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Rahmenvertrag zur Lieferung von Kunst- und Musikmöbeln für Dortmunder Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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B 1 - Angebotsschreiben EU

An (ausschreibende Stelle)

Stadt Dortmund

  • Vergabe- und Beschaffungszentrum- Viktoriastraße 15

44135 Dortmund

Az.: 19/2Vergabe-Nr.: L478/26
Vergabeart:
Offenes VerfahrenTeilnahmewettbewerb
Nicht offenes VerfahrenInnovationspartnerschaft
VerhandlungsverfahrenWettbewerblicher Dialog
Bindefrist endet am:07.12.2026
Angebotsfrist:
Datum: 30.09.2026Uhrzeit:20:00 Uhr

Angebot

Rahmenvertrag Kunstmöbel

Angaben zum Bieter / zur Bietergemeinschaft:

Bieter: _______________________________________________________________________________________

Adresse: _____________________________________________________________________________________

Ort: ____________________________________ PLZ: ___________________

Land: ______________________________

Sachbearbeiter/in bzw. verantwortlicher Ansprechpartner/in:


Rufnummer: ___________________________ Fax Nr.: ________________________

E-Mail: _______________________________________________

Es handelt sich bei meinem Unternehmen um ein KMU (Unternehmen als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen)*

*KMU = weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. eine Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR

  1. Mein/Unser Angebot umfasst:

1.1 folgende beigefügte Unterlagen

  • Leistungsbeschreibung mit den Preisen und den geforderten Erklärungen,
  • alle weiteren nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderten und soweit erforderlich ausgefüllten Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind (vgl. A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU Anlagen B).

1.2 folgende nicht beigefügte Unterlagen

  • Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund (siehe auf www.vergabezentrum.dortmund.de)
  • alle weiteren in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots angegebenen Anlagen, die bei mir/uns verbleiben können (vgl. A 1 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU Anlagen A).
  • VOL/B
  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
  • meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, sowie die gültigen Arbeitsschutzvorschriften erfülle(n),

  • in den letzten 2 Jahren nicht

  • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder

  • gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind,

  • die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).

Stand: 09.04.24 Seite 1 von 4

B 1 - Angebotsschreiben EU

  • kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde

  • mein/unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet

  • dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen.

  • keine der in § 123 und 124 GWB benannten Ausschlussgründe vorliegen.

3.1 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem(n)/vorliegendem(n) Nachweis(en).

3.2 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem

EWR-Staat bzw. Staat des WTO- anderen Staat Nationalität : Abkommens (bitte intern. Kfz-Zeichen eintragen)

3.3 Ich bin/Wir sind präqualifiziert und auf „amtliches-verzeichnis.ihk.de“ bzw. in der folgenden Datenbank ________________________ eingetragen unter der Nummer: _________________

  1. Bei den folgenden Preisangaben handelt es sich um einen Übertrag aus dem Angebot/Leistungsverzeichnis. Bei Abweichungen/Widersprüchen gilt die durch Addition der eingetragenen Einheitspreise mit den jeweiligen Stückzahlen ermittelte Gesamtsumme. Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Vergabe nach Losen
4.1 Endbetrag inkl. MwSt. (ohne Nachlass):
Summe Los 1:€ inkl. MwSt.
Summe Los 2:€ inkl. MwSt.
€ inkl. MwSt.
Summe Gesamtangebot über alle Lose:
4.2 Preisnachlass ohne Bedingung1 auf die Abrechnungssumme:
Achtung!
Die Preise im Leistungsverzeichnis sind ohne den hier einzutragenden Nachlass anzugeben. Wird an
dieser Stelle ein Nachlass eingetragen, so wird dieser zusätzlich von der sich aus den eingetragenen
Einheitspreisen in der Leistungsbeschreibung rechnerisch ergebenden Angebotssumme abgezogen!
Los 1%
Los 2%

%

4.3 Skonto2 auf die Abrechnungssumme%
4.3 Skonto2 auf die Abrechnungssumme%
Skontoabzug wird gewährt bei Zahlung innerhalb vonTagen
Skontoabzug wird gewährt bei Zahlung innerhalb vonTagen

1 Siehe Teilnahmebedingungen.

2 Skontovereinbarungen können unter Punkt 4 des Angebotsschreibens getroffen werden. Dort ist, falls keine Skontogewährung erfolgen soll, auch zulässigerweise 0 % Skonto einzutragen. Es dürfen nur Zahlen ab 0 eingetragen werden. Wird das Feld für die Eintragungsmöglichkeit gestrichen, so wird dies so verstanden, dass kein Skonto gewährt wird. Sofern im Angebotsschreiben keine oder keine abweichenden Angaben zur Skontogewährung gemacht werden und derartige Angaben auch an keiner anderen Stelle der eingereichten Unterlagen vorhanden sind, gelten die Skontovereinbarungen gemäß Punkt A - 6 der AVB der Stadt Dortmund. Das Zahlungsziel rein netto darf nicht verändert werden. Die Skontogewährung gilt immer für alle Haupt- und etwaige Nebenangebote. Hinsichtlich der Wertung wird auf die Teilnahmebedingungen verwiesen.

