Teil A_Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen.pdf

Regelmäßige und bedarfsbezogene Kurier- und Transportfahrten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.smaby.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

hkk Krankenkasse

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Vergabeunterlagen

Teil A: Verfahrens- und Vergabebedingungen

– zum Verbleib beim Bieter bestimmt –

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 1 von 24

[Seite 2]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Inhaltsverzeichnis

I. Geltung der Allgemeinen Verfahrens- und Vergabebedingungen .............................. 4 II. Angaben zum Auftraggeber ...................................................................................... 4 III. Hintergründe und Gegenstand des Beschaffungsvorhabens .................................... 4

  1. Hintergründe des Beschaffungsvorhabens................................................................ 4
  2. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und Umfang der vertraglichen Leistungspflichten ..................................................................................................... 5 IV. Art des Vergabeverfahrens ....................................................................................... 5 V. Vorläufige Zeitplanung für das Vergabeverfahren ...................................................... 5 VI. Bereitstellung von Vergabeunterlagen ....................................................................... 6
  3. Übersicht über die Vergabeunterlagen ...................................................................... 6
  4. Elektronische Verfügbarkeit ...................................................................................... 7
  5. Registrierung bei eVergabeplattform zur Beteiligung am Vergabeverfahren ............. 7 VI. Vorgaben zur Kommunikation ................................................................................... 7
  6. Kontaktstelle des Auftraggebers ............................................................................... 7
  7. Fragen von Interessenten / Bietern und Antworten der Vergabestelle ....................... 8
  8. Kommunikationsverbot .............................................................................................. 9 VII. Vorgaben zur Einreichung des Angebots .................................................................. 9
  9. Einzureichende Unterlagen ....................................................................................... 9
  10. Frist zur Einreichung des Angebots (Angebotsfrist) ................................................. 10
  11. Zuschlags- und Bindefrist der Angebote ............................................................... 10 VIII. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer .............................. 10
  12. Bewerbung als Bietergemeinschaft ......................................................................... 10
  13. Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten ............................... 11 a) Vergabe von Unteraufträgen ................................................................................... 11 b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe) ............................................ 11 IX. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen ........... 12
  14. Mögliches Aufklärungsersuchen ............................................................................. 12
  15. Nachforderung von Unterlagen ............................................................................. 12 X. Wertungsmethode und Erteilung des Zuschlags ..................................................... 12
  16. Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ......................................... 12 a) Keine Ausschlussgründe (1. Prüfungsstufe) ............................................................ 13 b) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) .................. 13 c) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) ........... 15 d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (4. Prüfungsstufe) ................................ 15 aa) Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ......................................... 15
  17. Wertung der leistungsbezogenen Kriterien.............................................................. 16 a) Leistungskriterien und deren Gewichtung ............................................................... 16 b) Maßstab für die Punktevergabe bzgl. der leistungsbezogenen Kriterien ................. 19
  18. Wertung der preisbezogenen Kriterien .................................................................... 20

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 2 von 24

[Seite 3]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

  1. Erteilung des Zuschlags .......................................................................................... 21 XI. Sonstige Bestimmungen ......................................................................................... 21
  2. Rechtlicher Rahmen ............................................................................................... 21 a) Vergaberecht .......................................................................................................... 21 b) Spezifische Vorgaben ............................................................................................. 21 c) Vertragsrecht .......................................................................................................... 21 d) Allgemeine Geschäftsbedingungen ......................................................................... 22
  3. Verfahrens- und Vertragssprache ........................................................................... 22
  4. Pflicht zur Prüfung der Vergabeunterlagen.............................................................. 22
  5. Datenschutz und Vertraulichkeit ............................................................................. 22
  6. Verwendung von Begriffen ...................................................................................... 23
  7. Kostenersatz und Verbleib eingereichter Unterlagen .............................................. 23

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 3 von 24

[Seite 4]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

I. Geltung der Allgemeinen Verfahrens- und Vergabebedingungen

Das vorliegende Dokument „Teil A – Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen“ gilt übergreifend für das gesamte Vergabeverfahren und ergänzt die Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen.

II. Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen ist die

hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) vertreten durch den Vorstand Herrn Michael Lempe und Frau Jessica Probst Martinistraße 26 28195 Bremen Bundesrepublik Deutschland

Die Handelskrankenkasse (hkk) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die hkk ist bundesweit wählbar und gehört zum Verband der Ersatzkassen (vdek). Sie wurde 1904 in Bremen gegründet, fusionierte 2008 mit der IKK Weser-Ems und hat ihre Kun- denzahl seitdem auf aktuell mehr als einer Million Versicherte verdoppelt. Über 1.600 Mitarbeitende, davon mehr als 50 Auszubildende, betreuen 2026 ein Haushaltsvolumen von rund 5 Milliarden Euro.

Die hkk Krankenkasse wird im Folgenden auch „hkk“ oder „Auftraggeber“ genannt.

