nicht einzureichende Unterlagen L478_26.pdf

Rahmenvertrag zur Lieferung von Kunst- und Musikmöbeln für Dortmunder Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Information „elektronische Angebotsabgabe“

Im vorliegenden Verfahren sind ausschließlich elektronische Angebote

zugelassen. Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Textform (postalische

oder persönliche Einreichung) ist nicht möglich!

Wir bitten möglichst nur eine Datei hochzuladen und auf das Beifügen von

Werbung zu verzichten. Sofern mehrere Dateien erforderlich sind, bitten wir

diese vorangestellt zu nummerieren. Bitte berücksichtigen Sie die erforderlichen

Upload Zeiten.

Die elektronische Vergabe und Kommunikation wird ausschließlich über den

Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgewickelt. Das bedeutet, dass alle

Anforderungen/Nachforderungen seitens der Vergabestelle dann auch über den

Vergabemarktplatz Metropole Ruhr über den Bereich „Kommunikation“

erfolgen. So wird gewährleistet, dass das gesamte Vergabeverfahren

elektronisch abgewickelt wird. Daher bitten wir Sie sensibilisiert auf eingehende

E-Mails vom Vergabemarktplatz zu achten und entsprechende Nachrichten

abzurufen.

Bei elektronischer Vergabe findet keine öffentliche Submission

(Eröffnung der Angebote) statt. Das heißt, dass keine Bieter zur Teilnahme an

der Submission zugelassen werden.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Angebot vom weiteren Verfahren

auszuschließen ist, wenn dieses nicht wie oben beschrieben elektronisch

eingereicht wird!

Folgende Online-Hilfen stehen als Support für Unternehmen zur Verfügung:

https://support.cosinex.de/unternehmen/

➔ Anleitung für Unternehmen

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008

➔ Bietertool

https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool

Tipps zur Abgabe elektronischer Angebote:

https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe

Kontakt eMail:

support@cosinex.de



Vergabe- und

Beschaffungszentrum

Stadt Dortmund 44122 Dortmund (A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU)

__

Az.:19/2, Vergabe-Nr.: L478/26
Sachbearbeiter/In: Baltz
Gebäude: Viktoriastraße 15
Zimmer: 431
Tel.: 0231/50-26424
E-Mail: abaltz@stadtdo.de
Vergabeart:
☒Offenes Verfahren ☐Teilnahmewettbewerb
☐Nichtoffenes Verfahren ☐Innovationspartnerschaft
☐Verhandlungsverfahren
☐Wettbewerblicher Dialog
Einzureichen bis (Angebotsfrist)
Datum: 30.09.2026 Uhrzeit: 20:00
Bindefrist endet am: 07.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Rahmenvertrag Kunstmöbel

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: ___ ☒ Information „elektronische Angebotsabgabe“ ☒ A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU ("Dieses Anschreiben") ☒ A 3 - Teilnahmebedingungen ☐ Formblatt Angebotsprüfung und Wertung/Zuschlagskriterien

B) Vertragsbestandteile, die nicht einzureichen sind ☒ Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund ☒ A 4 - Besondere Vertragsbedingungen ☐ A 5 - Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen ☐ Musterverträge ☐ Pläne/Zeichnungen/Gutachten ☐ Lieferantenhandbuch

C) Vertragsbestandteile, die immer 1-fach einzureichen sind __ ☒ B 1 - Angebotsschreiben EU ☒ Leistungsbeschreibung ☒ B2 - Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärung Frauen- und Familienförderung ☐ B3 - Erklärung zur Beachtung von ILO-Mindestanforderungen ☒ B4 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten ☒ B5 - Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU)

Sie können mit uns sprechen: montags bis mittwochs 8.00 -12.00 / 13.00 - 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr freitags 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sie er reichen uns : mit allen Stadtbahnlinien Haltestelle Hauptbahnhof oder Kampstraße und mit der S - Bahn Bhf. Hauptbahnhof Im In ternet unter: www.dortmund.de *Unverschlüsselte E-Mail kann auf allen Internetstrecken unbefugt mitgelesen und verän- dert werden. Unsere Bankverbindung: Sparkasse Dortmund (BLZ 440 501 99) Konto Nr. 001 124 447

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(A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU)

  1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen gemäß den Verfahrensbestimmun- gen der VgV i.V.m. dem GWB sowie den hierzu bekannt gemachten Bedingungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Dortmund zu vergeben. Wird in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen verwiesen, so gelten zusätzlich die Bedin- gungen in den Vergabeunterlagen.

  2. Vorlage von Nachweisen Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 2) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

2.1 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen: ☒ mit dem Angebot ☐ auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV: ☒ Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung

folgende Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV: ☒ Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. ☒ Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate) ☐ Weitere Unterlagen: Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beige- bracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, erbracht werden.

folgende Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV: ☒ geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. ☒ Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs- kräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist ☐ Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. ☒ Weitere Unterlagen: ☒ Nachweis einer gültigen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personenschäden min- destens 1.000.000,00 €, bei Sach-schäden mindestens 500.000,00 €) ☒ Nachweis EN ISO 9001 Qualitätsmanagement oder gleichwertig: Die EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagement fest, die durch ein aktuelles Zertifikat oder eine vergleichbare Erklärung nachgewiesen sein muss

Werden abschließend keine ausreichenden Eignungsnachweise vom Bieter/von der Bietergemeinschaft eingereicht, kann er/sie vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Als Nachweis sind im Regelfall Eigenerklärungen ausreichend.

Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können Sie sich zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. In diesem Fall können die entsprechenden Anga- ben dieser Unternehmen einbezogen werden, falls durch zusätzliche Vorlage einer Verpflichtungserklärung oder in sonsti- ger Weise nachgewiesen wird, dass Sie im Auftragsfall über die entsprechenden Mittel verfügen. Im Falle einer derartigen Eignungsleihe wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe verlangt.

2.2 Folgende sonstige Unterlagen/Angaben sind vorzulegen: ☒ mit dem Angebot ☐ auf Verlangen der Vergabestelle

Produktdatenblätter
Umweltzertifikate
Siehe Anlage

2.3 Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Nachweise nach 3.2 im Angebotsschreiben auch eine kostenfreie Daten- bank, insbesondere ein Präqualifikationssystem, und die entsprechende Nummer der Eintragung angeben, unter der der öffentliche Auftraggeber die Unterlagen erhalten kann (z.B. „amtliches-verzeichnis.ihk.de“).

  1. Losweise Vergabe: ☐ nein ☒ ja, Angebote sind möglich ☐ nur für ein Los, ☒ für ein oder mehrere Lose ☐ positionsweise Vergabe als Einzellose

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(A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU)

Die Gesamtvergabe wird sich vorbehalten.

  1. Nebenangebote

☒ Nebenangebote sind nicht zugelassen. ☐ Nebenangebote sind zugelassen. Es gelten die Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen. 5. Angebotswertung 5.1 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten: Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:

☐ Kriterien: ☐ 1 __________, 2 __________, 3 __________, 4 __________, 5 __________ ☐ Gewichtung kann nicht angegeben werden, Kriterien sind in Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet ☐ siehe beiliegendes Formblatt Zuschlagskriterien oder Formblatt Angebotsprüfung und Wertung ☒ Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H.

5.2 Abwicklung von Ausschreibungen oder Vergaben mit Teilnahmewettbewerb bzw. Verhandlungsrunden Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ☐ ist beabsichtigt. ☒ ist nicht beabsichtigt.

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

Angebote können abgegeben werden ☒ Elektronisch über die Vergabeplattform unter www.vergabe.nrw.de ☒ in Textform ☒ mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel ☒ mit qualifizierter/m Signatur/Siegel ☐ per Fax unter 0231/50-10219 ☐ Schriftlich

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei offenen Verfahren und öffentlichen Ausschreibungen). Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den ausgefüll- ten und gegebenenfalls an entsprechender Stelle unterzeichneten Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum Viktoriastr. 15 Zimmer 211 (Submissionsstelle) 44135 Dortmund

Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten Kennzettel zu versehen. Bei erlaubtem Fax-Angebot ist der Kennzettel das Fax-Deckblatt.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entspre- chender Form wie das Angebot einzureichen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an Ihr Angebot ge- bunden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Baltz Stadtoberinspektorin

(Dieses Schreiben wurde per EDV erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig)

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Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund

Die nachfolgenden Regelungen gelten bei Widersprüchen nur nachrangig gegenüber Bewerbungsbedingungen, spezielleren besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen (technischen) Vertragsbedingungen (ZVB) des jeweiligen konkreten Vertrags über Liefer- und Dienstleistungen oder Bauleistungen.

A Bedingungen für die Auftragserteilung (werden mit der Auftragserteilung Vertragsbestandteil)

  1. Die Leistungsbeschreibung mit den zugehörigen Anlagen (Mustern) ist verbindlich. 19. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Vertragsverhältnis maß- gebend. Lieferungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden für

  2. Es gelten für Leistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung die Ausführung dieses Auftrags keine Anwendung. von Leistungen (VOL, Teil B) und für Bauleistungen die Allgemeinen Vertragsbe- dingungen für die Ausführung von Bauleistung (V0B, Teil B) sowie die Allgemeinen 20. Dem Auftragnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an seinen Leistungen nicht Technischen Vertragsbedingungen (VOB, Teil C). zu, es sei denn seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.

  3. Liegt dem Auftrag kein Angebot zugrunde, hat der Auftragnehmer die Annahme dieses Auftrags dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber kann 21. Eine Leistungserbringung für die Stadt Dortmund hat bei Tätigkeiten mit Außen- fristlos zurücktreten, wenn diese Bestätigung/ Empfangsanzeige nicht innerhalb wirkung unter Rücksichtnahme auf die Leitbilder der Stadt Dortmund zu erfolgen. von 10 Tagen (gerechnet vom 3. Tag nach der Aufgabe zur Post) eingeht. Dortmund ist eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. Im Einsatz für die Stadt Dortmund dürfen daher unabhängig von der eigenen Gesinnung keine

  4. Die Gesamtauftragssumme darf ohne schriftliche Genehmigung (Nachtragsauftrag) Botschaften ausgelebt und zur Schau gestellt werden, die als beleidigend, anstö- nicht überschritten werden. Leistungen, die nicht beschrieben sind, gelten als nicht ßig, provozierend, extremistisch oder diskriminierend empfunden werden kön- bestellt und werden nicht vergütet. nen. Gemeint sind insbesondere auch das Auftreten bzw. Erscheinungsbild des

  5. Leistungen sind stets auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers frei Verwen- Auftragnehmers, sowie seiner Nachunternehmer, aber auch indirekte Meinungs- dungsstelle durchzuführen. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch Mitarbei- äußerungen bzw. Darstellungen wie z.B. durch Werbung bzw. Plakatierungen ter/innen des Händlers. Bei der Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen auf Fahrzeugen, der Kleidung, Arbeitsgeräten etc.. haftet der Auftragnehmer dafür, dass diese bis zur Verwendungsstelle liefern. Er- füllungsort ist die Verwendungsstelle, wenn nichts anderes vereinbart ist. B Bestechungsklausel für Auftrags- und Lieferungsverträge

  6. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Wenn bei Liefer- und 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftrag- Dienstleistungen der Rechnungsbetrag von Rechnungen jedweder Art (Abschlags- nehmer städt. Dienstkräften, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der zahlungen etc.) innerhalb von 21 Kalendertagen nach Leistungserbringung bzw. Durchführung des Vertrags befasst sind, Geschenke oder andere Vorteile (auch Eingang der Ware und der Rechnung beglichen wird, werden 2 % vom jeweiligen Darlehn) anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragneh- Rechnungsbetrag abgezogen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. mers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die für den Auftragneh- mer mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen

  7. Falls die Lieferung nicht eingehalten werden kann, ist der Auftraggeber sofort - mit dem Auftraggeber befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Geschenke wenn möglich fernmündlich - zu unterrichten. oder Vorteile an Dienstkräfte des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Inte-

  8. Jeder Leistung oder Bauleistung ist ein Nachweis (z. B. Lieferschein, Abnahme resse Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen oder im Inte- oder Wiegezettel) beizufügen. resse des einen oder anderen einem anderen angeboten, versprochen oder ge- währt werden.

  9. Die Rechnung ist sofort nach Leistung in zweifacher Ausfertigung mit Empfangs- oder Ausführungsbestätigung der Leistung oder Bauleistung einzureichen. Teillie- 2. Vor Ausübung des Rücktritts ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, zu ferungen werden nicht gesondert abgerechnet. Auf der Rechnung sind anzugeben: dem Tatverdacht Stellung zu nehmen. Geschäftszeichen des Auftraggebers, Zeit der Ausführung, Wohnung oder Ge-

  10. Tritt der Auftraggeber nach Abs. 1 vom Vertrag zurück, so ist er berechtigt aber schäftssitz, Fernsprechnummer und Bank- oder Postbankkonto. nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese,

  11. Für die Einreichung der Rechnung bei der Stadt Dortmund kann auch der elektroni- so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der sche Rechnungseingang genutzt werden, sofern dies im weiteren Vertragswerk Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Der Auftraggeber entsprechend vereinbart wird. Dabei ist das bei der Stadt Dortmund festgelegte kann vom Auftragnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch Verfahren einzuhalten. den Rücktritt vom Vertrag entsteht. Dagegen stehen dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber auf Grund des Rücktritts keine Ansprüche wegen Nichterfül-

  12. Verpackungsstoffe sind vom Auftragnehmer kostenlos zurückzunehmen und unter lung des Vertrags zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Beachtung der umweltrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Rücktritt. Verpackungsmaterial sind sowohl Transportverpackungen (z.B. Paletten, Versand- verpackungen, Transportsicherungen) als auch Umverpackungen (z.B. Schachtel 4. Andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben um Dose, Blister um Schachtel) sowie Verkaufsverpackungen (z.B. Schachtel, unberührt. Beutel, Flasche, Dose).

  13. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber an Dritte ist ohne Genehmigung des Auftraggebers ausgeschlossen.

  14. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

  15. Soweit der Auftragnehmer Kaufmann i.S. des HGB oder juristische Person des öf- fentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien Dortmund.

  16. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Ver- tragsparteien verpflichten sich an die Stelle der unwirksamen Vertragsteile eine Be- stimmung zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  17. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertragliche Leistung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten (nachfolgend Schutzrechte) Dritter zu erbrin- gen. Für den Fall der Schutzrechtsverletzung Dritter im Zusammenhang mit der Er- bringung der vertraglichen Leistung stellt der Auftragnehmer die Auftraggeberin von allen aus der Schutzrechtsverletzung resultierenden Ansprüchen frei. Dies gilt nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf ein unmittelbares Handeln des Auftrag- gebers beruhen.

  18. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ihm von der Stadt übermittelte personenbezogene Daten Dritter speichert oder sonst verarbeitet, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der datenschutz- rechtlichen Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes NRW.

  19. Alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung bekannt werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendi- gung des Vertrages bestehen. Der Auftragnehmer legt seinen von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auf, soweit nicht eine solche arbeits- oder dienstrechtlich bereits besteht.

A 3 – Teilnahmebedingungen EU

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Einheitliche Fassung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung“ (VgV) i.V.m. dem „Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkungen“ (GWB)

Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Bieterfragen werden nur bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Anforderungen an die Angebote gem. § 53 VgV 1.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

1.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

1.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unter- nehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass der öffentliche Aufraggeber, in der Auftragsbekanntma- chung oder den Vergabeunterlagen festlegt, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 2-4 VgV).

1.4 Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leis- tungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungs- verzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Positionen und Lose vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnis, wiedergeben.

Sofern die Vorgaben an selbstgefertigte Kurzfassungen nicht beachtet werden, kann das Angebot wegen widersprüchlichen/uneindeutigen Angaben ausgeschlossen werden.

1.5 Änderungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Änderungen des Bieters an seinen Eintra- gungen müssen zweifelsfrei sein. (§ 53 Abs. 7 VgV)

1.6 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

1.7 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 53 Abs. 7 VgV.. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf ande- re Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV)..

1.7 Das Angebot muss die geforderten Preise enthalten (§ 53 Abs. 7 VgV). Unvollständige Angebote werden unter Beachtung der Vorgaben des § 57 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlos- sen. Aufgrund des Verhandlungsverbots wird für den Fall, dass die Voraussetzungen des § 57 Abs.

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(A 3 - Teilnahmebedingungen)

1 Nr. 5 2. HS, bzw. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV erfüllt sind, der Zuschlag auf das abgegebene Angebot erteilt. Dies bedeutet, dass die fehlende Position mit Null Euro beauftragt wird.

1.8 Alle Preise sind in Euro anzugeben. Werden Preise mit mehr als zwei Nachkommastellen angege- ben, so wird der eingetragene Einheitspreis im Rahmen der rechnerischen Prüfung mit der angege- benen Gesamtmenge multipliziert. Der so errechnete Gesamtpreis wird dann auf volle Centbeträge, d.h. auf zwei Nachkommastellen, abgerundet.

Bsp: EP: 0,07365 Euro Menge: 300 Stück → GP: 22,095 → Wertungspreis: 22,09 Euro.

Im Auftragsfall wird der Angebotspreis in Abhängigkeit der angebotenen Gebindegröße bzw. Verpa- ckungseinheit ebenfalls auf volle Centbeträge abgerundet vereinbart.

Bsp: wie oben, Verpackungseinheit 100 Stück → GP: 7,365 Euro → beauftragter Preis 7,36 Euro.

1.9 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenan- satz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind, sofern im Leistungsver- zeichnis nichts anderes geregelt wird, ohne Umsatzsteuer anzugeben.

Auf die rechnerisch geprüfte Nettogesamtsumme wird zur rechnerisch geprüften Bruttopreisermitt- lung für die Mehrwertsteuer der jeweils gültige Regelsatz von z.Z. 19 % aufgeschlagen. Sofern für die Leistung bzw. für ihr Unternehmen ein reduzierter/abweichender Mehrwertsteuersatz gilt, so ist dieser mit Abgabe des Angebotes zu benennen. Ferner ist eine kurze Begründung, warum zulässi- gerweise eine reduzierte Mehrwertsteuer angeboten werden darf, beizufügen. Im Rahmen der Wer- tung wird dann, sofern aus dem Angebot eindeutig erkennbar wird, dass ein reduzierter, gültiger Mehrwertsteuersatz eingetragen wurde und die entsprechende Begründung vorliegt, der reduzierte Mehrwertsteuersatz berücksichtigt.

Gewertet wird der Bruttobetrag. Im Auftragsfall gelten die Bruttopreise als vereinbart.

1.10 Bei Preisgleichheit zweier Bieter entscheidet das Los. Die Auslosung wird von mindestens zwei Vertretern einer neutralen Stelle des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bie- ter sind nicht zugelassen.

1.11 Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an einer vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben oder Leistungsverzeichnis verzeichneten Stelle aufgeführt sind. Kaufmännische Nebenangebote sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In einem Nebenangebot angebotene Preisnachlässe dürfen nicht unter einer Bedingung stehen, die der Bieter beeinflussen kann. Nicht zu wertende Preisnachlässe (z. B. Skonto) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

Im Angebotsschreiben ist der Endbetrag/ die Gesamtsumme des Angebotes ohne Nachlass einzu- tragen. Sofern im Rahmen der rechnerischen Prüfung ein abweichender Betrag ermittelt worden ist, gelten die im Leistungsverzeichnis eingetragenen Einheitspreise. Der eingetragene Endbetrag wird entsprechend korrigiert. Der im Angebotsschreiben eingetragene Nachlass wird dann vom korrigier- ten, rechnerisch geprüften Endbetrag abgezogen.

1.12 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe in der jeweiligen Position oder in Form einer den Vergabeunterlagen beiliegenden zusammenfassenden tabellarischen Aufstellung aller Produktangaben verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbe- zeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Enthält das Angebot weder die geforderte Produktangabe noch die Erklärung, ist das Angebot unvollständig.

1.13 Werden in der Leistungsbeschreibung die Merkmale des Auftragsgegenstandes durch technische Normen oder ähnliches (vgl. § 31 VgV) beschrieben, dann werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.

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(A 3 - Teilnahmebedingungen)

  1. Nebenangebote

2.1 Die Angebote müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Unvollständige Ange- bote werden unter Beachtung der Vorgaben des § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. Nebenan- gebote müssen als solche gekennzeichnet sein (vgl. § 53 Abs. 7 VgV).

Ausführungsvarianten sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben und müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Bei nicht in den Vergabeunterlagen geregelten Leistungen sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen.

2.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuwei- sen. Nebenangebote müssen mindestens dem Stand und den Regeln der Technik entsprechen so- wie das gewollte Ziel des AG unter Einhaltung der Vorgaben, Rand- und Angebotsbedingungen er- reichen. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen der Ausschreibung beizubehalten.

2.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leis- tung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

2.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

2.5 Nebenangebote, die den Nummern 2.1 bis 2.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

  1. Bietergemeinschaften

3.1 Bewerber- oder Bietergemeinschaften haben in der Interessensbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. (§ 53 Abs. 9 VgV)

3.2 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind- lich vertritt, − dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten der qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

3.3 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

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(A 3 - Teilnahmebedingungen)

  1. Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen gemäß § 33 VgV

Als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschreibung ge- forderten Merkmalen entspricht, kann die Vorlage von Bescheinigungen, insbesondere Testberich- ten oder Zertifizierungen, einer Konformitätsbewertungsstelle verlangt werden. Wird die Vorlage ei- ner Bescheinigung einer bestimmten Konformitätsbewertungsstelle verlangt, so werden auch Be- scheinigungen gleichwertiger anderer Konformitätsbewertungsstellen akzeptiert (vgl. § 33 Abs. 1 VgV).

Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert auch andere als die genannten geeigneten Unterlagen, ins- besondere ein technisches Dossier des Herstellers, wenn das Unternehmen keinen Zugang zu den genannten Bescheinigungen oder keine Möglichkeit hatte, diese innerhalb der einschlägigen Fristen einzuholen, sofern das Unternehmen den fehlenden Zugang nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen hat das Unternehmen durch die vorgelegten Unterlagen zu belegen, dass die von ihm zu erbringen- de Leistung die angegebenen Anforderungen erfüllt (vgl. § 33 Abs. 2 VgV).

  1. Nachweisführung durch Gütezeichen gemäß § 34 VgV

Wird als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten, in der Leistungsbeschrei- bung geforderten Merkmalen entspricht die Vorlage von Gütezeichen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 VgV verlangt, werden auch andere Gütezeichen akzeptiert, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen. Die Gleichwertigkeit ist vom Unternehmen mit dem Angebot nachzuweisen.

Hatte ein Unternehmen aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit, das vom öffentlichen Auftraggeber angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so akzeptiert der öffentliche Auftraggeber andere geeignete Belege akzeptieren, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringen- de Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftragge- ber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.

  1. Unteraufträge gemäß § 36 VgV

Bei Angebotsabgabe benennen die Unternehmen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Un- terauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls bereits bekannt, die vorgese- henen Unterauftragnehmer. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bie- tern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.

Bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, die in einer Einrichtung des öffentlichen Auftragge- bers unter dessen direkter Aufsicht zu erbringen sind, hat der Auftragnehmer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unter- auftragnehmer und jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Stand: 09.04.2024 Seite 4 von 4

A 4 - Besondere Vertragsbedingungen:

Mobiliar für Kunst- und Musikraummöbel

Leistungsumfang

Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Kunst- und Musikmöbeln für die

Dortmunder Schulen gem. Leistungsbeschreibung abgeschlossen.

Die Ausschreibung erfolgt in den folgenden beiden Losen:

Los 3 a – Möbel für Kunst- und Musikräume (Holzmöbel)

Los 3 b – Möbel für Kunst- und Musikräume (Metallmöbel)

Jeder Bieter kann für alle oder auch nur für einzelne Lose Angebote abgeben.

Die ausgeschriebenen Auftragsmengen wurden geschätzt. Der Schätzung liegen

Erfahrungen des Schulträgers aus den vergangenen Jahren hinsichtlich der Klas-

sen- und Fachraumausstattungen mit Möbeln in den Dortmunder Schulen zu-

grunde.

Der Rahmenvertrag wird durch die Erteilung von Einzelabrufen erfüllt. Die konkreten

Liefermengen der einzelnen Positionen sind im Vorfeld nicht exakt bestimmbar. Der

Leistungsumfang der Einzelabrufe variiert daher sowohl in der Menge als auch in der

Kombination einzelner Positionen.

Der Auftraggeber behält sich die Zurückstellung oder Nichtausführung einzelner Po-

sitionen, wie auch die Abnahme von größeren, als den angegebenen Mengen, vor.

Für die genannten Stückzahlen je Position besteht somit keine Abnahmeverpflich-

tung. Abgerechnet werden nur die tatsächlich abgerufenen Leistungen. Der genaue

Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten, sowie einer zweimaligen Verlän-

gerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Rahmenvertra-

ges beginnt voraussichtlich mit Auftragserteilung und endet spätestens nach Ablauf

von maximal 48 Monaten.

Die Höchstmenge des gesamten Rahmenvertrages beläuft sich 331.100 € netto bzw.

394.009 € brutto. Der Rahmenvertrag ist in zwei Lose aufgeteilt. Mit dem Erreichen

dieser Höchstmenge des Gesamtbetrages beider Lose ist der Rahmenvertrag aus-

geschöpft und endet vorzeitig unabhängig von der Restlaufzeit.

Der Auftraggeber kann fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige

Gründe sind insbesondere schwerwiegende Verstöße gegen die

- 2 -

Vertragsbestandteile, bei denen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Ver-

tragsverhältnis fortzusetzen.

Verlängerungsoption

Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren still-

schweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von

sechs Monaten zum Ende des zweiten Vertragsjahres bzw. des dritten Vertragsjahres

durch den Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird.

Preise

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beför-

derung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Aufbau / Abladen (frei Ver-

wendungsstelle in den gewünschten Raum der jeweiligen Schule im Dortmunder

Stadtgebiet!) sowie gegebenenfalls die entsprechenden Montagen an vorhandene

Anschlüsse. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und auf seine Kos-

ten zu beseitigen. Die Preise gelten als Festpreise innerhalb der Vertragslaufzeit.

Preisvorbehalt hinsichtlich des angebotenen Festpreises/Preisgleitklausel

Der Auftragnehmer ist 24 Monate an die angebotenen Festpreise gebunden. Die Frist

für die Bindung an den Angebotspreis beginnt ab dem im Auftragsschreiben verein-

barten Beginn des Rahmenvertrages.

Nach Ablauf dieser Bindefrist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Angebotspreis

maximal wie folgt anzupassen:

Beabsichtigt der Auftragnehmer nach Ablauf der Festpreisbindung seine Preise zu

erhöhen, so teilt er die beabsichtigte Preiserhöhung schriftlich mit. Die Absicht der

Preisanpassung sollte erst dann mitgeteilt werden, wenn der für die Berechnung der

Preisanpassung erforderliche Index veröffentlicht ist.

Die Preisanpassung ist durch den Auftragnehmer nachvollziehbar zu dokumentie-

ren.

Die eigentliche Preisanpassung erfolgt erst vier Wochen nachdem der Auftragneh-

mer seine Absicht die Preise anzupassen mitgeteilt hat und die aktualisierten ver-

tragskonform abgestimmten Contents (gem. Lieferantenhandbuch) zur Verfügung

gestellt hat, frühestens jedoch vier Wochen nachdem der benötigte Index veröffent-

licht worden ist, damit der Auftraggeber ausreichend Zeit erhält die Anpassung ent-

sprechend zu prüfen und organisatorisch umzusetzen.

Eine rückwirkende Preisanpassung ist nicht möglich.

- 3 -

Die neu festzusetzenden Preise zum Zeitpunkt der Preiserhöhung werden ermittelt

aus dem angebotenen Festpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses multipli-

ziert mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat/Jahr) der Erzeugerpreise gewerb-

licher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes von dem Vormonat des Tages

an dem der Auftragnehmer mitgeteilt hat, dass eine Preisanpassung erforderlich ist

(Dividend) und vom Tag des Vertragsabschlusses (Divisor), veröffentlicht im Statis-

tischen Bericht auf der Homepage des statistischen Bundesamtes unter

www.destatis.de, hier: GP Nummer 31 – Schulmöbel.

An den im Rahmen dieser Preisanpassung neu vereinbarten Preise ist der Auftrag-

nehmer wiederum als Festpreise für 12 Monate gebunden.

Anschließend können die Preise erneut nach der zuvor genannten Vorgehensweise

angepasst werden.

Im Falle einer Senkung des Preisindex ist der Auftraggeber mit gleichem Prozessab-

lauf berechtigt eine Preisanpassung anzukündigen und durchzuführen.

Verpackungsmaterial

Die Verpackungen der Waren sollen aus umweltschonenden Materialien hergestellt

und auf das notwendige Mindestmaß beschränkt sein. Falls möglich, sollen Mehr-

wegverpackungen eingesetzt werden. Die Rücknahme der Einwegverpackungen er-

folgt nach der Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Lieferort

Die einzelnen Objektmöbel werden in Einzelabrufen bestellt und sind an diverse

Schulen im Dortmunder Stadtgebiet zu liefern.

Auftragsabwicklung/Lieferzeit

Die Liefer-/Kalenderwoche (KW) ist auf der Auftragsbestätigung verbindlich anzuge-

ben. Der Liefertag und die ca. Uhrzeit sind ca. 5 Werktage vor Lieferung mit dem Auf-

traggeber abzustimmen. Die Lieferung muss spätestens 8 Wochen nach Auftrags-

eingang erfolgen.

Um den Dienstbetrieb nicht unnötig zu stören, ist bei der Einhaltung der Termine ab-

solute Zuverlässigkeit erforderlich. Anlieferung und Abladen ist nur möglich montags

bis freitags in der Zeit von 07:30 h bis 14 Uhr, aber nur nach vorheriger Terminabspra-

che!

Zahlungen

Die Rechnungen sind für jede Einzelbestellung - in zweifacher Ausfertigung - an die,

in der Bestellung angegebene Rechnungsadresse, zu senden.

- 4 -

Der dazugehörige Lieferschein muss unterschrieben und mit leserlicher Namenswie-

derholung in Druckbuchstaben beigelegt werden. Ausnahmen von dieser Regelung

zum Beispiel bei Zustellungen mittels Spedition sind vorab schriftlich mit dem Auf-

traggeber zu vereinbaren.

Für die Rechnungsabwicklung müssen Auftrag und Rechnung identisch sein.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass auf der Rechnung und dem Lieferschein die

jeweilige Auftragsnummer des Auftraggebers anzugeben ist. Der Auftraggeber be-

hält sich vor, vom Abrufauftrag abweichende oder unvollständige Rechnungen zu-

rückzuweisen.

Im Falle von Mahnungen sind diese als Einzelmahnung mit einer beiliegenden Rech-

nungskopie auf die jeweilige Rechnungsadresse auszustellen. Die Rechnungskopie

ist eindeutig als Kopie zu kennzeichnen.

Gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund (im Nachfol-

genden „AGB“ genannt), Teil B, Punkt 6, erfolgen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen

ohne Abzug. Für den Rechnungseingang ist der Eingangsstempel der Stadt Dort-

mund maßgebend; dieser gilt als Beginn der Zahlungsfrist.

Bei Liefer- und Dienstleistungen wird ein Skonto in Höhe von 2 % des jeweiligen Rech-

nungsbetrages gewährt, sofern der Rechnungsbetrag von Rechnungen jedweder

Art (z. B. Abschlagszahlungen) innerhalb von 21 Kalendertagen nach Leistungserbrin-

gung bzw. Eingang der Ware und der Rechnung beglichen wird und nichts Abwei-

chendes vereinbart wurde.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen Erstattungen innerhalb von

30 Tagen.

Bezüglich der Erstellung von Teilrechnungen wird auf die Allgemeinen Vertragsbe-

dingungen der Stadt Dortmund, Tel. A, Punkt 9 verwiesen.

Verfahren digitaler Rechnungseingang bei der Stadt Dortmund

(Vorgaben für Auftragnehmer für die Nutzung der digitalen Rechnungsstellung)

Gem. § 14 Abs. 1 UStG liegt eine elektronische Rechnung am 01.Januar 2025 nur noch

dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausge-

stellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermög-

licht.

Diese Rechnungen müssen der europäischen Norm für die elektronische Rech-

nungsstellung gem. der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 16.04.2014 entsprechen.

- 5 -

Dieser Vorgabe entsprechen ab dem 01.01.2025 die Formate ZUGFeRD und XRech-

nung.

Für die Annahme elektronischer Rechnungen bei der Stadt Dortmund gelten fol-

gende Vorgaben:

1. Elektronische Rechnungen werden in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung

angenommen. Andere Rechnungsformate können nicht verarbeitet werden!

2. Senden Sie Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnungen an die

Mailadresse 'xRechnung-Verwaltung@stadtdo.de'.

3. Im Betreff der eMail ist die Rechnungsnummer anzugeben. Das erleichtert die

Zuordnung, insbesondere bei einer Rückweisung der Rechnung.

4. Für jede Rechnung muss eine eigene eMail erstellt werden.

5. Anlagen zur Rechnung, die als separates Dokument beigefügt werden, können

nicht verarbeitet werden. Anlagen zur Rechnung seitens des Rechnungsstel-

lers müssen Bestandteile der elektronischen Rechnungsdatei sein.

Die Verarbeitung von per eMail eingehenden Rechnungen im PDF-Format ist inner-

halb der gesetzlichen Übergangsregelungen weiterhin möglich.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

1. Rechnungen im PDF-Format sind an die zentrale Mailadresse 'eRech-

nung@stadtdo.de' zu senden.

2. Im Betreff der eMail ist die Rechnungsnummer anzugeben. Das erleichtert die

Zuordnung, insbesondere bei einer Rückweisung der Rechnung.

3. Für jede Rechnung muss eine eigene eMail erstellt werden.

4. Für die Rechnungsdatei ist ein PDF-Format zu verwenden.

5. Anlagen zur Rechnung seitens des Rechnungsstellers müssen Bestandteile

der PDF-Datei sein.

Option Sortimentserweiterung

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer, wei-

tere Artikel der ausgeschriebenen Produktgruppe/n (preislich anlog zum

- 6 -

bestehenden Vertrag) auch innerhalb der Vertragslaufzeit nachträglich in den Rah-

menvertrag mit aufzunehmen.

Nachlässe

Im Angebotsschreiben angegebene etwaige Nachlässe werden bei den konkret im

Leistungsverzeichnis angebotenen Produkten in Abzug gebracht. Der angebotene

Nachlass auf die Herstellerpreisliste bleibt hiervon unberücksichtigt. Dieser ist im

Leistungsverzeichnis unter dem Punkt Herstellerpreisliste gesondert auszuweisen.

Produktaustausch

Sofern ein Produkt nicht mehr produziert wird oder aus anderen Gründen seitens des

Auftragnehmers nicht mehr lieferbar ist, muss der Auftraggeber unverzüglich hier-

über informiert werden. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber in diesen Fällen

ein gleichwertiges oder höherwertiges Produkt zum gleichen Preis anbieten. Die

Gleichwertigkeit ist seitens des Auftragnehmers nachzuweisen und wird vom Auf-

traggeber geprüft. Erst nach Freigabe durch die Stadt Dortmund darf das Alterna-

tivprodukt geliefert werden.

Reports

Der Auftragnehmer stellt der Stadt Dortmund auf Anfrage Auswertungen über die

gelieferten Möbel zur Verfügung. Die Details der Auswertung werden in diesem Fall

individuell besprochen, sollen aber mindestens Angaben über die Stückzahlen, Mo-

delle und Bedarfsstellen enthalten (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen). Die

Auswertungen sind in einem gängigen Format (z.B. Excel) an den Fachbereich Schule

(Mail an schuleinkauf@stadtdo.de) zu übersenden.

Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt für die einwandfreie Beschaffenheit der Artikel die

Haftung und Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt fünf Jahre, jeweils nach

erfolgter Teillieferung. Mängel, die nicht auf das Verschulden des Auftraggebers zu-

rückzuführen sind, werden in dieser Zeit kostenlos vom Auftragnehmer beseitigt. Die

Gewährleistungsfrist verlängert sich für die Artikel, die der Auftragnehmer im Wege

der Gewährleistungsverpflichtung auswechselt, um den Zeitraum der oben ange-

gebenen Gewährleistungsfrist, mindestens aber um 6 Monate, beginnend mit dem

neuen Liefertermin. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche wird unter-

brochen, wenn die gelieferte Leistung aus Anlass eines Gewährleistungsfalles nicht

benutzt werden kann.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung