||||
| KG, Bereich | |||||||||
| Heizungsraum | |||||||||
| Bauteil Kamin | |||||||||
| Rauchgasrohreinführung | |||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff | |||||||||
| 2 (2)*) | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | gefta umweltlabor gmbh 2018/0725 2935-2938 | 26,24 | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.: 59-60 | ||||
| KG, Bereich | |||||||||
| Heizungsraum | |||||||||
| Haustechnik | |||||||||
| Heizungsanlage | |||||||||
| Warmwasserspeicher | |||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff | |||||||||
| 3 (3)*) | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | gefta umweltlabor gmbh 2018/0725 2935-2938 | 22,71 | entfällt (Entsorgung) | ||||
| EG, Bereich | |||||||||
| Bühne | |||||||||
| Leichtbauständerwand | |||||||||
| (Gipskarton) –Dämmung | |||||||||
| zwischen Wandschalen | |||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff | |||||||||
| Hinweis: Entsorgung | |||||||||
| Baumaßnahme 2020 | |||||||||
| 4 (4)*) | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | gefta umweltlabor gmbh 2018/0725 2935-2938 | 24,06 | entfällt (Entsorgung) | ||||
| EG, Bereich | |||||||||
| Saal | |||||||||
| Bauteil Fenster | |||||||||
| Fensteröffnung | |||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff | |||||||||
| Hinweis: Entsorgung | |||||||||
| Baumaßnahme 2020 |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 4).
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Die Mineralwolle-Dämmstoffe hinter einer Leichtbauständerwand im Bühnenbe- reich und an der Fensteranlage wurden in der Zwischenzeit demontiert bzw. fachge- recht entsorgt. In den Lageplänen werden jedoch sämtliche aus der baulichen Anla- ge entnommenen Materialproben aufgeführt bzw. dargestellt. Der Prüfbericht des Prüflabors zu den Materialprobenuntersuchungen liegt dem Sachverständigengut- achten bei (s. Anhang, Anlage 4).
Die Bestimmungsgrenze (BG) und das Analysenverfahren für die Ermittlung bzw. Berechnung des KI-Wertes sind in der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 12) zu- sammengestellt. Weitergehende Erläuterungen können dem Prüfbericht entnom- men werden (s. Anhang, Anlage 4).
Tabelle 12: Laborarbeiten
| Analysenverfahren | Bestimmungsgrenze | |||
|---|---|---|---|---|
| Feststoff | ||||
| mg/kg Ts. | ||||
| Natrium[Na] | ICPDIN EN ISO11885 | 5,0 | ||
| Kalium [K] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 | ||
| Barium [Ba] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 | ||
| Aluminium [Al] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 | ||
| Magnesium [Mg] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 | ||
| Calcium [Ca] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 | ||
| Bor [B] | ICP DIN EN ISO 11885 | 5,0 |
4.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung Grundsätzlich ist bei Mineralfaser-Erzeugnissen zwischen „alten“ und „neuen Mine- ralfaser-Erzeugnissen“ zu unterscheiden. Bei Produkten, die vor 1996 hergestellt wurden, ist davon auszugehen, dass es sich um „alte“ Mineralfaser-Erzeugnisse handelt. Zwischen 1996 bis zum Herstellungsverbot am 01.06.2000 wurden sowohl „alte“ als auch „neue Mineralfaser-Erzeugnisse“ hergestellt und in bauliche Anla- gen eingebaut [7]. Nach dem 01.06.2000 durften nur noch „neue Mineralfaser- Erzeugnisse“ hergestellt und in bauliche Anlagen eingebaut werden. Rein äußerlich sind „alte“ und „neue Mineralfaser-Erzeugnisse“ nicht voneinander zu unterschei- den.
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 4).
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Künstliche Mineralfasern (KMF) aus alten Mineralfaser-Erzeugnissen weisen ein krebserzeugendes Potential auf. Ein Großteil der in alten Mineralwolle- Erzeugnissen enthaltenen künstlichen Mineralfasern (KMF) ist so fein, dass sie beim Einatmen in die Lunge gelangen können und aufgrund ihrer Zusammensetzung dort nur schwer abgebaut werden. Wegen der Lungengängigkeit von künstlichen Mine- ralfasern (KMF) aus alten Mineralfaser-Erzeugnissen und ihrer biologischen Bestän- digkeit wurden Parallelen zu den bekanntermaßen krebserzeugenden Asbestfasern gesehen. Darüber hinaus können künstliche Mineralfasern (KMF) aus alten und neuen Mineralfaser-Erzeugnissen in Einzelfällen aufgrund ihrer Zusatzstoffe (for- maldehydbasierte Zusatzstoffe) zu allergischen Reaktionen, Hautreizungen, Juck- reiz und Reizungen der Augen und Atemwege führen.
Die Bewertung von alten Mineralwolle-Erzeugnissen mit WHO-Fasern (anorgani- sche Fasern mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und einem Länge- zu-Durchmesser-Verhältnis von 3:1) erfolgt nach den Kategorien für krebserzeu- gende Stoffe in Anhang I der CPL-Verordnung und für glasige Fasern zusätzlich auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindexes KI, der sich für die jeweils zu bewerten- den WHO-Fasern aus der Differenz zwischen der Summe der Massegehalte (in v.H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem dop- pelten Massengehalt (in v.H.) von Aluminiumoxid ergibt [7], [23].
Der KI-Wert stellt eine Korrelation zwischen der chemischen Zusammensetzung und derBiobeständigkeitaufgrund tierexperimenteller Untersuchungen her [24]:
KI = NA, K, B, Ca, MG, Ba-Oxide – 2 x Al-Oxid
-
Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI 30 werden in die Kategorie 1B der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) einge- stuft. Bei diesen biopersistenten Fasern handelt es sich um Stoffe, die wahr- scheinlich beim Menschen karzinogen sind.
-
Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und < 40 wer- den in die Kategorie 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft. Bei diesen biopersistenten Fasern handelt es sich um Stoffe mit Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen.
-
Für glasige WHO-Fasern erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend, wenn deren Kanzerogenitätsindex KI ≥ 40 beträgt.
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Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehr- bringens und des Verwendens von Mineralwolle-Erzeugnissen, die nicht die Frei- zeichnungskriterien des Anhangs II (zu § 16 Absatz 2), Nummer 5 (Biopersistente Fasern) der Gefahrstoffverordnung [25] erfüllen. Somit gelten alle Mineralwolle- Erzeugnisse, die nach dem 01.06.2000 in bauliche Anlagen eingebaut bzw. in bauli- chen Anlagen verwendet wurden (sog. „neue Mineralwolle-Erzeugnisse“), im Sinne der Gefahrstoffverordnung als unbedenklich [7].
Für die „Freizeichnung“ vom Krebsverdacht hat der Gesetzgeber den Herstellern mehrere alternative Möglichkeiten (Kriterien) angeboten. Für die Freizeichnung ei- nes „neuen“ Produktes reicht es aus, wenn der Hersteller nachweist, dass das Pro- dukt eines der drei nachfolgend genannten Kriterien erfüllt [7]:
1. Kriterium: ein geeigneter Intraperitonealtest hat kein Anzeichen von übermäßiger
Kanzerogenität ergeben
2. Kriterium: die Halbwertzeit nach intratrachealer Instillation von 2 Milligramm ei-
ner Fasersuspension für Fasern mit einer Länge von mehr als 5 Mikrometer, ei-
nem Durchmesser von weniger als 3 Mikrometer und einem Länge-zu-
Durchmesser-Verhältnis von größer als 3 zu 1 (WHO-Fasern) beträgt höchstens
40 Tage
3. Kriterium: der Kanzerogenitätsindex KI, der sich aus der Differenz zwischen der
Summe der Massengehalte (in Prozent) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor,
Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in Prozent) von
Aluminiumoxid ergibt, ist bei künstlichen Mineralfasern mindestens 40
Für den Zeitraum zwischen 1996, dem Beginn der Umstellung auf „neue“ Produkte, und Mitte 2000, dem Herstellungsverbot für „alte“ Produkte, ergibt sich damit fol- gende Schwierigkeit: Der KI eines eingebauten Produktes kann einen Wert kleiner als 40 aufweisen – und damit eine Einstufung in die Kategorie 1B (wahrscheinlich beim Menschen karzinogen) bzw. eine Einstufung in die Kategorie 2 (Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen) aufweisen – es kann sich aber dennoch um ein (nach dem 1. oder 2. Kriterium) freigezeichnetes „neues“ Mineralfaser-Produkt handeln [7].
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In solchen Fällen kann eine Klärung nur mit Hilfe der Produktunterlagen (Sicher- heitsdatenblatt) aus der Zeit des Einbaus erreicht werden. Sofern entsprechende Dokumente noch verfügbar sind und das Produkt als freigezeichnet ausweisen, ist die Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes nicht erforderlich bzw. ein eventuell bereits ermittelter Kanzerogenitätsindex irrelevant. Sind jedoch keine geeigneten Dokumente mehr verfügbar oder verbleiben Zweifel, ist bei dem fraglichen Produkt gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 [26] stets von einer Einstufung in dieKategorie 1B (wahrscheinlich beim Menschen karzinogen) auszugehen.
Die Bewertung von „neuen“ Mineralwolle-Erzeugnissen mit einem Herstellungsda- tum nach dem 01.06.2000 auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindexes KI, kann zu falsch positiven Ergebnissen führen, also zu einem falschen Verdacht auf karzi- nogene Wirkung. Wenn wirtschaftlich sinnvoll, insbesondere wenn die Vermutung besteht, dass neue Mineralwolle vorliegt, sollte über die Gütergemeinschaft Mine- ralwolle e.V. eine vollchemische Analyse durchgeführt werden. Über einen Ver- gleich der Untersuchungsergebnisse mit Analyseergebnissen aus Datenbanken von „neuen“ Mineralwolle-Erzeugnissen kann zweifelsfrei ermittelt werden, ob es sich tatsächlich um „neue“ Mineralwolle-Erzeugnisse handelt, die die Freizeichnungskri- terien nach der Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Die untersuchten Mineralwolle-Dämmstoffe aus der baulichen Anlage weisen alle einen KI-Wert von 30 auf und müssen deshalb in die ungünstigste Kategorie 1B eingestuft werden, d.h. es handelt sich um Stoffe, die wahrscheinlich beim Men- schen karzinogen sind. Die untersuchten Mineralwolle-Dämmstoffe müssen den sogenannten„alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen zugeordnet werden.
Eine Bewertung von Gesundheitsrisiken durch KMF-haltige Baustoffe und Bauteile in baulichen Anlagen kann nicht über bauordnungsrechtliche Regelungen vorge- nommen werden, da lediglich für die Gebäudeschadstoffe Asbest, PCB und PCP einschlägige Richtlinien vorliegen, die in Form von Technischen Baubestimmungen ins Baurecht eingeführt worden sind.
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Das potenzielle Gefährdungspotential von alten Mineralwolle-Dämmstoffen in bau- lichen Anlagen erfolgt über eine genaue und umfassende Erkundung/Erfassung von KMF-haltigen Baustoffen und Bauteilen. In Abhängigkeit von der Einbausitua- tion und dem Erhaltungszustand kann es zur Ermittlung des tatsächlichen Gefähr- dungspotentials erforderlich sein, Raumluftmessungen und/oder Staubkontaktpro- benuntersuchungen durchzuführen.
Bei der Gebäudeuntersuchung wurden alte Mineralwolle-Dämmstoffe in der bauli- chen Anlage festgestellt bzw. es sind noch alte Mineralwolle-Dämmstoffe in der baulichen Anlage vorhanden. Es wurden im Jahr 2020 vorgezogene kleinere Schad- stoffsanierungsarbeiten in der baulichen Anlage durch eine zugelassene Fachfirma durchgeführt. Dabei wurden u.a. alte Mineralwolle-Dämmstoffe von unterschiedli- chen Bauteilen/Bauteilgruppen der baulichen Anlage ausgebaut bzw. demontiert und fachgerecht entsorgt (s. Tabellen 11).
Die noch in der baulichen Anlage vorhandenen alten Mineralwolle-Dämmstoffe werden aufgrund ihres Erhaltungszustandes und wegen der vorgefundenen Ver- wendungsformen bzw. der Einbausituation als unkritisch eingestuft. Eine nennens- werte Freisetzung von Produktfasern aus alten Mineralwolle-Dämmstoffen in die Innenraumluft der baulichen Anlage kann nicht erfolgen. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch die alten Mineralwolle-Dämmstoffe lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Bau- begehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Weitergehende Untersuchungen wie Raumluftmessungen und/oder Staubkontaktprobenuntersuchungen, waren nicht erforderlich und wurden nicht durchgeführt.
4.4 Fundstellen In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen Bau- stoffe bzw. Bauteile/Bauteilgruppen an haustechnischen Anlagen im Heizungsraum festgestellt bzw. sind noch vorhanden, die aus alten Mineralwolle-Dämmstoffen bestehen oder alte Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten (s. Anhang, Anlage 1 – Fo- todokumentation, Abb.: 57-60). Die nachfolgende Aufstellung (s. Tabelle 13) enthält eine Übersicht von Baustoffen bzw. Bauteilen/Bauteilgruppen aus/mit Mineralwol- le-Dämmstoffen, die den alten Mineralwolle-Dämmstoffen zugeordnet werden müssen und zwischenzeitlich noch nicht entsorgt worden sind (s. Tabelle 11).
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Tabelle 13: Fundstellen KMF-haltige Baustoffe bzw. Bauteile
| Fund- stelle Nr.: | Fundstelle(n) | Baustoff/Bauteil | KI-Wert | KI-Wert | Planunterlagen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | Dokumentation | |||||||
| (Materialfarbe) | Bild/Zeichnung | |||||||
| TECHNISCHEGEBÄUDEAUSRÜSTUNG | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | 13,43 | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.:57-58 | ||||
| KG, Bereich | ||||||||
| Heizungsraum | ||||||||
| Bauteil Kamin | ||||||||
| Rauchgasrohreinführung | ||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff | ||||||||
| entfällt | INNENBEREICH | Mineralwolle- Dämmstoff (Farbe: gelblich) | 26,24 | Fotodokumentation Anhang, Anlage 1 Abb.:59-60 | ||||
| KG, Bereich | ||||||||
| Heizungsraum | ||||||||
| Haustechnik | ||||||||
| Heizungsanlage | ||||||||
| Warmwasserspeicher | ||||||||
| Mineralwolle-Dämmstoff |
4.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss mit alten Mineral- wolle-Dämmstoffen umgegangen werden. Bei der Demontage und Entsorgung von alten Mineralwolle-Dämmstoffen aus baulichen Anlagen bzw. beim Umgang mit al- ten Mineralwolle-Dämmstoffen in baulichen Anlagen, muss die gefahrstoffrechtli- che Regelung TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ [26] eingehalten werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbe- urteilung hinsichtlich eines Umgangs mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen ist er- forderlich.
