100-26-00092
VERFAHRENSBESCHREIBUNG
Rahmenvertrag Konzeptionierung und Durchführung des
überfachlichen Seminarangebots (Q-Seminare) im BLB NRW
VrgNr.: 100-26-00092
VERFAHRENSBESCHREIBUNG – 100-26-00092
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise...................................................................................................................... 3
1.1 Vergabeart ................................................................................................................................ 3
1.2 Öffentlicher Auftraggeber .......................................................................................................... 3
1.3 Vergabestelle ............................................................................................................................ 3
1.4 Veröffentlichungsplattform ........................................................................................................ 3
1.5 Kommunikation während des Verfahrens ................................................................................. 3
1.6 Elektronische Angebotsabgabe (Bietertool) ............................................................................. 3
1.7 Kurze Beschreibung des Auftrags ............................................................................................ 4
1.8 Nebenangebote ......................................................................................................................... 4
1.9 Lose .......................................................................................................................................... 4
1.10 Kommunikation von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .................................................. 4
1.11 Bewerber- und Bietergemeinschaften ....................................................................................... 4
1.12 Nachunternehmer ..................................................................................................................... 5
1.13 Hinweise zum Datenschutz ....................................................................................................... 5
2 Teilnahmewettbewerb .................................................................................................................... 6
2.1 Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen ............................................................. 6
2.2 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge gemäß §§ 56 ff. VgV ......................................... 6 2.2.1 Formelle Prüfung ............................................................................................................................. 6 2.2.2 Inhaltliche Prüfung ........................................................................................................................... 7
2.3 Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 51 VgV ......................................................... 7
2.4 Unterrichtung der nicht berücksichtigten Bewerber und Aufforderung ..................................... 9
3 Angebotsverfahren ...................................................................................................................... 10
3.1 Die drei Phasen im Verfahren ................................................................................................. 10 3.1.1 1. Phase: Erstangebote ................................................................................................................. 10 3.1.2 2. Phase: Verhandlungsgespräche ................................................................................................ 10 3.1.3 3. Phase: Finale Angebote ............................................................................................................ 11
3.2 Anforderungen an das Konzept .............................................................................................. 11 3.2.1 Formelle Anforderungen ................................................................................................................ 11 3.2.2 Inhaltliche Anforderungen .............................................................................................................. 11
3.3 Form und Frist der Angebote .................................................................................................. 12
3.4 Prüfung der Angebote ............................................................................................................. 13 3.4.1 Formelle Prüfung der Erst- und Finalangebote .............................................................................. 13 3.4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote .................................................................................................. 13
3.5 Wertung der eingereichten Finalen Angebote ........................................................................ 13 3.5.1 Wertung Preis ................................................................................................................................ 15 3.5.2 Zuschlagserteilung ......................................................................................................................... 15
3.6 Information an die nicht berücksichtigten Bieter / Bewerber gemäß § 134 GWB .................. 15
3.7 Beachtung Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) durch Bestbieter ................. 15
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1 Allgemeine Hinweise
Diese Verfahrensbeschreibung beinhaltet eine übergreifende Beschreibung der Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers in dem gesamten Vergabeverfahren.
1.1 Vergabeart
Der Auftrag wird gemäß § 17 Abs. 1 VgV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben.
1.2 Öffentlicher Auftraggeber
Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 1 GWB ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), vertreten durch die Geschäftsführung.
1.3 Vergabestelle
Das Verhandlungsverfahren wird durch das ServiceCenter Facheinkauf in der BLB NRW Zentrale in Düsseldorf durchgeführt.
1.4 Veröffentlichungsplattform
Auf dem Vergabesatelliten des Landes NRW (http://www.evergabe.blb.nrw.de) werden alle Informationen zum Verfahren zur Verfügung gestellt.
