12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_V1.2_09.09.2026.pdf

Rahmenvertrag über Tablets und Smartphones mit Zubehör und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Teil B - Leistungsbeschreibung

zum Vergabeverfahren [171 20 – 12657]

Rahmenvertrag (RV) zum

Bezug von Tablets und

Smartphones inklusive

Zubehör und Services

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Brandenburgischer IT-Dienstleister

Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)

Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam

E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de Version 1.2 vom 09.09.2026

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Teil B - Leistungsbeschreibung

Inhalt

1 Ausschreibungsgegenstand 5

2 Verwaltung Mobiler Endgeräte 5

3 Losaufteilung 5

4 LOS 1 – mobile Endgeräte – Tablets 6

4.1 Ausschreibungsgegenstand 6

4.2 Einsatzumgebungen 6

4.3 Allgemeine Anforderungen 7

4.4 Anforderungen an die Tablets 7

4.4.1 Betriebssystem 7

4.4.2 Sicherheit 7

4.4.3 Arbeitsspeicherkonfiguration 8

4.4.4 Festspeicherkonfiguration 8

4.4.5 Mobilfunk 8

4.4.6 Gehäuse 8

4.4.7 Display 8

4.4.8 Kameras 9

4.4.9 Mikrofone 10

4.4.10 Akku 10

4.4.11 Garantieerweiterung und Service-Plan 10

4.5 Zubehör 11

4.5.1 Anstecktastaturen 11

4.5.2 Eingabestift 11

4.5.3 Sichtschutzfilter 12

4.5.4 Netzteil & Netzkabel 12

4.5.5 Taschen & Schutzhüllen 12

5 LOS 2 – mobile Endgeräte – Smartphones 13

5.1 Einsatzumgebung 13

5.2 Allgemeine Anforderungen 13

5.3 Anforderungen an die Smartphones 13

5.3.1 Betriebssystem 13

5.3.2 Sicherheitsfunktionen 14

5.3.3 Arbeitsspeicherkonfiguration 14

5.3.4 Festspeicherkonfiguration 14

5.3.5 Mobilfunk 14

5.3.6 Gehäuse 14

5.3.7 Display 14

5.3.8 Kameras 15

5.3.9 Mikrofone 15

5.3.10 Lautsprecher 16

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Brandenburgischer IT-Dienstleister

5.3.11 Akku 16

5.3.12 Netzteil & Netzkabel 16

5.3.13 Schnittstelle 16

5.4 Zubehör 16

5.4.1 Schutzhülle 16

5.4.2 Sichtschutzfolien 16

5.5 Abweichende Smartphonemodelle 17

6 Losübergreifende Anforderungen an den Service 17

6.1 Inventarisierung 17

6.2 Registrierung der Geräte 17

6.3 Auslieferung 18

6.4 Verpackungsentsorgung 18

6.5 Controlling und Berichtswesen 18

7 Anlagenverzeichnis 19

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskrimi- nierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Ge- schlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

1 Ausschreibungsgegenstand

Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) möchte seinen Produktkatalog um kleinere, mobile Endgeräte sowie Smartphones erweitern.

Derzeit beinhaltet unser Produktportfolio Tablets mit Windows Betriebssystem. Mit dieser Ausschreibung sollen hochmobile Endgeräte, zum einen in Tablet-Bauweise auch in kleineren Displaygrößen und zum anderen Smartphones in Barren-Form angeboten werden. Für die Smartphones wird nur nach einer Displaygröße bzw. nur einer Formfaktorklasse unterschieden, bei den Tablets werden die gewünschten Displaygrößen in zwei Größenordnungen bzw. Formfaktorklassen unterteilt. Mit schrumpfender Displaygröße nimmt bei den Tablets die Modellvielfalt von Geräten, die das Windows Betriebssystem unterstützen, stark ab. Daher sind Geräte mit alternativen Betriebssystemen anzubieten.

Der Auftraggeber geht über die Gesamtlaufzeit von einem prognostizierten Gesamtumfang von ca. 5.000 Tablets und 3.000 Smartphones inklusive Serviceleistungen, sowie zuzüglich Zubehör aus. Eine Aufteilung nach Betriebssystemen ist nicht möglich, da dies von Nutzerpräferenzen abhängt.

Eine Abrufverpflichtung des AGs bezüglich der Produkte und / oder Mengen besteht nicht.

Näheres zu den Rahmenbedingungen ist in Teil A Allgemeiner Teil geregelt.

2 Verwaltung Mobiler Endgeräte

Der Brandenburgische IT-Dienstleister setzt zur Verwaltung der hier ausgeschriebenen mobilen Endgeräte Omnissa Workspace ONE als UEM-Lösung ein. Die angebotenen Geräte müssen vollumfänglich in die vom Auftraggeber eingesetzte UEM-Lösung oder vergleichbare Lösungen integrierbar sein. Es sind entsprechende Geräte anzubieten, welche über eine von Omnissa Workspace ONE unterstützte Plattform/Betriebssystem verfügen. Eine Übersicht der unterstützen Plattformen kann der Anlage 1: UEM-Lösung - Supported Platforms entnommen werden. Von den unterstützten Betriebssystemen werden die Betriebssysteme Windows und Linux ausgeschlossen, da bereits Rahmenverträge zur Beschaffung von solchen Endgeräten bestehen. Ebenfalls wird MacOS ausgeschlossen, da der Markt keine mobilen Endgeräte in Tablet Bauweise mit diesem Betriebssystem anbietet. Da sich die beiden verbleibenden Betriebssysteme in ihrer zugrunde liegenden Philosophie grundsätzlich unterscheiden, verfolgt der Auftraggeber eine Dual-Vendor- Strategie und es sind für beide Betriebssysteme jeweils zwei Modelle mit jeweils unterschiedlicher Displaygröße anzubieten. Der gleiche Ansatz wird auch bei den Smartphones verfolgt. Auch hier ist für jedes der beiden Betriebssysteme jeweils ein Gerät anzubieten.

3 Losaufteilung

Die Ausschreibung wird nach Geräteart (Tablet oder Smartphone) in verschiedene Lose aufgeteilt. Im Los 1 sind Tablets in die Geräteklassen „Standard“ und „Komfort“ unterteilt, welche die Aufteilung nach dem zuvor beschriebenen Betriebssystem abbildet. In jeder Geräteklasse sind jeweils zwei Formfaktorklassen, welche die Displaygrößen abbilden, anzubieten. Im Los 2 sind Smartphones ebenfalls in Abhängigkeit vom Betriebssystem, in die Geräteklassen „Standard“ und „Komfort“ unterteilt, anzubieten. Beide Lose enthalten Forderungen nach zu erbringenden Dienstleistungen und Zubehörkomponenten.

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4 LOS 1 – mobile Endgeräte – Tablets

4.1 Ausschreibungsgegenstand

Im Los 1 sind Tablets passend auf die beiden Formfaktorklassen „Small“ und „Medium“ sowie mit den Betriebssystemen, welche sich aus der Kompatibilität zur eingesetzten Verwaltungssoftware ergeben, anzubieten. Dabei besteht ein Tablet mindestens aus dem Grundgerät, Netzteil und Netzkabel. Ergänzt werden die Tablets durch optionale Zubehörkomponenten und Dienstleistungen.

4.2 Einsatzumgebungen

Die aktuellen Bedarfe lassen sich grob auf die nachfolgenden Einsatzumgebungen eingrenzen. Sie erstrecken sich von der Nutzung in der Büroumgebung bis hin zu Outdoor-Einsätzen. Die Verwaltung aller dienstlichen Endgeräte erfolgt über Unified Endpoint Management (UEM) durch den Auftraggeber.

  1. Büro- und Lehrumgebung

Ein Großteil der abgerufenen Geräte wird für die Ministerien und nachgeordneten Behörden und Einrichtungen in der Landesverwaltung Brandenburg bereitgestellt und dienen als Zugangsclient auf dienstliche Anwendungen. Dabei variiert der Nutzerkreis von Sachbearbeitern bis hin zur Führungs- und Leitungsebene. Die Geräte kommen dabei primär an den Büroarbeitsplätzen, Schulungs- und Besprechungsräumen, im Home-Office oder bei Terminen im Außenbereich zum Einsatz. In dieser Einsatzumgebung wo viele Geräte von wenigen Einrichtungen und deren IT-Stellen eingesetzt und betrieben werden, wird besonders auf eine schnelle und effiziente Störungsbehebung geachtet. Zur Ausstattung des Basisgerät (Tablet) ist zusätzlich auch Zubehör wie eine Anstecktastatur, ein Eingabestift und weitere optionale Komponenten bereit zu stellen.

  1. Outdoor-Umgebung

Für den Einsatz der Geräte außerhalb der Büroumgebung (Outdoor) ergeben sich besondere Anforderungen bezüglich des Schutzes vor Witterungseinflüssen sowie eine gute Ablesbarkeit des Displays bei variablen Lichtverhältnissen. Einsatzumgebungen können zum Beispiel Wälder oder Felder sein. Die Geräte müssen sich durch geeignetes Zubehör für diese Anforderungen modifizieren lassen.

Ziel ist es die Anforderungen, welche sich aus der Bandbreite der Einsatzszenarien ergeben, mit einer möglichst geringen Modellvielfalt abzudecken. Dazu sollen die Tablet-Modelle unter Einsatz von geeignetem Zubehör wie z.B. Schutzhüllen zur Erfüllung der Anforderungen aus den Einsatzumgebungen befähigt werden. Dies wird gegenüber der Einführung eines weiteren Tablet- Modells bevorzugt. Aus diesem Grund sollen sich die Tablets der Formfaktorklasse „Medium“ primär an dem Einsatz in einer Schulungsumgebung orientieren und die Tablets der Formfaktorklasse „Small“ primär an der Büroumgebung und sich sekundär per Zubehör für den Einsatz in einer Outdoor-Umgebung eignen.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

4.3 Allgemeine Anforderungen

Um ein möglichst breites Spektrum an Kundenwünschen abbilden zu können, wird bei den Zubehörteilen eine entsprechend große Auswahl gefordert. Die nachfolgenden Anforderungen gelten, sofern nicht anders beschrieben, für alle Tablets. Die Anforderungen sind so gewählt, um zum einen die Anforderungen der künftigen Nutzer bestmöglich abbilden zu können und gleichzeitig Tablet-Modelle angeboten zu bekommen, welche im Hinblick auf die Nutzungszeit von fünf Jahren zukunftssicher und nachhaltig sind. Dies schließt die Verwertung am Ende des Lebenszyklus ein.

Es sind ausschließlich Neugeräte (keine Graumarkt-/refurbished-Ware) welche für den Vertrieb in Deutschland zugelassen sind anzubieten. Es sind Geräte anzubieten, die sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im aktiven Vertrieb des Herstellers befinden und für die der Hersteller zu diesem Zeitpunkt Sicherheitsupdates bereitstellt. Geräte, für die der Hersteller den aktiven Vertrieb eingestellt hat (End of Sale) oder die Updateversorgung beendet hat (End of Life), sind nicht zulässig. Im Falle eines Modellwechsels des Herstellers während der Rahmenvertragslaufzeit ist das Nachfolgemodell zulässig, sofern es die technischen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt. Der Auftragnehmer hat eine solche Änderung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Weiterhin sind, abhängig vom Betriebssystem, Tablet-Modelle desselben Herstellers anzubieten. Dies soll die Hersteller- und Modellvielfalt in der Landesverwaltung in Bezug auf das Gerätemanagement und die -verwaltung sowie den Supportaufwand in Grenzen halten.

4.4 Anforderungen an die Tablets

4.4.1 Betriebssystem

Unter Berücksichtigung der Verwaltungslösung und den daraus hervorgehenden unterstützten Betriebssystemen, sind für die beiden zulässigen Betriebssysteme als Geräteklasse „Standard“ und „Komfort“ jeweils zwei Modelle anzubieten. Dabei bilden die Android Tablets in die Geräteklasse „Standard“ und die iPadOS Tablets die Geräteklasse „Komfort“. Weiterhin sind nur Geräte anzubieten, für welche der Hersteller ab dem Zeitpunkt des Kaufs durch den Auftraggeber eine Updateversorgung für fünf Jahre gewährleistet. Dies umfasst Sicherheits- und Betriebssystemupdates. Vom Betriebssystemhersteller veröffentlichte Updates sind innerhalb von zwei Monaten auf den Geräten bereit zu stellen.

4.4.2 Sicherheit

Da die Tablets in allen Bereichen der Landesverwaltung eingesetzt werden, sind Modelle anzubieten welche dem BSI-Standard für "Mobile Endgeräte" entsprechen. Der Standard betrachtet die Sicherheit im Hinblick auf Updateversorgung, Umgang mit festgestellten Sicherheitslücken, usw., wie in der technischen Richtlinie TR-03180 A beschrieben, durch das BSI geprüft und zertifiziert wurden. Die Geräte müssen das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI besitzen oder vergleichbare Nachweise der Prüfung (z.B. Common Criteria Prüfung) durch das BSI aufweisen. Die von den Herstellern auf ihren Endgeräten eingesetzte Sicherheitsarchitektur muss in der vom BSI geführten Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme geführt sein. Die Liste ist unter folgender URL https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Zulassung/Liste-zugelassener- Produkte/liste-zugelassener-produkte.html oder als Anlage 2 (mit Stand Juni 2026) zu finden.

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4.4.3 Arbeitsspeicherkonfiguration

Es sind Geräte mit mindestens 6 GB Arbeitsspeicher anzubieten. Eine Arbeitsspeicherausstattung mit mehr als 6 GB wird positiv bewertet.

4.4.4 Festspeicherkonfiguration

Als Festspeicher sind mindestens 128 GB in den Geräten verbaut. Eine Festspeicherausstattung mit 256 GB oder mehr wird positiv bewertet.

4.4.5 Mobilfunk

Alle angebotenen Tablet-Modelle sind mit einem integrierten WWAN-Modul ausgestattet. Das WWAN-Modul unterstützt den Übertragungsstandard/Mobilfunkstandard 5G sowie die Verwendung einer eSIM.

4.4.6 Gehäuse

Es sind Geräte mit dezenter Gehäusefarbe anzubieten. Das heißt als Gehäusefarbe ist ein helle (silbern, weiß oder hellgrau) oder dunkle (anthrazit, dunkelgrau oder schwarz) Farbe zu wählen. Die Gehäusefarbe ist über die Modelllaufzeit beizubehalten. Alle Tablet-Modelle verfügen über mindestens zwei integrierte Lautsprecher zur Stereo- Audiowiedergabe. Das Gewicht je Tablet-Modell ohne angeschlossene Peripheriegeräte beträgt nicht mehr als 700g.

4.4.7 Display

Für die Geräteklassen „Standard“ und „Komfort“ ist jeweils ein Tablet-Modell in der Formfaktorklasse „Small“ und „Medium“ anzubieten. In der Formfaktorklasse „Small“ sind Tablet-Modelle mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 10 und 11 Zoll (25,40 cm bis 27,94 cm) und in der Formfaktorklasse „Medium“ sind Tablet-Modelle mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 12,4 und 13,3 Zoll (31,49 cm bis 33,78 cm) anzubieten.

Weil das Display die primäre Schnittstelle für die Interaktion zwischen Nutzer und Geräte darstellt, werden besondere Anforderungen gestellt. Bei den beschriebenen Nutzungsszenarien in Büros und in Schulungsumgebungen wird sehr häufig mit Dokumenten und Darstellungen umgegangen. Eine gute Lesbarkeit ohne Unschärfe oder „pixeliger“ Darstellung ist daher ebenso notwendig wie eine präzise Wiedergabe der Handschrift beim Schreiben mit aktivem Eingabestift. Dies fördert gleichzeitig ein konzentriertes Arbeiten und beugt einer schnellen Ermüdung der Augen vor. Ebenfalls erfordern Anwendungen zur Betrachtung von technischen Zeichnungen, zur Bildbearbeitung oder Grafikdesign eine hohe Detailgenauigkeit, die nur durch eine hohe Auflösung gewährleistet wird. Um eine möglichst hohe Lesequalität, die der von gedrucktem Papier nahekommt, sicherzustellen sind in beiden Formfaktorklassen Geräte anzubieten, welche über ein Display mit mindestens 260 PPI verfügen. Um die Modellvielfalt zu berücksichtigen, ist eine Abweichung von der Forderung nach mindestens 260 PPI im Bereich bis 5% zulässig.

Eine weitere Anforderung die die wahrgenommene Bildqualität und die Bildschärfe beeinfluss ist das Kontrastverhältnis des verbauten Displays. Ein höheres Kontrastverhältnis dient nicht nur dazu, die Augenbelastung zu minimieren, die Lesbarkeit zu erhöhen und ergonomische Arbeitsbedingungen zu schaffen, ein hohes Kontrastverhältnis (tiefes Schwarz, helles Weiß) sorgt auch dafür, dass Inhalte auch bei Umgebungslicht, wie direktem Sonnenlicht oder starker

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Teil B - Leistungsbeschreibung

Beleuchtung, scharf und deutlich erkennbar bleiben. Für alle Tablet-Modelle wird ein Kontrastverhältnis von mindestens 1.000 : 1 gefordert. Ein höheres Kontrastverhältnis wird positiv bewertet.

Des Weiteren ist bei der Verwendung der Tablet-Modell im Außenbereich (z.B. bei Außenterminen, Außenflächen von Bildungseinrichtungen oder unterschiedlich beleuchteten Räumlichkeiten oder tageslichtdurchfluteten Konferenzräumen) die Notwendigkeit einer guten Ablesbarkeit des Displays bei variablen Lichtverhältnissen gefordert. Dies erhöht die flexible Nutzung der Tablets und reduziert gleichzeitig die ausgeschriebene Modellvielfalt. Als technischer Messwert für die Helligkeit wird Nits verwendet. Ein Wert von 500 Nits gilt als Mindeststandard, um Bildschirminhalte bei Tageslicht oder in hellen Umgebungen ohne starke Spiegelungen oder Kontrastverluste erkennbar zu halten und wird für alle Tablet-Modelle gefordert. Ein höherer Wert als 500 Nits wird positiv bewertet.

Neben der Displayhelligkeit ist auch die Beschaffenheit der Displayoberfläche ein Faktor für die Lesbarkeit und als Anforderung an die Geräte zu berücksichtigen. Da die Tablets oft in Räumen mit hoher Lichtintensität (direktes Sonnenlicht, helle Beleuchtung) genutzt werden, reduzieren reflexionsarme Oberflächen Spiegelungen und sorgen für einen besseren Kontrast. Zur Reduzierung dieser störenden Spiegelungen, welche die Arbeit mit dem Tablet negativ beeinflussen, und zur Reduzierung von zurückbleibenden Fingerabdrücken wird für alle Tablets eine entspiegelte Displayoberfläche gefordert. Nachträglich angebrachte Folien, welche die Displayoberfläche entspiegeln, sind zulässig, müssen jedoch per Adhäsion angebracht und bei Auslieferung bereits montiert sein.

Um eine möglichst flimmerfreie und flüssigere Darstellung sowie eine geringe Latenz bei Stifteingaben zu gewährleisten, wird eine möglichst hohe Bildwiederholfrequenz gefordert. Dies führt zu einer geringeren Ermüdung der Augen bei längerer Nutzung der Tablets. Auch das Scrollen durch Texte, Webinhalte oder interaktive Lerninhalte wird flüssiger dargestellt und reduziert „Motion Blur“, was im Sinne des Arbeitsschutzes oder der pädagogischen Nutzung (langes Lesen/Arbeiten) ist. Für alle Tablet-Modelle wird eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 60 Hertz gefordert. Eine Bildwiederholfrequenz von 120 Hertz wird positiv bewertet.

Das Display bzw. das Tablet muss über eine Funktion zur Handballenerkennung (Palm Rejection) verfügen, um bei der Nutzung eines Eingabestifts zum Schreiben oder Zeichnen ungewollte Eingaben bei der Ablage des Handballens auf dem Display zu vermeiden.

4.4.8 Kameras

Für die Nutzung der Tablet-Modelle in den verschiedenen Einsatzumgebungen werden sowohl in der Front- als auch Rückseite integrierte Kameras benötigt. So wird in der Lehr- und Büroumgebung eine integrierte Frontkamera für die Teilnahme an Videokonferenzen benötigt. In der Rolle als Outdoor-Gerät wird eine integrierte Rückkamera für eine Fotodokumentation von zum Beispiel Bauzuständen benötigt. Die Frontkamera muss dabei eine Auflösung von mindestens 8 Megapixel bieten. Eine höhere Auflösung wird positiv bewertet. Zusätzlich muss sie eine Videoaufnahme in FullHD (1080p) bei

Darüber hinaus muss das Kameramodul über
Funktionen wie ein Autofokus Zentrierfunktion (Center Stage) für ein scharfes Bild und eine gute
Low-Light-Performance durch die optische Bildstabilisierung bei Videokonferenzen unter
schlechteren Lichtverhältnissen (z.B. Home-Office) verfügen.

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und Kontrast bei schlechteren Lichtverhältnissen wird weiterhin eine HDR-Unterstützung (High Dynamic Range) gefordert. Die Hauptkamera auf der Geräterückseite muss mindestens über eine Auflösung von 12 Megapixel verfügen. Eine höhere Auflösung wird positiv bewertet. Weiterhin muss das Kameramodul über einen Autofokus sowie eine Bildstabilisierung (optisch oder elektronisch) für wackelfreie Aufnahmen verfügen. Ebenso wie die Frontkamera muss auch die Hauptkamera über eine HDR-Unterstützung verfügen, um zum Beispiel mit variierenden Lichtverhältnissen im Outdoor-Bereich besser umgehen zu können.

4.4.9 Mikrofone

Für die Teilnahme an zum Beispiel Videokonferenzen müssen die angebotenen Tablet-Modelle über integrierte Mikrofone verfügen. Es sind Modelle zu wählen welche über mindestens zwei Mikrofone (Dual-Array) verfügen.

4.4.10 Akku

Es sind Tablet-Modelle anzubieten, welche in beiden Formfaktorklassen über einen integrierten Akku verfügen, der eine Nutzungszeit von mindestens acht Stunden bei durchschnittlicher Nutzung sowie moderater Nutzung der mobilen Datenverbindung erlaubt.

Um in der Praxis bei unterschiedlichen Nutzungsszenarien einen unterbrechungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssen die Tablet-Modelle über eine Schnellladefunktion verfügen.

Diese muss es dem Nutzer erlauben, das Tablet innerhalb von 72 Minuten auf 80% der Gesamtkapazität Aufzuladen (betrachtet wird die "Fast Charging Phase" von 20% auf 80% Akkukapazität).

4.4.11 Garantieerweiterung und Service-Plan

Für alle Geräte ist jeweils eine Garantieerweiterung auf mindestens drei Jahre anzubieten. Hierfür ist ein geeignetes Service- und Support-Programm (unverbindliche Beispiele sind Samsung Care+ für Unternehmen, Apple Care for Enterprise, oder ähnliche) des jeweiligen Herstellers anzubieten. Der Service muss folgende Anforderungen erfüllen.

  • Störungsmeldung per Webportal
  • Reparatur von Material- und Herstellungsfehlern
  • Abdecken von Unfallschäden am z.B. Display- oder Flüssigkeitsschäden
  • Einsenden beschädigter Geräte erfolgt durch den Auftraggeber (Bring-In)
  • Unterstützung durch den Hersteller bei Softwareproblemen

Die Garantieerweiterung auf mindestens drei Jahre gilt für alle Bauteile mit Ausnahme des Akkus.

Tritt eine Störung bei einem der Tablets auf, wird der Auftraggeber über eine Service-Pool-Struktur für einen Austausch des betroffenen Geräts sorgen und so die Arbeitsfähigkeit des Nutzers schnellstmöglich wieder herstellen. Im Anschluss wird ein Störungsticket beim Hersteller (per Webportal) eröffnet und die defekten Geräte nach Aufforderung an den Hersteller bzw. an den mit der Reparatur/Austausch betrauten autorisierten Servicepartner eingesandt. Der Versand erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei.

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4.5 Zubehör

Für einen komfortablen Einsatz der Tablets sind durch den Auftragnehmer nachfolgende Zubehörkomponenten anzubieten. Ein Abruf dieser Zubehörkomponenten muss nachträglich und Geräteunabhängig möglich sein.

4.5.1 Anstecktastaturen

Es sind für die Tablets in den beiden Formfaktorklassen voll kompatible, passgenaue und mit deutschem Tastaturlayout (QWERTZ) versehene Anstecktastaturen inklusive Touchpad anzubieten. Das integrierte Touchpad muss Multitouch-Gesten unterstützen. Verfügen die Tastatur-Modelle über Funktionstasten zur Steuerung des Betriebssystems (Lautstärke, Helligkeit, Multimediasteuerung), wird dies positiv bewertet. Aufgrund der unterschiedlich Nutzungsumgebungen sind je Gerät zwei Arten von Tastaturen anzubieten. Da die Tablets je nach Nutzungsumgebung mit als auch ohne separate Schutzhülle verwendet werden, muss es je Tablet-Modell auch die Möglichkeit geben, für beide Fälle eine geeignete Anstecktastatur inkl. Touchpad anschließen zu können. In beiden Fällen muss die Anstecktastatur im geschlossenen Zustand das Display vor Schäden schützen.

Anstecktatstur inklusive teilweisem Gehäuseschutz und Standfuß-Funktion

Es ist je Tablet-Modell eine Anstecktastatur anzubieten, welche einen Schutz der Rückseite des Tablets vor Beschädigungen und Kratzern bietet. Weiterhin verfügt die Anstecktastatur über einen integrierten Ständer zum Aufstellen des Tablets. Der Neigungswinkel lässt sich variieren. Das Anheften eines Eingabestiftes am Tablet muss auch bei verbundener Anstecktastatur möglich sein, beispielsweise durch eine entsprechende Aussparung im Gehäuserahmen oder magnetisch am Tablet. Ebenso muss auch der USB Type-C Anschluss des Tablets weiterhin ohne Behinderung durch die Anstecktastatur beziehungsweise deren Rahmen zugänglich sein. Die Verbindung von Anstecktastatur und Tablet erfolgt über magnetische Kontaktflächen für die kombinierte Strom- und Datenübertragung (herstellereigener magnetischer Verbindungsstandard oder gleichwertig). Lässt sich die Anstecktastatur nur per USB Type-C mit dem Tablet verbinden, ist dies zulässig solange durch die Anstecktastatur ein weiter USB Type-C Anschluss für die Datenübertragung und zum Aufladen des Tablets bereitgestellt wird. Anstecktastaturen welche sich ausschließlich drahtlos (z.B. per Bluetooth) mit dem Tablet verbinden lassen, sind unzulässig. Bietet die Anstecktastatur zusätzliche USB-Anschlussmöglichkeiten wird die positiv bewertet.

Anstecktastatur zur Nutzung mit Tablet-Schutzhülle

Es sind Modelle anzubieten, welche sich unkompliziert, durch Anstecken, mit dem Tablet verbinden lassen. Die Verbindung von Anstecktastatur und Tablet erfolgt über magnetische Kontaktflächen für die kombinierte Strom- und Datenübertragung (herstellereigener magnetischer Verbindungsstandard oder gleichwertig). Anstecktastaturen welche sich ausschließlich drahtlos (z.B. per Bluetooth) mit dem Tablet verbinden lassen, sind unzulässig. Bietet die Anstecktastatur zusätzliche USB-Anschlussmöglichkeiten wird die positiv bewertet.

4.5.2 Eingabestift

Es sind vom Hersteller der Tablets angebotene Eingabestifte anzubieten, welche ein präzises Schreiben und Skizzieren bei geringer Latenz erlauben. Lässt sich die Strichstärke über eine Drucksensitivität verändern, wird dies positiv bewertet. Die Eingabestifte müssen sich magnetisch

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am Tablet anheften lassen und eine kabellose Kopplung zwischen Tablet und Stift ermöglichen. Sie verfügen über einen integrierten Akku welcher sich per USB Type-C Schnittstelle aufladen lässt. Unterstützt der Eingabestift ein drahtloses Aufladen, wird dies positiv bewertet. Weiterhin ist ein Stiftmodell zu wählen welches vor äußeren Einwirkungen wie Staub und Wasser geschützt ist. Es ist ein einheitliches Modell für beide Formfaktorklassen anzubieten. Verfügt der Stift über eine Funktion zum haptischen Feedback an den Nutzer, wird dies positiv bewertet.

4.5.3 Sichtschutzfilter

Um die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich des physischen Schutzes sensibler Daten vor der Einsicht unbefugter Personen zu schützen, sind alle Tablets mit Sichtschutzfiltern auszustatten. Dieser Filter muss einen Sichtschutz von mindestens zwei Seiten (links/rechts) und +/- 30° für das jeweilige Tablet-Modell bietet. Es sind selbsthaftende (per Adhäsion, keine Klebestreifen) Sichtschutzfilter anzubieten. Bei der Wahl eines Sichtschutzfilters ist darauf zu achten, dass die aktive Fläche des Displays durch den Filter vollständig geschützt ist. Weiterhin muss die Touch-Gesten-Funktion des Tablets bei montiertem Sichtschutzfilter weiterhin voll nutzbar sein. Bei gleicher Helligkeitseinstellung ist ein Helligkeitsverlust bei montiertem Sichtschutzfilter gegenüber dem Betrieb ohne Sichtschutzfilter bis maximal 20% zulässig. Verfügt der Sichtschutzfilter zur Reduzierung von Fingerabdrücken über eine Beschichtung, wird dies positiv bewertet. Wird ein Modell angeboten, welches das Display von vier Seiten aus vor ungewünschten Einblicken in einem Winkel von +/- 30° schützt, wird dies positiv bewertet.

4.5.4 Netzteil & Netzkabel

Jedes Tablet ist zusammen mit einem geeigneten, herstellereigenen Netzteil inklusive Ladekabel auszuliefern. Netzteil sowie Ladekabel müssen nachträglich abrufbar sein, um Ausfälle und Verluste ausgleichen zu können oder auf Wunsch ein zweites Netzteil bereitstellen zu können. Das Netzteil sowie Netzkabel muss die Schnellladefunktion des Tablets unterstützen.

4.5.5 Taschen & Schutzhüllen

Da jedes einzelne Tablet-Modell in unterschiedlichen Umgebungen zum Einsatz kommen kann, ist für jedes der Modelle eine individuelle Schutzhülle anzubieten. Die gewählte Schutzhülle soll die Tablets befähigen außerhalb der Büro- oder Lehrumgebung (Outdoor) betrieben zu werden und sie vor äußeren Einwirkungen zu schützen. Für die verschiedenen Tablet-Modelle sind geeignete Taschen und Schutzhüllen als optionales Zubehör anzubieten.

Als Tasche für die beiden Formfaktorklassen kann ein einheitliches Modell angeboten werden. Dieses muss die Mitnahme des Tablets bei montierter Anstecktastatur, Eingabestift und montierter Schutzhülle erlauben. Zusätzlich muss die Mitnahme des Netzteils inklusive Ladekabel in der Tasche möglich sein. Für die Taschen ist eine dezente Farbe (grau, anthrazit, schwarz) zu wählen.

Weiterhin sind für die verschiedenen Tablet-Modelle geeignete Schutzhüllen anzubieten, die die Geräte vor äußeren Beschädigungen und Verschmutzung schützen. Die Schutzhülle muss dabei die Vorder- und Rückseite sowie die Seiten des jeweiligen Tablets schützen. Sie muss so ausgelegt sein, das Tablet bei einem Sturz auf eine harte Oberfläche zu schützen und den MIL-STD-810G für Stürze aus 1,2 m erfüllen. Dafür müssen die Ecken verstärkt sein. Auch das Display muss bei Stürzen auf die Vorderseite, durch zum Beispiel einen erhöhten Rand und einer eingebauten Displayschutzfolie geschützt sein.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

In die Rückseite muss sowohl ein Standfuß als auch eine Trageschlaufe zum Einhändigen führen des Tablets integriert sein. Die angebotenen Schutzhüllen müssen bauliche Vorkehrungen bieten um die im Tablet integrierten Kameras sowie den USB Type-C Anschluss weiterhin nutzen zu können. Ein Eingabestift muss sich an der Schutzhülle befestigen lassen. Die Befestigung des Eingabestifts erfolgt entweder magnetisch oder durch einklemmen in eine entsprechende Aussparung in der Hülle. Lässt sich der befestigte Stift darüber hinaus auch noch kabellos aufladen wird dies positiv bewertet. Zur Orientierung bei der Auswahl der Modelle können die Rugged Case Produkte von Armor-X oder vergleichbare dienen.

5 LOS 2 – mobile Endgeräte – Smartphones

5.1 Einsatzumgebung

Die Smartphones werden in Innen- und Außenbereichen eingesetzt. Dabei werden sie zum Kommunizieren (Telefon, Mail, Messenger etc.), zur Foto-/Videodokumentation und zur Internetnutzung eingesetzt. Es wird daher Wert auf die Eignung der Geräte im Außenbereich, zum Beispiel durch eine hohe Displayhelligkeit oder dem Schutz vor Staub und Spritzwasser, gelegt.

Die Verwaltung der hier ausgeschriebenen mobilen Endgeräte – Smartphones – erfolgt, wie im Punkt „Verwaltung Mobiler Endgeräte“ beschrieben, über ein Unified Endpoint Management (UEM).

5.2 Allgemeine Anforderungen

Die nachfolgenden Anforderungen gelten, sofern nicht anders beschrieben, für alle Smartphones. Die Anforderungen sind so gewählt, um zum einen die Ansprüche der künftigen Nutzer bestmöglich abbilden zu können und gleichzeitig Smartphone-Modelle angeboten zu bekommen, welche im Hinblick auf die Nutzungszeit von fünf Jahren zukunftssicher und nachhaltig sind. Dies schließt die Verwertung am Ende des Lebenszyklus ein.

Es sind ausschließlich Neugeräte (keine Graumarkt-/refurbished-Ware) welche für den Vertrieb in Deutschland zugelassen sind anzubieten. Weiterhin sind Geräte anzubieten, die sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im aktiven Vertrieb des Herstellers befinden und für die der Hersteller zu diesem Zeitpunkt Sicherheitsupdates bereitstellt. Geräte, für die der Hersteller den aktiven Vertrieb eingestellt hat (End of Sale) oder die Updateversorgung beendet hat (End of Life), sind nicht zulässig. Im Falle eines Modellwechsels des Herstellers während der Rahmenvertragslaufzeit ist das Nachfolgemodell zulässig, sofern es die technischen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt. Der Auftragnehmer hat eine solche Änderung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

5.3 Anforderungen an die Smartphones

5.3.1 Betriebssystem

Es sind zwei Smartphone-Modelle, jeweils eins für das vom im Punkt „Verwaltung Mobiler Endgeräte“ beschriebenen UEM System unterstützten Betriebssysteme, anzubieten. Basierend auf den unterschiedlichen Betriebssystemen werden die Smartphones in die Geräteklassen „Standard“ und „Komfort“ eingeteilt. Dabei bildet das Android Smartphone die Geräteklasse „Standard“ und das iOS Smartphone die Geräteklasse „Komfort“. Weiterhin sind nur Geräte anzubieten, für welche der

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Hersteller eine Updateversorgung für mindestens fünf Jahre gewährleistet. Dies umfasst Sicherheits- und Betriebssystemupdates. Die fünf Jahre beginnen für den Auftraggeber ab dem Zeitpunkt des Gerätekaufs. Vom Betriebssystemhersteller veröffentlichte Updates sind innerhalb von zwei Monaten auf den Geräten bereit zu stellen.

5.3.2 Sicherheitsfunktionen

Es sind Smartphone-Modelle anzubieten, welche sich per Gesichtserkennung, Fingerabdruckscanner, PIN und Kennwort entsperren lassen.

5.3.3 Arbeitsspeicherkonfiguration

Es sind für beide Gerätekategorien Smartphones anzubieten, welche über mindestens 6 GB Arbeitsspeicher verfügen. Werden Modelle mit mehr als 6 GB Arbeitsspeicher angeboten, wird dies positiv bewertet.

5.3.4 Festspeicherkonfiguration

In beiden Gerätekategorien sind Smartphones anzubieten, welche über mindestens 128 GB integrierten Festspeicher verfügen. Werden Modelle mit mehr als 128 GB Festspeicher angeboten, wird dies positiv bewertet.

5.3.5 Mobilfunk

Um eine zukunftssichere Sprach- und Datenkommunikation zu gewährleisten, sind die in den beiden Gerätekategorien Smartphones anzubieten, welche eine Unterstützung aktueller 5G-Standalone (SA) und LTE-Bänder bieten. Die angebotenen Smartphone-Modelle müssen die Verwendung einer eSIM erlauben. Werden Modelle mit physischem SIM-Karten Schacht angeboten, wird dies positiv bewertet.

5.3.6 Gehäuse

Es sind Smartphone-Modelle mit einer dezenten, dunklen Gehäusefarbe (z.B. grau, anthrazit, schwarz) anzubieten. Die Gehäusefarbe ist über die Modelllaufzeit beizubehalten.

Um Schadensfälle bei der regulären Verwendung der Geräte durch die Nutzer zu reduzieren, sind Modelle anzubieten, welche mindestens einen Spritzwasserschutz nach IP54 bieten. Werden wasserdichte Modelle nach IP68 oder IP69 angeboten, wird dies positiv bewertet.

5.3.7 Display

Es sind Smartphone-Modelle für die beiden Geräteklassen „Standard“ und „Komfort“ anzubieten, welche über ein Display mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 6 und 7 Zoll (15,24 cm bis 17,78 cm) verfügen.

Als primäre Schnittstelle zwischen Nutzer und Gerät werden besondere Anforderungen an das Display gestellt. Aufgrund der Einsatzumgebung von Smartphones mit wechselnden Lichtverhältnissen werden Displays gefordert, welche eine gute Lesbarkeit ohne Unschärfe oder „pixeliger“ Darstellung bieten. Um eine möglichst hohe Lesequalität sicherzustellen sind Geräte anzubieten, welche über ein Display mit mindestens 400 PPI verfügen. Um die Modellvielfalt zu berücksichtigen, ist eine Abweichung von der Forderung nach mindestens 400 PPI im Beriech von 5% zulässig. Werden Modelle mit einer höheren Pixeldichte angeboten, wird dies positiv bewertet.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

Eine weitere Anforderung die die wahrgenommene Bildqualität und die Bildschärfe beeinfluss ist das Kontrastverhältnis des verbauten Displays. Ein höheres Kontrastverhältnis dient nicht nur dazu, die Augenbelastung zu minimieren, die Lesbarkeit zu erhöhen und ergonomische Arbeitsbedingungen zu schaffen, ein hohes Kontrastverhältnis (tiefes Schwarz, helles Weiß) sorgt auch dafür, dass Inhalte auch bei Umgebungslicht, wie direktem Sonnenlicht oder starker Beleuchtung, scharf und deutlich erkennbar bleiben. Daher sind Smartphone-Modelle anzubieten, welche als Displaytechnologie OLED/ AMOLED oder vergleichbare licht- und kontraststarke Displaytechnologien einsetzen.

Des Weiteren ist bei der Verwendung der Smartphone-Modelle im Außenbereich die Notwendigkeit einer guten Ablesbarkeit des Displays bei variablen Lichtverhältnissen gefordert. Ein Wert von 1000 Nits wird als Mindeststandard, um Bildschirminhalte bei Tageslicht oder in hellen Umgebungen ohne starke Spiegelungen oder Kontrastverluste erkennbar zu halten, gesetzt und wird für alle Smartphone-Modelle gefordert. Ein höherer Wert als 1000 Nits wird positiv bewertet.

Neben der Displayhelligkeit ist auch die Beschaffenheit der Displayoberfläche ein Faktor für die Lesbarkeit und wird als Anforderung an die Geräte gestellt. Da die Smartphones oft in Umgebungen mit hoher Lichtintensität (direktes Sonnenlicht, helle Beleuchtung) genutzt werden, reduzieren reflexionsarme Oberflächen Spiegelungen und sorgen für einen besseren Kontrast. Zur Reduzierung dieser störenden Spiegelungen und zur Reduzierung von zurückbleibenden Fingerabdrücken wird für alle Smartphones eine entspiegelte Displayoberfläche gefordert. Nachträglich angebrachte Folien, welche die Displayoberfläche entspiegeln, sind zulässig, müssen jedoch per Adhäsion angebracht und bei Auslieferung bereits montiert sein.

Um eine möglichst flimmerfreie und flüssigere Darstellung sowie eine geringe Latenz bei der Displayinteraktion zu gewährleisten, wird eine möglichst hohe Bildwiederholfrequenz gefordert. Als Wert, welcher von allen angebotenen Smartphone-Modellen erreicht werden muss, wird eine Bildwiederholfrequenz von 90 Hertz gefordert. Erreichen Modelle eine höher Bildwiederholfrequenz wird dies positiv bewertet.

5.3.8 Kameras

Es sind Smartphone-Modelle anzubieten, welche über eine integrierte Front- und Hauptkamera verfügen. Für detailreiche Foto- und Videoaufnahmen verfügt die Frontkamera über eine Auflösung von mindestens 12 Megapixel und die Hauptkamera über mindestens 40 Megapixel. Die Geräte verfügen über eine optische Bildstabilisierung bei der Hauptkamera. Darüber hinaus muss die Hauptkamera über einen fünffachen Zoom (optisch oder digital), eine Autofokus-Funktion für ein scharfes Bild und eine gute Low-Light-Performance durch die optische Bildstabilisierung bei schlechteren Lichtverhältnissen verfügen. Für die Optimierung von Belichtung und Kontrast bei schlechteren Lichtverhältnissen wird weiterhin eine HDR-Unterstützung (High Dynamic Range) gefordert. Ebenfalls muss die Aufnahme von Videos mit einer Auflösung von 4K und mindestens 30 Bildern pro Sekunde möglich sein.

5.3.9 Mikrofone

Die Smartphone-Modelle sind so zu wählen, dass in beiden Geräteklassen Modelle mit mindestens zwei integrierten Mikrofonen (Dual-Array) für eine bessere Aufnahmequalität ausgestattet sind.

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Brandenburgischer IT-Dienstleister

Verfügen die Geräte darüber hinaus noch über eine aktive Geräuschunterdrückung (Unterdrückung von Nebengeräuschen) zur Verbesserung der Aufnahmequalität, wird dies positiv bewertet.

5.3.10 Lautsprecher

Für eine bessere Audioqualität, zum Beispiel bei der Nutzung der Freisprechfunktion, sind Smartphone-Modelle mit zwei integrierten Lausprechern für eine Stereowiedergabe anzubieten.

5.3.11 Akku

Die angebotenen Smartphone-Modelle verfügen eine Akkukapazität welche eine Nutzung der Geräte für mindestens 15 Stunden bei aktiver Datenverbindung (WWAN oder WLAN) erlaubt. Um in der Praxis einen unterbrechungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssen die Smartphone-Modelle über eine Schnellladefunktion verfügen. Diese muss es dem Nutzer erlauben, das Gerät innerhalb von 60 Minuten auf 80% der Gesamtkapazität aufzuladen. Weiterhin sind Smartphone-Modelle zu wählen, welche über einen USB Type-C Anschluss geladen werden.

5.3.12 Netzteil & Netzkabel

Jedes angebotene Smartphone-Modell ist zusammen mit einem geeigneten, herstellereigenen Netzteil inklusive Netzkabel auszuliefern. Um zu erwartende Verluste ersetzen zu können, sind zusätzlich geeignete Netzteile und Netzkabel als nachträglich abrufbares Zubehör anzubieten. Das Netzteil sowie Netzkabel muss die Schnellladefunktion der Smartphones unterstützen.

5.3.13 Schnittstelle

Alle angebotenen Smartphone-Modelle müssen über eine USB Type-C Schnittstelle verfügen. Verfügen die Geräte über eine NFC-Schnittstelle (Near Field Communication) wird dies positiv bewertet.

5.4 Zubehör

5.4.1 Schutzhülle

Für die Smartphone-Modelle ist jeweils eine geeignete Schutzhülle anzubieten, welche die Rückseite sowie die Ecken und vier Seiten des Gerätes vor zerkratzen und Verschmutzungen schützt. Es sind Schutzhüllen in dezenten dunklen Farben (z.B. grau, anthrazit, schwarz) zu wählen.

5.4.2 Sichtschutzfolien

Um die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich des physischen Schutzes sensibler Daten vor der Einsicht unbefugter Personen zu schützen, sind alle Smartphones mit Sichtschutzfiltern auszustatten. Dieser Filter muss einen Sichtschutz von mindestens zwei Seiten (links/rechts) und +/- 30° für das jeweilige Smartphone-Modell bietet. Es sind selbsthaftende (per Adhäsion, keine Klebestreifen) Sichtschutzfilter anzubieten. Bei der Wahl eines Sichtschutzfilters ist darauf zu achten, dass die aktive Fläche des Displays durch den Filter vollständig geschützt ist. Weiterhin muss die Touch-Gesten-Funktion des Smartphones bei montiertem Sichtschutzfilter weiterhin voll nutzbar sein. Bei gleicher Helligkeitseinstellung ist ein Helligkeitsverlust bei montiertem Sichtschutzfilter gegenüber dem Betrieb ohne Sichtschutzfilter bis maximal 20% zulässig. Verfügt der Sichtschutzfilter zur Reduzierung von Fingerabdrücken über eine Beschichtung, wird dies positiv bewertet.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

5.5 Abweichende Smartphonemodelle

Um auf Kundenanfragen zur Bereitstellung von Smartphones von anderen als den hier anzubietenden Modellen reagieren zu können, bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit abweichende Geräte für ihn zu beschaffen. Bei solchen Abrufen handelt es sich um Einzelabrufe von Kleinstmengen, die sich aufgrund von Kundenanforderungen nicht mit den ausgeschriebenen Geräten abbilden lassen.

6 Losübergreifende Anforderungen an den Service

Neben der Bereitstellung der Geräte sind durch den Auftragnehmer zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Dazu zählen vor allem die Inventarisierung und die Registrierung der Tablets.

6.1 Inventarisierung

Es ist eine Dienstleistung zum Inventarisieren der Geräte anzubieten. Die Inventarisierung umfasst dabei die Erfassung der Geräteinformationen und die Verknüpfung dieser mit einem vom Auftraggeber bereitgestellten Inventarnummernkreis, die Anbringung der bereitgestellten Inventaretiketten sowie das Anbringen der Sichtschutzfilter auf den einzelnen Tablets und Smartphones. Bei der Montage der Sichtschutzfilter ist darauf zu achten, dass es zu keinen Lufteinschlüssen bei Modellen mit Adhäsionshaftung kommt.

Die Position der Inventaretiketten auf den Geräten wird durch den Auftraggeber festgelegt. Die Durchführung dieser Tätigkeiten erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder in Absprache mit dem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten.

Zur Dokumentation ist eine Inventarliste durch den Auftragnehmer zu erstellen und diese vor Auslieferung der Geräte der IT-Stelle des Auftraggebers unaufgefordert per Mail zu übermitteln. Die Inventarliste umfasst mindesten folgende Informationen je Tablet bzw. Smartphone: • Hersteller, Modell und Gerätekonfiguration (Speicherkonfiguration, LTE, usw.) • Geräteseriennummer mit zugeordneter Inventarnummer des AG • eSIM ID und IMEI bei Modellen mit integriertem WWAN-Modul

6.2 Registrierung der Geräte

Der Auftraggeber verwendet ein Unifeid Endpoint Management (UEM) für die Verwaltung seiner mobilen Endgeräte wie Tablets und Smartphones. Die angebotenen Geräte müssen sich daher in die bestehende UEM-Lösung einbinden lassen. Das Registrieren der Geräte im UEM muss automatisiert erfolgen. Die iOS/iPadOS Geräte müssen dafür das Apple Automated Device Enrollment (ADE) unterstützen und für die Android Geräte das Zero-Touch Enrollment von Android Enterprise oder vergleichbare. Die Geräte müssen direkt ab Werk oder über den Auftragnehmer in das UEM des Auftraggebers registriert werden (Zero-Touch), um Fehler bei einer manuellen Registrierung zu vermeiden. Die Geräte müssen bei der ersten Inbetriebnahme automatisch ihre Konfigurationen, Apps und Sicherheitsrichtlinien vom UEM-Server beziehen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen (ID des AG) bereit um die Tablets entsprechend vor Auslieferung registrieren zu können. Die Registrierung der Tablets durch den Auftragnehmer ist als optionale Dienstleistung anzubieten.

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6.3 Auslieferung

Liefer- und Leistungsorte sind Standorte der Landesverwaltung im gesamten Land Brandenburg (AG) sowie gemeinsame Einrichtungen der Länder Brandenburg und Berlin mit Standort Berlin.

Vor Anlieferung erfolgt durch den Empfänger oder Auftraggeber die Bekanntgabe der Adresse sowie spezieller örtlicher Angaben, wie Etage und Raum, über Treppen bzw. eventuell vorhandene Fahrstühle (ggf. mittels Anfahrtsskizzen). Diese Angaben sind durch den Auftragnehmer bei Lieferung entsprechend zu beachten. In Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem Empfänger erfolgt eine Auslieferung von Tablet-Technik sowie deren Zubehör in einem Zeitfenster von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr frei Verwendungsstelle. Die Abstimmung des Liefertermins erfolgt mindestens zwei Arbeitstage im Voraus. Für nicht terminierte Lieferungen kann eine Abnahme der Leistungen nicht zugesichert werden. Nicht terminierte Lieferungen gelten nach §13 VOL/B als nicht abgenommen. Die Übermittlung einer Trackingnummer, aus welcher der Liefertermin hervorgeht, erfüllt den Anspruch einer terminierten Lieferung.

Sofern keine Inventarisierungsdienstleistung mitbestellt wurde, liefert der Auftragnehmer vor Auslieferung unaufgefordert die Geräteliste mit Geräteart, -typ, Serien- und Auftragsnummer sowie zugehöriger eSIM ID in elektronischer Form an den Auftraggeber bzw. die Empfangsstelle. Bei einer Liefermenge von mehr als fünfzig Tablets beziehungsweise 100 Smartphones erfolgt die Auslieferung, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber bzw. der Empfangsstelle abgestimmt, auf Paletten mit einer maximalen Größe von 1200 x 800 mm. Der Einsatz von z.B. Kurier- oder Paketdiensten für Techniktransporte bei Liefermengen von mehr als zehn Geräten (bei Tablets) beziehungsweise zwanzig Geräten (bei Smartphones) ist nicht zulässig.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen welcher Angaben zum Empfänger inklusive Ansprechpartner, dem Liefertermin beim Auftraggeber bzw. der Bedarfsstelle sowie die Auftragsnummer des Aufraggebers sowie die Vertragsnummer.

Wartezeiten vor Ort können grundsätzlich nicht verrechnet werden.

6.4 Verpackungsentsorgung

Der Auftragnehmer ist selbstständig, spätestens aber nach Aufforderung, für die Abholung und Entsorgung (Rücknahme) der Transportverpackungen, Umverpackungen und sowie der Verkaufsverpackungen von Tablets und Smartphones sowie deren Zubehör verantwortlich. Die Entsorgung erfolgt dabei nach geltender Verpackungsverordnung und erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. Eine Abholung von Verpackungsmaterial muss für alle Betriebsstellen durch den Auftragnehmer sichergestellt sein.

6.5 Controlling und Berichtswesen

Der Auftragnehmer richtet ein Controlling ein und übermittelt dem Auftraggeber quartalsweise eine kumulierte Abrufliste in einem gängigen Tabellenformat, die je Abruf die abrufende Stelle, die abgerufene Leistung sowie den Preis netto und brutto ausweist. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich in Textform, sobald der Budgetverbrauch 70 Prozent, 90 Prozent und 100 Prozent des Höchstwerts erreicht. Diese Leistung ist mit den Preisen des Preisblatts abgegolten.

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Teil B - Leistungsbeschreibung

7 Anlagenverzeichnis

• Kriterienkatalog • Preisblatt • Anlage 1: UEM-Lösung - Supported Platforms • Anlage 2: BSI-Schrift 7164_ Liste der zugelassenen IT-Sicherheitsprodukte und -systeme

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