OH-ZEN-2025_01 Anschreiben OHV (v2026-06-04).pdf

Rahmenvertrag für Planungsleistungen von Verkehrsanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:20 (Europe/Berlin)

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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Heidestr.15 – 10557 Berlin des Bundes

Heidestr. 15 An alle Interessenten zur 10557 Berlin Teilnahme am Open-House-Verfahren

recht@autobahn.de

www.autobahn.de

04.06.2026 Anschreiben an alle Interessenten (redaktionell aktualisierte Version / urspr. v. 21.03.2025)

Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren Verfahrens-Nr.: OH-ZEN-2025_01 Verfahrensart: Open-House-Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.

Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Planungsleistungen für Verkehrsanlagen über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu de- cken.

Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Pro- zedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rah- menvertrag mit der Autobahn abzuschließen.

I. Art des Verfahrens

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen er- folgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.

In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfü- gung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.

Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags

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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform ver- öffentliche Rahmenvertragstext.

Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungs- verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der dis- kriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmen- vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Unge- achtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supple- ment des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rah- menvertrag abgeschlossen werden:

- Leistungsbereich 01: Einfache Streckenerhaltungsmaßnahmen (min-
destens Deckenerneuerung) mit einfachen
Randbedingungen
- Leistungsbereich 02: Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens
Grunderneuerung) mit besonderen Zwangs-
punkten und/oder in bewegtem Gelände
- Leistungsbereich 03: Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens
Um-/Ausbaumaßnahmen) mit vielen besonde-
ren Zwangspunkten und/oder in stark beweg-
tem Gelände
- Leistungsbereich 04: Innerstädtische Bundesstraßen
- Leistungsbereich 05: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirt-
schaftete Rastanlagen mit normalen verkehrs-
technischen Anforderungen
- Leistungsbereich 06: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirt-
schaftete Rastanlagen mit hohen verkehrstech-
nischen Anforderungen
- Leistungsbereich 07: Entwässerungsanlagen

In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsan- trag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob sich der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Ver- antwortungsbereich aller Niederlassungen oder nur für die Verantwortungsbe- reiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzuge- bende Niederlassungen bezieht.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge, de- ren Betreuung in der Regel durch die jeweils fachlich zuständigen Außenstellen der Niederlassung erfolgen, die zuständige Außenstelle sowie die Ansprechpart- ner werden im Zuge der Einzelaufträge benannt.

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Die Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehre- rer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vor- behaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann – ana- log zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmen- vertrag.

IV. Unterlagen zum Verfahren

Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Un- terlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.auto- bahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenver- trags Planungsleistungen Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren“ abrufbar:

• Zulassungsformular o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben

• Rahmenvertrag o Anlage 1: Leistungsbeschreibung o Anlage 2: Übersichtskarte Autobahn GmbH o Anlage 3: Datenschutzinformation (DSI OHV)

• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle

Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (ab- rufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.auto- bahn.de).

V. Zulassungsmodalitäten

Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.

  1. Formelle Anforderungen

Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung

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  1. des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars einschließlich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben,

und

  1. des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmen- vertragstextes

ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplatt- form:

https://vergabe.autobahn.de

als PDF-Dateianhang einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht als Angebot im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Ein- sicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der Angebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House-Verfahrens, zur Verfü- gung steht.

Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.

Wichtige Hinweise:
▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres
Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die
zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem Ver-
fahren veröffentlichten Unterlagen.
▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über
Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Un-
terlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf
https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Regist-
rierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren infor-
miert.
  1. Inhaltliche Anforderungen

Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten An- lagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekannt- machung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.

  1. Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags

Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvo- raussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abge- schlossen.

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Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklä- ren bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

VI. Fragen zum Verfahren

Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bie- tercockpit über die Vergabeplattform:

https://vergabe.autobahn.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes – Zentrale – Abt. Vergaberecht

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