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VERGABEUNTERLAGEN TEIL C WERTUNGSKRITERIEN UND BEWERTUNGSMETHODE
zur Ausschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial an 12 hessische Hochschulen Vergabenummer: 2026-19-THM-AGHHE
(Offenes Verfahren nach § 15 VgV)
INHALT
- Grundsätze und Ablauf der Wertung ............................................................... 2
- Wertungsmethode und Gewichtung ................................................................. 2
- Vorgeschaltete Mindestanforderungs- und Ausschlussprüfung ............. 3
- Preis A - Bewertungsgrundlage ........................................................................ 3
- Leistungskriterium B - Qualität der Produkte Bemusterung .................... 4 5.1 Gegenstand, Gleichgewichtung und Systemabbildung .............................. 4 5.2 Einheitliche Bewertungsskala für die Bemusterung ................................... 4 5.3 Besondere Skala für den ökologischen Mehrwert ....................................... 5 5.4 Produktgruppenspezifische Prüfinhalte .......................................................... 5 5.5 Durchführung und Dokumentation der Bemusterung .................................. 6 5.6 Berechnung der Produktqualität ........................................................................ 6
- Leistungskriterium C - Auftragsabwicklung und Service .......................... 7 6.1 Bewertungsgrundlage und Verbindlichkeit .................................................... 7 6.2 Allgemeine Bewertungsskala für Konzeptkriterien ..................................... 7 6.3 Kriterienmatrix Auftragsabwicklung und Service ......................................... 8 6.4 Spezielle Erfüllungsgrade für objektive Zeit- und Kulanzkriterien ....... 9 6.5 Berechnung der Leistungspunkte für Auftragsabwicklung und Service ............................................................................................................................................. 9
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- Grundsätze und Ablauf der Wertung
Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB in Verbindung mit § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nach der nachfolgend vollständig festgelegten Bewertungsmethode. Die Prüfung und Wertung erfolgt in dieser Reihenfolge:
- formale Prüfung des Angebots und Prüfung etwaiger Ausschlussgründe;
- Prüfung der Eignung des Bieters;
- Prüfung der Erfüllung sämtlicher verbindlicher Mindestanforderungen;
- Ermittlung der Leistungspunktzahl der Qualitätskriterien mittels Top-down-Gewichtung;
- Ermittlung der Preis- und Leistungsquotienten sowie der Wertungskennzahl;
- Bildung der Rangfolge und Zuschlagsentscheidung. Bewertet werden nur Angaben, Muster, Nachweise und Leistungszusagen, die dem Angebot eindeutig zugeordnet werden können. Werbliche Allgemeinaussagen, unverbindliche Absichtserklärungen und nicht nachprüfbare Behauptungen erhalten keine Punkte. Alle mit dem Angebot zugesagten und bewerteten Mehrleistungen werden bei Zuschlag Vertragsbestandteil und sind ohne zusätzliche Vergütung während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Aufklärungen dürfen nur der Erläuterung bereits fristgerecht eingereichter Angaben dienen. Eine nachträgliche Änderung, Verbesserung oder Ergänzung der für die Wirtschaftlichkeitsbewertung maßgeblichen Leistung ist ausgeschlossen. Soweit leistungsbezogene Unterlagen oder Angaben die Zuschlagswertung betreffen, werden fehlende Inhalte nicht nachgefordert.
Verbindlicher Grundsatz: In die Zuschlagswertung gelangen ausschließlich Angebote, die sämtliche formalen Anforderungen, Eignungsanforderungen und verbindlichen Mindestanforderungen erfüllen. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung wird nicht durch eine geringere Punktzahl kompensiert.
- Wertungsmethode und Gewichtung
Der Preis und die Qualitätskriterien werden nach der Bestangebots-Quotienten-Methode einander gegenübergestellt. Der Preis wird mit 60 % und die Gesamtheit der Qualitätskriterien mit 40 % gewichtet. Innerhalb der Qualitätsseite werden die Produktqualität und die Auftragsabwicklung einschließlich Service jeweils gleich stark gewichtet.
| Wertungsbestandteil | Anteil Gesamtwertung | Top-down-Gewichtung Qualität | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A - Preis | 60 % | |||||||
| B – Produktqualität (Bemusterung) | 20 % | 500 Punkte | ||||||
| C – Auftragsabwicklung und Service | 20 % | 500 Punkte | ||||||
| Qualitätskriterien gesamt | 40 % | 1.000 Punkte |
Die 1.000 Gewichtungspunkte beziehen sich ausschließlich auf die Qualitätskriterien. Dadurch wird eine doppelte Berücksichtigung des Preises ausgeschlossen. Für qualitative Einzelkriterien gilt grundsätzlich die Skala von 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Bewertungspunkten. Die Leistungspunkte eines Einzelkriteriums ergeben sich aus der Multiplikation der vergebenen Bewertungspunkte mit den Top-down-Gewichtungspunkten.
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| Qualitative Leistungspunkte: | LP(k,i) = Bewertungspunkte(k,i) x Gewichtungspunkte(k) | ||
|---|---|---|---|
| Bei 1.000 Gewichtungspunkten und 10 Bewertungspunkten sind insgesamt maximal 10.000 Qualitätsleistungspunkte | |||
| erreichbar. |
- Vorgeschaltete Mindestanforderungs- und Ausschlussprüfung
Vor der Punktwertung wird für jedes Angebot insbesondere geprüft, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
| ID | Prüfpunkt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| M1 | Die Eigenerklärung WPS liegt unterzeichnet vor | ||||
| M2 | Die Eigenerklärung Nachhaltigkeit liegt unterzeichnet vor. | ||||
| M3 | Alle 30 im Produkt- und Preisblatt grün gekennzeichneten Bemusterungsartikel sind fristgerecht, unbeschädigt, eindeutig gekennzeichnet und mit dem jeweils angebotenen Artikel identisch eingegangen. | ||||
| M4 | Das Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept widerspricht keinen Mindestanforderungen und enthält keine | ||||
| Vorbehalte oder Einschränkungen. |
Wird eine verbindliche Mindestanforderung nicht erfüllt, ist das Angebot nach den vergaberechtlichen Bestimmungen von der weiteren Wertung auszuschließen. Ein als Wertungskriterium beschriebenes Qualitätsdefizit führt nur dann zu einer niedrigeren Punktzahl, wenn die jeweilige Mindestanforderung dennoch vollständig erfüllt ist.
- Preis A - Bewertungsgrundlage
Bewertungsgrundlage ist der nach rechnerischer Prüfung festgestellte Gesamtwertungspreis des Sortiments in Euro netto. Er ergibt sich aus den angebotenen Nettopreisen multipliziert mit den im Produkt- und Preisblatt vorgegebenen Bewertungsmengen beziehungsweise Gewichtungsfaktoren. Die Bewertungsmengen dienen ausschließlich der Wertung und begründen keine Abnahmeverpflichtung.
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- Leistungskriterium B - Qualität der Produkte Bemusterung
Die Bemusterungsartikel sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgender Adresse einzureichen: Technische Hochschule Mittelhessen EINKAUF – B10 / EG 0.05 Wiesenstraße 14 35390 Gießen
5.1 Gegenstand, Gleichgewichtung und Systemabbildung
Bewertet werden die 30 im Produkt- und Preisblatt grün gekennzeichneten Bemusterungsartikel. Sämtliche Bemusterungsartikel sind untereinander gleich gewichtet. Innerhalb jedes Bemusterungsartikels werden vier Prüfdimensionen mit den nachstehenden Anteilen bewertet.
| ID | Prüfdimension | Anteil je | Bewertungsinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Muster | |||||||||
| B.x.1 | Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit | 40 % | Zweckerfüllung, Funktionssicherheit, Leistung, Präzision und praktische Nutzbarkeit entsprechend der Produktgruppe | ||||||
| B.x.2 | Material, Verarbeitung und | 30 % | Materialqualität, Stabilität, Mechanik, Oberflächen, Robustheit und | ||||||
| Haltbarkeit | erwartbare Dauergebrauchstauglichkeit | ||||||||
| B.x.3 | Handhabung, Ergonomie und Sicherheit | 20 % | Bedienbarkeit, Kraftaufwand, Sauberkeit, Lesbarkeit, Nutzerführung, Griff- und Sicherheitsmerkmale | ||||||
| B.x.4 | Nachweisbarer ökologischer Mehrwert | 10 % | Über die Mindestanforderungen hinausgehende, produktbezogene | ||||||
| Umweltvorteile einschließlich Recyclinganteil, | |||||||||
| Wiederverwendbarkeit, Nachfüllbarkeit, materialarmer Verpackung | |||||||||
| oder Umweltzeichen beziehungsweise gleichwertiger Nachweise |
5.2 Einheitliche Bewertungsskala für die Bemusterung
| Bewertungspunkte | Veröffentlichter Bewertungsmaßstab | ||
|---|---|---|---|
| 10 | Die Ausprägung ist ausgezeichnet und übertrifft die vollständig erfüllten Anforderungen in mehreren wesentlichen, praktisch nachweisbaren Aspekten deutlich; relevante Schwächen sind nicht feststellbar. | ||
| 8 | Die Ausprägung ist sehr gut und übertrifft die vollständig erfüllten Anforderungen in mindestens einem | ||
| wesentlichen, praktisch nachweisbaren Aspekt; relevante Schwächen sind nicht feststellbar. | |||
| 6 | Die Ausprägung erfüllt das beschriebene Qualitätsniveau vollständig, ist zweckmäßig und ohne relevante qualitative Schwäche; ein zusätzlicher Vorteil ist nicht feststellbar. | ||
| 4 | Die Mindestanforderungen sind erfüllt, jedoch bestehen erkennbare qualitative Schwächen in nicht als | ||
| Mindestanforderung festgelegten Aspekten; die Nutzbarkeit bleibt insgesamt gegeben. | |||
| 2 | Die Mindestanforderungen sind noch erfüllt, jedoch bestehen erhebliche qualitative Schwächen in nicht als Mindestanforderung festgelegten Aspekten; die praktische Nutzbarkeit ist merklich eingeschränkt. | ||
| 0 | Die Ausprägung ist nicht bewertbar oder für das betreffende qualitative Einzelkriterium ist kein | ||
| nachweisbarer Wert feststellbar. Ergibt die Prüfung zugleich die Nichterfüllung einer Mindestanforderung, | |||
| erfolgt keine Punktewertung, sondern die Ausschlussprüfung nach Ziffer 3. |
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5.3 Besondere Skala für den ökologischen Mehrwert
| Bewertungspunkte | Ökologischer Erfüllungsgrad | ||
|---|---|---|---|
| 10 | Mindestens ein unabhängiges Umweltzeichen Typ I nach ISO 14024 oder ein gleichwertiger Nachweis und zusätzlich mindestens ein weiterer quantifizierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen. | ||
| 8 | Ein unabhängiges Umweltzeichen Typ I nach ISO 14024 oder ein gleichwertiger Nachweis oder | ||
| mindestens zwei andere quantifizierte Umweltvorteile gegenüber den Mindestanforderungen. | |||
| 6 | Ein wesentlicher und quantifizierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen ist nachgewiesen. | ||
| 4 | Ein begrenzter, aber nachvollziehbar dokumentierter Umweltvorteil gegenüber den Mindestanforderungen | ||
| ist nachgewiesen. | |||
| 2 | Die verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen werden erfüllt; ein darüber hinausgehender Umweltvorteil ist nicht nachgewiesen. | ||
| 0 | Die für einen behaupteten Mehrwert vorgelegten Angaben sind nicht produktbezogen, nicht nachprüfbar | ||
| oder widersprüchlich. Bei Nichterfüllung einer verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderung gilt Ziffer 3. |
Als gleichwertig gelten auch andere geeignete Nachweise, sofern sie die Erfüllung derselben Umweltanforderungen nachvollziehbar belegen. Die bloße Nennung eines Labels, einer Eigenschaft oder eines prozentualen Anteils ohne produktbezogenen Nachweis wird nicht gewertet.
5.4 Produktgruppenspezifische Prüfinhalte
| Nr. | Produktgruppe | Funktion/Gebrauch | Material/Verarbeitung | Handhabung/Sicherheit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Schreibgeräte | Schreibbeginn, Schreibfluss, Deckkraft, Wischfestigkeit, Schriftbild | Gehäuse, Spitze, Kappe oder Mechanik, Stabilität | Griff, Führung, Kraftaufwand, Öffnen/Schließen | ||||||
| 2 | Heftgeräte und Locher | Funktionssicherheit, sauberes | Gehäuse, Gelenke, Führung, | Kraftaufwand, sichere | ||||||
| Ergebnis, Präzision | Mechanik, Standfestigkeit | Bedienung, Anschlag | ||||||||
| 3 | Heften und Befestigen | Haltekraft, sichere Verbindung, zweckgerechte Funktion | Stabilität, Formtreue, gratfreie Verarbeitung | Einsetzen, Entnehmen und sichere Handhabung | ||||||
| 4 | Papierprodukte | Beschreibbarkeit, | Schnitt, Oberfläche, Planlage, Materialfestigkeit | Haptik, Entnahme, Umblättern | ||||||
| Bedruckbarkeit, Opazität, Haft- | ||||||||||
| oder Trennfunktion | ||||||||||
| 5 | Korrektur und Kleben | Wirkung, Deckung, Trocknung und Dauerhaftigkeit | Gehäuse, Roller, Spitze, Verschluss, Dichtigkeit | Dosierung, Sauberkeit, kontrollierte Anwendung | ||||||
| 6 | Ordnen und Archivieren | Mechanik, Ablagefunktion, | Materialstärke, Kantenschutz, | Beschriftung, Griff, Entnahme | ||||||
| Stand- und Haltefähigkeit | Nähte, Mechanik | |||||||||
| 7 | Kennzeichnen und Beschriften | Haftung, Schriftbild, Lesbarkeit, Ablösbarkeit | Material, Oberfläche, Stanzung, Formstabilität | Aufbringen, Positionieren, Entnehmen | ||||||
| 8 | Schneiden und Messen | Schneidleistung, Führungstreue | Klinge, Scharnier, Skala, | Ergonomie, Rutschfestigkeit, | ||||||
| und Präzision | Stabilität | Verletzungsschutz | ||||||||
| 9 | Versandmaterial | Reißfestigkeit, Verschluss, Schutzwirkung | Materialstärke, Nähte, Verklebung, Kanten | Befüllen, Verschließen, Öffnen | ||||||
| 10 | Präsentationsmaterial | Haftkraft, Sichtbarkeit, | Material, Formstabilität, | Anbringen, Entfernen, Sortieren | ||||||
| Wiederverwendbarkeit | Oberfläche | |||||||||
| 11 | Sonstiges Bürozubehör | Zweckgerechte und störungsfreie Funktion | Materialqualität, Verarbeitung, Stabilität | Bedienbarkeit, Lesbarkeit, Ergonomie, Sicherheit |
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5.5 Durchführung und Dokumentation der Bemusterung
Die Muster werden nach Eingang mit neutralen Prüfcodes versehen. Die fachliche Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium aus mindestens drei fachkundigen Personen. Für alle Angebote werden innerhalb derselben Produktgruppe dieselben Prüfhandlungen, Hilfsmittel, Umgebungsbedingungen und Maßstäbe verwendet. Funktionsprüfungen werden anhand typischer Anwendungssituationen und, soweit vorhanden, innerhalb der angegebenen Herstellerkapazität durchgeführt. Ein nach Ablauf der Angebotsfrist ausgetauschtes oder technisch verändertes Muster wird nicht berücksichtigt. Eine zulässige Aufklärung darf nur die Identität oder bereits vorhandene Eigenschaften erläutern, nicht aber ein fehlendes oder abweichendes Muster ersetzen.
5.6 Berechnung der Produktqualität
Musterwert: Q(j) = 0,40 x F(j) + 0,30 x M(j) + 0,20 x H(j) + 0,10 x U(j)
F = Funktionalität/Gebrauchstauglichkeit; M = Material/Verarbeitung/Haltbarkeit; H = Handhabung/Ergonomie/Sicherheit; U = ökologischer Mehrwert. Der Bewertungspunktwert B(i) ist der arithmetische Mittelwert der 30 gleich gewichteten Musterwerte.
Bewertungspunktwert Produktqualität: B(i) = [Q(1,i) + Q(2,i) + ... + Q(30,i)] / 30
| Leistungspunkte Produktqualität: LP(B,i) = B(i) x 500 | ||
|---|---|---|
| Bei einem Bewertungspunktwert B(i) von 10 werden 5.000 Leistungspunkte erreicht. |
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- Leistungskriterium C - Auftragsabwicklung und Service
6.1 Bewertungsgrundlage und Verbindlichkeit
Bewertungsgrundlage sind das mit dem Angebot einzureichende Auftragsabwicklungs- und Servicekonzept für die 30 Bemusterungsartikel. Das Konzept ist in der Reihenfolge der nachstehenden Kriterien-IDs zu gliedern. Punkte werden nur für eindeutige und vertraglich bindende Zusagen vergeben. Formulierungen wie „in der Regel“, „nach Möglichkeit“, „üblicherweise“ oder „auf Kulanzbasis“ begründen ohne eindeutig bestimmbare Mindestleistung keinen bewertbaren Mehrwert. Die bloße Wiederholung einer Mindestanforderung führt grundsätzlich zum Basiserfüllungsgrad, nicht zur Höchstpunktzahl.
