Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni Team Eventmanagement Stand: August 2026
Merkblatt Brandschutz
für Veranstalter und Veranstalterinnen
1. Einführung
Die Hinweise in diesem Merkblatt sind ein verbindlicher Bestandteil jeglicher Raum-, Innenflächen- und Außenflächenbuchungen an der TU Berlin sowie jedes Mietvertrages / Nutzungsvertrages / Bescheids, welcher mit dem Team Eventmanagement geschlossen wird.
Folgende Hinweise unterstützen Sie als Veranstalter oder Veranstalterin bei der Durchführung Ihres Events an der TU Berlin.
Im Brand- oder Notfall ist die Hauptpförtnerloge über die Rufnummer
TU Berlin Notfallnummer: 030 314 2 33 33
umgehend zu informieren. Bei Nichterreichen ist die Berliner Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren.
Es gilt die Brandschutzordnung der TU Berlin in ihrer aktuellen Fassung verpflichtend zu beachten.
2. Vorbeugender Brandschutz
In allen Gebäuden der TU Berlin besteht, gemäß der Hausordnung in Ihrer aktuellen Fassung, Rauchverbot. An vielen Stellen, vorwiegend den Eingangsbereichen zu den Gebäuden, stehen Aschenbecheranlagen, die zu benutzen sind. Zigarettenkippen sind nur in diese dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
Auf dem gesamten Gelände (Innenbereich und Außenbereich) der TU Berlin besteht grundsätzlich das Verbot offenes Feuer zu entfachen.
Vermeiden und mindern Sie die normale Brandgefährdung (brennbare Stoffe und die Möglichkeit einer Brandentstehung) und alle Bedingungen mit einer erhöhten Brandgefährdung, insbesondere offenes Feuer. o Baustoffklassen (Kategorisierung von Materialien nach ihrem Brandverhalten) gemäß DIN 4102-1: A1 / A2 nicht brennbar; B1 schwer entflammbar; B2 normal entflammbar; B3 leicht entflammbar
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o Im Fall von Außenbereichen gibt es keine eindeutigen Reglungen. In Bühnenbereichen oder Szenenflächen (z.B. Zelte) auf Außenflächen gelten jedoch die üblichen Reglungen der Baustoffklassen. o Zu empfehlen ist immer mindestens B2 (normal entflammbar).
Elektrische Geräte dürfen an der TU Berlin nur in Betrieb genommen werden, wenn sie sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und mit dem aktuellen Prüfzeichen VDE gekennzeichnet sind.
Elektrische Geräte, die hohe Temperaturen erzeugen können und / oder sollen, sind nur auf nicht brennbaren Unterlagen (Baustoffklasse A1 / A2) zu betreiben.
Bei Schäden oder Funktionsstörungen an derartigen elektrischen Geräten oder Anlagen sind diese umgehend vom Strom zu trennen.
3. Flucht- und Rettungswege
Die Flucht- und Rettungswege (z. B. Flure, Zufahrtswege) sowie Feuerwehrzufahrten sind permanent in ihrer vollen Breite freizuhalten.
Fluchttüren im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen unverschlossen und nicht verstellt sein.
Das Aufstellen von elektrischen Geräten ist nicht gestattet.
Ist das Aufhängen von Informations- oder Werbematerialen notwendig, so sind Vitrinen oder Rahmen (z.B. Wegweiser oder Kundenstopper) zu verwenden, die nicht erheblich in die Wege hineinragen und aus mindestens schwerentflammbarem Material (Baustoffklasse B1) bestehen.
Die grünen Ausschilderungen der Flucht- und Rettungswege, gemäß Arbeitsstättenregel ASR A1.3, sind derart angebracht, dass bei deren Befolgung immer der Weg aus dem Gebäude gefahrlos gefunden wird.
Die entsprechenden, grünen Ausschilderungen / Hinweisschilder der TU Berlin in diesen Flucht- und Rettungswegen dürfen nicht verdeckt werden.
Alle Mitglieder der TU Berlin und Besucher oder Besucherinnen sollen sich mit den für ihren Bereich ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut machen.
4. Besucherplätze
Die Anzahl genehmigter Besucherplätze darf nicht überschritten und deren genehmigte Anordnung nicht geändert werden.
5. Meldeeinrichtungen
An der TU Berlin sind überwiegend automatische Melder (z.B. Rauchmelder oder Linearmelder) installiert.
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Zu beachten ist, dass automatische Melder nicht nur durch Brandrauch, sondern auch durch andere Stoffe wie Stäube oder bestimmte Gase und auch durch Gegenstände (z.B. Luftballons, Leitern etc.) ausgelöst werden.
Zusätzlich sind manuell zu betätigende Druckknopfmelder installiert:
6. Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren!
Im Fall eines Brandes bitte umgehend eine der untenstehenden Rufnummern zur Meldung nutzen: o TU NOTRUF (intern / Festnetz): App. 3333 o NOTRUF (extern / Handy): 030 314 2 3333 o FEUERWEHR: 112
oder einen der installierten, roten Druckknopfmelder aktivieren.
Empfohlenes Schema für das unmittelbare Verhalten im Brandfall: o Wenn möglich, Löschversuch unternehmen – aber nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden. o Den Gefahrenort verlassen, Fenster und Türen möglichst schließen. o Den Notruf absetzen. o Andere Personen warnen und in Sicherheit bringen. o In Sicherheit auf die Feuerwehr warten und nach ihrem Eintreffen einweisen.
Empfohlenes Schema für die Notruf Meldung: o Wer meldet? Name der meldenden Person o Wo brennt es? Betroffenes Gebäude / Räume / Bereiche o Was brennt? Gegenstände o Wie viel brennt? Menge und Größe des Feuers o Welche Gefahren? Personen betroffen, Gefahrenstoffe, Ausdehnung o Warten auf Rückfragen! Abwarten und die Feuerwehr endet das Gespräch
Bei der Ortsangabe („Wo“) hilft der "Raumausweis". Er ist ein kleines Schild mit Informationen zum Raum, in dem sich jemand aufhält. Die Angaben umfassen die Einrichtung, die Raumnummer, nennen das Gebäude und die Adresse (Straße mit Hausnummer):
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7. Grillen
Auf dem gesamten Gelände der TU Berlin besteht ein grundsätzliches Grillverbot, unabhängig davon mit welcher Energiequelle der Grill betrieben wird.
Ausnahmen erteilt die Abteilung IV – Team Brandschutz.
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