Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 925/26
Interne Maßnahme
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | Rhetorik - Grundlagen Interne Maßnahme |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
| 3. | Ziel und Inhalt der Maßnahme | Vermittlung von Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation |
| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 3 x 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr sind bis zu 2 Abrufe geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 5 Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 6 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Die erste Maßnahme findet voraussichtlich vom 19.04.2027 bis 23.04.2027 statt. Der genaue Maßnahmenbeginn wird rechtzeitig vom zuständigen BFD mitgeteilt. |
| 6. | Ausbildungszeit | Vollzeit: 40 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| 7. | Durchführungsort | Die Maßnahme soll in Rostock (+ 30 km Umkreis) in eigenen oder angemieteten geeigneten Räumlichkeiten durchgeführt werden. |
| 8. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 15. Die notwendige Qualifikation der Teilnehmenden wird im Vorfeld von der fachlich zuständigen Stelle der Bundeswehr geprüft. Sofern ein Bedarf über eine Gruppengröße von 15 TN hinaus besteht, muss der Bieter in der Lage sein, zwei Maßnahmen parallel durchzuführen. Dies ist in der Anlage zu vermerken. |
| 9. | Ausbildungsgrundlage | Rechtliche Grundlagen sind zu beachten. |
| 10. | Prüfung ist abzulegen vor bzw. bei | entfällt |
| 11. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | Für die Ausbildung sind Lernmittel in Form von selbst erarbeiteten Skripten zu Lern- und Übungszwecken gem. vorgegebener Ausbildungsinhalte jedem Teilnehmer mit Beginn der Ausbildung zum Verbleib zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann Fachliteratur bereitgestellt werden In der Anlage „Auflistung Fachliteratur“ sind neben der Fachliteratur auch Lern- und Arbeitsmittel aufzuführen. |
| 12. | Unterbrechungen der Maßnahme | entfällt |
| 13. | Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligeTeilnahmebescheinigung zur Verfügung. Aus der Teilnahmebescheinigung müssen die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsstunden und die vermittelten Lehrinhalte erkennbar sein. Die Teilnahmebescheinigung ist im DIN A4-Format zu erstellen und mit dem Logo sowie mit Unterschrift und Stempel des Auftragnehmers zu versehen. Ein Musterexemplar der Teilnahmebescheinigung ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Spätestens mit den Rechnungsunterlagen erhält der Auftraggeber jeweils eine Kopie der Teilnahmebescheinigungen. |
| 14. | Unterrichtsform | Der Unterricht hat grundsätzlich in Präsenz stattzufinden. Die auftragnehmende Partei hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass bei Bedarf der auftraggebenden Partei oder anderer rechtlicher Vorgaben von Präsenz- auf Onlineunterricht umgestellt werden kann. Notwendige Praxisanteile sind hiervon ausgenommen. |
| 15. | Zertifizierungen | * Zertifizierung nach DIN ISO 29990 oder DIN EN ISO 9001: in der jeweils aktuellen Version * aktuelle Referenzen bzw. Zufriedenheitsgarantien von Vertragspartnern, für die der Bieter gleiche oder inhaltlich ähnliche Bildungsleistung in den letzten 5 Jahren erbracht hat |
| 16. | Bewertung der Maßnahme(n) | Die Maßnahme soll durch die Teilnehmenden anhand von Evaluationsbögen bewertet werden. |
| 17. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | entfällt |
| 18. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte (entsprechend Punkt 23) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Lehrstoffplan (Anlage 10) * Formular BAAINBw-B-V 043 * Musterexemplar Teilnahmebescheinigung (entsprechend Punkt 13) * Zertifizierungen (entsprechend Punkt 15) * Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 22 bzw. Punkt 25) * Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 25) * Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26) |
| 19. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Die auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19565-44 (BfD Schwerin) |
| 20. | Haftung und Unfallversicherung | Für Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der auftragnehmenden Partei ist eine Haftung des Bundes ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen. Die Unfallversicherung hat auch die Tätigkeit im Home-Office abzudecken, wobei der Umfang des Versicherungsschutzes dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsprechen hat. |
| 21. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 22. | Anforderungen Bildungsträger | Ausbildungsinhalte: * grundlegende rhetorische Wirkmittel der Rede und des Gesprächs * Schlagfertigkeit, wirkorientiertes Sprechen * nonverbale Kommunikation und deren Botschaft bzw. Wirkung * die fünf Stufen der Gesprächsvorbereitung - Produktionsstadien einer Rede * zweckorientierter Einsatz von Betonung und Ausdruck * Grundregeln der Gesprächsführung * Angriffstechniken, Abwehrtechniken, Konsens erzielen * Formen des Konsensierens * Konfliktmanagement * Videotraining zu Rede, Gesprächsführung, Diskussion, Debatte |
| 23. | Lehrkräfte (Anlage 05) | spezielle Anforderungen an das Ausbildungspersonal (obligatorisch): * der/die Trainer verfügen über einen einschlägigen beruflichen Hintergrund sowie mindestens drei Jahre fachliche Qualifikation * Zeiten einer Berufsausbildung/eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung und werden nicht anerkannt * die pädagogische und fachliche Eignung ist glaubhaft zu machen (z.B. durch Nachweis von Praxiserfahrungen in der Erwachsenenbildung) * die Nachweise der Dozenten sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen * die Benennung eines Ersatzdozenten wäre wünschenswert Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfte BAPersBw“ |
| 24. | Lehrplan (Anlage 10) | Inhalt: * verbale Kommunikation * nonverbale Kommunikation * Gesprächstechniken * Konfliktmanagement Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. |
| 25. | Methodik / Didaktik | Anforderungen zur Erreichung und Sicherstellung des Ausbildungsziels: Ziel ist es, die TN durch den Einsatz spezieller Lernangebote in die Lage zu versetzen, die Maßnahme erfolgreich zu beenden. Bei der Gestaltung des Unterrichts soll ein vielfältiger Methodenmix angewendet werden. Der Nachweis ist anhand eines Methodik-/Didaktikkonzeptes zu erbringen. |
| 26. | Räumlichkeiten | Für den Unterricht sind eigene Räumlichkeiten zu nutzen, die Größe muss für mindestens 15 Teilnehmer ausreichend sein. Sozial- und Sanitärräume sollen verfügbar sein. Der Nachweis ist per schriftlicher Aufführung, wenn möglich anhand von Skizzen bzw. Fotos, zu erbringen. |
| 27. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Die Kostenkalkulation ist detailliert anzugeben nach • teilnehmendenunabhängigen Pauschalkosten (Lehrgangskosten, Raummiete) • teilnehmendenbezogenen Kosten (z. B. Lernmittel, Verbrauchsmaterial usw.) Die Lehrgangsgebühren sind für die Maßnahme als Staffelpreise für 6-9 und 10-15 Teilnehmer zu kalkulieren. Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung der Teilnehmenden dürfen nicht enthalten sein. Die Kosten je Teilnehmenden für die Beschaffung und Bereitstellung von Fachliteratur/Lernmittel, Materialkosten sowie etwaige Unfallversicherungs- und BG-Beiträge sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühren. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt ggf. auf den Teilnehmenden bezogen. Nach erfolgter Zuschlagserteilung dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Umsatzsteuerregelungen: Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige Landesbehörde. Nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Umsatzsteuergesetz sind Umsätze für Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten. Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. |
- Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.