Mindestanforderungen
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 |
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| Mindestanforderungen an die Leistung: Nichterfüllung nur eines der gestellten Kriterien führt zum Ausschluss des Angebots. | |||||||||
| Name des Bieters: | |||||||||
| Lfd. Nr. | Mindestanforderung | Erfüllung | Anmerkungen des Bieters | ||||||
| A1 Standortbezogenes Gerätekonzept und Gerätefuhrpark | |||||||||
| A1.2 | Der Bieter bestätigt, dass der bereitgestellte Gerätefuhrpark während der Vertragslaufzeit auf Anforderung der AG angepasst wird, wenn die tatsächlichen Befundmengen oder die erforderliche (Mess-) Kapazität an einem Standort über drei zusammenhängende Kalendermonate um mehr als 20 % von der kalkulatorischen Grundlage abweichen. | Bitte auswählen | |||||||
| A1.3 | Zusätzliche Analytikgeräte sind auf Anforderung der AG innerhalb von 30 Kalendertagen bereitzustellen, aufzustellen, in Betrieb zu nehmen und in die Leistungserbringung einzubinden. | Bitte auswählen | |||||||
| A1.4 | Auf Anforderung der AG nimmt der AN eine bedarfsorientierte Umsetzung oder einen bedarfsorientierten Abbau einzelner Analytikgeräte vor, wenn der Gerätefuhrpark aufgrund geänderten Probenaufkommens nicht mehr bedarfsgerecht ist. | Bitte auswählen | |||||||
| B1 Gerät und System | |||||||||
| B1.1 | Das angebotene System muss als kompaktes Tischgerät für den dezentralen Einsatz im Routinebetrieb geeignet sein. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.2 | Das angebotene System muss für den 24/7-Routinebetrieb von LB und LBS geeignet sein. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.3 | Das angebotene System muss geräuscharm arbeiten und für den Einsatz in Laborarbeitsbereichen geeignet sein. | Bitte auswählen | f | ||||||
| B1.4 | Das angebotene System muss mittels eines hochauflösenden Touchdisplays und über eine übersichtliche Menüführung einfach und intuitiv bedienbar sein. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.5 | Die Probenbearbeitung erfolgt weitestgehend automatisiert - vgl. Ziffer 3.1 Punkt 4 der Leistungsbeschreibung. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.6 | Die im Routinebetrieb durch Mitarbeitende der AG regelmäßig auszuführenden Tätigkeiten sind auf einfache Bedien-, Reinigungs- und Routinehandlungen beschränkt. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.7 | Im Routinebetrieb dürfen keine regelmäßigen täglichen, wöchentlichen oder monatlichen anwenderseitigen Wartungsmaßnahmen erforderlich sein, bei denen Gerätebauteile, Dichtungen, O-Ringe, Schläuche, Filter, Ventile, Sensoren oder vergleichbare Komponenten durch Mitarbeitende der AG zu wechseln, zu justieren oder technisch zu bearbeiten sind. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.8 | Alle über einfache Anwenderhandlungen hinausgehenden Wartungs-, Instandhaltungs-, Austausch- und Servicearbeiten werden vollständig durch den AN erbracht. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.9 | Die gesamte Zeit für Probenbearbeitung und Testung beträgt höchstens 90 Minuten. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.10 | Das angebotene System muss eine Auswertung sowie eine Übertragung der Ct-Werte an das LIS/Middleware sicherstellen. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.11 | Das angebotene System erfüllt vollumfänglich und uneingeschränkt den Betrieb im vorgeschriebenen Betriebstemperaturbereich von 18 °C bis 30 °C. Der AN verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsausführungsphase eigenverantwortlich für eine geeignete Gerätekühlung oder -erwärmung Sorge zu tragen, sollte das angebotene System die Anforderungen bezüglich des spezifizierten Umgebungstemperaturbereichs im Regelfall nicht selbstständig erfüllen können. | Bitte auswählen | |||||||
| B1.12 | Das angebotene System ist uneingeschränkt bei einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen mindestens 20 % und bis zu 80 % (jeweils nicht-kondensierend) herstellerseitig freigegeben und betriebsfähig. | Bitte auswählen | |||||||
| C1 Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren und Verbrauchsmaterialien | |||||||||
| C1.1 | Die Reagenzien sind CE-/IVD-gekennzeichnet sein. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.2 | Eine barcodierte Reagenzverwaltung ist möglich. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.3 | Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren, Verbrauchsmaterialien und sonstige haltbarkeitsrelevante Materialien weisen bei Anlieferung eine Mindesthaltbarkeit von sechs (6) Monaten auf. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.4 | Qualitätskontrollen und Kalibratoren sind im Lieferumfang ohne zusätzliche Kosten enthalten sein. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.5 | Reagenzien sind gebrauchsfertig sein. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.6 | Chargenwechsel bei Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren und sonstigen haltbarkeits- oder chargenrelevanten Materialien sind auf das für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderliche Maß zu beschränken. Chargenwechsel sind für LB und LBS nachvollziehbar zu dokumentieren. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.7 | Mögliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit sind stets eindeutig und klar erkenntlich gekennzeichnet und ausgewiesen. | Bitte auswählen | |||||||
| C1.8 | Lieferungen erfolgen Montag bis Freitag. Bestellungen Montag bis Donnerstag bis 12:00 Uhr sind am folgenden Werktag zu liefern, Bestellungen Montag bis Donnerstag nach 12:00 Uhr spätestens am übernächsten Werktag und Freitagsbestellungen spätestens am folgenden Montag bzw. nächsten Werktag. | Bitte auswählen | |||||||
