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Vertrag
für Wartung und Inspektion
(Wartung)
für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für eine Bestandsanlage für
Zwischen: Freistaat Sachsen
vertreten durch: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Chemnitz Brückenstraße 12 09111 Chemnitz
Auftragsnummer des Auftraggebers: 26O30170
(-nachstehend Auftraggeber genannt-)
und der Firma: ……………………………….. Anschrift: ……………………………….. ………………………………..
Auftragsnummer des Auftragnehmers: …………………………
(-nachstehend Auftragnehmer genannt-)
wird für: Sanitär und Feuerlöschtechnik
Standort der Anlage/n: Hochschule Mittweida, Am Schwanenteich 4c, Bibliothek 09648 Mittweida
Betreiber der Anlage/n: SIB, Niederlassung Chemnitz
Nutzer der Anlage/n: Hochschule Mittweida
Baudurchführende Stelle: SIB, Niederlassung Chemnitz
folgender Vertrag geschlossen:
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 1 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als
Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen
Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den
Bestandsliste/n vom 22.7.26 aufgeführt sind.
Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (Anhang 1).
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 22.7.26
beschriebenen Leistungen übertragen.
Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (Anhänge 2 bis 3).
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen
Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des
Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und
den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist – auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine –
verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.
Er hat die Arbeiten unverzüglich
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und zwar von 7:00 Uhr bis
15:30 Uhr,
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an
Sonn- und Feiertagen) und zwar auszuführen.
2.5 Für die Störungsbeseitigung
gelten die Festlegungen des Ergänzungsvertrages für
Störungsbeseitigung.
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 2 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungs-vorschriften
sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile
der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z. B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und
Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die
Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er
unverzüglich folgende Stelle
Hochschule Mittweida | University of Applied Sciences Dezernat - Facility Management und Hochschulbau Herrn Frank Prüßing Technikumplatz 17 | 09648 Mittweida Telefon: +49 (0) 3727 58 - 1945 Mobil: +49(0) 172 3728180 frank.pruessing@hs-mittweida.de (Anschrift, Telefon)
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu
veranlassen.
Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel
oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren
Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen
gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich
hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere
Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf
hinzuweisen.
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 3 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren:
Hochschule Mittweida Technikumplatz 17 09648 Mittweida
- Ausführung der Leistung
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen der Arbeitskarte und den in
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich
etwaiger in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen
sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu
dokumentieren.
Für die notwendig werdenden Instandsetzungsleistungen kann der Auftragnehmer
mit Vorlage des Arbeitsberichts ein Angebot abgeben. Auf Ziffer 2.3 wird
verwiesen.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem
Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des
eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt
Hochschule Mittweida | University of Applied Sciences Dezernat - Facility Management und Hochschulbau Herr Frank Prüßing Technikumplatz 17 | 09648 Mittweida Telefon: +49 (0) 3727 58 - 1945 Mobil: +49(0) 172 3728180 frank.pruessing@hs-mittweida.de
die Durchführung der Arbeiten.
Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten
des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5 Die Wartung ist
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und zwar wochentags
zwischen 7:00 und 15:30 Uhr,
zu folgenden Zeiten:
und nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Nutzer
durchzuführen. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 4 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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- Vergütung
In die Wertung des Hauptauftrags (Investition) wird die Wartung für 4 Jahre einbezogen.
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en(1) unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart:
Für Sanitär gemäß Bestandsliste und Arbeitskarte pro Jahr von €(2)
Für Feuerlöschtechnik gemäß Bestandsliste und Arbeitskarte pro Jahr von €(2)
Summe €(2)
- Umsatzsteuer 19% €(2) Gesamtbetrag pro Jahr €(2)
Mit dieser Vergütung sind abgegolten:
• Die Wartung nach Nr. 2.1,
• die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatz-/Verschleißteile werden gesondert
vergütet),
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe,
• die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-
/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten,
z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und
Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
Sonn- und Feiertagszuschläge.
(1) Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. (2) vom Bieter einzusetzen □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 5 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (Netto):
Stundenverrechnungssatz: Servicetechniker €(2) Helfer €(2)
Zuschlag auf Stundenverrechnungssatz für Leistungen außerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit:
Überstunden %(2) Nacht-/Schichtarbeit %(2) Sonn-/Feiertagsarbeit %(2)
Fahrtkostenpauschale je Auftrag €(2)
Für die Fahrtzeiten werden keine Arbeitsstunden vergütet.
Bitte unbedingt auch die Angaben zur Preisgleitklausel
(Abschnitt 5.3) ausfüllen!