III. Hintergründe und Gegenstand des Beschaffungsvorhabens

  1. Hintergründe des Beschaffungsvorhabens

Der Auftraggeber benötigt einen Kurier- und Transportdienst, der die regelmäßigen täg- lichen Fahrten für den direkten Dokumenten- und Warenaustausch zwischen den Stand- orten des Auftraggebers in Bremen und Oldenburg sowie dem Standort des externen Dienstleisters in Hannover und weitere anlassbezogene Fahrten durchführt. Ziel der Be- schaffung ist die Sicherstellung eines zuverlässigen, termingerechten und datenschutz- konformen Dokumenten- und Warentransports zwischen den genannten Standorten so- wie anlassbezogen und bei Bedarf zu weiteren Adressen im Bundesgebiet. Die Leis- tungserbringung soll durch ein gleichermaßen leistungsfähiges wie verantwortungsbe- wusstes Unternehmen erfolgen, das die geforderten Dienstleistungen unter Einhaltung aller postalischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben zuver- lässig erbringt.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 4 von 24

[Seite 5]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

  1. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und Umfang der vertraglichen Leistungspflichten

Mit dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben wird ein Vertrag über die Bereitstel- lung und Durchführung regelmäßiger täglicher Kurierfahrten ausgeschrieben.

Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen zählen u.a.:

 Durchführung von zwei täglichen Kuriertouren (montags bis freitags) als Direktfahrten ohne Fremdzuladung zwischen den hkk-Standorten in Bremen (Martinistraße 26 und Hanna-Kunath-Straße 3), dem Standort in Oldenburg (Poststraße 1–3) sowie dem Standort des externen Dienstleisters ITSC GmbH in Hannover (Rotenburger Straße 24), jeweils innerhalb fest definierter Zeitfenster.

 Durchführung anlassbezogener Einzelfahrten zu Adressen in Bremen und angren- zenden Landkreisen sowie im Einzelfall bundesweit, insbesondere zu Wohnsitzen von Gremienmitgliedern, zu Aufsichtsbehörden (z. B. Bundesamt für Soziale Sicher- heit, Bonn) und zur fristwahrenden taggleichen Zustellung einzelner Briefsendungen innerhalb der vorgegebenen Zustellzeiten.

IV. Art des Vergabeverfahrens

Das gegenständliche Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs. 2 Satz 1 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 15 VgV als offenes Verfahren durchgeführt.

V. Vorläufige Zeitplanung für das Vergabeverfahren

Nach derzeitigem Stand ist seitens des Auftraggebers folgende vorläufige Arbeits- und Zeitplanung beabsichtigt.

Dazu im Einzelnen:

Versand des Bekanntmachungstextes zur Veröffentlichung im elektronischen Amts- blatt der Europäischen Union28. August 2026
Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote06. Oktober 2026
Prüfung und Wertung der AngeboteKW 42/43
ZuschlagsentscheidungKW 44
Vorabinformation nach § 134 Abs. 1 GWBKW 45

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 5 von 24

[Seite 6]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Erteilung des ZuschlagsKW 47
Leistungsaufnahme1. Januar 2027

Die vorstehenden Meilensteine dienen lediglich als erste und unverbindliche Anhalts- punkte zur besseren zeitlichen Planung beim Interessenten/Bewerber/Bieter. Im Laufe des Vergabeverfahrens können sich anlassbezogene Änderungen ergeben.

VI. Bereitstellung von Vergabeunterlagen

  1. Übersicht über die Vergabeunterlagen

Die von dem Auftraggeber elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus den folgenden Unterlagen.

Im Einzelnen:

 Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

 Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung

(Hinweis: zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot einzureichen)

 Teil C: Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)

o Anlage 1: Leistungsbeschreibung

o Anlage 2: Konzept zur Auftragsdurchführung

(Hinweis: zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot ausgefüllt ein- zureichen)

o Anlage 3: Preisblatt

(Hinweis: zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot ausgefüllt ein- zureichen)

o Anlage 4: Liste der einzusetzenden Kurierfahrer(innen)

(Hinweis: zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot ausgefüllt ein- zureichen)

o Anlage 5: Vereinbarung nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO

(Hinweis: vom Bieter mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen)

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 6 von 24

[Seite 7]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Sofern es zur Fortschreibung der Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens kommt, wird die jeweils aktuelle Fassung des betreffenden Dokuments unter Angabe der Version und des Bearbeitungsdatums über die eVergabeplattform elektronisch zur Ver- fügung gestellt und die registrierten Interessenten/Bewerber/Bieter darüber informiert.

Interessenten/Bewerber/Bieter, die nicht von der freiwilligen Registrierung auf der eVer- gabeplattform Gebrauch gemacht haben, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich in regelmäßigen Abständen in eigener Verantwortung auf der eVergabeplattform darüber zu informieren haben, ob gegebenenfalls neue Versionen der Vergabeunterla- gen, der Erfassungsliste mit Bewerber- bzw. Bieterfragen und Antworten des Auftragge- bers sowie sonstige aktualisierten Informationen zum Vergabeverfahren verfügbar sind. Dies gilt auch für registrierte Interessenten/Bewerber/Bieter, die im Falle neuer Doku- mentenversionen eine Nachricht über die eVergabeplattform erhalten.

Soweit im Laufe des Vergabeverfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Ange- botsfrist neue Fassungen von Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind Bewerber bzw. Bieter dafür verantwortlich, diese aktuellen Fassungen als Grundlage für die Einreichung eines Teilnahmeantrags bzw. die Angebotsabgabe heran- zuziehen.

  1. Elektronische Verfügbarkeit

Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar von der eVergabeplatt- form unter dem im Bekanntmachungstext angegebenen Direktlink abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

  1. Registrierung bei eVergabeplattform zur Beteiligung am Vergabeverfahren

Eine Registrierung der Interessenten zum Abrufen der Vergabeunterlagen ist nicht erfor- derlich. Auf die Notwendigkeit einer Registrierung über die eVergabeplattform zur Betei- ligung am Vergabeverfahren als Bewerber bzw. Bieter aufgrund der Vorgabe einer elekt- ronischen Kommunikation gemäß § 9 Abs. 1 VgV und einer elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 10 VgV wird aus- drücklich hingewiesen.

VI. Vorgaben zur Kommunikation

  1. Kontaktstelle des Auftraggebers

Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabever- fahren erfolgt über die vom Auftraggeber festgelegte folgende Kontaktstelle.

Diese lautet:

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 7 von 24

[Seite 8]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

spectrumK GmbH Otto-Ostrowski-Straße 5 10249 Berlin

Die Kontaktstelle wird sich für die Kommunikation mit Interessenten/Bewerbern/Bietern nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 VgV ausschließlich der eVergabeplattform bedienen. Mit Bewerbern bzw. Bietern kann die Kontaktstelle zum Nachweis des Zugangs von Doku- menten sofern erforderlich ergänzend dazu per Telefax kommunizieren.

Der Interessent/Bewerber/Bieter hat sicherzustellen, dass seine Kontaktdaten aktuell sind und regelmäßig hinsichtlich eingehender Informationen zum gegenständlichen Vergabeverfahren geprüft werden. Verzögerungen durch Nichterreichbarkeit oder ver- späteten Abruf unter diesen Adressen gehen zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters.

  1. Fragen von Interessenten / Bietern und Antworten der Vergabestelle

Alle mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehenden Fragen sind ausschließ- lich über die Nachrichtenfunktion der eVergabeplattform an die Kontaktstelle des Auf- traggebers zu richten. Dabei ist jeweils die Stelle der Vergabeunterlagen zu bezeichnen, auf die sich die Frage bezieht. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beantwortet.

Der Auftraggeber wird alle Fragen sowie die Antworten/Erläuterungen der Interessenten/ Bieter in einer Erfassungsliste auf der eVergabeplattform frei zugänglich veröffentlichen. Die Identität des Fragestellers wird nicht offenbart. Soweit die Fragen für den Auftragge- ber erkennbar auf die Identität des Fragestellers schließen lässt, werden die Fragen vor Weiterleitung anonymisiert. Sofern es bei der/den Fragestellung/en um Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse handelt, hat der Interessent/ Bieter dies ausdrücklich zu kennzeich- nen. In diesem Fall erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 VgV keine Veröffentlichung der Frage/en und der dazugehörigen Antwort/en für die übrigen Interessenten/ Bieter.

Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen erfolgt nicht an solche Bewerber bzw. Bieter, die erklärt haben, von der Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. Angebots im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens Abstand zu nehmen, die nicht fristgerecht ein Angebot abgegeben haben oder die auf andere Weise aus dem Verga- beverfahren ausgeschieden sind.

Bieterfragen müssen bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der festgelegten Be- werbungs- bzw. Angebotsfrist eingereicht werden, damit der Auftraggeber diese ord- nungsgemäß prüfen und beantworten kann.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 8 von 24

[Seite 9]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

  1. Kommunikationsverbot

Anderweitige Arten der Kontaktaufnahme durch Interessenten/Bewerber/Bieter insbe- sondere mit den bei dem Auftraggeber verantwortlichen Personen, wie etwa der Verwal- tungs- und Einkaufsleitung oder in den Fachabteilungen des Auftraggebers oder der (in)direkten Einflussnahme auf den Auftraggeber, sind unzulässig und führen nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB zur Nichtberücksichtigung bzw. zum Ausschluss des Bewerbers bzw. Bieters aus dem weiteren Vergabeverfahren.

Teilnahmeanträge von Bewerbern bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammen- hang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB beteiligen, werden ausgeschlossen. Auch sonstige unzulässige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren zwischen Bewerbern bzw. Bietern kann zum Ausschluss führen.

VII. Vorgaben zur Einreichung des Angebots

  1. Einzureichende Unterlagen

Als Angebot sind von dem Bieter die vollständig ausgefüllten Formblätter der Vergabe- unterlagen, nämlich

 Teil B: Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung

 Teil C: Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen)

o Anlage 2: Konzept zur Auftragsdurchführung

o Anlage 3: Preisblatt

o Anlage 4: Liste der einzusetzenden Kurierfahrer(innen)

o Anlage 5: Vereinbarung nach Maßgabe von Art 28 DSGVO

als elektronische Fassung im PDF-Format (textrecherchetaugliches Dokument) bzw. als Excel-Datei per elektronischem Upload auf die eVergabeplattfom einzureichen.

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Angebot müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Angebote, die den vorstehenden Anforderungen nicht ent- sprechen, werden nicht berücksichtigt.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 9 von 24

[Seite 10]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Weitere Formen der Einreichung, z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax, sind nicht vor- gesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend.

Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der im Anschreiben zur Aufforderung der Angebotsabgabe benannten Angebots- frist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Upload obliegt ausschließlich dem Verantwor- tungsbereich der Bieter. Bei technischen Problemen ist die technische Hotline des An- bieters der eVergabeplattform zu kontaktieren, die dort auf der Website genannt ist.

Die Bieter sind verpflichtet, ihre Eintragungen möglichst elektronisch in den vorgesehe- nen hellgrau unterlegten Feldern zu machen. Die vorgegebenen Felder können hierbei durch Ausfüllen erweitert werden.

Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte fügen Sie zusätzlich zu den geforder- ten Erklärungen und Nachweise hinaus keine Unternehmensprospekte, sonstige Nach- weise (Handelsregisterauszug, Bankbestätigung etc.) oder Erklärungen bei, soweit diese nicht angefordert wurden.

  1. Frist zur Einreichung des Angebots (Angebotsfrist)

Die Frist zur Einreichung des Angebots endet am

Dienstag, den 06. Oktober 2026 um 12:00 Uhr.

Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen und werden nicht berücksichtigt.

  1. Zuschlags- und Bindefrist der Angebote

Die Bieter halten sich bis zum Ablauf von drei Monaten ab dem Ende der Angebotsfrist an ihre Angebote gebunden (Zuschlags- und Bindefrist).

VIII. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer

  1. Bewerbung als Bietergemeinschaft

Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftser- klärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung ge- mäß § 43 Abs. 3 VgV gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 10 von 24

[Seite 11]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, eigenen vollständig ausgefüllten und mit einer Erklärung in Textform i.S.d. § 126b BGB versehe- nen Teil B der Vergabeunterlagen („Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eig- nung“) einreichen. Die Bietergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Versand der Un- terlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmächtigte Mitglied erfolgt.

Im Zuge der Eignungsprüfung und -wertung werden die Mitglieder der Bietergemein- schaft insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge zur Sicherstellung des erfor- derlichen Maßes der Leistungsfähigkeit beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschluss- gründe gemäß §§ 123 und 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bietergemein- schaft einzeln nachweisen.

  1. Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten

Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV bzw. Dritte gemäß § 47 VgV einzubinden, so muss dies bereits im in Teil B der Vergabeunterlagen („Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung“) erklärt wer- den. Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Dritten ist dann hinsichtlich des Erfordernisses der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und dem Eignungsnachweis wie folgt zu differenzieren.

Im Einzelnen:

a) Vergabe von Unteraufträgen

Die Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens – siehe Teil B („Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung“), dort Ziffer VI. – muss mit dem Angebot vorgelegt werden bzw. sofern dies ausnahmsweise nicht möglich ist entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachgereicht werden. In diesem Fall sind – sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsteile erbringt – die Nachweise der Eignung des Unterauftragnehmers grundsätzlich ebenfalls bereits mit dem Angebot einzureichen bzw. spätestens im Rahmen des gesonderten Auftraggeberverlangens nachzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst.

b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe)

Sofern es sich nicht lediglich um eine Unterauftragsvergabe handelt, sondern der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zudem auf die Eignung des vorgesehenen Unterneh- mens als sonstiger Dritter im Sinne von §§ 36 Abs. 1 Satz 3, 47 VgV berufen möchte, muss die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / Dritten (siehe Ziffer VI. in Teil B der Vergabeunterlagen („Angaben und Erklärungen zum Nachweis der Eignung“) zwingend bereits mit dem Angebot eingereicht werden, da die Angaben im Rahmen der

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 11 von 24

[Seite 12]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Eignungsprüfung erforderlich sind. In diesem Fall sind die Nachweise der Eignung des Dritten, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beziehen möchte, unmittelbar mit dem Angebot einzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bieter bzw. Bietergemeinschaft selbst.

IX. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen

  1. Mögliches Aufklärungsersuchen

Der Auftraggeber kann eine Aufklärung des Inhalts des Angebots durchführen. Dies gilt insbesondere bei Anzeichen für ein ungewöhnlich niedriges Angebot gemäß § 60 VgV. Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung.

  1. Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige leis- tungsbezogene Unterlagen nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollstän- digung besteht nicht.

Unterlagen, die der Auftraggeber nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die er Ge- legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem vom Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterla- gen nicht innerhalb des vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

X. Wertungsmethode und Erteilung des Zuschlags

  1. Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zudem wird der Zuschlag gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dar- gestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber.

Im Einzelnen:

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 12 von 24

[Seite 13]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

a) Keine Ausschlussgründe (1. Prüfungsstufe)

Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Angebote der einzelnen Bieter bzw. Bietergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bieter bzw. die Bietergemein- schaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnah- men angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.

b) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe)

Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Angebote der einzelnen Bieter bzw. Bietergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungs- stufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

Solche Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen ausdrücklich als „Mindestanforde- rung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

Zu den Mindestanforderungen im Einzelnen:

aa) Nachweis einer Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV über eine gültige Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung für Personen- schäden und sonstige Schäden (Sach- und sonstige Vermögensschäden) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer verfügen. Hierzu ist auf Anforderung des Auftraggebers ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigungs- schreiben des Versicherungsgebers) – nicht älter als 12 Monate – einzureichen.

Die Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung muss die nachfolgenden Anforde- rungen erfüllen (Mindestanforderungen):

(1) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 1 Mio. bei einer 2-fachen Maximie- rung für Sach- und sonstige Vermögensschäden betragen

(2) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 3 Mio. bei einer 2-fachen Maximie- rung für Personenschäden betragen

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 13 von 24

[Seite 14]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

(3) für das Abhandenkommen von übergebenem Kurier-/Transportgut sowie etwaigen Transportschäden min. EUR 300.000,00 (in Worten: dreihunderttausend)

(4) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung eine Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen.

Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanfor- derungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versiche- rungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet.

bb) Nachweis von leistungsspezifischen Anforderungen (Referenzen)

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungs- spezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Kom- plexität des Auftrags vergleichbar sind.

Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Re- ferenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):

 Erbringung von werktäglichen (Mo.-Fr.) Kurierfahrten zwischen mindestens 2 Standorten des Referenzauftraggebers mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 100 Fahrten pro Jahr,

Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss die Erbringung von kurzfristigen Einzelfahrten (Bedarfsfahrten) mit taggleicher Zustellung bundesweit (Mindestanforde- rung) umfassen.

Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss als Referenzauftraggeber einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder Sektorenauftraggeber gemäß § 100 GWB (Mindestanforderungen) umfassen.

Die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum vom 31. Juli 2022 bis einschließlich 01. August 2026 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleich- behandlung nicht gewertet.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 14 von 24

[Seite 15]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

c) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe)

Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Angebote der einzelnen Bieter bzw. Bietergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Leistungsgegenstand.

Bei diesem Wertungsvorgang werden die Referenzen in Anlehnung an die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entschei- dungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt. Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bieter über besser vergleichbare, das heißt nach der Auf- gabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem in Rede stehenden Auftrag lie- gende Referenzen verfügt. Dabei kann auch die Qualität der Leistung nach (vom Auf- traggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergan- genheit von Bedeutung sein.

d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (4. Prüfungsstufe)

aa) Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

GWB i.V.m. § 58 Abs. 2 VgV nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden durch den Auftraggeber auch qualitative bzw. leistungsbezogene Kriterien bewertet.

Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der sog. einfachen Richt- wertmethode (vgl. UfAB 2018 des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des In- nern in der Version vom April 2018).

Für die Wertung werden

 die in den leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erzielten Wertungspunkte sowie

 der anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Gesamtpreis (brutto)

herangezogen.

Zum Wertungsvorgang im Einzelnen:

(1) Die festgelegten leistungsbezogene Kriterien werden anhand der Angaben der Bieter im Konzept zur Auftragsdurchführung als Anlage 2 des Vertrags Teil C („Angebotsunterla- gen (Vertrag nebst Anlagen)“) und nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnoten- systems unter Berücksichtigung der Zielerreichungsgrade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 15 von 24

[Seite 16]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte vergeben. Die im jeweiligen Leis- tungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewich- tungsfaktor multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamt- punktwert = L).

(2) Die festgelegten preisbezogenen Kriterien werden anhand der Angaben der Bieter im Preisblatt von Anlage 3 des Vertrags in Teil C („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst An- lagen)“) in EUR erfasst. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden Umsatz- bzw. Versicherungssteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festle- gungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung er- rechnet (Vergleichsgesamtpreis = P).

(3) Der gewichtete Gesamtpunktwert (L) wird durch den ermittelten Vergleichsgesamtpreis (P) geteilt, daraus ergibt sich die Kennzahl des Preis- / Leistungsverhältnisses (Zu- schlagswert = Z), die zur besseren Darstellung mit einem Skalierungsfaktor von 1000 multipliziert wird. Der Zuschlagswert (Z) wird auf vier Nachkommstellen gerundet.

Daraus ergibt sich folgende Formel:

𝐿 (𝑔𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒𝑡𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑤𝑒𝑟𝑡) 𝑍 (𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑙𝑎𝑔𝑠𝑤𝑒𝑟𝑡)= ( )∗1000 𝑃 (𝑉𝑒𝑟𝑔𝑙𝑒𝑖𝑐ℎ𝑠𝑔𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠)

(4) Das Angebot mit dem höchsten Zuschlagswert (Z) erhält den Zuschlag. Sofern Angebote denselben Zuschlagswert (Z) erreichen sollten, gelten für die Ermittlung des wirtschaft- lichsten Angebots die nachfolgenden Leitlinien.

Im Einzelnen:

 Haben zwei oder mehrere Angebote den höchsten Zuschlagswert (Z) erzielt, ge- winnt von diesen Angeboten dasjenige Angebot, das die höchste Wertung beim gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien erzielt hat.

 Sofern auch bezogen auf den gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien dann noch Angebote denselben Punktwert erzielt ha- ben, entscheidet der Auftraggeber auf Grundlage eines Losentscheids zwischen den gleichauf liegenden Angeboten.

  1. Wertung der leistungsbezogenen Kriterien

a) Leistungskriterien und deren Gewichtung

Die Wertung der nachfolgenden leistungsbezogenen Kriterien und deren Gewichtung er- folgt auf Grundlage der Angaben der Bieter nach Maßgabe der folgenden Festlegungen:

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 16 von 24

[Seite 17]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Nr.BewertungskriteriumPunkteGewichtung
Konzept zur Auftragsdurchführung Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer und personeller Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorga- ben konkret umsetzen wird.
1.1Einhaltung Zustellzeiten Der Bieter hat darzulegen, mit welchen organisatori- schen und operativen Maßnahmen er sicherstellt, dass  die täglichen Festtouren (Tour 1 und Tour 2) innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster zzgl. der Pufferzeit von +/- 15 Minuten abgewickelt werden,  Bedarfsfahrten bei Auftragserteilung bis 12:00 Uhr taggleich, bei späterer Beauftra- gung bis 15:00 Uhr des Folgetages bundes- weit zugestellt werden. Darzustellen sind dabei insbesondere Routenplanung und -optimierung, Umgang mit verkehrsbedingten Verzögerungen, Eskalationsprozesse bei absehbarer Nichteinhaltung sowie Maßnahmen bei Betriebsstö- rungen (z. B. Fahrzeugausfall).1 bis 630 %
1.2Personaleinsatz / Überprüfung der Mitarbeiter1 bis 625 %
Der Bieter hat darzulegen, wie der Personaleinsatz und die kontinuierliche Überprüfung er Mitarbeiter si- chergestellt wird und dabei insbesondere folgende Aspekte darzulegen,  Vorhaltung ausreichend personeller Kapazitä- ten zur Durchführung der Festtouren sowie der anlassbezogenen Einzelfahrten  Sicherstellung der Kontinuität über die ge- samte Vertragslaufzeit insbesondere unter

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 17 von 24

[Seite 18]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Nr.BewertungskriteriumPunkteGewichtung
Berücksichtigung von Vertretungsplanung bei Krankheit/Urlaub  Beschreibung der regelmäßigen Überprüfung von Fahrerlaubnissen der Mitarbeitenden etc.
1.3Transport und Lagerung1 bis 620%
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen er sicherstellt, dass  kein Zugriff Dritter auf das Transportgut (ver- schlossene Pilotenkoffer, Postschwingen, ge- legentlich elektronische Geräte) erfolgt und keine Einsicht von außen in den Transport- raum möglich ist  die Ladungssicherung gemäß den einschlägi- gen Vorschriften (StVO, StVZO, VDI 2700 ff.) gewährleistet ist  bei ggf. erforderlicher Übernachtlagerung (Be- darfsfahrten mit Zustellung am Folgetag) eine verschlossene, vor Beschädigung und Fremd- zugriff gesicherte Aufbewahrung erfolgt
1.4Einhaltung datenschutzrechtliche Vorgaben1 bis 615%
Der Bieter hat darzulegen, wie er die Einhaltung da- tenschutzrechtlicher Anforderungen im operativen Betrieb sicherstellt. Darzustellen sind:  Schulungsmaßnahmen, Kontrollmechanis- men bei Einsatz von Mitarbeitern und Subun- ternehmen  die Handhabung datenschutzrelevanter Vor- fälle (Meldewege, Dokumentation)
1.5Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Planung/Durchführung der Kurierfahrten1 bis 610 %

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 18 von 24

[Seite 19]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Nr.BewertungskriteriumPunkteGewichtung
Der Bieter beschreibt die Maßnahmen zur Sicherstel- lung einer ökologischen Nachhaltigkeit bei der Durch- führung der regelmäßigen sowie der anlassbezoge- nen Kurierfahrten insbesondere unter Beachtung fol- gender Aspekte:  Emissionsarmer oder emissionsfreier Fahr- zeugeinsatz (Elektrifizierungsgrad der Fahr- zeugflotte, E-Fahrzeuge/Plug-in-Hybrid)  Einsatz sonstiger nachhaltiger Transportmittel insbesondere bei innerstädtischen Touren (Kurzstrecke)  Erfüllung der Umweltanforderungen (z.B. Um- weltzertifizierungen, Blauer Engel etc.

Summe: 600 100 %

Die im jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert. Insgesamt können 600 Punkte erreicht wer- den. Die Summe der erzielten Bewertungspunkte in den konzeptionellen Leistungskrite- rien wird sodann in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L).

b) Maßstab für die Punktevergabe bzgl. der leistungsbezogenen Kriterien

Das Konzept wird nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Be- rücksichtigung der Zielerreichungsgrade mit Bewertungspunkten von 1 (= schlechteste erreichbare Punktzahl) bis 6 (= beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden aus- schließlich ganzzahlige Punktwerte vergeben.

Das Konzept darf nicht mehr als 8 DIN A4-Seiten in Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt, Zeilenabstand von mindestens 1,15 Zeilen sowie Seitenränder von mindestens 2 cm inkl. etwaiger Bilder, Grafiken oder Anlagen umfassen. Sofern Ausführungen zwar den Formatierungsvorgaben entsprechen, aber die Seitenbegrenzung überschreiten, er- folgt eine Berücksichtigung der Ausführungen ausschließlich inklusive der 8. DIN A4- Seite. Sofern die Ausführungen nicht den Formatierungsvorgaben entsprechen, wird der Auftraggeber seinerseits die Formatierung gemäß den Anforderungen vornehmen, um eine Vergleichbarkeit der Konzepte der Bieter sicherzustellen.

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 19 von 24

[Seite 20]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Die Punkte werden nach folgenden Leitlinien ermittelt:

1 Punkt: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plau- sibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgege- benen Leistungssolls schließen lassen.

2 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvoll- ziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Um- setzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebe- nen Leistungssolls schließen lassen.

3 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausrei- chende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.

4 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.

5 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jewei- ligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen.

6 Punkte: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar er- scheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungs- solls schließen lassen.

  1. Wertung der preisbezogenen Kriterien

Ausgehend von den Angaben der Bieter in Anlage 3 (Preisblatt) des Teils C der Verga- beunterlagen („Angebotsunterlagen (Vertrag nebst Anlagen“)“ wird anhand von einmali-

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 20 von 24

[Seite 21]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

gen und laufenden Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich der opti- onalen Leistungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) errechnet. Der errechnete Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) wird entsprechend der Festlegungen in Anlage 3 Preisblatt des Teil C der Vergabeunterlagen gewichtet und sodann in die Wertung einge- stellt.

  1. Erteilung des Zuschlags

Der Auftraggeber erteilt demjenigen Bieter nach Maßgabe von § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV den Zuschlag, dessen Angebot anhand der bekannt gemachten Zuschlagskri- terien und deren Gewichtung das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist. Nach Ermitt- lung des Bestbieters unter Berücksichtigung des höchsten Zuschlagswerts (Z) erfolgt eine Befassung der zuständigen Gremien mit dem Vergabevorschlag.

Im Anschluss der Entscheidung durch die zuständigen Gremien und im Falle einer posi- tiven Beschlussfassung erfolgt die schriftliche Vorabinformation nach Maßgabe von § 134 Abs. 1 GWB an die nicht berücksichtigten Bieter unter Angabe des Zeitpunkts der frühestens beabsichtigen Zuschlagserteilung. Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Wartefrist wird dann der Zuschlag an den Bestbieter erteilt.

XI. Sonstige Bestimmungen

  1. Rechtlicher Rahmen

Für die Durchführung des Vergabeverfahrens gilt nachfolgender rechtlicher Rahmen. So- weit der Auftraggeber rechtliche Regelungen anwendet, zu deren Anwendung er nicht verpflichtet ist, erfolgt dies freiwillig und ohne Selbstverpflichtung für das Vorgehen und die Rechte der Beteiligten im weiteren Vergabeverfahren.

a) Vergaberecht

Es finden die gesetzlichen Regelungen wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Anwendung.

b) Spezifische Vorgaben

Im Übrigen gelten die für den Auftraggeber einschlägigen Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV) sowie die Regelungen des SGB V in der jeweils geltenden Fassung.

c) Vertragsrecht

Neben den vertraglichen Bestimmungen im Vertrag gelten die einschlägigen gesetzli- chen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 21 von 24

[Seite 22]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

d) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsbedingungen der Bieter sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des Angebotes werden. Es ist daher nicht zulässig, dass vom Bieter eigene AGB bzw. sonstige Vertragsbedingungen wie z.B. Wartungs- und Servicebedingungen dem Angebot beigefügt werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 18. Juni 2019 unter dem Aktenzeichen X ZR 86/17 verwiesen.

  1. Verfahrens- und Vertragssprache

Die Sprache für das Vergabeverfahren ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen dem Auftraggeber und den Interessenten/Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich in deut- scher Sprache. Auch der Vertrag, dessen Anlagen und die spätere Abwicklung des Ver- trages im Falle einer Beauftragung erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Pflicht zur Prüfung der Vergabeunterlagen

Die Interessenten/Bewerber/Bieter müssen nach Erhalt der Vergabeunterlagen durch Download unverzüglich deren Vollständigkeit prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unter- lagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarhei- ten, Lücken oder Widersprüche, die Einfluss auf die Erstellung die Angebotslegung ha- ben können, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich und ausschließlich für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestimmt. Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Ei- gentum des Auftraggebers. Die Interessenten/Bewerber/Bieter sind zur vertraulichen Be- handlung aller im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informati- onen verpflichtet, haben diese gegen unbefugten Zugriff zu sichern und die von ihnen mit den Unterlagen befassten Personen entsprechend zu verpflichten.

Eine anderweitige Verwendung z.B. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröf- fentlichung dieser Unterlagen – auch auszugsweise – oder anderer Informationen aus diesem Verfahren ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragge- bers ist untersagt und kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren führen. Dies gilt auch für Antworten/Erläuterungen des Auftraggebers auf Fragen von Interes- senten/Bewerbern/Bietern.

Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers ist nur gestattet, soweit dies zur Einbindung von Kooperationspartnern im Rahmen einer

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 22 von 24

[Seite 23]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer und/oder zur Berufung auf Dritte hinsicht- lich der Eignung erforderlich ist. In diesem Fall hat der Interessent/Bewerber/Bieter dafür zu sorgen, dass die Vertraulichkeit der Unterlagen sichergestellt ist.

Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen von dem Interessen- ten/Bewerber/Bieter zu vernichten und zu löschen. Auch nach Beendigung des Verfah- rens haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewordenen pro- jektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren.

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter grundsätzlich damit einverstan- den, dass im Falle der (beabsichtigten) Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und ggf. bestimmte Preisangaben Dritten bekannt gegeben werden. Sofern Gründe gel- tend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auf- traggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Personen, die von dem Auftraggeber zur Verhandlung und Entscheidung eingesetzt werden, zur Kenntnis genommen und ver- arbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der abzuschließenden Verträge. Der Bieter ist daher verpflichtet, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter vor Abgabe seines Angebots einzuholen.

  1. Verwendung von Begriffen

Die Verwendung der männlichen Form (z. B. „Mitarbeiter", „Projektleiter" etc.) ohne gleichzeitige Verwendung der weiblichen (z. B. „Mitarbeiterin", „Projektleiterin" etc.) bzw. diversen Form in den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren dient lediglich der Verein- fachung und der besseren Lesbarkeit des Dokuments. Mit der Verwendung der männli- chen Form ist immer gleichzeitig auch die weibliche bzw. diverse Form gemeint (und umgekehrt), sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vermerkt ist.

„Bieter“ sind alle Unternehmen, die sich an diesem Vergabeverfahren durch Abgabe ei- nes Angebots beteiligen.

Der Begriff „Bieter“ umfasst neben einzelnen Unternehmen grundsätzlich auch Bieterge- meinschaften. Bietergemeinschaften werden nur gesondert erwähnt, sofern an diese an- dere Anforderungen gestellt werden als an Einzelbieter oder diese Bezeichnung dem Verständnis dient.

  1. Kostenersatz und Verbleib eingereichter Unterlagen

Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen verbleiben zu Zwe- cken der Verfahrensdokumentation beim Auftraggeber und werden nicht an die Bieter

Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 23 von 24

[Seite 24]

Ausschreibung über Kurier- und Transportfahrten für die hkk Krankenkasse

Teil A: Allgemeine Verfahrens- und Vergabebedingungen

zurückgesandt. Ein Ersatz für Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren wird nicht gewährt.


Version 1.0 vom 24.08.2026 Seite 24 von 24

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung