522_eu-eigenerklaerung_mindestlohngesetz.pdf

Reinigungsdienstleistungen für städtische Objekte in Pulheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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VHB NRW Formular 522 EU 06/2022 Eigenerklärung Mindestlohngesetz

Eigenerklärung

nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister1 Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzun- gen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG2 nicht vorliegen.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggfs. aus dem Ge- werbezentralregisteranfordern können.

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz NRW zu- sammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese als vom Bewerber bzw. Bieter unterschrieben. Auf das Formular 312/322 EU wird hingewiesen.

1 Zusätzlich können öffentliche Auftraggeber auch freiwillig Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen. 2 § 19 Abs. 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

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