6.2 Allgemeine Bewertungsskala für Konzeptkriterien
| Bewertungspunkte | Veröffentlichter Bewertungsmaßstab | ||
|---|---|---|---|
| 10 | Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich; der Prozess ist unmittelbar umsetzbar und enthält mindestens zwei wesentliche, für den Auftraggeber praktisch nutzbare Mehrleistungen gegenüber den Mindestanforderungen. | ||
| 8 | Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich; der Prozess ist unmittelbar | ||
| umsetzbar und enthält mindestens eine wesentliche, für den Auftraggeber praktisch nutzbare | |||
| Mehrleistung gegenüber den Mindestanforderungen. | |||
| 6 | Die Darstellung ist vollständig, konkret, widerspruchsfrei und verbindlich und beschreibt eine sachgerechte Umsetzung der Anforderungen ohne wesentliche Mehrleistung. | ||
| 4 | Die Darstellung ist überwiegend nachvollziehbar und umsetzbar, weist jedoch einzelne nicht wesentliche | ||
| Lücken oder qualitative Schwächen auf; die Mindestanforderungen bleiben erfüllt. | |||
| 2 | Die Darstellung bleibt in wesentlichen Teilen allgemein, lückenhaft oder nur eingeschränkt nachvollziehbar; eine Mindestanforderung wird jedoch nicht unterschritten. | ||
| 0 | Das Kriterium ist nicht, widersprüchlich oder nicht überprüfbar dargestellt. Ergibt sich daraus die | ||
| Nichterfüllung einer Mindestanforderung, erfolgt keine Punktewertung, sondern die Ausschlussprüfung | |||
| nach Ziffer 3. |
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6.3 Kriterienmatrix Auftragsabwicklung und Service
| ID | Einzelkriterium | Gewichtungs -punkte | Erwartete Inhalte und bewertbarer Mehrwert | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| C1.1 | Vollständigkeit und Qualität der Katalogdaten | 30 | Vollständige, eindeutige und widerspruchsfreie Produkt-, Preis-, Bestell-, Verpackungs- und Verfügbarkeitsdaten | ||||||||
| C1.2 | Warengruppen- und Katalogstruktur | 30 | Logische, einheitliche Zuordnung zu Warengruppen; konsistente | ||||||||
| Hierarchie; zusätzliche sachgerechte Klassifikationen. | |||||||||||
| C1.3 | Suchbarkeit und Identifikation | 30 | Aussagekräftige Artikelbezeichnungen, Artikelnummern, EAN/GTIN soweit vorhanden sowie geeignete Suchbegriffe und Synonyme für WPS. | ||||||||
| C1.4 | Nachhaltigkeits- und Produktinformationen | 30 | Strukturierte, produktbezogene Kennzeichnung von Umweltzeichen, | ||||||||
| Recyclinganteilen, Materialien, Nachfüllbarkeit und | |||||||||||
| Verpackungsmerkmalen. | |||||||||||
| C2.1 | Bindende Lieferzeit Sortiment | 20 | Spezielle Skala nach Ziffer 6.4. | ||||||||
| C2.2 | Dezentrale, Arbeitsplatz- und Mehrstandortbelieferung | 40 | Raum- und Empfängerbelieferung, Abwesenheit und Ersatzannahme, | ||||||||
| Touren- und Standortorganisation, Zustellnachweis; zusätzliche | |||||||||||
| Zeitfenster oder Statusinformation. | |||||||||||
| C2.3 | Kommissionierung, Packstücke und Kennzeichnung | 25 | Besteller- und auftragsbezogene Kommissionierung, Kennzeichnung aller Zuordnungsdaten, Zusammenfassung mehrerer Abrufe, Vermeidung von Fehlzuordnungen. | ||||||||
| C2.4 | Liefersteuerung und Zuverlässigkeit | 35 | Auftragsüberwachung, Verfügbarkeitsprüfung, Qualitätskontrollen, | ||||||||
| Kennzahlen, Statusmeldungen und Maßnahmen zur Vermeidung von | |||||||||||
| Fehl- und Spätlieferungen. | |||||||||||
