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Rahmenvertrag für Konzeption und Durchführung überfachlicher Seminare

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BLB NRW Rahmenvertrag Konzeptionierung und Durchführung des überfachlichen Seminarangebots (Q-Seminare) im BLB NRW

Zwischen dem

BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb) NRW, Mercedesstr. 12. 40470 Düsseldorf

– nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“ –

und

vertreten durch

– nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“ – – nachfolgend zusammen „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ –

wird der nachfolgende Rahmenvertrag geschlossen:

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Inhaltsübersicht

1 Präambel .................................................................................................................................................. 3

2 Gegenstand des Vertrages ...................................................................................................................... 3

3 Vertragsgrundlagen ................................................................................................................................. 4

4 Leistungen des Auftragnehmers .............................................................................................................. 4

5 Pflichten des Auftragnehmers .................................................................................................................. 4

6 Ansprechpartner ...................................................................................................................................... 5

7 Leistungs- und Erfüllungsort .................................................................................................................... 6

8 Vertragsdauer .......................................................................................................................................... 6

9 Ausführungstermine/Einzelabrufe ............................................................................................................ 7

10 Vergütung ................................................................................................................................................ 7

11 Rechnungsanschrift ................................................................................................................................. 9

12 Verhinderung ........................................................................................................................................... 9

13 Kündigung/Verlegung von Seminaren ..................................................................................................... 9

14 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ..................................................................... 10

15 Haftpflichtversicherung .......................................................................................................................... 10

Haftpflicht-Deckungssummen ................................................................................................................ 10

Versicherungsnachweis ......................................................................................................................... 10

16 Geheimhaltung/Datenschutz ................................................................................................................. 11

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AN .......................................... 11

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AG .......................................... 12

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ..................................................................... 12

18 Änderungen des Vertrages .................................................................................................................... 12

19 Schlussbestimmungen ........................................................................................................................... 13

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1 Präambel

Zum 1. Januar 2001 ist unter dem Namen „Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen

(BLB NRW) ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen mit eigener Wirtschafts-

und Rechnungsführung errichtet worden. (Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz BLBG vom 12. Dezember

2000). Nach dem BLB-Gesetz ist der BLB NRW verpflichtet, die Landesliegenschaften im Rahmen eines

modernen, betriebswirtschaftlich orientierten Immobilienmanagements zu betreiben.

2 Gegenstand des Vertrages

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages mit:

Gegenstand: Konzeptionierung und Durchführung von Seminaren gem.

Leistungsbeschreibung (Anlage 2)

Seminarinhalt/Seminarziel: Überfachliche Seminare gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 2)

Veranstaltungsnummer: wird mit Einzelabrufschreiben nachgereicht

Termin/e: nach Vereinbarung (siehe Ziffer 9)

Ort der Veranstaltung: Tagungshotel Lichthof, Leithestraße 37,

45886 Gelsenkirchen

Digitale Durchführung

Niederlassungen (siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2))

Ein Seminartag umfasst in der Regel mindestens 8 Stunden à 45 Minuten.

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3 Vertragsgrundlagen

Soweit dieser Vertrag keine Sonderregelungen enthält, gelten folgende Vertragsgrundlagen in der nachstehenden Reihenfolge, wobei im Falle von Abweichungen Anlagen mit niedriger Bezifferung solchen mit höherer Bezifferung vorgehen.

Bestimmungen dieses Vertrages

Anlage 1: Allgemeine Auftragsbedingungen Anlage 2: Leistungsbeschreibung Anlage 2a: Muster Seminarblatt Anlage 2b: Anlage zum Muster Seminarblatt – Leitfaden Lernziele Anlage 2c: Überfachliches Kompetenzmodell des BLB NRW Anlage 3: Muster Einzelabruf Anlage 4a: Preisblatt Anlage 4b: Qualitätsangebot des Dienstleisters (Finales Konzept) Anlage 5: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) (ab 25.000 € netto) Anlage 7: Vertragsbedingungen des Landes NRW Anlage 8: Wichtige Hinweise für Rechnungen Anlage 10: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AG

4 Leistungen des Auftragnehmers

Der BLB NRW überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen:

Konzeptionierung und Durchführung des überfachlichen Seminarangebots (Q-Seminare) im BLB NRW (siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 2) und Konzept zur Leistungserbringung (Anlage 4b)).

5 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Die Ausgestaltung des Seminars hinsichtlich der Art der Durchführung im Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt

verantwortet der Auftragnehmer unbeschadet der nachstehenden Regelungen weisungsfrei.

  1. Bei der Referententätigkeit sind die inhaltlichen Ziele des Auftraggebers gem. Leistungsbeschreibung (Anlage
  1. zu beachten. Die konkrete Abstimmung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber und wird im

Seminarblatt (Anlage 2a) festgehalten.

  1. Zu Beginn des Seminars sind die Erwartungen bzw. Vorkenntnisse der Teilnehmenden vom Auftragnehmer

abzufragen. Der Auftragnehmer hat einen Abgleich mit den geplanten Seminarinhalten gem. Seminarblatt

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(Anlage zum jeweiligen Einzelabruf) vorzunehmen, ggf. Korrekturen anzubringen bzw. geänderte

Schwerpunkte zu bilden.

  1. Spätestens nach der Hälfte der Fortbildungsveranstaltung soll der Auftragnehmer ein Feedback der

Teilnehmenden einfordern (Übereinstimmung des bisherigen Veranstaltungsablaufs mit den genannten

Erwartungen, weitere Themenwünsche/-schwerpunkte etc). Soweit erforderlich hat der Auftragnehmer ggf.

Korrekturen am weiteren Seminarinhalt anzubringen bzw. geänderte Schwerpunkte zu bilden.

  1. Den Teilnehmenden ist die Möglichkeit der Selbstkontrolle ihres Lernerfolges durch Übungen, Fallbeispiele,

Diskussionen, Gruppenarbeit etc. zu geben.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des jeweiligen Seminarinhaltes eine neutrale, hersteller-

und produktunabhängige fachliche Präsentation durchzuführen. Insbesondere dürfen die vorgetragenen

Inhalte nicht vorrangig dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung

des Auftragnehmers dienen. Jede einseitig religiöse, weltanschauliche oder parteipolitische Einflussnahme

ist zu unterlassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Lehrmethoden von Sekten oder

sektenähnlichen Organisationen (z. B. Technologie von L. Ron Hubbard) anzuwenden oder zu verbreiten.

Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund

ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

6 Ansprechpartner

  1. Für den Auftragnehmer wird als verantwortlicher Ansprechpartner

benannt.

Der Ansprechpartner hat die Aufgabe, die Leistungen des Auftragnehmers fachlich zu leiten, intern zu

koordinieren und den Informationsaustausch mit dem Auftragsgeber durchzuführen. Sie nehmen – einzeln

oder gemeinsam – an allen Besprechungen des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber, mit den fachlich

Beteiligten und mit sonstigen Dritten teil, soweit diese Besprechungen den Aufgabenbereich des

Auftragnehmers berühren. Sie vermitteln die dabei erhaltenen Informationen intern an die zuständigen

Stellen oder sorgen dafür, dass diese mit ihnen zusammen an den jeweiligen Gesprächen teilnehmen.

Der verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers wird nur mit schriftlicher Zustimmung des

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Auftraggebers oder auf dessen Wunsch abgelöst. Die Bestellung des Nachfolgers bedarf ebenfalls der

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung des Auftraggebers darf nicht ohne wichtigen

Grund verweigert werden.

Als verantwortlicher Ansprechpartner für den Auftraggeber werden

Frau Silke Friemauth / Frau Saskia Pollmann / Frau Silke Möllenhoff

benannt.

  1. Ansprechpartner des Auftraggebers für Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars und

der Abrechnung von Fahrtkosten sind Frau Möllenhoff und Herr Gemke, Fachbereich

Personal/Personalentwicklung in der BLB NRW Akademie im Lichthof, Leithestraße 37, 45886

Gelsenkirchen.

7 Leistungs- und Erfüllungsort

Die Leistungen werden beim Auftraggeber (Präsenztage) und beim Auftragnehmer erbracht oder ortunabhängig

digital durchgeführt. Erfüllungsort der Leistungen für Präsenztage ist Düsseldorf, Gelsenkirchen oder der Ort der

jeweiligen Niederlassung.

Ort der Seminarveranstaltungen:  Tagungshotel Lichthof;  Niederlassungen (Köln, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Aachen, Bielefeld, Münster);  Digitale Durchführung

8 Vertragsdauer

Der Vertrag über die in Ziffer 2 und Ziffer 4 vereinbarte Leistung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am xx.xx.xxxx.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauftermin von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Der Vertrag endet spätestens am xx.xx.xxxx.

