WVU-90_Brandschutz-während-der-Bauzeit.pdf

Raumlufttechnik und Gebäudeautomation für den Umbau des St. Marien-Krankenhauses Ahaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

WVU90 Baumaßnahme: 3026 - SMK Ahaus – Umbau und Erweiterung - 3. BA (Brandschutz während der Bauzeit)

Brandschutz während der Bauzeit

Auftraggeber: Klinikum Westmünsterland GmbH, Wüllener Str. 99a, 48683 Ahaus Baumaßnahme: 3026 - Umbau und Erweiterung - 3. Bauabschnitt (Bauteil 400): 3.1 Kardiologie im Erdgeschoss 3.2 Zentral OP im 1. Obergeschoss 3.2 Technikzentrale im 1. Obergeschoss 1.4.2 Geriatrische Bettenstation im 2. Obergeschoss

  1. Das Brandschutzkonzept während der Bauzeit ist bei der Ausführung des Objektes zu berücksichtigen.

  2. Rettungswege sind dauerhaft zu kennzeichnen.

  3. Die Zugänglichkeit für die Feuerwehr ist permanent zu gewährleisten und zu kennzeichnen (Baustelleneinrichtungsplan im Anhang).

  4. Feuerlöscher sind am Ort der Arbeitstätigkeit durch das jeweilige Gewerk vorzuhalten.

  5. Feuererlaubnisschein

Für feuergefährliche Arbeiten ist ein Feuererlaubnisschein durch den Bauleiter / den Brandschutzbeauftragten zu beantragen (vgl. hierzu Anhang)

  1. Materiallagerung:

Das Lagern von brennbaren Materialien auf den Freiflächen und insbesondere innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe des Gebäudes ist auf das Notwendigste zu minimieren.

Baustoffe und Materialien sind jederzeit ordnungsgemäß zu lagern.

Brennbare Abfälle sind arbeitstäglich aus der Baustelle zu entfernen.

Innerhalb des Gebäudes ist die Lagerung brennbarer Gase und brennbarer Flüssigkeiten, wie Lacke, Lösungsmittel u.a., die über den Tagesbedarf hinausgeht, verboten.

In den Treppenräumen darf kein Material, weder brennbar noch nichtbrennbar, gelagert werden.

Im Abstand von 5,00 m von den Außenwänden des Bestandsgebäudes darf keine Lagerung erfolgen.

Im Abstand von 5,00 m von Brandwänden darf keine Lagerung erfolgen.

© PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG / 30.06.2026 Seite1von1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung