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Rahmenvertrag über Tablets und Smartphones mit Zubehör und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

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2926.08.20261LB, KKDie Anforderung A2.7.9 Bildwiederholfrequenz mindestens 90 Hertz führt nach unserer Einschätzung zu einer erheblichen Einschränkung des verfügbaren Produktportfolios. Insbesondere werden dadurch mehrere aktuelle und im öffentlichen Bereich weit verbreitete Tablet-Modelle ausgeschlossen, obwohl diese sämtliche funktionalen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Verwaltung, Konnektivität und Zubehörunterstützung erfüllen. Wir bitten daher um Prüfung, ob eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 60 Hertz als Mindestanforderung ausreichend ist und höhere Bildwiederholfrequenzen stattdessen im Rahmen der Wertung als Qualitätsmerkmal berücksichtigt werden können.Die geforderte Mindest-Bildwiederholrate wird für das Los 1 - Tablets auf 60 Hertz geändert. Die Unterlagen werden angepasst.
3026.08.20261LB, KKKann die geforderte "Garantieerweiterung" und der Serviceplan durch den Auftragnehmer erbracht werden, sofern sämtliche geforderten Leistungen (inkl. Abdeckung von Unfallschäden, Software-Support) nachgewiesen werden, oder ist zwingend ein Service- und Support-Programm des Geräteherstellers anzubieten?Die Forderung, nach einem "geeigneten Service- und Support- Programm … des jeweiligen Herstellers" wie in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4.4.11 gefordert, bleibt bestehen.

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3126.08.20261LB, KKIn Ziffer 4.4.11 wird eine Garantieerweiterung auf mindestens vier Jahre gefordert, wobei als Beispiele herstellerseitige Programme wie Samsung Care+ für Unternehmen oder Apple Care for Enterprise genannt werden. Wir bitten um Klarstellung, ob die Garantieerweiterung zwingend durch ein originäres Herstellerprogramm zu erbringen ist oder ob alternativ auch ein gleichwertiges Service- und Support-Programm des Auftragnehmers (bzw. eines von diesem beauftragten Servicepartners) zulässig ist, sofern dieses sämtliche in Ziffer 4.4.11 genannten Anforderungen (u. a. Mindestlaufzeit von vier Jahren, Abdeckung aller Bauteile mit Ausnahme des Akkus, Service-Pool-Struktur, kostenfreier Versand für den Auftraggeber) vollumfänglich erfüllt. Sollte ein gleichwertiges Programm zulässig sein, bitten wir zudem um Angabe, anhand welcher Kriterien die Gleichwertigkeit bewertet wird.siehe Antwort auf Bieterfrage 30.
3226.08.20261+2LB, KKIn Ziffer 6.3 wird festgelegt, dass der Einsatz von Kurier- oder Paketdiensten für Techniktransporte bei Liefermengen von mehr als zehn Geräten (Tablets) bzw. zwanzig Geräten (Smartphones) nicht zulässig ist. Wir bitten um Klarstellung, ob sich dieser Ausschluss ausschließlich auf klassische Paketdienstleister im Sinne von Standardversand (ohne Terminvereinbarung, ohne Anlieferung an spezifische Etagen/Räume) bezieht, oder ob damit generell sämtliche Logistikdienstleister (einschließlich renommierter Anbieter wie DHL, UPS, GLS o. Ä.) ausgeschlossen sind, auch wenn diese im Rahmen einer terminierten und avisierten Sonder- bzw. Speditionslieferung eingesetzt werden, die den in Ziffer 6.3 genannten Anforderungen (Terminabstimmung, Zeitfenster, Anlieferung frei Verwendungsstelle, Trackingnummer) entspricht. Sofern letzteres zutrifft: Bedeutet dies, dass die Auslieferung ab den genannten Mengengrenzen zwingend durch eigenes Personal des Auftragnehmers zu erfolgen hat?Im Rahmen einer terminierten und avisierten Sonder- bzw. Speditionslieferung, die den in Ziffer 6.3 genannten Anforderungen (Terminabstimmung, Zeitfenster, Anlieferung frei Verwendungsstelle, Trackingnummer) bei Liefermengen von mehr als zehn Geräten (bei Tablets) beziehungsweise zwanzig Geräten (bei Smartphones) entspricht, ist die Lieferung durch klassische Dienstleister (durch renommierte Anbieter wie DHL, UPS, GLS o.ä.) zulässig. Die in Ziffer 6.3 geforderte Auslieferung bei einer Liefermenge von mehr als fünfzig Tablets beziehungsweise 100 Smartphones auf Palette muss nicht zwingend durch eigenes Personal des Auftragnehmers zu erfolgen.

