RP Stuttgart, Abt. 8, Landesamt für Denkmalpflege, Erweiterung Nassfundbereich, Frauenried 3, 71638 Ludwigsburg
| Aktenzeichen: | VBLB-339-5157 | Vertragsnummer: 26-55297 |
| Haushaltsdaten: | ||
| Mittelbindungsnummer: | ||
| Leitweg-ID: | 08-A9050-63 |
| Beratervertrag |
| Zwischen | Land Baden-Württemberg | |
| vertreten durch | Vermögen und Bau Baden-Württemberg | |
| Amt Ludwigsburg | ||
| Karlsplatz 5 | ||
| 71638 Ludwigsburg | ||
| - nachstehend Auftraggeber genannt - | ||
| und | [....] | |
| [....] | ||
| [....] | ||
| [....] | ||
| vertreten durch | [....] | |
| - nachstehend Auftragnehmerin/Auftragnehmer genannt - | ||
| wird folgender Vertrag geschlossen: |
| § 1 Gegenstand des Vertrags | |
| 1.1 | Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für |
| RP Stuttgart, Abt. 8, Landesamt für Denkmalpflege, Erweiterung Nassfundbereich, Frauenried 3, 71638 Ludwigsburg, Schadstoffgutachten. |
| § 2 Grundlagen des Vertrags | |||
| 2.1 | Dem Vertrag liegen zugrunde: | ||
| 2.1.1 | |||
| 2.1.2 | [x] | die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg | |
| [ ] | |||
| 2.2 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: | ||
| 2.2.1 | Der Datenaustausch und die Kommunikation der Projektbeteiligten erfolgt über den PlanTeam-SPACE (PTS). Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Unterlagen und Nachrichten in den PTS einzustellen und die ihr oder ihm über den PTS zugesandten Daten herunterzuladen. | ||
| 2.2.2 | Die Information über die Datenverarbeitung im Vergabeverfahren und der Vertragsdurchführung (abrufbar unter folgendem Link: https://www.vbv.statistik-bw.de/Formulare/Datenschutz.pdf). | ||
| 2.2.3 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn sie oder er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, zum Beispiel ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse v-vb-bwblbbinfosic@vbv.bwl.dezu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: • konkrete Beschreibung des Vorfalls, • Zeitpunkt des Bekanntwerdens, • den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor, • Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung Baden-Württemberg oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg, • ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist, • ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind, • die Benennung einer Ansprechperson der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers bezüglich des Vorfalls für den Auftraggeber, • die Art der Zugriffe der Mitarbeiterinnen oder der Mitarbeiter der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Auftragnehmerin oder der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann. Der Auftraggeber wendet die VwV Richtlinie zur Informationssicherheit an. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Auftragserfüllung für die öffentliche Verwaltung verpflichtet, nach der VwV Informationssicherheit zu agieren. |
| § 3 Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers | ||||||
| 3.1 | Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers: | |||||
| 3.1.1 | Leistung | Einheit | EP | GP | ||
| 1.1.1 | Objektbegehung und Auswertung vorhandener Unterlagen in Bezug auf die Fragestellung einschl. A+S Plan zur Durchführung der Ortsbegehung. | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.1.2 | Bewertung und Dokumentation der Erkenntnisse aus der Auswertung und Ortsbegehung sowie Aufstellen Erkundungsprogramm mit Probenahmeplan nach VDI 6202 Blatt 1 für die technische Erkundung. Einschließlich Besprechungstermin mit dem AG zur Abstimmung des Leistungsumfangs der Erkundung. | Psch | [....] | [....] | ||
| Summe: | [....] | |||||
| 1.2.1 | Halbtägiger Ortstermin zur Probenahme Probenahmeteam einschl. Anfahrt, Durchführung und Überwachung der Arbeiten, Dokumentation der Erkundung und Zusammenstellung und Dokumentation der Proben und der zugehörigen Analytik. | 2 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.2.2 | Ortstermin, ganztägig, zur Probenahme Probenahmeteam einschl. Anfahrt, Durchführung und Überwachung der Arbeiten, Dokumentation der Erkundung und Zusammenstellung und Dokumentation der Proben und der zugehörigen Analytik. | 2 Stück | [....] | [....] | ||
| Summe: | [....] | |||||
| 1.3.1 | Staubkontaktprobe Asbest gemäß VDI 3877 Blatt 1+2 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.2 | Staubkontaktprobe KMF gemäß VDI 3877 Blatt 1+2 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.3 | Materialprobe Asbest Einzelprobe gemäß VDI 3866 Blatt 5 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.4 | Materialprobe Asbest Mischprobe gemäß VDI 3866 Blatt 5 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.5 | Materialprobe KMF (Bestimmung WHO-Fasern und KI | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.6 | Materialprobe PCB inkl. PCB118 gemäß DIN EN 15308 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.7 | Materialprobe Holzschutzmittel (PCP/Lindan, Organochlorpestizide inkl. DDT) gemäß DIN EN 14154 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.8 | Materialprobe Schwermetalle (10 Parameter: Ar, Be, Pb, Cd, Cr gesamt, Cu, Ni, Hg, V, Zn) | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.3.9 | Materialprobe Kohlenwasserstoffe C10-C25 (C10-C40) gemäß DIN EN 14039 | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| Summe: | [....] | |||||
