02.08_Formblatt zur Abfrage der bieterseitigen Informationssicherheit.xlsx

Reagenzienleasing und Gerätebetrieb für Schnell-PCR eines respiratorischen 4-fach-Panels

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Informationssicherheit

Formblatt zur Abfrage der bieterseitigen InformationssicherheitUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4
Hinweis: Dieses Formblatt dient ausschließlich der Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Informationssicherheit und fließt nicht in die Eignungsprüfung oder die Angebotswertung ein. Die Angaben helfen den Auftraggebern lediglich dabei, nach erteiltem Zuschlag die Zusammenarbeit passgenau zu strukturieren und spezifische Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.
Unternehmen / Firma
Nr.Frage / AnforderungJANEINNICHT ANWENDBAR
B1.  Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)
B1.1Verfügt Ihr Unternehmen über ein dokumentiertes ISMS auf Basis eines anerkannten Standards (z. B. ISO/IEC 27001, BSI-Grundschutz, BSI-Grundschutz++, IEC 62443, SOC 2 Type II)?
B1.2Liegt eine aktuelle ISO 27001-Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis für Ihre für das angebotene Produkt bzw. (Gesamt-)System verantwortliche Einheit vor?
B1.3Sofern Cloud-Komponenten für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingesetzt werden: Liegt ein aktuelles C5-Testat Typ 2 vor, in dessen Geltungsbereich/Scope die im Rahmen des Leistungsgegenstands angebotenen Cloud-Komponenten enthalten sind? Dies betrifft insbesondere auch SaaS-Komponenten und nicht nur die Cloud-Infrastruktur. [sofern anwendbar]
B1.4Sind Sicherheitsrollen, Verantwortlichkeiten sowie Sicherheitsrichtlinien und -prozesse dokumentiert festgelegt?
B1.5Werden regelmäßige Risikoanalysen durchgeführt und Sicherheitsmaßnahmen zur Behandlung der Risiken implementiert?
B1.6Wird die Wirksamkeit der aus den Risikoanalysen abgeleiteten Maßnahmen regelmäßig überprüft (z.B. durch interne Audits)?
B2.  Organisation, Verantwortlichkeiten und Personal
B2.1Ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für Informationssicherheit (z. B. CISO, ISB, IT-Sicherheitsbeauftragter) benannt?
B2.2Werden Änderungen des Ansprechpartners für Informationssicherheit dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt?
B2.3Werden alle an der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeitenden regelmäßig zu Informationssicherheit geschult?
B2.4Sind alle Mitarbeitenden mit Zugriff auf Systeme oder Daten des Auftraggebers schriftlich auf Vertraulichkeit (DSGVO, BDSG) und Schweigepflicht (§ 203 StGB) verpflichtet?
B2.5Werden von Ihnen eingesetzte Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der gleichen Informationssicherheitsanforderungen verpflichtet, wie sie Ihr Unternehmen erfüllt?
B3.  Asset-Management
B3.1Führen Sie ein vollständiges, aktuell gehaltenes Inventar aller IT-/IKT-Assets (Hardware, Software inkl. Versionsstand/Patchstatus, Schnittstellen, Cloud-Dienste, Unterauftragnehmer-Systeme), die in die IT-Infrastruktur des Auftraggebers eingebunden sind oder mit ihr interagieren (z. B. durch Online-Anbindung, IT-Schnittstelle oder Wartungszugang)?
B3.2Kann dieses Inventar dem Auftraggeber auf Anfrage vollständig und unverzüglich zur Verfügung gestellt werden?
B3.3Werden Änderungen am Asset-Bestand (Hinzufügen, Austausch, Außerbetriebnahme) dem Auftraggeber vorab mitgeteilt, soweit sie Systeme mit Anbindung an die Infrastruktur des Auftraggebers betreffen?
B4.  IT-Systemschutz, Härtung & Security by Design
B4.1Werden gelieferte Systeme nach einem anerkannten Härtungsstandard (z. B. CIS Benchmark, BSI-Grundschutz, herstellereigener Standard) konfiguriert?
B4.2Werden nicht benötigte Dienste, Ports, Protokolle, Benutzerkonten und Gastkonten vor Inbetriebnahme deaktiviert?
B4.3Sind auf allen gelieferten Komponenten die Sicherheitsfunktionen (Secure Boot, Host-Firewall, Festplattenverschlüsselung) aktiviert?
B4.4Sind Malware-Schutzsysteme (Antivirenprogramm mit täglicher Aktualisierung der Virendefinitionen) aktiv?
B4.5Sind im Rahmen der Leistungserbringung betriebene Netzwerke und Firewalls dem aktuellen Stand der Technik entsprechend abgesichert – auch in komplexen Laborstrukturen mit internen Firewalls und Port-Freischaltungen?
B4.6Werden beim Anschluss an die IT-Infrastruktur des Auftraggebers ausschließlich die abgestimmten, notwendigen Daten und Dienste implementiert?
B5.  Schutz vertraulicher Informationen, Datenschutz & Verschlüsselung
B5.1Verpflichten Sie sich schriftlich, sämtliche Informationen des Auftraggebers und von dessen Kunden/Patienten vertraulich zu behandeln – auch nach Vertragsende?
B5.2Werden auf dem Gerät, einer Middleware oder in der Cloud gespeicherte Patientendaten und Messdaten verschlüsselt (at-rest)?
B5.3Entsprechen die Verschlüsselungsverfahren den aktuellen BSI-Empfehlungen (TR-02102) und werden diese bei Schwächen oder Änderung der Empfehlungen ohne gesonderte Aufforderung nachgebessert?
B5.4Werden personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kunden/Patienten nur mit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergegeben?
B5.5Sind die technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen gemäß Art. 32 und 25 DSGVO dokumentiert und können dem Auftraggeber übergeben werden?
B6.  Patch- und Schwachstellenmanagement
B6.1Verfügen Sie über einen dokumentierten Prozess zur regelmäßigen Installation von Sicherheitsupdates und Patches für Applikationen, Betriebssysteme und Embedded-Systeme?
B6.2Werden kritische Patches (CVSS ≥ 7,0) innerhalb einer definierten, von ihnen schriftlich zugesagten Frist bereitgestellt?
B6.3Verfügen Sie über ein PSIRT (Product Security Incident Response Team) oder eine vergleichbare Stelle zur Kommunikation von Schwachstellen und Security Advisories?
B6.4Werden dem Auftraggeber bekannte Schwachstellen in gelieferten Produkten bzw. (Gesamt-)Systemen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, gemeldet?
B6.5Wird bei nicht unverzüglicher Behebbarkeit einer Schwachstelle eine kompensierende Maßnahme dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt?
B6.6Wird sichergestellt, dass Patches die Konformität von Medizinprodukten oder IVDs nicht beeinträchtigen? Ist ein Revalidierungsverfahren nach Software-Updates dokumentiert?  [sofern anwendbar]
B7.  Audit-Logs, Protokollierung & SIEM-Integration
B7.1Werden sicherheitsrelevante Ereignisse protokolliert (Anmeldungen, Fehlversuche, Konfigurationsänderungen, Datenzugriffe, Fernzugriffe)?
B7.2Sind Logs gegen Manipulation geschützt (z. B. kryptografische Signatur, Write-once-Speicher)?
B7.3Können Logs in standardisierten Formaten exportiert werden (z. B. Syslog, CEF, LEEF, JSON)?
B7.4Unterstützt das angebotene Produkt bzw. (Gesamt-)System die Weiterleitung von Logs an ein externes SIEM-System?
B7.5Werden Integrationshilfen oder Konnektoren für gängige SIEM-Systeme bereitgestellt?
B8.  Change-Management
B8.1Werden Änderungen an Systemen, Software, Konfigurationen oder Schnittstellen, die den Betrieb des Auftraggebers beeinflussen können, nur nach vorheriger Abstimmung mitund Freigabe durch den Auftraggeber durchgeführt?
B8.2Werden vor jeder Änderung schriftliche Informationen bereitgestellt (Beschreibung, betroffene Systeme, Zeitplan, Risikoabschätzung, Rollback-Plan)?
B8.3Werden Notfalländerungen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung vollständig dokumentiert und dem Auftraggeber gemeldet?
B9.  Sichere Softwareentwicklung
B9.1Werden dokumentierte, sichere Entwicklungsprozesse (Secure SDLC) angewendet?
B9.2Werden Sicherheitsanalysen, Code-Reviews und Schwachstellenanalysen (z. B. SAST, DAST) als fester Bestandteil des Entwicklungsprozesses durchgeführt?
B9.3Wurde für das angebotene Produkt bzw. (Gesamt-)System innerhalb der letzten 24 Monate ein unabhängiger Penetrationstest durchgeführt?
B9.4Wurden Befunde mit CVSS-Score ≥ 7,0 (High/Critical) aus dem letzten Penetrationstest nachweislich behoben?
B10.  Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten (inkl. NIS-2 / §32 BSIG)
B10.1Verfügen Sie über ein dokumentiertes Verfahren zur Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen?
B10.2Verpflichten Sie sich, Sicherheitsvorfälle mit möglichen Auswirkungen auf den Auftraggeber unverzüglich an die vom Auftraggeber benannten Kontaktstellen zu melden?
B10.3Enthält Ihre Meldung zu Sicherheitsvorfällen mindestens: Vorfallsbeschreibung, betroffene Systeme/Daten, potenzielle Auswirkungen und bereits eingeleitete Maßnahmen?
B10.4Unterstützen Sie den Auftraggeber auf Anfrage bei der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, der Schadensbegrenzung und der Wiederherstellung?
B10.5Sind Sie in der Lage, die dreistufige NIS-2-Meldepflicht (§ 32 BSIG) einzuhalten und den Auftraggeber so rechtzeitig zu informieren, dass dieser seinen eigenen Meldepflichten nachkommen kann: Stufe 1 – Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Stufe 2 – bewertende Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden, Stufe 3 – Abschlussbericht innerhalb eines Monats?
B10.6Ist die Erstmeldung (Stufe 1, 24 h) auch dann sichergestellt, wenn zum Zeitpunkt der Meldung die Ursachenanalyse noch nicht abgeschlossen ist (Grundsatz: Schnelligkeit vor Vollständigkeit)?
B10.7Enthält Ihre Frühwarnung (24 h) mindestens: vorläufige Vorfallsbeschreibung, betroffene Systeme, Einschätzung ob böswillige Handlung oder grenzüberschreitende Auswirkungen vorliegen, sowie aktuelle Kontaktinformationen?
B10.8Enthält Ihre Folgemeldung (72 h) mindestens: erste Bewertung von Schweregrad und Auswirkungen, eingeleitete Gegenmaßnahmen sowie Indicators of Compromise (IoCs)?
B10.9Enthält Ihr Abschlussbericht (28 Tage) eine vollständige Ursachenanalyse (Root Cause), umgesetzte Maßnahmen und Lessons Learned?
B11.  Business Continuity und Notfallmanagement
B11.1Verfügen Sie über dokumentierte Notfallpläne und Geschäftsfortführungspläne?
B11.2Existieren Datensicherungs- und Wiederherstellungsverfahren für leistungsrelevante Systeme?
B11.3Werden Notfallmaßnahmen regelmäßig getestet?
B11.4Garantieren Sie vertraglich eine definierte Verfügbarkeit (Uptime) und eine maximal zulässige ungeplante Ausfallzeit?
B12.  Hardwarekomponenten und Produktkonformität (MDR/IVDR)
B12.1Entsprechen die von Ihnen gelieferten IT-/IKT-Produkte dem aktuellen Stand der Technik?
B12.2Trägt das Produkt eine CE-Kennzeichnung gemäß EU-MDR (EU 2017/745) bzw. IVDR (EU 2017/746), sofern es sich um ein Medizinprodukt oder IVD handelt? [sofern anwendbar]
B12.3Können vor Inbetriebnahme schriftliche Angaben zu CE-Kennzeichnung, Zweckbestimmung, Softwareständen, Antivirenprogramm, UDI sowie EUDAMED-Registrierung bereitgestellt werden? [sofern anwendbar]
B12.4Liegt ein Post-Market Surveillance (PMS)-Plan gemäß MDR Art. 83 vor?  [sofern anwendbar]
B12.5Ist für validierungspflichtige Produkte – Medizinprodukte der Risikoklasse IIb/III gemäß EU-MDR bzw. In-vitro-Diagnostika der Klasse C/D gemäß EU-IVDR – ein dokumentiertes Revalidierungsverfahren nach Software-Updates vorhanden? [sofern anwendbar]
B13.  KI-Transparenz & EU AI Act
B13.1Enthält das angebotene Produkt bzw. (Gesamt-)System KI-gestützte Funktionen im Sinne des EU AI Acts (z. B. automatische Befundauswertung, Qualitätskontrolle, Anomalieerkennung) und sind diese dokumentiert?  [sofern anwendbar]
B13.2Sofern KI-Funktionen vorhanden: Liegt eine Einstufung gemäß EU AI Act (Hochrisiko-KI gem. Art. 6) sowie ggf. eine entsprechende CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation vor?  [sofern anwendbar]
B13.3Sind für KI-Hochrisiko-Systeme Nachweise zu Logging und menschlicher Aufsicht (Human Oversight) verfügbar?  [sofern anwendbar]
B14.  Unterauftragnehmer und Lieferkette
B14.1Holen Sie vor dem Einsatz von Unterauftragnehmern beim Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung ein?
B14.2Verpflichten Sie Unterauftragnehmer vertraglich zur vollständigen Einhaltung der Informationssicherheitsanforderungen?
B14.3Können alle wesentlichen Unterauftragsverarbeiter mit Sicherheitsnachweisen (z. B. ISO 27001, C5-Testat) benannt werden?
B14.4Wird der Auftraggeber über wesentliche Änderungen in der Lieferkette (neue Unterauftragnehmer, Rechenzentrumsstandorte) vorab informiert?
B14.5Identifizieren und managen Sie Informationssicherheitsrisiken in Ihrer eigenen Lieferkette?
B15.  End-of-Life und Langzeitunterstützung
B15.1Stellen Sie kritische Sicherheitsupdates und Support für alle ausgelieferten Softwarekomponenten des angebotenen Produkts bzw. (Gesamt-)Systems für mindestens 7 Jahre ab Auslieferung bereit? (Bei Cloud-/Miet-Modellen: für die gesamte Vertragslaufzeit)
B15.2Existiert ein Migrationsplan oder werden Kompensationsmaßnahmen angeboten, wenn das angebotene Produkt bzw. (Gesamt-)System das End-of-Life erreicht?
B16.  Audit- und Kontrollrechte / Vertragsende
B16.1Erklären Sie sich bereit, dem Auftraggeber auf Anfrage Sicherheitsnachweise und Zertifikate vorzulegen?
B16.2Unterstützen Sie Dokumentenprüfungen und – bei entsprechender Ankündigung – Vor-Ort-Audits durch den Auftraggeber?
B16.3Verpflichten Sie sich, bei Vertragsende sämtliche Daten des Auftraggebers zurückzugeben oder nachweislich zu löschen sowie alle Zugriffsrechte zu entfernen?
B16.4Verpflichten Sie sich, das vollständige Asset-Inventar bei Vertragsende zu übergeben und alle eigenen Assets aus der Umgebung des Auftraggebers nachweislich zu entfernen?
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