V 614 F
(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)
| Vergabenummer OeA-230-26 | Maßnahmenummer |
|---|---|
| Liegenschaft/-en Rahmenvertrag 2026-2028 Gewerk: Rohrleitungstiefbau an der Technischen Universität Berlin Leistungsverzeichnis stellt die TUB 10623 Berlin | |
| Gewerk/Leistung 45231300-8 |
Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, Einzelaufträge
1.1. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die genannte Laufzeit abgeschlossener Ver- trag, der den Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgeleg- ten Bedingungen auszuführen.
1.2. Aus der Rahmenvereinbarung kann kein Anspruch auf die Erteilung von Einzel- aufträgen abgeleitet werden, Einzelaufträge auf der Grundlage von Rahmenver- trägen werden nur den Rahmenvereinbarungspartnern erteilt.
1.3. Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit vom 0 1.11.2 026 bis zum 31.10.2028
1.4. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamt- laufzeit beträgt vier Jahre.
1.5. Art und Umfang der Leistung, sowie die Ausführungsfrist werden durch Einzel- aufträge näher bestimmt. Der Einzelauftrag wird auf der Grundlage des Leis- tungsverzeichnisses der Rahmenvereinbarung erteilt.
Besondere Eigenarten des Nutzers sind zu beachten. Behinderungen z.B. des Dienstbetriebes sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und dem Nutzer recht- zeitig anzuzeigen.
Für unaufschiebbare Arbeiten können Einzelaufträge in Notfällen mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
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(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)
Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenver- einbarung genannten Auftraggeber berechtigt: TU Berlin -Die Präsidentin- vertreten durch Mitarbeiter der Abteilung IV – Gebäude- und Dienstemanagement.
- Abrechnung
2.1. Alle Rechnungen der Einzelaufträge sind einzureichen bei: TUB, Abteilung IV, abrufende Person, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
2.2. Für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen werden die vertraglich vereinbarten Zuschläge auf die Rechnungen Dritter gewährt.
2.3. Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleis- teten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.
2.4. Verlangt der Auftraggeber für Nachtarbeit oder Mehrarbeit (Überstunden), für Ar- beiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen), werden die vertraglich vereinbarten Zuschläge zu den Stunden- verrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gewährt.
2.5. Auf- und Abgebote gelten nicht für Stundenlohnarbeiten, Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie für gesonderte vereinbarte Preise für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
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(Besondere Vertragsbedingungen zur Rahmenvereinbarung)
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen Wiederholungen, Einschränkungen, Änderungen oder Widersprüche zu den Regelungen der VOB/B, VOB/C, den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) sowie den Zusatz zu den besonderen Vertragsbedingungen und Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen dieser Vergabe sind unzulässig. Zu beachten ist der Zusatz zu den Besonderen Vertragsbedingungen (extra Dokument). Vom Bieter eingereichte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Ausschreibungsgrundlage im Auf- und Abgebotsverfahren bildet das Standard-Leistungsbuch StLB-BauZ, im jeweiligen Leistungsbereich in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung 2026; herausgegeben von DIN - DeutschesInstitut für Normierung e.V. oder das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis - StLB-BauZ in der aktuellen Fassung selbst (zu eigenen Lasten) zu tragen.
Unvollständige, vertragswidrige oder mangelhafte Leistungen berechtigen den Auftraggeber zum Einbehalt von Vergütungsanteilen, zumindest in Höhe des Doppelten des Kostenansatzes für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung bzw. für die erforderliche Mängelbeseitigung (siehe § 641 Absatz 3 BGB). Fällige Zahlungen sind entsprechend zu kürzen.
Sofern für den Einzelabruf der Leistungen keine andere Frist benannt ist, sind die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Einzelabruf auszuführen.
Soweit in einem Arbeitsauftrag Leistungen zu unterschiedlichen zu unterschiedlichen Gebäudekostenstellen (vergl. Liegenschaftsverzeichnis) ausgeführt werden, sind die Leistungen mit getrennten Rechnungen abzurechnen. Die Rechnung ist entsprechend der Mustervorgabe des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Rechnungen als nicht prüfbar zurückzusenden, sofern:
- die Rechnung dem Regelaufbau widerspricht
- erforderliche Aufmaße und/ oder Belege (z.B.: Lohnstundennachweise, Rechnungen für Leistungen/ Lieferungen Dritter, etc.) nicht mitgeliefert werden
- die Auftragsnummer des AG als eindeutiges Zuordnungsmerkmal nicht angegeben ist. Soweit die vorbenannten Anforderungen nicht erfüllt sind, entfällt mit Rücksendung der Rechnung die Fälligkeit der Zahlungsforderung.
Lohnstundennachweise sind den Vertretern/ Mitarbeitern des Auftraggebers mit dem Tag der Ausführung zur Bestätigung durch Unterschrift vorzulegen und bei der beauftragenden Stelle binnen 14 Werktagen mit der prüffähigen Rechnung einzureichen.
Der beiliegende Formularsatz zur Fremdfirmeneinweisung ist zwingend zur Kenntnis zu nehmen, wobei die geforderten Maßnahmen und schriftlichen Bestätigungen obligatorisch zur Ausführung von Arbeiten an der TU Berlin sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3