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Eigenerklärung Informationen/Unternehmensdaten zum Bieter
Erklärung Unternehmensdaten
Weitere Angaben zum Bieter
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
| Name des Bieters / Firma | |
|---|---|
| Rechtsform | |
| Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend) | |
| USt.-ID-Nr. | |
| Adresse | |
| Straße, Hausnummer | |
| Postleitzahl/Ort | |
| Staat | |
| Homepage / Website | |
| Ansprechpartner | |
| Name, Vorname | |
| Telefon | |
| Fax | |
| Größe des Wirtschaftsteilnehmers Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition: Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe von Unternehmensklassen ( https://csx.de/L5om ). | Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers Kleinstunternehmen Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Großunternehmen |
Für den Fall, dass sich die o. g. An gaben ändern, bin ich verpflichtet die Änderungen unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen.
Stand: 01/2018
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Eigenerklärung Informationen/Unternehmensdaten zum Bieter
Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.1
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:
Nummer: A
Art:
Nationalität des Eigentümers
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist. Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen. 2 Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter wird pflichtig (https://csx.de/5ej5)
Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert:
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben. Sofern in Ausnahmefällen die Abgabe in Schriftform zugelassen wird, ist die Eigenerklärung zu unterschreiben.
Ort, Datum Name des Erklärenden / Unterschrift Bewer- ber/Bieter (bei schriftlichem Angebot)
1 Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36), abrufbar unter http://eurlex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
Stand: 01/2018