Die an haustechnischen Anlagen im Heizungsraum noch vorhandenen alten Mine- ralwolle-Dämmstoffe sind abgängig und müssen vor Beginn der eigentlichen Gene- ralsanierungsarbeiten aus der baulichen Anlage fachgerecht ausgebaut und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Der Ausbau bzw. die Demontage von alten Mineralwolle-Dämmstoffen darf nur unter Beachtung von diversen Siche- rungs- bzw. Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Bei der geplanten Generalsan- ierung der baulichen Anlage sind alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verminderung der Freisetzung von Mineralfaserstaub zu ergreifen – die Faser- freisetzung ist auf das Unvermeidbare zu reduzieren.
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Sollten bei den Generalsanierungsarbeiten versteckt eingebaute oder überbaute al- te Mineralwolle-Dämmstoffe festgestellt werden, müssen diese als gefährliche Ab- fälle zur Vermeidung einer Kontamination der Baustellenumgebung mit Mineralfa- serstaub und auch im Hinblick auf eine strikte Abfalltrennung sofort fachgerecht ausgebaut bzw. demontiert werden [27], [28].
4.6 Entsorgung Die noch in der baulichen Anlage vorhandenen Mineralwolle-Dämmstoffe (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation u. Tabelle 14) fallen nach der Abfallver- zeichnis-Verordnung (AVV)[16] unter die gefährlichen Abfälle. Die Abfallbezeich- nung und die Abfallschlüsselnummer können der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 14) entnommen werden.
Tabelle 14: Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummer
| Nr. | Nr. | Fundstelle(n) | Abfallbezeich- | Material- | Abfall- schlüssel | Abfall- | Entsorgungs- nachweis | Entsorgungs- | Foto- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nung | farbe | schlüssel | nachweis | dokumen- | |||||||||
| tation | |||||||||||||
| 1 | alte Mineralwolle- Dämmstoffe in der baulichen Anlage (Bereich Haustechnik) | Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stof- fen besteht oder sol- che Stoffe enthält | gelbliche Farbe | 170603* | Begleitscheinverfahren (elektronisch) | s. Anhang Anlage 1 Abb. 57-60 |
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- MKW-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
- 1 Grundlagen und Vorkommen Kohlenwasserstoffe sind wesentlicher Bestandteil des Erdöls und werden durch Raf- fination als Fraktionen unterschiedlicher Siedebereiche daraus isoliert. Entspre- chend reicht die Bandbreite der möglichen Konsistenzen von flüssig und leicht be- weglich (Benzin) bis hin zu wachsartig fest (Ceresin). Die einzelnen Fraktionen sind als Benzine, Kerosine, Dieselöle, Heizöle, Schmieröle, Paraffine und Ceresin im Handel. Sie sind leichter als Wasser und mit Wasser nicht mischbar, jedoch in ge- ringem Umfang darin löslich [28].
Bei umfassenden Gebäudesanierungsmaßnahmen oder einem Gebäuderückbau ist vor allem auf nutzungsbedingte Verunreinigungen der Bausubstanz im Bereich von Werkstätten, Hydraulikanlagen, Maschinenstandorten (Pressen, Drehbänke, Fräs- maschinen usw.) mit Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MKW) zu achten. Starke Staubanhaftungen, dunkle Verfärbungen, Ölgeruch und abperlendes Wasser sind typische Hinweise auf Mineralölkohlenwasserstoff (MKW)-Kontaminationen [28].
5.2 Erhebung 5.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartig auf nutzungsbedingte Verunreinigungen der Bausubstanz mit Mi- neralkohlenwasserstoffen (MKW) geprüft.
Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von einer nutzungsbedingten Verunreinigung der Bausubstanz bzw. des Inventars mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW) ausgehen können. Darüber hin- aus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätig- keiten entstehen oder freigesetzt werden. EineTätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Ge- fährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaß- nahmen festgelegt worden sind.
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Für den Umgang mit MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit wel- cher Art von MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen aus der bauli- chen Anlage sicherzustellen.
5.2.2 Materialprobenuntersuchungen In der baulichen Anlage wurden keine Baustoffe bzw. Bauteile mit einer nutzerbe- dingten MKW-Verunreinigung festgestellt, weder im Außenbereich noch in Innen- raumbereichen. Es wurden keine Materialproben von Baustoffen bzw. Bauteilen aus der baulichen Anlage entnommen und auf eine MKW-Belastung untersucht.
5.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung Die potenziellen Auswirkungen von MKW auf die Gesundheit des Menschen variie- ren stark, sogenannte „aromatische“ MKW können als gentoxische Karzinogene wirken (d.h. sowohl die DNA, das genetische Zellmaterial schädigen, als auch Krebs auslösen), während einige „gesättigte“ MKW sich im menschlichen Gewebe anrei- chern und zuNebenwirkungen in der Leber führen können.
Eine Bewertung von Gesundheitsrisiken von mit MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen in baulichen Anlagen kann nicht über bauordnungsrechtliche Rege- lungen vorgenommen werden, da lediglich für die Gebäudeschadstoffe Asbest, PCB und PCP einschlägige Richtlinien vorliegen, die in Form von Technischen Baube- stimmungen ins Baurecht eingeführt worden sind. Das potenzielle Gefährdungspo- tential von MKW-Belastungen in baulichen Anlagen für die Gebäudenutzer kann im Regelfall über eine genaue und umfassende Erkundung/Erfassung von mit MKW- verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen ermittelt werden. In Abhängigkeit von der konkreten Schadenssituation kann es zur Ermittlung des tatsächlichen Gefähr- dungspotentialserforderlich sein, Raumluftmessungen durchzuführen.
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Da in Deutschland keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für MKW in der Innen- raumluft existieren, erfolgt eine gesundheitsrelevante Bewertung für flüchtige MKW normalerweise über die toxikologisch begründeten Vorsorgerichtwerte (RW I- Werte) bzw. Gefahrenrichtwerte (RW II-Werte) der Adhoc Arbeitsgruppe des Um- weltbundesamts IRK/AOLG [18] in der aktuell gültigen Form und darüber hinaus über die von der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF), veröffentlichten Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft [20].
Der Gefahrenrichtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungs- schwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Über- schreiten unverzüglich zu handeln ist, wobei davon ausgegangen wird, dass höhere Konzentrationen besonders für empfindliche Personen beim Daueraufenthalt in den Räumen gesundheitliche Gefährdungen hervorrufen können. Der Vorsorgericht- wert I (RW I) entspricht der Innenraumluft-Konzentration eines Stoffes, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.
Es konnte keine nutzungsbedingte Verunreinigung von Baustoffen bzw. Bauteilen mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW) in/an der baulichen Anlage festgestellt werden. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemali- gen Gebäudenutzer durch MKW-Belastungen lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Weitergehende Untersuchungen wie Raumluftmessungen waren nicht erforderlich und wurden nicht durchgeführt.
5.4 Fundstellen In/an der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen kei- ne nutzungsbedingten Verunreinigungen von Baustoffen bzw. Bauteilen mit Mine- ralkohlenwasserstoffen (MKW) festgestellt, weder im Außenbereich noch in Innen- raumbereichen.
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5.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Da keine nutzungsbedingten Verunreinigungen von Baustoffen bzw. Bauteilen mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW) in/an der baulichen Anlage festgestellt wur- den, sind keine gefahrstoffrechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschrif- ten, bezogen auf den Umgang mit MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen, zu beachten. Die Regelungen der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ [3] und die berufsgenossenschaftlichen Regelungen der BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage nicht beachtet werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbeur- teilung hinsichtlich eines Umgangs mit MKW-verunreinigten Baustoffen bzw. Bau- teilen ist nicht erforderlich.
5.6 Entsorgung Da keine nutzungsbedingten Verunreinigungen von Baustoffen bzw. Bauteilen mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW), in/an der baulichen Anlage, weder im Außen- bereich-- noch in Innenraumbereichen festgestellt werden konnten, sind auch keine Sanierungsmaßnahmen erforderlich bei der MKW-haltige Abfälle bzw. Abfallfrakti- onen entstehen könnten, die über eine LAGA-Analytik M20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)“[29] und/oder über eine Analytik nach Depo- nieverordnung[30] und/oder eine Kombinationsanalytik nach LAGA M20 und De- ponieverordnung zu klassifizieren wären. Die Abfallschlüsselnummer nach der Ab- fallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] für MKW-haltige Abfälle bzw. Abfallfraktio- nen würde sich dann über die Untersuchungsergebnisse der Deklarationsanalyse ergeben.
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- PAK-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
- 1 Grundlagen PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von mehreren hundert Einzelverbindungen mit mindestens drei eng aneinander gebundenen Benzolringen (mehrkernige aromatische Kohlenwas- serstoffe). Im weiteren Sinn wird aber auch der zweikernige aromatische Kohlen- wasserstoff Naphthalin zu den PAK gerechnet [6].
PAK entstehen beim Erhitzen oder Verbrennen von organischem Material unter Sauerstoffmangel. Sie kommen sowohl in der Luft gasförmig (leichtflüchtige PAK mit bis zu 4 kondensierten aromatischen Ringen und Siedepunkten bis ca. 400oC) als auch an Staubteilchen oder Rußpartikel gebunden (schwerflüchtige PAK mit 4 bis 6 kondensierten aromatischen Ringen und Siedepunkten von ca. 400 bis 550oC) vor und sind überall in der Umwelt anzutreffen [31].
Die häufigsten in der Umwelt vorkommenden 16 PAK sind nach EPA:
Naphthalin Acenaphthylen Acenaphthen Fluoren Phenanthren Anthracen Fluoranthen Pyren Benz[a]anthracen Chrysen Benzo[b]fluoranthen Benzo[k]fluoranthen Benzo[a]pyren Dibenzo[a,h]anthracen Benzo[g,h,i]perylen Indeno[1,2,3-c,d]pyren
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Bis etwa Anfang der 1970er, teilweise aber auch später wurden Dachpappen, An- striche und Kleber auf Teerbasis eingesetzt, die hohe Konzentrationen an gesund- heits- und umweltschädlichen PAK enthalten und asbesthaltig sein können [7]. Produkte für den Baubereich, die PAK enthalten, sind insbesondere Steinkohlen- teer/öl(produkte) (mit sehr hohen PAK-Gehalten > 30% [6]) und Bitumen bzw. Bi- tumenerzeugnisse (mit vergleichsweise geringen PAK-Gehalten von in der Regel weit unter 100 mg/kg [6]).
Verwendung von Steinkohlenteer(produkten) im Baubereich [6]: Asphalt-Fußbodenplatten (mit Steinkohlenteerweichpech als Bindemittel) Holzschutzmittel (Steinkohlenteeröl) Teerbahnen(pappen) Teerklebstoffe für Parkettböden
Verwendung von Bitumen im Baubereich (Hochbau/Innenraumbereich) [6]: Asphalt-Fußbodenbeläge (Gussasphalt, Hochdruckplatten) Bitumenkleber(z.T. asbesthaltig; bis 1981 teilweise auch mit Teerbestandteilen) bituminierte Dichtungs- und Dachbahnen Bautenschutz: Bitumenlösungen, Bitumenvergussmassen, Bitumenlacke, Bitumenemulsionen, bituminierte Spachtelmasse
6.2 Erhebung 6.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe auf zugängliche PAK-verdächtige Baustoffe bzw. Bauteile (Bitumen/Teer- bzw. Steinkohlenteerprodukte) im Außen- u. Innenbereich überprüft, die auch asbesthal- tig sein können. Die erdberührten Bauteile der baulichen Anlage und die Boden- platte bzw. die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte wurden wegen des hohen Kostenaufwandes nicht auf mögliche PAK-haltige Baustoffe bzw. Bauteile unter- sucht, die auch asbesthaltig sein können. Diese Untersuchungen sind nur dann er- forderlich, wenn die bauliche Anlage komplett abgebrochen bzw. zurückgebaut bzw. teilweise abgebrochen bzw. zurückgebaut werden soll oder Arbeiten an die- sen Bauteilen durchgeführt werden müssen. Im Zuge eines selektiven Abbruchs- bzw. eines verwendungsorientierten Rückbaus der baulichen Anlage können diese Untersuchungen mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden und sind dann auch zwingend erforderlich.
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Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von PAK-haltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen und/oder PAK-haltigen Bau- stoffen- bzw. Bauteilen, die zusätzlich Asbest enthalten, ausgehen können. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplan- te Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätig- keiten entstehen oder freigesetzt werden. EineTätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Ge- fährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaß- nahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen und/oder PAK-haltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen die zusätzlich Asbest enthalten, bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit welcher Art von PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bautei- len und/oder PAK-haltigen Baustoffen- bzw. Bauteilen die zusätzlich Asbest enthal- ten, umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen, die auch asbesthaltig sein können, aus der baulichen Anlage sicherzustellen.
6.2.2 Materialprobenuntersuchungen Im Rahmen der Schadstoffuntersuchung wurde eine Materialprobe von einem PAK- verdächtigen Baustoff bzw. Bauteil (Bitumenprodukt bzw. Teer- Steinkohlenteerpro- dukt) aus der baulichen Anlage entnommen. Die Materialprobe wurde von der gefta umweltlabor gmbh, Niemetzstraße 47-49, 12055 Berlin untersucht.
Die gefta umweltlabor gmbh ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH – Akkreditierungsurkunde D-PL-19370-01-00 vom 18.12.2019 nach DIN EN ISO - IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflabor, die Kompetenz besitzt, Prüfungen in fol- genden Bereichen durchzuführen (s. Folgeseite):
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physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser), Abfall und Stoffen zur Verwertung, Boden so- wie Bodenluft; Probenahme von Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser, Was- ser aus Grundwasserleitern), Abfall bzw. Stoffen zur Verwertung; Fachmodule Wasser, Abfall sowie Boden und Altlasten
Das Befundergebnis zu der aus der baulichen Anlage entnommenen Materialprobe und die Probenahmestelle ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 15) und dem Fundstellenverzeichnis in Form einesLageplans (s. Anhang, Anlage 11). Der Prüfbericht des Prüflabors zu der Materialprobenuntersuchung liegt dem Sachverständigengutachten bei(s. Anhang, Anlage 5).
In der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 15) ist neben der ∑ PAK (EPA) auch das Analysenergebnis für den bekanntesten gesundheitlich relevanten Vertreter der PAK, das so genannte Benzo[a]pyren (BaP) in mg/kg Untersuchungsmaterial aufge- führt, da diese Verbindung als Leitsubstanz bei der analytischen und der toxikologi- schen Beurteilung von PAK-Belastungen herangezogen wird.
Tabelle 15: Befundergebnis - Materialprobenuntersuchung
| Lfd. Nr. | Lfd. | Probe- nahme- datum | Probenahmestelle | Probenmaterial | Befund Prüflabor/Prüfbericht | Befund | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produktname | Prüflabor/Prüfbericht | ||||||||
| (Materialfarbe) | ||||||||||
| BaP-Gehalt | ∑PAK (EPA) | |||||||||
| [mg/kg Ts.] | [mg/kg Ts.] | |||||||||
| 1 (1)*) | 17.08.18 | AUßENBEREICH | Bitumenschweiß- bahn(en) (schwarze Farbe) | 0,11 gefta umweltlabor gmbh 2018/0821 3623 | 1,76 gefta umweltlabor gmbh 2018/0821 3623 | |||||
| DG, Anbau, Balkon Gebäuderückseite Flachdachkonstruktion Bitumenschweißbahn(en) |
*) Nummerierung entsprechend Prüf- bzw. Untersuchungsbericht (s. Anhang, Anlage 5). Hinweis: Bei der Bitmenschweißbahn auf der Flachdachkonstruktion eines Anbaus/Balkons auf der Gebäuderück- seite handelt es sich, wie einschlägige Untersuchungen gezeigt haben, um keinenasbesthaltigenBaustoff bzw. um kein asbesthaltiges Bauteil (s. Befundergebnisse Materialprobenuntersuchungen Kapitel 2, Tabelle 2, Nr. 58).
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Die Bestimmungsgrenze (BG) und das Analysenverfahren für die Untersuchung von Feststoffen auf ∑PAK bzw. BaP können der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 16) entnommen werden.
Tabelle 16: Laborarbeiten
| Analysenverfahren | Analysenverfahren | Bestimmungsgrenze | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Feststoff | ||||||
| Organische Stoffe | mg/kg Ts. | |||||
| ∑PAK (BaP) | LUA NRW Merkblatt Nr. 1 1994 | ∑PAK 0,15 / BaP 0,15 |
6.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung Einem erhöhten Gesundheitsrisiko sind Menschen ausgesetzt, welche in Gebäuden wohnen oder sich lange in Räumlichkeiten aufhalten, in denen eine Belastung mit PAK vorliegt. Zahlreiche PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind kanzerogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutschädigend), immuntoxisch (Schä- digung des Immunsystems), lebertoxisch, können zu Schleimhautreizungen führen und haben auch noch andere gesundheitsschädigende Wirkungen [6]. Der bekann- teste, gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Benzo[a]pyren (BaP). Diese Verbindung wird als Leitsubstanz bei der analytischen und der toxikologischen Be- urteilung von PAK-Belastungen herangezogen.
Eine Bewertung von Gesundheitsrisiken durch PAK-haltige Baustoffe und Bauteile mit/ohne Asbestanteile in baulichen Anlagen kann nicht über bauordnungsrecht- liche Regelungen vorgenommen werden, da lediglich für die Gebäudeschadstoffe Asbest, PCB und PCP einschlägige Richtlinien vorliegen, die in Form von Techni- schen Baubestimmungen ins Baurecht eingeführt worden sind. PAK-haltige Bau- stoffe und Bauteile mit Asbestanteilen fallen aufgrund ihrer Rohdichte von i.d.R. 3
1.000 kg/m nicht unter die Technische Baubestimmung Asbest (sog. Asbest- Richtlinien). Das potenzielle Gefährdungspotential von PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen mit und ohne Asbestanteile in baulichen Anlagen für die Gebäude- nutzer kann über eine genaue und umfassende Erkundung/Erfassung dieser Bau- stoffe bzw. Bauteile ermittelt werden.
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In Abhängigkeit von der Einbausituation und Raumbeladung kann es zur Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials erforderlich sein, Raumluftmessungen und/oder Hausstaubuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist eine eventuelle As- besthaltigkeit von PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen hinsichtlich des Gefähr- dungspotentials im Regelfall von untergeordneter Bedeutung, da die Asbestfasern in einer Bitumen- oder Teermatrix fest (stark) gebunden sind. Stattdessen ist die Emissionsrelevanz von PAK-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen, d.h. die Fähigkeit „flüchtige schädliche Substanzen“ in die Innenraumluft freizusetzen von aus- schlaggebender Bedeutung.
Da in Deutschland keine rechtsverbindlichen Grenzwerte für PAK in der Innenraum- luft bzw. im Hausstaub existieren, erfolgt eine gesundheitsrelevante Bewertung normalerweise über die toxikologisch begründeten Vorsorgerichtwerte (RW I- Werte) bzw. Gefahrenrichtwerte (RW II-Werte) der Adhoc Arbeitsgruppe des Um- weltbundesamts IRK/AOLG [18] in der aktuell gültigen Form.
Der Gefahrenrichtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungs- schwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Über- schreiten unverzüglich zu handeln ist, wobei davon ausgegangen wird, dass höhere Konzentrationen besonders für empfindliche Personen beim Daueraufenthalt in den Räumen gesundheitliche Gefährdungen hervorrufen können.
Der Vorsorgerichtwert I (RW I) entspricht der Innenraumluft-Konzentration eines Stoffes, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnis- stand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.
Der AGÖF-Leitfaden, Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter, mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) und Schwermetalle [19] und die von der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF), veröffentlichten Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft [20] für Hausstaubuntersuchungen und Innenraumluftmessungen können ebenfalls als Bewertungsgrundlage für mögliche Gesundheitsrisiken bzw. Gesund- heitsgefahren durch PAK-haltige Baustoffe bzw. Bauteile herangezogen werden.
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Bei der Gebäudeuntersuchung wurde ein PAK-haltiger Baustoff bzw. ein PAK- haltiges Bauteil ohne Asbestanteile im Außenbereich der baulichen Anlage festge- stellt. Bei dem untersuchten Baustoff bzw. Bauteil der Flachdachkonstruktion eines Anbaus, d.h. bei den Bitumenschweißbahnen handelt es sich um ein Bitumenpro- dukt [≤ 100 mg/kg Trockensubstanz (TS) PAK und Benzo[a]pyren (BaP)-Gehalt ≤ 50 mg/kg] mit einem relativ geringen PAK-Gehalt. Wie weitere labortechnische Un- tersuchungen gezeigt haben, enthalten die Bitumenschweißbahnen der Flachdach- konstruktion auch keine Asbestanteile.
Bitumenprodukte emittieren erfahrungsgemäß keine PAK in die Innenraumluft wenn sie in Innenraumbereichen vorkommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Bitumenschweißbahnen einer Flachdachkonstruktion, eines Anbaus der baulichen Anlage, um Bitumenprodukte im Außenbereich, die zu den Innenraumbe- reichen durch zusätzliche Bauteilschichten abgeschirmt sind. Ein Einfluss dieser Bi- tumenprodukte auf die Innenraumluft ist nicht zu befürchten. Gesundheitliche Risi- ken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch die festgestellten Bitumenprodukte in der untersuchten Flachdachkonstruktion lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der General- sanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Weitergehende Untersuchungen wie Raumluftmessungen und/oder Staubkontaktprobenuntersu- chungen, waren nicht erforderlich und wurden nicht durchgeführt.
6.4 Fundstelle In der baulichen Anlage wurde im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen im Au- ßenbereich ein PAK-haltiger Baustoff bzw. ein PAK-haltiges Bauteil (Bitumenpro- dukt)ohne Asbestanteile festgestellt (s. Tabelle 17).
Tabelle 17: Fundstelle PAK-haltiger Baustoffe bzw. PAK-haltiges Bauteil ohne Asbest
| Fund- stelle Nr.: | Fundstelle(n) | Bauteil/Baustoff | BaP-Gehalt | Planunterlagen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktname | ∑ PAK (EPA) | Dokumentation | |||||
| (Materialfarbe) | [mg/kg Ts.] | Bild/Zeichnung | |||||
| BAUTEIL–FLACHDACHSTUHLKONSTRUKTIONANBAU–OHNE ASBEST | |||||||
| entfällt | AUßENBEREICH | Bitumenschweißbahn(en) (schwarze Farbe) | 1,11 1,76 | Planunterlagen Anhang, Anlage 11 | |||
| DG, Anbau, Balkon Gebäuderückseite Flachdachkonstruktion Bitumenschweißbahn(en) (Einzelfundstelle) |
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Die erdberührten Bauteile der baulichen Anlage und die Bodenplatte bzw. die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte wurden wegen des hohen Kostenaufwan- des nicht auf mögliche PAK-haltige Baustoffe bzw. Bauteile untersucht, die auch asbesthaltig sein können. Eine Untersuchung der baulichen Anlage auf diese mög- licherweise schadstoffhaltigen Bauteile ist nur dann erforderlich, wenn das Bauwerk komplett abgebrochen bzw. zurückgebaut bzw. teilweise abgebrochen bzw. zurück- gebaut werden soll oder Arbeiten an diesen Bauteilen durchgeführt werden müs- sen.
6.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Nach den Regelungen der „PAK - Handlungsanleitung Umbau – Instandhaltung – Rückbau, Ausgabe Nov. 2007“ des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheits- schutz und technische Sicherheit Berlin – LAGetSi [32] und den Regelungen der TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ [33] und den Regelungen der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ [24] handelt es sich bei den untersuchten Bi- tumenschweißbahn der Flachdachkonstruktionen des Anbaus der baulichen Anlage, im Sinne des Arbeitsschutzes um kein teerhaltiges Material bzw. um keinen PAK- haltigen Gefahrstoff, da der ∑PAK-Gehalt (EPA) in dem untersuchten Baustoff bzw. Bauteil ≤ 100 mg/kg (TS) und der Benzo[a]pyren (BaP)-Gehalt ≤ 50 mg/kg TS be- trägt.
Bei dem untersuchten Baustoff bzw. Bauteil im Bereich der Flachdachkonstruktion des Anbaus der baulichen Anlage, d.h. bei der/den Bitumenschweißbahn(en) han- delt es sich im Sinne des Arbeitsschutzes um ein Bitumenprodukt [≤ 100 mg/kg Trockensubstanz (TS) PAK und Benzo[a]pyren (BaP)-Gehalt ≤ 50mg/kg] mit einem relativ geringen PAK-Gehalt. Wie weitere labortechnische Untersuchungen gezeigt haben, enthält die Bitumenschweißbahn der Flachdachkonstruktion auch keine As- bestanteile [7].
Bei Abbruch- bzw. Entsorgungsarbeiten an bitumenhaltigen Materialien ohne As- bestanteile muss die gefahrstoffrechtliche Regelung TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ [33] und die gefahrstoffrechtliche Re- gelung TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Berei- chen“ [3] sowie die berufsgenossenschaftliche Regelung BGR 128, 6B / DGUV Re- gel 101-004, Anlage 6B, „Kontaminierte Bereiche“ [4] nicht beachtet werden.
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Die Erstellung eines Arbeits- u. Sicherheitsplanes hinsichtlich eines Umgangs mit bitumenhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ohne Asbestanteile ist nicht erforder- lich, ebenso wenig wie die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.
6.6 Entsorgung Da im Zuge der geplanten Generalsanierungsarbeiten der Anbau auf der Gebäude- rückseite mit einer Flachdachkonstruktion wahrscheinlich abgebrochen werden muss, ist die Bitumenschweißbahn ohne Asbestanteile des Flachdaches nach den Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Ge- werbeabfall-Verordnung (GewAbfV) sowie weiterer relevanter Rechtsverordnun- gen, Richtlinienund Merkblätter einergeordneten Entsorgungzuzuführen.
Der im Außenbereich der baulichen Anlage festgestellte PAK-haltige Baustoff bzw. das PAK-haltige Bauteil ohne Asbestanteile, d.h. die PAK-haltigen Bitumen- schweißbahnen der Flachdachkonstruktion eines Anbaus werden abfallrechtlich den Bitumengemischen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301* fallen, d.h. der Abfallschlüsselnummer 170302 zugeordnet. Dieser Abfall fällt nach der Abfall- verzeichnis-Verordnung (AVV) [16] unter die nicht gefährlichen Abfälle.
Die Abfallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummer der Bitumenschweiß- bahn(en) ohne Asbestanteile der Flachdachkonstruktion eines Anbaus der bauli- chen Anlage kann der nachfolgenden Aufstellung (s. Tabelle 18) entnommen wer- den.
Tabelle 18: Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummer
| Nr. | Nr. | Fundstelle(n) | Fundstelle(n) | Abfallbezeich- | Material- | Abfall- schlüssel | Abfall- | Entsorgungs- nachweis | Foto- | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nung | farbe | schlüssel | dokumen- | |||||||||
| tation | ||||||||||||
| 1 | Bitumenschweißbahnen ohne Asbestanteile Flachdachkonstruktion – Anbau - Gebäuderückseite | Bitumengemische mit Ausnahme der- jenigen, die unter 170301* fallen | schwarz | 170302 | Transport- und Registrierlistenverfahren (Übernahmescheinverfahren) | entfällt |
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- CHLORPARAFFIN- PCB-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
- 1 Grundlagen und Vorkommen CHLORPARAFFINE: Komplexe Mischungen aus polychlorierten n-Alkanen, die Chlo- rierungsgrade zwischen 30 und 70 % aufweisen. Eine Unterteilung der Mischungen erfolgt anhand der Kettenlänge (Anzahl der Kohlenstoffatome) in kurz- (short chain CP = SCCP; C10-C13), mittel- (medium chain CP = MCCP; C14-C17) und langkettige (long chain CP = LCCP; C18-C30) CHLORPARAFFINE. CHLORPARAFFINE werden im großtechnischen Maßstab durch radikalische Chlorierung von Paraffinen gewon- nen, je nach Reaktionsbedingungen und des vorliegenden Paraffins, entstehen Pro- dukte unterschiedlicher Zusammensetzung.
Die Anwendungsgebiete von CHLORPARAFFINEN sind vielfältig. So werden sie in Kunststoffen als Weichmacher verwendet - insbesondere bei PVC. Ihre Wirkung als Additiv wird vor allem in Fugendichtstoffen, Metallbearbeitungsölen, Lacken und Farben genutzt. In Lacken und Farben haben CHLORPARAFFINE eine wichtige Funktion - nämlich als Weichmacher für Bindemittel. Im Bereich Metallbearbeitung wird CHLORPARAFFIN als Additiv eingesetzt. Außerdem werden sie aufgrund ihrer flammhemmenden Wirkung in Materialien, wie Kautschuk, Gummi und Kunststoff zusätzlich als wirksames Flammschutzmittel eingesetzt. Nach dem Verbot von PCB in offenen Anwendungen im Jahr 1978 wurden als Ersatz in Fugendichtungsmassen oft CHLORPARAFFINE eingesetzt. Der Einsatz von CHLORPARAFFINEN in Fugen- dichtungsmassen erfolgte aber auch bereits vor 1978. Montageschäume (z.B. Tür- und Fensterrahmen) enthalten ebenfalls häufig CHLORPARAFFINE.
Im Mai 2017 wurden die kurzkettigen CHLORPARAFFINE (SCCP) in den Anhang A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe aufgenommen. Durch diese Aufnahme in Anhang A werden SCCP offi- ziell als persistente organische Schadstoffe (POP) eingestuft und somit auf die glei- che Stufe wie z.B. Chlordan, Lindan, PCB und Hexabromcyclodecan (HBCD) gestellt und fallen unter die Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung). Kurzkettige CHLORPARAFFINE sind gemäß der Wasser-Rahmen-Richtlinie als prioritäre (beson- ders gefährliche) Stoffe eingestuft. Seit Dezember 2015 ist durch die Verordnung (EU) Nr. 2012/2030 das Inverkehrbringen sämtlicher Produkte, die mehr als 0,15 Masse-% SCCP enthalten, verboten.
