Gemeinsamens Tarifregister Berlin und Brandenburg Mindestlöhne im Überblick
| Welche Mindestlöhne gibt es? | Für wen gelten die Mindestlöhne? | Wie hoch sind die | In welchem Verhältnis stehen die | Weitere Informationen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mindestlöhne? | Mindestlöhne zueinander? | (verlinkt) | ||||||||
| Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn (Bundesmindestlohn) Lohnuntergrenze für Beschäftigte, die in Deutschland nicht unterschritten werden darf | • Im Grundsatz für alle Arbeitsverhältnisse | • 13,90 € ab 1.1.2026 • 14,60 € ab 1.1.2027 | • Vorrangig, wenn tarifvertragliche Entgelte niedriger sind • Nachrangig gegenüber Branchenmindestlöhnen und wenn tarifvertragliche Entgelte höher sind | • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Fragen und Antworten zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn | ||||||
| Branchenmindestlöhne Mindestlöhne in bestimmten Branchen, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen und für allgemeinverbindlich erklärt wurden | • Beschäftigte, die in den jeweiligen Geltungsbereich fallen • Leihbeschäftigte, die mindestlohnpflichtige Tätigkeiten ausüben • In Deutschland tätige Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland | • Siehe Übersicht der aktuellen Branchenmindestlöhne unter „weitere Informationen“ | • Vorrangig gegenüber dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn • Vorrangig gegenüber Landesmindestlohn oder Vergabemindestlohn, wenn diese niedriger sind | • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Übersicht aktueller Branchenmindestlöhne | ||||||
| Berliner Landesmindestlohn Mindestlohn, der das Land Berlin überall dort verpflichtet, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat | • Beschäftigte der Berliner Verwaltung (Behörden, Gerichte, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) • Beschäftigte in Beteiligungsunternehmen • Beschäftigte von Zuwendungsempfängern | • 14,84 € ab 1.1.2026 • 15,58 € ab 1.1.2027 | • Andere, höhere Mindestlohnvorgaben gehen dem Landesmindestlohn vor | • Landesmindestlohngesetz Berlin (LMiLoG Berlin) • Information Berliner Senatsarbeitsverwaltung | ||||||
| Berliner Vergabemindestlohn Mindestlohn im Rahmen öffentlicher Aufträge des Landes Berlin | • Gilt während der Auftragsausführung nur für Beschäftigte, die im Rahmen von öffentlichen Aufträgen für das Land Berlin tätig werden | • 13,69 € ab 1.1.2026 (Aktuell niedriger als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 13,90 €) | • Vorrangig, wenn tarifvertragliche Entgelte oder Branchenmindestlöhne niedriger sind • Nachrangig, falls der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, tarifvertragliche Entgelte oder Branchenmindestlöhne höher sind | • Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) |
Stand Februar 2026