Stand: 09.04.2024 Seite 2 von 4

B 1 - Angebotsschreiben EU

4.4 Nebenangebote zum HauptangebotAnzahl:
4.4 Nebenangebote zum Hauptangebot

Der Preisnachlass des Hauptangebotes / der Hauptangebote wird auch auf etwaige Nebenangebote gewährt. Nein

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

  1. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

  2. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebots. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung oder Abschrift des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift als alleinverbindlich anerkannt.

Ich/Wir erkläre(n), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt generell Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten.

Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Auf die Regelungen des Formblatts „Verfahrensregelungen zur Form der Einreichung elektronischer Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote“ wird verwiesen.

Stand: 09.04.2024 Seite 3 von 4

B 1 - Angebotsschreiben EU

Anlage 1 zum Angebotsschreiben:

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und Verwendung

personenbezogener Daten

Gemäß § 39 Abs. 1 VgV übermittelt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Die Veröffentlichung erfolgt nach dem Muster gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986.

Ferner werden gemäß §134 GWB und 62 VgV die Bewerber oder Bieter über das Ergebnis des Verfahrens und hierbei u.a. auch über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters informiert.

Auch in § 30 UVgO wird festgelegt, dass der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, informiert, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
  • Name des beauftragten Unternehmens
  • Verfahrensart
  • Art und Umfang der Leistung
  • Zeitraum der Leistungserbringung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Teil im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ferner werden die Daten für die Auftragsverarbeitung, sowie für statistische Zwecke mit Auftragsbezug herangezogen. Daten von Bietern, die nicht den Zuschlag erhalten, werden nicht öffentlich bekannt gemacht.

Soweit es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten natürlicher Personen handelt, setzt für die Veröffentlichung dieser Daten Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO die Einwilligung der betroffenen Person voraus, sofern nicht einer der Tatbestände des Artikel 6 Abs. 1 lit. b-f zutrifft.

Das Einverständnis wird mit der Unterschrift des Angebotsschreiben, welches eine entsprechende Erklärung enthält, gegeben.

Auf Ihre Rechte auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 Ds-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) und Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) wird hingewiesen. Das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Hinweis: Eine ausführliche Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund finden Sie auf unserer Website unter www.dortmund.de

Stand: 09.04.2024 Seite 4 von 4

B2 - Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und

Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ich erkläre / Wir erklären1:

- Zutreffendes bitte ankreuzen –

1. Anwendbarkeit

Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt.

Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten gilt, dass alle Vollzeitbeschäftigten,

Teilzeitbeschäftigten nach Köpfen (also nicht umgerechnet in Vollzeit-Äquivalente) und auch

alle 538-Euro-Kräfte mitzuzählen sind. Lediglich Auszubildende gelten nicht als Beschäftigte.

Verfügt somit ein Bieterunternehmen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über lediglich 20 oder

weniger Beschäftigte, erschöpft sich die abzugebende Information in eben dieser Angabe.

Zur Festlegung der Unternehmensgröße ist die Definition der Betriebsstätte nach § 12

Abgabenordnung zugrunde zu legen.

 Ja, mehr als 20 Beschäftigte, weiter mit 2.

 Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich).

2.

2.1 Unternehmensgröße

Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

 über 500 Beschäftigte

(Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen

auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder

einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

 über 250 bis 500 Beschäftigte

(Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen

auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder

einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

 über 20 bis 250 Beschäftigte

(Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen

auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder

einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).

2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von

Beruf und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen

öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt:

 Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder

physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich

gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden,,

 explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und

Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind,

1 Die bei der Durchführung dieses Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umzusetzen. Seite 1 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024

 Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein

Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,

 Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich

Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit,

 Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur

Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

 Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die

Beschäftigten,

 Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigten,

 Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten,

 Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten,

 Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung,

 Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses,

 Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder

berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien,

 Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle

Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer

Familienpflegeteilzeit,

 Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu

Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit,

 Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und

Wiedereinsteiger,

 Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und

geeigneter Instrumente,

 Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach

Geschlecht,

 Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum,

insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie

 Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von

höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten.

2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben)

Ausnahmsweise kann der öffentliche Auftraggeber, nach entsprechendem Vortrag des

Bieterunternehmens, von ergänzenden Ausführungsbestimmungen zur Frauenförderung bzw.

der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, absehen. Hierbei handelt es sich um besonders zu

begründende Einzelfallentscheidungen. Bieterunternehmen haben nachfolgend insoweit die

Möglichkeit, die zu berücksichtigenden Gründe für die Nichtdurchführbarkeit entsprechender

Maßnahmen darzustellen. Der öffentliche Auftraggeber prüft den vorgetragenen Sachverhalt

auf Plausibilität.