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PCB: Synthetische Chemikalie aus der Gruppe der chlorierten aromatischen Koh- lenwasserstoffe. Je nach Anzahl und Bindungsort der Chlor-Atome am Biphenyl- Molekül sind insgesamt 209 Einzelverbindungen (ein- bis zehnfach chloriert) mög- lich, die als PCB-Kongenere bezeichnet werden [6]. In der Routineanalytik ist es nicht möglich, alle in einer Probe enthaltenen PCB-Kongenere zu bestimmen. Ge- mäß einer Konvention werden sechs ausgewählte Kongenere (Indikator – bzw. Leit- kongenere nach Ballschmiter/Zell) bestimmt und quantifiziert und zwar:
PCB 28 2,4,4‘-Trichlorbiphenyl PCB 52 2,2‘,5,5‘-Tetrachlorbiphenyl PCB 101 2,2‘,4,5,5‘-Pentachlorbiphenyl PCB 153 2,2‘,4,4‘,5,5‘-Hexachlorbiphenyl PCB 138 2,2‘,3,4,4‘,5‘-Hexachlorbiphenyl PCB 180 2,2‘,3,4,4‘,5,5‘-Heptachlorbiphenyl
Nach einer Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) werden die Gehalte der sechs Leitkongenere in der Probe addiert und mit 5 multipliziert, um die PCB-Gesamtkonzentration näherungsweise zu berechnen.
Der Hauptverwendungszeitraum für PCB-haltige Bauprodukte liegt in den 1960er und 1970er Jahren. 1978 wurde die Verwendung von PCB für „offene Syste- me/offene Anwendungen“ verboten. Seit 1983 werden PCB in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr hergestellt. Die Verwendung von PCB im elektrotechni- schen Bereich, beispielsweise für Kondensatoren, wurde 1984 beendet, d.h. bis 1984 können Kondensatoren PCB enthalten [7].
PCB kann aus verschiedenen Quellen in die Raumluft ausgasen, wobei zwischen Primärquellen (PQ) und Sekundärquellen (SQ) unterschieden wird. Primärquellen (PQ) sind Systeme, denen PCB zur Erzielung gewünschter Eigenschaften zugegeben wurde. Hierzu zählen offene Quellen bzw. offene Systeme und so genannte ge- schlossene Quellen bzw. geschlossene Systeme [6], [34].
Offene Quellen bzw. offene Systeme sind PCB-haltige Systeme ohne Abschirmung, die direkten Kontakt mit der Raumluft haben und aus denen PCB ungehindert in die Raumluft ausgasen kann. Bei geschlossenen Quellen bzw. geschlossenen Syste- men besteht kein direkter Kontakt zwischen der Raumluft und dem PCB, da die PCB-haltige Flüssigkeit in Behältern gegen ein Austreten gesichert ist.
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PCB wurde in geschlossenen Quellen bzw. geschlossenen Systemen verwendet [6]: als Kühl- und Isolierflüssigkeiten in Transformatoren, Groß- u. Kleinkon- densatoren (Kondensatoren finden sich beispielsweise in Leuchtstoff- lampen aber auch in Elektrogroßgeräten). Es handelt sich um elektro- technische Bauteile mit einem silberfarbigen, zylindrischen Gehäuse und einer Länge von ca. 10 cm. Bis 1984 enthielten solche Kondensatoren bis ca. 200 g PCB als Tränkmittel [7] als Öle in hydraulischen Geräten sowie als Schmier- und Getriebeöle.
PCB wurde in offenen Quellen bzw. offenen Systemen verwendet bzw. können ent- halten sein in [6] [34]: dauerelastischen Fugendichtungsmassen –FDM. Schwerpunktmäßig zwischen 1955 und etwa 1975 eingesetzt, Verwendungsmaximum zwi- schen 1964 und 1972; Verwendungsverbot 1978, in Einzelfällen wurden aber auch danach belastete Fugenmassen eingebaut [6], d.h. es wurden Verwendungen bis in die 1990er Jahre nachgewiesen, dabei handelt es sich aber um Ausnahmefälle [6] beispielsweise als:
- Gebäudetrennfugen
- Bewegungsfugen zwischen Betonfertigteilen
- Anschlussfugen (Fenster, Türzargen)
- Glasanschlussfugen an Fenstern
- Fugen im Sanitärbereich (selten) Anstrichstoffen und Beschichtungen Klebstoffen Deckenplatten (als Weichmacher bzw. Flammschutzmittel) Kunststoffen Kabelummantelungen
Sekundärquellen (SQ) sind Bauteile (z.B. Wandbekleidungen, Abhangdecken usw.) oder Gegenstände (z.B. Mobiliar oder Ausstattungsgegenstände wie Teppichböden oder Gardinen), die PCB meist über längere Zeit aus der durch Primärquellen belas- teten Raumluft aufgenommen haben. Sie vermögen ihrerseits die in der Oberfläche eingelagerten PCB nach und nach wieder in die Raumluft freizusetzen und tragen so neben den Primärquellen zur Raumluftbelastung bei.
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7.2 Erhebung 7.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartig auf CHLORPARAFFIN-haltige Baustoffe bzw. Bauteile und auf PCB- haltige Baustoffe bzw. Bauteile überprüft.
Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von CHLORPARAFFIN-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen und/oder PCB- haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen in baulichen Anlagen ausgehen können. Dar- über hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Be- schäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine Tätigkeit mit Gefahr- stoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Be- schäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderli- chen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit CHLORPA- RAFFIN-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen und/oder PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit welcher Art von CHLORPARAFFIN-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen und/oder PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von CHLORPARAFFIN-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen und/oder PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen aus der baulichen Anlage sicherzustellen.
7.2.2 Materialprobenuntersuchungen In der baulichen Anlage wurden keine PCB-haltigen offenen Quellen bzw. Systeme und keine PCB-haltigen geschlossenen Quellen bzw. geschlossene Systeme bzw. keine CHLORPARAFFIN-haltige Baustoffe bzw. Bauteile festgestellt. Es wurden kei- ne Materialproben von Baustoffen bzw. Bauteilen aus der baulichen Anlage ent- nommen und auf eine CHLORPARAFFIN/PCB-Belastung untersucht.
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7.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung CHLORPARAFFINE: Sind hochviskose Flüssigkeiten mit niedrigem Dampfdruck, schlecht wasser- aber gut fettlöslich (vergleichbar hohe Octanol-Wasser- Koeffizienten wie Organochlorpestizide/Dioxine/PCB) und tendieren zur Bioakkumu- lation. In der Umwelt werden CHLORPARAFFINE kaum abgebaut. Insbesondere die kurzkettigen CHLORPARAFFINE sind im Fokus, sie besitzen das größte Bioakkumu- lationspotential und zeigen die höchste Toxizität gegenüber aquatischen Organis- men.
Als wesentlicher Aufnahmepfad von CHLORPARAFFINEN für den Menschen wird, wie für andere persistente und bioakkumulative Stoffe, die Nahrung angesehen. Aufgrund ihrer Eigenschaften können sich CHLORPARAFFINE im Fettgewebe des Menschen anreichern und zum Teil über die Muttermilch abgegeben werden. CHLORPARAFFINE stehen seit 1990 auf Grund von In-vitro- und Tierversuchen unter dem Verdacht einer kanzerogenen Wirkung beim Menschen (DFG 2002, Krebskate- gorie 3B; vgl. BfR 2002). In Tierversuchen wurde die kanzerogene Wirkung eindeutig nachgewiesen.
Bei der Gebäudeuntersuchung konnten keine CHLORPARAFFIN-haltigen Baustoffe- bzw. Bauteile in/an der baulichen Anlage festgestellt werden. Gesundheitliche Risi- ken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch CHLORPARAFFIN-haltige Baustoffe bzw. Bauteile lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten kön- nen ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Weitergehende Untersuchungen wie die Entnahme von Materialproben von Bauteil- bzw. Inventaroberflächen zur Ermitt- lung von Sekundärkontaminationen und/oder Raumluftmessungen waren nicht er- forderlich und wurden nicht durchgeführt.
PCB: Gilt als reproduktionstoxisch (schwangerschaftsschädigend) und immunto- xisch (Schädigung des Immunsystems). Weiterhin besteht ein begründeter Ver- dacht auf ein krebserzeugendes Potential und es ist eine Tumorpromotor-Wirkung nachgewiesen (verstärkt die krebserzeugende Wirkung anderer Stoffe). Es kann sich im menschlichen Organismus anreichern und schwere Gesundheitsschäden hervor- rufen [6].
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Die Ermittlung der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen von offenen PCB- haltigen Primärquellen (z.B. PCB-haltige Fugendehnungsmassen) in baulichen An- lagen mit direktem Kontakt zur Innenraumluft bzw. von geschlossenen PCB-haltigen Primarquellen, die Beschädigungen aufweisen (z.B. beschädigte bzw. geplatzte PCB-haltige Kleinkondensatoren), erfolgt über die Regelungen der PCB-Richtlinien [35]. Das potenzielle Gefährdungspotential von PCB-Belastungen in baulichen An- lagen für die Gebäudenutzer kann im Regelfall über eine genaue und umfassende Erkundung/Erfassung von offenen und geschlossenen PCB-haltigen Primärquellen ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Einbausituation und Raumbeladung kann es zur Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials erforderlich sein, Wischprobenuntersuchungen und/oder Raumluftmessungen durchzuführen.
Es konnten keine PCB-haltigen offenen Quellen bzw. Systeme und keine PCB- haltigen geschlossenen Quellen bzw. geschlossene Systeme in/an der baulichen Anlage festgestellt werden. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdun- gen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch PCB-haltige Baustoffe bzw. Bauteile lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Weiter- gehende Untersuchungen wie Wischprobenuntersuchungen und/oder Raumluft- messungen waren nicht erforderlich und wurden nicht durchgeführt.
7.4 Fundstellen In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen weder im Außenbereich noch in Innenraumbereichen CHLORPARAFFIN-haltige bzw. PCB- haltige Baustoffe bzw. Bauteile festgestellt.
Langfeldleuchten die PCB-haltige Kleinkondensatoren als PCB-haltige geschlossene Quellen enthalten könnten, sind in der baulichen Anlage nicht vorhandenen oder nicht mehr vorhanden. Die Langfeldleuchten wurden wahrscheinlich in den letzten Jahren demontiert und entsorgt.
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7.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Da weder CHLORPARAFFIN-haltige Baustoffe- bzw. Bauteile noch offene PCB- haltige Systeme in/an der baulichen Anlage festgestellt wurden, sind keine gefahr- stoffrechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, insbesondere bezo- gen auf den Umgang mit PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen zu beachten. Die PCB-Richtlinie [35] und die Regelungen der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Ar- beiten in kontaminierten Bereichen“ [3] und die berufsgenossenschaftlichen Rege- lungen der BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen bei der geplanten Ge- neralsanierung der baulichen Anlage nicht beachtet werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit CHLORPARAFFIN-haltigen bzw. PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ist nicht erforderlich.
7.6 Entsorgung Da in/an der baulichen Anlage weder im Außenbereich noch im Innenraumberei- chen CHLORPARAFFIN-haltige bzw. PCB-haltige Baustoffe bzw. Bauteile festge- stellt wurden, werden bei den Generalsanierungsarbeiten keine Abfälle bzw. Abfall- fraktionen mit/aus CHLORPARAFFIN-haltigen bzw. PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen entstehen, die einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden müssten.
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- SCHWERMETALL HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
- 1 Grundlagen und Vorkommen Mit der Bezeichnung Schwermetalle wird willkürlich eine Gruppe von Metallen zu- sammengefasst. Durch das Fehlen einer eindeutigen, wissenschaftlich akzeptierten Definition des Begriffs Schwermetall, gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Definitionen in der Literatur. Eine Studie der IUPAC fand mindestens 38 Definitionen des Begriffs, der angefangen von der Dichte, dem Atomgewicht oder der Ordnungs- zahl bis zu den chemischen Eigenschaften oder der Toxizität reicht.
Folgt man der Definition über die Dichte des Metalls, gelten alle Metalle mit einem Gewicht von mehr als 5 g/cm3 als Schwermetall und das trifft auf den größten Teil aller metallischen Elemente zu. Im Zusammenhang mit der Untersuchung von bau- lichen Anlagen auf schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile spielen hauptsäch- lich die Elemente Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink und Zinn und deren Verbindungen eine Rolle. Nach der Definition über die Dichte des Metalls, handelt es sich bei allen genannten Elemen- ten, deren Dichte zwischen 5,72 g/cm3 (Arsen) und 13,55 g/cm3 (Quecksilber) liegt, um Schwermetalle.
Die bedeutendste Verbreitung im Bauwesen finden Schwermetalle in Form von Pigmenten in Wand-, Decken und Lackanstrichsystemen sowie in Putzsystemen der Bausubstanz, überwiegend von Außenwänden und in Holzschutzmittelwirkstoffen. Darüber hinaus können Schamottesteine Schwermetalle enthalten. Flachdach- und Ausgleichsschüttungen aus Schlacke sowie die Trag/dränschicht unter der Boden- platte von baulichen Anlagen aus bodenfremden Material (z.B. Schlacke) können ebenfalls Schwermetalle enthalten [28]. Die Schwermetallproblematik in Gebäuden beschränkt sich in Deutschland in den meisten Fällen auf den älteren Gebäudebe- stand (vor 1940) [36].
8.2 Erhebung 8.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe stichprobenartig auf Anstrichsysteme und Putze bzw. sonstige Baustoffe überprüft, die Schwermetalle enthalten können.
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Die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte wurde wegen des hohen Kostenauf- wandes nicht auf eine mögliche Schwermetallbelastung untersucht. Hierzu bestand keine Veranlassung. Diese Untersuchungen sind nur dann erforderlich, wenn eine bauliche Anlage komplett abgebrochen bzw. zurückgebaut bzw. teilweise abgebro- chen bzw. zurückgebaut werden soll oder Arbeiten an diesen Bauteilen durchge- führt werden müssen. Im Zuge eines selektiven Abbruchs- bzw. eines verwen- dungsorientierten Rückbaus der baulichen Anlage können diese Untersuchungen mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden und sind dann auch zwin- gend erforderlich.
Die Erhebung wurde durchgeführt, um eventuelle Gesundheitsgefahren zu ermit- teln, die von schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen in baulichen Anlagen in Ausnahmefällen ausgehen können. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Ar- beitsschutzgesetzen, im Hinblick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenom- men wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, mit wel- cher Art von schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung von schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen aus der bau- lichen Anlage sicherzustellen.
8.2.2 Materialuntersuchungen In der baulichen Anlage wurde ein schadstoffverdächtiges Anstrichsystem im Be- reich des Dachgeschosses an einem Holzsparren des Dachtragwerkes festgestellt. Es bestand der Verdacht, dass es sich hierbei um ein schwermetallhaltiges Holz- schutzmittel handeln könnte. Es wurden Materialproben von dem schadstoffver- dächtigen Anstrichsystem und von weiteren Holzbauteilen des Dachtragwerks und von Bauteilen der Holzbalkendecke im Nahbereich des schadstoffverdächtigen An- strichsystems der baulichen Anlage entnommen.
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Die Holzwerkstoffe des Dachgeschosses konnten allerdings nur in einem kleineren Teilbereich auf eine Belastung mit schwermetallhaltigen Holzschutzmitteln unter- sucht werden (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner). Nachuntersuchungen im Bereich des Dachgeschosses können in Abhängigkeit von dem geplanten Nut- zungskonzept notwendig werden.