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3326.08.20262LB, KKIn Ziffer 6.4 wird festgelegt, dass der Auftragnehmer selbstständig bzw. nach Aufforderung für die Abholung und Entsorgung (Rücknahme) der Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen verantwortlich ist. Wir bitten um Klarstellung, ob diese Rücknahmeverpflichtung zwingender Bestandteil der Leistung ist oder ob es dem Auftraggeber bzw. den einzelnen Betriebsstellen alternativ freisteht, die Entsorgung der Verpackungen eigenständig, z. B. über bestehende kommunale oder betriebliche Entsorgungswege, vorzunehmen. Sofern die Rücknahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer zwingend vorgesehen ist, bitten wir zudem um Bestätigung, dass diese Leistung in die Kalkulation des Angebotspreises einzupreisen ist, da hierfür ggf. gesonderte Abhol- und Entsorgungskosten für alle Betriebsstellen im gesamten Land Brandenburg sowie Berlin anfallen.Den Empfangsstellen steht es frei, die anfallenden Verpackunsgreste über eigene bestehende Prozesse zu entsorgen. Ist dies nicht der Fall muss der Auftragnehmer nach Aufforderung die angefallenen Verpackungsreste wieder abholen. Bitte betrachten Sie daher diese Rücknahmeverpflichtung als zwingenden Bestandteil Ihrer Leistung und kalkulieren Sie diese in den Angebotspreis mit ein.
3426.08.20261+2LB, KKIm Dokument 12657_Teil B - Kriterienkatalog_14.08.2026 sind verschiedene Bewertungskriterien mit der Art der Beantwortung „W“ (Angabe einer quantitativen Größe oder eines Zahlenwertes) gekennzeichnet. Zudem wird bei mehreren Bewertungskriterien erläutert, dass die erreichten Punkte addiert und anschließend mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert werden.Wir bitten um Klarstellung,ob die bei den W-Kriterien einzutragenden Werte bereits gewichtet oder ungewichtet anzugeben sind,ob die Bewertung und Gewichtung durch den Auftraggeber auf Basis der eingetragenen Werte erfolgt oder der Bieter die gewichteten Ergebnisse selbst berechnen und eintragen soll,sowie um Prüfung der bereitgestellten Excel-Datei, da die Punkte nach unserem Verständnis derzeit nicht automatisch addiert bzw. berechnet werden.Wir bitten um entsprechende Erläuterung des vorgesehenen Bewertungs- und Eintragungsverfahrens.Bitte tragen Sie die tatsächlichen / ungewichteten Werte ein. Die Bewertung und Gewcihtung erfolgt im Rahmen der Angebotsauswertung vom AG sowie auf Basis der beschriebenen Bewertungskriterien. Eine automatische Addition bzw. Berechnung der Punkte erfolgt im Kriterienkatalog nicht.

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3627.08.20261+2LB, KKBieterfrage bezugnehmend auf Punkt 6.1 der Leistungsbeschreibung „Inventarisierung und physische Konfektionierung“: Bitte bestätigen Sie, ob optional bestellte Zubehörkomponenten wie Schutzhüllen, Anstecktastaturen und Eingabestifte lediglich gemeinsam mit dem jeweiligen Gerät auszuliefern sind? Oder ob eine Montage, Zuordnung bzw. Konfektionierung am jeweiligen Endgerät durch den Auftragnehmer erwartet wird? Und oder eine Bulklieferung der Zubehörkomponenten erfolgen soll?Zubehörkomponeten wie Anstecktastaturen und Stifte sind gemeinsam mit dem Tabelt auszuliefern. Sichtschutzfilter sind, sofern die Dienstleistung Inventarisierung mitbestellt, ist, wie in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6.1 beschrieben, auf dem Endgerät anzubringen. Andernfalls ist eine mitbestellte Sichtschutzfolie ebenfalls gemeinsam mit dem jeweiligen Gerät auszuliefern. Eine Bulklieferung im Sinne einer reduzierten, optimierten Verpackung anstelle der Verkaufsverpackung um u.a. Verpackungsmüll zu reduzieren ist nach vorheriger Abstimmung mit der Empfangsstelle zulässig.
3727.08.20261+2LB, KKBieterfrage bezugnehmend „herstellereigenes Netzteil“ in Leistungsbeschreibung & Preisblatt Los 1 und Los 2: Gemäß Ziffern 4.5.4 und 5.3.12 der Leistungsbeschreibung ist jedes Tablet und Smartphone mit einem geeigneten herstellereigenen Netzteil inklusive Netzkabel auszuliefern. Netzteil und Netzkabel müssen zudem die Schnellladefunktion des jeweiligen Smartphones unterstützen. Im Preisblatt ist nach unserem Verständnis jedoch nicht eindeutig ersichtlich, dass bei der entsprechenden Position zwingend ein herstellereigenes Netzteil inklusive Schnellladefunktion zu kalkulieren ist. Bitte bestätigen Sie, dass für die Kalkulation und Angebotswertung ausschließlich ein herstellereigenes Netzteil inklusive geeignetem Netzkabel und Unterstützung der Schnellladefunktion gemäß der Ziffern 4.5.4 und 5.3.12 der Leistungsbeschreibung anzusetzen ist und diese Anforderung für alle Bieter gleichermaßen verbindlich gilt. Sofern dies zutrifft, bitten wir um entsprechende Klarstellung bzw. Anpassung des Preisblatts für Los 1 und Los 2, um eine einheitliche und vergleichbare Kalkulationsgrundlage für alle Bieter sicherzustellen.Es wird bestätigt, dass für die Tablets (Los1) und Smartphones (Los2) jeweils ein geeignetes herstellereigenes Netzteil welches die Schnelladefunktion unterstützt (siehe Anforderungen in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 4.5.4 & 5.3.12 sowie im Kriterienkatalog unter Punkt KG3.4 (Los1) & KG2.12 (Los2)), anzubieten ist. Die Eigenschaften und Anforderungen an die Komponenten werden in der Leistungsbeschreibung und dem Kriterienkatalog definiert, nicht im Preisblatt. Eine Anpassung des Preisblattes erfolgt nicht.

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3827.08.20261LB, KKBieterfrage Austausch- und Repair-Prozess Tablets: „Nach Ziff. 4.4.11 LB stellt der Auftraggeber zunächst über eine eigene „Service-Pool- Struktur“ die Arbeitsfähigkeit des Nutzers wieder her. Anschließend erfolgt die Eröffnung eines Herstellertickets und die Einsendung des defekten Gerätes. Bitte konkretisieren Sie die Verantwortlichkeiten innerhalb der beschriebenen Service-Pool- Struktur. Wer stellt, finanziert, lagert und verwaltet die Austauschgeräte und welche konkreten operativen Leistungen werden vom Auftragnehmer im Austausch- und Repair-Prozess erwartet?“Die Austauschgeräte hält, wie beschreiben, der Auftraggeber vor. Im Anschluss an den Austausch beim Nutzer wird durch den Auftraggeber ein Störungsticket beim Hersteller (per Webportal) eröffnet. Defekte Geräte werden durch den Autraggeber nach Aufforderung des Herstelles an den Hersteller bzw. an den mit der Reparatur/Austausch betrauten autorisierten Servicepartner eingesandt.
3927.08.20261+2LB, KKBieterfrage Bedeutung „betriebsbereit“ „Wir bitten den AG um die Konkretisierung des Begriffs „betriebsbereit“ gemäß § 5 Abs. 6 Rahmenvertrag – was ist hier eindeutig für den AN darunter zu verstehen? Insbesondere, ob über die im Einzelabruf gewählten Services hinaus weitere physische Konfektionierungs-, Funktionsprüfungs-, Inbetriebnahme- oder Übergabeleistungen erwartet werden?“Betriebsbereit bedeutet, dass das Gerät, wie beauftragt voll funktionsfähig ist und sofort in Betrieb genommen oder genutzt werden kann. Wird zusätzlich die definierte Dienstleistung beauftragt, sind die Tablets/Smartphones im UEM registriert, der Geräteakku ist nicht entladen und Sichtschutzfilter sind angebracht.
4027.08.20261+2LB, KKBieterfrage bezugnehmend auf „Lieferung frei Verwendungsstelle“: „Gemäß Ziff. 6.3 LB können Lieferorte sämtliche Standorte der Landesverwaltung Brandenburg sowie gemeinsame Einrichtungen Brandenburg/Berlin sein. Dabei werden auch Etage, Raum, Treppen und vorhandene Fahrstühle berücksichtigt. Ergänzend sieht § 5 Rahmenvertrag die Lieferung bis zum benannten Installations- /Verwendungsort vor; der Gefahrenübergang erfolgt erst mit bestätigter Entgegennahme. Bitte stellen Sie für Kalkulationszwecke eine indikative Verteilung der prognostizierten 5.000 Tablets und 3.000 Smartphones auf Einzelabrufe, typische Abrufgrößen und Lieferstellen zur Verfügung.“Die ausgeschriebenen Geräteklassen werden in diesem Umfang erstmalig eingeführt. Es liegen keine historischen Erfahrungswerte bezüglich Abrufmengen und Verteilung der Lieferungen auf die berechtigten Empfangsstellen vor.

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4127.08.20261+2LB, KKBieterfrage Auslieferungszeitfenster: „Gemäß Ziff. 6.3 der Leistungsbeschreibung erfolgt die Auslieferung grundsätzlich Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr sowie Freitag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr. Bitte konkretisieren Sie, ob die genannten Zeitfenster als reguläre Warenannahmezeiten der Betriebsstellen zu verstehen sind oder ob diese als verbindlich einzuhaltende Lieferzeitfenster gelten? Ist eine Anlieferung außerhalb dieser Zeitfenster nach vorheriger Abstimmung mit der jeweiligen Empfangsstelle grundsätzlich möglich? Bitte bestätigen Sie zudem, dass die konkrete Terminierung und Ausgestaltung der Anlieferung im jeweiligen Einzelabruf mit der Empfangsstelle abgestimmt werden kann.“Bei den Zeitfenstern handelt es sich um die regulären Warenannahmezeiten. Anlieferungen außerhalb dieser Zeitfenster sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Empfangsstelle und individuell für jede Anlieferung zulässig. Unabhängig davon muss zudem jede Lieferung mit den im Auftrag genannten Ansprechpartnern terminiert und avisiert werden.
4227.08.20261+2LB, KKBieterfrage Verpackungsrücknahme: „Nach Ziff. 6.4 LB / KG 4.4 bzw. KG 5.4 muss Verpackungsmaterial an allen Betriebsstellen zurückgenommen und für den Auftraggeber kostenfrei entsorgt werden. Kann die Rücknahme des Verpackungsmaterials in gebündelten Abholungen bzw. ab einer definierten Mindestmenge erfolgen? Falls nein, bitten wir für Kalkulationszwecke um Angabe der erwarteten Anzahl an Abholvorgängen bzw. Standorten pro Jahr.“Die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer erfolgt ab einer definierten Mindestmenge. Die Mindestmenge orientiert sich an den im Punkt 6.3 - Auslieferung - beschriebenen Schwellen für eine Palettenlieferung (ab 50 Tablets bzw. ab 100 Smartphones). Die Häufigkeit solch großer Bestellungen während der Vertragslaufzeit kann nicht bestimmt werden.
4327.08.20261+2LB, KK, RVBieterfrage Reporting / Verantwortungsabgrenzung: „Nach Ziff. 6.5 LB und § 4 Rahmenvertrag sind quartalsweise kumulierte Abruflisten sowie Meldungen bei Erreichen von 70 %, 90 % und 100 % des Budgetvolumens erforderlich. Der Rahmenvertrag läuft gemäß § 10 zunächst zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Dem gegenüber stehen eine geplante Gerätenutzungsdauer von fünf Jahren sowie bei Tablets mindestens vierjährige Service-/Garantieanforderungen. Bitte konkretisieren Sie, welche Service- und Leistungspflichten des Auftragnehmers für während der Vertragslaufzeit abgerufene Geräte nach Beendigung des Rahmenvertrags fortbestehen und für welchen Zeitraum diese zu erbringen sind.“Etwaige Service- und Leistungspflichten des Auftragnehmers für während der Vertragslaufzeit abgerufene Geräte nach Beendigung des Rahmenvertrages betreffen nur die beschriebenen Service-/Garantieanforderungen.

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4527.08.20261+2LB, KKBieterfrage End-of-Life / Verwertung: „Sowohl für Tablets als auch Smartphones wird eine fünfjährige Nutzung und ausdrücklich auch die Verwertung am Ende des Lebenszyklus als Zielbild genannt. Für Smartphones ist dies beispielsweise unter Ziff. 5.2 LB beschrieben. Eine konkrete Serviceanforderung für Rücknahme der Endgeräte, Datenlöschung, Remarketing/Verwertung oder Recycling kann der Bieter dagegen nicht eindeutig erkennen. Bitte bestätigen Sie, ob Rücknahme, Datenlöschung, Remarketing/Verwertung und Recycling der Endgeräte nach Ablauf der Nutzungsdauer Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers sind. Falls ja, bitten wir um Konkretisierung der Anforderungen und Kalkulationsparameter.“Rücknahme, Datenlöschung, Remarketing/Verwertung und Recycling der Endgeräte nach Ablauf der Nutzungsdauer ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und nicht durch den Auftragnehmer zu erbringen.
4627.08.20261+2LB, KKBieterfrage Kalkulation/ Preisblatt Los 1 und Los 2: „Bitte konkretisieren Sie die Abrechnungs- und Kalkulationssystematik der im Preisblatt aufgeführten Dienstleistungen für Los 1 und Los 2. Sind die dort anzugebenden Preise als einmalige Preise je abgerufenem Gerät bzw. je Leistungsvorgang zu verstehen oder müssen diese Preise Leistungen über einen bestimmten Zeitraum abdecken? Falls ein Leistungszeitraum einzukalkulieren ist, bitten wir um Angabe, ob hierfür die Grundlaufzeit des Rahmenvertrags von zwei Jahren, die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren oder ein gerätebezogener Zeitraum maßgeblich ist. Bitte konkretisieren Sie zudem, welche Service- und Leistungspflichten für während der Vertragslaufzeit abgerufene Geräte nach Beendigung des Rahmenvertrags fortbestehen.“Die Preise verstehen sich als einmalige Preise je abgerufenem Gerät. Darüber hinaus verweisen wir auf Bieterfrage 43.

