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Reinigung eines Tunnelwand-Waschwagens

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

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Ausführungsbeschreibung

Projektname: Reinigung Straßentunnel in Berlin Mitte 2027-2028

Leistung: Tunnelwand Waschwagen Reinigung

Druckdatum 21.07.2026 Seite 1 von 7

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Inhalt

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................................... 3

1.1 Auszuführende Leistung ...................................................................................................................... 3

1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten .......................................................................................... 3

1.3 technische Anforderungen an den Wandwaschwagen ................................................................... 3

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ................................................................................................. 4

2.1 Lage ........................................................................................................................................................ 4

2.2 Erreichbarkeit ......................................................................................................................................... 4

2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten .................................................................................................. 4

2.4 Arbeitsplatzbedingungen ..................................................................................................................... 5

  1. Angaben zur Ausführung ........................................................................................................................... 5

3.1 Arbeits- und Reinigungsmittel ............................................................................................................. 5

3.2 Ablauf der Leistungserbringung .......................................................................................................... 6

3.3 Beschädigungen und Unfälle .............................................................................................................. 6

3.4 Angaben zur Abrechnung .................................................................................................................... 6

  1. Ergänzende Vertragsbedingungen ........................................................................................................... 7

4.1 Versicherungen ..................................................................................................................................... 7

5.2 Technische Vorschriften, Eignung ...................................................................................................... 7

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  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

(Im Folgenden steht für Auftraggeber = AG und für Auftragnehmer =AN)

1.1 Auszuführende Leistung

Zu reinigen sind jeweils im Frühjahr und Herbst 2 Straßentunnel im Stadtbezirk Mitte:

Straßentunnel Alexanderplatz (Grunerstraße) bzw. ST Alex

Tunnel Tiergarten Spreebogen (B96) bzw. TTS.

Im Speziellen handelt es sich um das maschinelle Reinigen der Tunnelwände mittels

Tunnelwandwaschwagen und das Reinigen der Notgehbahnen.

1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten

An den zu reinigenden Bauwerksteilen sind z.T. in den Vorjahren Reinigungen

durchgeführt worden. Im Sinne einer bereits ausgeführten Leistung oder Vorarbeit jedoch

wurden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen

Leistungen stehen.

1.3 technische Anforderungen an den Wandwaschwagen

Wasserhochdruckpumpe mit einer Leistungsaufnahme von mindestens 100 kW bzw. 140

bar Arbeitsdruck

Förderleistung von 10.000 Litern in ca. 30 Minuten bzw. 130 l/min

Hochdrucksprühbalken dreiteilig maximal 3,5 m breit – hydraulisch an die Kontur der

Tunnelwand anpassbar, automatische Abstandswahrung mit Ultraschallsensoren, 3

Spülrohre einzeln schaltbar, auch in Linksauslage einsetzbar

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Auslegersystem: Teleskoparm seitlich bis 6 m und in der Höhe bis 8 m ausfahrbar

Tunnelwaschbürste ca. 80 cm im Durchmesser, um ca. 200 cm breit, berührungslose

Abtastung durch Ultraschallsensoren

Zubehör: Lichtwarnanlage bzw. Blinkpfeil, Hochdruckhandlanze mit ca. 10 m Schlauch,

Werkzeug- und Materialcontainer, LED Arbeitsscheinwerfer, Sprechfunksystem zur

Fahrerkabine

Waschmittel-Dosiersystem: Mischungsverhältnis stufenlos einstellbar, von der

Arbeitskabine aus steuerbar

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Lage

ST Alex:

Stadtbezirk Mitte/Mitte, Kreuzungsbereich der Bundesstraßen B1 und B2, bzw. im Zuge

der Grunerstraße – Otto-Braun-Straße

TTS:

Stadtbezirk Mitte/Tiergarten, im Zuge der Bundesstraße B96, zwischen Invalidenstraße

und Reichpietschufer

2.2 Erreichbarkeit

Die beiden Straßentunnel sind direkt anfahrbar.

2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten

Der AG stellt keine Anschlüsse für Wasser und Strom und keine Möglichkeiten für die

Entsorgung. Das Befüllen des Wasserspeichers kann über Unterflurhydranten im

Straßenland oder Feuerwehr-Wandhydranten an den Tunnelwänden erfolgen. Eine

Entnahmestelle in Form eines Standrohres mit C - Abgang für Unterflurhydranten sowie

Schlauchmaterial ist durch den AN vorzuhalten.

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Alle Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten hat der AN selbst bereit zu stellen. Das

anfallende Spülwasser kann in die Tunnelentwässerung bzw. Abläufe eingeleitet werden.

2.4 Arbeitszeiten

Für den TTS werden zu Jahresbeginn die offiziellen Termine für die Nachtsperrzeiten

(21.00 bis 05.00 Uhr) bekannt gegeben. Der AN kann davon ausgehen, dass für die

Frühjahrs- und Herbstreinigung jeweils 4 Nächte zur Verfügung stehen. Bei der Planung

der Reinigung ist darauf zu achten, wie im Sperrzeitenplan die jeweiligen Tunnelröhren

nacheinander oder gleichzeitig gesperrt werden. Die Anmeldung des AN beim

Tunnelbetriebsdienst und der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) erfolgt durch den AG.

Für den ST Alex meldet der AN die Ausführungstermine 4 Wochen vorab an, um eine

verkehrsrechtliche Ersatzanordnung vom AG erhalten zu können. Der AN sollte davon

ausgehen, dass für die Frühjahrs- und Herbstreinigung jeweils 1 Nacht zur Verfügung

steht. Die Absperrmaßnahmen übernimmt der AG.

Es empfiehlt sich beide Objekte direkt nacheinander zu reinigen. Der AG berät zur

Abfolge.

  1. Angaben zur Ausführung

3.1 Arbeits- und Reinigungsmittel

Es dürfen keine Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an den Bauwerksteilen

verursachen oder Personen gefährden können. Alle erforderlichen Arbeitsmittel

(Maschinen und Geräte sowie persönliche Schutzausrüstung) stellt der AN.

Die verwendeten Reinigungsmittel müssen geeignet sein, Pflege und Werterhaltung des

zu reinigenden Bauwerksteils zu gewährleisten. Es sind nur Waschmittel zu verwenden,

die biologisch abbaubar sind.

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Der AN hat in den Rechnungen sämtliche Arbeits- und Reinigungsmittel zu benennen. Alle

dafür anfallenden Kosten sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses mit

einzukalkulieren.

3.2 Ablauf der Leistungserbringung

Der Leistungszeitraum beginnt im Frühjahr 2027 und endet im Herbst 2028. Leistungen

gelten, vorbehaltlich ggf. möglicher Nachfragen, als abgenommen, wenn pro Bauwerk und

Einsatz eine separate Mail spätestens 1 Tag nach dem Reinigungseinsatz mit

Nachweisfotos übermittelt ist. Der fotografische Nachweis besteht aus einer beispielhaften

digitalen Vorher – Nachher - Darstellung. Die Fotos im Format *.jpg müssen eine

Dateigröße von 500 bis 1000 KB haben, sie sind mit Geotag-Daten (Kamera mit GPS-

Funktion, Geotagging oder Geocoding oder Geo-Imaging) sowie Datum und Uhrzeit des

Aufnahmezeitpunkts (in den Dateieigenschaften) zu belegen. Diese Leistung ist im

Leistungsverzeichnis positioniert. Der AG behält sich vor den AN zu stichpunktartigen

Prüfungen vor Ort einzubestellen.

3.3 Beschädigungen und Unfälle

Schäden infolge der Reinigungsarbeiten sind dem AG unverzüglich zu melden; sie werden

ggf. vom AG auf Kosten des Verursachers beseitigt sofern der AN selbst keine

fachgerechte Schadensbeseitigung auf Grundlage eines entsprechenden Angebots

erbringen kann.

3.4 Angaben zur Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt pro Quartal. Die Rechnungen sind 2-fach vorzulegen. Die

angebotenen Einheitspreise gelten als abrechnungswürdig, wenn alle für die vertrags- und

fachgerechte Durchführung der Reinigungsarbeiten anfallenden Kosten für Personal,

Arbeitsmittel, Wasser, Strom, Entsorgung und ggf. zu gewährende Nachtzuschläge sowie

für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz einkalkuliert sind.

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  1. Ergänzende Vertragsbedingungen

4.1 Versicherungen

Versicherungsabschlüsse sind Sache des AN. Sie werden vom AG nicht vergütet. Der AN

ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung innerhalb von 3 Wochen nach

Auftragserteilung nachzuweisen. Die Selbstbeteiligung in Schadensfällen ist in jedem Fall

vom AN zu tragen. Der AN ist verpflichtet auch für die Bearbeitung von

Schadenersatzansprüchen Dritter, die ihn betreffen aber fälschlicherweise gegen das

Land Berlin erhoben worden sind, Sorge zu tragen. Die Deckungssummen für

Personenschäden müssen mindestens 500.000,- €, für Sachschäden mindestens

1.000.000,- €, für Abwasserschäden mindestens 50.000,- € und für Obhut- und

Bearbeitungsschäden mindestens 50.000,- € betragen.

5.2 Technische Vorschriften, Eignung

Auf die Einhaltung folgender Vorschriften sei im Besonderen hingewiesen:

  • Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung

  • Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung

  • Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung

  • PSA-Nutzungsverordnung für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

  • DIN EN 13549 (Sicherstellung einer umweltschonenden und verträglichen Reinigung…)

  • DGUV Regel 101-605, RAL-GZ 902

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