312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdf

Rahmenvertrag für Konzeption und Durchführung überfachlicher Seminare

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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VHB NRW Formular 312/322 EU 02/2024 Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote

Hinweise zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten

  1. Elektronische Einreichung

Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren – grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB

  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elektronischen Siegel

  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der Interessensbestätigung, des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten die Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Bei Teilnahmeanträgen/Angeboten von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen des Landes NRW (Formular 511 EU) wird hingewiesen.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind mit Angabe von Vornamen und Nachnamen bzw. dem Unternehmensnamen dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen der Interessensbestätigung/des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

  1. Allgemeiner Hinweis zur Interessensbestätigung / zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen

Die in der Interessensbestätigung / den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle.

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VHB NRW Formular 312/322 EU 02/2024 Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote

Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung einer Interessensbestätigung/eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüber hinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

  1. Schriftliche Einreichung von Angeboten, sofern von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen

Sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist, wird gebeten, das beiliegende Angebotsformular nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Anfrage zur Angebotsabgabe genannte Vergabestelle zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.

Der Umschlag ist mit anliegendem Angebotskennzettel (Formular 323 EU) sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

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