Vorbemerkungen u. Erlaeuterungen_2026-07-24.pdf

Sachversicherung für gemeindeeigene Gebäude und Inventar

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Vorbemerkungen und Erläuterungen

Die Gemeinde Ganderkesee schreibt die Gebäudeversicherung und Versicherung beweglicher Sachen, einschließlich Glasversicherung und Einnahmeverlustversicherung sowie Schlüsselverlustversicherung in einem o(cid:30)enen Verfahren EU-weit aus.

1 Versicherungsdauer

Es wird ein Versicherungsvertrag, beginnend am 01.01.2027, 00:00 Uhr, für drei Jahre abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit nicht der Versicherer oder der Versicherungsnehmer den jeweiligen Vertrag drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.

2 Beiträge

Je versicherter Sparte sind im Preisblatt in Euro auszuweisen:

  • Jahresbeitrag ohne Versicherungssteuer,
  • Versicherungssteuer,
  • Jahresbeitrag einschließlich Versicherungssteuer. Zusätzlich sind in der Objektliste die Jahresbeiträge einschließlich Versicherungssteuer je Einzelobjekt einzutragen.

3 Direkte Ansprache

Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall ein festes, deutschsprachigen Betreuungsteam oder einen Hauptansprechpartner für die Vertrags- und Schadensabwicklung zu benennen welches im Bedarfsfall zeitnah vor Ort ansprechbar ist. (Es sind Kosten von 1x jährlich im Angebotsschreiben anzugeben – einschl. Reisekosten etc.)

4 Schadenregulierung

Im Fall von Großschäden (z. B. Gebäudebrände) muss innerhalb von 24 Stunden ein Schadensregulierer oder Gutachter persönlich vor Ort sein.

5 Vertragsgrundlagen für die abzuschließenden Versicherungsverträge

Den Verträgen sind die beiliegenden Sachversicherungsbedingungen für kommunale Objekte (Musterbedingungen des Nds. Städte- und Gemeindebundes) sowie die Objektliste in der Anlage zugrunde zu legen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Verordnung über die Vergabe ö(cid:30)entlicher Aufträge (VgV).

6 Zusätzliche Einschlüsse und Entschädigungsbegrenzungen

Die zusätzlichen Einschlüsse und Entschädigungsbegrenzungen sind den Sachversicherungsbedingungen für kommunale Objekte zu entnehmen.

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6.1 Einschluss von Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung

Abweichend von den Bestimmungen über den Ausschluss von Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung gelten diese Schäden im Rahmen der im vorliegenden Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Schäden mitversichert.

6.2 Einschluss von Schäden durch Terrorakte

Abweichend von den Bestimmungen über den Ausschluss von Schäden durch Terrorakte gelten Schäden durch Terrorakte im Rahmen der im vorliegenden Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Schäden mitversichert. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen. Der Schaden muss durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht sein und sich auf ein Versicherungsgrundstück/eine Betriebsstelle des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen: a) Kontaminationsschäden durch chemische oder biologische Substanzen; Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn diese Substanzen vor Schadeneintritt auf dem Versicherungsgrundstück/der Betriebsstelle des Versicherungsnehmers betriebsbedingt zu Produktionszwecken oder zur Durchführung von technischen Verfahren gelagert oder verwendet werden (einschließlich betriebsbedingter Zwischenlager und oder Auslieferung) oder Bestandteil eines versicherten Gebäudes waren; b) Schäden durch Ausfall von ö(cid:30)entlichen Versorgungsleistungen; Ö(cid:30)entliche Versorgungsleistung ist die Bereitstellung und/oder das Betreiben von Netzen für die allgemeine Versorgung in Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport oder der Verteilung (z.B. von Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation). c) Zulieferer-/Abnehmer-Rückwirkungsschäden; d) Schäden durch Zugangs-/Nutzungsbeschränkungen; e) Schäden durch Verfügung von hoher Hand.

Die Jahreshöchstentschädigung für Schäden durch Terrorakte beträgt inklusive der versicherten Kosten höchstens 25 Mio. EUR, sofern sich aus dem Versicherungsvertrag zu der jeweiligen versicherten Gefahr/Gefahrengruppe keine geringere Jahreshöchstentschädigung bzw. Höchstentschädigung ergibt. Ist im Versicherungsvertrag keine Jahreshöchstentschädigung bzw. Höchstentschädigung vereinbart, so gilt die Versicherungssumme als Jahreshöchstentschädigung. Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Beim Zusammentre(cid:30)en von unterschiedlichen Jahreshöchstentschädigungen bzw. Höchstentschädigungen ist der Betrag maßgebend, der für die erste die Entschädigung auslösende Gefahr vereinbart gilt. Seite 2 von 4

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Alle anderen Bestimmungen des Versicherungsvertrags – insbesondere die Ausschlüsse – bleiben von dem Einschluss von Schäden durch Terrorakte unberührt. Die Versicherung von Schäden durch Terrorakte kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungs- nehmer den Vertrag ohne Einhalten einer Frist oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

7 Einschluss von Schäden durch weitere Naturgefahren

Abweichend von den Bestimmungen über den Ausschluss von Schäden durch weitere Naturgefahren gelten diese Schäden im Rahmen der im vorliegenden Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Schäden mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall und Objekt, die Jahreshöchstentschädigung beträgt 5.000.000 EUR. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.

8 Risikoänderungen

Werterhöhungen, neu hinzukommende Gebäude, irrtümlich nicht erfasste Gebäude und irrtümlich nicht erfasste Bewegliche Sachen sind bis zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode beitragsfrei mitversichert. Der Versicherer verzichtet auf eine anteilige Beitragserhebung. Für fortfallende Risiken werden anteilige Beiträge nach F1-6.1 der Sachversicherungsbedingungen für kommunale Objekte erstattet.

9 Zu versichernde Objekte und Versicherungssummen

Die zu versichernden Objekte sind mitsamt der gewünschten zu versichernden Gefahren und der jeweiligen Nutzungen in den beigefügten Objektlisten aufgeführt. Für die Höchstentschädigungen bzw. Jahreshöchstentschädigungen sowie Selbstbeteiligung sind folgende Beträge vorgesehen:

HE JHE Selbstbeteiligung Feuer: Unbegrenzt Unbegrenzt 0,00 € Leitungswasser: 7,5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 5.000,00 € Sturm/Hagel: 7,5 Mio. EUR 15 Mio. EUR 5.000,00 € Einbruchdiebstahl/Raub: 2 Mio. EUR 15 Mio. EUR 5.000,00 € Schlüsselverlust: 15.000,00 € 500,00 € bösw. Beschädigung: 2.000,00 € 50.000,00 € 500,00 €

Die Angaben zum Schadenverlauf der zu versichernden Objekte sind den ebenfalls beigefügten Schadenaufstellungen zu entnehmen. Als Grundlage zur Beitragsberechnung sind aus den Objektlisten die Versicherungs- summen zu entnehmen.

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Der Versicherer ist berechtigt, die zu versichernden Objekte zu besichtigen, wertbestimmende Faktoren zu prüfen und vom Versicherungsnehmer entsprechende Unterlagen oder Nachweise zu verlangen bzw. Gebäudewertermittlungen auf eigene Kosten durchzuführen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, eine proportionale Beitragsanpassung bei Nachweis der Unrichtigkeit der wertbestimmenden Faktoren ab Risikoeintritt, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres, zu akzeptieren. Auf bei Vertragsbeginn noch anderweitig versicherte und zum Zeitpunkt der Disponibilität in diesen Vertrag aufzunehmenden Objekte wird in den Objektlisten gesondert hingewiesen.

9.1 Dokumentierung

Es ist ein Versicherungsschein für alle in der Ausschreibung aufgeführten Objekte auszustellen.

9.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt zur Hauptfälligkeit in Form einer Sammelrechnung, aus der auch die Einzelbeiträge je Objekt hervorgehen. Die Einzelbeiträge sind nach vom Versicherungsnehmer vorzugebenden Kriterien vom Versicherer zu saldieren. In zusätzlichen Einzelrechnungsbelegen je Objekt sind darüber hinaus die je versicherter Sparte zu entrichtenden Beitragsanteile auszuweisen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung