12657_Teil A - Allgemeiner Teil_RV_Tablets_Smartphones_V1.1_24.08.2026.pdf

Rahmenvertrag über Tablets und Smartphones mit Zubehör und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Teil A – Allgemeiner Teil

zum Vergabeverfahren [171 20 – 12657]

Rahmenvertrag (RV) zum

Bezug von Tablets und

Smartphones inklusive

Zubehör und Services

[Seite 2]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den

Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de

Version 1.01 vom 124.08.2026

Seite 2 von 19

[Seite 3]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

Inhalt

1 Einleitung .......................................................................................................................................... 5

1.1 Allgemein .......................................................................................................................................... 5

2 Ausschreibungsgegenstand ........................................................................................................... 6

3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen ............................................. 6

3.1 Begriffsbestimmung ........................................................................................................................ 6

3.2 Vergabestelle / Auftraggeber ......................................................................................................... 7

3.3 Vergabeplattform............................................................................................................................. 7

3.4 Vergabeverfahren ............................................................................................................................ 7

3.5 Nebenangebote ............................................................................................................................... 7

3.6 Mehrere Hauptangebote ................................................................................................................ 8

3.7 Vergütung und Kostenerstattung für Angebote .......................................................................... 8

3.8 Vertrauliche Handhabung der Angebote und Speicherung personenbezogener Daten ...... 8

4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz ................................................................ 8

5 Angebotsphase ................................................................................................................................ 9

5.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ................................................................................. 9

5.2 geforderte Struktur des Angebots ............................................................................................... 10

5.3 Bindefrist ......................................................................................................................................... 10

6 Unklarheiten und Fragen .............................................................................................................. 10

6.1 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen ........................................... 11

6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ......................................................................................... 11

6.3 Anzeige von Bedenken zur Ausführung ..................................................................................... 11

7 Prüfung und Wertung der Angebote .......................................................................................... 12

7.1 Allgemeiner Teil .............................................................................................................................. 12

7.2 Eignungskriterien ........................................................................................................................... 13

7.2.1 Allgemein ........................................................................................................................................ 13

7.2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ..................................................... 15

7.2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) .................................................. 15

7.2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ........................................................ 16

7.3 Leistungskriterien .......................................................................................................................... 16

7.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) ......................................... 17

8 Vertragliche Grundlagen ............................................................................................................... 17

8.1 Allgemeines .................................................................................................................................... 17

8.2 Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption ................................................................................ 18

8.3 Leistungsumfang / Obergrenze ................................................................................................... 18

Seite 3 von 19

[Seite 4]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

8.4 Auftragsverarbeitung .................................................................................................................... 18

8.5 Sicherheitsüberprüfung ................................................................................................................ 18

9 Rechtsbehelfsbelehrung ............................................................................................................... 19

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskriminierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.

Seite 4 von 19

[Seite 5]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

1 Einleitung

1.1 Allgemein

Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale Dienstleister für die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburg zur Bereitstellung von IT-Dienstleistungen. Zu seinem umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, die Bereitstellung und der Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Koordination und die Betreuung sowohl von behördenspezifischen als auch behördenübergreifenden und gemeinsamen IT-Verfahren. In seinen Aufgabenbereich fallen auch das IT-Sicherheitsmanagement für die IT-Infrastruktur der Landesverwaltung und die Zuständigkeit für das Computer-Emergency-Response-Team (CERT).

Zentraler IT-Service für die Landesverwaltung Brandenburg

Der ZIT-BB betreut von seinem zentralen Standort Potsdam aus derzeit ca. 18.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Brandenburg. Die Anzahl der zu betreuenden Arbeitsplätze wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Mit der Zentralisierung der IT der Landesverwaltung ist die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg bei der Planung, der Gestaltung und dem Einsatz von Informationstechnik sowie die Beratung in Fragen der IT- Sicherheit zu einem wesentlichen Tätigkeitsfeld des Betriebs geworden.

Ferner erbringt der ZIT-BB Leistungen nach dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz insbesondere für Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände des Landes.

Der Hauptstandort des ZIT-BB befindet sich in der Steinstraße 104-106 in 14480 Potsdam. Aufgrund seiner landesweiten Zuständigkeit hat der ZIT-BB u.a. Außenstandorte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Wünsdorf, Gransee und Eberswalde. Sein Rechenzentrum betreibt er in Berlin.

Seite 5 von 19

[Seite 6]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

2 Ausschreibungsgegenstand

Mittels dieser Vergabe möchte der Brandenburgische IT-Dienstleister seinen Produktkatalog um kleinere, mobile Endgeräte sowie Smartphones erweitern.

Derzeit beinhaltet unser Produktportfolio Tablets mit Windows Betriebssystem. Mit dieser Ausschreibung sollen hochmobile Endgeräte, zum einen in Tablet-Bauweise auch in kleineren Displaygrößen und zum anderen Smartphones in Barren-Form angeboten werden. Für die Smartphones wird nur nach einer Displaygröße bzw. nur einer Formfaktorklasse unterschieden, bei den Tablets werden die gewünschten Displaygrößen in zwei Größenordnungen bzw. Formfaktorklassen unterteilt. Mit schrumpfender Displaygröße nimmt bei den Tablets die Modellvielfalt von Geräten, die das Windows Betriebssystem unterstützen, stark ab. Daher sind Geräte mit alternativen Betriebssystemen anzubieten.

Der Auftraggeber geht über die Gesamtlaufzeit von einem prognostizierten Gesamtumfang von ca. 5.000 Tablets und 13.000 Smartphones inklusive Serviceleistungen, sowie zuzüglich Zubehör aus. Eine Aufteilung nach Betriebssystemen ist nicht möglich, da dies von Nutzerpräferenzen abhängt.

Eine Abrufverpflichtung des AGs bezüglich der Produkte und / oder Mengen besteht nicht.

Näheres zum Leistungsgegenstand ist in der Leistungsbeschreibung Teil B geregelt.

3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen

3.1 Begriffsbestimmung

Bietergemeinschaft ............................. Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Einzelbietern, die im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in einer öffentlichen nationalen oder EU-weiten Ausschreibung beschriebenen Auftrag zu erhalten und nach dem Zuschlag auszuführen.

Bieter ..................................................... Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen ab der Angebotsphase bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung werden die teilnehmenden Unternehmen als Bieter bezeichnet.

Unterauftragnehmer ........................... Reine Zulieferer für den Auftragnehmer (AN) gelten nicht als Unterauftragnehmer. Als Unterauftragnehmer werden solche Unternehmen definiert, die im Auftrag und unter der alleinigen vertraglichen Verantwortung des AN eine direkte Leistungsschnittstelle zu dem AG haben. Unterauftragnehmer für nennenswerte Auftragsteile sind solche, die ca. >20 % der Gesamtauftragssumme leisten sollen.

Seite 6 von 19

[Seite 7]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

Eignungsleihe: ...................................... Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).

Auftragnehmer ..................................... Im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung wird nur noch vom Auftragnehmer (AN) gesprochen.

Auftraggeber ........................................ Ebenso ist für die Phase der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung nur noch vom Auftraggeber (AG) die Rede. Als AG in diesem Projekt fungiert das Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB).

3.2 Vergabestelle / Auftraggeber

Land Brandenburg vertreten durch das

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den

Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)

Steinstraße 104 - 106

14480 Potsdam

E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de

https://zit-bb.brandenburg.de

3.3 Vergabeplattform

Der AG verwendet für das Vergabeverfahren die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de). Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Das gilt für Fragen zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen, bei Bedarf auch für die Korrektur der Vergabeunterlagen.

3.4 Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wird als „Offenes Verfahren“ gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Fassung durchgeführt.

3.5 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Seite 7 von 19

[Seite 8]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

3.6 Mehrere Hauptangebote

Mehrere Hauptangebote je Bieter/-gemeinschaft sind nicht zugelassen.

3.7 Vergütung und Kostenerstattung für Angebote

Eine Vergütung oder Kostenerstattung für Angebote wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen sind kostenfrei zuzusenden.

3.8 Vertrauliche Handhabung der Angebote und Speicherung personenbezogener Daten

Alle Angebote und sonstigen Unterlagen werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Angaben werden nach den Bestimmungen der EU-DSGVO im Rahmen der Durchführung der Beschaffungsmaßnahme und ggf. späteren Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert.

Näheres regeln die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).

4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.

Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. Alle Unterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird besonders darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringung im sicherheitsrelevanten Bereich stattfindet und auch das Vergabeverfahren sicherheitsrelevante Belange berührt.

Der Bieter hat – auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase – über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes.

Darüber hinaus gelten auch für nicht personenbezogene Daten folgende Regelungen:

Seite 8 von 19

[Seite 9]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

 Der Auftragnehmer darf nur Daten erheben, speichern und auswerten, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung unabdingbar sind. Dies gilt insbesondere für jede Art von Protokollierung.  Die Daten dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistung verwendet werden, zu der sie erhoben wurden (Zweckbindung).  Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten vertraulich behandelt werden und Unberechtigte keinen Zugriff auf die Daten erlangen.  Sobald der Zweck der Erhebung erfüllt ist oder wegfällt, sind die Daten durch den Auftragnehmer sofort zu löschen.  Die Protokollierung und Speicherung von Inhalten (Nutzdaten) bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.

Grundsätzlich als genehmigt anzunehmen sind Protokollierungen und Auswertungen, die der Sicherstellung der Leistungserbringung dienen und bei denen keine inhaltlichen / fachlichen Daten (insbesondere personenbezogene Daten von projektunbeteiligten Dritten) protokolliert oder ausgewertet werden. Hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die beiliegende Information verwiesen. Soweit im Rahmen der Eignungsprüfung vom Auftraggeber die Angabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern (z.B. bei Referenzen oder Mitarbeiterprofilen) gefordert wird, hat der Auftragnehmer das Einverständnis seines Mitarbeiters zur Weitergabe personenbezogener Daten vor der Weitergabe an die Vergabestelle einzuholen.

5 Angebotsphase

5.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher Sprache bis zum siehe Fristen im Vergabeportal.

Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.

Es sind ausschließlich elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg zugelassen

mittels:

 einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder  qualifizierter elektronische Signatur oder  fortgeschrittener elektronische Signatur

Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Seite 9 von 19

[Seite 10]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

5.2 geforderte Struktur des Angebots

Das Angebot enthält folgende Teile:

 Angebotsschreiben  beantworteter Kriterienkatalog inkl. Anlagen  ausgefülltes Preisblatt  Erklärungen und Nachweise gemäß Anlage Teil E

Die Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Abgabe des Angebotes als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und können zum Ausschluss führen. Der AG weist zudem darauf hin, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden dürfen. Die Beifügung von AGB des Bieters oder AGB- ähnlichen Unterlagen verhindert die Vergleichbarkeit der Angebote und kann zum Ausschluss des Angebotes wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Einreichen Ihres Angebots die aktuellen Vorlagen vom Vergabemarktplatz verwenden.

5.3 Bindefrist

Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis Ablauf der Bindefrist (s. Fristen in der Bekanntmachung) halten.

6 Unklarheiten und Fragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens

siehe Fristen im Vergabeportal.

Über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden.

Folgende Referenzierungen sind dabei zu beachten:

 Dokument(e) der Unterlagen zur Angebotsphase, auf die sich die Fragestellung bezieht  Benennung der entsprechenden Punkte/Kapitel

Die Fragen werden gegenüber allen Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.

Seite 10 von 19

[Seite 11]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.

Bieterfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alle Bieterfragen und deren Antworten werden auf der vorgenannten Vergabeplattform unter der betreffenden Ausschreibung allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben selber dafür Sorge zu tragen, dass sie an die dort veröffentlichten Fragen und Antworten gelangen.

6.1 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen

Diese Vergabeunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf vorab der schriftlichen Freigabe durch die Vergabestelle.

6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Sollte das Angebot Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sind diese im Hinblick auf eine mögliche Einsichtnahme der Beteiligten im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens kenntlich zu machen (vgl. § 165 Abs. 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

6.3 Anzeige von Bedenken zur Ausführung

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über alle Einzelheiten der Ausschreibung und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen und zu informieren.

Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Möglichkeit hatte,

 alle Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, vor Abgabe des Angebots zu überprüfen sowie  die Leistungsbeschreibung, die dem Preisblatt (PB) zugrunde liegt, vor Abgabe des Angebots mit den Angaben in dem PB zu vergleichen und zu bewerten.

Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots ferner, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vollständig beschrieben sind und keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.

Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so wird der Bieter vor Abgabe des Angebots eine Klärung herbeiführen.

Seite 11 von 19

[Seite 12]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

Nach Zuschlag durch den AN angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen werden seitens des AG nicht anerkannt.

7 Prüfung und Wertung der Angebote

Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen gelten je Los.

7.1 Allgemeiner Teil

Nur diejenigen Angebote werden der Prüfung und Wertung unterzogen, die die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV in der nachgenannten Reihenfolge auf Vollständigkeit und fachliche und rechnerische Richtigkeit, ungewöhnlich niedrige Angebote sowie Leistungsangebot und damit Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. Gemäß § 57 VgV erfolgt eine Vollständigkeits- und Ausschlussprüfung der Angebote. Diese Prüfung erstreckt sich u. a. darauf, ob

 das Angebot form- und fristgerecht eingegangen ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV)  das Angebot vollständig ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 VgV); die Vergabestelle kann von der Möglichkeit eines zulässigen Nachforderns von Unterlagen Gebrauch machen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). In diesem Fall wird der Bieter unter Fristsetzung aufgefordert, die dann näher bezeichneten Unterlagen nachzureichen  Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV)  ein Angebot nicht zugelassene Nebenangebote enthält (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV)  Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)

Angebote, die nicht den Erfordernissen genügen, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen und können somit bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung finden.

 Es folgt eine Sichtung auf Einhaltung der Ausschlusskriterien entsprechend der Bewertungsmatrix. Es werden nur diejenigen Angebote der weiteren Preisbewertung unterzogen, die diese erfüllt haben.  Die Bestimmung der Gesamtpreise laut PB der im Verfahren verbliebenen Angebote schließt sich an; dieses mit Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Kann der AG nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Zuschlag auf das Angebot abgelehnt werden (vgl. § 60 Abs. 3 VgV).  Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der „Einfachen Richtwertmethode“ nach UfAB 2018, Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT- Leistungen 2018, Ziffer F.4.2.3 Die Erläuterung hierzu findet sich in Punkt 7.4.  Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV).

Seite 12 von 19

[Seite 13]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

7.2 Eignungskriterien

Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters / Unternehmens formale Anforderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen und Nachweise. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert. Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Angebotsabgabe, als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift.

7.2.1 Allgemein

7.2.1.1 Bietergemeinschaft

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch.

Für die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen.

Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Eine Änderung der Bietergemeinschaft nach Abgabe des Angebots ist nicht zulässig.

7.2.1.2 Unterauftragnehmer

Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.

7.2.1.3 Eignungsleihe

Bieter können sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden.

Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Bieter müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den sie nach der Projektstruktur benannt werden und in dem sie gegebenenfalls Referenzen vorlegen.

Ein Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Seite 13 von 19

[Seite 14]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

Der Bieter sichert mit Nennung der Unterauftragnehmer zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen vorgenannter Unterauftragnehmer für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.

7.2.1.4 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er keinen Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hat. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Sonderformular Russland-Embargo zu erbringen.

Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

7.2.1.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe

Der Bieter hat nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Formular 4.1 EU zu erbringen.

Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.

7.2.1.6 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Der Bieter hat nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Formular 5.3 EU zu erbringen.

Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Insofern für Teile des Auftrags Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen, ist zwingend das Formblatt 5.4 EU von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer zu erbringen.

Seite 14 von 19

[Seite 15]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

7.2.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

7.2.2.1 Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bieter hat einen aktuellen Nachweis einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung sein.

Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.

7.2.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere seine Angaben

 Allgemeine Informationen o Firmenname o Sitz des Unternehmens o Anschrift der Geschäftsräume o Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister o Umsatzsteuer-Identifikationsnummer o Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers o Darstellung des Unternehmensportfolios  Informationen zur Struktur des Unternehmens o Gesetzlicher Vertreter o Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils o Geschäftszweck des Unternehmens o Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen o Angaben zur Nationalität des Eigentümers  Umsatz des Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen und bilanzierten Geschäftsjahre o Gesamtumsatz o Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen  Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre o durchschnittlich Beschäftigte gesamt o durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen  etc.

in der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Seite 15 von 19

[Seite 16]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

Im Falle der Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein.

Im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist die Anlage E1 Unternehmensdarstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern.

7.2.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters dienen insbesondere die Angaben

 mindestens zwei Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre o Bezeichnung der Leistung o Auftraggeber mit Name und Anschrift o Beschreibung der Tätigkeiten / Aufgaben o Leistungserbringer (Eigenes Personal oder Drittunternehmen) o Anteil der Eigenleistungen am Gesamtauftragswert in % o Gesamtauftragswert o Leistungszeitraum

in der Anlage E2 Eigenerklärung zu Referenzen. Jedes einzelne Referenzprojekt muss mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein.

7.3 Leistungskriterien

Die Anforderungen sind im jeweiligen Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt:

 Ausschlusskriterien (A-Kriterien)  Bewertungskriterien (B-Kriterien)

Ausschlusskriterien Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). A-Kriterien sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat.

Eine Nichterfüllung der Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Bewertungskriterien Jedes B-Kriterium wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Alle B-Kriterien werden - je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen

Seite 16 von 19

[Seite 17]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

nachvollziehbarer Darstellung - mit 0 (Nichterfüllung des Kriteriums) bis maximal 10 (vollumfängliche Erfüllung des Kriteriums) Punkten bewertet.

Die in dem jeweiligen Kriterium erreichten Punkte werden mit der Gewichtung gemäß Spalte E (Gewichtung) multipliziert, sodass sich bei einer Summe der Gewichte von 100 der Höchstwert von 1.000 Leistungspunkten je Los ergibt.

Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist dem jeweiligen Kriterienkatalog zu entnehmen.

7.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden alle zugelassenen Angebote hinsichtlich ihrer Gesamtsumme der Leistungspunkte und des angegebenen Wertungspreises nach Maßgabe der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung (http//www.cio.bund.de) gebildet.

Danach wird nach der gesamten Leistungsbewertung und der Feststellung der Preise die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:

(cid:3)

(cid:1) =

(cid:4)

Dabei sind die vorstehenden Parameter wie folgt definiert:

Z: Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis L: Gesamtsumme der Leistungspunkte [Die „Gesamtsumme der Leistungspunkte“ (L) wird im jeweiligen Los aus den Punkten ermittelt, welche anhand der B-Kriterien im Leistungskatalog (12657_Anlage_Kriterienkatalog) erreicht werden.] P: Wertungspreis [Der „Wertungspreis“ (P) ergibt sich im jeweiligen Los aus der Eintragung für das jeweilige Los im Preisblatt (12657_Teil D – Preisblatt).]

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) erhält den Zuschlag.

8 Vertragliche Grundlagen

8.1 Allgemeines

Die Vertragsgestaltung und -führung liegt generell beim Auftraggeber (AG).

Es wird je Los ein Vertrag mit dem Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) geschlossen. Änderungen und Zusätze an den vorgegebenen Texten der Verdingungsunterlagen

Seite 17 von 19

[Seite 18]

Brandenburgischer IT-Dienstleister

und im Vertragstext sind daher nicht statthaft und führen sofort zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Bei Zuschlagserteilung wird das jeweils beigefügte Vertragsmuster abgeschlossen. Die Vertragsbestandteile und weitere Vertragsbedingungen sind dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

8.2 Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption

Die Laufzeit des Vertrages je Los beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einer Laufzeit von zwei Jahren. Der AG hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Für diesen Fall gelten die Bedingungen des Vertrages unverändert fort.

8.3 Leistungsumfang / Obergrenze

Das beigefügte Vertragsmuster ist als Rahmenvertrag gestaltet, in dem der Auftraggeber spezifische Höchstgrenzen bzw. Höchstwerte festgelegt hat, über deren Grenzen hinaus der Auftraggeber keine Leistungen abrufen darf (vergleiche Rechtsprechung des EuGH, Urt. v.17.06.2021, Rs. C-23/20). Sowohl die Schätzmenge (und/oder der Schätzwert) als auch die Höchstmenge (und/oder ein Höchstwert) sind maßgeblich (vgl. EuGH, Urteil v. 17.06.2021 – Rs. C- 23/20, Rz. 74).

Der Höchstwert je Los ergibt sich aus dem Wertungspreis (P) zuzüglich eines 50%-igen Aufschlages [Wertungspreis des bezuschlagten Angebotes * Faktor 1,5, ergibt den Höchstwert des Rahmenvertrages je Los]. Im Fall, dass der Höchstwert vor Laufzeitende des Rahmenvertrages ausgeschöpft sein wird, erfolgt eine neue Ausschreibung.

8.4 Auftragsverarbeitung

Sofern der künftige Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage des oben genannten Vertrages verarbeitet, ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (AVV) verpflichtend. Die AVV konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

8.5 Sicherheitsüberprüfung

Im Zuge der Auftragsdurchführung kann es notwendig sein, dass das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) unterzogen wird. Bezüglich der Anforderungen, des Prozesses und der Zuständigkeit für die Beantragung der SÜ wird auf die jeweiligen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung hingewiesen.

Seite 18 von 19

[Seite 19]

Teil A – Allgemeiner Teil „RV Tablets und Smartphones“

9 Rechtsbehelfsbelehrung

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis beim ZIT-BB zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem ZIT-BB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 GWB). Teilt der ZIT- BB dem Unternehmen mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des ZIT-BB bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:

Vergabekammer des Landes Brandenburg1 beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Kontakt: Vergabekammer – Die Vorsitzende Telefon: 0049 331 8661610

Geschäftsstelle: Telefon: 0049 331 8661719 Telefax: 0049 331 8661652

E-Mail: Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de

Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:

Der ZIT-BB ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher auf der entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.

1 https://mweke.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de

Seite 19 von 19

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung