| SiGePlan - Einrichtungen / Maßnahmen SiGePlan nach nach BaustellV (Gültig in Verbindung mit dem Bauzeitenplan) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Datum: 26.07.2026 | |||||
| Bauvorhaben: | Barnim-Kaserne Strausberg, Abbruch Gebäude 9 Umgehungsstraße 1, 15344 Strausberg | Bei Abweichungen von den im SiGe-Plan festgelegten Schutzmaßnahmen - ist in jedem Fall der SiGeKo zu informieren - sind alternative Maßnahmen mit dem SiGeKo abzustimmen | |||
| Bauherr: | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | ||||
| SiGeKo |
| Durchzuführende Arbeiten / Gewerke | 1. | Baustelleneinrichtung/Medienversorgung | Achtung ! Räumliche / zeitliche Überschneidungen | |
|---|---|---|---|---|
| 2. | Vorbereitende Arbeiten/ Baustelleneinrichtung | |||
| 3. | Rückbau Geb. 9 mit begleitender Schadstoffsanierung und Entkernung | |||
| 4. | Rückbau Geb. 9 unterirdisch, Leitungskanäle, Verfüllung | |||
| 5. | Entsorgung | |||
| 6. | Rückbau Baustelleneinrichtung/Wiederherstellung Ursprungszustand/Abnahme | |||
| 7. | Probenahme und Analytik |
| Bauablauf | Bauwoche | |||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand: 26.07.2026 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | |||||||||||||||||
| Der SiGe-Plan wird entsprechend Bautenstand an den Bauablaufplan angepasst und fortgeschrieben |
| Planung / Vorbereitung | Gilt für alle oben angegebenen durchzuführenden Arbeiten | verantwortlich | Vorschriften / Bestimmungen |
|---|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung durchzuführender Arbeiten auf der Baustelle, Übergabe vor Aufnahme der Arbeiten an Bauleitung vor Ort | Alle Gewerke | ArbSchG BetrSichV | |
| Arbeitsmedizinische Vorsorge (von jedem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anzubieten (Arbeitgeberpflicht) | Alle Gewerke | ArbMedVV | |
| Arbeitsdurchführungsanweisungen gemäß DGUV V38 § 17 unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung erstellen | Alle Gewerke | DGUV V 1 DGUV V 38 BetrSichV | |
| Unterweisung der Mitarbeiter: Jährliche & baustellenbezogene Unterweisung in die Inhalte der erstellten Arbeitsanweisungen (ArbAnw) vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten | Alle Gewerke | ArbSchG ArbAnw DGUV V 1 DGUV V 38 | |
| Arbeitsbeginn grundsätzlich erst nach täglicher Absprache mit räumlich / zeitlich parallel arbeitenden Gewerken - Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan) - Tägliche Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Absprachen / Sicherheitsmaßnahmen - Einhaltung von Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten gemäß ArbZG | Alle Gewerke | DGUV V 1 ArbZG |
Seite 2 von 7
| Grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen für gewerkübergreifende Gefährdungen: Gültig für alle Gewerke | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gefährdungen aufgrund räumlich- / zeitlicher Überschneidungen | . - Sollten Gewerke räumlich / zeitlich parallel arbeiten, gilt grundsätzlich: . - Arbeitstägliche Abstimmung / Absprachen mit anderen Gewerken . - Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan) . - Tägliche Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Absprachen / Sicherheitsmaßnahmen | Alle Gewerke | D G U V V 1 D G U V V 9 A S R A 1 . 3 DGUV V 38 | |||||||
| Stolper- / Sturzgefährdungen aufgrund unaufgeräumter Baustelle | - unverzügliche Entsorgung von Restmaterialien / Müll in vorgesehene Behälter - Verkehrswege eindeutig definieren -Verkehrswege freihalten -Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten -Sammelplätze kennzeichnen und freihalten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | Alle Gewerke | BetrSichV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 DGUV V 38 | |||||||
| Gefahrstoffe (z.B. Lösemittel, Treibstoffe: Ex-Gefahr bei offener Flamme) | G r u n d s ä t z l i c h g i l t : Keine Gefahrstoffe sondern Verwendung von Ersatzstoffen Falls unumgänglich, dann -Vorherige Absprache mit Bauleitung / SiGeKo -Räumlich (Absperren) / zeitliche Trennung von anderen Gewerken -Sicherheitsdatenblätter / Betriebsanweisungen vorhalten, darin vorgeschriebene Maßnahmen beachten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | Alle Gewerke | GefStoffV TRGS 500 DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 DGUV I 209-004 GM A 041 GM A 042 | |||||||
| Schweißen, Brennen, brandfördernde Arbeiten | -Brand- und Explosionsgefahren beseitigen '-Feuerlöscheinrichtungen vorhalten und Brandwache stellen '-Schweißerlaubnis einholen ' -nicht entfernbare, brennbare Bereiche abdecken '-ausreichende Belüftung vorsehen '-Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | Alle Gewerke | D G U V V 7 9 D G U V R 1 0 0 - 5 0 0 A S R A 2 . 2 G M C 4 2 3 | |||||||
| Gefährdungen durch umherfliegende / herabfallende Materialien | -Arbeitsbereiche gegenüber unbeteiligten und anderen Gewerken absperren -Gefahrenbereich kennzeichnen -keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich | Alle Gewerke | BertrSichV DGUV V 1 DGUV V 9 DGUV V 38 ASR A 1.3 |
Seite 3 von 7
| Baustelleneinrichtung / Allgemeines | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lärm | -die Baustelle ist Lärmbereich, es ist Gehörschutz vorzuhalten -Einsatz lärmarmer Geräte / Maschinen -ab einem Expositionswert von 85 dB bzw. einem peak von 135 dB ist Gehörschutz zu tragen | Alle Gewerke | DGUV V 1 DGUV V 6 | |||||||
| Brandschutz | Bei Arbeiten mit offener Flamme / Funkenbildung! -geprüfte / gewartete Feuerlöschausrüstung vor Ort -Funkenbildung vermeiden bzw. angtrenzende Bereiche vor Notruf-Nummer 112 Funkenflug schützen -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | betroffene Gewerke | DGUV V 1 DGUV V 9 ASRA 1.3 ASRA 2.2 GM A 021 | |||||||
| DGUV V 1 | ||||||||||
| Erste Hilfe | -Verbandkasten -Telefon Notruf-Nummer 112 -Verbandbuch -ausgebildete Ersthelfer vor Ort | Alle Gewerke | DGUV I 204-006 ASR A 4.3 GM A 004 | |||||||
| Baustrom | Nutzung von mit FI abgesicherter Stromquelle -Baustromverteiler oder -Ersatzstromerzeuger Tägliche Prüfung auf Auslösung inkl. Dokumentation Monatliche Messung auf Auslösewert inkl. Dokumentation | betroffene Gewerke -Erster auf Baustelle -Elektriker | DGUV V 3 DGUV I 203-004 DGUV I 203-005 DGUV I 203-006 GM A 171 GM A 172 | |||||||
| Beleuchtung | -Allgemeinbeleuchtung der Verkehrswege und Arbeitsplätze in dunkler Jahreszeit | betroffene Gewerke - Erster auf der Baustelle | DGUV V 1 D G U V V 38 GM A 024 | |||||||
| Sozialräume / WC / Waschgelegenheit / SWA (sofern vorhanden) | - T o i l e t t e n - u n d W a s c h a n l a g e n / S W A / Sozialräume -Räumlichkeiten müssen auf mind. 21° C beheizt werden können (Duschen während Benutzungsdauer auf 24° C) -Sauber halten! | Betreiber, alle Gewerke | ArbStättV D G U V V 1 A S R A 4 . 1 ASR A 4.2 GM A 025 | |||||||
| Baustellensicherung | - Montage verschraubter Bauzaun - Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen - Zufahrt: Bauzaun beim Verlassen der Baustelle verschließen | betroffene Gewerke - Letzter auf der Baustelle | DGUV V 1 D G U V V 9 ASR A 1.3 |
Seite 4 von 7
| Verkehrs- / Fluchtwege | -Flucht- u. Rettungswege in jedem Fall freihalten -Arbeitsplätze u. Verkehrswege sicher begehbar einrichten, ggf. beleuchten und erhalten (Sturz-, Stolper- und Rutschstellen vermeiden; Standsicherheit gewährleisten) -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | Alle Gewerke | ArbStättV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 GM A 026 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entsorgung / Abfuhr von Restmaterial / Müll | -unverzügliche Entsorgung in geeignete Behältnisse -Schadstoffe separat verpacken -Container bei Staubentwicklung abdecken | Alle Gewerke | DGUV R 101-004 DGUV I 209-004 | |||||||
| PSA (Persönliche Schutzausrüstung) | Auf der Baustelle sind Helm, Sicherheitsschuhe, Warnkleidung, Augen-/ Lärm-, Atemschutz, etc. zu stellen (Arbeitgeberpflicht) und zu tragen (Mitarbeiterverantwortung) | Alle Gewerke | DGUV V 1 | |||||||
| PSA Asbestsanierung und Dekontamination (KMF, PAK) (Persönliche Schutzausrüstung) | Zusätzlich zur Grundausrüstung ist nach den Festlegungen der GFA zu tragen: - Bausicherheitsgummistiefel gemäß EN 345-1, S5, mit Zehenkappe für Außenarbeiten, - Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 und DGUV-R 112-195. Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm). Beständiges Material ist auch Nitrilkautschuk mit einer Dicke von mindestens 0,45 mm. Für kurzzeitige Arbeiten, z.B. Probenahme oder Arbeiten mit geringer Expositionsgefahr können auch Nitrilhandschuhe verwendet werden. - Einwegschutzanzug CE-Kat. III Typ 5, 6, welcher arbeitstäglich, bei Beschädigung, grober Verschmutzung und Durchnässung häufiger zu wechseln ist (z.B. Einwegschutzanzug [TYVEK Classic Plus]. - Atemschutz mit Halbmasken, Partikelfilter P 2, Maske mit Gebläse und Partikelfilter TM1P | Asbest- sanierung Dekontami- nation (KMF, PAK) | ArbMedVV DGUV V 1 DGUV R 101-004 DGUV R 112-190 GM A 513 TRGS 519 TRGS 521 TRGS 524 | |||||||
| PSA PCB-Sanierung (Persönliche Schutzausrüstung) | Zusätzlich zur Grundausrüstung ist nach den Festlegungen der GFA zu tragen: | PCB- Dekontaminat- ion | ArbMedVV DGUV V 1 DGUV R 101-004 DGUV R 112-190 GM A 513 TRGS 524 | |||||||
| - Bausicherheitsgummistiefel gemäß EN 345-1, S5, mit Zehenkappe für Außenarbeiten, - Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 und DGUV-R 112-195. Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden): Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm). Beständiges Material ist auch Nitrilkautschuk mit einer Dicke von mindestens 0,45 mm. Für kurzzeitige Arbeiten, z.B. Probenahme oder Arbeiten mit geringer Expositionsgefahr können auch Nitrilhandschuhe verwendet werden. - Einwegschutzanzug CE-Kat. III Typ 5, 6, welcher arbeitstäglich, bei Beschädigung, grober Verschmutzung und Durchnässung häufiger zu wechseln ist (z.B. Einwegschutzanzug [TYVEK Classic Plus]. - Atemschutz mit Halbmasken, Kombinationsfilter A2-P3, Kennfarbe braun-weiß | ||||||||||
| PSA gA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahr | -nur geprüfte PSA verwenden - L e bensdauer beachten (siehe Produkt- und Herstellerangaben) | betroffene Gewerke | DGUV V 38 DGUV R 112-198 DGUV R 101-005 DGUV I 212-870 GM E 601 |
Seite 5 von 7
| Arbeiten an elektrischen Anlagen Durchführung nur durch Elektrofachkräfte (Elektriker) gemäß der DGUV V 3 5 Sicherheitsregeln Elektriker DGUV V 9 -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen ASR A 1.3 | Durchführung nur durch Elektrofachkräfte (Elektriker) gemäß der 5 Sicherheitsregeln -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen | Elektriker | DGUV V 3 DGUV V 9 ASR A 1.3 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Herabfallendes Material | -Gefahrenbereich absperren -Gefahrenbereich kennzeichnen / keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich | Alle Gewerke | DGUV V 1 DGUV V 38 | |||||||
| Baugruben / Fundamentrückbau / Schacht- und Kanalrückbau | -Standsicherheit der Baugrube ist nachzuweisen -Standsicherheit des Arbeitsbereiches für Tiefbaugeräte ist zu gewährleisten -Abböschung entsprechend Bodenverhältnissen / Ausführungsplanung -unbelasteten Schutzstreifen beachten | b e t r o f f e n e G e w e r k e | D G U V V 3 8 DGUV R 101-008 DIN 4124 GM C 461 GM B 100 | |||||||
| Kampfmittelverdächtige Gegenstände | -Arbeiten einstellen, Gefahrenbereich verlassen, -Funde sind umgehend zu melden bei der Polizei (Tel. 110), -Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörde nicht berühren, -Fundstelle markieren, sich nähernde Personen warnen! | betroffene Gewerke | KampfmV | |||||||
| Eingesetzte Betriebsmittel / Arbeitsverfahren | ||||||||||
| Abbrucharbeiten allgemein | -Organisatorische Vorbereitung - Abbruchanweisung => Festlegung Abbruchverfahren und -reihenfolge -Gefährdungsbeurteilungen - aktenkundige Unterweisungen | b e t r o f f e n e Gewerke | DGUV V1 DGUV V 38 D G U V R 1 0 1 - 6 0 3 ArbMedVV TRLV GM C 301 | |||||||
| Elektrische Betriebsmittel | -nur für Baustellen zugelassene Betriebsmittel und Leitungs- verlängerungen (H07-RNF bzw. mindestens gleichwertig) verwenden -nur einwandfreie und geprüfte (Prüffristen beachten!) Betriebsmittel und Leitungsverlängerungen verwenden - bei mehr als 1000 W Anschlusswert Kabeltrommeln komplett ausrollen | Alle Gewerke | DGUV V 3 GM B 171 GM B 172 GM B 173 | |||||||
| Leitern | -nur für kurzfristige, mit einer Hand ausführbare Arbeiten zulässig -nur einwandfreie, auf sicheren Zustand geprüfte Leitern verwenden | betroffene Gewerke | BetrSichV DGUV V 38 DGUV I 208-016 GM B 131 GM B 132 |
Seite 6 von 7
| Hochgelegene Arbeitsplätze | -Seitenschutz, Umwehrungen -Anseilschutz (Anschlagpunkte) -Abdeckungen -Hubarbeitsbühnen (Aufstieghilfen) | betroffene Gewerke | ArbStättV DIN 4420 DGUV V 38 BetrSichV | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bagger, Erdbaumaschinen, | -nur geschulte und schriftlich bestellte Geräteführer -nur geprüfte Maschinen benutzen -Standsicherheit gewährleisten -Sicherheitsabstände zu Grubenrändern / Böschungskanten einhalten -Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen oder -Aufsichtspersonal einsetzen (nach Möglichkeit Kamerasysteme nutzen) | betroffene Gewerke | BetrSichV DGUV V 38 DGUV R 100-500 DGUV R 101-008 DGUV I 201-029 GM B 181 bis GM B 184 | ||||||
| Krane / Anbaukrane inkl. Lastaufnahmeeinrichtungen | -Verkehrssicherung -Standsicherheit gewährleisten -Schwenkbereich festlegen -Sicherheitsabstände einhalten -ordnungsgemäßes Anschlagen der Lasten -ausgebildeter und vom Unternehmer schriftl. bestellter Kranführer -geprüfte / einwandfreie Anschlagmittel -Aufsichtspersonal für Be- / Entladung, Transportvorgänge und Montagearbeiten (Errichtung BE) -Gefahrenbereich absperren / kennzeichnen | betroffene Gewerke | BetrSichV DGUV V 38 DGUV R 100-500 DGUV R 101-008 DGUV I 201-029 GM B 161 GM B 181 GM B 182 GM B 183 GM B 184 | ||||||
| Material anliefern, abladen, aufladen, lagern | -geeignete Geräte / Lastaufnahmemittel -Standsicherheit gewährleisten -Platzverhältnisse beachten -ggf. von BL / öBÜ festgelegte Lagerflächen / Bereitstellungsflächen lt. Baustelleneinrichtungsplan | Bauleitung öBÜ alle Gewerke | BetrSichV ArbStättV DGUV V 1 DGUV V 9 ASR A 1.3 | ||||||
| Handmaschinen | -nur einwandfreie und regelmäßig geprüfte Betriebsmittel verwenden -Niemals mit beschädigten oder entefrnten Schutzvorrichtungen arbeiten! | alle Gewerke | BetrSichV DGUV V 38 | ||||||
| Druckbehälterflaschen | -Transport / Lagerung: abgeschraubte Armatur und mit Ventildeckeln gesichert -gegen Wegrollen / Umfallen sichern -gegen Stöße sichern -Rauchen / offenes Feuer verboten | betr. Gewerke | TRBS 3145 TRGS 725 |
Seite 7 von 7