Anlage_12_EVB-IT-Erstellungsvertrag_Entwurf.pdf

Relaunch und Redesign der BJK-Webseiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 14:44 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 1 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

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Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 3 1.1 Vertragsgegenstand 3 1.2 Vergütung 3 1.3 Vertragsbestandteile 4 1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 22 und den folgenden Anlagen: 4 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 5 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 5 2.2 Leistungen nach der Abnahme 5 3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers 5 4 Leistungen des Auftragnehmers 6 4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 6 4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen 6 4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* 6 4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene 7 4.3 Customizing* von Software* 7 4.3.1 Leistungsumfang 7 4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 7 4.3.3 Vergütung 7 4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 8 4.4.1 Leistungsumfang 8 4.4.2 Vergütung 8 4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 9 4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* 9 4.5 Schulung 9 4.5.1 Art und Umfang der Schulungen 9 4.5.2 Schulungsunterlagen 10 4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 10 4.6 Dokumentation 10 4.7 Sonstige Leistungen 10 4.7.1 Leistungsumfang 10 4.7.2 Vergütung 10 5 Pflege 10 5.1 Arten von Pflegeleistungen 10 5.1.1 Störungsbeseitigung 10 5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 11 5.2 Beginn / Dauer der Pflege 11 5.3 Kündigung der Pflegeleistungen 12 5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 12 5.4.1 Vergütung 12 5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 12 5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen 12 5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen 12 5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen 12 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen 13 6.1 Weiterentwicklung und Anpassung 13 6.2 Sonstige Leistungen 13 6.2.1 Leistungsumfang 13 6.2.2 Vergütung 13 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 13 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 13 7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 13 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 14

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 2 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 2 von 22 7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 14 7.2.3 Während sonstiger Zeiten 14 7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 14 7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 14 7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 14 7.4.2 Reisezeiten 15 7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 15 7.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 15 8 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan 15 9 Kommunikation 16 9.1 Ansprechpartner 16 9.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung 16 9.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung 16 9.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung 16 10 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* 17 10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 17 10.2 Servicezeiten 17 10.3 Hotline 17 10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 18 11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 18 11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 18 11.2 Kopier- oder Nutzungssperre* 18 11.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 18 12 Mitwirkung des Auftraggebers 18 13 Abnahme 18 13.1 Gegenstand der Abnahme 18 13.2 Testdaten 19 13.3 Funktionsprüfung 19 14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 19 14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel 19 14.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 19 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 19 16 Vertragsstrafen bei Verzug 20 17 Weitere Vereinbarungen 20 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 20 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 20 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* 20 17.2 Haftpflichtversicherung 20 17.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 20 17.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers 20 17.5 Sonstige Vereinbarungen 21

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 3 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 3 von 22 Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Zwischen dem

Deutsches Jugendinstitut e.V. dieses vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hartmann Nockherstraße 2 81541 München

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

[wird nach Zuschlagserteilung ergänzt] [wird nach Zuschlagserteilung ergänzt] [wird nach Zuschlagserteilung ergänzt]

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: [wird nach Zuschlagserteilung ergänzt]

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software* auf der Grund- lage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - Pflege nach Abnahme und/oder die Weiter- entwicklung und Anpassung.

  • Technischer und gestalterischer Relaunch der BJK-Webseiten gemäß der Leistungsbeschreibung vom 02.09.2026

1.2 Vergütung Der Pauschalfestpreis* beträgt . Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 5 (Preisblatt vom [Datum wird nach Zuschlagserteilung ergänzt]).

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 4 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 4 von 22 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 22 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Erstellungsvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Leistungsbeschreibung (Anlage 4 des Vergabeverfahrens)02.09.202618
2Preisblatt (ausgefüllt) (Anlage 5 des Vergabeverfahrens)[wird nach Zu- schlagsertei- lung ergänzt]1
3Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. Anlagen[wird nach Zu- schlagsertei- lung ergänzt][wird nach Zu- schlagserteilung er- gänzt]
4falls zutreffend: Verzeichnis der Leistungen von Unterauf- tragnehmern bzw. anderen Unternehmen und[wird nach Zu- schlagsertei- lung ergänzt][wird nach Zu- schlagserteilung er- gänzt]
5falls zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unterneh- men[wird nach Zu- schlagsertei- lung ergänzt][wird nach Zu- schlagserteilung er- gänzt]
6Merkblatt zur Rechnungsstellung (Inland)Januar 20251
7Testprotokoll gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrages)[wird nach Zu- schlagsertei- lung ergänzt][wird nach Zu- schlagserteilung er- gänzt]

Es gelten die Anlagen in folgender obenstehender Rangfolge .

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB- IT Erstellungs-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 5 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 5 von 22 Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderwei- tige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt Customizing* von Software*; die zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer Schulung Sonstige Leistungen siehe Anlage 1 (Leistungsbeschreibung)

2.2 Leistungen nach der Abnahme Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*) Weiterentwicklung und Anpassung Sonstige Leistungen: Schulung und ggf. weitere Leistungen gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung)

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei

Lfd. Nr.Bezeichnung der Software*Übergabe im Quell- code* (ja/nein)Übergabe der Software* er- folgt gemäß Anlage Nr.
1234

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr. die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr. ein. Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr. über die für die vertragsge- mäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 6 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 6 von 22 4 Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaub- ter Siche- rungs- kopienZu liefernde Version2Abwei- chende Nut- zungsrechte gemäß Nut- zungsrechts- matrix An- lage Nr. (Muster 4)3Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* le- diglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4
Einzel- preisGesamt- preis
123456789
Summe

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen 3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungs- rechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1). 4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzu- geben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), • Ziffer 2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. zu installieren.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 7 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 7 von 22 4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 3 bzw. Nummer 4.1Anpassungsleistungen ggf. Verweis auf AnlageNur bei Standardsoftware*Vergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten)
Übernahme der Anpassungen in den Standard (Ja/Nein)Zeitpunkt der Übernahme in den Standard. Nur eintragen, wenn abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB
123456

4.3 Customizing* von Software*

4.3.1 Leistungsumfang Das Customizing* der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. erfolgt gemäß Anlage Nr. .

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr. für die dort ge- nannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbe- stehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

4.3.3 Vergütung Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 8 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 8 von 22 4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

4.4.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individual- software*
123
Gesamtsumme

Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Num- mer 4.4.1, Tabelle 1Bezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im Ob- jektcode* Ja/Nein
1234

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbe- stehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, je- doch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Un- terlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.

4.4.2 Vergütung Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Num- mer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes: Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insge- samt an beliebige Dritte beträgt insgesamt Euro. Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Indivi- dualsoftware* abgegolten.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 9 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 9 von 22 4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungs- rechte vereinbart: Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird. Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs- AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizen- zierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist. Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nut- zungsrechten aus Anlage Nr. . Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen. Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt. Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in An- lage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .

4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Indi- vidualsoftware* zu installieren.

4.5 Schulung

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der Schu- lungenArt der Schulung (NZ/AD/M P/S)1Inhalt der SchulungSchu- lungstage pro Schu- lungOrt2Maximale Anzahl Teilneh- mer pro SchulungSofern im Pau- schalfestpreis* ent- halten, keine An- gabe notwendig
Betrag pro SchulungGe- samt- preis
123456789
Summe

1 NZ = Nutzerschulung, AD = Administratorenschulung, MP = Multiplikatorenschulung, S = sonstige Schulung 2 Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung

Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 10 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 10 von 22 4.5.2 Schulungsunterlagen Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs- AGB aus Anlage Nr. 1.

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.6 Dokumentation Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumenta- tion: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumen- tationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Doku- mente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Do- kumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzu- legen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.1 (Leistungsbeschreibung).

4.7 Sonstige Leistungen

4.7.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Anlage Nr.1 (Leistungsbeschreibung).

4.7.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt Euro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Einzelheiten zur Vergütung sonstiger Leistungen ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszu- sammenstellung in Anlage Nr. 2 (Preisblatt vom [Datum wird nach Zuschlagserteilung ergänzt]).

5 Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lie- ferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Pflegeleistungen

5.1.1 Störungsbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 11 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 11 von 22 gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen.

Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.

5.1.1.1 Ort der Störungsbeseitigung Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in .geregelt.

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.1Überlassung aller verfügbaren Programm- stände*Zeitpunkt der Leistung
Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versi- onen*Auf Anforderung des AuftraggebersUnverzüglich, sobald ver- fügbar
123456

Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Te- leservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. vor. Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Pro- grammstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr. zu installieren*. Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. .

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbe- dingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungs- rechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.2 Beginn / Dauer der Pflege Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) dem Tag nach der Abnahme folgendem Datum

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 12 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

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jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. ) vereinbarte Dauer

zu erbringen.

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkün- digungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. vereinbart.

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

5.4.1 Vergütung Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt Euro2. Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) jährlich (zahlbar bis zum ) einmalig zum gemäß Anlage Nr.

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. .

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Er- stellungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 13 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 13 von 22 6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftragge- bers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entspre- chend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.

6.2 Sonstige Leistungen

6.2.1 Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus Anlage Nr.1 (Leistungsbeschreibung).

6.2.2 Vergütung Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme be- trägt Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) einzusetzen.

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der Personalkate- goriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tagje Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 14 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 14 von 22 7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfül- lungsort)

WochentagUhrzeit
BisVonbisUhr
BisVonbisUhr
VonbisUhr

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfül- lungsort)

WochentagUhrzeit
BisvonbisUhr
BisvonbisUhr
vonbisUhr

7.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
SamstagvonbisUhr
SonntagvonbisUhr
Feiertag am ErfüllungsortvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 15 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 15 von 22 Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.4.2 Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

7.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2). Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. vereinbart.

8 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins MS1, BzA2, BzTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeit- punkt nach Zu- schlagserteilung)Leistungsort (einschließlich An- schrift)Bemerkungen
123456

1 MS = Meilenstein 2 BzA = Bereitstellung zur Abnahme 3 BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme 4 TA = Teilabnahmetermin 5 VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme)

Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung). Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme. Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. 2 (Preisblatt) und Nr. 6 (DJI-Merkblatt zur Rechnungs- erstellung).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 16 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 16 von 22 9 Kommunikation

9.1 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftragneh- mersAnsprechpartner des Auftraggebers
Name:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
Position:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
Organisationseinheit/Abteilung:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
Telefon:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
Fax:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
E-Mail:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]
Postanschrift:[wird nach Zuschlag ergänzt][wird nach Zuschlag ergänzt]

9.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung

9.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. .

9.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Web-Adresse:

gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 17 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 17 von 22 10 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*

10.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agree- ment) gemäß Anlage Nr. .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Män- gelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Ser- vicezeiten. Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

10.2 Servicezeiten Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MontagbisFreitagvon08:00Bis16:00Uhr
bisvonBisUhr
vonBisUhr
An SonntagenvonBisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonBisUhr

Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. 1.

10.3 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
BisvonBisUhr
BisvonBisUhr

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 18 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 18 von 22

vonBisUhr
An SonntagenvonBisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonBisUhr

Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auf- traggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. .

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 unter Berücksichtigung der Eignung (Referenzliste (Eignung), Anlage 7 der Unterlagen des Vergabeverfahrens).

11.2 Kopier- oder Nutzungssperre* Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

11.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, verwenden wird: . Näheres siehe Anlage Nr. . entwickeln wird: . Näheres siehe Anlage Nr. .

In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auf- tragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werk- zeuge*.

12 Mitwirkung des Auftraggebers Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.1 (Leistungsbeschreibung).

13 Abnahme

13.1 Gegenstand der Abnahme Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme werden gemäß Anlage Nr. 1 und die- sem Vertrag unter Ziffer 17.5 (sonstige Vereinbarungen) getroffen. Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 19 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 19 von 22 13.2 Testdaten Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. . Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. .

13.3 Funktionsprüfung Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstel- lungs-AGB): . Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): . Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktions- prüfungen statt 14 Tagen jeweils . Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. (abweichend von Zif- fern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Sys- temumgebung*: . Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1 (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).

14 Mängelhaftung (Gewährleistung)

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate Mo- nate beträgt. Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine monatige Frist. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleis- tungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtab- nahme, sondern gemäß Anlage Nr. .

14.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 9.2. Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftrag- geber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstel- lungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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Seite 20 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 20 von 22

16 Vertragsstrafen bei Verzug Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertrags- strafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* vereinbart.

17 Weitere Vereinbarungen

17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

17.1.1 Übergabe des Quellcodes* Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* ge- mäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernom- men werden, gemäß Anlage Nr. übergeben. Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. .

17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standard- software* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß An- lage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) vereinbart.

17.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird verein- bart.

17.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbe- schreibung).

17.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 21 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 21 von 22 sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 649 BGB aus Anlage Nr. .

17.5 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: 17.5.1. An- I. Eine vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung angebotene und eingesetzte Person kann nur aus wichti- sprechpartner gem Grund oder mit der Zustimmung durch den Auftraggeber durch eine andere Person ersetzt werden. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn die Person in einem anderen Projekt eingesetzt werden soll. II. Der/die gem. dieses Vertrages genannte/n Verantwortliche/n des Auftragnehmers hat/haben im Rahmen des Projekts von Seiten des Auftragnehmers uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis. 17.5.2. Unter- Der Auftragnehmer kann die Leistungen durch in-oder ausländische verbundene Unternehmen oder beauf- auftragnehmer tragte Dritte erbringen lassen, soweit diese auf Vertraulichkeit und zum Datenschutz verpflichtet worden sind und der Auftraggeber im Vorfeld der jeweiligen Leistungserbringung darauf hingewiesen wird, dass der Auf- tragnehmer diese durch Unterauftragnehmer erbringt. 17.5.3. Leis- Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. tungsverzöge- rungen 17.5.4. Spra- I. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. che II. Gespräche mit dem Personal des Auftraggebers oder den von ihm beauftragten Dienstleistern sind in deutscher Sprache zu führen und in deutscher Sprache zu protokollieren.

17.5.5. Versi- Der Nachweis der Versicherung gemäß Nr. 17.3 des Systemvertrages ist vom Auftragnehmer unverzüglich cherung nach Zuschlagserteilung, spätestens vor der ersten Zahlung gegenüber dem Auftraggeber durch eine Versi- cherungsbestätigung zu erbringen.

17.5.6. An- I. Der Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zum Rücktritt berech- tikorruptions- tigt, wenn ein Ausschlussgrund im Sinn von § 123 Abs. 4 ,124 Abs. 1 Nrn. 1 und 8 GWB und §19 MiLoG vor- klausel liegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vorteilsgewährung gemäß § 333 StGB, Bestechung ge- mäß § 334 StGB, bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB sowie bei der Be- teiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen, wie z.B. einer Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. II. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. III. Andere Rechte als der Anspruch auf (teilweise) Rückgewähr der empfangenen Leistung bzw. Wertersatz für eine nicht zurückgewährte Leistung stehen dem Auftragnehmer aufgrund des Rücktritts nicht zu. IV. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich auf die strafrechtlichen Folgen eines korruptionsrelevanten Verhal- tens, welches gleichzeitig eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung darstellt, hingewiesen. V. Nach Beginn der Leistungserbringung tritt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund an die Stelle des Rücktrittsrechts gemäß Abs. I. Es gelten § 8 Nr. 3 VOL/B sowie ergänzend die ge- setzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 626 bis 628 BGB. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen. § 8 Nr. 3 VOL/B sowie die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 314 und 649 BGB, bleiben unberührt. 17.5.7. Wider- I. Bei Widersprüchlichkeiten auf einer Ebene im Rahmen der Nr. 1.3 dieses Vertrages ist der Auftragnehmer sprüchlich- verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich auf den Widerspruch hinzuweisen. keiten II. Auftragnehmer und Auftraggeber finden eine einvernehmliche Lösung. Der Auftraggeber ist zur Leistungs- bestimmung berechtigt. 17.5.8. Strei- I. Die Streichungen von nicht einschlägigen Passagen im Vertragsentwurf erfolgen ausschließlich zum Zwe- chungen cke der Übersichtlichkeit für die Vertragsparteien und bedeuten keinesfalls den Verzicht auf eine Regelung eines regelungs-bedürftigen Sachverhaltes. II. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in jedem Fall von Zweifeln über Streichungen die einschlägigen Regelungen des Muster-EVB-IT Systemvertrages gelten. 17.5.9. Schrift- I. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. form II. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. III. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. IV. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 17.5.10. Ge- I. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist am Sitz des Auftraggebers in richtsstand München. II. Es gilt zwischen den Parteien ausschließlich bundesdeutsches Recht, sofern nicht ausdrücklich etwas an- deres vereinbart ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

EVB-IT Erstellungsvertrag

Seite 22 von 22 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 26-1300-IL-I-OeA – Los-Nr. 1 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer [wird nach Zuschlag ergänzt]

Seite 22 von 22

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

[wird nach Zuschlag er- , [wird nach Zu- [wird nach Zuschlag er- , [wird nach Zu- gänzt] schlag ergänzt] gänzt] schlag ergänzt] Ort Datum Ort Datum Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert. Version 1.0 vom 08.07.2013

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