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Rahmenvertrag für Trockenbauarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 13:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Verfahrensbedingungen

Zur öffentlichen Ausschreibung der

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen nachfolgend

„Auftraggeberin“

Rahmenvertrag Trockenbauarbeiten

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Inhaltverzeichnis A. Vergabeverfahren und dessen Durchführung ............................................................ 3 I. Gegenstand des Vergabeverfahrens ..................................................................... 3

  1. Beschaffungsbedarf ............................................................................................ 3
  2. Losbildung ............................................................................................................ 3 II. Verfahren ................................................................................................................. 3
  3. Verfahrensart ...................................................................................................... 3
  4. Verfahrenssprache .............................................................................................. 3
  5. Auftraggeberin und deren Kontaktstelle .......................................................... 4
  6. Bieter ..................................................................................................................... 4
  7. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Fragen und Antworten .................. 4
  8. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ............................................................ 5
  9. Datenschutz im Vergabeverfahren .................................................................... 5
  10. Verwendung des DtVP ......................................................................................... 5 III. Abgabe der Angebote ............................................................................................. 6
  11. Form und Bestandteile des Angebots ................................................................ 6
  12. Kostenerstattung und Vergütung für die Erstellung eines Angebots .............. 7
  13. Änderungen des Angebots .................................................................................. 7
  14. Rücknahme des Angebots ................................................................................... 7
  15. Nebenangebote ................................................................................................... 7
  16. Mehrere Hauptangebote ..................................................................................... 7
  17. Unbedingte Angebote (insb. Gremienvorbehalte) ............................................. 7
  18. Angebotsfrist ....................................................................................................... 7
  19. Verschlüsselung/Keine Einsichtsmöglichkeit während der Angebotsphase ... 8 IV. Öffnung und Wertung der Angebote ...................................................................... 8
  20. Öffnung der Angebote ......................................................................................... 8
  21. Angebotsbewertung ............................................................................................ 8
  22. Zuschlags- und Bindefrist ................................................................................... 8
  23. Wettbewerbsregisterauszug .............................................................................. 8
  24. Unternehmensangaben .......................................................................................... 9 B. Eignungsnachweise...................................................................................................... 9 I. Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise ........................................... 9 C. Leistungsbeschreibung und Erläuterung zu den Vertragsbedingungen .............. 9 I. Allgemeines .............................................................................................................. 9 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters .................................................... 9

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A. Vergabeverfahren und dessen Durchführung

I. Gegenstand des Vergabeverfahrens

  1. Beschaffungsbedarf

Die Auftraggeberin ist als gesetzliche Krankenkasse in Form der Körperschaft des öf- fentlichen Rechts organisiert und unterliegt für Ausschreibungen, insbesondere im fis- kalischen Bereich, dem Vergaberecht. Sie haben als interessiertes Unternehmen die Möglichkeit, zu den nachfolgenden Bedingungen am Vergabeverfahren teilzunehmen und ein Angebot abzugeben.

Die ausgeschriebene Leistung betrifft den Abschluss eines Rahmenvertrags für Tro- ckenbauarbeiten. Der konkrete Leistungsumfang kann nicht abschließend beschrieben werden, da die Auftraggeberin derzeit nicht vorhersagen kann, für welche Objekte und in welchem Umfang die ausgeschriebenen Leistungen künftig benötigt werden. Bei den in den Leistungsverzeichnissen der einzelnen Lose aufgeführten Positionen han- delt es sich daher um Kalkulationsgrundlagen zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote im jeweiligen Wettbewerb. Die angegebenen Pauschalen und Einheits- preise dienen als Grundlage für den späteren Rahmenvertrag und können von der Auf- tragnehmerin im Rahmen einzelner Abrufe abgerechnet werden.

  1. Losbildung

Es werden insgesamt acht Regionallose mit unterschiedlich vielen Standorten gebildet (siehe Anlage „Standortliste_Losübersicht“). Die Losaufteilung erfolgt insbesondere auch zur Berücksichtigung regionaler Marktstrukturen sowie zur Förderung und Betei- ligung des regionalen Mittelstands. Für jedes Los wird grundsätzlich ein Vertragspartner gesucht. Abweichend hiervon wer- den für Los 7 zwei Vertragspartner ausgewählt.

II. Verfahren

  1. Verfahrensart

Die Auftraggeberin führt eine nationale öffentliche Ausschreibung (Rahmenvereinba- rung) gem. § 4a VOB/A durch. Das Vergabeverfahren wird elektronisch durchgeführt. Die Auftraggeberin verwendet ausschließlich die Vergabeplattform der DTVP Deut- sches Vergabeportal GmbH (www.dtvp.de).

Es ist das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung geltende Verga- berecht maßgeblich, auch, wenn das Vergaberecht während des Vergabeverfahrens geändert werden sollte.

  1. Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch.

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  1. Auftraggeberin und deren Kontaktstelle

Auftraggeberin ist die

AOK - die Gesundheitskasse für Niedersachsen Hildesheimer Straße 273 30519 Hannover

Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle der Auftraggeberin durchgeführt. Diese ist auch Kontaktstelle.

  1. Bieter

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen haben Bieter auf Verlangen der Auf- traggeberin Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Art ein Bieter wirtschaft- lich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

a) Vorbehalt des Auftrags

Der Auftrag ist nicht bestimmten Bietern vorbehalten.

b) Nachunternehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften

Die Bieter haben bei der beabsichtigten Einschaltung von Nachunternehmern, der In- anspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen oder der Bildung einer Bieter- gemeinschaft die Formblätter 233, 234 sowie 235 VHB entsprechend vollständig aus- gefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern keine Nachunternehmer eingesetzt werden, keine Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch genommen werden und keine Bietergemeinschaft gebildet wird, sind die vorgenannten Formblätter lediglich insoweit auszufüllen, wie dies durch die jeweiligen Formblätter vorgegeben oder erforderlich ist. Unabhängig hiervon haftet der Zuschlagsempfänger gegenüber der Auftraggeberin in jedem Fall als Generalunternehmer für die ordnungsgemäße, vollständige und fristge- rechte Ausführung der vertraglichen Leistungen.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Fragen und Antworten

Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Vergabeunterlagen unver- züglich nach deren Abruf von der Vergabeplattform auf Vollständigkeit und auf etwa- ige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung ei- nes interessierten Unternehmens unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebotes, insbesondere dessen Kalkulation, beeinflussen können betreffen, haben sie eine Frage zu stellen.

Die interessierten Unternehmen haben die Auftraggeberin ebenfalls zu informieren, wenn sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen oder gemäß der jewei- ligen Vergabeunterlagen verpflichtend auszufüllende Felder nicht ausgefüllt werden können z.B. aufgrund des Blattschutzes einer Excel Tabelle.

Fragen haben interessierte Unternehmen und Bieter ausschließlich an die Zentrale

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Vergabestelle und nur über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals zu rich- ten. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dürfen interessierten Un- ternehmen und Bietern weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Bieter, welche dennoch Kontakt zu anderen Mitarbeitern, Organen oder Organisationseinheiten der AOK Nie- dersachsen aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Vergabeverfahren ausgeschlos- sen werden zu können.

Telefonische Auskünfte der Zentralen Vergabestelle werden nicht erteilt. Würden sol- che Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.

Die interessierten Unternehmen werden gebeten, Ihre Fragen gebündelt zu übermitteln. Die Antwort erfolgt in Form einer Nachricht an alle registrierten Unternehmen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Die Auftraggeberin behält sich vor, eingegangene Fragen zu überarbeiten, insbesondere damit Rückschlüsse auf die Iden- tität des Fragestellers ausgeschlossen sind.

  1. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen

Interessierte Unternehmen dürfen alle Vergabeunterlagen nur verwenden, um ein An- gebot zu erstellen und – im Zuschlagsfalle – den Auftrag zu erfüllen. Andere Nutzungen sind verboten.

Gibt ein interessiertes Unternehmen kein Angebot ab, muss es sofort alle Vergabeun- terlagen unaufgefordert vernichten.

  1. Datenschutz im Vergabeverfahren

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter nach § 67 Abs. 2 S. 2 SGB X verarbeitet. Die Daten werden nur zur Durchführung des Vergabeverfahrens und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG, NDSG und SGB X) verarbeitet.

Innerhalb der AOK Niedersachsen sind die Bieterdaten nur berechtigten Personen zu- gänglich. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie zur Durchführung gesetzlicher Aufga- ben nicht mehr erforderlich sind. Empfänger der Bieterdaten können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch Dritte sein.

Die Auftraggeberin stellt zur Konkretisierung die Anlage „Datenschutzhinweise im Vergabeverfahren“ zur Verfügung

  1. Verwendung des DtVP

Die Auftraggeberin wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DtVP ab. Sämtliche Kommunikation erfolgt über die in der Vergabeplattform von dem interessierten Unternehmen hinterlegte E-Mailadresse.

Für die Abgabe der elektronischen Angebote müssen sich die Bieter auf www.dtvp.de registrieren. Sollten Sie Hilfe in Bezug auf die E-Vergabe-Lösung „DtVP“ benötigen, steht Ihnen das Team des Service & Support Centers der cosinex GmbH per Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Seite 5 von 9

Mobilfunkkosten können abweichen) zur Verfügung. Informationen zu den Servicezeiten oder auch Video-Tutorials zur Vergabeplattform (Überblick über die Nutzung des Vergabeportals für Unternehmen, die als Bieter an Ausschreibungen teilnehmen möchten) erhalten Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren und die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Bieter mit keinen Kosten verbunden.

Systemanforderungen und weitere Hinweise zur Nutzung von DtVP wird interessierten Unternehmen von Cosinex unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/pa- ges/viewpage.action?pageId=28115008 bereitgestellt.

Die interessierten Unternehmen haben in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden hal- ten und regelmäßig die Vergabeplattform aufsuchen, um sich über etwaige Änderun- gen, Hinweise oder Antworten auf Interessentenfragen zu informieren. Ohne eine Re- gistrierung bei der Vergabeplattform DTVP kann der Erhalt der vorstehenden Informa- tionen nicht gewährleistet werden. Nach der Registrierung werden die interessierten Unternehmen werden nach dem Kenntnisstand der Auftraggeberin automatisch durch eine E-Mail an die im DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse über Nachrichten der Zentralen Vergabestelle benachrichtigt. Zu diesen Pflichten gehört es daher auch, dass während des gesamten Vergabeverfahrens durchgehend sichergestellt ist, dass die im DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse überwacht wird (auch im Falle von urlaubs- oder krank- heitsbedingten Abwesenheiten). Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben liegt vollständig beim interessier- ten Unternehmen.

Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb des DtVP ein kostenfreies Bie- tertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop Anwendung, welche eigenstän- dig installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebs- system zum Download angeboten. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, rechtzeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Fristen ggf. die Installations- und Lauffä- higkeit des Bietertools auf ihren Rechensystemen zu testen.

III. Abgabe der Angebote

  1. Form und Bestandteile des Angebots

Das Angebot muss aus den in Anlage Formblatt 216 genannten Bestandteilen und Un- terlagen bestehen, andernfalls ist das Angebot unvollständig.

Bieter müssen ihr Angebot in der richtigen Form vollständig vor Ablauf der Angebots- frist über die Vergabeplattform einreichen. Sie dürfen ausschließlich das Bietertool verwenden.

Auf einem anderen Weg als über das Bietertool eingereichte Angebote, insbesondere solche per Telefax, per E-Mail, per Bote, per Post oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform, werden in jedem Fall und zwingend ausgeschlossen. Eine Ein- reichung einem anderen Weg als über das Bietertool führt zudem auch zum Ausschluss eines (früher oder später) über das Bietertool eingereichten Angebots, soweit die Ange- botsinhalte gleich sind.

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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen, werden ausgeschlos- sen. Alle Preise verstehen sich Netto (also ohne Umsatzsteuer). Währungsangaben sind immer in EUR auszudrücken.

Dem Angebot sind die Vergabeunterlagen in ihrer zum Zeitpunkt des Ablaufs der An- gebotsfrist aktuellen Form zugrunde zu legen.

  1. Kostenerstattung und Vergütung für die Erstellung eines Angebots

Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen für die interessierten Unternehmen kostenfrei bereit. Sie erstattet keine Kosten, insbesondere nicht für die Erstellung eines Angebots. Zudem zahlt sie für die Vorbereitung und Erstellung eines Angebots keine Vergütung.

  1. Änderungen des Angebots

Nimmt der Bieter an seinen Eintragungen in den Vergabeunterlagen Änderungen vor, so müssen diese zweifelsfrei sein.

Will der Bieter ein abgegebenes Angebot ändern, hat der Bieter – vor Ablauf der Ange- botsfrist – das abgegebene Angebot über die Vergabeplattform zurückzuziehen und vor Ablauf der Angebotsfrist ein neues Angebot über die Vergabeplattform einzu- reichen.

  1. Rücknahme des Angebots

Will der Bieter ein abgegebenes Angebot zurückziehen, hat er dieses vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zurückzuziehen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind unzulässig.

  1. Mehrere Hauptangebote

Gibt der Bieter mehrere Angebote ab, wird nur das zuletzt eingereichte Angebot ge- wertet.

  1. Unbedingte Angebote (insb. Gremienvorbehalte)

Die Auftraggeberin akzeptiert nur unbedingte Angebote. Insbesondere Angebote, wel- che einen Gremienvorbehalt enthalten, werden ausgeschlossen.

  1. Angebotsfrist

Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 05.10.2026 um 10:00 Uhr.

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der vollständige Upload über das Bietertool

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maßgeblich. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote wird mit einem qualifizierten oder einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Alle in- teressierten Unternehmen haben den Upload so rechtzeitig zu starten, dass der voll- ständige Upload vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleistet ist. Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nachweislich nicht vom Bieter zu vertreten sind.

  1. Verschlüsselung/Keine Einsichtsmöglichkeit während der Angebotsphase

Die Auftraggeberin hat vor Ablauf der Angebotsphase keinerlei Einsichtsmöglichkeiten in die Angebote der Bieter. Dies wird technisch durch eine Verschlüsselung des Angebots gewähr- leistet. Die Angebote sind bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt.

IV. Öffnung und Wertung der Angebote

  1. Öffnung der Angebote

Erst nach Ablauf der Angebotsfrist dürfen ausschließlich hierzu befugte Mitarbeiter der Auf- traggeberin die Angebotsinhalte öffnen einsehen und herunterladen. Hierbei wird ein Vier-Au- gen Prinzip gewahrt. Die Anwesenheit von Bietern während der Angebotsöffnung ist unzuläs- sig.

  1. Angebotsbewertung

Die Auftraggeberin prüft und wertet Angebote nach Maßgabe von 16c VOB/A.

a) Bewertungs- und Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Nach erfolgreicher Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt die Wertung der Angebote anhand der Wertungssumme des Leistungsverzeichnisses.

Zuschlagskriterium gemäß § 16d VOB/A ist ausschließlich der Preis. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist die jeweilige Wertungssumme des An- gebots.

  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.11.2026. Bieter sind bis zum Ablauf der Bin- defrist an Ihr Angebot gebunden. Die Auftraggeberin behält sich bei Bedarf vor, Bieter um Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist zu bitten.

  1. Wettbewerbsregisterauszug

Der zukünftige Auftragnehmer ist verpflichtet die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) einzuhalten. Die Auftraggeberin fordert gem. § 19 MiLoG vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister Seite 8 von 9

nach § 6 WRegG für den Bieter an, der für den Zuschlag vorgesehen ist. Ebenfalls be- hält sich die Auftraggeberin vor, für diesen Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezent- ralregister anzufordern. Die Auftraggeberin weist daraufhin, dass Eintragungen im Wettbewerbsregister zum Ausschluss führen können. Je nach Art der Eintragung kann es sich gem. § 6 Abs. 5 WRegG i.V.m. § 123 GWB um einen zwingenden Ausschlussgrund handeln.

  1. Unternehmensangaben

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit Angebotsabgabe Anlage „Unternehmensan- gaben“ zu übersenden, damit der Auftraggeber den Auftragnehmer im Zuschlagsfall als Kreditor anlegen kann.

B. Eignungsnachweise

I. Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise

Es werden nur Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen sowie gesetzestreuen Unternehmen berücksichtigt, die die Eignungsanforderungen gemäß § 6a VOB/A erfül- len. Unternehmen, für die Ausschlussgründe, werden vom Vergabeverfahren ausge- schlossen.

C. Leistungsverzeichnis und Erläuterung zu den Vertragsbedingungen

I. Allgemeines

Mit dem Ausschreibungsgewinner/n wird der „Rahmenvertrag Bauerhaltungsmaßnah- men“ geschlossen. Der Bieter erkennt die Bestimmungen zu den Verfahrensbedingun- gen uneingeschränkt an. Verhandlungen sind ausgeschlossen.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters

Die Auftraggeberin akzeptiert die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bie- ters nicht. Diese werden wie Änderungen bzw. Ergänzungen an den Vergabeunterlagen behandelt und führen zwingend zum Angebotsausschluss.

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