Sofern ein Bieter durch Zuschlag bereits zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen

der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet wurde, kann er

sich hierauf bei der Angebotsabgabe um weitere öffentliche Aufträge zwölf Monate lang nach

dem Tag des Zuschlags berufen. Die Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie, zu deren Durchführung oder Einleitung sich das Unternehmen

verpflichtet hat, müssen ordnungsgemäß umgesetzt worden sein. Auf Verlangen des

öffentlichen Auftraggebers hat der Bieter die Durchführung oder Einleitung der umgesetzten

Maßnahmen zu belegen.

 Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten

Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits

durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der

Seite 2 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024

Vereinbarkeit von Beruf und Familien verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des

öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der

Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor

Zuschlagserteilung nachweisen.

 Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der

Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder

eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die

Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der

Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen.

 Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der

Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung

durchzuführen.

Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden):

________________________________________________________

________________________________________________________

________________________________________________________

 Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder

Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der

Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis

zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes

unverhältnismäßig und unzumutbar.

Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden):

_______________________________________________________

_______________________________________________________

_______________________________________________________

3. Weitere vertragliche Verpflichtungen

Die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der

Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zum Zwecke der Überprüfbarkeit vom

Auftragnehmer zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss mindestens enthalten:

1. die Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen,

2. Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen

Maßnahmen,

3. Angaben des Zeitpunktes der Einleitung sowie des Zeitpunktes der voraussichtlichen oder

tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen,

4. Angaben zu den Auswirkungen und der Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahmen,

insbesondere

a) zur Anzahl der von der jeweiligen Maßnahme betroffenen Beschäftigten in Relation zur

Gesamtanzahl der im Unternehmen Beschäftigten,

b) Zeitpunkt der Einleitung bzw. die Dauer der Durchführung der Maßnahmen und,

c) ob die Maßnahme über die Dauer der Durchführung des öffentlichen Auftrags im Betrieb

weiter angeboten beziehungsweise fortgeführt wird.

Die Dokumentation der durchzuführenden bzw. eingeleiteten Maßnahmen ist mindestens ein

Jahr aufzubewahren und im Unternehmen zu veröffentlichen. Auf Verlangen des öffentlichen

Auftraggebers ist diese in einem weiteren Vergabeverfahren vorzulegen.

Seite 3 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024

Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung

mit folgenden Verpflichtungen einverstanden:

− Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der

übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach.

− Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur

Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum

Zwecke der Überprüfbarkeit2 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben.

− Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers

gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine

Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen

bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen

darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den

Auftraggeber führen können.

2 Die schriftliche Dokumentation soll die Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen, Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen Maßnahmen, zum Zeitpunkt der Einleitung sowie zum Zeitpunkt der voraussichtlichen oder tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen und zu den Auswirkungen und der Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahmen enthalten. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 12 Monate. Seite 4 von 4 Stand Stadt Dortmund: 20.02.2024

B4 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Das in Holzprodukten (einschließlich Papier und Karton) verarbeitete Rohholz muss

nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist

vom Bieter durch Vorlage einesZertifikates des PEFC (Programme for the Endorsement of

Forest Certification Schemes), des FSC (Forest Stewardship Council) oder durch

gleichwertige Siegel, Zertifikate oder Nachweise, wie technische Unterlagen des Herstellers

oder Prüfberichte anerkannter Stellen, zu erbringen.

Ich werde keine Holzprodukte verwenden.

Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.

Ich werde Holzprodukte verwenden, die aus legaler und nachhaltiger

Waldbewirtschaftung stammen und den Nachweis der Gleichwertigkeit, d.h. der

Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden

Standards von FSC oder PEFC, durch entsprechende Siegel, Zertifikate oder

Nachweise, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter

Stellen nachweisen.

Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten

Zeitpunkt vorlegen.

B5 - Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU)

2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU-Sanktionspaket)

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

Artikel 5k lautet wie folgt: „(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmit-telbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten wer-den, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auf-tragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Auf die Ausnahmetatbestände des Art. 5k Abs. 2 wird verwiesen. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer gegen die Vorgaben des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 verstößt b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass seine Nachunternehmen, Lieferanten, Eignungsleiher etc. den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 entsprechen

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir • kein Unternehmen im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 EU bin • keine Unterauftragnehmer, Nachunternehmer, Eignungsleiher etc. einsetzen werde, die unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 fallen

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können.


(Datum, Unterschrift, Firmenstempel) Für elektronische Angebote gelten bezüglich der Signatur die Regelungen des Formblatts „Elektronische Angebotsabgabe“.

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