(2) vom Bieter einzusetzen □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 6 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 sowie die Stundenverrechnungssätze nach Nr. 5.2
sind ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten ein
Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit siehe Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn/Entgelt, so
kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung
bzw. SVS nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden:
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 7 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
K
n
= K •
P
A
+ P
L
•
L
L
n
Dabei bedeuten:
K = Vergütung – ohne Umsatzsteuer – bei Vertragsangebot
K = neue Vergütung n P = 0, (3) = Allgemeinkostenanteil A P = 0, (3) = Lohnkostenanteil (P + P = 1) L A L L = €/Std. (3) = Lohn der maßgebenden Lohngruppe
bei Vertragsangebot
oder
L = €/Mon. (3) = Entgelt der maßgebenden Entgelt-
gruppe bei Vertragsangebot
L = neuer Lohn/Entgelt der maßgebenden Lohn-/Entgeltgruppe n
Maßgebender Tarifvertrag (3)
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
Betriebsvereinbarungen)
Maßgebende Lohn-/Entgeltgruppe (3)
(z. B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn
eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7 im summarischen System)
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der
Änderung des maßgebenden Lohnes/Entgeltes durch den Auftragnehmer.
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu
einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht
vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.
(3) vom Bieter einzusetzen
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5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
benötigten Ersatz-/Verschleißteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird gezahlt gegen Nachweis (Bericht nach Nr. 4.1):
jeweils nach erfolgter Leistungserbringung
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung
in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach
Rechnungszugang.
- Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
- Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen
Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu
beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für:
• Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
• Vermögensschäden auf 50.000 € je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen
andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu
leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
trifft.
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf
Verlangen nachzuweisen ist:
• Sachschäden 1.000.000 €
• Vermögensschäden 100.000 €
• Personenschäden 2.000.000 € □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 8 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt
am
an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
und beträgt 4 Jahre.
Tag der Abnahme: ………………
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres
Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate
vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn:
a. der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist,
b. die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n verkauft oder nicht
nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen,
c. die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n aus rechtlichen
Gründen von Dritten gewartet werden müssen,
d. der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
hat (§ 323 BGB),
e. der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der
Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist,
f. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die
ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist
oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
g. der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die
eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
h. der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten
Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehende Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 9 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um
sozial adäquates Verhalten im Sinne der Verwaltungsvorschrift der
Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von
Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die öffentlich
Bediensteten des Freistaates Sachsen,
i. der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten
strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298
StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung
von Vorlagen) fallen.
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n nicht nur
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung
der Vergütung zu vereinbaren.
8.4 Werden die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n oder Teile davon
vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
8.5 Werden die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wesentlich
geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und
Vergütungspflicht verlangt werden.
- Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B.
Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den
Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte(4)
keine
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
(4) Nur bei Bedarf ausfüllen, sonst streichen. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 10 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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- Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
- Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende
Miteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere
Vertragsabwicklung sind (z. B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen,
Wechsel von Ansprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und
soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche
Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch
eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich
gleichwertig erreicht.
□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 11 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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- Anhang zum Vertrag
Weitere Vertragsbestandteile sind:
Anhang 1 – Bestandsliste
Anhang 2 – Deckblatt Arbeitskarte
Anhang 3 – Arbeitskarte
Anhang 4 – Ergänzungsbaustein Reaktionszeit
Ergänzungsvertrag Störungsbeseitigung
Ergänzungsbaustein Softwarepflege
Ergänzungsbaustein Verschleiß-/Ersatzteilliste
Abnahmeprotokoll
Für den Auftraggeber(5): Für den Auftragnehmer(5):
, den , den
.
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
(5) Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 12 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2022
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Bestandsliste
Anhang 1 zum Vertrag Hochschule Mittweida, Am Schwanenteich 4c, 09648 Mittweida TBM 1 – Neubau Hochschulbibliothek
Datum: 22.7.26
Bestandsliste für Gewerk Sanitär/Feuerlöschtechnik - KG 410/470 – Bibliothek
(Anlagenart/ KG, Bezeichnung der Anlage)
Hinweis für Neuanlagen: Vor Inbetriebnahme der Anlage(n) ist die Bestandsliste zu aktualisieren. Die Bestandsliste ist durch den Auftragnehmer auf dem aktuellen Stand zu halten und im Rahmen der Wartung regelmäßig zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Wenn Änderungen in der Bestandsliste vorgenommen werden, ist die angepasste Bestandsliste dem Auftraggeber zu übergeben.
Ort: Hochschule Mittweida, Am Schwanenteich 4c, 09648 Mittweida, Bibliothek
Zu wartende Anlagen:
Sanitär:
• 2 St. Hygienespüleinrichtungen Trinkwasser • 1 St. Rückspülfilter DN 50 • 1 St. Druckminderer DN 50 • 1 St. Rohrtrenner DN 15
Feuerlöschtechnik:
• Nichtselbsttätige Feuerlöschanlage
1
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Deckblatt für Arbeitskarte
Anhang 2 zum Vertrag Hochschule Mittweida, Am Schwanenteich 4c, 09648 Mittweida TBM 1 – Neubau Hochschulbibliothek
Datum: 22.7.26
Arbeitskarte für Gewerk Sanitär/Feuerlöschtechnik - KG 410/470 – Bibliothek
(Anlagenart/ KG, Bezeichnung der Anlage)
Allgemeiner Hinweis:
Herstellervorgaben sind zusätzlich zu beachten. Die Bestandslisten sind auf Aktualität zu prüfen und bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber zu informieren.
Besondere Hinweise für die Kostengruppe:
keine
Anhang 2 – Deckblatt Arbeitskarte
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| Leistungs- kennziffer | Inspektions- und Wartungsarbeiten 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Fristen | Bemerkungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3- monatl. | 6- monatl. | 12- monatl. | 24- monatl. | bei Bedarf | ||||||
| 2 | 0 | 0 | 0 | Trinkwasserversorgung | ||||||
| 2 | 3 | 0 | 0 | Sicherheitsarmaturen | DIN EN 806-5 Anhang B | |||||
| 2 | 3 | 6 | 0 | Systemtrenner mit kontrollierbarer durckreduzierter Zone (BA) | ||||||
| 2 | 3 | 6 | 1 | Inspektion gem. DIN EN 806-5 An-hang B.3 | x | |||||
| 2 | 3 | 6 | 2 | Wartung gem. DIN EN 806-5 An-hang B.3 | x | |||||
| 2 | 3 | 25 | 0 | Druckminderventil | ||||||
| 2 | 3 | 25 | 1 | Inspektion und Wartung gem. DIN EN 806-5 Anhang B.18 | x | |||||
| 2 | 7 | 0 | 0 | Filter | ||||||
| 2 | 7 | 0 | 1 | Auf Beschädigung und Korrosion (äußerlich) prüfen | x | |||||
| 2 | 7 | 0 | 2 | Auf Verschmutzung prüfen | x | |||||
| 2 | 7 | 0 | 3 | Auf Funktion prüfen | x | |||||
| 2 | 7 | 0 | 4 | Filtereinsatz wechseln | x | zustandsabhängig zu erbringen, Abrechnung Materialkosten erfolgt auf Grundlage separater Vereinbarung | ||||
| 2 | 7 | 0 | 5 | Filter rückspülen | x | |||||
| 2 | 7 | 0 | 6 | Auf Dichtheit prüfen | x | |||||
| 2 | 8 | 0 | 0 | Hygienespüleinrichtungen | ||||||
| 2 | 8 | 0 | 1 | Wartung/Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben | x | |||||
| 9 | 0 | 0 | 0 | Nichttrinkwasseranlage | ||||||
| 9 | 4 | 0 | 0 | Nichtselbsttägige Feuerlöschanlage | ||||||
| Sichtprüfung der gesamten Anlage | x | |||||||||
| Prüfung Einspeisearmaturen | x | |||||||||
| Kontrolle der Rohrleitungen auf Korrosion, Undichtigkeiten, mechanische Beschädigungen | x | |||||||||
| Prüfung Entnahmearmaturen/Wandhydranten auf Vollständigkeit, Bedienbarkeit, Kennzeichnung, Zugänglichkeit | x | |||||||||
| Funktionsprüfung Absperrarmaturen | x | |||||||||
| Prüfung, ob Leitungssystem entwässerungsfähig und leer ist | x | |||||||||
| Prüfung der Frostsicherheit | x | |||||||||
| Kontrolle der Beschilderungen | x |
Anhang 3 Arbeitskarte
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Ergänzungsbaustein Reaktionszeit
Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von max. 2 Arbeitstage(1)
abzuschließen. Sollten aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare
Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse inkl.
Kostenschätzung zu erstellen und dem Auftraggeber zu übermitteln.
Soweit die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage in Kalendertagen vereinbart
ist, gelten Zugänge der Störungsmeldung an Arbeitstagen nach 12.00 Uhr, als am
nächsten Arbeitstag zugegangen. Zugänge am Freitag nach 12.00 Uhr, gelten als
am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende zugegangen (Arbeitstage sind Tage
von Montag bis Freitag). Bei Ablauf der Fristen tritt Verzug ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf.
Erreichbarkeit des Auftragnehmers:
Telefonnummer:
Mailadresse:
(1) Nichtzutreffendes streichen, Frist ergänzen
Leitfaden Wartung, Stand: 2016