Anlage 3 zu V04_Sicherheitsvereinbarung.pdf

Relaunch der Website für die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide und Gohrischheide

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Regelung zur IT-Sicherheit bei Sachsenforst im Rahmen der Beauftragung externer Dienstleister

Der Auftragnehmer/externe Nutzer erhält zur Erfüllung des Auftrages die Möglichkeit, sich am Kommunikationsnetz des Staatsbetriebes Sachsenforst anzumelden.

Zur Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes und der informationstechnischen Sicherheit verpflichtet sich der Auftragnehmer/externe Nutzer zur Einhaltung der folgenden Sicherheitsmaßnahmen:

  1. Werden zur Erbringung der Dienstleistung Zugriffe auf die Infrastruktur von Sachsenforst benötigt, sind dafür ausschließlich VPN-Verbindungen zu nutzen, die durch Sachsenforst freigegeben bzw. vorgegeben sind. Hierzu eingerichtete Zugangskennungen sind personengebunden und dürfen nicht an andere Mitarbeiter des Dienstleisters weitergegen werden.
  2. Nutzung von ggf. durch Sachsenforst bereitgestellter Hardware, Software und Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben
  3. ausschließliche Verwendung von Datenträgern, die auf Schadprogramme geprüft wurden
  4. Verwendung von sicheren Passwörtern bzw. Passkeys
  5. Nutzung nur der im Rahmen der vereinbarten Leistung zugewiesenen IT- Berechtigungen
  6. sofortige Meldung von erkannten Sicherheitslücken an den SBS
  7. Einhaltung sämtlicher dem Auftragnehmer/externen Nutzer durch Sachsenforst bekannt gegebenen Sicherheitsrichtlinien

Ort/Datum ……………………………………………

  • Auftraggeber -

Ort/Datum …………………………………………….

  • Auftragnehmer/Externer Nutzer -

Ort/Datum …………………………………………..

  • Mitarbeiter Auftragnehmer -
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