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Der Vertrag endet vorzeitig und ohne, dass es einer Kündigung bedarf, sobald das Beschaffungsvolumen der Einzelabrufe dieses Rahmenvertrags die vereinbarte Gesamtsumme i. H. v. € netto erreicht. Ein Einzelabruf, der zur Überschreitung dieser Summe führen würde, erfolgt nicht. Eine Beendigung des Rahmenvertrages führt nicht zur Beendigung der während der Laufzeit dieses Rahmenvertrages beauftragten Einzelabrufe.

Die Leistungen können nur innerhalb der Vertragslaufzeit mittels Einzelabruf beauftragt werden.

Seminartermine, die mit Einzelabruf innerhalb der Vertragslaufzeit beauftragt werden, dürfen auch nach Ablauf

des Vertragszeitraums durchgeführt werden, sofern zum Zeitpunkt der Beauftragung noch ausreichendes

Auftragsvolumen verfügbar ist. Für diese Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages.

9 Ausführungstermine/Einzelabrufe

Beginn der Konzeptionierung: mit Zuschlagserteilung Beginn der Seminar-Durchführung: nach finaler Konzeptionierung/ nach Absprache

Die Ausführungstermine werden vor Seminarbeginn im Rahmen eines Einzelabrufs folgendermaßen vereinbart:

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einzelne im Einzelabruf vom Auftraggeber festzulegende Leistungen gem. Ziffer 2 und Ziffer 4 durchzuführen. Die Übertragung dieser Leistungen erfolgt durch Einzelabrufe gemäß Anlage 3 zu diesem Vertrag.

  2. Einzelabrufe werden ausschließlich unter Verwendung des Einzelabrufschreibens nach Anlage 3 erteilt.

  3. Pro Seminartermin /Seminarreihe erhält der Auftragnehmer ein Einzelabrufschreiben.

  4. Die Bestätigung des Einzelabrufs seitens des Auftragnehmers erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang des Einzelabrufs.

10 Vergütung

  1. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung ein Honorar gem. geprüftem Preisblatt (Anlage 4a).

Die Gesamtvergütung pro Seminar wird in dem Einzelabrufschreiben (Anlage 3) auf Grundlage des

vereinbarten Tagessatzes geregelt.

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb der in Ziffer 8 vereinbarten Vertragslaufzeit eine/n

Seminartermin/-reihe im Rahmen eines Einzelabrufs mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Eine Abnahme

von weiteren Seminarterminen innerhalb der Vertragslaufzeit liegt im Ermessen des Auftraggebers.

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  1. Zuzüglich zu dem o. g. Honorar werden Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz erstattet. Bei der

Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die notwendigen Kosten (ggf. inkl.

Aufpreis für ICE und ähnliche Züge) der niedrigsten Klasse erstattet. Kosten für die 1. Klasse sind nicht

erstattungsfähig. Bei Nutzung eines Kfz werden gem. § 5 LRKG 0,35 EUR je Kilometer für die kürzeste

Entfernung gewährt. Kosten für Flüge und Taxen werden erstattet, wenn die Nutzung wirtschaftlicher ist als

die Nutzung der regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel.

  1. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Verpflegung und Pausengetränke (Kaffee und Tee) während der

Veranstaltung. Übernachtung und Frühstück im Lichthof sind für den Auftragnehmer kostenfrei, soweit eine

Anreise am Vortag des Seminars erforderlich wird. Dies ist der Fall, wenn die Anreise am ersten Seminartag

vor 6:00 Uhr begonnen werden müsste. Sämtliche übrigen Kosten muss der Auftragnehmer selbst tragen.

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in der Fortbildungseinrichtung des Auftraggebers. Sofern dort eine

Unterbringung aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist oder das Seminar an einem anderen Ort stattfindet,

werden die Hotelkosten in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) i.H.v. 80,00 € und in Kleinstädten

(weniger als 100.000 Einwohner) i.H.v. 50,00 € übernommen. Sämtliche übrigen Kosten muss der

Auftragnehmer selbst tragen.

Der Auftragnehmer hat einer der in Ziffer 6 genannten Ansprechpersonen des Auftraggebers spätestens zwei

Wochen vor Seminarbeginn verbindlich mitzuteilen, ob und für welchen Zeitraum er eine Unterbringung

wünscht bzw. eine externe Unterbringung seitens des Auftragnehmers gebucht wird.

  1. Mit der vorstehenden Vergütung sind alle Leistungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag abgegolten,

insbesondere sind die Vor- und Nachbereitung, sowie Kosten für Seminarunterlagen (Kopien, Folien etc.)

vollumfänglich eingeschlossen. Im Einzelfall können hierzu gesonderte Regelungen schriftlich vereinbart

werden. Reisezeiten werden nicht vergütet. Der vollständige Honoraranspruch besteht nur, wenn die

Veranstaltung in der vereinbarten Weise und Umfang gem. Ziffer 2, Ziffer 4 und Ziffer 5 durchgeführt wurde.

  1. Das Honorar und die Erstattung der Fahrtkosten werden nach Abschluss des Seminars und

Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer, auf das vom Auftragnehmer zu benennende Konto

überwiesen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung bei dem

Auftraggeber (Rechnungsanschrift siehe Ziffer 11). Die Besteuerung des Honorars obliegt dem

Auftragnehmer.

  1. Sollten mehr als ein/e Vortragende oder Referent/in ein Seminar bestreiten, reduziert sich der Honorarbetrag

anteilig. So erhält bei zwei Vortragenden/Referenten jede/r 50% des Tagessatzes. Ausgenommen sind

Veranstaltungen, die wegen der Gruppengröße oder aus zwingenden inhaltlichen Gründen (etwa vielen und

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thematisch unterschiedlichen parallelen Gruppenarbeiten) mit mehr als ein/en/er Referent/in/en über die

gesamte Dauer der Veranstaltung betreut werden müssen.

11 Rechnungsanschrift

Rechnungen des Auftragsnehmers sind an die folgende Anschrift zu übermitteln (gerne auch per E-Mail an die

in der Anlage 8 „Wichtige Hinweise für Rechnungen“ benannte E-Mail-Adresse) zu übermitteln:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen

47526 Kleve

12 Verhinderung

Der Auftragnehmer hat den in Ziffer 6 genannten Ansprechpersonen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen,

wenn der vereinbarte Veranstaltungstermin wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Referentin/des

Referenten des Auftragnehmers nicht stattfinden kann. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht. Hat der

Auftragnehmer die Verhinderung zu vertreten, so haftet er für den hierdurch entstandenen Schaden nach den

gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann mit Einverständnis des Auftraggebers eine qualifizierte

Ersatzperson stellen.

Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, aus wichtigem Grund den Austausch eines/r eingesetzten

Referenten/Referentin zu verlangen. Der Auftragnehmer stellt zeitnah eine/n fachlich gleichwertige/n

Ersatzreferenten/Ersatzreferentin.

13 Kündigung/Verlegung von Seminaren

  1. Der Auftraggeber kann den Einzelabrufauftrag kündigen bzw. den vereinbarten Seminartermin/die

vereinbarte Seminarreihe absagen, wenn die Durchführung des Seminars für den Auftraggeber nicht mehr

von Interesse ist. Ein Grund für eine Kündigung liegt hiernach insbesondere vor, wenn die zuvor vom

Auftraggeber festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

  1. Bei Terminabsagen zwischen der 4. und der 2. Woche vor Seminarbeginn erhält der Auftragnehmer ein

Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Vereinbaren die Vertragsparteien anstelle des

abgesagten Termins einen Ersatztermin, so entfällt der Anspruch auf Zahlung eines Ausfallhonorars. Bei

einer Terminabsage in den letzten 2 Wochen vor Seminarbeginn erhält der Auftragnehmer ein Ausfallhonorar

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in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, unabhängig davon, ob zwischen den Parteien ein Ersatztermin

vereinbart wird. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Honorars bzw.

Ausfallhonorars. Erwirbt der Auftragnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Dienstleistung ein

Entgelt, so wird dies auf die Zahlung des Ausfallhonorars angerechnet.

  1. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

  2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

14 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm

übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber darf er

nicht eingehen.

Die Öffentlichkeitsarbeit liegt in den Händen des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die Arbeitsergebnisse Dritten oder anderen

Behörden nicht bekannt zu geben.

15 Haftpflichtversicherung

Haftpflicht-Deckungssummen

Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebspflicht

nachzuweisen und während der Dauer des Vertrages aufrechtzuhalten. Die Deckungssummen dieser

Versicherung müssen je nach Schadensfall mindestens betragen:

a) Für Personenschäden 2.000.000,- €

b) Für sonstige Schäden 1.000.000,- €

Versicherungsnachweis

Der Auftragnehmer hat den Versicherungsnachweis spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss durch ein an

den Auftraggeber gerichtetes Bestätigungsschreiben seines Versicherers nachzuweisen und den Auftraggeber

während der Laufzeit dieses Vertrages unverzüglich unmittelbar zu unterrichten, wenn der Versicherungsschutz

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– gleichgültig aus welchem Grund – nicht mehr oder nicht mehr in bestätigter Höhe besteht.

Der AN hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des AG. Der AG

kann Zahlungen vom Nachweis des Versicherungsschutzes abhängig machen.

16 Geheimhaltung/Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die ihm im Rahmen seiner Referententätigkeit bekannt gewordenen

dienstlichen und persönlichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen nicht an Dritte

weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

  1. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nach Abschluss des Seminars eine

Seminarbeurteilung durch die Teilnehmenden erfolgt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden nur für interne

Zwecke des Auftraggebers verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

  1. Der Auftragnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zur Abwicklung des Vertrags und zur

Bewertung der Seminarqualität vom Auftraggeber verwendet werden dürfen.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AN

Im Rahmen seiner Tätigkeiten unter diesem Vertrag wird der AN ggf. personenbezogene Daten im Sinne von Art.

4 Nr. 1 der EU-Datenschutzgrundverordnung von Beschäftigten des BLB NRW sowie Dritten verarbeiten.

Personenbezogene Daten sind gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-

Datenschutzgrundverordnung, zu verarbeiten. Der AN wird personenbezogene Daten dabei ausschließlich in dem

zum Zwecke der Durchführung seiner Leistungen unter diesem Vertrag erforderlichen Umfang verarbeiten. Eine

Verarbeitung zu weiteren Zwecken ist ausgeschlossen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf

ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden, es sei denn, der AG erteilt eine abweichende

ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Der AN unterrichtet den AG unverzüglich über jede eingetretene

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sowie bei Vorliegen des begründeten Verdachts, dass eine

solche Verletzung einzutreten droht. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern stellt der AN vertraglich

sicher, dass diese die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz und die nach dieser Ziffer 16 bestehenden

Pflichten einhält.

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Die Parteien sind sich einig, dass der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art. 28

Abs. 3 der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht erforderlich ist. Sollte der Abschluss einer solchen

Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich sein oder werden, werden die Parteien eine

Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen, ohne dass sich dadurch die vertraglich geschuldete Vergütung

erhöht.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AG

Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet der AG personenbezogene Daten des AN und – sofern

anwendbar – von diesem und/oder seinen Unterauftragnehmern zur Erbringung der vertraglich vereinbarten

Leistungen eingesetzten Personen entsprechend der Informationen zur Verarbeitung personenbezogener

Daten durch den AG gemäß Anlage10.

Sofern der AN eine natürliche Person ist, erfüllt der AG mit der Zurverfügungstellung der Informationen in

Anlage 10 gegenüber dem AN seine Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung.

Sollten sich im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AG während der Laufzeit des

Vertrags Änderungen ergeben, wird der AG dem AN entsprechend aktualisierte Informationen nach Art. 13 EU-

Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung stellen.

Sofern es sich bei dem AN nicht um eine natürliche Person handelt oder aber der AN und/oder ein von ihm zur

Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beauftragter Unterauftragnehmer natürliche Personen einsetzt und deren

Daten an den AG übermittelt oder diesem auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden, ist der AN verpflichtet,

sicherzustellen, dass diesen Personen die Informationen in Anlage 10 zur Verfügung gestellt werden, bevor sie

mit Tätigkeiten unter diesem Vertrag beginnen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Verpflichtung ist gegenüber

dem AG ohne gesonderte Aufforderung zu erbringen, z.B. durch Bestätigung der jeweiligen betroffenen

Personen, dass diese die Informationen in Anlage 10 zur Kenntnis genommen haben. Der AG ist zudem jederzeit

berechtigt, den entsprechenden Nachweis zu verlangen. Die Verpflichtung des AN nach den vorstehenden

Sätzen gilt gleichermaßen für den Fall, dass der AG dem AN aktualisierte Informationen nach Art. 13 EU-

Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung stellt.

17 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.

18 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

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19 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist der Sitz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen,

Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam oder/und undurchführbar sein oder werden,

so wird dadurch die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt alsdann diejenige rechtlich wirksame Regelung,

die dem, was die Beteiligten gewollt haben, am nächsten kommt.

, den (Ort) (Datum)


Unterschrift, Auftragnehmer (Schriftform gem. § 126 BGB)

, den (Ort) (Datum)


Unterschrift, Auftragnehmer (Schriftform gem. § 126 BGB)

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