Vertragsbedingungen der Stadt Pulheim für Lieferungen und Leistungen
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Für Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B (VOL/B) bzw. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B (VOL/B).
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Abweichende Lieferungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers können nur nach besonderer vorheriger schriftlicher Vereinbarung anerkannt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Vertragsverhältnis maßgebend.
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Die Lieferung hat aufgrund der vorgelegten Muster bzw. gemäß der Leistungsbeschreibung zu erfolgen.
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Bei Zeitlohnarbeiten müssen die von der zuständigen Dienststelle geprüften Zeitlohnzettel der Rechnung beigefügt werden.
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Jeder Lieferung, auch Teillieferung, ist ein Lieferschein (ggf. mit Wiegezettel) beizufügen.
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Die Rechnung ist nach Erledigung des Auftrages in doppelter Ausfertigung an die, soweit nichts anderes vereinbart ist, auftraggebende Stelle einzureichen. Auf der Rechnung sind anzugeben: Tag und Empfänger der Lieferung oder Leistung, Auftragsnummer oder Aktenzeichen des Auftraggebers, sowie die Bankverbindung des Auftragnehmers.
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Sämtliche Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
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Gerichtsstand ist Pulheim.