Tabelle 19: Befundergebnisse - Materialprobenuntersuchungen
| Probenahmestelle | ( | ( | ( | ( | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | ||||||||
| Dachtragwerk | Holzbalkendecke | Holzbalkendecke | Dachtragwerk | ||||||||
| Stuhlsäule | Zwischen- | Schalungsbrett | Holz- | ||||||||
| Holzstrebe | balken | Blindboden | sparren | ||||||||
| - historisch - | - historisch - | - historisch - | - historisch - | ||||||||
| (braune Farbe) | (braune Farbe) | (dunkelbraune Farbe) | - teilweise rötlich lackiert - | ||||||||
| Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | Mischprobe –5 Stellen) | ||||||||
| Lfd. Nr. 1 | Lfd. Nr. 2 | Lfd. Nr. 3 | Lfd. Nr. 4 | ||||||||
| (1*)) | (2*)) | (3*)) | (4*)) | ||||||||
| Probenahmedatum | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | 27.11.2019 | |||||||
| Labor-Nr.: | 1249119-1 | 1249119-2 | 1249119-3 | 1249119-4 | |||||||
| Probenmatrix: | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | Holzspäne | |||||||
| Schwermetalle | mg/kg | mg/kg | mg/kg | mg/kg | |||||||
| Antimon | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Arsen | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Blei | 18 | 35 | 210 | 24000 | |||||||
| Cadmium | nn | nn | nn | 21 | |||||||
| Chrom | nn | nn | 5,0 | 350 | |||||||
| Kobalt | nn | nn | nn | nn | |||||||
| Kupfer | 15 | 14 | 19 | 7,0 | |||||||
| Nickel | nn | nn | nn | 9,0 | |||||||
| Quecksilber | 0,5 | nn | nn | 0,37 | |||||||
| Zinn | nn | nn | nn | nn |
8.2.3 Staubprobenuntersuchungen Da bei den Materialprobenuntersuchungen (s. Tabelle 19) an den Hölzern des Dach- tragwerkes und an Bauteilen der Holzbalkendecke im Dachbodenbereich stellenwei- se bereits deutliche Gehalte von Blei ermittelt worden waren, wurden Hausstaub- proben als Altstaub von unterschiedlichen Bauteiloberflächen mittels eines Staub- saugers genommen. Der Hausstaub als Altstaub wurde auf seinen Bleigehalt unter- sucht (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner).
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Der Hausstaub in der Form von Altstaub des Dachgeschosses konnte allerdings nur in einem kleineren Teilbereich auf eine Belastung mit dem Schwermetall Blei unter- sucht werden (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner). Nachuntersuchungen im Bereich des Dachgeschosses können in Abhängigkeit von dem geplanten Nut- zungskonzept notwendig werden.
Tabelle 20: Befundergebnisse - Staubprobenuntersuchungen
| Probenahmestelle | l | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DG, Dachboden | DG, Dachboden | DG, Dachboden | |||||||||
| Eingangsbereich | Quellenbereich | Bereich Revisions- | |||||||||
| Dachboden (Treppe) | Dachboden | uke (Empore links) | |||||||||
| Fehlbodenbretter u. | Fehlbodenbretter u. | Fehlbodenbretter u. | |||||||||
| Holzsparren | Holzsparren | Holzsparren | |||||||||
| Lfd. Nr. 1 | Lfd. Nr. 2 | Lfd. Nr. 3 | |||||||||
| (1*)) | (2*)) | (3*)) | |||||||||
| Probenahmedatum | 16.01.2020 | 16.01.2020 | 16.01.2020 | ||||||||
| Labor-Nr.: | 308320-1 | 308320-1 | 308320-1 | ||||||||
| Probenmatrix: | Probenmatrix: | Hausstaub | Hausstaub | Hausstaub | |||||||
| (Altstaub) | (Altstaub) | (Altstaub) | |||||||||
| Schwermetalle | mg/kg | mg/kg | mg/kg | ||||||||
| Antimon | |||||||||||
| Arsen | |||||||||||
| Blei | 1600 | 630 | 570 | ||||||||
| Cadmium | |||||||||||
| Chrom | |||||||||||
| Kobalt | |||||||||||
| Kupfer | |||||||||||
| Nickel | |||||||||||
| Quecksilber | |||||||||||
| Zinn |
8.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung Schwermetallhaltige Baustoffe – bzw. Bauteile in baulichen Anlagen sind bei einem normalen Erhaltungszustand in der Regel wegen der Unflüchtigkeit bei Raumtem- peraturen, mit Ausnahme von Quecksilber, mit keinen Gesundheitsrisiken verbun- den. Wenn schwermetallhaltige Baustoffe – bzw. Bauteile jedoch mit abrasiven Ar- beitsverfahren von Bauteiloberflächen abgetrennt oder komplett von tragenden Un- tergründen abgeschlagen werden, können Schwermetalle in hohen Konzentratio- nen in die Umgebungsluft freigesetzt werden.
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Die mit Schwermetallen bzw. Schwermetallverbindungen verbundenen Gesund- heitsgefahren sind sehr vielfältig und unterschiedlich. Schwermetalle bzw. Schwermetallverbindungen können allergen, ätzend, kanzerogen, mutagen, repro- duktionstoxisch, toxisch und sensibilisierend sein. Die Aufnahme in den menschli- chen Körper kann über verschiedene Umweltmedien und teilweise auch über die Haut erfolgen. Schwermetalle bzw. Schwermetallverbindungen können sich im menschlichen Körper anreichern. Die letale Dosis kann sehr gering sein [36].
In der baulichen Anlage wurden schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile und schwermetallhaltige Staubablagerungen (Hausstäube/Altstäube) im Dachbodenbe- reich festgestellt. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile und schwermetallhaltige Staubablagerungen (Hausstäube/Altstäube) im Dachbo- denbereich lagen in der Vergangenheit aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht vor. Der Dachbodenbereich ist nicht ausgebaut und nicht für einen dauerhaf- ten Aufenthalt geeignet. Aufenthaltsräume sind nicht vorhanden. Der Dachboden wurde lediglich als Abstellfläche genutzt.
Eine Nutzung des Dachbodenbereichs ist aber im aktuellen Zustand ohne gesund- heitliche Gefährdung nicht möglich. Die Untersuchung der Hausstaubproben aus dem untersuchten Teilbereich ergab mit Werten zwischen 1.600 und 570 mg/kg deutliche Gehalte an Blei. Übliche Hintergrundwerte und Orientierungswerte wer- den um ein Vielfaches überschritten. Darüber hinaus sind im Bereich des Dachbo- dens weitere schadstoffrelevante Stoffe, insbesondere erhebliche Mengen an Mar- derkot, mit einer möglichen Belastung von Schimmel und Bakterien vorhanden. Weiterhin wurden auch vereinzelt Mineralwolle-Abfälle abgelagert. Mit an Sicher- heit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um alte Produkte mit kanzerogenen Potential (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner).
Im Unterschied zu einer Dachbodennutzung können anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gefahrlos durchgeführt werden. Eine nennenswerte Aktivierung der schadstoffhal- tigen Staubablagerungen in die Umgebungsluft ist bei einer kurzfristigen Begehung des Dachbodenbereiches nicht zu erwarten. Dennoch wird aus Vorsorgegründen die Verwendung von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) emp- fohlen.
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8.4 Fundstellen In der baulichen Anlage wurde im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen ein schwermetallhaltiges Holzschutzmittel an einem Holzsparren im Dachbodenbe- reich mit einem Bleigehalt von 24.000 mg/kg festgestellt. Weitergehende Untersu- chungen haben ergeben, dass die von Bauteiloberflächen entnommenen Hausstäu- be mit Werten zwischen 1.600 und 570 mg/kg ebenfalls deutliche Gehalte an Blei aufwiesen.
Die Holzwerkstoffe des Dachtragwerks und der Holzbalkendecke konnten allerdings nur im einem kleinen Teilbereich auf schwermetallhaltige Holzschutzmittel unter- sucht werden. Ebenso war die Untersuchung von Staubablagerungen von verschie- denen Bauteiloberflächen auf eine Belastung mit dem Schwermetall Blei nur in ei- nen eingeschränkten Bereich des Dachbodenbereichs möglich. Nachuntersuchun- gen im Bereich des Dachgeschosses können in Abhängigkeit von dem geplanten Nutzungskonzept notwendig werden (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schrei- ner).
8.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich bei einer dauerhaften Nutzung des Dachbodenbereiches umfassende Schadstoffsanierungsarbeiten zwingend erfor- derlich sind. Nach derzeitigem Planungsstand soll der Dachbodenbereich nicht dau- erhaft genutzt werden, da dann die Statik ertüchtigt werden müsste, was in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten steht. Es kann deshalb sinnvoll sein, im Dachbodenbereich keine Schadstoffsanierungsarbeiten bzw. Schadstoffsanierungs- arbeiten nur in einem begrenzten Umfang (Grobreinigung) durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und lediglich die sichere Begehbarkeit des Dachbodenbe- reichs sicherzustellen. Diese kann durch die Verlegung von Laufbohlen, die wahr- scheinlich mit entsprechenden Handläufen ausgestattet werden müssen, erreicht werden. Entsprechende Details hierzu sollten von einer Fachkraft für Arbeitssicher- heit bzw. einem Sicherheitsingenieur geplant und nach Ausführung abgenommen werden. Gelegentliche notwendige Kontrollgänge im kontaminierten Dachboden- bereich könnten dann mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ge- fahrlos durchgeführt werden.
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Da schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile im Dachbodenraum der baulichen Anlage festgestellt wurden, sind die gefahrstoffrechtlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften, bezogen auf den Umgang mit schwermetallhaltigen Bau- stoffen bzw. Bauteilen, zu beachten. Die TRGS 505 „Blei“ [37] und die Regelungen der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen“[3] und die berufsgenossenschaftlichen Regelungen der BGR 128 „Kontaminierte Be- reiche“ [4] müssen sowohl bei umfassenden Sanierungsarbeiten, aber auch bei al- len sonstigen Arbeiten im Dachbodenbereich beachtet werden. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
8.6 Entsorgung Da schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile im Dachbodenbereich der bauli- chen Anlage festgestellt wurden, können sowohl bei umfassenden Sanierungsarbei- ten aber auch bei allen sonstigen Arbeiten schwermetallhaltige Abfälle bzw. Abfall- fraktionen entstehen, die über eine LAGA-Analytik M20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)“ [29] und/oder über einer Analytik nach Depo- nieverordnung [30] und/oder eine Kombinationsanalytik nach LAGA M20 und De- ponieverordnung zu klassifizieren wären. Die Abfallschlüsselnummer nach der Ab- fallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] für schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bau- teile würde sich dann über die Untersuchungsergebnisse der Deklarationsanalyse ergeben.
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- SCHIMMELPILZESCHÄDEN u. TAUBENKOTABLAGERUNGEN (INNENRAUMBEREICHE bzw. DACHBODEN) 9.1 Grundlagen und Vorkommen Schimmelpilze sind Pilze, die typische Pilzfäden und Sporen ausbilden können und dadurch makroskopisch als (oft gefärbter) Schimmelbelag sichtbar werden. Unter dem Begriff sind Fadenpilze aus mehreren Pilzgruppen zusammengefasst. Schim- melpilze sind ein natürlicher Teil unserer belebten Umwelt und ihre Sporen sind daher auch in Innenräumen vorhanden. Die Vermehrung von Schimmelpilzen in In- nenräumen kann dagegen ein hygienisches Problem darstellen [38].
Schimmelpilzwachstum kann bei Feuchteschäden in Mauerwerks- und Gebäu- destrukturen auftreten, wird zunehmend aber auch in Gebäuden beobachtet, die aus energetischen Gründen aufwändig abgedichtet wurden. Feuchteschäden kön- nen in älteren Gebäuden durch bauliche Mängel (undichtes Dach, Risse im Mauer- werk usw.) oder Fehler in der Gebäudekonstruktion entstehen; durch Wärmebrü- cken oder unzureichend oder falsch angebrachte Wärmedämmungen kommt es zu einer erhöhten relativen Feuchte an der Oberfläche bis hin zur Tauwasserbildung an Innenflächen der Gebäudewände [38].
Feuchteschäden können auch aus unvollständig oder unsachgemäß beseitigten Wasserschäden resultieren. Schimmelpilze können auf einer Vielzahl von Materia- lien wachsen (z.B. Holz, Spanplatten, Papier, Pappe, Karton, Tapeten, Tapetenkleis- ter, Kunststoffe, Farben, Lacke, Teppichböden, Zement und Beton).
Taubenkotablagerungen in baulichen Anlagen entstehen vor allem wenn Tauben ungehinderten Zugang haben und dort brüten und rasten können. Aufgelassene Gebäude und insbesondere ungenutzte Dachstuhlbereiche können dann mit Tau- benkot verunreinigt bzw. kontaminiert werden. Daneben werden Fassaden, Denk- mäler, Bürgersteige und Straßen durch Taubenkotablagerungen verschmutzt. Die Haustaube gilt zugleich als Hygiene- und Materialschädling, da sie diverse human- pathogene Infektionskrankheiten übertragen kann und es durch den aggressiven Taubenkot zu Materialschädigungen selbst von Stein- und Betonwerkstoffen kom- men kann.
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9.2 Erhebung 9.2.1 Umfang und Zweck Die bauliche Anlage wurde im Rahmen der Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe nicht auf schimmelpilzbefallene Baustoffe- bzw. Bauteile untersucht. Schimmel- pilzbefalle Baustoffe- bzw. Bauteile sind in der baulichen Anlage bereits visuell an- sprechbar, d.h. mit bloßem Auge erkennbar (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumen- tation). Bedingt durch geruchliche Auffälligkeiten kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch davon ausgegangen werden, dass verdeckte Schimmel- pilzschäden in einem erheblichem Umfang vorhanden sind, insbesondere im Erd- geschoss der baulichen Anlage im Bereich der wahrscheinlich dauerhaft oder zeit- weise durchfeuchteten Fußbodenkonstruktion.
Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge der Generalsanierungsarbeiten die Fuß- bodenkonstruktionen der baulichen Anlage komplett abgebrochen und neu aufge- baut werden müssen. Weiterhin müssen im Hinblick auf die Asbestproblematik und auch wegen des Erhaltungszustandes diverser Putzflächen mit asbesthaltigen Alt- beschichtungen, diese entweder komplett abgeschlagen werden oder es muss ein tiefgehender Abtrag der asbesthaltigen Altbeschichtungen mit abrasiven Arbeits- verfahren von sämtlichen geputzten Bauteiloberflächen erfolgen. Ebenso müssen die festgestellten asbesthaltigen Altbeschichtungen an den Betonstützen mit abra- siven Arbeitsverfahren von sämtlichen Betonoberflächen vollumfänglich entfernt bzw. abgetrennt werden. Da die asbesthaltigen Altbeschichtungen von allen Bau- teiloberflächen in der baulichen Anlage vollumfänglich entfernt werden müssen, werden in diesem Zusammenhang dann sowieso fast alle schimmelpilzbelastete Bauteile bzw. Bauteiloberflächen mechanisch entfernt bzw. abgetragen. Es war des- halb im vorliegenden Fall nicht sinnvoll im Vorfeld zu den Generalsanierungsarbei- ten sehr aufwendige Schimmelpilzuntersuchungen durchzuführen. Durch die erfor- derlichen Asbestsanierungsarbeiten und die vorlaufenden Entkernungsarbeiten werden zwangsläufig diverse mit Schimmelpilzen befallene Baustoffe bzw. Bauteile aus der baulichen Anlage entfernt.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann es allerdings erforderlich werden, tiefer ge- hende Schimmeluntersuchungen durchzuführen, damit keine schimmelpilzbefalle- nen Baustoffe bzw. Bauteile in der baulichen Anlage verbleiben, die dann zu Ge- ruchsbelastungen oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Gebäudenutzer führen können.
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Die Erhebung wurde deshalb zunächst auf optisch erkennbare Taubenkotablage- rungen beschränkt, denn von diesen können erhebliche Gesundheitsgefahren aus- gehen. Darüber hinaus muss nach einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen, im Hin- blick auf die geplante Generalsanierung der baulichen Anlage festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahr- stoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen darf erst aufgenommen werden, nachdem durch den Arbeitgeber der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforder- lichen Schutzmaßnahmen festgelegt worden sind. Für den Umgang mit schimmel- pilzbefallenen Baustoffen- bzw. Bauteilen bzw. Taubenkotablagerungen bedeutet dies, dass im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zunächst zu ermitteln ist, ob mit schimmelpilzbefallenen Baustoffen- bzw. Bauteilen und/oder Taubenkotablage- rungen umgegangen werden muss und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin wurde die Erhebung durchgeführt, um eine Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie eine ordnungsgemäße, wirtschaftli- che Entsorgung sicherzustellen. Eine fachgerechte Entsorgung/Beseitigung von schimmelpilzbelasteten organischen Baustoffen bzw. Bauteilen und Taubenkotabla- gerungen erfolgt in der Regel über eine Hausmüllverbrennungsanlage. Die Anliefe- rung von Taubenkotablagerungen zur Hausmüllverbrennungsanlage muss in dicht schließenden Behältnissen erfolgen.
9.2.2 Abklatsch- Folienkontakt – u. Materialproben Schimmelpilzuntersuchungen wie beispielsweise die Entnahme von Abklatsch- und Folienkontaktproben von mit Schimmelpilzen befallenen Bauteiloberflächen oder die Entnahme von Materialproben von mit Schimmelpilzen befallenen Baustoffen bzw. Bauteilen für eine umfassende Schimmelpilzdiagnostik, wurden nicht durchge- führt und sind im vorliegenden Fall im Vorfeld der Generalsanierung, wie bereits erwähnt, auch nicht sinnvoll. Die bauliche Anlage weist in Innenraumbereichen be- reits mit bloßem Auge erkennbare Schimmelpilzschäden auf (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation). Darüber hinaus kann auch davon ausgegangen werden, dass auch aufgrund von geruchlichen Auffälligkeiten verdeckte Schimmelpilzschäden in einem erheblichem Umfang vorhanden sind.
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Taubenkotablagerungen wurden in/an der untersuchten baulichen Anlage nicht festgestellt. Es war nicht erforderlich, Materialproben von Bauteiloberflächen aus der baulichen Anlage zu entnehmen und auf eine Verunreinigung bzw. auf eine Be- lastung mit Taubenkot zu untersuchen.
9.2.3 Raumluftuntersuchungen Schimmelpilzuntersuchungen wie beispielsweise die Untersuchung der Raumluft auf eine mögliche Schimmelpilzbelastung wurden nicht durchgeführt und sind im vorliegenden Fall im Vorfeld der Generalsanierung, wie bereits erwähnt, auch nicht sinnvoll. Die bauliche Anlage weist in Innenraumbereichen bereits mit bloßem Au- ge erkennbare Schimmelpilzschäden auf (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumen- tation). Darüber hinaus kann auch davon ausgegangen werden, dass auch aufgrund von geruchlichen Auffälligkeiten verdeckte Schimmelpilzschäden in einem erhebli- chem Umfang vorhanden sind. Deshalb liegt mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit eine Belastung der Raumluft mit Schimmelpilzsporen- bzw. Schim- melpilzbestandteilen vor, die über eine normale Hintergrundbelastung hinausgeht.
9.3 Gesundheitsrisiken und Bewertung Epidemiologische Studien geben Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Schimmelpilzexposition und Atembeschwerden. Wissenschaftlich abgesicherte Aussagen über eine Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen einer Exposition gegen- über Schimmel in Innenräumen und gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner sind derzeit aber nicht möglich [38].
Schimmelpilze sind in der Lage, allergische Reaktionen auszulösen. Hierzu zählen z.B. Rhinitis und Asthma. Reizende und toxische Wirkungen von Schimmelpilzen wurden bisher - fast ausschließlich - an belasteten Arbeitsplätzen mit hohen Schimmelpilzkonzentrationen nachgewiesen. Infektionen durch Schimmelpilze kommen nur sehr selten und nur bei besonders empfänglichen, stark immunge- schwächten Patienten vor [38].
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Neben den Schimmelpilzen können Taubenkotablagerungen in Innenräumen eben- falls zu gesundheitlichen Gefährdungen führen, da Tauben mit dem Kot viele Mikro- organismen ausscheiden. Darunter können auch krankheitserregende Organismen sein wie beispielsweise:
Salmonellen (Salmonella enteritidis): Bakterien der Risikogruppe 2 nach der Biostoffverordnung [39]. Der Übertragungsweg verläuft fäkal – oral, d.h. Auf- nahme von in Fäkalien enthaltenen Keimen durch den Mund. Eine Infektion hat schwere Durchfallerkrankungen zur Folge [40].
Chlamydien (Chlamydia psittaci): Bakterien der Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung [39]. Die Übertragung erfolgt über das Einatmen von kontaminiertem Staub. Die Folge ist die sogenannte Papageienkrankheit, die verschiedene Verlaufsformen zeigen kann [40].
Aspergillen (Aspergillus fumigatus): Schimmelpilze der Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung [39]. Die Übertragung erfolgt über das Einatmen von kontaminiertem Staub. Die Folge kann Pilzbefall der innerer Organe, vor al- lem der Lunge, oder der Ohren und der Nasennebenhöhlen sein.
Eine weitere mögliche biologische Gefährdung besteht durch Tauben - spezifische Allergene, die sich im Taubenkot und in Taubenfedern nachweisen lassen. Werden diese Allergene über die Atmung aufgenommen, so können sie allergisches Asthma (anfallsweise Atemnot) und Exogen Allergische Alveolitis (EAA – Taubenzüchter- lunge) auslösen. Bei wiederholter Exposition kann sich die EAA zu einer nicht mehr heilbaren Lungenerkrankung fortentwickeln [40].
Bei der Gebäudeuntersuchung konnten bereits visuell sichtbare Schimmelpilzschä- den in der baulichen Anlage festgestellt werden. Verdachtsmomente für einen ver- deckten Schimmelpilzbefall in der baulichen Anlage lagen ebenfalls vor. Gesund- heitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenut- zer durch die festgestellten Schimmelpilzschäden werden als unwahrscheinlich an- gesehen. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die Schimmelpilzschäden erst entstanden sind, nachdem die bauliche Anlage nicht mehr genutzt wurde.
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Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ebenso gefahrlos durchgeführt werden. Bei län- geren und wiederholten Aufenthalten in der baulichen Anlage können aber für sen- sibilisierte Personen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten allergischen Reakti- onen, insbesondere Augenreizungen nicht ausgeschlossen werden.
Weitergehende Schimmelpilzuntersuchungen, wie die Entnahme von Abklatsch- bzw. Klebefilmproben bzw. von Materialproben von mit Schimmelpilzen befallenen Bauteiloberflächen bzw. Bauteilen und/oder Raumluftmessungen auf eine mögliche Schimmelpilzbelastung, sind wie ausführlich beschrieben im vorliegenden Fall vor Beginn der Generalsanierungsarbeiten nicht sinnvoll und wurden nicht durchge- führt.
Taubenkotablagerungen wurden in/an der untersuchten baulichen Anlage weder im Außenbereich noch in Innenraumbereichen festgestellt. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch Tauben- kotablagerungen in/an der baulichen Anlage lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden.
9.4 Fundstellen Im Außenbereich der baulichen Anlage wurde kein Schimmelpilzbefall an Baustof- fen bzw. Bauteilen festgestellt. Im Innenbereich der baulichen Anlage weisen da- gegen einige Baustoffe bzw. Bauteile bereits visuell sichtbaren Schimmelpilzbefall auf (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation). Bedingt durch geruchliche Auffäl- ligkeiten kann davon ausgegangen werden, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch verdeckte Schimmelpilzschäden in einem erheblichem Umfang in der baulichen Anlage vorhanden sind. Taubenkotablagerungen wurden weder im Außenbereich noch in Innenraumbereichen der baulichen Anlage festge- stellte.
Vereinbarungsgemäß sollten wegen des extremen Aufwandes im Vorfeld der Gene- ralsanierung keine detaillierten Schimmelpilzuntersuchungen durchgeführt werden, da diverse Baustoffe bzw. Bauteile mit einem visuell sichtbaren Schimmelpilzbefall im Zuge der Generalsanierungsarbeiten sowieso demontiert und entsorgt werden müssen.
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Darüber hinaus müssen auch sämtliche Altanstrichsysteme, die vereinzelt bereits einen sichtbaren Schimmelpilzbefall aufweisen, in Hinsicht auf die Asbestproblema- tik (asbesthaltige Spachtelmassen) entweder mit abrasiven Arbeitsverfahren abge- tragen werden (z.B. Altanstriche auf Betonoberflächen) oder mit dem Baustoffun- tergrund (Putz), bei Decken- und Wandflächen bis auf die Tragschicht komplett ab- geschlagen bzw. entfernt werden (z.B. Altanstriche auf Putzflächen).
9.5 Sanierung und Gefährdungsbeurteilung In der untersuchten baulichen Anlage weisen diverse Baustoffe bzw. Bauteile einen Schimmelpilzbefall auf (s. Anhang, Anlage 1 –Fotodokumentation). Taubenkotab- lagerungen konnten in der baulichen Anlage nicht festgestellt werden. Die berufs- genossenschaftliche DGUV-Regelung 201-028 „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ [41] muss bei den Generalsanierungsar- beiten beachtet werden, da mit schimmelpilzbelasteten Bauteilen bzw. Baustoffen umgegangen werden muss. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsicht- lich eines Umgangs mit schimmelpilzbefallenen Baustoffen bzw. Bauteilen ist er- forderlich.
9.6 Entsorgung Da in der baulichen Anlage in Innenraumbereichen visuell sichtbare Schimmelpilz- schäden an Baustoffen bzw. Bauteilen festgestellt wurden, werden bei den Gene- ralsanierungsarbeiten schimmelpilzbelastete Abfälle bzw. Abfallfraktionen entste- hen. Eine fachgerechte Entsorgung/Beseitigung von schimmelpilzbelasteten organi- schen Baustoffen bzw. Bauteilen erfolgt in der Regel über eine Hausmüllverbren- nungsanlage.
Da in/an der baulichen Anlage weder im Außenbereich noch in Innenraumberei- chen Taubenkotablagerungen festgestellt wurden, werden bei den Generalsanie- rungsarbeiten keine Abfälle bzw. Abfallfraktionen mit/aus Taubenkot entstehen, die einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden müssten.
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- ZUSAMMENFASSUNG Die Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 2 Bauen u. Umwelt, Referat Grund- stücksverwaltung, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt, beauftragte uns, das „Gasthaus Zum Ochsen – Gebäudeteil Tanzsaal“, Marktplatz 3, 67105 Schifferstadt (Bau- jahr 1925 / Archivangaben; Übersichtsaufnahme s. Anhang, Anlage 1 – Fotodoku- mentation, Abb. 1-2), auf die gängigen Gebäudeschadstoffe ASBEST, HSM (HOLZ- SCHUTZMITTELWIRKSTOFFE), KMF (MINERALWOLLE-DÄMMSTOFFE), MKW, PAK (teilweise), CHLORPARAFFINE/PCB, SCHWERMETALLE bzw. auf SCHIMMELPILZ- SCHÄDEN/SCHIMMELBEFALL u. TAUBENKOTABLAGERUNGEN zu untersuchen und die mit üblichen Prüfmethoden in der baulichen Anlage feststellbaren Gebäu- deschadstoffe auf der Grundlage einschlägiger Richtlinien bzw. Vorschriften oder sonstiger Regelwerke hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials und der Sanierungs- notwendigkeit zu bewerten.
Die Ergebnisse der Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäudeschadstoffe sollten in einem Sachverständigengutachten mit Fotodokumentationsteil zusam- mengefasst werden. Alle weiteren relevanten Unterlagen, wie Prüf– bzw. Untersu- chungsberichte der akkreditierten Prüflabore, Untersuchungsbericht des Kollegen Dipl.-Chem. (Univ.) H. Schreiner - Untersuchungsbericht 20022 – SV.-Büro H. Schreiner und die Lagepläne zu den aus der baulichen Anlage entnommenen Ma- terialproben mit Befundergebnissen, sollten in einem ausführlichen Anlagenteil (s. Anhang, Anlage 1-12) abgelegt werden.
Die Untersuchung der baulichen Anlage auf Gebäudeschadstoffe wurde in Anleh- nung an die VDI/GVSS-Richtlinie 6202, Blatt 1, „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ [1], Beuth Verlag GmbH, Berlin, Oktober 2013 und zusätzlich in Anlehnung an die VDI- Richtlinie 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche Anlagen – Asbest/Erkundung und Bewertung“ [2],Beuth Verlag GmbH, Berlin, September 2021 durchgeführt.
Es war nicht Gegenstand des Auftrages, einen Arbeits- u. Sicherheitsplan nach den gefahrstoffrechtlichen Regelungen der TRGS 524 [3] bzw. den berufsgenossen- schaftlichen Regelungen der BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004 Anlage 6B [4] für den Ausbau der festgestellten Gebäudeschadstoffe zu erstellen, mit Angaben zu den erforderlichen Arbeitsschritten für die notwendigen Schadstoffsanierungsarbei- ten bzw. Schadstofftrennungen im Zusammenhang mit den geplanten General- sanierungsarbeiten.
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Die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen können, bezogen auf die klassischen Gebäudeschadstoffe - ASBEST, HSM (HOLZSCHUTZMITTELWIRKSTOFFE), KMF (MINERALWOLLE-DÄMMSTOFFE), MKW (MINERALÖL-KOHLENWASSERSTOFFE), PAK (teilweise), CHLORPARAFFINE/PCB, SCHWERMETALLE bzw. auf SCHIMMEL- PILZSCHÄDEN/SCHIMMELPILZBEFALL u. TAUBENKOTABLAGERUNGEN wie folgt zusammengefasst werden:
ASBEST-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage wurden in einem erheblichen Umfang fest (stark) gebundene Asbestprodukte und schwach gebundene Asbestprodukte fest- gestellt. Bei den fest (stark) gebundenen Asbestprodukten handelt es sich um eine asbesthaltige Dacheindeckung eines Anbaus aus Asbestzementplat- ten (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation, Abb.: 21-22 u. Tabelle 3) als Einzelfundstelle, um asbesthaltigen Magnesiaestrich als Flächenfundstelle (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation, Abb.: 7-8 u. Abb.: 17-20 sowie. Tabelle 3), um asbesthaltige Spachtelmassen unter Altbeschichtungssyste- men bzw. Altanstrichen als Flächenfundstellen (s. Anhang, Anlage 1 – Foto- dokumentation, Abb.: 11-16 u. 25-38 sowie. Tabelle 3) und um asbesthalti- gen Fensterkitt an der Fensteranlage mit diversen Fundstellen (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation, Abb.: 9-10 u. Abb.: 23-24 sowie Tabelle 3). Bei den schwach gebundenen Asbestprodukten bzw. Bauteilen mit schwach gebundenen Asbestprodukten handelt es sich um asbesthaltige Flanschdich- tungen an diversen Versorgungsleitungen (s. Anhang, Anlage 1 – Foto- dokumentation, Abb.: 3-4 u. Tabelle 4) und um eine asbesthaltige Dichtung zwischen Brenner und Kessel der Heizungsanlage als Einzelfundstelle (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation, Abb.: 5-6 u. Tabelle 4).
Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss mit asbest- haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen umgegangen werden. Es wurden diverse asbesthaltige Baustoffe bzw. Bauteile als Flächenfundstellen in der bauli- chen Anlage festgestellt. Die asbesthaltigen Magnesiaestrichflächen müssen vollumfänglich abgebrochen und eventuelle restliche Anhaftungen mit abra- siven Arbeitsverfahren von der Tragschicht abgetrennt werden. Ebenso müssen die asbesthaltigen Altbeschichtungssysteme von sämtlichen Bau- teiloberflächen vollumfänglich mit geeigneten Arbeitsverfahren abgetragen bzw. entsorgt werden.
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Darüber hinaus muss die asbesthaltige Fensteranlage mitdiversen Fundstel- len und die asbesthaltige Dacheindeckung eines Anbaus als Einzelfundstelle aus der baulichen Anlage ausgebaut bzw. demontiert und fachgerecht ent- sorgt werden. Weiterhin müssen diverse asbesthaltige Dichtungen bzw. Flanschdichtungen aus Versorgungsleitungen und eine asbesthaltige Dich- tung zwischen Brenner und Kessel der Heizungsanlage ausgebaut bzw. de- montiert und fachgerecht entsorgt werden.
In/unter der baulichen Anlage bzw. zur baulichen Anlage hinführend könnten im Erdreich bzw. überbaut in der baulichen Anlage weitere fest (stark) ge- bundene Asbestprodukte beispielsweise Asbestzement-Abflussrohre und – formstücke mit und ohne Muffen bzw. Asbestzementrohre und –formstücke für Abwasserkanäle und Schwarzanstriche oder andere Abdichtungssyste- me an erdberührten Bauteilen vorhanden sein, die ebenfalls asbesthaltig sein können. Ebenso könnten in den Betonwerkstoffen der baulichen Anlage asbesthaltige Abstandshalter und asbesthaltige Rohrhülsen vorhanden sein. Erforderliche Sichtprüfungen bzw. Untersuchungen auf die hier genannten möglicherweise asbesthaltigen Baustoffe- bzw. Bauteile erfolgen normaler- weise erst im Zuge eines selektiven Abbruchs bzw. eines verwendungsorien- tierten Rückbaus einer baulichen Anlage. Gegebenenfalls ist dann die Ent- nahme von weiteren Materialproben von schadstoffverdächtigen Baustoffen bzw. Bauteilen erforderlich.
Von den in der baulichen Anlage festgestellten fest (stark) und schwach ge- bundenen Asbestprodukten, sind mit an Sicherheit grenzender Wahrschein- lichkeit in der Vergangenheit keine Gesundheitsgefahren für die ehemaligen Gebäudenutzer ausgegangen. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenfalls gefahrlos durchgeführt wer- den. Auf eine konkrete Bewertung der fest (stark) und schwach gebundenen Asbestprodukte, hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials wurde deshalb verzichtet.
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Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen aus bauli- chen Anlagen sind die Regelungen der TRGS 519 „Asbest /Abbruch-, Sanie- rungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ einzuhalten [15]. Die Regelungen der TRGS 519 gelten sowohl für fest (stark) gebundene Asbestprodukte als auch für schwach gebundene Asbestprodukte. Die Erstellung einer Gefährdungs- beurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit asbesthaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
die in der baulichen Anlage festgestellten stark (fest) gebundenen Asbest- produkte und die schwach gebundenen Asbestprodukte (s. Anhang, Anla- ge 1 – Fotodokumentation und Tabelle 3 bzw. Tabelle 4) fallen nach der Ab- fallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] unter die gefährlichen Abfälle. Die Ab- fallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummern können der Tabelle 5 ent- nommen werden.
HSM-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage sind diverse Holzwerkstoffe in Innenraumbereichen vorhanden bzw. verbaut worden (s. Tabelle 9). Im Rahmen der Schadstoffun- tersuchungen wurden schadstoffhaltige Holzwerkstoffe in/an der baulichen Anlage festgestellt (s. Tabelle 10).
In den aus der baulichen Anlage entnommenen Materialproben konnten kei- ne Holzschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen werden (s. Tabelle 6). Die nach Regelvermutung der AltholzV [21] eingestuften schadstoffhaltigen Holz- werkstoffe – Althölzer der Kategorie IV (s. Tabelle 10) - können aufgrund ei- ner zu geringen Raumbeladung zu keiner nennenswerten Belastung der Raumluft mit Holzschutzmittelwirkstoffe führen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Belastung der Innenraumluft mit Holzschutz- mittelwirkstoffen wahrscheinlich ausgeschlossen werden kann, d.h. ge- sundheitliche Risiken bzw. gesundheitliche Gefährdungen für die ehemali- gen Gebäudenutzer in der Vergangenheit wahrscheinlich nicht vorlagen. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können wahrscheinlich ebenso gefahrlos durchgeführt werden.
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Eine abschließende bzw. endgültige Gefährdungsbeurteilung kann noch nicht abgegeben werden, da eine umfassende Untersuchung von Holzwerk- stoffen auf eine Belastung mit Holzschutzmittelwirkstoffen im Bereich des Dachgeschosses zum Zeitpunkt der Gebäudeschadstoffuntersuchung nicht möglich war (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner). Die Entnahme von weiteren Materialproben von Holzwerkstoffen zur Untersuchung auf Holzschutzmittelwirkstoffe ist zur Abklärung einer möglichen Gefahrensitua- tion bzw. für eine abschließende bzw. endgültige Gefährdungsbeurteilung noch erforderlich, wenngleich die Wahrscheinlichkeit als gering angesehen wird, bei diesen Nachuntersuchungen noch Holzschutzmittelwirkstoffe in Holzwerkstoffen nachzuweisen.
Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss nach der Regelvermutung der AltholzV [21] mit Althölzern der Kategorie IV umgegan- gen werden, die mit Holzschutzmittelwirkstoffen belastet sind. Die PCP- Richtlinien [17] und die gefahrstoffrechtliche Regelung TRGS 524 „Schutz- maßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ [3] sowie die be- rufsgenossenschaftliche Regelung BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004, An- lage 6B „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen bei der geplanten Generalsan- ierung der baulichen Anlage beachtet werden. Die Erstellung einer Gefähr- dungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit holzschutzmittelbelaste- ten Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
Die Klassifizierung der in der baulichen Anlage vorhandenen Holzwerkstoffe wurde nach der Regelvermutung der AltholzV [21] vorgenommen. Zusätzlich wurden die Befundergebnisse der Materialprobenuntersuchung von Holz- werkstoffen auf Holzschutzmittelwirkstoffe beigezogen. Danach fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Abfallhölzer aus dem Innenbereich der bauli- chen Anlage nach der AltholzV [21] und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16], mit Ausnahme der Holzwerkstoffe der Fensteranlage und einer Außentür, unter die nicht gefährlichen Abfälle (Altholzkategorie II). Die Holzwerkstoffe der Fensteranlage und einer Außentür fallen unter die gefähr- lichen Abfälle (Altholzkategorie IV). Zusätzlich handelt es sich bei den Holz- werkstoffen der Fensteranlage um asbesthaltige Baustoffe bzw. Bauteile. Die Abfallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummern sowie die den ein- zelnen Holzwerkstoffen zugeordneten Altholzkategorien können der Tabel- le 10 entnommen werden.
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KMF-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen Baustoffe bzw. Bauteile/Bauteilgruppen festgestellt, die aus alten Mineral- wolle-Dämmstoffen bestehen oder alte Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten (s. Tabelle 13). Es finden sich alte Mineralwolle-Dämmstoffe im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumen- tation, Abb.: 57-60 und Tabelle 13). Der Einbau bzw. das Vorhandensein von versteckt eingebauten oder überbauten alten Mineralwolle-Dämmstoffen in der baulichen Anlage kann zusätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund des Erhaltungszustandes der festgestellten Mineralwolle- Dämmstoffe und wegen der vorgefundenen Verwendungsformen bzw. der Einbausituation kann im vorliegenden Fall keine nennenswerte Freisetzung von Produktfasern aus Mineralwolle-Dämmstoffen in die Innenraumluft er- folgen. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch alte Mineralwolle-Dämmstoffe lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden.
Bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage muss mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen umgegangen werden. Bei der Demontage und Entsorgung von alten Mineralwolle-Dämmstoffen aus baulichen Anlagen bzw. beim Umgang mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen bzw. Mineralwolle- Erzeugnissen in baulichen Anlagen, muss die gefahrstoffrechtliche Regelung TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mi- neralwolle“ [26] eingehalten bzw. beachtet werden. Die Erstellung einer Ge- fährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit alten Mineralwolle- Dämmstoffen ist erforderlich.
Die in der baulichen Anlage vorhandenen „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffe (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation u. Tabelle 13) fallen nach der Ab- fallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] unter die gefährlichen Abfälle. Die Ab- fallbezeichnung und die Abfallschlüsselnummern können der Tabelle 14 ent- nommen werden.
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MKW-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In/an der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchun- gen keine nutzungsbedingten Verunreinigungen von Baustoffen bzw. Bau- teilen mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW) festgestellt, weder im Au- ßenbereich - noch in Innenraumbereichen. Gesundheitliche Risiken bzw. Ge- sundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch MKW- Belastungen lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubege- hungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden.
Da keine nutzungsbedingten Verunreinigungen von Baustoffen bzw. Bautei- len mit Mineralkohlenwasserstoffen (MKW) in/an der baulichen Anlage fest- gestellt wurden, sind keine gefahrstoffrechtlichen oder berufsgenossen- schaftlichen Vorschriften, bezogen auf den Umgang mit MKW- verunreinigten Baustoffen bzw. Bauteilen, zu beachten. Die Regelung TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Berei- chen“ [3] und die Regelung BGR 128 , 6B / DGUV-Regel 101-004, Anlage 6B „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage nicht beachtet werden.
PAK-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage wurde im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen im Außenbereich ein PAK-haltiger Baustoff bzw. ein PAK-haltiges Bauteil (Bi- tumenprodukt) ohne Asbestanteile festgestellt (s. Tabelle 17).
Die erdberührten Bauteile der baulichen Anlage und die Bodenplatte bzw. die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte wurden wegen des hohen Kosten- aufwandes nicht auf mögliche PAK-haltige Baustoffe bzw. Bauteile unter- sucht, die auch asbesthaltig sein können. Eine Untersuchung der baulichen Anlage auf diese möglicherweise schadstoffhaltigen Bauteile ist nur dann er- forderlich, wenn das Bauwerk komplett abgebrochen bzw. zurückgebaut bzw. teilweise abgebrochen bzw. zurückgebaut werden soll oder Arbeiten an die- sen Bauteilen durchgeführt werden müssen.
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Bitumenprodukte emittieren erfahrungsgemäß keine PAK in die Innenraum- luft wenn sie in Innenraumbereichen vorkommen. Im vorliegenden Fall han- delt es sich bei den Bitumenschweißbahnen einer Flachdachkonstruktion, ei- nes Anbaus der baulichen Anlage, um Bitumenprodukte im Außenbereich, die zu den Innenraumbereichen durch zusätzliche Bauteilschichten abge- schirmt sind. Ein Einfluss dieser Bitumenprodukte auf die Innenraumluft ist nicht zu befürchten. Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdun- gen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch die festgestellten Bitumenpro- dukte in der untersuchten Flachdachkonstruktion lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der General- sanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchgeführt werden.
Bei Abbruch- bzw. Entsorgungsarbeiten an bitumenhaltigen Materialien oh- ne Asbestanteile muss die gefahrstoffrechtliche Regelung TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ [33] und die ge- fahrstoffrechtliche Regelung TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ [3] sowie die berufsgenossenschaftliche Rege- lung BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004, Anlage 6B, „Kontaminierte Berei- che“ [4] nicht beachtet werden.
Der im Außenbereich der baulichen Anlage festgestellte PAK-haltige Bau- stoff bzw. das PAK-haltige Bauteil ohne Asbestanteile, d.h. die PAK-haltigen Bitumenschweißbahnen der Flachdachkonstruktion eines Anbaus werden abfallrechtlich den Bitumengemischen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301* fallen, d.h. der Abfallschlüsselnummer 170302 zugeordnet. Dieser Abfall fällt nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) [16] unter die nicht gefährlichen Abfälle.
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CHLORPARAFFIN- PCB-HALTIGE
BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen weder im Außenbereich noch in Innenraumbereichen CHLORPARAFFIN- haltige bzw. PCB-haltige Baustoffe bzw. Bauteile festgestellt. Gesundheitli- che Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäude- nutzer durch CHLORPARAFFIN-haltige bzw. PCB-haltige Baustoffe bzw. Bau- teile lagen in der Vergangenheit nicht vor. Anstehende Baubegehungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten können ebenso gefahrlos durchge- führt werden.
Da weder CHLORPARAFFIN-haltige Baustoffe- bzw. Bauteile noch PCB- haltige Baustoffe bzw. Bauteile in/an der baulichen Anlage festgestellt wur- den, sind keine gefahrstoffrechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vor- schriften, insbesondere bezogen auf den Umgang mit PCB-haltigen Baustof- fen bzw. Bauteilen zu beachten. Die PCB-Richtlinie [35] und die Regelungen der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Berei- chen“ [3] und die berufsgenossenschaftlichen Regelungen der BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen bei der geplanten Generalsanierung der baulichen Anlage nicht beachtet werden. Die Erstellung einer Gefähr- dungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit CHLORPARAFFIN-haltigen bzw. PCB-haltigen Baustoffen bzw. Bauteilen ist nicht erforderlich.
SCHWERMETALL-HALTIGE BAUSTOFFE BZW. BAUTEILE
In der baulichen Anlage wurde im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen ein schwermetallhaltiges Holzschutzmittel an einem Holzsparren im Dach- bodenbereich mit einem Bleigehalt von 24.000 mg/kg festgestellt (s. Tabel- le 19). Weitergehende Untersuchungen haben ergeben, dass die von Bau- teiloberflächen entnommenen Hausstäube mit Werten zwischen 1.600 und 570 mg/kg ebenfalls deutliche Gehalte an Blei aufwiesen (s. Tabel- le 20).
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Die Holzwerkstoffe des Dachtragwerks und der Holzbalkendecke konnten al- lerdings nur im einem kleinen Teilbereich auf schwermetallhaltige Holz- schutzmittel untersucht werden. Ebenso war die Untersuchung von Staubab- lagerungen von verschiedenen Bauteiloberflächen auf eine Belastung mit dem Schwermetall Blei nur in einem eingeschränkten Bereich des Dachbo- dens möglich. Nachuntersuchungen im Bereich des Dachgeschosses können in Abhängigkeit von dem geplanten Nutzungskonzept notwendig werden (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner).
Die Trag/Dränschicht unter der Bodenplatte wurde wegen des hohen Kos- tenaufwandes nicht auf eine mögliche Schwermetallbelastung untersucht. Hierzu bestand keine Veranlassung. Diese Untersuchungen sind nur dann er- forderlich, wenn eine bauliche Anlage komplett abgebrochen bzw. zurückge- baut bzw. teilweise abgebrochen bzw. zurückgebaut werden soll oder Arbei- ten an diesen Bauteilen durchgeführt werden müssen.
Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile und schwermetallhaltige Staubablagerungen (Hausstäube/Altstäube) im Dach- bodenbereich lagen in der Vergangenheit aber mit hinreichender Wahr- scheinlichkeit nicht vor. Der Dachbodenbereich ist nicht ausgebaut und nicht für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet. Aufenthaltsräume sind nicht vor- handen. Der Dachboden wurde lediglich als Abstellfläche genutzt.
Eine Nutzung des Dachbodenbereichs ist aber im aktuellen Zustand ohne gesundheitliche Gefährdung nicht möglich. Die Untersuchung der Haus- staubproben aus dem untersuchten Teilbereich ergab mit Werten zwischen 1.600 und 570 mg/kg deutliche Gehalte an Blei. Übliche Hintergrundwerte und Orientierungswerte werden um ein Vielfaches überschritten. Darüber hinaus sind im Bereich des Dachbodens weitere schadstoffrelevante Stoffe, insbesondere erhebliche Mengen an Marderkot, mit einer möglichen Belas- tung von Schimmel und Bakterien vorhanden. Weiterhin wurden auch ver- einzelt Mineralwolle-Abfälle abgelagert. Mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit handelt es sich hierbei um alte Produkte mit kanzerogenen Potential (s. Anhang, Anlage 7, SV-Gutachten Schreiner).
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Im Unterschied zu einer Dachbodennutzung können anstehende Baubege- hungen im Vorfeld der Generalsanierungsarbeiten, mit hinreichender Wahr- scheinlichkeit gefahrlos durchgeführt werden. Eine nennenswerte Aktivie- rung der schadstoffhaltigen Staubablagerungen in die Umgebungsluft ist bei einer kurzfristigen Begehung des Dachbodenbereiches nicht zu erwarten. Dennoch wird aus Vorsorgegründen die Verwendung von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich bei einer dauerhaften Nutzung des Dachbodenbereiches umfassende Schadstoffsanierungsarbeiten zwin- gend erforderlich sind. Nach derzeitigem Planungsstand soll der Dachbo- denbereich nicht dauerhaft genutzt werden, da dann die Statik ertüchtigt werden müsste, was in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten steht. Es kann deshalb sinnvoll sein, im Dachbodenbereich keine Schadstoffsanie- rungsarbeiten bzw. Schadstoffsanierungsarbeiten nur in einem begrenzten Umfang (Grobreinigung) durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und le- diglich die sichere Begehbarkeit des Dachbodenbereichs sicherzustellen. Diese kann durch die Verlegung von Laufbohlen, die wahrscheinlich mit ent- sprechenden Handläufen ausgestattet werden müssen, erreicht werden. Ent- sprechende Details hierzu sollten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einem Sicherheitsingenieur geplant und nach Ausführung abgenom- men werden. Gelegentliche notwendige Kontrollgänge im kontaminierten Dachbodenbereich könnten dann mit entsprechender persönlicher Schutz- ausrüstung (PSA) gefahrlos durchgeführt werden.
Da schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile im Dachbodenraum der baulichen Anlage festgestellt wurden, sind die gefahrstoffrechtlichen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, bezogen auf den Umgang mit schwermetallhaltigen Baustoffen bzw. Bauteilen, zu beachten. Die TRGS 505 „Blei“[37] und die Regelungen der TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ [3] und die berufsgenossenschaftli- chen Regelungen der BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ [4] müssen, sowohl bei umfassenden Sanierungsarbeiten, aber auch bei allen sonstigen Arbeiten im Dachbodenbereich beachtet werden. Die Erstellung einer Gefährdungs- beurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit schwermetallhaltigen Baustof- fen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
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Da schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile im Dachbodenbereich der baulichen Anlage festgestellt wurden, können sowohl bei umfassenden Sa- nierungsarbeiten, aber auch bei allen sonstigen Arbeiten schwermetallhalti- ge Abfälle bzw. Abfallfraktionen entstehen, die über eine LAGA-Analytik M20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststof- fen/Abfällen der Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)“ [29] und/oder über einer Analytik nach Deponieverordnung [30] und/oder eine Kombinationsanalytik nach LAGA M20 und Deponieverordnung zu klassifi- zieren wären. Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) [16] für schwermetallhaltige Baustoffe bzw. Bauteile würde sich dann über die Untersuchungsergebnisse der Deklarationsanalyse ergeben.
SCHIMMELPILZSCHÄDEN u. TAUBENKOTABLAGERUNGEN
In der baulichen Anlage wurden im Rahmen der Schadstoffuntersuchungen in Innenraumbereichen Schimmelpilzschäden festgestellt. Einige Baustoffe bzw. Bauteile weisen bereits visuell sichtbaren Schimmelpilzbefall auf (s. Anhang, Anlage 1 – Fotodokumentation). Bedingt durch geruchliche Auf- fälligkeiten kann davon ausgegangen werden, dass mit an Sicherheit gren- zender Wahrscheinlichkeit auch verdeckte Schimmelpilzschäden in einem möglicherweise erheblichem Umfang vorhanden sind. Im Außenbereich der baulichen Anlage wurde kein Schimmelpilzbefall an Baustoffen bzw. Bautei- len festgestellt. Taubenkotablagerungen wurden weder im Außenbereich noch in Innenraumbereichen der baulichen Anlage festgestellt.
Gesundheitliche Risiken bzw. Gesundheitsgefährdungen für die ehemaligen Gebäudenutzer durch die festgestellten Schimmelpilzschäden in den Innen- raumbereichen werden als unwahrscheinlich angesehen. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die Schimmelpilzschäden erst entstanden sind, nachdem die bauliche Anlage nicht mehr genutzt wurde.
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Vereinbarungsgemäß sollten wegen des extremen Aufwandes im Vorfeld der Generalsanierung keine detaillierten Schimmelpilzuntersuchungen durchgeführt werden, da diverse Baustoffe bzw. Bauteile mit einem visuell sichtbaren Schimmelpilzbefall im Zuge der Generalsanierungsarbeiten so- wieso demontiert und entsorgt werden müssen.
Die berufsgenossenschaftliche DGUV-Regelung 201-028„Gesundheitsge- fährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ [41] muss bei den Generalsanierungsarbeiten beachtet werden, da mit schimmelpilzbelas- teten Bauteilen bzw. Baustoffen umgegangen werden muss. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich eines Umgangs mit schimmel- pilzbefallenen Baustoffen bzw. Bauteilen ist erforderlich.
Da in der baulichen Anlage in Innenraumbereichen visuell sichtbare Schim- melpilzschäden an Baustoffen bzw. Bauteilen festgestellt wurden, werden bei den Generalsanierungsarbeiten schimmelpilzbelastete Abfälle bzw. Ab- fallfraktionen entstehen. Eine fachgerechte Entsorgung/Beseitigung von schimmelpilzbelasteten organischen Baustoffen bzw. Bauteilen erfolgt in der Regel über eine Hausmüllverbrennungsanlage.
ERKUNDUNGSUMFANG- u. RISIKEN
Es wird darauf hingewiesen, dass selbst bei sorgfältigster Planung und Durchführung von Gebäudeschadstoffuntersuchungen keine 100%ige Si- cherheit besteht, alle Gebäudeschadstoffe zu erfassen, da sonst die Erkun- dungskosten den Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit spren- gen würden [28]. Es ist daher erforderlich, dass bei der geplanten General- sanierung der baulichen Anlage die ausführenden Firmen im Zuge dieser Bauarbeiten auch auf versteckt eingebaute Gebäudeschadstoffeachten.
Dipl.-Ing. / Dipl.-Biol. L. Rösch
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- LITERATURVERZEICHNIS [1] VDI/GVSS-Richtlinie 6202, Blatt 1: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Beuth Verlag GmbH, Berlin, Oktober 2013
[2] VDI-Richtlinie 6202, Blatt 3: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen Asbest – Erkundung und Bewertung Beuth Verlag GmbH, Berlin, September 2021
[3] Technische Regeln für Gefahrstoffe „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ TRGS 524, Ausgabe Februar 2010 zuletzt geändert und ergänzt: GMBI 2011 S. 1018-1019 [Nr. 49-51]
[4] Berufsgenossenschaftliche Regeln, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Kontaminierte Bereiche BGR 128, 6B / DGUV Regel 101-004 Anlage 6B Ausgabe April 1997, aktualisiert Februar 2006
[5] Asbest - Grundlagen, Sanierung, Entsorgung, Haftung U. Schubert Technische Mitteilungen 86 (1993) Heft 3, September
[6] Handbuch Gebäude-Schadstoffe für Architekten, Sachverständige und Behörden mit zahlreichen Abb. und Tafeln Gerd Zwiener Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller Bau-Fachinformationen GmbH & Co. KG, Köln 1997
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[7] Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen Leitfaden Gesundheitsbewusst modernisieren Wohngebäude von 1950 bis 1975 Hrsg.: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Stand: Oktober 2004
[8] Technische Baubestimmungen Asbest Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinien) Fassung November – 2020
[9] Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) Einschätzung des Gefährdungspotentials durch asbesthaltige Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile und daraus zu ziehende Konsequenzen – Positionierung der AGÖF Stand: 16.06.2017
[10] Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in Gebäuden Diskussionspapier zu Erkundung, Bewertung und Sanierung Herausgeber: Verein Deutscher Ingenieure e.V. VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik und Gesamtverband Schadstoffstoffsanierung e.V. Nassauische Str. 15, 10717 Berlin
[11] Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft Fachzeitschrift zum Schutz von Gesundheit und Umwelt bei baulichen Anlagen Ausgabe 1/2016: Asbest in bauchemischen Produkten Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
[12] Konzept zur Untersuchung „asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen in Hamburger Schulen“ Expertenkreis Hamburger Schadstoffsachverständige Stand: 01.11.2011
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[13] VDI-Richtlinie 3866, Blatt 1: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Entnahme und Aufbereitung der Proben Beuth Verlag GmbH, Berlin, Dezember 2021
[14] VDI-Richtlinie 3866, Blatt 5: Bestimmung von Asbest in technischen Produkten Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren Beuth Verlag GmbH, Berlin, Juni 2017
[15] Technische Regeln für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" TRGS 519, Ausgabe Januar 2014 GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014 [Nr. 8/9] zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 269-272 v. 31.3.2022 [Nr. 12]
[16] Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020, (BGBl. I S. 1533) geändert
[17] Richtlinien für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP) belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie) Fassung Oktober 1996
[18] Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) Richtwerte für die Innenraumluft – Stand 2022 Vorsorge (RW I) – und Gefahrenrichtwerte (RW II) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
[19] Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) AGÖF-Leitfaden, “Hausstaubuntersuchungen auf chemische Parameter“, Mittel- und schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) und Schwermetalle Version: 12.11.2020
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[20] Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft Fassung: 28.11.2013
[21] Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz – (Altholzverordnung – AltholzV) Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), zuletzt durch Artikel 120 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. S. 1328) geändert
[22] Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e.V. Deutscher Abbruchverband e.V. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Industriegewerkschaft Bauen-Agar-Umwelt Industrieverband Bergbau, Chemie, Energie Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
unter Mitarbeit von:
Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Stand 05/2002; Abruf-Nr.: 341
[23] VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (auch CLP-Verordnung) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpack- ung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Ver- ordnung (EG) Nr. 1907/2006
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[24] Technische Regeln für Gefahrstoffe „Verzeichnis krebserzeu- gender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ TRGS 905, Ausgabe: März 2016, GMBI 2016, S. 378-390 [Nr. 19] v. 3.5.2016 zuletzt geändert und ergänzt: GMBI 2021, S. 899 [Nr. 41] v. 13.07.2021
[25] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, Gefahrstoffverordnung - GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1622), durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S 944), durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S 2514), durch Artikel 2 der Verordnung vom 03. Februar 2015 (BGBl. I S 49), durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S 2549) durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626) und durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S 3115)
[26] Technische Regeln für Gefahrstoffe „Abbruch-, Sanierungs- und Instand- haltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" TRGS 521, Ausgabe Februar 2008
[27] Umweltqualität der NRW-Landesimmobilien Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BLB Zentrale – Geschäftsbereich Eigentumsmanagement F.W. Becker GmbH, Arnsberg 2004
[28] Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz Arbeitshilfe Rückbau: Erkundung, Planung, Ausführung Bayer. Landesamt für Umweltschutz (LfU), Augsburg 2019
[29]LAGA – Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln – Allgemeiner Teil - Endfassung vom 06.11.2003
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[30] Verordnung über Deponien und Langzeitlager Deponieverordnung - DepV Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598) geändert
[31] Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäude ARGEBAU – Fassung April 2000
[32] PAK- Handlungsanleitung Umbau – Instandhaltung - Rückbau Merkblatt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi Ausgabe November 2007
[33] Technische Regeln für Gefahrstoffe Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material TRGS 551, Ausgabe August 2015 GMBI 2015 S. 1066-1083 [Nr. 54] (v. 6.10.2015) geändert und ergänzt: GMBI 2016 S. 8-10 [Nr. 1] v. 27.1.2016
[34] PCB-Belastung in Gebäuden Erkennen, Bewerten, Sanieren Hrsg.: Katalyse e.V., Institut f. Angewandte Umweltforschung Bauverlag GmbH, Wiesbaden, Berlin 1995
[35] Richtlinien für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie) Fassung September 1994
[36] Handbuch Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft Herausgeber Gerd Zwiener und Frank-Michael Lange Erich Schmidt Verlag & Co. KG, Berlin 2012
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[37] Technische Regeln für Gefahrstoffe Blei TRGS 505, Ausgabe März 2021 GMBI 2021, S. 582-598 [Nr. 26] v. (04.05.2021) geändert und ergänzt: GMBl 2022, S. 512 v. 1.7.2022 [Nr. 22]
[38] Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden Umweltbundesamt, Berlin 2017 Stand: November 2017
[39] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Biostoffverordnung – BiostoffV Biostoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl I S. 3115) geändert
[40] DGUV Information 201-031 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Ausgabe November 2006
[41] DGUV Information 201-028 Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Ausgabe November 2022