| C2.5 | Lieferstörungen, Teil- und Nachlieferungen | 50 | Proaktive Information, Eskalationswege, Ersatzartikelvorschläge, Terminverfolgung und transparente Restmengen; verbindliche Informationsfristen. | ||||||||
| C3.1 | Ansprechpartner und Serviceorganisation | 35 | Feste fachliche und technische Ansprechpartner mit Vertretung, | ||||||||
| Zuständigkeitsmatrix, Übergabe, Servicekanäle und | |||||||||||
| Erreichbarkeitszeiten. | |||||||||||
| C3.2 | Bindende Reaktionszeit | 35 | Spezielle Skala nach Ziffer 6.4; Zeit bis zur qualifizierten Antwort oder aussagekräftigen Zwischeninformation innerhalb der Servicezeiten. | ||||||||
| C3.3 | Beratung | 25 | Produkt-, Sortiments-, Nachhaltigkeits- und Prozessberatung; aktive | ||||||||
| Substitutions- oder Verbrauchsoptimierung ohne Zusatzkosten. | |||||||||||
| C3.4 | Retourenabwicklung und Abholung | 40 | Einfache Anmeldung, Abholung an der ursprünglichen Lieferstelle, Status, Belege und Gutschrift; spezielle Zeitskala nach Ziffer 6.4. | ||||||||
| C3.5 | Reklamations- und Ersatzmanagement | 40 | Erfassung, Priorisierung, Ursachenklärung, Ersatz- oder | ||||||||
| Nachlieferung, Gutschrift, Eskalation, Statusinformation und | |||||||||||
| vorbeugende Fehlerauswertung. | |||||||||||
| C3.6 | Zusätzliche Kulanz für mangelfreie Ware | 15 | Spezielle Skala nach Ziffer 6.4; verbindliches kostenfreies Rückgaberecht für unbenutzte Standardkatalogware. |
| Kriteriengruppe | Top-down- | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gewichtungspunkte | |||||
| C1 – WPS-Katalogbereitstellung und Katalogdatenqualität | 120 | ||||
| C2 – Lieferung und Logistik | 190 | ||||
| C3 – Service, Retouren und Kulanz | 190 | ||||
| C – Auftragsabwicklung und Service gesamt | 500 |
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6.4 Spezielle Erfüllungsgrade für objektive Zeit- und Kulanzkriterien
| Kriterium | Verbindliche Skala | ||
|---|---|---|---|
| C2.1 Sortiment | <= 1 Werktag: 10 Punkte; <= 2 Werktage: 2 Punkte; mehr als 2 Werktage oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt. | ||
| C3.2 Reaktionszeit | <= 2 Service-Stunden: 10 Punkte; <= 4 Stunden: 8 Punkte; <= 6 Stunden: 6 Punkte; <= 8 Stunden: 4 Punkte; <= 1 Werktag: 2 Punkte; länger oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt. | ||
| C3.4 Abholung Retoure | <= 1 Werktag: 10 Punkte; <= 2 Werktage: 8 Punkte; <= 3 Werktage: 6 Punkte; <= 4 Werktage: 4 Punkte; | ||
| <= 5 Werktage: 2 Punkte; länger oder Vorbehalt: Mindestanforderung nicht erfüllt. | |||
| C3.6 Kulanz | Kostenfreie Rückgabe unbenutzter Standardkatalogware ab Lieferung: >= 90 Kalendertage: 10 Punkte; >= 60 Tage: 8 Punkte; >= 30 Tage: 6 Punkte; >= 14 Tage: 4 Punkte; darunter oder keine zusätzliche Kulanz: 2 Punkte. Zulässige Ausnahmen müssen abschließend benannt werden. |
Service-Stunden sind Zeiten innerhalb der verbindlich angebotenen qualifizierten Erreichbarkeit. Werden erweiterte Servicezeiten angeboten, gelten diese für die Berechnung mit. Bei Liefer- oder Bearbeitungszeiten gilt die für den Auftraggeber günstigste eindeutig zugesagte Obergrenze.
6.5 Berechnung der Leistungspunkte für Auftragsabwicklung und Service
| Leistungspunkte Auftragsabwicklung und Service: LP(C,i) = Summe aus [Bewertungspunkte(k,i) x | ||
|---|---|---|
| Gewichtungspunkte(k)] | ||
| Die 15 Einzelkriterien umfassen zusammen 500 Top-down-Gewichtungspunkte. Maximal erreichbar sind 5.000 | ||
| Leistungspunkte. |
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