07. Eigenerklärung-EU_Russland_Sanktionen.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung

zum EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg

Russlands auf die Ukraine

Im Rahmen des o.g. Sanktionspakets wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufgenommen:

Artikel 5k

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Ich / Wir erkläre(n), dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öff. Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf mich/uns zutreffen. Des Weiteren verpflichte/n ich/wir mich/uns, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.

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*die Erklärung ist in Textform gem. § 126 b BGB abzugeben.

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