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Anlage zur Leistungsbeschreibung - Definitionen und Hinweise
| Raumgruppen | ||
|---|---|---|
| A | Büro- und Verwaltungsräume | Büros, Bereitschaftszimmer, Kopierraum, Katalograum, Beratungszimmer, Garderoben, Materialausgabe, Lager- und Archivraum, Poststelle, Pfortenloge |
| B | Sitzungs- und Schulungsräume | Lesesaal, Bibliothek, Filmsaal, Besprechungs-, Schulungs-, Konferenzraum, Sitzungssaal, Unterrichtsraum |
| C | Sozialräume, Teeküchen | Teeküche, Aufenthaltsraum, Fitnessraum, Gemeinschafts- und Aufenthaltsraum, Freizeitraum |
| D | Sanitärräume | Waschraum, Umkleideraum, Duschraum einschließlich zugehöriger Vorräume , Sanitärbereich: Toiletten, Duschen, Trocken- und Bügelräume, Ruheraum, Sauna, Kranken- und Behandlungszimmer |
| E | Verkehrsflächen I | Flure, Eingangsbereiche, Treppenräume, u.a., Zwischenflure, Foyers, Galerien, Windfänge |
| F | Verkehrsflächen II | Treppen, Aufzüge, Podeste, Zwischenpodeste |
| G | Büroneben-, Abstell- und Serverräume | |
| H | Archive, Keller- und Bodenräume | |
| I | Zollböden, Beschauräume | |
| J | Funktionsräume (Heizung etc.) | Technikraum |
| K | Waffenräume | |
| L | Umkleideräume | |
| M | Putz- / Aufenthaltsraum | Diese Raumgruppe für Putzmittel-/Aufenthaltsraum ist von der Auftragnehmerin ohne gesonderte Vergütung zu reinigen. |
| N | Ausstellungsbereich | |
| O | Hallenflächen | Lager-, Sportraum, Sporthalle, Dachboden |
| P | Gastronomieflächen | Restaurant / Cafeteria, Speiseraum mit Essensausgabe |
| Q | Technische Flächen/ Funktionsräume | Werkstatt, Verbindungsraum, Labore u.ä. Räume, Erste-Hilfe-Raum, Druckerraum, Technikraum, Messe, Filmsichtungsraum, Schneideraum u.ä. Räume |
| R | Gewahrsamsräume | Haftzellen |
| Z1 | ||
| Z2 | ||
| Z3 |
Definitionen und Hinweise 1
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| Reinigungsart | ||
|---|---|---|
| Abkürzung | Bezeichnung | Erklärung |
| 1 Bürstsaugen | Bürstsaugen mit Fleckentfernung | Definition für Bürstsaugen: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. |
| Ziel/Reinigungsergebnis für Bürstsaugen: Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z.B. (Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein. | ||
| Definition für Fleckentfernung: Beseitigung von maximal drei Flecken von einer Größe < 1 dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. | ||
| Ziel/Reinigungsergebnis für Fleckentfernung: Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. | ||
| Hinweis: Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Behegung im trockenen Zustand nicht auftreten. | ||
| 2 Desinf | Desinfizieren | Definition: Die Oberfläche wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden. | ||
| 3 Feuchtwi | Feuchtwischen | Definition: Staubbindendes Wischen mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. | ||
| Hinweis: Voraussetzung für dieses Reinigungsverfahren sind glatte Bodenbeläge wie z.B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden. | ||
| 4 Kehren | Kehren | Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Besen, Bürsten oder Kehrwalze und Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäueln etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. | ||
| 5 Nasswi I | einstufiges Nasswischen | Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die dabei zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberflächen sollen frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. | ||
| Hinweis: Dieses Reinigungsverfahren eignet sich nur für Bodenbeläge, die nur gering verschmutzt sind oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.). | ||
