260209__b_uebersicht_mindestloehne_im_ueberblick.pdf

Rahmenvertrag für Rohrleitungstiefbau 2026–2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Gemeinsamens Tarifregister Berlin und Brandenburg Mindestlöhne im Überblick

Welche Mindestlöhne gibt es?Für wen gelten die Mindestlöhne?Wie hoch sind dieIn welchem Verhältnis stehen dieWeitere Informationen
Mindestlöhne?Mindestlöhne zueinander?(verlinkt)
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (Bundesmindestlohn) Lohnuntergrenze für Beschäftigte, die in Deutschland nicht unterschritten werden darf• Im Grundsatz für alle Arbeitsverhältnisse• 13,90 € ab 1.1.2026 • 14,60 € ab 1.1.2027• Vorrangig, wenn tarifvertragliche Entgelte niedriger sind • Nachrangig gegenüber Branchenmindestlöhnen und wenn tarifvertragliche Entgelte höher sind• Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Fragen und Antworten zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
Branchenmindestlöhne Mindestlöhne in bestimmten Branchen, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen und für allgemeinverbindlich erklärt wurden• Beschäftigte, die in den jeweiligen Geltungsbereich fallen • Leihbeschäftigte, die mindestlohnpflichtige Tätigkeiten ausüben • In Deutschland tätige Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland• Siehe Übersicht der aktuellen Branchenmindestlöhne unter „weitere Informationen“• Vorrangig gegenüber dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn • Vorrangig gegenüber Landesmindestlohn oder Vergabemindestlohn, wenn diese niedriger sind• Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Übersicht aktueller Branchenmindestlöhne
Berliner Landesmindestlohn Mindestlohn, der das Land Berlin überall dort verpflichtet, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat• Beschäftigte der Berliner Verwaltung (Behörden, Gerichte, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) • Beschäftigte in Beteiligungsunternehmen • Beschäftigte von Zuwendungsempfängern• 14,84 € ab 1.1.2026 • 15,58 € ab 1.1.2027• Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor• Landesmindestlohngesetz Berlin (LMiLoG Berlin) • Information Berliner Senatsarbeitsverwaltung
Berliner Vergabemindestlohn Mindestlohn im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes Berlin• Gilt während der Auftragsausführung nur für Beschäftigte, die im Rahmen von öffentlichen Aufträgen für das Land Berlin tätig werden• 13,69 € ab 1.1.2026 (Aktuell niedriger als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 13,90 €)• Vorrangig, wenn tarifvertragliche Entgelte oder Branchenmindestlöhne niedriger sind • Nachrangig, falls der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, tarifvertragliche Entgelte oder Branchenmindestlöhne höher sind• Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Stand Februar 2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung