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Vergabestelle Ort: Montabaur Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Datum: 11.09.2026 Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Tel.: +49 2602924-0 Deutschland Fax: Tel.: +49 2602924-0 E-Mail: Vergabe.west-nk@autobahn.de
Az.-Nr.: 25-5-25-1250 Firma Vergabeart X Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 25.09.2026 Uhrzeit: 10:00 Eröffnungstermin: Datum: Uhrzeit: Ort: Raum: X Öffnungstermin: Datum: 25.09.2026 Uhrzeit: 10:00 Bindefrist endet am: 26.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
| A-05054-00 | A6 Großprojekt Fechingen |
|---|---|
| 25-5-25-1250 | Umsetzung CEF-Maßnahmen |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
X HVA B-StB Teilnahmebedingungen HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote X HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen X HVA B-StB Information Datenschutz Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel Bieterhinweise zu den Vordrucken 141a und 145a
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B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
X Leistungsbeschreibung X HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen X HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen X Hinweisblatt zum Streitbeilegungsverfahren in Anlehnung an § 18 Abs. 2 VOB/B X Compliance-Klausel X Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue X 25-5-25-1250_Kabelschutzanweisung_AutobahnGmbH
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X HVA B-StB Angebotsschreiben X Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm X HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung X HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen X HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Vordrucke 141a und 145a Stoffpreisgleitklausel Eigenerklärung Bezug Russland zur Umsetzung von Artikel 5k VO (EU) Nr. 833-2014 X X84-Datei oder D84-Datei (Hauptangebot) X 25-5-25-1250_Bestätigung_Kabelschutzanweisung
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Angaben zur Preisermittlung entsprechend EFB Formblatt 221 oder 222 (VHB)
X EFB V221_222_Autobahn (2025-09-05) X 25-5-25-1250_Referenzbescheinigung
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes
zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt: X elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend): Name: Fax:
Straße: E-Mail: PLZ/Ort: ,
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
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3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“.
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Muster HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“)“
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden X nachgefordert nicht nachgefordert werden.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: • Siehe Muster „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
X Nein Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. X nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 X Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
•Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, •Kosten für die Verkürzung gesondert für: •Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, •ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc. •Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
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•Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, •Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, •Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein.
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
X Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
X Elektronisch
X in Textform, X mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, X mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
siehe Briefkopf
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …:“
| A-05054-00 | A6 Großprojekt Fechingen |
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| 25-5-25-1250 | Umsetzung CEF-Maßnahmen |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
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Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 10557 Berlin Fax: E-Mail: recht@autobahn.de 10 Mit Angebotsabgabe sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bzw. eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei und zusätzlich als X84- oder D84-Datei (GAEB 90 oder GAEB XML 3.2) einzureichen.
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Sollte keine X84- oder D84-Datei mit dem Angebot eingereicht werden, aber ein LV als pdf-Datei vorliegen, wird die X84- oder D84-Datei nachgefordert.
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Wird mit dem Angebot eine X84- oder D84-Datei eingereicht und fehlt das bepreiste Leistungsverzeichnis als pdf-Datei, so wird dieses nachgefordert. Voraussetzung für die wirksame Nachreichung ist, dass die Preise aus dem nachgereichten LV als pdf-Datei nicht von den Preisen der bereits eingereichten X84- oder D84-Datei abweichen.
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Wird mit dem Angebot weder ein LV als X84- oder D84-Datei noch ein LV als pdf-Datei eingereicht, so ist eine Nachforderung dieser Unterlagen ausgeschlossen und das Angebot wird ausgeschlossen.
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Bei Widersprüchen in den Einheitspreisen der X84- oder D84-Datei gegenüber den Einheitspreisen in der LV-pdf-Datei gelten vorrangig die Einheitspreise im LV der pdf-Datei.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Die Vergabestelle
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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