| 1.4.1 | Mobilisierung Baustelleneinsatz Bohrgerät | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.4.2 | Kernbohrung pro laufenden cm, Ø 80mm (Bohrung mit Absaugung Nass/Trocken nach Anforderung) | 20 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.4.3 | Auf- und Abbau am Bohransatzpunkt | 10 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.4.4 | Aufspitzen Böden / Wände (Bauteilöffnungen) | 20 Stück | [....] | [....] | ||
| 1.4.5 | Dachöffnungen Flachdächer (ca. 30x30cm) inkl. fachgerechtem Verschließen | 5 Stück | [....] | [....] | ||
| Summe: | [....] | |||||
| 1.5.1 | Aufstellen eines Schadstoffgutachtens mit Ergebnisdarstellung nach VDI 6202 Blatt 1 mit Schadstoffkataster und Bewertung einschließlich Hinweisen für eine erforderliche Sanierungsplanung und möglicher Sanierungsmethoden. | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.5.2 | Sanierungskonzept nach VDI 6202 Blatt 1 einschließlich Termin mit dem AG zur Festlegung der Sanierungsmethoden | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.5.3 | Entsorgungskonzept nach VDI 6202 Blatt 1 | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.5.4 | Zuarbeit zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses | Psch | [....] | [....] | ||
| 1.5.5 | Baustellenbesuch nach Erfordernis, incl. An - und Abfahrt | Psch | [....] | [....] | ||
| Summe: | [....] | |||||
| Gesamtsumme: | [....] | |||||
| 3.2 | Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zunächst folgende Leistungen der Ziffer 3.1.1. | |||||
| 3.3 | ||||||
| 3.4 | ||||||
| 3.5 | ||||||
| 3.6 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen persönlich oder mit hierfür geeignetem Personal ihres oder seines Büros zu erbringen. | |||||
| 3.7 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmern, zu vertreten. | |||||
| 3.8 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer oder Lieferanteninteressen vertreten. |
| § 4 Vorzulegende Unterlagen | |||
| 4.1 | Papierform *) | ||
| Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zu übergeben: | |||
| • | Schadstoffgutachten | in 1-facher Ausfertigung, | |
| • | Entsorgungskonzept | in 1-facher Ausfertigung, | |
| • | Sanierungskonzept | in 1-facher Ausfertigung, | |
| davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung. | |||
| Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die von ihr oder ihm angefertigten Unterlagen und Pläne als "Verfasserin" oder "Verfasser" zu unterzeichnen. | |||
| 4.2 | Digitale Form auf Datenträger/n *) | ||
| Dem Auftraggeber sind folgende Daten zu übergeben: | |||
| Schadstoffgutachten | |||
| Entsorgungskonzept | |||
| Sanierungskonzept |
| § 5 Personaleinsatz des Auftragnehmers | |
| 5.1 | Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): [x] Leistungen nach 3.1.1: [....] |
| 5.2 | Durchgängiger Mitarbeitereinsatz Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsphase eingesetzt werden. |
| § 6 Termine und Fristen | ||
| 6.1 | Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine beziehungsweise Fristen: | |
| • | ||
| 6.2 | Soweit keine Termine beziehungsweise Fristen vereinbart sind, hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ihre oder seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Maßnahme nicht aufgehalten werden. |
| § 7 Vergütung und Zahlungen | |||||
| 7.1 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhält für ihre oder seine Leistungen folgende Vergütung: *) | ||||
| 7.1.1 | Zusätzliche Leistungen werden mit den nachstehenden Stundensätzen vergütet: | ||||
| für die Projektleiterin/den Projektleiter | [....] Euro/Stunde, | ||||
| für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zum Beispiel Dipl.-Ing./Dipl.-Ing.(FH)/Master/Bachelor/ Technikerin/Techniker | [....] Euro/Stunde, | ||||
| zum Beispiel für technische Zeichnerinnen/technische Zeichner und sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen | [....] Euro/Stunde. | ||||
| Die aufgewendeten Arbeitsstunden sind durch Arbeitsberichte nachzuweisen und vom Auftraggeber zeitnah anerkennen zu lassen. | |||||
| 7.1.3 | Die Leistungen werden wie in 3.1.1 benannt vergütet. | ||||
| 7.2 | Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. | ||||
| Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) | |||||
| 7.2.1 | Insgesamt pauschal [....] v.H. des Nettohonorars. *) | ||||
| Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) | |||||
| • | Vervielfältigen der Unterlagen, | ||||
| • | Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, | ||||
| • | Reisen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers und ihrer oder seiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. | ||||
| 7.2.2 | Auf Nachweis folgende Kosten: | ||||
| 7.3 | Die Umsatzsteuer ist im Honorar der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. | ||||
| 7.4 | Auf Anforderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 21 Werktage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig. | ||||
| 7.5 | Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. | ||||
| 7.6 | Im Falle der Überzahlung hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet sie oder er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet sie oder er sich mit ihrer oder seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer nicht berufen. | ||||
| 7.7 | Ab dem 01. Januar 2022 sind Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Außerdem ist im Feld Purchase-Order-Reference (BT-13) die im Zuschlagsschreiben angegebene Mittelbindungsnummer einzutragen. Bei Rechnungen über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) ist die im Zuschlagsschreiben angegebene PEPPOL-ID zu verwenden. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. |
| § 8 Auskunftspflicht der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers | |
| 8.1 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über ihre oder seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung Stellungnahmen in Textform abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Maßnahme für abgeschlossen erklärt ist. |
| § 9 Herausgabeanspruch des Auftraggebers | |
| 9.1 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen dem Auftraggeber entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Die der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. |
| § 10 Urheberrecht | |
| 10.1 | Soweit urheberrechtliche Leistungen vorliegen, verbleibt das Urheberrecht bei der Urheberin oder dem Urheber. Dem Auftraggeber wird die Nutzung übertragen. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse durch die Urheberin oder den Urheber dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Benennung der beteiligten Urheberinnen oder Urheber zu veröffentlichen. |
| § 11 Kündigung | |||
| 11.1 | Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung den Vertrag jederzeit ohne Grund, wie auch aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Baumaßnahme nicht durchgeführt oder nicht weitergeführt wird. | ||
| 11.2 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. | ||
| 11.3 | Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. | ||
| 11.4 | Wird ohne Grund, oder aus einem Grund gekündigt, den die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie oder er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer oder seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. | ||
| 11.5 | Hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. | ||
| 11.6 | Die Mängel- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. | ||
| 11.7 | Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 8 bis 10 unberührt. |
| § 12 Haftung und Verjährung | |
| 12.1 | Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche und die Verjährung dieser Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. |
| 12.2 | Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. |
| § 13 Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers | |||
| 13.1 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Sie oder er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der in § 13 Nummer 13.4 genannten Deckungssummen besteht. | ||
| 13.2 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. | ||
| 13.3 | Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Sie oder er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen und nachzuweisen. | ||
| 13.4 | Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: | ||
| • | Für Personenschäden | 1.500.000,-- Euro, | |
| • | für sonstige Schäden | 250.000,-- Euro. |
| § 14 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Form, anwendbares Recht | |
| 14.1 | Erfüllungsort für die Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers. |
| 14.2 | Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer zunächst die dem Amt unmittelbar vorgesetzte Behörde anrufen. Streitigkeiten berechtigen die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen. |
| 14.3 | Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten Stuttgart. |
| 14.4 | Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. |
| 14.5 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
| § 15 Ergänzende Vereinbarungen *) | |
| 15.1 | |
| 15.2 | |
| 15.3 | |
| 15.4 | |
| 15.5 |