M221_Beratervertrag_26-55297.docx

Schadstoffgutachten, Entsorgungskonzept und Sanierungskonzept für Teilbereich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:33 (Europe/Berlin)

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RP Stuttgart, Abt. 8, Landesamt für Denkmalpflege, Erweiterung Nassfundbereich, Frauenried 3, 71638 Ludwigsburg

Aktenzeichen:VBLB-339-5157Vertragsnummer: 26-55297
Haushaltsdaten:
Mittelbindungsnummer:
Leitweg-ID:08-A9050-63
Beratervertrag
ZwischenLand Baden-Württemberg
vertreten durchVermögen und Bau Baden-Württemberg
Amt Ludwigsburg
Karlsplatz 5
71638 Ludwigsburg
- nachstehend Auftraggeber genannt -
und[....]
[....]
[....]
[....]
vertreten durch[....]
- nachstehend Auftragnehmerin/Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für
RP Stuttgart, Abt. 8, Landesamt für Denkmalpflege, Erweiterung Nassfundbereich, Frauenried 3, 71638 Ludwigsburg, Schadstoffgutachten.
§ 2 Grundlagen des Vertrags
2.1Dem Vertrag liegen zugrunde:
2.1.1[....]
2.1.2[x]die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
[ ]die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen (bei einem geschätzten Auftragswert von unter 20 000 Euro)
2.2Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten:
2.2.1Der Datenaustausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten erfolgt über den PlanTeam-SPACE (PTS). Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Unterlagen und Nachrichten in den PTS einzustellen und die ihr oder ihm über den PTS zugesandten Daten herunterzuladen.
2.2.2Die Information über die Datenverarbeitung im Vergabeverfahren und der Vertragsdurchführung (abrufbar unter folgendem Link: https://www.vbv.statistik-bw.de/Formulare/Datenschutz.pdf).
2.2.3Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn sie oder er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, zum Beispiel ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse v-vb-bwblbbinfosic@vbv.bwl.dezu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: • konkrete Beschreibung des Vorfalls, • Zeitpunkt des Bekanntwerdens, • den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, • Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung Baden-Württemberg oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg, • ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, • ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, • die Benennung einer Ansprechperson der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers bezüglich des Vorfalls für den Auftraggeber, • die Art der Zugriffe der Mitarbeiterinnen oder der Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Auftragnehmerin oder der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann. Der Auftraggeber wendet die VwV Richtlinie zur Informationssicherheit an. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Auftragserfüllung für die öffentliche Verwaltung verpflichtet, nach der VwV Informationssicherheit zu agieren.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
3.1Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers:
3.1.1LeistungEinheitEPGP
1.1.1Objektbegehung und Auswertung vorhandener Unterlagen in Bezug auf die Fragestellung einschl. A+S Plan zur Durchführung der Ortsbegehung.Psch[....][....]
1.1.2Bewertung und Dokumentation der Erkenntnisse aus der Auswertung und Ortsbegehung sowie Aufstellen Erkundungsprogramm mit Probenahmeplan nach VDI 6202 Blatt 1 für die technische Erkundung. Einschließlich Besprechungstermin mit dem AG zur Abstimmung des Leistungsumfangs der Erkundung.Psch[....][....]
Summe:[....]
1.2.1Halbtägiger Ortstermin zur Probenahme Probenahmeteam einschl. Anfahrt, Durchführung und Überwachung der Arbeiten, Dokumentation der Erkundung und Zusammenstellung und Dokumentation der Proben und der zugehörigen Analytik.2 Stück[....][....]
1.2.2Ortstermin, ganztägig, zur Probenahme Probenahmeteam einschl. Anfahrt, Durchführung und Überwachung der Arbeiten, Dokumentation der Erkundung und Zusammenstellung und Dokumentation der Proben und der zugehörigen Analytik.2 Stück[....][....]
Summe:[....]
1.3.1Staubkontaktprobe Asbest gemäß VDI 3877 Blatt 1+210 Stück[....][....]
1.3.2Staubkontaktprobe KMF gemäß VDI 3877 Blatt 1+210 Stück[....][....]
1.3.3Materialprobe Asbest Einzelprobe gemäß VDI 3866 Blatt 510 Stück[....][....]
1.3.4Materialprobe Asbest Mischprobe gemäß VDI 3866 Blatt 510 Stück[....][....]
1.3.5Materialprobe KMF (Bestimmung WHO-Fasern und KI10 Stück[....][....]
1.3.6Materialprobe PCB inkl. PCB118 gemäß DIN EN 1530810 Stück[....][....]
1.3.7Materialprobe Holzschutzmittel (PCP/Lindan, Organochlorpestizide inkl. DDT) gemäß DIN EN 1415410 Stück[....][....]
1.3.8Materialprobe Schwermetalle (10 Parameter: Ar, Be, Pb, Cd, Cr gesamt, Cu, Ni, Hg, V, Zn)10 Stück[....][....]
1.3.9Materialprobe Kohlenwasserstoffe C10-C25 (C10-C40) gemäß DIN EN 1403910 Stück[....][....]
Summe:[....]
1.4.1Mobilisierung Baustelleneinsatz BohrgerätPsch[....][....]
1.4.2Kernbohrung pro laufenden cm, Ø 80mm (Bohrung mit Absaugung Nass/Trocken nach Anforderung)20 Stück[....][....]
1.4.3Auf- und Abbau am Bohransatzpunkt10 Stück[....][....]
1.4.4Aufspitzen Böden / Wände (Bauteilöffnungen)20 Stück[....][....]
1.4.5Dachöffnungen Flachdächer (ca. 30x30cm) inkl. fachgerechtem Verschließen5 Stück[....][....]
Summe:[....]
1.5.1Aufstellen eines Schadstoffgutachtens mit Ergebnisdarstellung nach VDI 6202 Blatt 1 mit Schadstoffkataster und Bewertung einschließlich Hinweisen für eine erforderliche Sanierungsplanung und möglicher Sanierungsmethoden.Psch[....][....]
1.5.2Sanierungskonzept nach VDI 6202 Blatt 1 einschließlich Termin mit dem AG zur Festlegung der SanierungsmethodenPsch[....][....]
1.5.3Entsorgungskonzept nach VDI 6202 Blatt 1Psch[....][....]
1.5.4Zuarbeit zur Erstellung eines LeistungsverzeichnissesPsch[....][....]
1.5.5Baustellenbesuch nach Erfordernis, incl. An - und AbfahrtPsch[....][....]
Summe:[....]
Gesamtsumme:[....]
3.2Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zunächst folgende Leistungen der Ziffer 3.1.1.
3.3Der Auftraggeber beabsichtigt, der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren unter § 3 Nummer 3.1.1 genannten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
3.4Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihr oder ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen in Textform übertragen werden.
3.5Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach § 3 Nummer 3.3 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
3.6Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen persönlich oder mit hierfür geeignetem Personal ihres oder seines Büros zu erbringen.
3.7Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmern, zu vertreten.
3.8Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer oder Lieferanteninteressen vertreten.
§ 4 Vorzulegende Unterlagen
4.1Papierform *)
Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zu übergeben:
Schadstoffgutachtenin 1-facher Ausfertigung,
Entsorgungskonzeptin 1-facher Ausfertigung,
Sanierungskonzeptin 1-facher Ausfertigung,
davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die von ihr oder ihm angefertigten Unterlagen und Pläne als "Verfasserin" oder "Verfasser" zu unterzeichnen.
4.2Digitale Form auf Datenträger/n *)
Dem Auftraggeber sind folgende Daten zu übergeben:
Schadstoffgutachten
Entsorgungskonzept
Sanierungskonzept
§ 5 Personaleinsatz des Auftragnehmers
5.1Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): [x] Leistungen nach 3.1.1: [....]
5.2Durchgängiger Mitarbeitereinsatz Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsphase eingesetzt werden.
§ 6 Termine und Fristen
6.1Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine beziehungsweise Fristen:
[....].
6.2Soweit keine Termine beziehungsweise Fristen vereinbart sind, hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ihre oder seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Maßnahme nicht aufgehalten werden.
§ 7 Vergütung und Zahlungen
7.1Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhält für ihre oder seine Leistungen folgende Vergütung: *)
7.1.1Zusätzliche Leistungen werden mit den nachstehenden Stundensätzen vergütet:
für die Projektleiterin/den Projektleiter[....] Euro/Stunde,
für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zum Beispiel Dipl.-Ing./Dipl.-Ing.(FH)/Master/Bachelor/ Technikerin/Techniker[....] Euro/Stunde,
zum Beispiel für technische Zeichnerinnen/technische Zeichner und sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen[....] Euro/Stunde.
Die aufgewendeten Arbeitsstunden sind durch Arbeitsberichte nachzuweisen und vom Auftraggeber zeitnah anerkennen zu lassen.
Die Obergrenze der Vergütung wird auf [....] Euro festgelegt und darf nur nach vorheriger Abstimmung in Textform mit dem Auftraggeber überschritten werden.
7.1.2Die Leistungen nach [....] werden mit pauschal [....] Euro~~~~vergütet.
7.1.3Die Leistungen werden wie in 3.1.1 benannt vergütet.
7.2Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *)
7.2.1Insgesamt pauschal [....] v.H. des Nettohonorars. *)
Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *)
Vervielfältigen der Unterlagen,
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
Reisen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers und ihrer oder seiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
7.2.2Auf Nachweis folgende Kosten:
[....][....] Euro.
7.3Die Umsatzsteuer ist im Honorar der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
7.4Auf Anforderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 21 Werktage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig.
7.5Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat.
7.6Im Falle der Überzahlung hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet sie oder er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet sie oder er sich mit ihrer oder seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer nicht berufen.
7.7Ab dem 01. Januar 2022 sind Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Außerdem ist im Feld Purchase-Order-Reference (BT-13) die im Zuschlagsschreiben angegebene Mittelbindungsnummer einzutragen. Bei Rechnungen über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) ist die im Zuschlagsschreiben angegebene PEPPOL-ID zu verwenden. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
§ 8 Auskunftspflicht der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
8.1Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über ihre oder seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung Stellungnahmen in Textform abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Maßnahme für abgeschlossen erklärt ist.
§ 9 Herausgabeanspruch des Auftraggebers
9.1Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen dem Auftraggeber entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Die der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.
§ 10 Urheberrecht
10.1Soweit urheberrechtliche Leistungen vorliegen, verbleibt das Urheberrecht bei der Urheberin oder dem Urheber. Dem Auftraggeber wird die Nutzung übertragen. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse durch die Urheberin oder den Urheber dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Benennung der beteiligten Urheberinnen oder Urheber zu veröffentlichen.
§ 11 Kündigung
11.1Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung den Vertrag jederzeit ohne Grund, wie auch aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Baumaßnahme nicht durchgeführt oder nicht weitergeführt wird.
11.2Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.3Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
11.4Wird ohne Grund, oder aus einem Grund gekündigt, den die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie oder er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer oder seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
11.5Hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten.
11.6Die Mängel- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
11.7Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 8 bis 10 unberührt.
§ 12 Haftung und Verjährung
12.1Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche und die Verjährung dieser Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers
13.1Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Sie oder er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in § 13 Nummer 13.4 genannten Deckungssummen besteht.
13.2Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
13.3Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Sie oder er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen und nachzuweisen.
13.4Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden1.500.000,-- Euro,
für sonstige Schäden250.000,-- Euro.
§ 14 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Form, anwendbares Recht
14.1Erfüllungsort für die Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
14.2Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer zunächst die dem Amt unmittelbar vorgesetzte Behörde anrufen. Streitigkeiten berechtigen die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen.
14.3Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten Stuttgart.
14.4Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
14.5Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Ergänzende Vereinbarungen *)
15.1Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten die Verpflichtungserklärung nach RifT-Muster M230 über die gewissenhafte Erfüllung ihrer oder seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S.547), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) abzugeben. Sie oder er hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls auch ihre oder seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben.
15.2Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich gemäß Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABl. S. 453) dem Auftraggeber für jede auf der Baustelle Tätige oder jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster "Einverständnis zur Datenerhebung" oder eine gültige (nicht älter als fünf Jahre) sogenannte "Sibe - Bescheinigung" vorzulegen.
15.3Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber für jede auf der Baustelle Tätige oder jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster "Einwilligungserklärung: Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fremdpersonal" mit entsprechender Ausweiskopie oder eine gültige (nicht älter als 2 Jahre) Überprüfungsbestätigung des Landeskriminalamtes vorzulegen.
15.4Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber für jede auf der Baustelle Tätige oder jeden auf der Baustelle Tätigen eine ausgefüllte und unterschriebene Sicherheitserklärung gemäß § 13 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz oder eine gültige (nicht älter als fünf Jahre) sogenannte "Sibe - Bescheinigung" vorzulegen.
15.5[....]
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