| 6 Nasswi II | zweistufiges Nasswischen | Definition: Die Zweistufen-Methode ist das klassische Nasswischverfahren. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. Beim zweiten Arbeitsgang wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Wenn Wischpflegemittel eingesetzt werden, sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Wenn Desinfektionsmittel eingesetzt werden, sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. | ||
| Hinweis: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird. | ||
| 7 Polieren | Polieren | Definition: Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürsten oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. | ||
| Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. | ||
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. |
Definitionen und Hinweise 2
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| Hinweis: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden . | ||
|---|---|---|
| 9 Shampoo | Shampoonieren | Definition: Reinigen des Belages mit Bürstmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). |
| Ziel/Reinigungsergebnis: Oberflächen sollen frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. | ||
| Hinweis: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern. |
| Reinigungstätigkeiten / andere Verrichtungen | |
|---|---|
| Abkürzung | Erklärung |
| 1 Abfallbehälter | Abfallbehälter leeren, mit Müllbeutel bestücken |
| 2 Abfallbehälter Handtuchpapier | Abfallbehälter für Handtuchpapier leeren |
| 3 Aktenvernichter | Aktenvernichter entleeren und mit Müllbeutel bestücken |
| 4 andere horizont. Flächen | andere horizontale Flächen wie Ablagen u. Fensterbänke feuchtwischen |
| 5 Aschenbecher | Aschenbecher leeren und feucht auswischen |
| 6 Aufzüge | Armaturen und Rahmen/Einfassungen der Aufzüge auf Fluren bzw. in Treppenhäusern feuchtwischen und nachtrocknen |
| 7 Aufzugskabine | In Aufzugskabinen Armaturen, Beleuchtung, Wandflächen und Decken feuchtwischen und nachtrocknen |
| 8 Betten ab/beziehen | Betten in Unterkunftsräumen und Appartements abziehen und mit frischer Bettwäsche beziehen. |
| 9 Bilderrahmen | Bilderrahmen entstauben |
| 10 Bodenabläufe, Abflüsse und Gullys | Bodenabläufe, Abflüsse und Gullys entleeren, von innen nass reinigen und mit Wasser befüllen |
| 11 Dunstabzugshauben | Dunstabzugshauben feucht mit Neutralreiniger reinigen |
| 12 Duschkacheln | Wandkacheln in Duschen vollflächig nass reinigen mit Desinfektionsmittel und nachtrocknen |
| 13 Duschtassen | Duschtassen nass reinigen, Kalkansätze an Armaturen (einschl. Handbrause), Haare aus den Abläufen entfernen. |
| 14 Einricht./Wände/Decken | Reinigung der Ausstattung, Einrichtung, Wände und Decken |
| 15 Fensterbänke und Wandleisten | Fensterbänke und Wandleisten nass reinigen, Flecken entfernen und nachtrocknen. Dabei ist darauf zu achten, dass an Fensterbänke angrenzende Glasflächen nicht verschmutzt werden. |
| 16 Geländer | Treppengeländer und Handläufe feuchtwischen und nachtrocknen |
| 17 Gewahrsamsräume | Boden und Wandflächen incl. Pritschen und WC-Schüssel von groben Verschmutzungen befreien und desinfizieren |
| 18 Glasabtrennung / Schalter | Reinigung der Glasabtrennungen / Schalter zwischen Kunden und Mitarbeiterbereich; sind wolkenlos zu reinigen. |
| 19 Heizkörper/-verkleidung | Heizkörper, Heizkörperverkleidungen und Kabelkanäle feuchtwischen und nachtrocknen |
| 20 horizont. Tischflächen | horizontale Flächen der Schreibtische und anderer Tische feuchtwischen |
| 21 Hygienebehältnisse | Behältnisse für Hygienebeutel leeren |
| 22 Innenglasflächen / Glastüren | Griffspuren an Innenglasflächen/ Glastüren (insbesondere an Türverglasungen) entfernen |
| 23 Lüft.-abd., H-waschb., Armat reinig. | Lüftungsabdeckungen, Handwaschbecken, Ablagen und Armaturen vollflächig nass reinigen |
| 24 Lüften/Betten machen | Unterkunftsräume und Appartements lüften und Betten herrichten |
| 25 Matratzen | Matratzen in Unterkunftsräumen und Appartements absaugen |
| 26 Papierkörbe | Papierkörbe leeren |
| 27 PC-Bestandteile | PC-Terminals, -Tastaturen, -Mäuse, -Bildschirme, Drucker, Kopiergeräte entstauben |
| 28 Polster | Polster in Unterkunftsräumen und Appartements absaugen |
| 29 Polstermöbel | Polsterflächen der gepolsterten Stühle abbürsten oder absaugen |
| 30 Reinigungsräume | Putzmittel-/Aufenthaltsraum ist vom Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung zu reinigen. |
| 31 Sanitäranlagen | Urinale, WC-Schüsseln und -Sitze einschließlich der Armaturen u. Griffe unter Zusatz von Desinfektionsmittel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen. Bei Abwesenheit sind diese geruchslos zu halten: 1x wöchentlich sind die Anlagen durchzuspülen. |
| 32 Sanitärspiegel | Spiegel in Sanitärbereichen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen |
| 33 Sanitärtrennwände | Trennwände in Sanitärbereichen vollflächig nass reinigen mit Desinfektionsmittel und nachtrocknen |
| 34 Schränke aussen | Schränke und Einbauschränke außen feuchtwischen und nachtrocknen (bis zur Höhe von 1,80 m) |
| 35 Schränke Verschmutz. | an Schränken und Einbauschränken Griffspuren und andere Verschmutzungen entfernen |
| 36 Sockelleisten | Sockelleisten feuchtwischen |
| 37 sonst. Einrichtungsgegenstände | sonstige Einrichtungsgegenstände wie Feuerlöscher, Feuermelder, Türschilder u. Gardarobenständer feuchtwischen |
Definitionen und Hinweise 3
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| 38 Spinnweben | Spinnweben entfernen |
|---|---|
| 39 Spülen/Arbeitsflächen | in Teeküchen Spülen reinigen, Flecken entfernen und Arbeitsflächen säubern |
| 40 Stühle | Stühle (einschließlich Gestelle u. Armauflagen) feuchtwischen |
| 41 Telefone | Telefone entstauben |
| 42 Türen Griffspuren/Verschmutz. | Griffspuren und andere Verschmutzungen an Türen, Türrahmen und Türgriffen entfernen |
| 43 Türen komplett | Türen, Türrahmen und Türgriffe feuchtwischen und nachtrocknen |
| 44 Türgriffe Zimmer | Griffe an Zimmertüren desinfizieren |
| 45 Türgriffe WC-Bereich | Türgriffe im gesamten WC-Bereich desinfizieren |
| 46 Umkleide./Teeküche | Wandkacheln in Umkleideräumen und Teeküchen feuchtwischen und nachtrocknen |
| 47 Verbrauchsmaterial | Verbrauchsmaterialien prüfen und ggf. WC-Papier (1 Rolle Reserve), Papierhandtücher, Hygienebeutel, Seifenspender bestücken. |
| 48 Wandschalter/Steckdosen | Wandschalter und Steckdosen reinigen |
| 100a | 0 |
| 100b | 0 |
| 100c | 0 |
| 100d | 0 |
| 100e | 0 |
| 100f | 0 |
| 100g | 0 |
| 100h | 0 |
| 100i | 0 |
| 100j | 0 |
Definitionen und Hinweise 4
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| Sicherheitsüberprüfung | |||
|---|---|---|---|
| Abkürzung Art der Sicherheitsüberprüfung Ursache/Anlass | Dauer der Prüfung in der Regel | ||
| polizeiliches Führungszeugnis | polizeiliches Führungszeugnis | ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Straftaten (Vorstrafen) einer Person | ca. zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis beim Empfänger vorliegt |
| Sicherheitüberprüfung Stufe 1 nach SÜG | nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (einfache Sicherheitsüberprüfung) | 1. Personen können Zugang zu VS- VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten oder ihn sich verschaffen , 2. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 SÜG wahrnehmen sollen, 3. Tätigkeiten in Bereichen nach § 1 Abs. 4 SÜG wahrnehmen sollen. | ca.1 bis 2 Monate |
| Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 nach SÜG | nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) | 1. Personen können Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten oder ihn sich verschaffen , 2. Zugang zu einer hohen Anzahl VS- VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, | Zwischenergebnis ca. 2 bis 3 Monate Endergebenisse ca. 3 bis 4 Monate |
| Sicherheitsüberprüfung Stufe 3 nach SÜG | nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen) | 1. Personen können Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten oder ihn sich verschaffen , 2. die Zugang zu einer hohen Anzahl GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 3. die bei einem Nachrichtendienst des Bundes oder einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes tätig werden sollen, die nach Feststellung der Bundesregierung gemäß § 34 Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnimmt, | bis ca. 6 Monate |
| Sicherheitsüberprüfung nach dem LuftSIG | Sicherheitsüberprüfung nach dem LuftSIG | Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen: siehe Rechtsquelle | ca. 1 Monat |
Grundreinigung
Definition Grundreinigung: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Ziel/Ergebnis der Grundreinigung Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Definitionen und Hinweise 5
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| Verrechenbare Arbeitstage in den Bundesländern im Durchschnitt pro Jahr (jährlich) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Reinigungs häufigkeit pro Woche | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2,5 | 2 | 1 |
| Bundesland | ||||||||
| Baden Württemberg | 365 | 301,86 | 250,71 | 200,57 | 150,43 | 125,36 | 104,29 | 52,14 |
| Bayern | 365 | 301,00 | 250,01 | 200,00 | 150,00 | 125,00 | 104,29 | 52,14 |
| Berlin | 365 | 304,57 | 253,15 | 202,51 | 151,89 | 126,57 | 104,29 | 52,14 |
| Bremen | 365 | 303,72 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
| Brandenburg | 365 | 303,72 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
| Hamburg | 365 | 303,57 | 252,43 | 202,51 | 151,89 | 126,57 | 104,29 | 52,14 |
| Hessen | 365 | 303,57 | 252,15 | 201,71 | 151,29 | 126,07 | 104,29 | 52,14 |
| Mecklenburg- Vorpommern | 365 | 303,72 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
| Niedersachsen | 365 | 303,57 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
| Nordrhein- Westfalen | 365 | 302,72 | 251,43 | 201,14 | 150,86 | 125,72 | 104,29 | 52,14 |
| Rheinland-Pfalz | 365 | 302,72 | 251,43 | 201,14 | 150,86 | 125,72 | 104,29 | 52,14 |
| Saarland | 365 | 301,86 | 250,71 | 200,57 | 150,43 | 125,36 | 104,29 | 52,14 |
| Sachsen | 365 | 302,72 | 251,43 | 201,14 | 150,86 | 125,72 | 104,29 | 52,14 |
| Sachsen-Anhalt | 365 | 302,86 | 251,72 | 201,37 | 151,03 | 125,86 | 104,29 | 52,14 |
| Schleswig- Holstein | 365 | 303,72 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
| Thüringen | 365 | 303,72 | 252,43 | 201,94 | 151,46 | 126,22 | 104,29 | 52,14 |
Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Bonn
Definitionen und Hinweise 6
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Reinigungsende
Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel in die dafür vorgesehenene Räume zu verbringen; alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
Regeln der Anwendungstechnik
Feucht- und Nasswischbezüge sowie sonstige Reinigungstücher sind nach jeder Gebäudeinnenreinigung heiß zu waschen (mindestens 60°C). Sie sind so aufzubewahren, dass diese nach Gebrauch und Waschen ohne Geruchsbelästigung austrocknen können. Ist dies im zu reinigenden Objekt nicht möglich, müssen diese mitgenommen und durch saubere getauscht werden.
Ausführung
Durch die durchzuführende Reinigung ist nach jeweils aktuellem Stand der Reinigungstechnik ein optisch und hygienisch einwandfreier Zustand aller zu reinigenden Flächen herzustellen. Für die Reinigung sind farblich gekennzeichnete Eimer und Tücher je nach Anwendungsbereich (mind. rot für Sanitärobjekte, gelb für Waschbecken und Armaturen, blau für sonstige Möbelstücke, weiß für Teeküchen) zu benutzen.
Die Fenster sind sachgemäß zu öffnen und nach der Reinigung gut zu verschließen.
Offensichtlich private Gegenstände gehören nicht zur Reinigung.
Als Nebenleistung der Unterhaltsreinigung gilt die tägliche Prüfung etwaiger technischer/baulicher Mängel als vereinbart. Anhand von Mängellisten ist anzuzeigen ob und wo Einrichtungen und Bodenbeläge defekt oder beschädigt sind, Wasseranschlüsse defekt, beschädigt oder undicht sind, Lichtschalter defekt oder beschädigt sind und Leuchtmittel ausgefallen oder unbrauchbar geworden sind.
Schmutzfangmatten und deren Aufnahmen sind entsprechend der Häufigkeiten des Reinigungsintervalls durch Saugen, Ausklopfen oder andere geeignete Verfahren gründlich zu reinigen. Die Schmutz auffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen innen und außen des Gebäudes sind besonders sorgfältig zu reinigen, um zu verhindern, dass Schmutz in das Gebäude getragen wird.
Oberflächen von Schreibtischen, Schränken, Stühlen und Tischen etc. sind bis zu einer Höhe von 1,60 m entsprechend der Häufigkeit im Leistungsverzeichnis zu reinigen. Waagerechte und senkrechte Flächen und Gestelle von Schränken, Schreibtischen, Tischen, Stühlen und Regalen etc. sind bis zu einer Höhe von 2,15 m 1 x monatlich zu reinigen. Bei Büromöbeln in Großräumen sind die Pflegehinweise der Lieferfirma zu beachten. Schreibtischoberflächen sind nur insoweit zu reinigen, wie sie von Akten frei geräumt sind. Sanitäreinrichtungen, Duschen, Ablagen, Spiegel und Waschbecken sind samt sämtlicher Armaturen und Beschläge entsprechend der Häufigkeiten des Reinigungsintervalls vollflächig gründlich zu reinigen und von Ablagerungen durch Kalk und Seifen freizuhalten.
Hygienepapiere, Seifen- und Papierhandtuchspender sind vom Auftragnehmer regelmäßig aufzufüllen. Die Spendersysteme sind im Zuge der Befüllung auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Beschädigungen der Spendersysteme im Zuge der Reinigung, Funktionskontrolle und Befüllung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Bei der Glas- und Fensterreinigung sind Rahmen und Falze mitzureinigen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Grundreinigung
Die Schmutz-, Verschleiß- und Einpflegeschichten sind zu entfernen. Nach der Reinigung ist die Einpflegeschicht bzw. die Versiegelung zu erneuern und so auszuführen, dass sie eine Haltbarkeit von mindestens einem Jahr aufweist. Sofern vorhanden, ist nach der schriftlichen Pflegeanleitung des Herstellers zu verfahren. Im übrigen ist eine Anpassung der Grundreinigung an die Materialbeschaffenheit der Oberflächen und Böden durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Grundsätzlich wird das Ein- bzw. Ausräumen der Räume vom Nutzer getätigt, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Offensichtlich private Gegenstände gehören nicht zur Reinigung.
Bei gründlicher Reinigung der Textilbeläge dürfen nur nichtschäumende Reinigungsmittel Verwendung finden. Hartnäckige Verfleckungen müssen entfernt werden. Die Reingiung der Textilbeläge hat so zu erfolgen, dass bei Wiederbenutzung des Raumes die Flächen wieder fasertief trocken sind. Die Füße der Einrichtungsgegenstände sind erforderlichenfalls vor Beschädigungen, z.B. durch Feuchtigkeit, zu schützen. Die Pflegehinweise des Herstellers, sofern vorhanden, sind zu beachten. Der Auftragnehmer muss sich vergewissern, dass evtl. vorhandene Fußbodenheizungen rechtzeitig abgestellt wurden.
Eine gründliche Nassreinigung (Entfernung aller fest haftenden Verschmutzungen) aller Heizkörper, Türen mit Türrahmen und -bekleidung, Fensterbänke, Scheuer- und Fußleisten, Möblierung von außen und der abwaschbaren Wände hat zu erfolgen.
Sollte durch Nachlässigkeiten des Auftragnehmers eine Grundreinigung notwendig sein, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese ohne Vergütung auszuführen.
Definitionen und Hinweise 7