KLA-BA2_2.2.103_Brandschutzordnung_Teil B.pdf

Sanitärtechnische Anlagen für das Klinikum Landshut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

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Brandschutzordnung Brände verhüten – und sichere Rettungswege schaffen! (cid:190) Jeder Mitarbeiter muss sich über die Brandgefahren am Arbeitsplatz und in seiner Umgebung informieren. Notrufnummern, Standorte der Brandmelder und Feuerlöscher sowie die örtlichen Flucht-/Rettungswege müssen bekannt sein! (cid:190) Ortsveränderliche Elektrogeräte dürfen nur in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen/Stoffen betrieben werden! (Abstand bei Elektrowärmegeräten min. 0,5 m) Beheizte Geräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher..) auf eine nichtbrennbare Unterlage stellen. (cid:190) Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter Elektrogeräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. (cid:190) Mängel an elektrischen Anlagen oder Brandschutzeinrichtungen, Gasversorgungsanlagen etc. sind sofort dem Vorgesetzten und dem Technischen Dienst zu melden. (cid:190) Elektrische Geräte sind nach Arbeitsende abzuschalten oder durch Ziehen des Steckers vom Stromnetz zu trennen – Ausnahme: Geräte mit notwendigem Dauerbetrieb. (cid:190) Offenes Feuer und Rauchen ist in allen Räumen des Klinikums verboten. Kerzen an Blumen- oder Adventsgestecken dürfen nicht angezündet werden. Ausnahme liturgische Zwecke (cid:190) Brennbare Flüssigkeiten: nur in zugelassenen Behältern und begrenzten Mengen bereitstellen! (cid:190) Selbstschießende Türen oder Brandschutztore in Fluren und Treppenräumen dürfen nicht festgestellt oder verkeilt werden, der Schließradius/Schießweg ist grundsätzlich freizuhalten! (cid:190) Rettungswege, Ausgänge, Notausgänge müssen stets in voller Breite freigehalten werden! Brand melden! (cid:190) Bei Feuer sofort den nächsten Brandmelder betätigen und die Pforte über 3112 verständigen! Notrufnummern: 3112 Pforte (Hausnotruf) bei Feuer, Unfall oder technischem Notfall 3333 medizinischer Notfall - REANIMATIONSNOTRUF 0-112 externer Notruf (Leitstelle ILS direkt) möglichstexakte Ortsangabe (Station, Gebäude, Stockwerk) Rückfragen abwarten In Sicherheit bringen - nicht gefährdete Bereiche sichern! (cid:190) Bei Alarm / stillem Alarm begibt sich jeder Beschäftigte sofort in seinen Bereich. (cid:190) Personenrettung durchführen! - Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung (Personen mit brennender Kleidung: mit Feuerlöscher ablöschen, am Boden wälzen oder Flammen mit Decken ersticken)(Bei Verrauchung sich in Bodennähe bewegen)(Türen z.Brandherd nur geschützt öffnen) (cid:190) Sonstige gefährdete Personen warnen. (cid:190) Behinderten / nicht mobilen Patienten helfen. (cid:190) Türe zum Brandraum sofort zumachen, wenn sich keine Personen mehr im Raum befinden. Sicherstellen, dass die Türen zu allen Patientenzimmern geschlossen sind. (cid:190) Rauch-/Wärmeabzüge in Treppenräumen (oder Fenster) öffnen, wenn Behinderung/Gefahr durch Rauch besteht. Alle Fenster sonst grundsätzlich schließen. (cid:190) Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen! (cid:190) Aufzüge dürfen keinesfalls benutzt werden! (cid:190) Festgelegte Sammelplätze aufsuchen und Stationen/Bereiche dort zusammenhalten. – bei horizontaler Räumung möglichst in den übernächsten Brandabschnitt, – sonst in das übernächste Stockwerk darunter – oder ins Freie (Patientengarten Süd-Fassade)(Haupteingang Vorplatz)(Grünfläche vor Südseite Personalwohnheim)(Parkplatz Wäscherei) - je nach Lage) (cid:190) Nach der Räumung eines Bereichs kontrolliert die diensthabende Leitung die Vollzähligkeit und meldet Vermisste sofort der Feuerwehr. (cid:190) Nicht direkt gefährdete Bereiche sind zu kontrollieren und zu sichern (Türen, Fenster schließen!) (cid:190) Auf Anweisungen der Feuerwehr oder Krankenhauseinsatzleitung achten u. diese strikt befolgen! Löschversuch unternehmen - Feuerwehr einweisen! (cid:190) Feuer mit verfügbaren Feuerlöschern, Wandhydranten, Löschdecken bekämpfen, soweit dies ohne eigene Gefährdung möglich ist. Elektrische Geräte vorher ausschalten/Stecker ziehen. (cid:190) In der Nähe befindliche brennbare Materialien, Gasflaschen … wenn noch möglich wegschaffen. (cid:190) Feuerwehr an der Brandstelle einweisen. (cid:190) Jeder Störfall (gelöschter Brand/Schwelbrand ..) ist sofort dem Technischen Dienst zu melden.
VG02_5009 / 03 B02231 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B
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