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4727.08.20261LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 4.4.11 Garantieerweiterung und Service-Plan Bitte erläutern Sie die Anforderung „Unterstützung durch den Hersteller bei Softwareproblemen“. Welche konkreten Supportleistungen werden erwartet und welche Arten von Softwareproblemen (z. B. Betriebssystem, Hersteller-Apps, Drittanbieter-Apps, MDM-Lösungen) sollen durch den Hersteller abgedeckt werden?Der Auftraggeber erwartet Unterstützung bei: * Problemen mit dem vom Hersteller bereitgestellten Betriebssystem und dessen Funktionen, * Fehlern oder Fehlfunktionen von durch den Hersteller bereitgestellter Software bzw. Hersteller-Apps, * Softwarefehlern, die im Zusammenhang mit Firmware-, Sicherheits- oder Betriebssystem-Updates des Herstellers auftreten, * Analyse und Eingrenzung von softwarebedingten Störungen des Geräts sowie Bereitstellung von Lösungsansätzen, Konfigurationshinweisen oder verfügbaren Softwarekorrekturen. Nicht gefordert wird ein umfassender Support für Drittanbieter-Anwendungen oder für beim Auftraggeber eingesetzte MDM-/UEM-Lösungen. Sofern jedoch eine Störung erkennbar auf das Betriebssystem, die Firmware oder herstellerseitige Softwarekomponenten des Geräts zurückzuführen ist oder deren Zusammenspiel betrifft, wird eine Unterstützung des Herstellers bei der Fehleranalyse und Eingrenzung erwartet.
4827.08.20262LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 5.4.2 Sichtschutzfolien Bezugnehmend auf Kapitel 5.4.2 Sichtschutzfolien der Leistungsbeschreibung RV Tablets und Smartphones bitten wir um Klarstellung zum vorgesehenen Staging- Prozess:Ist es ausreichend, die geforderte Sichtschutzfolie den Endgeräten beizulegen, oder ist die Sichtschutzfolie im Rahmen des Stagings bereits durch den Auftragnehmer auf den Geräten anzubringen?Wir bitten um Konkretisierung der Anforderung, insbesondere im Hinblick auf die Kalkulation des erforderlichen Staging- und Logistikaufwandes.Wird die Sichtschutzfolie und die Dienstleistung Inventarisierung mitbestellt, ist, wie in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6.1 beschrieben, die Sichtschutzfolie fachgerecht und sauber auf dem Endgerät anzubringen. Ohne beauftragte Dienstleistung Inventarisierung ist eine mitbestellte Sichtschutzfolie dem Endgerät beizulegen.

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4927.08.20261+2LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 6.4 Verpackungsentsorgung Bezugnehmend auf Kapitel 6.4 Verpackungsentsorgung der Leistungsbeschreibung RV Tablets und Smartphones bitten wir um Klarstellung, ob mit dem Begriff „Verkaufsverpackungen“ ausdrücklich die Original-Geräteverpackungen der Tablets und Smartphones gemeint sind.Sofern die Rücknahme und Entsorgung der Verkaufsverpackungen nach der Auslieferung und Übergabe an die Endanwender vorgesehen ist, würde dies in der Regel einen zusätzlichen, gesondert zu koordinierenden Abholtermin (zweite Anfahrt) an den jeweiligen Betriebsstellen erfordern.Ist die Rücknahme der Verkaufsverpackungen Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und, falls ja, ist davon auszugehen, dass hierfür gesonderte Abholtermine mit dem Auftraggeber abgestimmt werden können?Sofern der Auftraggeber bzw. die Empfangsstelle nicht über eigene Prozesse die Entsorgung der "Verkaufsverpackung" durchführt, wird eine Abholung durch den Auftragnehmer abgestimmt. Darüber hinaus verweisen wir auf Bieterfrage 33.
5027.08.20261+2LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 6.3 Auslieferung In Kapitel 6.3 wird die Auslieferung von Tablet-Technik sowie deren Zubehör beschrieben. Nicht eindeutig geregelt ist jedoch, in welcher Form das Zubehör bereitgestellt und ausgeliefert werden soll.Wir bitten daher um Klarstellung, ob das Zubehör jeweils gerätebezogen zusammen mit dem Tablet in einem Paket (vorkonfektioniert) geliefert werden muss oder ob eine separate Anlieferung des Zubehörs als Bulkware zulässig ist. Falls eine Konfektionierung gefordert ist, bitten wir zudem um Angaben zum Umfang und den hierfür geltenden Anforderungen.Beinhaltet eine Bestellung sowohl Tablet-Technik als auch Zubehörkomponenten sind diese gemeinsam und komplett (keine Teillieferungen einzelner Komponenten) auszuliefern. Werden Zubehörkomponenten unabhängig von einem Tabelt bestellt, sind diese separat jedoch komplett (keine Teillieferungen einzelner Komponenten) auszuliefern.

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5127.08.20261+2LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 6.1 Inventarisierung In den Vergabeunterlagen wird gefordert, dass im Rahmen der Inventarisierung die Geräteseriennummer mit der zugeordneten Inventarnummer des Auftraggebers in der Inventarliste dokumentiert und vor Auslieferung der Geräte übermittelt wird.Wir bitten um Bestätigung, dass bei Smartphones und Tablets alternativ zur Seriennummer auch die IMEI des jeweiligen Geräts als eindeutiges Identifikationsmerkmal zur Verknüpfung mit dem Inventarnummernkreis des Auftraggebers verwendet werden kann.Begründung:Die IMEI stellt ebenso wie die Seriennummer eine eindeutige und gerätespezifische Identifikationsnummer dar und ermöglicht eine zweifelsfreie Zuordnung des jeweiligen Endgeräts. Insbesondere bei Smartphones und WWAN- fähigen Tablets wird die IMEI häufig als primäres Identifikationsmerkmal in Asset- Management-, Mobilfunk-, MDM- und Supportprozessen genutzt.Da die Vergabeunterlagen bereits die Erfassung der IMEI für Geräte mit integriertem WWAN- Modul vorsehen, würde die Zulassung der IMEI als gleichwertige Alternative zur Seriennummer die Inventarisierungs- und Dokumentationsprozesse vereinfachen, ohne die eindeutige Identifizierbarkeit der Geräte einzuschränken.Die Anforderungen nach Erfassung der Seriennummer auch für Smartphones/Tablets bleibt wie in der Leistungebeschreibung im Punkt 6.1 gefordert bestehen. Ein Ersetzen der Seriennummer durch die IMEI ist nicht zulässig.
5227.08.20261+2LB12657_Teil B - Leistungsbeschreibung_RV_Tablets_und_Smartphones_14.08.2026, 6.3 Auslieferung In Abschnitt 6.3 wird ausgeführt, dass Liefer- und Leistungsorte Standorte der Landesverwaltung im gesamten Land Brandenburg sowie gemeinsame Einrichtungen der Länder Brandenburg und Berlin mit Standort Berlin sind.Für die Kalkulation der Logistik- und Distributionsleistungen bitten wir um folgende Konkretisierungen:Wie viele Betriebs- bzw. Lieferstellen sind insgesamt im Leistungsumfang enthalten?Mit welcher durchschnittlichen bzw. erwarteten Lieferfrequenz pro Betriebsstelle ist während der Vertragslaufzeit zu rechnen?Gibt es Mindestabnahmemengen je Lieferung bzw. je Betriebsstelle oder sind auch Einzelgeräte-Lieferungen vorzusehen?Können historische Abrufmengen oder eine Verteilung der Lieferungen auf die einzelnen Standorte zur Verfügung gestellt werden?Die angefragten Informationen sind für eine belastbare Kalkulation der Logistik- und Versandkosten erforderlich.Eine genaue Anzahl an Betriebs- und Lieferstellen lässt sich nicht beziffern. Die Lieferfrequenz ist abhängig vom Abrufverhalten der Kunden des AG und lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Es gibt keine Mindestabnahmemengen je Lieferung bzw. je Betriebsstelle und es sind auch Einzelgeräte- Lieferungen zu erwarten. Da die ausgeschriebenen Geräteklassen in diesem Umfang erstmalig eingeführt werden, liegen keine Erfahrungswerte bezüglich Abrufmengen und Verteilung der Lieferungen vor.

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5328.08.20261+2BekanntmachungGemäß Bekanntmachung beträgt die Bindefrist vier Monate. Im Marktumfeld mobiler Endgeräte erfolgen Produktwechsel, Aktionsprogramme, Preisanpassungen sowie Änderungen der Hersteller- und Distributionskonditionen regelmäßig in deutlich kürzeren Zyklen. Herstellerbezogene Projektkonditionen und Sonderpreise können häufig nicht über einen Zeitraum von vier Monaten zugesichert werden. Die lange Bindefrist führt daher dazu, dass Bieter mögliche Markt- und Preisrisiken bereits bei Angebotsabgabe berücksichtigen müssen. Dies kann vorsorgliche Risikoaufschläge verursachen und damit tendenziell höhere Angebotspreise zur Folge haben. Im Interesse einer möglichst wirtschaftlichen Beschaffung bitten wir daher um Prüfung, ob die Bindefrist verkürzt werden kann.Die Bindefrist beginnt mit Eingang der Angebote bzw. am Tag der Angebotsfrist. Aufgrund der nach Angebotseingang einzuhaltenden Prozesse / gesetzlichen Grundlagen (siehe hierzu auch Teil A, Punkt 7.1) kann einer Verkürzung der Bindefrist nicht zugestimmt werden. Eine Zuschlagserteilung vor Ende der Bindefrist wird damit nicht ausgeschlossen.
5428.08.20261+2LBgemäß Leistungsbeschreibung sind bei Liefermengen oberhalb des festgelegten Schwellenwerts Anlieferungen durch Logistikkräfte des Auftragnehmers in Abstimmung mit Auftraggeber und Empfangsstelle vorzunehmen, während unterhalb dieses Schwellenwerts Kurier- und Paketdienste zulässig sind. Wir bitten den Auftraggeber zu prüfen, ob die festgelegten Schwellenwerte angehoben werden können. Aus logistischer und wirtschaftlicher Sicht führt die Verpflichtung zur Anlieferung durch Speditions- bzw. Logistikkräfte bereits bei vergleichsweise geringen Mengen oberhalb des Schwellenwerts zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand. Insbesondere Lieferungen mit Stückzahlen von unter 50 Endgeräten stellen aus unserer Sicht weiterhin Kleinstmengen dar und können in der Regel effizient und sicher über etablierte Paketdienstleister abgewickelt werden. Eine Anpassung der Schwellenwerte könnte nicht nur die Logistikprozesse vereinfachen, sondern sich auch positiv auf die Angebotskalkulation auswirken und somit zu wirtschaftlicheren Angebotspreisen für den Auftraggeber beitragen. Ist der Auftraggeber bereit, die festgelegten Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls an die marktüblichen logistischen Gegebenheiten anzupassen?Die festgelegten Schwellenwerte wurden nicht willkürlich bestimmt und bleiben wie gefordert bestehen. Zur Erläuterung siehe Antwort auf die Bieterfrage 32.

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5528.08.20261+2Teil A12657_Teil A - Allgemeiner Teil_RV_Tablets_Smartphones_14.08.2026, 12657_Teil C_Muster_Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung und § 1 (2) der Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung dahingehend, dass die dort vorgesehene Beschränkung auf eine ausschließliche Verwendung der Informationen zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrags einer weitergehenden Nutzung nicht entgegensteht, soweit eine solche Nutzung aufgrund zwingender gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Wir bitten um Bestätigung dieses Verständnisses.Ja, Ihr Verständnis ist mit der Einschränkung richtig, sofern es sich um gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder behördliche Vorgaben/Regelungen handelt, die für den Bieter/Auftragnehmer bindend sind, mithin um deutsches oder europäisches Recht handelt.
5629.08.20262ReferenzenGibt es für die geforderten mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekte eine Mindeststückzahl an Smartphones/Tablets oder einen Mindestauftragswert je Referenz? Kann eine fortlaufende Belieferung desselben gewerblichen Auftraggebers mit Smartphones über einen definierten Zeitraum als ein Referenzprojekt angegeben werden, sofern die einzelnen Lieferungen und Rechnungen entsprechend nachweisbar sind? Muss ein vergleichbares Referenzprojekt neben der Lieferung von Smartphones zwingend auch Leistungen wie Inventarisierung und/oder MDM-/UEM-Registrierung umfasst haben, oder ist eine nachweisbare B2B-Lieferung von Smartphones als vergleichbare Referenz ausreichend?Gemäß Ziff. 7.2.4 in Teil A müssen die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Eine konkrete Vorgabe an Mindeststückzahlen und/oder Leistungsinhalten gibt es nicht. Eine fortlaufende Belieferung desselben Auftraggebers kann als ein Referenzprojekt angegeben werden.
5729.08.20262Teil AIm Preisblatt für Los 2 sowie in der 1. Fragerunde wird von insgesamt 3.000 Smartphones (2.000 Standard/Android und 1.000 Komfort/iOS) ausgegangen. Im aktualisierten Teil A V1.1 findet sich dagegen die Angabe "13.000 Smartphones". Können Sie bitte bestätigen, dass für das Verfahren Los 2 insgesamt 3.000 Smartphones als Kalkulationsmenge maßgeblich sind?Ja, als Kalkulationsmenge ist maßgeblich von insgesamt 3.000 Smartphones auszugehen. Der Teil A wurde den Bietern im Änderungsmodus zur Verfügung gestellt, so dass sie Ansicht etwas täuschen kann.

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5829.08.20262LBWelche maximale Lieferfrist gilt nach einem Einzelabruf für Smartphones? Sind bei größeren Abrufmengen Teillieferungen zulässig, sofern dies mit dem Auftraggeber abgestimmt wird?Die Lieferung der Smartphones und Tablets, inkl. Zubehör, wird zeitnah und unmittelbar nach Auftragserteilung erwartet. Die Erbringung beauftragter Dienstleistungen wird angemessen berücksichtigt. Teillieferungen sind nicht zulässig. Abweichungen davon sind nur auftragsbezogen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Empfangsstelle zulässig.
5931.08.20261+2Die Bieterin bittet um Klarstellung, ob die Auffassung zutreffend ist, dass die im Rahmen der Ausschreibung ausgeschriebenen Leistungen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO begründen. Die Bieterin geht derzeit davon aus, dass die Leistungserbringung, einschließlich etwaiger losübergreifender Tätigkeiten ausschließlich im Verhältnis zwischen eigenständigen Verantwortlichen erfolgt und die Parteien insoweit jeweils eigenständig über die Zwecke und Mittel einer etwaigen Datenverarbeitung entscheiden. Der Auftraggeber wird gebeten zu bestätigen, dass diese datenschutzrechtliche Einordnung zutreffend ist oder gegebenenfalls die hiervon abweichende datenschutzrechtliche Rollenverteilung sowie die hierfür maßgeblichen Erwägungen näher darzulegen.Wir bestätigen die von Ihnen beschriebenen datenschutzrechtliche Einordung.
6131.08.2026Wir bitten aufgrund der Komplexität der Ausschreibung und des erforderlichen technischen, kaufmännischen sowie organisatorischen Abstimmungsaufwands um Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 02.10.2026, um ein vollständiges und ausgereiftes Angebot erstellen zu können.Einer Angebotsfristverlängerung wird nicht zugestimmt.
7501.09.20261+2RV§ 5Wir bitten um Klarstellung, ob die Regelung „Nicht terminierte Lieferungen werden nicht als Erfüllung angenommen, ein Gefahrübergang erfolgt nicht“ auch dann gilt, wenn die fehlende Terminierung oder Nichtannahme der Lieferung durch Umstände auf Seiten des Auftraggebers verursacht wird. Bitte bestätigen Sie, dass hieraus kein unbegrenzter Risiko- und Haftungsübergang zulasten des Auftragnehmers entsteht.Ihre Annahme wird bestätigt.

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171 20 - 12657: Vergabeverfahren – „Rahmenvertrag (RV) zum Bezug von Tablets und Smartphones inklusive Zubehör und Services“ 2. Fragerunde

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7601.09.20261+2RV§ 5, Ziffer 8Wir bitten um Bestätigung, dass die in Ziffer (8) genannte „gemeinsame Abnahmeerklärung auf dem Lieferschein“ bei Hardwarelieferungen, insbesondere für mobile Endgeräte, nicht die Anwesenheit eines Vertreters des Auftragnehmers bei der Warenübergabe voraussetzt. Kann bestätigt werden, dass die ordnungsgemäße Lieferung und Entgegennahme der Ware durch den Auftraggeber als ausreichender Nachweis der Leistungserbringung gelten und keine gesonderte gemeinsame Abnahme erforderlich ist?Ihre Annahme wird bestätigt.
7801.09.20261+2RV§ 8Gehen wir Recht in der Annahme, dass sowohl bei Einzelabruf als auch bei Sammelabruf eine prüffähige Rechnung ausreicht?Ihre Annahme wird bestätigt.

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