TU Berlin | Straße des 17. Juni 135 | 10623 Berlin Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung IV, Abteilungsleiter
Berlin, 22.04.2022
Abschaltung von automatischen Meldern an Brand- und Einbruchmeldeanlagen
Name des Auftraggeber TU Berlin
Auszuführende Arbeiten Bohren / Stemmen Schleifen / Flexen / Schneiden
Schweißen / Löten
Sonstiges___________________________
Ausführende Firma (Beauftragter Fremdfirma)
Name Arbeitsverantwortlicher
Tel. (Arbeitsverantwortlicher)
Ort der Arbeiten (Gebäude, Raum, Bereiche) Art der Abschaltung Brandmeldeanlage (BMA) Einbruchmeldeanlage (EMA)
Datum / Zeitraum Mo. Di. Mi. Do. Fr. Beginn der Abschaltung: Uhr Sa. So. (Melder nachts aktiv) dauerhaft über den gesamten Ende der Abschaltung: Uhr Zeitraum
Brandwache Name innerhalb der Dienstzeit Tel
Brandwache Name außerhalb der Dienstzeit Tel
| Meldergruppe | Meldergruppe | Einzelmelder | Einzelmelder | ||
|---|---|---|---|---|---|
| von | bis |
− Ab / Zuschalten von Brand u. Einbruchmeldern erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Dienstzeiten: Mo. – Do. 06:30 Uhr – 15:00 Uhr Fr. 06:30 Uhr – 14:30 Uhr − De‐r Antrag ist leserlich ausz‐ufüllen und innerhalb der üblichen Arbeitszeiten mindestens 3 Werktage vor Arbeitsaufnahme an die TU Berlin zu übermitteln. − Vor Beginn der Arbeiten ist der zuständige Pförtner zu informieren − Die Brandmelder sind während der Arbeiten vor Staub und Schutz ausreichend zu schützen! Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Austausch der Brandmelder auf Kosten der o.g. Firma. − Die Bestätigung der Abschaltung ist abzuwarten. Die Zuschaltung muss bis zum Ende der Dienstzeit persönlich gemeldet werden. − Im Anschluss muss die Betriebsbereitschaft der Brandmelder werktäglich wieder hergestellt werden und es ist der Abschluss der Arbeiten persönlich in der jeweiligen Pförtnerloge zu melden
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− Der Antrag ist nach Gebäuden unterteilt an folgende Stellen zusenden:
| Gebäude | Tel | Fax | |
|---|---|---|---|
| (030 314 …) | (030 314 …) | ||
| A, Straße des 17. Juni 152, 10623 Berlin | 21999 | 29402 | loge.a@facilities.tu-berlin.de |
| BIB, Fasanenstraße 88, 10623 Berlin | 76376 | 76049 | loge.bib@facilities.tu-berlin.de |
| H, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin | 22571 | 28920 | loge.h@facilities.tu-berlin.de |
| PTZ, Pascalstraße 8-9 und 13-14, 10623 Berlin | 22012 | 78582 | loge.ptz@facilities.tu-berlin.de |
| TEL, Ernst-Reuter-Platz 7, 10587 Berlin | 25138 | 29205 | loge.tel@facilities.tu-berlin.de |
TEL,
− Der Brandschutz im abgeschalteten Bereich ist in Verantwortung oben aufgeführter Person durch organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen. − Im Gefahrenfall ist sofort der Zentrale Notruf der TUB 030 - 314 23333 bzw. intern: 3333 und der Notruf 112 zu informieren − Während des gesamten Abschaltzeitraumes hat sich ein Mitarbeiter der bauausführenden Firma permanent im Bereich der Melderabschaltung aufzuhalten. Achtung es erfolgt keine automatische Abschaltung der Melder!!!
Schweißen und andere Arbeiten mit Brandgefährdung: Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinie Schweißarbeiten, Merkblatt Nr. 1.4, TUB / SDU Stand: Januar 2010 unbedingt einzuhalten ist. Für diese ist vorab zwingend eine Genehmigung durch die TU notwendig.
Kompensationsmaßnahmen: Besteht Beratungsbedarf zur Organisation und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Abschaltung von Brandmeldern/ Meldegruppen kann ggf. SDU einbezogen werden.
Beauftragte Fachfirma: TU Berlin bzw. Beauftragter der TU Berlin
Datum; Uhrzeit; Name/Unterschrift Beauftragter der ausführenden Firma Datum; Uhrzeit; Name/Unterschrift Bevollmächtigter des Auftraggebers
Zuschaltung nach Fertigstellung der Arbeiten:
Datum:
ab: Uhr
Beauftragte Fachfirma: TU Berlin bzw. Beauftragter der TU Berlin
Datum; Uhrzeit; Name/Unterschrift Beauftragter der ausführenden Firma Datum; Uhrzeit; Name/Unterschrift Bevollmächtigter des Auftraggebers
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