| D1 Testung und Probenmaterialien | |||||||||
| D1.1 | Die Personalbindung für die Präanalytik ist auf wenige Minuten beschränkt sein und kommt ohne zusätzlich notwendige Geräte/Systeme aus. | Bitte auswählen | |||||||
| D1.2 | Die Testdurchführung muss einfach und für den Routinebetrieb geeignet sein. | Bitte auswählen | |||||||
| D1.3 | Das System muss für die im Routinebetrieb der AG eingesetzten respiratorischen Probenmaterialien, Puffer und Abnahmesysteme geeignet sein. Mindestens müssen hierbei Entnahme- und Transportsysteme bestehend aus einem beflockten Nylon-Tupfer mit vorgelegtem nicht-inaktivierenden Transportmedium (kurz: VTM-Tupfer) ohne aufwändige Präanalytik bearbeitbar sein. | Bitte auswählen | |||||||
| D1.4 | Das System muss die Analytik von Influenza A, Influenza B, RSV und SARS-CoV/SARS-CoV-2 als respiratorisches 4-fach-Panel ermöglichen. | Bitte auswählen | |||||||
| E1 Labor-EDV, Schnittstellen, Software und Änderungen | |||||||||
| E1.1 | Der AN muss die für den Betrieb des angebotenen Systems erforderliche Anbindung an die Labor-EDV der AG leisten. Soweit für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlich, umfasst dies auch die Anbindung an Drucker und/oder Middleware. | Bitte auswählen | |||||||
| E1.3 | Änderungen an Reagenzien, Qualitätskontrollen, Kalibratoren, Verbrauchsmaterialien, Kleinstmaterialien, Analytikgeräten, Gerätekomponenten, Softwarebestandteilen, Schnittstellen, Middleware-Anbindungen oder sonstigen Systembestandteilen sind grundsätzlich mindestens sechs (6) Monate vor geplanter Umstellung in Textform anzuzeigen. | Bitte auswählen | |||||||
| E1.4 | Zwingende regulatorische oder zwingende IT-sicherheitsbezogene Änderungen sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, nachvollziehbar zu begründen und mit den AG abzustimmen. | Bitte auswählen | |||||||
| E1.5 | Eine Umstellung auf geänderte Leistungsbestandteile erfolgt grundsätzlich erst nach vorheriger Freigabe der AG in Textform. | Bitte auswählen | |||||||
| E1.6 | Ein Zugriff auf personenbezogene Daten der AG oder deren Kunden, insbesondere im Rahmen von Support, Fernzugriff oder Fernwartung, erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der AG. | Bitte auswählen | |||||||
| F1 Schulung, Service, Wartung und Störungen | |||||||||
| F1.1 | Je Standort sind bis zu drei (3) von den AG zu benennende Mitarbeitende in Bedienung, Software, Probenbearbeitung, Reagenzienhandling, Ergebnisanzeige und Störungsmeldung zu schulen. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.2 | Je Standort sind bis zu drei (3) von den AG zu benennende fachlich bzw. technisch geräteverantwortliche Mitarbeitende gesondert im Troubleshooting zu schulen. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.3 | Je AG sind während der Grundlaufzeit bis zu zwei (2) weitere Nachschulungstermine für insgesamt bis zu zehn (10) Mitarbeitende des jeweiligen AG ohne gesonderte Vergütung durchzuführen. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.4 | Hotline und technischer Service müssen deutschsprachig erbracht werden. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.5 | Eine deutschsprachige telefonische Hotline muss Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesland Berlin, mindestens von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar sein. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.6 | Störungen müssen auch außerhalb der telefonischen Servicezeiten per E-Mail oder Ticketsystem gemeldet werden können. Die Störungsannahme muss auch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen möglich sein. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.7 | Innerhalb der telefonischen Servicezeiten ist auf Störungsmeldungen unverzüglich zu reagieren und mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Bei außerhalb der Servicezeiten eingehenden Meldungen beginnt die Bearbeitung spätestens mit Beginn der nächsten telefonischen Servicezeit. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.8 | Störungen sind innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Beginn der Maßnahmen zur Störungsbehebung zu beheben. Die Wiederherstellung kann durch Reparatur, Austausch einzelner Komponenten oder vollständigen Austausch des betroffenen Analytikgeräts erfolgen. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.9 | Störungen einschließlich Meldungszeitpunkt, Art der Störung, Beginn der Bearbeitung, Maßnahmen, Ausfallzeiten und Wiederherstellungszeitpunkt sind digital zu dokumentieren und den AG auf Anforderung bereitzustellen. | Bitte auswählen | |||||||
| F1.10 | Die nach DGUV Vorschrift 3 erforderlichen Sicherheitsprüfungen für die bereitgestellten Analytikgeräte sind im vorgesehenen Prüfungsrhythmus durchzuführen und zu dokumentieren. Sämtliche Kosten trägt der AN. | Bitte auswählen | |||||||
| G1 Technische Umsetzung, das Netzwerk, die Schnittstellen und die Datenhaltung | |||||||||
| G1.1 | Die unter Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten (IT-) Anforderungen an die teschniche Umsetzung, das Netzwerk, die Schnittestellen sowie die Datenhaltung werden alle vollumfämglich erfüllt. | Bitte auswählen | |||||||
| H1 Nachweise mit Angebotsabgabe | |||||||||
| H1.1 | Herstellerunterlagen, Gebrauchsanweisungen, CE-/IVD-Nachweise, technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Wartungs- und Serviceunterlagen, Schnittstellenbeschreibungen, Produktinformationen sowie sonstige zum Nachweis der angebotenen Leistung erforderliche Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen - vgl. Ziffer 4.3 der Bewerbungebdingungen (Anlage 00.01 der VU) | Bitte auswählen |