Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
– Datenschutzbestimmungen –
zwischen der
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Str. 273 30159 Hannover vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch das Mitglied des Vorstandes, Frau Sandra Kuwatsch,
- im folgenden Auftraggeber genannt -
und
vertreten durch
- im folgenden Auftragnehmer genannt -
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§1
Gegenstand der Datenschutzbestimmungen
(1) Diese Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil der Ausschreibung 2026-048.2-SH | Rahmenvertrag Trockenbauarbeiten und regeln den Schutz der Daten des Auftraggebers bei der Auftragsausführung durch den Dienstleister. (2) Der Auftrag beinhaltet Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten sowie Bodenbe- lagsarbeiten in den Renovierungs- und Sanierungsbereichen der Liegenschaf- ten der AOK Niedersachsen.
§2
Pflichten des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und datenschutzge- rechten Ausführung der beauftragten Arbeiten und die ordnungsgemäße Auf- tragsausführung zu überwachen und zu kontrollieren.
(2) Der Dienstleister ist verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezoge- ner Daten - auch durch seine Mitarbeitenden oder Subunternehmer - gemäß Art. 33 Abs. 2 und 3 EU DSGVO unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. In diesem Falle hat der Dienstleister sofort alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten zu treffen und weitere Anweisungen durch den Auftrag- geber abzuwarten.
§3
Personal des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister ist verpflichtet, zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 Buchst. b EU-DSGVO für die Erfüllung der beauftragten Leistun- gen nur Personen einzusetzen, die mit dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster (Anlage 1 Verpflichtungserklärung) auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden sowie regelmäßig informiert und angewiesen werden (Daten- geheimnis).
(2) Der Dienstleister hat Folgendes sicherzustellen:
a. Dem Personal ist es ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Akten, Dateien usw. zu nehmen oder sich zu verschaffen. Schreibtische, Schränke oder sonstige Behältnisse dürfen nicht geöffnet werden. b. Durch das Personal dürfen grundsätzlich keine Schriftstücke und Datenträ- ger jeder Art (auch Altpapier), aus den Geschäftsräumen der AOK entfernt werden.
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c. Dem Personal ist es untersagt, anderen Personen, die nicht vom Auftragneh- mer eingesetzt sind, Zugang zu den Geschäftsräumen der AOK zu verschaf- fen. d. Finden die vertraglich durchzuführenden Arbeiten außerhalb der Geschäfts- zeiten der AOK statt, wird durch das Personal des Dienstleisters der ord- nungsgemäße Verschluss der Geschäftsräume und die sichere Verwahrung der übergebenen Schlüssel zugesichert. e. Das eingesetzte Personal verpflichtet sich, bei Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten bekanntgewordene Informationen und Vertraulichkeiten des Auftraggebers weder selbst zu nutzen noch an Dritte weiterzugeben. Die Ge- heimhaltungspflicht reicht über das Vertragsende hinaus.
§4
Haftung des Dienstleisters
Der Dienstleister haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die infolge seiner oder seiner Subunternehmer schuldhaften Verlet- zung dieses Vertrages entstehen.
§5
Subunternehmen
(1) Subunternehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auf- traggebers eingeschaltet werden.
(2) Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Subunternehmer sind so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Dienstleister entsprechen.
§6
Laufzeit
(1) Diese Datenschutzbestimmungen gelten für die Dauer der im Rahmen der Aus- schreibung Rahmenvertrag Maler- und Bodenbelagsarbeiten beauftragten Leistungen. Die Geheimhaltungspflicht sowie die Regelungen zur Haftung nach §4 reichen über das Vertragsende hinaus.
(2) Die Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Datenschutzbestimmun- gen durch den Dienstleister ist ein wichtiger Grund für den Auftraggeber, das Recht zur außerordentlichen Kündigung auszuüben.
§7
Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
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Ort, Datum Auftraggeber
Ort, Datum Auftragnehmer
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