luac_240417_Baustellen- und Baulogistikordnung VA_hup.pdf

Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 21:35 (Europe/Berlin)

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Baustellen- und Logistikordnung

Baustellen- und Logistikordnung

Auftraggeber

ukafacilities GmbH

Ein Unternehmen der Uniklinik Aachen

ukafacilities GmbH Schneebergweg 51 52074 Aachen E-Mail: sekretariat@ukafacilities.de

Aufgestellt von

H+P Objektplanung Aachen GmbH

Sonnenweg 11a 52070 Aachen E-Mail: luac@hoehler-partner.de

Stand: 17.04.2024

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Baustellen- und Logistikordnung

Inhaltsverzeichnis

  1. Abkürzungsverzeichnis / Definitionen 5

  2. Mitgeldende Unterlagen 6

  3. Einleitung 7 3.1 Geltungsbereich 8 3.2 Ansprechpartner 9 3.3 Anpassungsklausel 11

4 Übergeordnete Informationen 12 4.1 Standort 12 4.2 Gebäude und Funktionen 13 4.3 Straßenanbindungen 13 4.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 14

5 Durchführung von Baumaßnahmen 15 5.1 Übersicht Einzelmaßnahmen 15 5.2 Rahmenterminplan 16 5.3 Übergeordnete Baustellenordnung 17 5.3.1 Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten beim Einsatz von Fremdfirmen 17 5.3.2 Meldepflicht 17 5.3.3 Baustellenarbeitszeiten 17 5.3.4 Zugänglichkeiten 17 5.3.5 Arbeiten in Innenräumen 18 5.3.6 Denkmalschutz 18 5.3.7 Brandschutztechnische Einrichtungen 18 5.3.8 Besondere Arbeitsverfahren 18 5.3.9 Fluchtwege und Rettungswege 19 5.3.10Lärmschutz 19 5.3.11Erschütterungsschutz / messtechnische Überwachung 20 5.3.12Sauberkeit und Entsorgung 20 5.3.13Kennzeichnungspflicht 21 5.3.14Material- und Entsorgung 21 5.3.15Schutzausrüstung 21 5.3.16Verkehrssicherung 21 5.3.17Flächenmanagement 21 5.3.18Materialmanagement 22 5.3.19Parkraummanagement 22 5.3.20Verkehrs- und Verhaltensordnung 23 5.4 Überwachung / Sicherung / Dokumentation 23 5.5 Baustelleneinrichtungs-, Lager und Montageflächen 25 5.6 Baulogistische Randbedingungen – Rettung 27 5.6.1 R01 - Verkehrs- und Rettungswege (Außenraum) 28 5.6.2 R02 - Trinkwasserringleitung mit darauf befindlichen Überflurhydranten 29 5.6.3 R03 - Fluchtwege 30 5.6.4 R04 - Rettungsfahrzeuge 31 5.6.5 R05 - Flugverkehr 32 5.6.6 R06 - Zentrale Notaufnahme 33 5.6.7 R07 - Notaufnahme Katastrophenfall 34

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5.6.8 R08 - Dekontaminationsstandorte 35 5.6.9 R09 - Sprinklerzentrale 36 5.6.10R10 - Fluchttunnel 37 5.7 Baulogistische Randbedingungen – Baustelleneinrichtungen 38 5.7.1 Ba1 - Checkliste Baustelle / Baustelleneinrichtung 39 5.7.2 Ba2 - BE-Musterausstattung Außenbereich 40 5.7.3 Ba3 - Musterfläche Innenbereich 41 5.7.4 Ba4 – Wartungsstege Außenfassade Klinikum 42 5.7.5 Ba5 – Installationsetage / Burda-Decken 43 5.7.6 Ba6 – Installationsschächte 44 5.7.7 Ba7 – Pflegestationen 45 5.7.8 Bt1 - Temporäre Lagerfläche 46 5.7.9 Bt2 - Temporäre Lagerfläche 47 5.7.6 Bt3 - Temporäre Lagerfläche 48 5.7.7 Bt4 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „OIP-PNZ“ 49 5.7.8 Bt5 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „Wassernebelsprinklerzentrale“ 50 5.7.9 Bt6 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „ZOP 1.BA und Spülküche“ 51 5.7.10Bt7 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „ZOP“ 52 5.7.11B01 - Pufferfläche / Wartezone 53 5.7.12B02 - Baustromanschluss UBFT 54 5.7.13B03 - Allgemeiner Bauaufzug 55 5.7.14B04 - BE-Containerdorf 56 5.7.15B05 - Allgemeine Lagerfläche 57 5.7.16B06 - Allgemeine Lagerfläche 58 5.7.17B07 - Allgemeine Lagerfläche 59 5.7.18B08 - Allgemeine Lagerfläche 60 5.7.19B09 - Kranfundamente 61 5.7.20B10 - Allgemeine Lagerfläche 62 5.7.21B11 - Allgemeine Lagerfläche 63 5.7.22B12 - Allgemeine Lagerfläche 64 5.7.23B13 - Bauaufzug Dachfläche 65 5.8 Baulogistische Randbedingungen - Betrieb / Facilities 66 5.8.1 F01 - Betriebsgebäude / techn. Anlagen 67 5.8.2 F02 - Zufahrt Feuerwehrumfahrung / Betriebsstraße 68 5.8.3 F03 - Uniklinik Kantine 69 5.8.4 F04 – Wirtschaftshof / Müllzentrale 70 5.8.5 F05 - Warenannahme Küche 71 5.8.6 F06 - Warenanlieferung 72 5.8.7 F07 - Intensivmedizin 73 5.8.8 F08 - Lüftungsbauwerke / -anlagen 74 5.8.9 F09 - Ventilatorenschächte 75 5.8.10F10 - Fremdfirmenzugang 76 5.8.11F11 - Pathalogie / Sicherheitswanne Fotochemikalien 77 5.8.12F12 - Behindertenstellplatz 78 5.8.13F13 - Strahlenschutz 79 5.8.14F14 - Klinik Radiologie und Strahlenschutz 80 5.8.15F15 - Grundwassermessstellen 81 5.8.16F16 - Haupteingang Klinikgebäude 82 5.8.17F17 - Höhenbegrenzung Betriebsstraße 83 5.8.18F18 - Regenentwässerung Feuerwehrumfahrung 84 5.8.19F18 - Besondere Klinikbereiche / IM 42 85 5.8.20F19 - Besondere Klinikbereiche / IM 23 / OIM 86

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6 Vorsorge und Hilfe 87 6.1.1 Rauschmittel- und Rauchverbot 87 6.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge 87 6.1.3 Umgang mit Schadstoffen 87 6.1.4 Ablauf Erste Hilfe auf Baustellen 88

7 Baustelleneinrichtungselemente 90 7.1 Strom / Wasser / Telekommunikation 90 7.2 Baustellenbeleuchtung 91 7.3 Containeranlagen 92 7.3.1 Allgemeine Hinweise zu Containeranlagen 92 7.3.2 Art und Umfang von Containeranlagen 93

7 Planungen der Auftragnehmer 94 7.1 Baustelleneinrichtungs- und Logistikplanungen 94

8 Unterlagen / Anlagen 95

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  1. Abkürzungsverzeichnis / Definitionen Bezeichnung Inhalt AG Auftraggeber AN Auftragnehmer ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) AT Arbeitstage AWT Automatisches Warentransportanlage B Bundesstraße BA Bauabschnitt BA Brandabschnitt BAB Bundesautobahn BABW Bauart einer Brandwand BE-Fläche Baustelleneinrichtungs- und / oder Lagerfläche Bph Bauphase BTZ Betriebstechnische Zentrale DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung FRP Flucht- und Rettungsplan Fw Feuerwehr FW Feuerwache HSLP Hubschrauber-Sonderlandeplatz KEL Krankenhauseinsatzleitung LA Löschanlage LAB Luftansaugbauwerk NA Notausgang NOTA Notaufnahme opKEL Operative Einsatzleitung OÜ Objektüberwachung RD Rettungsdienst RTP Rahmenterminplan RTH Rettungshubschrauber RTW Rettungswagen UKA Uniklinik RWTH Aachen UKAF ukafacilities GmbH ZBW Zwischenbauwerk ZNA Zentrale Notaufnahme

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  1. Mitgeldende Unterlagen Folgende Unterlagen gelten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Logistikhandbuch, jeweils in aktueller Fassung:

Spezifische Unterlagen:

  • Rahmenterminplan
  • Übersichtspläne „Übergeordnete Baulogistik“ Teil 1 bis 3
  • Technische Anschlussbedingungen (Fremdfirmenrichtlinie, TAB-BS-00002_G) – in aktueller Version
  • Notfallplan UKA
  • Katasterplan (UKA Master- / Bestandsplan Vermessung)
  • Baugrundgutachten
  • Lageplan Gebäudenummern
  • Spezifische, projektbezogene Leistungsverzeichnisse und Bauverträge

Allgemeine Unterlagen, u.a.:

  • ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
  • ArbeitszeitG Arbeitszeitgesetzes
  • BaustellV Baustellenverordnung
  • BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
  • BimSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • BodSchG Bodenschutzgesetz
  • DIN Deutsches Institut für Normung / Deutsche Industrie Norm
  • GefStoffV Gefahrstoffverordnung
  • KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
  • NachwV Nachweisverordnung
  • StVO Straßenverkehrsordnung
  • BImSchV Bundesimissionsschutzverordnung
  • USchadG Umweltschadensgesetz
  • DGUV/BGV Vorschriften der Berufsgenossenschaft

(obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

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  1. Einleitung Die übergeordnete Baustellen- und Logistikordnung (BLO) soll einen bestmöglichen Überblick über die bestehenden Verhältnisse und allgemeinen und spezifischen Anforderungen der ukafacilities GmbH auf dem Gelände der Uniklinik RWTH Aachen im Hinblick auf die baulogistischen Belange abbilden und damit zu störungsfreien, effizienten und kalkulierbaren Bauabläufen und Materialflüssen beitragen.

Die BLO enthält des weiteren Regelungen zur Organisation, Koordination und Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten im Hinblick auf die sichere Bauabwicklung der einzelnen Bauprojekte untereinander und miteinander. Sie ergänzt oder fasst des Weiteren Regelungen aus den Bereichen Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung und Kombinationen hiervon zusammen. Dieses Dokument steht im Einklang mit dem ukafacilities Qualitätsstandard und ergänzt das Wertemanagement der ukafacilities sowie die Leitlinie zur Informationssicherheit, die baustellenbezogene Regelungen und Informationen aus der Planung und Leistungsbeschreibung.

Die Einhaltung der genannten Ordnungen, Regelungen und Pläne ist Teil der geschuldeten Vertragserfüllung. Alle in dieser Baulogistikordnung und den mitgeltenden Unterlagen beschriebenen Anforderungen, Leistungen und Einschränkungen sind in die Angebote / Aufträge einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Jedes Einzelprojekt ist dafür verantwortlich, dass sein in der Planung und Bauausführung tätiges Personal - einschließlich deren Nachunternehmer - Kenntnis über den Inhalt dieser Baustellen- und Logistikordnung (BLO), den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan), die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Baustellenverordnung (BaustellV) sowie ggfls. weitere in dieser Ordnung genannten Vorschriften, und Reglungen etc. haben. Das Verhalten und die Logistik der jeweiligen Auftragnehmer hat sich der BLO unterzuordnen.

Zentrale Ansprechpartner für die Umsetzung und Einhaltung der BLO sind die durch den Auftraggeber jeweils benannten Personen und / oder Institutionen. Zum besseren Verständnis sind die Rahmenbedingungen der BLO in Übersichtsplänen dargestellt, die ebenfalls im Verlauf des Baufortschrittes ggfls. entsprechend angepasst werden können.

Stellt sich heraus, dass ggfls. bisher nicht relevante oder erkannte Randbedingungen dezidiert nicht beschrieben worden sind, so gelten dennoch die unter anderem in der übergeordneten Baustellenordnung formulierten Grundsätze.

Die BLO behandelt unter anderem folgende Verkehrsströme:

Rettung, Feuerwehr, Entfluchtung, Baubetrieb, Ver- und Entsorgung besondere Einrichtungen (Facilities) sowie Besucher

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3.1 Geltungsbereich Diese Bau- und Logistikordnung (BLO) besitzt ausschließlich Gültigkeit für die Belange der Baumaßnahmen auf dem Liegenschaftsgelände der Uniklinik RWTH Aachen mit:

  • Teil 1 - im Umgriff des Bereiches Dorbach / Kullenhofstraße / Steinbergweg / Schneebergweg (Liegenschaftsbereich des UKA umfasst hier auch den Außenraum)

  • Teil 2 - im Umgriff des Bereiches Campus Boulevard / Forckenbeckstraße / Kullenhofstraße

  • Teil 3 - im Umgriff des Bereiches Kullenhofstraße / Neuenfelder Weg / Philipp-Neri-Weg

Den in dieser BLO festgelegten Pflichten und Regeln sind obligatorisch Folge zu leisten. Sie gilt für alle sich auf dem Liegenschaftsgelände bzw. in den Liegenschaftsgebäuden (Eigentum oder Anmietung) aufhaltenden Personen, insbesondere die am Bau Beteiligten, unabhängig vom Arbeitgeber oder der Behörde und auch für Besucher.

Sie gilt für den gesamten Leistungszeitraum bis hin zur vollständigen Räumung der Baustelleneinrichtung und abschließenden Verkehrsfreigabe.

Abweichungen bedürfen verbindlich der Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) sowie den jeweils zuständigen Objektüberwachungen (OÜs). Öffentliche Flächen unterliegen hingegen nicht den Regelungen dieser BLO.

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3.2 Ansprechpartner

Auftraggeber: ukafacilities GmbH Schneebergweg 51 52074 Aachen

Fon: 0241 / 80 – 85 331 E-Mail: sekretariat@ukafacilities.de

Werkfeuerwehr: Steinbergweg 20 52074 Aachen Fon: 0241 / 80 – 80 199 feuerwehr@ukaachen.de

Notrufnummern siehe Fremdfirmenrichtlinie!

Brandschutzbeauftragter UKA Hr. Lammer Schneebergweg 51 52074 Aachen E-Mail: gb-gt-brandschutz@ukaachen.de

Luftfahrtbeauftragter UKA Hr. Lammer Schneebergweg 51 52074 Aachen E-Mail: Flugverkehr@ukaachen.de

Gebäudetechnik / Betrieb (GB GT): Schneebergweg 51 52074 Aachen Fon: 0241 / 80 – 80 100 E-Mail: gebaeudetechnik@ukaachen.de

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Ansprechperson Schadstoffe Klaus Hundhausen Fon: 0241 / 80 - 80 140 Mobil: 0151 65 24 79 54 E-Mail: klaus.hundhausen@ukafacilities.de

Ralf Schmalbrock Fon: 0241 / 80 - 80 142 E-Mail: rschmalbrock@ukaachen.de

Parkraumbewirtschaftung APAG ServiceCenter Wirichsbongardstraße 47 52062 Aachen Fon: 0241 / 16 88 – 5000 E-Mail: info@apag.de

Geschäftsbereich Service - Liegenschaftsverwaltung & Service Pauwelsstraße 30 52074 Aachen Fon: 0241 / 80 – 35 777 E-Mail: lgessenich@ukaachen.de

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3.3 Anpassungsklausel Die Baustellen- und Logistikordnung zeigt die zum Erstellungszeitpunkt planbaren Rahmenbedingungen auf. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Planungen, Regeln bzw. Verpflichtungen anzupassen, soweit sich dies auf Grund geänderter Randbedingungen als notwendig und / oder zweckmäßig erweisen sollte. Insofern behält sich der Auftraggeber Änderungen der vorliegenden Baustellen- und Logistikordnung vor.

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4 Übergeordnete Informationen

4.1 Standort Die Uniklinik RWTH Aachen (Universitätsklinikum Aachen) ist das Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Es befindet sich im Westen Aachens im Stadtteil Laurensberg, in unmittelbarer Nachbarschaft zum westlich gelegenen Ort Vaals in den Niederlanden.

Das Zentralgebäude der Universitätsklinik Aachen, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen steht als "bedeutendes Zeugnis der High-Tech-Architektur" seit Ende 2008 unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz beinhaltet neben der äußeren Gestaltung auch den gesamten Innenausbau sowie die Außenanlagen.

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4.2 Gebäude und Funktionen Der Gebäudekomplex der Uniklinik RWTH Aachen besteht im Kern aus dem östlich gelegenen Hauptgebäude (UBFT) sowie dem westlich vorgelagerten Versorgungsgebäude (VER), welche durch ein unterirdisches Zwischenbauwerk (ZBW) miteinander verbunden sind.

Rund 7.000 Mitarbeiter in 36 Fachkliniken und 25 Instituten versorgen jährlich rund 50.000 Patienten stationär und 200.000 Patienten ambulant.

Das Hauptgebäude (UBFT) des Uniklinikums Aachen beherbergt die Fachkliniken und Stationen, Verwaltung, Ambulanzbereiche, Patientenzimmer sowie Forschungs- und Lehreinrichtungen. Es ist der zentrale Anlaufpunkt für die Patientenversorgung, die medizinischen Dienstleistungen sowie das Klinikpersonal.

Das Versorgungsgebäude (VER) beherbergt die Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen, die für den Betrieb des Krankenhauses notwendig sind, wie Lager- und Logistikbereiche, zentrale Küche, Wäscherei und Reinigungsdienst sowie die Haupttechnikzentralen.

Im westlichen und nördlichen Bereich – entlang der Betriebsstraße / Feuerwehrumfahrung - liegen in unmittelbarer Nähe weitere Einzelgebäude und Gebäudekomplexe, die als Funktions-, Wirtschafts- sowie Veraltungs- und Betreuungsgebäude dem Klinikbetrieb dienen. Im Süden befinden sich angrenzend an das VER und UBFT öffentlich zugängliche und gebührenpflichtige Parkeinrichtungen mit dem Parkplatz und - südlich der Kullenhofstraße – mit dem Parkhaus (Übersichtsplan Teil 1).

Darüber hinaus umfasst die Liegenschaft des UKA südlich der Kullenhofstraße entlang des Neunhofer Weges und sowie östlich zwischen UBFT und Pariser Ring weitere klinische Einrichtungen sowie Funktions-, Instituts-, Verwaltungs- und Wohngebäude (Übersichtsplan Teil 2+3). Diese Einzelgebäude sind entweder im Besitz des UKA oder in der Mietung und befinden sich – außerhalb der Gebäudegrenzen – auf öffentlichem Grund- und Boden. Hier sind entsprechend öffentlich-rechtliche Belange zu berücksichtigen.

4.3 Straßenanbindungen Großräumig erreicht man das Gelände des UKA u.a. über die nördliche Autobahn A4 über die Autobahnausfahrt „Aachen-Laurensberg“. Über die L260 in Richtung Süden folgt man der Kohlscheider Straße / Toledoring und Pariser Ring bis zur Abfahrt „Uniklinikum“.

Aus Richtung Süden bestehen Anbindungen insbesondere über die ost-westlich verlaufende Bundesstrasse B1 (Vaalser Straße) die im Westen in die Niederlande führt und östlich aus dem Aachener Stadtzentrum. Die Bundestrasse B1 schließt nördlich an den Pariser Ring an.

Die Zufahrt über die Pauwelsstraße ist nicht für den allgemeinen Lieferverkehr möglich. Diese Zufahrt ist grundsätzlich nur Anrainerverkehr (Rettungs-, Taxifahrzeugen und ÖPNV-Fahrzeugen) vorbehalten.

Über die Kullenhofstraße erfolgt die Zuwegung direkt zum südlichen Klinikgelände und im weiteren Verlauf zu den einzelnen Baufeldern, maßgelblich über den westlich vom Klinikgelände von der Kullenhofstraße abgehenden Steinbergweg, der wiederum die nördlich des Klinikgeländes verlaufenden „Betriebsstrasse / Feuerwehrumfahrung“ über eine Schrankenanlage einbindet. Der weiter im Norden in ost-westlicher Richtung verlaufende Schneebergweg stellt keine Erschließungsmöglichkeit für Baustellen- und Anlieferverkehr gleich welcher Art dar.

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Der Steinbergweg ist insofern als Sackgasse mit sehr eingeschränkter Wendemöglichkeit zu verstehen. 4.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Mit dem öffentlichen Nahverkehr ist das UKA vom Hauptbahnhof Aachen mit verschiedenen Buslinien zu erreichen, darunter die Linien 3A und 3B, je nach Verkehrslage, innerhalb von ca. 17 – 25 Minuten. Der Stationsname lautet „Uniklinik“. Es ist die Hauptbushaltestelle, die das Klinikum bedient.

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5 Durchführung von Baumaßnahmen

5.1 Übersicht Einzelmaßnahmen Zum aktuellen Stand der Baulogistikordnung sind neben diversen Unterhalts- und Kleinmaßnahmen im / am Bestand insbesondere folgende Baumaßnahmen betrachtet worden:

Bestandsmaßnahmen

  • 24 Systemzentralenmit Erneuerungder Klimaanlagen und Wärmerückgewinnung (PB01 /
  • Unitdose mit Rückbau alte Bibliothek, Umbau und Einbringung div. Anlagenelemente abschnittsweise auf ca. 200 m² Nutzfläche (PB02 / 2022044)

  • Station „Einspeisung“ mit Erneuerung / Erweiterung der bestehenden Mittelspannungszuleitung als Teilversorgung für das Klinikum (PB03 / 2017059)

  • Druckluftzentrale mit Erweiterung / Erneuerung der Raumlufttechnik (Kühlkomponenten) (PB04 / 2016036)

  • Ersatznetzanlage mit Erweiterung auf ca. … m² Bruttogrundfläche (PB05 / 2016100)

  • Teich mit Sanierung der Abdichtung oberhalb des Zwischenbauwerks auf ca. 2.000 m² Außenfläche (PB06)

  • HK2 (Herzkatheter 2)mit Demontage des Altgerät, räumlichen Umbau und Einbringung des Neugerätes (PB07 / Projektnummer noch zu vergeben)

  • Angiographiemit räumlichem Umbau und Einbringung verschiedener Großgeräte (PB08 /

  • Spülküchemit Generalsanierung der Oberflächen, Einbauten und technischen Ausstattung in mehreren Bauabschnitten (PB09 / Projektnummer noch zu vergeben)

  • Zentrales Probenlagermit räumlichem Umbau auf ca. 310 m² Bruttogrundfläche (PB10 /

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Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen

  • ZOP mit zentraler Eingangshalle und Erweiterung der Intensivkapazitäten auf ca. 49.300 m² Bruttogrundfläche (PN01 / 2017060)

  • Vorplatz UKA und ÖPNV-Flächenmit Umverlegung und Neubau des Klinikvorplatzes im Zuge des Neubaues ZOP(PN02 / 2016028)

  • OIP-PNZmit operativer Intensivpflege und Perinatalzentrum auf ca. 8.760 m² Bruttogrundfläche (PN03 / 2017076)

  • Zyklotronbunker und Radiopharmakalabormit Umbau des ehemaligen Technikbereiches und neuem Zyklotron auf ca. 621 m² Bruttogrundfläche (PN04 / 2013136)

  • Psychiatrie als Erweiterung der bestehenden Institutseinrichtungen auf ca. 11.067 m² Bruttogrundfläche (PN05 / 2015042)

  • Außenbereich NOTAmit neuer Zufahrt zur Notaufnahme auf ca. 6.000 m² Außenfläche (PN06 / 2016073)

  • Digitale Pathalogieals Modulbau auf ca. 400 m² Bruttogrundfläche (PN07 / 2021073)

  • Zentrale Wassernebellöschanlageals Erweiterung der bestehenden Sprinklerzentrale auf ca. 200 m² Bruttogrundfläche (PN08 / 2016077)

5.2 Rahmenterminplan Siehe separaten Rahmenterminplan

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5.3 Übergeordnete Baustellenordnung Im Rahmen der übergeordneten Baustellenordnung sind nachfolgende Grundsätze und Regelungen für alle Beteiligte auf den „Baustellen“ und sonstigen Liegenschaftsbereichen des „Klinikums RWTH Aachen “ verbindlich (innerhalb und außerhalb von Gebäuden) festgelegt:

5.3.1 Richtlinie für die Durchführung von Arbeiten beim Einsatz von Fremdfirmen Bei der Ausführung von Arbeiten in den Gebäuden und auf dem Gelände des UKA ist grundsätzlich die Fremdfirmenrichtlinie „TAB-BS-00002_G“ zu berücksichtigen.

5.3.2 Meldepflicht Personal Die Auftragnehmer müssen vor Beginn der Arbeiten das „Antragsformular für Fremdfirmen“ (Sonderausweis, Codierung, Schlüssel) für jeden im UKA beschäftigten Mitarbeiter ausfüllen.

Die Meldepflichten gelten für alle Baubeteiligte, Ausnahmen sind mit der ukafacilities abzustimmen.

Tätigkeiten Von allen wichtigen Maßnahmen und Arbeiten auf den Baustellen, auch vor Beginn aller wichtigen Teilmaßnahmen, ist die jeweilige Projektleitung der ukafacilities in Kenntnis zu setzen.

Weitere Informationen s.a. Fremdfirmenrichtlinie.

5.3.3 Baustellenarbeitszeiten Das UKA ist 24 Stunden an jedem Tag in Betrieb. Die Regelarbeitszeiten auf den Baustellen sind wie folgt festgelegt:

  • Montag – Freitag: von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

In Ausnahmefällen kann länger gearbeitet werden, es ist jedoch die Zustimmung der ukafacilities einzuholen. Für die Durchführung von Heißarbeiten steht ein Zeitfenster von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:45 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen s.a. Fremdfirmenrichtlinie.

5.3.4 Zugänglichkeiten UBFT: Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Hauptgebäude ist ausschließlich über den Zugang an der Nordseite des Hauptgebäudes im Bereich D4 möglich (s. Übersichtsplan). Für den vertikalen Materialtransport steht im Bereich C4 ein Personenaufzug zur Verfügung. Vor Verwendung sind die Aufzüge vor Verschmutzung und Beschädigung ausreichend und dauerhaft zu schützen. Projektspezifische Abweichungen ggfls. im Hinblick auf die Nutzung weiterer Aufzüge sind mit den Projektverantwortlichen der ukafacilities abzustimmen.

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VER: Der Zugang sowie der Transport von Material und Werkzeug ins Versorgungsgebäude ist ausschließlich über den Zugang an der Nordseite westlich zur Feuerwache sowie auf der Ostseite im Bereich der Warenannahme möglich (s. Übersichtsplan)

Weitere Informationen s.a. Fremdfirmenrichtlinie.

5.3.5 Arbeiten in Innenräumen Grundsätzlich sind Arbeiten im Innenbereich des Klinikums sowie den weiteren Liegenschaften mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Patienten, die Besucher sowie das Personal durchzuführen. Lärm-, Staub-, Müll- und Erschütterungsemmisionen sind auf das bestmögliche Minimum zu reduzieren.

Anforderungen an herzustellende bzw. zu beachtende Schutzmaßnahmen sind den Regelungen und Hinweise der Baulogistikordnung zu entnehmen (u.a. Steckbrief Ba3).

Schutzmaßnahmen und Hinweise zu besonderen Klinikbereichen sind den Regelungen und Hinweise der Baulogistikordnung zu entnehmen (u.a. Steckbriefe F19 / F20).

Schutzmaßnahmen und Hinweise zu Installationsschächten sind den Regelungen und Hinweise der Baulogistikordnung zu entnehmen (u.a. Steckbriefe Ba6, einschlägige Brandschutzkonzepte, Schadstoffkataster, etc.).

5.3.6 Denkmalschutz Belange und Auflagen des Denkmalschutzes sind zwingend zu beachten. Diese sind den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen sowie den Planungen und Genehmigungen zu entnehmen.

5.3.7 Brandschutztechnische Einrichtungen Die Ausserbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen (z.B. Verkeilen von Brandschutztüren zum Offenhalten, Verdecken / Zuparken von Hydranten, etc,) ist strafbar und strengstens verboten.

5.3.8 Besondere Arbeitsverfahren Flex- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich untersagt. Nur in Ausnahmefällen – nach Anmeldung und Zustimmung durch die Werksfeuerwehr – werden solche Arbeiten gestattet. Feuergefährliche Arbeiten mit offener Flamme oder mit Funkenflug sowie Arbeiten mit Staubentwicklung sind seitens der Auftragnehmer mit ausreichendem Vorlauf (bis Mittwoch der Vorwoche) bei der Projektleitung des UKAF anzumelden.

Bohr- und Schneidearbeiten sind unter Staubhaltung bzw. im Nassverfahren auszuführen. Schlagbohrverfahren sind grundsätzlich nicht zulässig. Bohrlöcher in Wänden und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung sind unter Berücksichtigung der BT30 (Bohrverfahren mit Direktabsaugung) zulässig.

Grundsätzlich sind alle Bohr- und Schneidearbeiten in Abstimmung mit der jeweiligen Projektleitung der UKAF durchzuführen. Auf die Einhaltung des sogenannten „Bohrrasters“ im UBFT ist grundsätzlich sowie im Besonderen in den Installationsetagen zu achten.

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Die Verarbeitung von Flüssigbitumen ist nur bei Wind zulässig, die Einhaltung der Vorschrift im Bautagebuch der Auftragnehmer zu dokumentieren. Es ist zu verhindern, dass entsprechende Geruchsimmissionen über die außenliegenden Luft-Ansaugöffnungen in das Gebäudeinnere gelangen.

Weitere Informationen s. Fremdfirmenrichtlinie.

5.3.9 Fluchtwege und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sowie ggfls. gekennzeichnete Feuerwehraufstellflächen dürfen nicht versperrt werden. Dies betrifft Flächen außerhalb als auch innerhalb der einzelnen Baufelder / Baumaßnahmen. In diesen Bereichen ist eine Lagerung von Material bzw. das Abstellen von Gegenständen, Maschinen, Containern, etc. grundsätzlich untersagt.

Das Räumen ggfls. verstellter Wege und Flächen erfolgt zu Lasten des Verursachers auf Anweisung der OÜ, der UKAF, der Feuerwehr oder Polizei, sofern Gefahr in Verzug besteht oder bau- oder betriebliche Belange dies erfordern.

Jedes Baufeld hat ein spezifisches Flucht- und Sicherheitskonzept zu erstellen und mit der Werkfeuerwehr abzustimmen. Das Konzept ist analog dem Sigeplan auf den einzelnen Baufeldern entsprechend auszulegen.

Auch in einzelnen Bauphasen sind die Haupt- und Nebenverkehrswege sowie die Aufstellflächen und Sammelpunkte für den Flucht-, Rettungs- und Einsatzfall jederzeit freizuhalten.

Die Wegeführungen können sich im Zuge der Bauphasen verändern. Jeder AN ist dazu verpflichtet sich regelmäßig über mögliche Veränderungen der definierten sicherheitsrelevanten Flächen und Wegeführungen im Zuge des Baufortschritts auf Stand zu halten.

5.3.10 Lärmschutz Das gesamte Klinikgelände befindet sich in Betrieb. Lärmemissionen aus den Arbeiten sind auf die unbedingt notwendigen Arbeiten zu beschränken. Darüber hinaus gelten im Hinblick auf den Lärmschutz in allen Belangen die einschlägigen Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie ggfls. Auflagen aus Baugenehmigungen.

Dies betrifft insofern nicht nur den Arbeitsschutz der werktätigen Personen auf den Baustellen innerhalb und außerhalb des Klinikums, sondern auch den Schutz von Anrainern und Nachbarn sowie der Patienten, der Besucher und der Betriebszugehörigen. Auch das Außengelände rund um das Klinikum dient der Erholung und Genesung. Das Verhalten der eingesetzten Baubeteiligte ist entsprechend jederzeit anzupassen.

Arbeitszeiten für alle lärm- und vibrationsintensiven Tätigkeiten sind anzumelden und mit der Projektleitung der ukafacilities und dem Gebäudenutzer abzustimmen. Mit kurzzeitigen Arbeitsunterbrechungen (z.B. 2-4 Stunden wöchentlich) ist zu rechnen.

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5.3.11 Erschütterungsschutz / messtechnische Überwachung In den einzelnen Instituten und Kliniken des Klinikums kommen teilweise messtechnisch höchstsensible Geräte zum Einsatz. Zur bestmöglichen Sicherstellung deren einwandfreien Funktion sind grundsätzlich nur Arbeitsverfahren anzuwenden, die jeweils den bestmöglichen Erschütterungsschutz ermöglichen. Alle entsprechenden Arbeitsverfahren sind bereits im Rahmen der auftragnehmerseitigen Arbeitsvorbereitung mit der zuständigen Projektleitung der UKAF abzustimmen. Messtechnische Überwachungen können ggfls. im Einzelfall gefordert werden.

5.3.12 Sauberkeit und Entsorgung Der AN ist verpflichtet, seine Abfälle und Restmaterialien zu entsorgen sowie Verunreinigungen zu beseitigen, die von seinen Arbeiten herrühren. Diese Verpflichtung hat jeder AN in seinem Arbeitsbereich, in benutzten WC- Anlagen, Pausenbereiche sowie auf den ihm zugewiesenen und / oder benutzten BE-, Lager-, Transport- und Verkehrsflächen arbeitstäglich durchzuführen. Die Arbeitsplätze sind besenrein zu hinterlassen.

Trockenes Kehren ist hierbei grundsätzlich im Innen- und Außenbereich nicht gestattet, stattdessen sind Staubsauger und / oder entsprechende Kehrmaschinen / - fahrzeuge zu verwenden. Grundsätzlich gelten entsprechende Richtlinien, Normungen, Verordnungen, gesetzlichen Vorschriften, etc. sowie ggfls. berufsgenossenschaftliche Vorgaben.

Der AN hat für die fachgerechten Entsorgung und den fachgerechten Abtransport gemäß den gültigen Entsorgungsvorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie ggfls. der Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS) zu sorgen. Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen sind entsprechend den gesetzlichen und herstellerspezifischen Vorgaben zu beachten. Der AN bleibt für die Getrennthaltung und sortenreine Befüllung von Behälter verantwortlich.

Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert zu übergeben. Es sind nur verschließbare Entsorgungsbehälter einzusetzen, die zudem für die vorgesehenen unterschiedlichen Fraktionen zu kennzeichnen sind. Schadstoffcontainer sind grundsätzlich als offene Mulde mit einer festen Plane zu versehen.

Eine ausreichende Zahl von Behältern wie Container, Bigbags, etc. ist von jedem AN für seine Leistungen eigenständig bereitzustellen.

Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre am Objekt eingesetzten Mitarbeiter über die o. g. Vorschriften sowie deren Anwendung in der Praxis aufzuklären.

Die für die Aufstellung von entsprechenden Abfallbehältern benötigten Flächen auf der Baustelle sind in den Baustelleneinrichtungspläne des AN darzustellen. Anspruch an einen bestimmten Aufstellort besteht nicht und kann abweichen von den vom AN vorgesehenen Aufstellbereichen. Die Container unterliegen gleichermaßen der Kennzeichnungspflicht.

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5.3.13 Kennzeichnungspflicht Sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Materialien, Maschinen, Geräte, Container und Fahrzeuge sind permanent derart zu kennzeichnen, dass sie jederzeit dem jeweiligen AN zuzuordnen sind. Ggfls. sind Kennzeichnungsvorgaben der UKAF zu berücksichtigen. Der AG behält sich vor – aus sicherheits- und betrieblichen Gründen - nicht gekennzeichnete Gegenstände zu Lasten des Besitzers / Eigentümers räumen zu lassen.

5.3.14 Material- und Entsorgung Für die Aufstellung von Material- und Entsorgungscontainer / -behältern im Bereich der Außenanlagen - gleich welcher Art und Größe – ist ein Aufstellantrag über die jeweilige Projektleitung der UKAF einzureichen und genehmigen zu lassen. Ausgenommen ist die Aufstellung innerhalb eines abgesperrten Baufeldbereichs, hier sind die Aufstellungen mit der zuständigen OÜ abzustimmen.

Materialcontainer und Schuttmulden müssen geschlossen und abschließbar sein.

Die UKAF behält sich vor, unzulässig besetzte Flächen mit einer Frist von 8 Tagen räumen zu lassen.

Weitere Informationen s. u. Containeranlagen.

5.3.15 Schutzausrüstung Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Grundausstattung mit Schutzhelm, Warnweste und Sicherheitsschuhen ist auf dem Baufeld verpflichtend zu tragen bzw. entsprechend den Erfordernissen der betreffenden Tätigkeit zu erweitern.

5.3.16 Verkehrssicherung Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen seiner Tätigkeiten und seines Tätigkeitsbereichs. Die einschlägigen Vorschriften (u.a. DGUV) sind einzuhalten.

5.3.17 Flächenmanagement Für die Lagerung von Materialien oder die Aufstellung von Containern stehen auf den Baustellen, BE-Flächen und sonstigen Liegenschaftsflächen des UKA keine bzw. nur sehr begrenzte Flächen zur Verfügung. Art- und Umfang der Flächen sind u.a. den einzelnen Steckbriefen zu entnehmen. Innerhalb der Gebäude stehen keine Lagerflächen zur Verfügung. Die Lagerflächen können sich den Entwicklungen der Baumaßnahmen entsprechend in Art, Lage und Umfang verändern.

Sofern verfügbar, stehen die Baustellen- und BE-Flächen zunächst allen AN – ausschließlich für die jeweiligen Baumaßnahmen und in den relevanten Bauphasen der tätigen AN - zur gemeinsamen Nutzung und Abstimmung zur Verfügung. Ggfls. sind konkreten Maßnahmen und / oder Projekten bestimmte Flächen zur alleinigen Nutzung zugeteilt.

Einen Anspruch auf die Zuteilung und Nutzung von Flächen grundsätzlich, auf Flächen direkt auf dem Baufeld, in direkter Nähe der Arbeitsbereiche, einen bestimmten Aufstellort sowie eine bestimmte Containeranzahl können die AN hieraus jedoch nicht ableiten.

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Ggfls. sind außerhalb des Liegenschaftsbereich des UKA entsprechende Flächen durch die Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen, zu betreiben und ggfls. anfallende Gebühren / Kosten zu tragen.

Spätestens im Rahmen der AN-seitigen Arbeitsvorbereitung ist mit der jeweiligen Projektleitung der UKAF eine mögliche Nutzung der auftraggeberseitigen Liegenschaftsflächen abzustimmen und die Nutzung zu beantragen. Sofern nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen und Prioritäten festgelegt werden müssen, erfolgt dies über die UKAF bzw. die zuständige OÜ im Rahmen der Baubesprechung.

5.3.18 Materialmanagement Zur Sicherstellung eines reibungslosen und ungestörten Bauablaufs sind die Lagerzeiten kurz und flexibel zu halten.

Im Bereich der BE-Flächen außerhalb der Gebäude ist grundsätzlich Material nur dem tatsächlichen Bedarf und im „Just-in-Time-Prinzip“ durch den AN zu disponieren. Ausnahmen sind mit der jeweiligen Projektleitung der UKAF abzustimmen.

Grundsätzlich sind Fahrzeuge nach dem Be- oder Entladen unmittelbar zu entfernen und auf öffentlichen Parkflächen abzustellen.

Für die Materialdisposition (Lieferung, Annahme, Transport und Versetzen im Baufeldbereich, Lagerung, Schutz, Verarbeitung, etc.) ist ausschließlich der AN verantwortlich. Der AN hat die für ihn angelieferten Materialien sicher auf den zugewiesenen Flächen zu lagern. Die Lagerung von Material oder Gerät auf Containerdächern ist grundsätzlich untersagt.

Ggfls. bauseits gelieferten Materialien gehen in den Verantwortungsbereich bzw. Besitz des AN über. Der AN trägt nach der Übergabe, bei Lagerung, Transport und Einbau die Verantwortung für den Schutz und die sachgerechte Behandlung und Verwendung der übergebenen Stoffe / Materialien.

Innerhalb des UBFT und VER (sowie in sonstigen Liegenschaftsgebäuden) stehen keine Lagerflächen zur Verfügung, in diesen Bereichen ist die Disposition lediglich für den täglichen Bedarf auszulegen. Dies betrifft zunächst auch gleichermaßen in Bau befindliche Neubauten / Erweiterungen.

5.3.19 Parkraummanagement Parkplätze stehen auf dem Liegenschaftsgelände des UKA (inkl. der Baustellen- und BE- Flächen) nicht zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind die öffentlichen, ausgewiesenen und gebührenpflichtigen Parkbereiche auf dem Klinikgelände, die ausschließlich für PKW und ggfls. Kleintransporter vorgesehen sind.

Der AN hat für seine Belange ausreichenden Parkraum eigenverantwortlich zu organisieren - ggfls. auch außerhalb der Liegenschaft des UKA - und ggfls. anfallende Gebühren zu tragen.

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5.3.20 Verkehrs- und Verhaltensordnung Für alle Liegenschaftsbereiche (einschl. ggfls. auch abgegrenzter Baufelder, etc.) sind die nachfolgenden Regelungen verbindlich festgelegt:

  1. Auf dem Liegenschaftsgelände gelten die Vorschriften der StVO. Auf den Flächen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h explizit einzuhalten.

  2. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit der jeweiligen OÜ bzw. dem UKAF zu vereinbaren.

  3. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen und - unter Berücksichtigung der hierfür geltenden verkehrs- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben - erlaubt. Es besteht Einweisungspflicht.

  4. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei-, sonstige Hilfsfahrzeuge sowie allg. Transporte sind dauerhaft freizuhalten. Grundsätzlich besteht überall Parkverbot, sofern nicht anderweitig geregelt oder zugelassen.

  5. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der jeweiligen OÜ abzustimmen. Dies gilt z. B. für Schwertransporte. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts Anderes vorsieht.

  6. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist ständig zu gewährleisten. Verschmutzungen und / oder Beschädigungen auf / an den Liegenschafts- und öffentlichen Flächen sowie eventuelle Bestandsbauteilen sind unverzüglich der OÜ zu melden sowie ggfls. unverzüglich verursachergerecht zu beseitigen

  7. Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Baufeld ist nicht zulässig.

  8. Das Wohnen auf den Liegenschaftsflächen des UKA ist grundsätzlich untersagt.

5.4 Überwachung / Sicherung / Dokumentation Die Baustellen auf den Liegenschaften des UKA werden nicht überwacht und nicht durch einen Sicherheitsdienst gesichert. Zu Dokumentationszwecken kann jedoch die Baustelle ggfls. durch eine Web-Cam und / oder einen Drohnenüberflug AG-seitig gefilmt werden.

Den Auftragnehmern ist das Aufstellen von Kameras, etc. nicht gestattet. Grundsätzlich besteht Film- und Fotografier-Verbot. Auf den Liegenschaften des UKA sind Drohnenflüge untersagt. Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung der UKAF.

Allen Auftragnehmern obliegt es eigenverantwortlich ihre Mitarbeiter im Hinblick auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz ggfls. zu informieren. Jeder AN ist für sein Hab und Gut alleinverantwortlich, hierzu gelten auch die Regelungen der VOB/B.

Der AG behält sich vor, eine Sicherheits- und Zugangskontrolle durch einen Logistikdienstleister organisieren und steuern zu lassen. In diesem Fall haben sich die jeweiligen AN den Bedingungen des

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dann zu erstellenden, übergeordneten Logistikkonzept sowie dem Sicherheits- und Zugangskontrollmanagement anzuschließen und unterzuordnen.

Weitere Informationen s. u. Fremdfirmenrichtline.

Arbeiten innerhalb der Liegenschaftsgebäude

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5.5 Baustelleneinrichtungs-, Lager und Montageflächen Die seitens des AG zur Verfügung gestellten, hergerichtet und / oder bereits mit Baustelleneinrichtungs- gegenständen (inkl. ggfls. Baustraßen) übergebenen BE-Flächen sind in den einzelnen Steckbriefen sowie ggfls. in den projektspezifischen BE-Plänen dargestellt. Grundsätzlich ist bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungs-, Bau- und Lagerflächen folgendes zu beachten:

  1. Die Nutzung von BE-Flächen und Baustraßen erfolgt sowohl durch den AN selbst als auch durch den AG sowie weitere vom AG beauftragte Dritte / AN. Eine Nutzungs- und Belegungsabstimmung der einzelnen AN untereinander ist erforderlich und rechtzeitig vor und während der Leistungserbringung regelmäßig und fortlaufend durchzuführen.

  2. Soweit nicht anders beschrieben – sind diese durch den AN, nach Abstimmung mit dem AG, eigenverantwortlich für die weitere AN-spezifische Nutzung herzurichten, zu betreiben sowie zu unterhalten. Bei Lagerung und Transport sind die spezifischen Gelände- und Ebenheitsbedingungen durch den AN eigenverantwortlich im Hinblick auf seine Bedürfnisse zu überprüfen und im Hinblick auf eine sichere Benutzung und Lagerung zu berücksichtigen.

  3. Es gehört zu den Aufgaben des AN, ggfls. benötigte Straßensperrungen (u.a. zur Herstellung von Zufahrten mit Anbindung an das öffentliche Straßennetz) des AN mit dem zuständigen Straßenbaulastträger abzustimmen, zu beantragen, die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen herzustellen.

  4. Auf den Hauptverkehrswegen (BE/Straßen/Wege außerhalb der Baufelder) des Liegenschaftsgeländes wird der Winterdienst durch den AG organisiert. Alle eigengenutzten Flächen sind durch die AN von Schnee und Eis sicher zu beräumen. Die dazu einzusetzenden Materialien sind mit der OÜ bzw. dem AG im Vorfeld abzustimmen. Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der AN hat grundsätzlich die Forderungen der Winterbauverordnung einzuhalten.

  5. Soweit der AN weitere BE-Flächen außerhalb der Baustelle bzw. außerhalb der vom AG vorgesehenen BE-Flächen sowie außerhalb des Liegenschaftsbereichs der UKA nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen und diese dem AG vor Nutzungsaufnahme nachweisfähig (z. B. Bescheid) vorzulegen. Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Beschaffung zusätzlicher Lager- und Arbeitsflächen die Einhaltung aller gesetzlichen Schutzvorschriften- und Bestimmungen vom AN sicherzustellen sind. Hierfür wird keine gesonderte Vergütung fällig.

  6. Am Ende der Baumaßnahme ist der AN verpflichtet, alle seine eigenen sowie die ihm übertragenen BE-Einrichtungen zurückzubauen, ggfls. zu entsorgen und die Flächen in den übergebenen Urzustand zurückzuversetzen.

  7. Auf allen BE-Flächen sind vorhandene und zu erhaltene Einrichtungen und Gegenstände (u.a. Pflasterbeläge, Bordsteine, Beleuchtungsmaste, Betriebsgegenstände, Bestandsbauteile, etc.) - insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie des laufenden Klinikbetriebes - vor Beschädigung schützen.

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  1. Die auf den Flächen befindlichen Grundwassermessstellen oder Überflurhydranten sind zu schützen und dauerhaft zugänglich zuhalten.

  2. Im Hinblick auf den Umgang und die Lagerung von Bodenaushub wird auf die gesonderten gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Auflagen verwiesen.

  3. Zur Koordinierung des an-/ und abfahrenden Lkw-Verkehrs wird in diesem Zusammenhang seitens des AG empfohlen durch den jeweiligen AN zu überprüfen, ob ein Sammellogistikplatz übergeordnet außerhalb der BE-Flächen sowie außerhalb des Klinikgeländes - für den eigenen Leistungsumfang - eingerichtet werden kann / könnte, um eine kontrollierte Zuführung des Lkw-Verkehrs zu den Baufeldern zu ermöglichen. Sofern der AN entsprechenden Bedarf für sich sieht, erfolgt dies in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.

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5.6 Baulogistische Randbedingungen – Rettung s. nachfolgende Steckbriefe

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5.6.1 R01 - Verkehrs- und Rettungswege (Außenraum) R01 Beschreibung Hinweise Feuerwehrumfahrung Lage umlaufend um gesamtes Klinikgebäude und -gelände, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der dauerhaften Umlaufende Kennzeichnung mit Freihaltung von Verkehrs- und Beschilderung „Parkverbot“, Rettungswegen „Feuerwehrzufahrt“ und „Feuerwehrumfahrung“ Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.6.2 R02 - Trinkwasserringleitung mit darauf befindlichen Überflurhydranten R02 Beschreibung Hinweise Überflurhydranten Lage gesamtes Klinikgelände s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der dauerhaften Grundsätzlich sind die Flächen vor Freihaltung von und um Einrichtungen der Feuerwehr Feuerwehreinrichtungen freizuhalten (u.a. Feuerlöscheinrichtungen)

Fotos sind beispielhafte Auswahl Es ist auf Über- und Unterflurhydranten zu achten

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5.6.3 R03 - Fluchtwege R03 Beschreibung Hinweise Fluchtwege /-türen Lage gesamtes Klinik- und Versorgungs- gebäude umlaufend auf „Zugangs- etage“ s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Entfluchtung des Grundsätzlich sind die Flächen vor Klinikums und Flucht- und Rettungswegen dauerhaft freizuhalten Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.6.4 R04 - Rettungsfahrzeuge R04 Beschreibung Hinweise Rettungsfahrzeuge Lage gesamtes Klinik- und Versorgungs- gebäude umlaufend auf „Zugangs- etage“ s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der dauerhaften Grundsätzlich sind die Flächen vor Freihaltung von Flucht- und und Flucht- und Rettungswegen Rettungswegen dauerhaft freizuhalten

Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.6.5 R05 - Flugverkehr R05 Beschreibung Hinweise Hubschrauber-Sonderlandeplatz Lage südlich A5 s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der Aufstellung von Grundsätzlich ist für die Aufstellung von Hebegeräten und höhenorientierten Kränen und Gerätschaften sowie die Geräten Verwendung von unbemannten Flugkörpern im Bereich des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes in einem Umgriff von 1,5 km eine Aufstellgenehmigung zu erwirken

S. a. Fremdfirmenrichtlinie

Die entsprechenden Kennzeichnungs- pflichten (u.a. Tages- und Nacht- kennzeichnung) sowie Höhen- und Schwenkbereichsauflagen sowie sonstige Auflagen sind zu berücksichtigen

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5.6.6 R06 - Zentrale Notaufnahme R06 Beschreibung Hinweise Zentrale Notaufnahme Lage südlich A4, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der Sicherstellung der Grundsätzlich sind die Einsatzflächen ständigen Erreichbarkeit und freien zu und vor Einrichtungen der Zufahrt Feuerwehr – und Rettung freizuhalten (u.a. Notaufnahmen) Die Relevanz besteht dauerhaft

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5.6.7 R07 - Notaufnahme Katastrophenfall R07 Beschreibung Hinweise Zweiter Zugangzur Notaufnahme Katastrophenfall

Lage nördlich zwischen D3 und D4, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant im Katastrophenfall für die Grundsätzlich sind die Einsatzflächen Patientenversorgung vor Einrichtungen der Feuerwehr – und Rettung freizuhalten (u.a. Die Zugänglichkeit muss dauerhaft Notaufnahmen) sichergestellt sein

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5.6.8 R08 - Dekontaminationsstandorte R08 Beschreibung Hinweise Dekontaminationsstandorte

Lage vor Haupteingang D01, vor A06 (nach Fertigstellung Zufahrt NOTA), vor D05, Personaleingang B6, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der Ausführung von Im Katastrophenfall ist auf Anforderung Arbeiten, insbesondere im des Betriebes bzw. der Feuerwehr ein Katastrophenfall oder mehrere vorgesehene Standorte unverzüglich zu räumen, der Eingang Die Relevanz besteht dauerhaft des Notfallpersonals ist dauerhaft freizuhalten

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5.6.9 R09 - Sprinklerzentrale R09 Beschreibung Hinweise Sprinklerzentrale

Lage Östlich der Warenanlieferung, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für Löscharbeiten im Grundsätzlich sind die Einsatzflächen Brandfall vor Einrichtungen der Feuerwehr – und Rettung freizuhalten (u.a. Die Zugänglichkeit muss dauerhaft Sprinklerzentrale) sichergestellt sein

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5.6.10 R10 - Fluchttunnel R10 Beschreibung Hinweise Fluchttunnel Lage Südlich zwischen A2 – A5, nördlich zwischen D1 – D3 s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Entfluchtung des Grundsätzlich sind die Flächen vor Klinikums und Flucht- und Rettungswegen dauerhaft freizuhalten Die Relevanz besteht dauerhaft

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5.7 Baulogistische Randbedingungen – Baustelleneinrichtungen s. nachfolgende Steckbriefe

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5.7.1 Ba1 - Checkliste Baustelle / Baustelleneinrichtung

Ba1 Checkliste Baustelleneinrichtung Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Planung und Überprüfung der Baustelleneinrichtung. Nicht ja nein rele- vant Allgemein Baustellenordnung für Baustelle, sofern vorhanden, beachten bei Baustellen in Werksgeländen: Umsetzung der mit dem Betreiber abgestimmten Maßnahmen Brandschutzordnung, sofern vorhanden, bekannt machen Lagerflächen vorsehen Gefahrstofflager planen Abgrenzung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Schutzbereiche (zum Beispiel bei Flüssiggaslagerung) und Sicherheitsabstände einhalten innerbetrieblichen Transport planen (z. B. Krankoordination (z. B. Abschrankung/Schwenkbegrenzung von Kranen), Personenaufnahmemittel, Bauaufzüge, Sicherheitsabstände für Fahrzeuge, Baustraßen) Transportabläufe festlegen Zeitpunkte der Anlieferung abstimmen (keine langen Warte- und Lagerzeiten) Einweiser bei Sichtbehinderung/ Rückwärtsfahrten sicherstellen Werkstattbereich (Gerätewartung und -reparatur) in Abhängigkeit von Zufahrt und Verkehrsfluss planen Standorte festlegen für: (cid:127) Hebezeuge (cid:127) Hubarbeitsbühnen (cid:127) Bauaufzüge (cid:127) Silos notwendige Abstände zu Freileitungen einhalten oder Energieversorgungsunternehmen benachrichtigen Stromversorgung Errichten/ Instandsetzen von Anlagen und Betriebsmitteln durch Elektrofachkräfte Übergabe-/Anschlusspunkte Beleuchtung planen Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) Sozialeinrichtungen (Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte) ausgelegt auf Baustellenbelegung planen: Pausenräume (möglichst mit Windfang am Eingang) Waschräume oder Waschgelegenheit Toiletteneinrichtungen Umkleideräume regelmäßige Reinigung dieser Räume anordnen Verkehrssicherung Verkehrszeichenplan ist erstellt nach RSA verkehrsrechtliche Anordnung ist auf der Baustelle vorhanden sicherstellen, dass in öffentlichen Verkehrsbereichen Warnkleidung getragen wird regelmäßige Zustandskontrolle der Verkehrssicherheitseinrichtungen organisieren bei Gleisbauarbeiten Umsetzung der mit dem Bahnbetreiber vereinbarten Maßnahmen (z. B. Gleissperrung, Sicherungsposten) bei Baustellen in Werksgeländen: Schnittstellen zum Werksverkehr mit dem Betreiber abstimmen ausreichendes und einwandfreies Absperrmaterial einsetzen sicherstellen, dass der Zustand der Verkehrssicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrolliert wird Umweltschutz Umgang mit Abfällen festgelegt Lagerung der unterschiedlichen Abfälle festgelegt Entsorgung der unterschiedlichen Abfälle festgelegt Maßnahmen zum Lärmschutz der Umwelt umgesetzt Gewässerschutz gewährleistet
janeinNicht rele- vant

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5.7.2 Ba2 - BE-Musterausstattung Außenbereich Ba2 Beschreibung Hinweise BE-Musterausstattung Außenbereich Lage allgemein

Besonderheiten Die Baustelleneirichtungsflächen auf dem Gelände der UKA sind nach folgenden Vorgaben einheitlich auszuführen:

  • Umzäunung: Stahlgitterelemente, Bauzäune bei Maßnahmen mit kurzer Zaunpfosten im Erdreich befestigt, Bauzeit sind mit Bauzaunfüßen Höhe ca. 2,00 m auszustatten, ansonsten mit festen
  • Baustellenschild: ukafacilities- Erdfundamenten Banner
  • Zufahrt: abschließbares Tor
  • Sichtschutz: schwarz aus HDPE
  • Kleinmaßnahmen: Absperrbaken

Verfügbarkeit ./.

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5.7.3 Ba3 - Musterfläche Innenbereich Ba3 Beschreibung Hinweise BE-Muster Innenbereich Lage ./. Besonderheiten Die Baustelleneirichtungsflächen Alle Baustelleneinrichtungen sind innerhalb der Gebäude des UKA sind gemäß Vorgabe zur beschildern nach folgenden Vorgaben einheitlich auszuführen:

  • Kleinere Maßnahmen: Folientrennwände in B1-Qualität

  • Größere / langandauernde Maßnahmen: Je nach Anforderung Schutzwände in qualifizierter Ausführung F30 / F90 (z.B. Trockenbauwände)

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5.7.4 Ba4 – Wartungsstege Außenfassade Klinikum Ba4 Beschreibung Hinweise Wartungsstege Außenfassade Lage allgemein

Besonderheiten Im Bereich der außenliegenden Insbesondere folgende technische Wartungsstege sind besondere Randbedingungen sind vor Ausführung Tragsysteme mit spezifischen zu berücksichtigen: statischen Anforderungen verbaut worden. - Das Begehen der Wartungsstege ist ausschließlich nur mit personenbezogener Einweisung und Freigabe möglich

  • Für die Durchführung von Arbeiten sind zusätzliche Personen- Sicherungssysteme zu verwenden

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5.7.5 Ba5 – Installationsetage / Burda-Decken Ba5 Beschreibung Hinweise Installationsetagen Lage Etage -01, 01, 04, 06

Besonderheiten Im Bereich der Installationsetagen sind Insbesondere folgende technische besondere Decken- und Tragsysteme Randbedingungen sind vor Ausführung mit spezifischen statischen und brand- zu berücksichtigen: schutztechnischen Anforderungen verbaut worden. - Das Begehen der Installationsetagen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen möglich

  • Befestigungen, gleich welcher Art und Güte, sind abzustimmen und freizugeben
  • für Befestigungen am Tragwerk (Wand, Boden u.a. für Burda- Decke, Decke u.a. für PI-Träger) sind technische Freigaben und ggfls. Bohranträge einzureichen und freizugeben ./.

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5.7.6 Ba6 – Installationsschächte Ba6 Beschreibung Hinweise Installationsschächte Lage in allen Schachtsträngen

Besonderheiten Im Bereich der Installationsschächte ist Insbesondere folgende technische bei der Ausführung von Arbeiten in Randbedingungen sind vor Ausführung besonderem Maße auf die hohen zu berücksichtigen: Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle - das Begehen der Personengruppen zu achten Installationsschächten ist (Handwerker, Patienten, Personal, ausschließlich in den ausge- Besucher, etc.). wiesenen Bereichen sowie für eingewiesene Personen zulässig, Alle Schachtanlagen sind brand- die Arbeitssicherheit ist sicher- schutztechnisch überwacht. Alle zustellen Elektroschächte verfügen zudem über - mögliche Schadtstoffgefahren sind eine Stickstoff-Löschanlage. gekennzeichnet, darüber hinaus ist das Schadstoffkataster einzusehen Arbeiten im Schacht sind über einen bzw. zu berücksichtigen Heißerlaubnisschein anzumelden und - geeignete Schutzmaßnahmen für die Überwachungssysteme das gefahrlose Arbeiten sowie den entsprechend abzuschalten. ungestörten und gefahrlosen Klinikbetrieb sind herzustellen. ./.

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5.7.7 Ba7 – Pflegestationen Ba7 Beschreibung Hinweise Pflegestationen Lage Etage 07, 84, 09

Besonderheiten Im Bereich der Pflegestationen sind Insbesondere folgende technische geschlossene Abhangdecken mit Randbedingungen sind vor Ausführung Revisionsklappen verbaut worden. zu berücksichtigen:

An einigen bekannten Revisions- - das Schadstoffkataster inkl. des klappen sind Schadstoffe bekannt. Klappenkatasters ist einzusehen bzw. zu berücksichtigen Alle Deckenhohlräume sind brand- - geeignete Schutzmaßnahmen für schutztechnisch überwacht. das gefahrlose Arbeiten sowie den ungestörten und gefahrlosen Arbeiten in der Decke sind über einen Klinikbetrieb sind herzustellen. Heißerlaubnisschein anzumelden und die Überwachungssysteme entsprechend abzuschalten.

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5.7.8 Bt1 - Temporäre Lagerfläche Bt1 Beschreibung Hinweise Temporäre Lagerfläche Lage nördlich D2, s. Übersichtsplan Größe ca. 120 m² Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. nördlichen Betriebsstraße Feuerwehrumfahrungsstraße sowie im Bereich der Zuluftbauwerke

Besonderheiten Geschotterte Fläche, die Ebene liegt teilweise im Gefälle und ist in Teilen geböscht

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld „Erneuerung Systemzentralen“ mit der zuständigen Projektleitung der erstmalig eingerichtet UKAF abzustimmen

Verfügbar ab:ca. Q3/23

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung

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5.7.9 Bt2 - Temporäre Lagerfläche Bt2 Beschreibung Hinweise Temporäre Lagerfläche Lage nördlich D5/D6, s. Übersichtsplan Größe ca. 200 m² Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt auf einem Fußweg westliche Schrankenanlage, zur sowie im Bereich der Zuluftbauwerke nördlichen Betriebsstraße

Besonderheiten Gepflasterte Fläche, die Ebene liegt Unterhalb des Fußweges verlaufen teilweise im Gefälle und ist in Teilen Entwässerungskanäle, die durch geböscht Gullydeckel abgedeckt sind

Der Zugang zum nördlichen Hydran- ten ist dauerhaft sicherzustellen

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld „Erneuerung Systemzentralen“ mit der ukafacilities abzustimmen erstmalig eingerichtet

Verfügbar ab:ca. Q3/23

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung

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5.7.6 Bt3 - Temporäre Lagerfläche Bt3 Beschreibung Hinweise BE-MusterflächeAußenbereich Lage südlich zwischen A1 und A2, s. Übersichtsplan Besonderheiten Die Baustelleneirichtungsflächen auf dem Gelände der UKA sind nach folgenden Vorgaben einheitlich auszuführen:

  • Umzäunung: Stahlgitterelemente, Bauzäune bei Maßnahmen mit kurzer Zaunpfosten im Erdreich befestigt, Bauzeit sind mit Bauzaunfüßen Höhe ca. 2,00 m auszustatten, ansonsten mit festen
  • Baustellenschild: ukafacilities- Erdfundamenten Banner
  • Zufahrt: abschließbares Tor
  • Sichtschutz: schwarz aus HDPE
  • Kleinmaßnahmen: Absperrbaken

Verfügbarkeit ./.

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5.7.7 Bt4 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „OIP-PNZ“ Bt4 Beschreibung Hinweise Temporäre Baustelleneinrichtungsfläche Lage nördlich vor Zwischenbauwerk zw. VER und UBFT, s. Übersichtsplan Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die westliche Schrankenanlage, zur nördlichen Betriebsstraße

Besonderheiten ./. s. hierzu die separate BE- Einrichtungsplanung der AN Nutzung Materiallager- und Containeranlagen

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme „OIP-PNZ“ erstmalig und ausschließlich durch den / die AN eingerichtet

Zeitraum vorauss.: Q1/2023 – Q2/2026

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche nicht mehr zur Verfügung

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5.7.8 Bt5 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „Wassernebelsprinklerzentrale“ Bt5 Beschreibung Hinweise Temporäre Baustelleneinrichtungsfläche Lage nördlich vor Zwischenbauwerk zw. VER und UBFT, s. Übersichtsplan Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die westliche Schrankenanlage, zur nördlichen Betriebsstraße

Besonderheiten Im Wesentlichen im Bereich der s. hierzu die separate BE- Warenanlieferung sowie auf dem Einrichtungsplanung der AN Baufeld auf ehem. Pflanzfläche, die Ebene liegt im Gefälle / ist uneben Der Anlieferverkehr darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden, so dass der Warenfluss sichergestellt ist Nutzung Materiallager- und Containeranlagen

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme Es werden Überschneidungen der BE- „Wassernebelsprinklerzentrale“ Fläche mit der Nachbarbaustelle erstmalig und ausschließlich durch den entstehen, die BE-Konzepte sind / die AN eingerichtet aufeinander abzustimmen

Zeitraum vorauss.: Q2/2023 – Q3/2024

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche nicht mehr zur Verfügung

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5.7.9 Bt6 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „ZOP 1.BA und Spülküche“ Bt6 Beschreibung Hinweise Temporäre Baustelleneinrichtungsfläche Lage südlich vor VER, s. Übersichtsplan Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, östlich in die Pauwelsstraße

Besonderheiten Pflanzfläche, die Ebene liegt im s. hierzu die separate BE- Gefälle zur Straße sowie zum Einrichtungsplanung der AN nördlichen Lichtgraben vor Etage -2

Nutzung Materiallager- und Containeranlagen

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme Es werden Überschneidungen der BE- „ZOP 1.BA und Spülküche“ erstmalig Fläche mit der Nachbarbaustelle und ausschließlich durch den / die AN entstehen, die BE-Konzepte sind eingerichtet. aufeinander abzustimmen

Zeitraum vorauss.: Q2/2023 – Q3/2025

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche nicht mehr zur Verfügung

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5.7.10 Bt7 - Baustelleneinrichtungsfläche Projekt „ZOP“ Bt7 Beschreibung Hinweise Temporäre Baustelleneinrichtungsfläche Lage südlich vor VER und UBFT, s. Übersichtsplan Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, östlich in die Pauwelsstraße

Besonderheiten Im Wesentlichen im Bereich der Der Anlieferverkehr zur Warenannahme Warenanlieferung „Küche“ darf nicht beeinträchtigt werden, so dass der Warenfluss sichergestellt ist Nutzung Materiallager- und Containeranlagen s. hierzu die separate BE- Einrichtungsplanung der AN Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme „ZOP-Hauptmaßnahme“ erstmalig und ausschließlich durch den / die AN eingerichtet

Zeitraum vorauss.: Q1/2024 – Q3/2031

Nach Abschluss der Arbeiten steht diese Fläche nicht mehr zur Verfügung

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5.7.11 B01 - Pufferfläche / Wartezone B01 Beschreibung Hinweise

Pufferfläche / Wartezone Transporte Lage westlich VER, s. Übersichtsplan Größe ca. 195 m² Andienung Zufahrt über die Kullenhofstraße, in den Steinbergweg

Besonderheiten Geschotterte Fläche, die Ebene liegt im leichten Gefälle Nutzung Wartezone für Anlieferungen Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld mit dem zuständigen Projekt abzustimmen Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit uneingeschränkt möglich

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5.7.12 B02 - Baustromanschluss UBFT B02 Beschreibung Hinweise Baustromanschluss UBFT Lage An jedem Turmausgang auf Eingangsniveau, s. Übersichtsplan Größe Andienung Über den jeweiligen Zugangsbereich Besonderheiten ./. Nutzung zur Vertragserfüllung der Die Nutzung der Anschlüsse ist im auszuführenden Bauleistungen Vorfeld mit der ukafacilities abzustimmen

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit uneingeschränkt möglich.

Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.7.13 B03 - Allgemeiner Bauaufzug B03 Beschreibung Hinweise Allgemeiner Bauaufzug Lage innerhalb Turm C4, Etage - 3 s. Übersichtsplan Größe Der Bauaufzug hat folgende lichte Höhe Zugang / Portal: ca. 1,95 Maße: Breite Zugang / Portal: ca. 1,10 Länge Kabine: ca. 2,50 Breite Kabine: ca. 1,30 Höhe Kabine: ca. 2,15

Tragfähigkeit: ca. 2.000 kg Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die westliche Schrankenanlage, zur östlichen Betriebsstraße, über Turm D4 in Etage -2, Übergang zu Turm C4

Besonderheiten Der Aufzug ist originär Bestandteil der Für die Nutzung des Aufzuges als durch den Klinikbetrieb in Benutzung Bauaufzug sind vorab umfangreiche befindlichen Aufzuganlage. Schutzmaßnahmen zur Abtrennung des Klinikbetriebes vom Baubetrieb sowie zum Schutz des Aufzuges erforderlich (Schutzwände, Schutzbehänge, etc.) Nutzung Während der regulären Arbeitszeiten

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich. mit dem zuständigen Projekt abzustimmen.

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5.7.14 B04 - BE-Containerdorf B04 Beschreibung Hinweise BE-Containerdorf Lage westlich von VER, s. Übersichtsplan

Größe ca. 6.500 m² mit ca. 138 Container auf 2 Etagen

Andienung Zufahrt über die Kullenhofstraße, in den Steinbergweg.

Besonderheiten Büro- / Tagesunterkunft / Ausstattung Doppelcontainer: Sanitäranlagen 2 Bürotische / Garderobe / Pantry, Parkplatz und Sanitäreinrichtung zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mietern

Nutzung Containereinheiten können über Mietkonditionen sind bei dem einen Dienstleister angemietet Dienstleister abzufragen werden.

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit uneingeschränkt möglich

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5.7.15 B05 - Allgemeine Lagerfläche B05 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage östlich B6, s. Übersichtsplan Größe ca. 200 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt am westliche Schrankenanlage, zur Klinikgebäude und ist über eine nördlichen Betriebsstraße gepflasterte, im Gefälle liegende Stichzufahrt zu erreichen

Besonderheiten Geschotterte Fläche, die Ebene liegt im Die Zugänglichkeit zu den Containern Gefälle und ist in Teilen geböscht. des Glykol-Lagers sind dauerhaft sicherzustellen Auf der Fläche befindet sich ebenfalls Die vorgesehenen Sicherheits- ein Glykol-Lager (Reku) beschränkungen sind einzuhalten.

Die Lagerung von entzündlichen Stoffen (z. B. Gasflaschen) sowie offenes Feuer (z. B. Gasbrenner) sind nicht zulässig, das Rauchen ist im Bereich der Container untersagt Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit dem zuständigen Projekt abzustimmen

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5.7.16 B06 - Allgemeine Lagerfläche B06 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage nördlich D2, s. Übersichtsplan

Größe ca. 110 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. nördlichen Betriebsstraße Feuerwehrumfahrungsstraße

Besonderheiten Geschotterte Fläche Im Falle einer Erweiterung ist mit Altmaterialien in den Aussenanlagen aus der Bauphase des Klinikums zu rechnen Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit dem zuständigen Projekt abzustimmen

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5.7.17 B07 - Allgemeine Lagerfläche B07 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage nördlich D2/D3, s. Übersichtsplan

Größe ca. 80 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. nördlichen Betriebsstraße Feuerwehrumfahrungsstraße

Besonderheiten Geschotterte Fläche Im Falle einer Erweiterung ist mit Altmaterialien in den Aussenanlagen aus der Bauphase des Klinikums zu rechnen Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit dem zuständigen Projekt abzustimmen

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5.7.18 B08 - Allgemeine Lagerfläche B08 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage nördlich D4, s. Übersichtsplan

Größe ca. 100 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. nördlichen Betriebsstraße Feuerwehrumfahrungsstraße in leichter Neigung

Auf Grund der nahegelegenen Frischluftansaugungen, ist beim Be- und Entladen der Motor abzustellen Besonderheiten Geschotterte Fläche

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit dem zuständigen Projekt abzustimmen

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5.7.19 B09 - Kranfundamente B09 Beschreibung Hinweise Kranfundamente Lage nördlich D4, s. Übersichtsplan

Größe 3 Flächen mit ca. 5,00 m x 5,00 m Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt teilweise auf westliche Schrankenanlage, zur und teilweise neben der Betriebs- östlichen Betriebsstraße bzw. Feuerwehrumfahrungsstraße

Besonderheiten In einer früheren Maßnahme hergestellte Kranfundamente unterhalb der Pflasterdecke, die bei Bedarf als Aufstellorte genutzt werden können

Nutzung Aufstell- / Montagefläche Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld mit dem zuständigen Projekt abzustimmen Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit und Zustimmung beschränkt möglich

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5.7.20 B10 - Allgemeine Lagerfläche B10 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage nördlich D5, s. Übersichtsplan

Größe ca. 50 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. Feuerwehr- nördlichen Betriebsstraße umfahrungsstraße

Besonderheiten Geschotterte Fläche

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit dem zuständigen Projekt abzustimmen

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5.7.21 B11 - Allgemeine Lagerfläche B11 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage östlich D6/B6, s. Übersichtsplan Größe ca. 60 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. Feuerwehr- östlichen Betriebsstraße umfahrungsstraße

Bei der Zufahrt auf die östliche Betriebstrasse besteht durch zwei Brückenquerungen eine Höhenbegrenzung mit 3,70 m Besonderheiten Geschotterte Fläche

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Jederzeit nach Verfügbarkeit Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld uneingeschränkt möglich mit ukafacilities abzustimmen

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5.7.22 B12 - Allgemeine Lagerfläche B12 Beschreibung Hinweise Allgemeine Lagerfläche Lage östlich B6/A6, s. Übersichtsplan Größe ca. 100 m²

Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die Die Fläche liegt direkt an der westliche Schrankenanlage, zur Betriebs- bzw. östlichen Betriebsstraße Feuerwehrumfahrungsstraße

Bei der Zufahrt auf die östliche Betriebstrasse besteht durch zwei Brückenquerungen eine Höhenbegrenzung mit 3,70 m Besonderheiten Geschotterte Fläche

Nutzung Material- und Entsorgungslager

Verfügbarkeit Die Fläche wird für die Maßnahme Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld „Radiopharmakalabor“ erstmalig mit der ukafacilities abzustimmen eingerichtet

Jederzeit nach Verfügbarkeit uneingeschränkt möglich ab Q4/23

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5.7.23 B13 - Bauaufzug Dachfläche B13 Beschreibung Hinweise Bauaufzug Dachfläche Lage innerhalb Turm A1 s. Übersichtsplan Größe Der Bauaufzug hat folgende lichte Höhe Zugang / Portal: ca. 1,95 Maße: Breite Zugang / Portal: ca. 1,10 Länge Kabine: ca. 2,50 Breite Kabine: ca. 1,30 Höhe Kabine: ca. 2,25

Tragfähigkeit: ca. 2.000 kg Andienung Zufahrt über den Steinbergweg, die westliche Einfahrt der Pauwels- straße, über den Treppenabgang vor Turm A1 in Etage -2

Besonderheiten Der Aufzug ist originär Bestandteil der Für die Nutzung des Aufzuges als durch den Klinikbetrieb in Benutzung Bauaufzug sind vorab umfangreiche befindlichen Aufzuganlage. Schutzmassnahmen zur Abtrennung des Klinikbetriebes vom Baubetrieb sowie zum Schutz des Aufzuges erforderlich (Schutzwände, Schutzbehänge, etc.) Nutzung Während der regulären Arbeitszeiten Verfügbarkeit Auf gesonderte Anforderung. Die Nutzung der Fläche ist im Vorfeld mit der ukafacilities abzustimmen

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5.8 Baulogistische Randbedingungen - Betrieb / Facilities s. nachfolgende Steckbriefe

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5.8.1 F01 - Betriebsgebäude / techn. Anlagen F01 Beschreibung Hinweise Betriebsgebäude / techn. Anlagen Nord / Ost Lage nordlich / östlich des Versorgungs- / Klinikgebäudes, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Versorgung der Die Zugänglichkeit muss gegeben sein, gesamten Liegenschaftsgebäude um Beeinträchtigungen des Klinik- betriebs auszuschließen

Die Zugänglichkeit ist durchgängig - Rund um die Gebäude herum sicherzustellen besteht Parkverbot,

  • das Überschwenken von Lasten ist nicht erlaubt

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5.8.2 F02 - Zufahrt Feuerwehrumfahrung / Betriebsstraße F02 Beschreibung Hinweise Zufahrt Feuerwehrumfahrung / Betriebsstraße Lage Steinbergweg / Ecke Feuerwehrumfahrung, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Zugänglichkeit der Grundsätzlich ist die nördliche nördlichen Liegenschaften an der Feuerwehrumfahrung / Betriebstrasse Feuerwehrumfahrung / Betriebsstraße nur über die Schrankenanlage zu erreichen, die zu den festgelegten Die Relevanz besteht dauerhaft Baustellenzeiten besetzt ist

Der ggfls. erforderliche Zugang außerhalb der Öffnungszeiten ist mit der ukafacilities abzustimmen

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5.8.3 F03 - Uniklinik Kantine F03 Beschreibung Hinweise Uniklinik Kantine Lage Im Bauteil B1, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Versorgung nicht nur Grundsätzlich ist es gestattet, dass der Betriebszugehörigen, sondern insbesondere Baubeteiligte, denen auch der Baubeteiligten keine Tagesunterkünfte und Pausenräume anderweitig zur Die Relevanz besteht dauerhaft Verfügung stehen, die Kantineneinrichtungen nutzen dürfen

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5.8.4 F04 – Wirtschaftshof / Müllzentrale F04 Beschreibung Hinweise UntererWirtschaftshof / Müllzentrale Lage nordwestlich des Versorgungs- gebäudes, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Entsorgung des UKA. Die Flächenbereiche für den Transport sowie die Aufstellung der Die Zugänglichkeit ist durchgängig Entsorgungsbehälter / -container sowie sicherzustellen. die hierfür erforderlichen „Bewegungsflächen“ vor und neben den Containern sind dauerhaft freizuhalten.

Der Materialfluss darf nicht unterbrochen werden, um Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs auszuschließen.

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5.8.5 F05 - Warenannahme Küche F05 Beschreibung Hinweise Warenannahme Küche südwestlich des Versorgungsgebäudes, s. Übersichtsplan

Lage Relevant für die Versorgung des Die Flächenbereiche für die UKA. Warenanlieferung sowie die hierfür erforderlichen „Bewegungsflächen“ vor Die Zugänglichkeit ist durchgängig und neben der Warenannahme sind und dauerhaft sicherzustellen. dauerhaft freizuhalten.

Der Materialfluss darf nicht unterbrochen werden, um Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs auszuschließen.

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5.8.6 F06 - Warenanlieferung F06 Beschreibung Hinweise Warenanlieferung Lage Östlich des Versorgungsgebäudes, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Die Warenanlieferung dient für die Die Flächenbereiche für die Versorgung des UKA. Warenanlieferung sowie die hierfür erforderlichen „Bewegungsflächen“ vor Die Zugänglichkeit ist durchgängig und neben der Warenanlieferung sind und dauerhaft sicherzustellen. dauerhaft freizuhalten

Der Materialfluss darf nicht unterbrochen werden, um Beeinträchtigungen des Klinikbetriebes auszuschließen

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5.8.7 F07 - Intensivmedizin F07 Beschreibung Hinweise Intensivmedizin Lage westlich A1, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Die Intensivmedizin ist ein betriebs- Der Sicht- und Lärmschutz ist in diesem empflindlicher Bereich, der eine Bereich sicherzustellen. besondere Rücksichtnahme erfordert.

Die Wahrung der Intimität sowie des Lärmschutzes hat dauerhaft höchste Priorität.

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5.8.8 F08 - Lüftungsbauwerke / -anlagen F08 Beschreibung Hinweise Lüftungsbauwerke / - anlagen Lage An diversenStellen auf dem Klinikgelände s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Frischluftversorgung Grundsätzlich ist darauf zu achten, der Gebäude dass Emissioneinträge in die Frischluftansaugungen nicht gelangen Jeder AN hat sich vor Beginn der können (z.B. Bitumengase, KfZ- Arbeiten eigenverantwortlich durch Abgase d. laufende Motoren, etc.) die UKAF in die relevanten Örtlichkeiten einweisen zu lassen Die Ausführung emittierende Arbeiten ist nur bei Wind zulässig und nicht in Die Relevanz besteht dauerhaft der Nähe bzw. unterhalb von Ansaugöffnungen. Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.8.9 F09 - Ventilatorenschächte F09 Beschreibung Hinweise Ventilatorenschächte Lage nördlich entlang des Klinikgebäudes, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Befahr- und Grundsätzlich ist darauf zu achten, Belastbarkeit dass die Betondeckeln nicht belastet und / oder als Lagerfläche benutzt Die Relevanz besteht dauerhaft werden. Die Tragfähigkeit ist im Wesentlichen auf Eigenlast ausgelegt, zudem ist die Zugänglichkeit sicherzustellen.

Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.8.10 F10 - Fremdfirmenzugang F10 Beschreibung Hinweise Fremdfirmenzugang Lage Eingang Turm D4, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Standort des Schlüsselkastendepots Die Baustellenzugänge haben in der mit den Schlüsseln zu den einzelnen Regel eine Baustellenschließung oder Baustelle einen elektronischen Zylinder.

Relevant für die Zugänglichkeit in das Nach Freigabe durch die ukafacilities UBFT können die Fremdfirmen Schlüssel mit Ihrem Fremdfirmenausweis Die Relevanz besteht dauerhaft beziehen.

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5.8.11 F11 - Pathalogie / Sicherheitswanne Fotochemikalien F11 Beschreibung Hinweise Pathologie / Sicherheitswanne Fotochemikalien Lage Zufahrt vor D4, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz für die medizinische und Die Flächenbereiche für die technische Versorgung des UKA. medizinische Versorgung (links Pathalogie) sowie die technische Die Zugänglichkeit ist durchgängig Entsorgung (rechts Fotochemikalien) und dauerhaft sicherzustellen. mit den hierfür erforderlichen „Bewegungsflächen“ sind dauerhaft freizuhalten.

Der Materialfluss darf nicht unterbrochen werden, um Beeinträchtigungen des Klinikbetriebs auszuschließen.

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5.8.12 F12 - Behindertenstellplatz F12 Beschreibung Hinweise Behindertenstellplatz Lage vor D2, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Zugänglichkeit des Grundsätzlich ist die Benutzung der Klinikums für mobilitätseinge- Parkfläche ausschließlich für den schränkte Personen benannten Personenkreis zulässig

Die Relevanz besteht dauerhaft

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5.8.13 F13 - Strahlenschutz F13 Beschreibung Hinweise Klinik für Nuklearmedizin Lage nördlich B6, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant insbesondere für Arbeiten In Abstimmung mit dem Betrieb ist die an / vor der Außenfassade Ausführung von Arbeiten ausschließlich außerhalb der Nutzungszeiträume der Die Relevanz besteht temporär Nuklearmedizin möglich. während der betrieblichen Nutzung Von folgenden nutzungsfreien Zeiten ist auszugehen:

  • an Wochentagen von 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr
  • an Wochenendtagen 24 Stunden (ganztags) möglich.

Änderungen sind vorbehalten!

Für die Ausführung von Arbeiten während der betrieblichen Nutzung sind ggf. mögliche Schutzmaßnahmen abzustimmen.

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5.8.14 F14 - Klinik Radiologie und Strahlenschutz F14 Beschreibung Hinweise Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie Lage östlich A6, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant insbesondere für Arbeiten In Abstimmung mit dem Betrieb ist die an / vor der Außenfassade Ausführung von Arbeiten ausschließlich außerhalb der Nutzungszeiträume der Die Relevanz besteht temporär Nuklearmedizin möglich während der betrieblichen Nutzung Von folgenden nutzungsfreien Zeiten ist Die angrenzenden südlichen und auszugehen: östlichen Böschungen dienen als - an Wochentagen von 17.00 Uhr Strahlenschutz. bis 7.00 Uhr

  • an Wochenendtagen 24 Stunden (ganztags) möglich

Änderungen sind vorbehalten!

Für die Ausführung von Arbeiten während der betrieblichen Nutzung sind ggf. mögliche Schutzmaßnahmen abzustimmen

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5.8.15 F15 - Grundwassermessstellen F15 Beschreibung Hinweise Grundwassermessstellen Lage An mehreren Stellen auf dem Klinikgelände s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevanz bei der dauerhaften Grundsätzlich sind die Flächen vor Freihaltung von Messeinrichtungen und um Messeinrichtungen des Betriebes freizuhalten, die Die Relevanz besteht dauerhaft Messstellen sind nicht zu beschädigen. Fotos sind beispielhafte Auswahl

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5.8.16 F16 - Haupteingang Klinikgebäude F16 Beschreibung Hinweise Haupteingang Klinikgebäude Lage Südlich zwischen A4 und A5 s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für die Zugänglichkeit des Grundsätzlich sind die Flächen vor Klinikums und um Einrichtungen des Klinikbetriebes freizuhalten Die Relevanz besteht dauerhaft Im Innen- und Außenbereich des Klinikums sind die Lärmschutz- regelungen zum Schutz der Patienten, der Besucher und der Betriebszugehörigen zu beachten

Es besteht Rauchverbot im Bereich der Eingangsvorplatzes

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5.8.17 F17 - Höhenbegrenzung Betriebsstraße F17 Beschreibung Hinweise Höhenbegrenzung Betriebsstraße Lage Nördliche Betriebsstraße vor Turm D5 sowie östliche Betriebsstraße vor Turm D6, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für den Materialtransport Die lichte Durchfahrtshöhe im Bereich bzw. die Durchfahrt der Trassenbrücke nördlich D5 sowie der Überführung östlich D6 sind auf Die Relevanz besteht dauerhaft eine Höhe von 3,70 m begrenzt.

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5.8.18 F18 - Regenentwässerung Feuerwehrumfahrung F18 Beschreibung Hinweise Regenentwässerung Betriebsstraße Lage umlaufend um gesamtes Klinikgebäude und -gelände, s. Übersichtsplan

Besonderheiten Relevant für den Umweltschutzvt In die Bodenabläufe in der Feuerwehr- umfahrt darf nichts eingeleitet werden. Die Relevanz besteht dauerhaft Die Ableitung des Regenwassers aus der Feuerwehrumfahrt mündet im Biotop Rabental. Die in die Bodenabläufe eingebauten Filtersäcke dürfen nicht entfernt werden.

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5.8.19 F18 - Besondere Klinikbereiche / IM 42 F19 Beschreibung Hinweise Immunologie Medizinische Klinik IV Lage Etage 5 / D6 Besonderheiten Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich Im Falle von zwingend erforderlichen nicht möglich Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ist vorab eine gesonderte Erlaubnis Die Relevanz besteht dauerhaft schriftlich einzuholen.

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5.8.20 F19 - Besondere Klinikbereiche / IM 23 / OIM F20 Beschreibung Hinweise Medizinische Klinik II / Operative Intensivmedizin Erwachsene Lage Etage 9 / C0.S4 / B0.N3 Besonderheiten Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich Im Falle von zwingend erforderlichen nicht möglich Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ist vorab eine gesonderte Erlaubnis Die Relevanz besteht dauerhaft schriftlich einzuholen.

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6 Vorsorge und Hilfe

6.1.1 Rauschmittel- und Rauchverbot Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Hierzu gehört auch die Einnahme von Medikamenten, die die Wahrnehmung beeinträchtigen können. Ein Verstoß kann zum sofortigen Baustellenverweis führen. Auf die einschlägigen DGUV-Vorschriften wird darüber hinaus verwiesen.

In den Arbeitsbereichen gilt zusätzlich Rauchverbot. Geraucht werden darf nur an den gekennzeichneten Stellen.

6.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge In Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, darf nur Personal eingesetzt werden, dessen Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen belegt wurde. Der Durchführungsnachweis muss dem Auftraggeber vorgelegt werden.

Im Strahlenschutzbereich erfolgen Einweisungen durch das Personal der UKA.

6.1.3 Umgang mit Schadstoffen Aufgrund des Alters des Gebäudes und den bisherigen Erfahrungen aus zahlreichen Projekten der UKA, muss an verschiedenen Stellen mit schadstoffhaltigen Bauprodukten gerechnet werden. Insbesondere die nachfolgenden schadstoffhaltigen Bauprodukte am UKA sind bekannt:

  • In den Putz- und Spachtelmassen diverser Leichtbau- und Massivwandaufbauten muss mit Asbest gerechnet werden.

  • beispielsweise im Wandzwischenraum von GK-Wänden befindet sich häufig KMF-haltige alte Mineralwolle. Generell sind sämtliche Dämmwollen als KMF-haltig einzustufen.

  • Weitere im Gebäude vorzufindende asbesthaltige Bauprodukte sind Leichtbau- und Brandschutzplatten sowie diverse Dichtungen, Fugen oder Mörtel mit Brandschutzfunktion.

Zu Bauteilen mit asbesthaltigen Dichtungen zählen unter anderem Brandschutzklappen und Revisionsöffnungen. Innerhalb von Brandschutzklappen können zusätzlich weitere asbesthaltige Bauteile auftreten. Des Weiteren sind Asbestzementplatten an verschiedenen Stellen verbaut (z.B. im Bereich der Außenwände in den Fortlufttürmen).

  • Bei dauerelastischen Fugen ist primär mit dem Schadstoff PCB zu rechnen.

  • Bituminöse Baustoffe, wie z.B. Abdichtungsbahnen weisen oftmals einen erhöhten PAK- Wert, aber in einigen Fällen auch Asbestgehalte auf.

Die Aufzählung besitzt jedoch ausdrücklich keinen Vollständigkeitscharakter, sondern dient der Aufklärung über die Vielfältigkeit schadstoffhaltiger Bauprodukte. Alle bisher bekannten Schadstoffe sind in einem umfangreichen Schadstoffkataster zusammengeführt und stehen allen AN zur Einsicht auf Anfrage zur Verfügung.

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Sobald innerhalb eines Projektes neue, bisher unbekannte Bauteile /-stoffe auftauchen, sind die Arbeiten zu unterbrechen, die ukafacilities unverzüglich zu informieren und der nachfolgende Workflow auszulösen:

Gibt es bereits Bauteilsteckbriefe zu den erforderlichen Bauteilen/-stoffen? -> UKA Sharepoint (Frau Baehr: Schadstoffbeauftragte UKA)

ja nein

Sind bereits Schadstoff- untersuchungsergebnisse vorhanden?

ja nein

Wirdeine Schadstoff- untersuchung durchgeführt?

ja nein Empfehlung

ggf. an externen Durchführung der Maßnahme Schadstoffgutachter unter Annahme der höchsten (z.B. BFT Planung Stufe an Schutzmaßnahmen GmbH) wenden -> nicht zu empfehlen

Beprobung durch Geotaix/Gut8er Wehetal

Abstimmung mit externem Schadstoffgutachter (z.B. BFT Planung GmbH) bzgl. erforderlicher Schutzmaßnahmen (Sanierungskonzept)

6.1.4 Ablauf Erste Hilfe auf Baustellen Sobald „Erste Hilfe“ zu leisten ist, sind folgende wesentliche Schritte zu beachten:

    1. Situationsgerecht handeln, d.h. beurteilen, ob ein Notruf abgesetzt werden muss.
    1. Die Unfallstelle absichern, damit nicht noch weitere Mitarbeiter verunglücken. Eventuell Lotsen losschicken, die dem Rettungsdienst/Notarzt den Weg zum richtigen Bauwerk oder Bauteil weisen können.

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    1. Dann die lebenswichtigen Funktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauf prüfen.
    1. Soweit möglich, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchführen (z.B. Seitenlagerung, Schocklagerung, Herz-Lungen-Wiederbelebung).
    1. Und ganz wichtig: Kollegen mit einbinden, der eine macht den Notruf, der andere holt den Verbandskasten, und der dritte bleibt beim Verletzten.
    1. Ersthelfer, Bauleitung bzw. den Verantwortlichen und bei Leiharbeitern den Entleiher informieren, damit diese unverzüglich die Unfallmeldung, bzw. –anzeige machen kann.
    1. Bei schweren, lebensbedrohlichen Unfällen auch die zuständige Sicherheitsfachkraft und die Geschäftsführung noch am Unfalltag verständigen.

Notrufnummern in der Uniklinik RWTH Aachen:

  • Feuerwehr / Uniklinik-Notarzt (Hotline intern):112
  • Polizei: 0 – 110
  • Krankentransport (Feuerwehr Aachen):0 – 19222
  • Notruf Sicherheitsdienst (Pforte LKE): 114 oder 88713
  • Information Eingang:88130
  • Sicherheitsingenieur 8Arbeitssicherheit): 80190
  • Störungsstelle: 115 / 80111
  • Call- und Service-Center (Hotline intern):84443

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7 Baustelleneinrichtungselemente

7.1 Strom / Wasser / Telekommunikation Die benötigten Versorgungsanschlüsse des AN sind in Abstimmung mit der UKAF, dem GB-GT sowie ggfls. der Werkfeuerwehr abzustimmen. Grundsätzlich dürfen die Verbraucher nur an den zugewiesenen / abgestimmten Anschlüssen und Verteilern angeschlossen werden, zudem dürfen keine Bestandsanschlüsse (z.B. Steckdosen, Wasser- / Abwasseranschlüsse, etc.) ohne explizite Zustimmung der UKAF- zur Vermeidung von Systemausfällen im Klinikbetrieb - benutzt werden.

Der AN hat seinen Bedarf mittels Leistungskennwerten zum mittleren und maximalen Bedarf rechtzeitig vor Herstellung bzw. Zuweisung der Anschlusseinrichtungen der zuständigen OÜ bzw. dem jeweiligen Projektleiter der UKAF unaufgefordert mitzuteilen.

Die Verbrauschkosten für Strom und Wasser werden – sofern nicht anders vereinbart – auftraggeberseitig übernommen. Des Weiteren werden auftraggeberseitig die Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser wie folgt bereitgestellt:

Baustrom

  • im Bereich des UBFT ist an jedem Turmausgang in Etage -2 ein Verteilerkasten an der Aussenfassade montiert. Die zur Verfügung stehenden Anschlüsse sind dem entsprechenden Steckbrief zu entnehmen.

  • Die Nutzung der Anschlüsse ist vor allem für Arbeiten innerhalb sowie für Arbeiten außerhalb des UBFT vorgesehen.

  • Innerhalb des VER werden nach Vorgabe der GB-GT separate Unterverteilungen benannt und zur weiteren Verwendung bereitgestellt. Die weiteren Anschlussleistungen und – kosten obliegen dem AN.

  • für eigenständige, abgegrenzte Baustellen außerhalb des UBFT bzw. VER (z.B. Neubauvorhaben) sind gesonderte Anschlüsse einzurichten. AG-seitig werden hierbei die Anschlussstandorte benannt und die Hauptzuleitung bereitgestellt. Die weiteren Anschlussleistungen und -kosten liegen bei den AN.

  • Ggfls. höhere oder zusätzliche Anschlussleitungen und -leistungen, die über die bereitgestellten Anschlüsse hinaus erforderlich sind, sind mit der jeweiligen Projektleitung der UKAF abzustimmen, diese Leistungen und Anschlusskosten obliegen jedoch den AN.

Bauwasser / Abwasser

  • im Bereich des UBFT und VER stehen einzelne Wasserzapfstellen zur Verfügung, die für jede Einzelmaßnahme gesondert festgelegt werden.

  • Die Nutzung der Anschlüsse ist vor allem für Arbeiten innerhalb sowie für Arbeiten außerhalb des UBFT und VER am Gebäude vorgesehen.

  • für eigenständige Baustellen in abgesperrten Bereichen außerhalb des UBFT bzw. VER (z.B. Neubauvorhaben) sind gesonderte Anschlüsse in Abstimmung mit der ukafacilities sowie dem GB-GT einzurichten. In der Regel können vorhandene Anschlüsse im Bereich der Sprinklerringleitung an Unter- und Überflurhydranten genutzt werden.

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  • alle durch den GB-GT zugewiesenen Bauwasseranschlüsse sind mit der entsprechenden Flüssigkeitskategorie zugelassenen Trinkwasserabsicherungen auszustatten und mit dem GB-GT vor der Montage abzustimmen.

  • Bauwasserversorgungen mittels Schläuchen hinter der Trinkwasserabsicherung dürfen nur mittels dvgw zugelassenen Schläuchen erfolgen. Die Schläuche sind arbeitstäglich auf Beschädigung zu prüfen und nach Beendigung der Arbeiten abzusperren.

  • Schwarzbereichschleusen erhalten keine Bauwasserversorgung.

  • Vorhandene Anschlüsse im Bereich der Trinkwasserringleitung können an Unter- und Überflurhydranten genutzt werden. Diese Nutzungsanfrage stimmt der GB-GT mit dem Brandschutzbeauftragten der UKA ab.

  • Die Schmutz- und Abwasserentsorgung erfolgt über - mit dem GB-GT abzustimmende - Einleitpunkte in das bestehende Abwassersystem. Die fachgerechte Abwasserentsorgung (z.B. vorgeschaltete Filteranlagen, ggfls. Genehmigungsauflagen, etc.) sind entsprechend zu berücksichtigen.

  • ggfls. weitere Anschlüsse, die über die bereitgestellten Anschlüsse hinaus erforderlich sind, sind mit dem jeweiligen Projekt abzustimmen, diese Leistungen und Anschlusskosten obliegen jedoch dem AN.

Telekommunikation

  • Die Bereitstellung von Medienanschlüssen für die Telekommunikation, Internet, etc. erfolgt seitens des AG nicht. Der AN hat selbstständig und auf seine Kosten die gegebenenfalls von ihm benötigten Anschlüsse (inkl. Beantragung, Verlegung, Versorgung, Anschlüsse, Gebühren- und Kostentragung – s.a. Pkt. 4.6) herzustellen, ordnungsgemäß instand zu halten, zu betreiben und in den vorgefundenen Urzustand zurückzubauen.

Weitere Anschlüsse werden durch den AG nicht gestellt. Alle weiteren Leistungen, Verteilungen und Einrichtungen, die der AN für die Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, (ELT / SAN), die für die Erbringung seiner Leistungen notwendigen Einrichtungen (z.B. Kabel, Verteilungen / Unterverteilungen, Arbeitsplatzbeleuchtung, Leitungen, Abzweigungen, Vorrohrungen, usw.), sind vom jeweiligen AN auf seine Kosten herzustellen, ordnungsgemäß instand zu halten, zu betreiben und in den vorgefundenen Urzustand zurückzubauen.

7.2 Baustellenbeleuchtung Die allgemeine Baustellenbeleuchtung (insbes. die der Hauptverkehrswege) wird bauseits durch den AG wie folgt bereitgestellt:

  • innerhalb des UBFT und VER betriebsbedingt vorhanden. Sofern die Beleuchtung im Aussenraum des UBFT und VER nicht ausreichend ist, können die zugewiesenen ELT- Baustromanschlüsse für zusätzliche Beleuchtungen / Strahler genutzt werden.

  • für eigenständige, abgegrenzte Baustellen außerhalb des UBFT und VER (z.B. Neubauvorhaben) erfolgt die Bereitstellung der Baustellenbeleuchtung auf den

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Hauptverkehrswegen auftraggeberseitig (bzw. durch eine vom AG beauftragte Vergabeeinheit), der diese errichtet, betreibt und in Stand hält.

  • ggfls. weitere Anschlüsse, die über die bereitgestellten Anschlüsse hinaus erforderlich sind, sind mit dem jeweiligen Projekt abzustimmen, diese Leistungen und Anschlusskosten obliegen jedoch dem AN.

Die Arbeitsplatzbeleuchtungen, Beleuchtungsmaßnahmen für Sicherungsmaßnahmen, etc. (Unfallverhütungsvorschriften) sind Sache des jeweiligen AN, der diese auf seine Kosten herzustellen, ordnungsgemäß instand zu halten, zu betreiben und in den vorgefundenen Urzustand zurückzubauen hat.

Außerhalb der Kernarbeitszeiten wird die allgemeine Baustellenbeleuchtung des AG ausgeschaltet. Sofern arbeitsbedingt auch außerhalb der Kernarbeitszeiten der Bedarf für die AG-seitige Baustellenbeleuchtung besteht, ist dies im Einzelfall mit der zuständigen Bauüberwachung im Vorfeld rechtzeitig (ca. 3 Tage im Voraus) abzustimmen.

7.3 Containeranlagen

7.3.1 Allgemeine Hinweise zu Containeranlagen Tagesunterkünfte, soziale Anlagen (inkl. Sanitär-Anlagen und Sanitätscontainer) werden - sofern nicht anders vereinbart – auftraggeberseitig wie folgt bereitgestellt:

  • innerhalb des UBFT und VER sind Sanitäreinrichtungen im Bestand vorhanden und können bestimmungsgemäß genutzt werden.

  • innerhalb des UBFT stehen Aufenthaltsbereiche mit gastronomischer Versorgung zur Verfügung, die als „Tagesunterkunft“ durch die AN bestimmungsgemäß genutzt werden können (s. Steckbrief).

  • in dem westlichen BE-Containerdorf stehen bauseits Sanitäreinrichtungen (WCs und Duschen) zur gemeinsamen Nutzung durch die AN zur Verfügung (s. Steckbrief). Darüber hinaus können hier auch Bürocontainer – so weit verfügbar – angemietet werden. Die entsprechenden Konditionen und Bedingungen sind bei der zuständigen Liegenschaftsverwaltung anzufragen.

  • für eigenständige, abgetrennte Baustellen außerhalb des UBFT und VER (z.B. Neubauvorhaben) werden bauseits durch den AG keine Tagesunterkünfte, soziale Anlagen (inkl. Sanitär-Anlagen und Sanitätscontainer) sowie sonstige Container (z.B. Büros) zur Verfügung gestellt. Sofern eine Aufstellung von Containern möglich, erforderlich und erlaubt ist, ist dies Sache des jeweiligen AN.

Darüber hinaus ist die Aufstellung von Container – gleich welcher Art, Größe und Umfanges - grundsätzlich auf den Liegenschaften des UKA nicht möglich und nicht zulässig. Dis betrifft auch das Aufstellen von Magazin-, Wohn- und Bürocontainern sowie mobilen WCs.

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Baustellen- und Logistikordnung

7.3.2 Art und Umfang von Containeranlagen Sofern eine Zustimmung der UKAF zur Aufstellung von Containern vorliegt und der AN – ausschließlich für die Dauer seiner Leistungserbringung - Container und Einrichtungen auf den Flächen des AG aufstellen oder Flächen und Räumlichkeiten im Umfeld der Baufelder und BE-Flächen außerhalb der Liegenschaften des AG anmieten möchte, sind alle damit in Verbindung stehenden Maßnahmen und Aufwendungen eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu organisieren, herzustellen, ordnungsgemäß instand zu halten, zu betreiben und in den vorgefundenen Urzustand zurückzubauen.

Dies gilt dementsprechend auch für die Bereitstellung, Vorhaltung und den Rückbau von sämtlichen Medien- und Ver- und Entsorgungsanschlüssen (z.B. Wasser/Abwasser, Strom und Telekommunikation, etc.) für deren Versorgung.

Für die Einhaltung der Anforderungen und Ausstattungserfordernisse nach den geltenden Vorschriften und Regeln (u.a. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) ist der AN eigenverantwortlich zuständig.

Der AN ist verpflichtet seine Arbeitsbereiche und Einrichtungen jederzeit in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen und Beschädigungen sind unverzüglich zu beseitigen und ggfls. der Bauüberwachung zu melden.

Sofern mehrere AN (d.h. Vertragspartner der UKA) auf dem Baufeld tätig sind, ist die Aufstellung miteinander abzustimmen. Art- und Umfang der Aufstellung von AN-Containern ist mit der zuständigen OÜ rechtzeitig vor Beginn der Leistungsaufnahme vor Ort abzustimmen.

Auf den BE-Flächen sind AG-seitig keine Medien-, Ver- und Entsorgungsanschlüsse, sofern nicht anders beschrieben, vorgesehen.

Es ist davon auszugehen, dass der AN mindestens 2-mal während der Bauzeit seine(n) Container auf Anweisung der zuständigen OÜ an anderer Stelle auf seine Kosten umzustellen hat.

Für die Aufstellung von Containern im öffentlichen Raum sind Gebühren zu entrichten. Der AN hat sich über die Höhe der Gebühr selbständig im Zuge seiner Angebotserstellung zu informieren und ggfls. in seinem Angebot zu berücksichtigen. Dies betrifft ggfls. auch Container in „gestapelter Lage“. Für die Anmietung öffentlicher Flächen ist das hierfür zuständige Amt zu kontaktieren.

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Baustellen- und Logistikordnung

7 Planungen der Auftragnehmer

7.1 Baustelleneinrichtungs- und Logistikplanungen Die AN haben spätestens nach Auftragserteilung – sofern nicht anders vereinbart – einen Baustelleneinrichtungs- und Logistikplan als Entwurf zur Durchführung ihrer Leistungen vorzulegen, der mit den anderen auf der jeweiligen Baustelle tätigen Unternehmern sowie mit den angrenzenden Baufeldern zu koordinieren, abzustimmen und ggfls. anzupassen ist. Sofern im Zuge von erforderlichen Fortschreibungen Abstimmungen mit den Nachbarbaufeldern erforderlich sind (z.B. veränderte Kranstellungen, etc.), sind diese eigenständig durch den „ändernden“ Unternehmer vorab mit dem „betroffenen“ Unternehmer abzustimmen. Ggfls. entsprechende technische und monetäre Auswirkungen sind durch den Verursacher zu tragen.

In dem Baustelleneinrichtungs- und Logistikplan sind insbesondere folgende Punkte dazustellen:

  • Container zu Unterbringung von Arbeitskräften, Baustellenbüros, Sanitäreinrichtungen, etc.
  • Container für Abfall- und Recyclingstoffe
  • Magazine für Ersatzteile, Betriebsstoffe, Werkzeuge, etc.
  • Bearbeitungs- und Lagerflächen (z.B. Schalplätze, auch Plätze für Abfälle – z.B. Haufwerke, Abbruchmaterial etc.)
  • Großgeräte und Kranaufstellflächen inkl. der Bewegungsradien sowie Verkehrsflächen
  • benötigte Ver- und Entsorgungsanschlüsse
  • textliche Darstellung der Gesamtanzahl und der zeitlichen Abfolge der erforderlichen wesentlichen Transporte (u.a. für Geräte und Materialien)

Die einzelnen Elemente der Baustelleneinrichtung sind in diesen Lageplan maßstabsgerecht einzutragen. Dabei ist auf Folgendes zu achten:

  • Die wichtigsten Abmessungen aller Elemente sind einzutragen. Dabei ist die Bemaßung soweit durchzuführen, dass die Baustelleneinrichtung danach aufgebaut werden kann.
  • Die einzelnen Elemente sind durch Symbole und Beschriftungen eindeutig zu kennzeichnen.

Der Baustelleneinrichtungs- und Logistikplan ist für die wesentlichen Bauphasen, in denen ein Umbau der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich wird, im Vorfeld des Umbaues abzustimmen, zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben und zu übergeben.

Der AG behält sich vor die übergeordnete Baulogistiksteuerung insbesondere für Transporte durch einen Logistikdienstleister organisieren und steuern zu lassen. In diesem Fall haben sich die jeweiligen AN den Bedingungen des dann zu erstellenden, übergeordneten Logistikkonzept sowie dem Sicherheits- und Zugangskontrollmanagement anzuschließen und unterzuordnen.

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8 Unterlagen / Anlagen

Anlagen

Anlage 01: Übersichtplan zur BLO Anlage 02: übergeordneter Rahmenterminplan Anlage 03: Fremdfirmenrichtlinie Anlage 04: Antragsformular für Fremdfirmen Anlage 01: Aufstellantrag Container Anlage 05: Feuerschein / Anlage zum Feuerschein Anlage 06: Antragsformular für Fremdfirmen

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung