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Arbeitsanweisung
Schweißerlaubnis für Fremdfirmen
Erlaubnisschein für Schweiß-,
Brennschneid- und sonstige
feuergefährliche Arbeiten
Name des Verantwortlichen: Ausführende Firma:
O.a. Firma darf im Rahmen Ihrer Beauftragung und unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (z.B. der Feuerversicherer und der VBG1 und 15) folgende Arbeiten ausführen:
Ort der Arbeiten:
Zeitraum der Ausführung:
Art der Arbeiten:
Während und nach den Arbeiten ist durch die zur Ausführung Beauftragten eine Brandwache zu stellen:
Während der Arbeiten Name: Bis ____ Stunden nach den Arbeiten Name:
Die mit der Ausführung Beauftragten haben sich vorab mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht und kennen:
| Nächstes Telefon Rufnummer: | Nächster Druckknopfbrandmelders Schleifen-Nr | Nächster Feuerlöscher Nr: | |
|---|---|---|---|
| Im Brandfall zu rufende Telefonnummer: Pforte: intern 3210 extern (08 71) 6 98 - 0 | Rufnummer des Ansprechpartners des Techn. Dienstes: Bis 16.00 (Fr.bis 12.30): Nach Dienst: |
Die mit der Ausführung Beauftragten haben die Betriebsanweisung/Betriebsordnung für Mitarbeiter von Fremdfirmen in der LA-Regio Klinik Landshut-Mitte sowie die umseitigen Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen. Der Verantwortliche sichert die Einhaltung aller Vorschriften und der oben gemachten Angaben zu. Der Leiter des Technischen Dienstes gibt unter diesen Voraussetzungen o.a. Arbeiten zur Ausführung frei.
Datum, Unterschrift Technischer Dienst Datum, Unterschrift des Verantwortlichen der mit
der Ausführung Beauftragen
| Redakteur: | Prüfer: | Freigeber / Verantwortlich: | Dok. Id: | R.0001.22.02.22 |
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| Tuma, Gregor | Tuma, Gregor | Tuma, Gregor | 16395 | Seite 1 von 2 |
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Arbeitsanweisung
Schweißerlaubnis für Fremdfirmen
Die Arbeitszeiten, zu denen der Technische Dienst erreichbar ist:
Mo.-Do. 07.00 - 16.00 Uhr Fr. 07.00 - 12.30 Uhr
Alle Absprachen und Regelungen sind in diesen Zeiten zu treffen!
Verhaltensregeln bei feuergefährlichen Arbeiten
10 m im Umkreis zu Arbeitstellen mit feuergefährlichen Arbeiten sind:
-
zu entfernen bewegliche brennbare Gegenstände und Materialien, Staubablagerungen, brennbare Verkleidungen und Isolierungen;
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abzudecken ortsfeste brennbare Bauteile, Einrichtungen und Installationen, z.B. Wand- und Deckenverkleidungen, Kabel und Fugendichtstoffe;
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abzudichten Durchbrüche und sonstige Öffnungen in Decken, Wänden und Böden, z.B. für Rohrleitungen, Kabel und Förderanlagen;
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bereitzustellen Brandwache und Löschgeräte wie Kübelspritze, Feuerlöscher, Schlauch mit Wasser am Strahlrohr;
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zu überprüfen Räume, in denen feuergefährlichen Arbeiten durchgeführt wurden, sowie ggf. auch die daneben, darüber und darunter liegenden Räume, insbesondere ist auf Schwelbrände (Brandgeruch!) zu achten.
Wenn es zum Brand kommt, alarmieren Sie sofort die Pforte!
Geben Sie bei telefonischer Meldung an:
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Wer anruft
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Wo es brennt (Bauteil, Ebene, Raum-Nr.)
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Was brennt
| Redakteur: | Prüfer: | Freigeber / Verantwortlich: | Dok. Id: | R.0001.22.02.22 |
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