Rohbauarbeiten für den Ersatzneubau des Pflegeheims Haus Wartenberg in Geisingen

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg Tuttlinger Straße 3 78187 Geisingen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
19.08.2026
Bekanntmachungsnummer
573306-2026
Verfahrensnummer
2d801381-b048-4477-bba5-263e9518ba6c
CPV-Codes
45215213 · Bau von Pflegeheimen

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Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg beauftragt die Ausführung der Rohbauarbeiten für den Ersatzneubau des Pflegeheims in Geisingen. Die Arbeiten umfassen unter anderem Fundamentaushub, Rohrgräben, Stützenbeton, Elementdecken und diverse Installationsleitungen auf einem großen Baugrundstück. Das Angebot muss bis zum 21. September 2026 eingereicht werden, die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Bauherr plant den Ersatzneubau für das Pflegeheim Haus Wartenberg. Das Baugrundstück befindet sich auf einem sehr großen Gesamtareal des Flurstücks 2112/1 Tuttlinger Straße 3, 78187 Geisingen auf dem bereits zahlreiche Gebäude des Zweckverbands Haus Wartenberg bestehen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Rohbauarbeiten. Nachfolgend sind die groben Hauptmassen dargestellt: Turmdrehkräne 2 Stck Rohrgräben ca. 470 cbm Fundamentaushub ca. 10 cbm Rohrleitungen ca. 470 m Fernwärmeleitung ca. 90 m Trinkwasserleitung ca. 129 m Kabelschutzrohr ca. 350 m Gerätedosen ca. 70 Stck Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht Gleitfolien etc. ca. 1828 qm Fundamente und Boplavertiefungen ca. 160 cbm Bodenplatten ca. 682 cbm Stb-Wände ca. 333 cbm FT-Hohlwände ca. 394 qm Stützenbeton ca. 6 cbm Rundstützen ca. 110 m Elementdecken ca. 6.106 qm Unterzüge/Überzüge ca. 45 cbm Fertigteiltreppen 3-läufig ca. 5 Geschosse WU-Fugenbleche ca. 530 m Dämmung unter Bopla ca. 1891 qm XPS-Dämmung Wand ca. 589 qm Bewehrungsstahl ca. 300 t Dübelleisten ca. 85 St Isokörbe ca. 49 m Ziegel-Mauerwerk LHLz ca. 1250 qm Ziegelblenden, Deckenrandschalung etc. ca. 1200 m Rolladenkästen ca. 90 Stck Raffstorekasten ca. 71 Stck Ringbalkenschalung ca. 208 m Kalksandstein-Mauerwerk ca. 578 qm Abdichtungen ca. 284 qm

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ersatzneubau Haus Wartenberg Pflegeheim Geisingen - VE 3.07.1 Rohbauarbeiten

    Der Bauherr plant den Ersatzneubau für das Pflegeheim Haus Wartenberg. Das Baugrundstück befindet sich auf einem sehr großen Gesamtareal des Flurstücks 2112/1 Tuttlinger Straße 3, 78187 Geisingen auf dem bereits zahlreiche Gebäude des Zweckverbands Haus Wartenberg bestehen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Rohbauarbeiten. Nachfolgend sind die groben Hauptmassen dargestellt: Turmdrehkräne 2 Stck Rohrgräben ca. 470 cbm Fundamentaushub ca. 10 cbm Rohrleitungen ca. 470 m Fernwärmeleitung ca. 90 m Trinkwasserleitung ca. 129 m Kabelschutzrohr ca. 350 m Gerätedosen ca. 70 Stck Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht Gleitfolien etc. ca. 1828 qm Fundamente und Boplavertiefungen ca. 160 cbm Bodenplatten ca. 682 cbm Stb-Wände ca. 333 cbm FT-Hohlwände ca. 394 qm Stützenbeton ca. 6 cbm Rundstützen ca. 110 m Elementdecken ca. 6.106 qm Unterzüge/Überzüge ca. 45 cbm Fertigteiltreppen 3-läufig ca. 5 Geschosse WU-Fugenbleche ca. 530 m Dämmung unter Bopla ca. 1891 qm XPS-Dämmung Wand ca. 589 qm Bewehrungsstahl ca. 300 t Dübelleisten ca. 85 St Isokörbe ca. 49 m Ziegel-Mauerwerk LHLz ca. 1250 qm Ziegelblenden, Deckenrandschalung etc. ca. 1200 m Rolladenkästen ca. 90 Stck Raffstorekasten ca. 71 Stck Ringbalkenschalung ca. 208 m Kalksandstein-Mauerwerk ca. 578 qm Abdichtungen ca. 284 qm

    Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.

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LOT-0001 · Ersatzneubau Haus Wartenberg Pflegeheim Geisingen - VE 3.07.1 Rohbauarbeiten

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Vergabeunterlagen

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25002 EHWG LV Erd-, Kanal-, Maurer- und Betonarbeiten.pdfLVLeistungsverzeichnis2,6 MB
25002 EHWG LV Erd-, Kanal-, Maurer- und Betonarbeiten.x83LVLeistungsverzeichnis15,4 MB
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Anforderungen

VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren13vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag3 verschiedene Auftragnehmer
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Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MIMinnert-GmbHEchzell1004.09.2026 - steigend
EZEd. Züblin AG, Bereich SachsenDresden1024.07.20263,9 Mio. €steigend
E&E & A Ideal Bau GmbHMonheim am Rhein1021.07.20262,6 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (5) · Baden-Württemberg (3) · Hessen (2) · Rheinland-Pfalz (1) · Nordrhein-Westfalen (1) · Sachsen (1)
KWKreisklink Wörth an der Donau - 120.08.2026
SBStaatliches Bauamt WürzburgWürzburg114.08.2026
SBStaatliches Bauamt Wuerzburg - 114.08.2026
SBStaatliches Bauamt Amberg-SulzbachAmberg113.08.2026
SBStaatl. Bauamt Amberg-Sulzbach - 113.08.2026
VUVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg88630 Pfullendorf110.08.2026
WEWetteraukreisFriedberg107.08.2026
VBVerbandsgemeinde Bad MarienbergBad Marienberg116.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg Tuttlinger Straße 3 78187 Geisingen

Aktiv seit 2026 · 5 Verfahren
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Verfahren pro Jahr5Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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