1.5 Kommunikation während des Verfahrens
Die Verfahrenskommunikation wird vollständig über den Reiter „Kommunikation“ des jeweiligen Projektraums des Vergabesatelliten unter https://evergabe.blb.nrw.de/ und in deutscher Sprache abgewickelt. Hierfür ist ein Login durchzuführen.
1.6 Elektronische Angebotsabgabe (Bietertool)
Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich über das Bietertool des Vergabesatelliten. Angebote, die über andere Wege eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Bei Rückfragen zum Bietertool oder technischen Schwierigkeiten hilft die Cosinex GmbH weiter. Nähere Informationen sind hier zu finden: https://support.cosinex.de/unternehmen/
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1.7 Kurze Beschreibung des Auftrags
Die zu erbringende Leistung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 4 Jahren:
Konzeptionierung und Durchführung der überfachlichen Seminare (Q-Seminare) im BLB NRW
Die geforderte Leistung bezieht sich auf alle Beschäftigten des BLB NRW. Die Grundlage für das Seminarangebot liegt im Kompetenzmodell (s.h. Anlage zur Leistungsbeschreibung), welches auf den drei Kompetenzfeldern Zusammen, Erfolg und Potenzial basiert. Den drei Kompetenzfeldern sind Kompetenzfaktoren (a-d) zugordnet. Für jedes Kompetenzfeld sollen 8 bis 12 Seminare angeboten werden, die auf die Kompetenzfaktoren (a-d) einzahlen. Je Seminar sollen voraussichtlich 3 Termine pro Jahr angeboten werden, insgesamt ca. 110 Seminare pro Jahr, wobei die Nachfrage themenabhängig etwas schwanken kann. Es soll ein ausgewogenes Angebot aus 1- und 2-tägigen Seminaren abgebildet werden, welche sowohl Grundlagen als auch Vertiefung bedienen.
Ausführliche Angaben sind in der Leistungsbeschreibung zu finden.
1.8 Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
1.9 Lose
Eine Losaufteilung findet nicht statt.
1.10 Kommunikation von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen umfassen sämtliche den Unternehmen auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. also die Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen), insb. die Eignungs- und Zuschlagskriterien und die dazugehörigen Matrizen sowie diese Verfahrensbeschreibung, vgl. § 29 Abs. 1 VgV.
Die Vergabeunterlagen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass sie Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten. Sollte dies nach Ihrer Auffassung der Fall sein, so haben Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. bei danach zur Verfügung gestellten Unterlagen vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabesatelliten darauf hinzuweisen. Nur so erhalten wir die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
Die Vergabestelle wird daher solche Hinweise zeitnah prüfen und Ihre Antworten kontinuierlich, spätestens jedoch 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist, Erstangebotsfrist bzw. endgültigen Angebotsfrist auf dem Vergabemarktplatz einstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich regelmäßig nach Neuigkeiten der Vergabestelle auf dem Vergabemarktplatz zu informieren.
1.11 Bewerber- und Bietergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften bzw. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu
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benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit der Interessenbestätigung, dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen.
Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.
Alle Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
1.12 Nachunternehmer
Auf die Nennung möglicher Nachunternehmer für die Auftragsumsetzung wird aufgrund der Unzumutbarkeit zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens verzichtet (Kann-Regelung zur Nennung gem. § 36 Abs. 1 VgV).
1.13 Hinweise zum Datenschutz
Der BLB NRW als verantwortliche Stelle im Sinne der DS-GVO erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens. Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung sind Art. 6 Abs. lit. c) und e) DS-GVO. Sämtlich personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur dem für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes zuständigen Personenkreis zugänglich gemacht. Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.
Sofern es sich bei den Angaben um personenbezogene Daten handelt, haben Sie das Recht auf: • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten • Berichtigung Ihrer Daten • Löschung Ihrer Daten, sobald die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist • Einschränkung der Verarbeitung, sobald eine Verpflichtung zur Verarbeitung nicht mehr besteht • Widerspruch gegen die Verarbeitung • Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach Ihrem Wohnort. Es gibt für jedes Bundesland eine Aufsichtsbehörde. Eine Liste aller Aufsichtsbehörden finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Den Datenschutzbeauftragten des BLB NRW erreichen Sie unter Zentrale: datenschutzbeauftragte@blb.nrw.de, telefonisch unter +49 (0) 211 / 61700-0 oder unter der Postadresse Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Datenschutzbeauftragter, Mercedesstraße 12, 40470 Düsseldorf
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2 Teilnahmewettbewerb
Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen haben zunächst mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Teilnahmeanträge müssen spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben benannten Teilnahmefrist eingegangen sein.
2.1 Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen
Im nachfolgenden werden die Belege und Erklärungen angeführt, die mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und ggf. manuell unterzeichnet einzureichen sind:
- Teilnahmeantrag
- Unternehmensfragebogen
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
- Ggf. Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 531 EU)
- Ggf. Formblätter Erklärung Eigungsleihe (Formblätter 534a+534b EU)
- Ggf. Selbstauskunft Einzelunternehmen
- Formblatt Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg)
Mit der elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz NRW gelten die Unterlagen (bis auf Formblatt 534b EU „Erklärung Eingungsleihe“) als unterschrieben.
2.2 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge gemäß §§ 56 ff. VgV
2.2.1 Formelle Prüfung
Der Auftraggeber öffnet die Teilnahmeanträge nach Ablauf der Teilnahmefrist und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht den Formerfordernissen genügen, insbesondere:
1 Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, 2 Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3 Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4 Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Teilnahmeunterlagen vorgenommen worden sind.
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2.2.2 Inhaltliche Prüfung
Anschließend prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber anhand der ihm vorliegenden Belege und Unterlagen zur Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Der öffentliche Auftraggeber kann dabei Bewerber auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die eingereichten Referenzen stichprobenartig zu überprüfen.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Unternehmen, die die Eignung nicht erfüllen. Dabei beinhaltet die Eignungsprüfung eine Gesamtbetrachtung der hierzu vorliegenden Belege und Erklärungen. Soweit Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, gilt die Eignung als nicht belegt. Die inhaltliche Prüfung umfasst weiterhin die Prüfung des Vorliegens der in §§ 123, 124 GWB angeführten Ausschlussgründe sowie eine etwaige Selbstreinigung des Unternehmens nach § 125 GWB.
2.3 Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 51 VgV
Der öffentliche Auftraggeber wird von den geeigneten Bewerbern max. 6 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb zulassen. Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und nicht diskriminierender Eignungskriterien gemäß Eignungsmatrix. Sollte sich herausstellen, dass für Platz 6 aufgrund mehrfach erreichter gleicher Punktzahl mehrere Bewerber in Frage kommen, entscheidet die Höhe der Punktzahl bei der Referenzwertung über die weitere Teilnahme am Verfahren. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl bei der Referenzwertung wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Sollte die Punktzahl der Referenzwertung ebenfalls identisch sein, entscheidet eine Losziehung über die weitere Teilnahme.
Beispiel einer Losziehung: Es werden 6 verschlossene Loszettel, jeweils 3 mit den Namen des jeweiligen Bieters, in einen Losbehälter gelegt. Die Losziehung wird von 3 Mitarbeitern der Vergabestelle durchgeführt, welche nicht mit dem Vergabeverfahren befasst sind. Sie ziehen jeweils 1 Los aus dem Losbehälter (insgesamt werden 3 Lose gezogen). Anschließend werden die verschlossenen Lose geöffnet und der Bieter für Platz 6 ermittelt.
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Eignungsmatrix:
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Beispiel: Acht Bewerber erfüllen die Mindestbedingungen und sind geeignet. Der Auftraggeber bildet nach Punkten nun eine Rangfolge und lässt die nach Rangfolge ersten sechs Bewerber zum Bieterwettbewerb zu.
2.4 Unterrichtung der nicht berücksichtigten Bewerber und Aufforderung
Der Auftraggeber unterrichtet die nicht berücksichtigten Bewerber, vgl. § 62 Abs. 1 VgV.
Die ausgewählten Bewerber werden aufgefordert ein Erstangebot einzureichen. Die Aufforderung enthält mindestens die in § 52 Abs. 2 VgV genannten Informationen, soweit diese nicht bereits in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
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3 Angebotsverfahren
Zum Angebotsverfahren (Bieterwettbewerb) werden ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zugelassen. Die Abwicklung des Angebotsverfahrens erfolgt in drei aufeinander folgenden Phasen (siehe Punkt 3.1).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleich behandelt werden. Insbesondere enthält er sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten. Er unterrichtet alle Bieter in Textform über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Auftraggeber den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber wird vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen konkrete Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben.
3.1 Die drei Phasen im Verfahren
3.1.1 1. Phase: Erstangebote
Die Bieter reichen die Erstangebote innerhalb der im Aufforderungsschreiben festgelegten Angebotsfrist ein.
Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt eingereicht werden:
- Angebotsschreiben
- Konzept (Anforderungen siehe Punkt 3.2)
- Preisblatt
Mit der elektronischen Abgabe des Angebots über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz NRW gelten die Unterlagen als unterschrieben.
3.1.2 2. Phase: Verhandlungsgespräche
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Entscheidet sich der öffentliche Auftraggeber für Verhandlungsgespräche, so werden alle Bieter, die ein gültiges Erstangebot abgegeben haben zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
Das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich in der 47. KW via Videokonferenz statt. Hierzu werden die Bieter mit einem gesonderten Schreiben über den genauen Zeitpunkt und Ablauf eingeladen. In diesem Termin stellt der Bieter sich und das Projektteam vor. Dabei wird erwartet, dass mindestens der Projektleiter teilnimmt.
Der Bieter präsentiert das mit Erstangebot eingereichte Konzept und erläutert die Preisgestaltung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zum Angebot und zu den Vertragsbedingungen zu klären. Hinweis: Die Angebots- und Bieterpräsentation im Rahmen der Verhandlungsgespräche wird vom Auftraggeber nicht gewertet. Gewertet wird das nach den Verhandlungsgesprächen eingereichte finale Angebot (Finales Konzept, Finales Preisblatt, etc.) gem. Zuschlagsmatrix.
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3.1.3 3. Phase: Finale Angebote
Nach der Durchführung der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, finale Angebote innerhalb der im Aufforderungsschreiben festgelegten Angebotsfrist einzureichen. Es besteht aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen die Möglichkeit das Konzept sowie das Preisangebot anzupassen. Über diese finalen Angebote wird nicht mehr verhandelt. Das wirtschaftlichste Angebot soll dann den Zuschlag erhalten.
Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt eingereicht werden:
- Angebotsschreiben
- Überarbeitetes finales Konzept (Anforderungen siehe Punkt 3.2)
- Finales Preisblatt
Mit der elektronischen Abgabe des Angebots über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz NRW gelten die Unterlagen als unterschrieben.
3.2 Anforderungen an das Konzept
3.2.1 Formelle Anforderungen
Die Konzepterläuterung ist in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Präsentation einzureichen. Auf dem Deckblatt sind anzugeben: ▪ Die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) ▪ das Angebotsdatum ▪ der direkte Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer 100-26-00092). Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten: ▪ Grundstruktur wie dargestellt (Ihre Antworten auf die jeweiligen Fragen/Aufgaben müssen zugeordnet werden können) ▪ Papierformat: DIN A4 ▪ Schriftart / Schriftgröße: Arial, Schriftgröße 12 ▪ Kapitelüberschriften: maximal Schriftgröße 14 ▪ Randbreite: an allen Seiten ist ein Abstand von 2cm einzuhalten ▪ Zeilenabstand: Grundsätzlich 1,5-zeilig ▪ Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format)
Die Seiten sind durchzunummerieren. Insgesamt darf die maximale Seitenanzahl von 35 Seiten (exklusive Deckblatt) für die Konzepterarbeitung nicht überschritten werden. Inhalte, die über die vorgegebene maximale Seitenanzahl hinausgehen, werden nicht bewertet.
3.2.2 Inhaltliche Anforderungen
Die konzeptionelle Ausarbeitung zu jedem der folgenden Aufgabenstellungen/Fragen wird gem. Zuschlagsmatrix bewertet. Eine Einreichung des Konzepts innerhalb der Angebotsfrist ist zwingend
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erforderlich und kann nicht nachgereicht werden. Sollte eine Frage/Aufgabe nicht beantwortet werden, wird diese mit 0 Punkten gewertet. Beginnen Sie Ihr Konzept bitte mit einer Präsentation Ihres Büros. ▪ Kurze allgemeine Vorstellung des Unternehmens ▪ Vorstellung des Projektteams
Bitte stellen Sie in Ihrem Konzept das Vorgehen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung der überfachlichen Seminare im BLB NRW dar und gehen auf die unteren Punkte gem. Zuschlagmatrix ein: ▪ Wie erfolgt die systematische Entwicklung eines bedarfsorientierten Trainingskonzeptes in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber? ▪ Wie berücksichtigt das Konzept die spezifischen Anforderungen (siehe Kompetenzmodell gem. Leistungsbeschreibung) im Kontext des BLB NRW und der angegebenen Kompetenzen? ▪ Wie wird sichergestellt, dass die Lernziele des Seminars verständlich, realistisch und auf die Zielgruppe abgestimmt sind? ▪ Wie werden die Trainingsinhalte dokumentiert und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt? ▪ Wie wird sichergestellt, dass die Trainingsinhalte dem aktuellen fachlichen und didaktischen Stand entsprechen, und welche Methoden, Erkenntnisse und Trends werden dabei berücksichtigt? ▪ Wie wird ein abwechslungsreicher und zielgerichteter Methodenmix im Training sichergestellt? Welche Lehr- und Lernmethoden kommen dabei zum Einsatz? ▪ Wie werden digitale und/oder hybride Lernformate in das Trainingskonzept integriert und didaktisch sinnvoll mit Präsenzformaten kombiniert? ▪ Wie ist das methodische Vorgehen auf unterschiedliche Lerntypen und Vorerfahrungen der Teilnehmenden ausgerichtet? ▪ Wie wird die Praxisnähe des Trainings sichergestellt und an die Arbeitsrealität im öffentlichen Dienst sowie an die jeweilige Zielgruppe angepasst? ▪ Wie wird der Transfer der vermittelten Inhalte in den Arbeitsalltag unterstützt und welche Transferhilfen oder Anleitungen werden den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt? ▪ Wie erfolgt die Auswahl der Trainer? Welches Auswahlverfahren wird eingesetzt? Wie wird das Verfahren gestaltet? (Nachweisbare Ausbildung im Bereich Training, Coaching, Erwachsenenbildung oder vergleichbar sowie mind. 2 Jahre Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Seminaren in den Kompetenzfeldern gem. Leistungsbeschreibung bereits vorausgesetzt) ▪ Wie wird die Kompetenz und Erfahrung der Trainer während der Vertragslaufzeit sichergestellt? ▪ Wie wird bei der Terminplanung die Verfügbarkeit der Trainer sichergestellt? ▪ Welche Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Seminarqualität sind vorgesehen? Wie wird eine kontinuierliche Feedbackschleife und Qualitätssicherung gewährleistet?
3.3 Form und Frist der Angebote
Die Angebote sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Das Erstangebot muss spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist eingegangen sein. Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
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3.4 Prüfung der Angebote
3.4.1 Formelle Prüfung der Erst- und Finalangebote
Der Auftraggeber öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen ist jedoch ausgeschlossen, da sie die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die folgenden Erfordernissen nicht genügen:
1 Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 1 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 2 Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 3 Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 4 Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 5 nicht zugelassene Nebenangebote.
3.4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Erscheinen die Preise oder Kosten im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig („unauskömmlich“), verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, vgl. § 60 VgV.
Im Rahmen der Aufklärung prüft der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.
Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Er wird das Angebot ablehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden, vgl. § 60 Abs. 3 VgV.
Stellt der öffentliche Auftraggeber fest, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, weil der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde, vgl. § 60 Abs. 4 VgV.
3.5 Wertung der eingereichten Finalen Angebote
Der Auftraggeber bewertet die final eingereichten Angebote der Bieter anhand der Ausführungen zu den in der Zuschlagsmatrix genannten Kriterien, die für alle Bieter gelten (siehe Zuschlagsmatrix).
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Zuschlagsmatrix:
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses und setzt sich wiefolgt zusammen:
31 % Preis und 69 % Qualität
Bei gleicher Gesamtpunktzahl richtet sich das führende Angebot nach der höchsten Punktzahl beim Preis. Sollten mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl erhalten sowie die gleiche Punktzahl beim Preis, richtet sich das führende Angebot nach der höchsten Punkzahl beim Qualitätskriterium Konzeption. Sollten mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, gleiche Preispunktzahl und gleiche Qualitätspunktzahl hinsichtlich der Konzeption erhalten, richtet sich das führende Angebot nach der höchsten Punktzahl bei der Qualität der Methoden. Sollten mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, gleiche Preispunktzahl, gleiche Qualitätspunktzahl hinsichtlich der Konzeption und der Qualität der Methoden erhalten, richtet sich das führende Angebot nach der höchsten Punktzahl bei der Qualität des Auswahlverfahrens der Trainer. Sollten mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, gleiche Preispunktzahl, gleiche Qualitätspunktzahl hinsichtlich der Konzeption, der Qualität der Methoden und der Qualität des Auswahlverfahrens der Trainer erhalten, richtet sich das führende Angebot nach der höchsten Punktzahl bei der Qualität der Zusammenarbeit. Sollten mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, gleiche Preispunktzahl, gleiche Qualitätspunktzahl hinsichtlich der Konzeption, der Qualität der Methoden, der Qualität des Auswahlverfahrens der Trainer und der Qualität der Zusammenarbeit erhalten, richtet sich das führende Angebot nach der Entscheidung durch das Los.
Beispiel einer Losziehung bei 2 gleichwertigen Angeboten: Es werden 6 verschlossene Loszettel, jeweils 3 mit den Namen des jeweiligen Bieters, in einen Losbehälter gelegt. Die Losziehung wird von 3 Mitarbeitern der Vergabestelle durchgeführt, welche nicht mit dem Vergabeverfahren befasst sind. Sie ziehen jeweils 1 Los aus dem Losbehälter (insgesamt werden 3 Lose gezogen). Anschließend werden die verschlossenen Lose geöffnet und der Bieter mit dem führenden Angebot ermittelt.
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3.5.1 Wertung Preis
Die errechnete Bewertungsgrundlage mit dem niedrigsten auskömmlichen Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Alle höheren Angebote werden mit dem Niedrigstpreisanbieter verglichen. Es wird der Prozentsatz der Preisabweichung von den 31 Punkten abgezogen. Die minimale Punktzahl beträgt 0. Eine negative Bewertung erfolgt nicht. Die Ergebnisse werden kaufmännisch, mit zwei Nachkommastellen, gerundet.
3.5.2 Zuschlagserteilung
Das führende Angebot ist vorbehaltlich des Abschnitts Ungewöhnlich niedrige Angebote für den Zuschlag vorgesehen.
3.6 Information an die nicht berücksichtigten Bieter / Bewerber gemäß § 134 GWB
Der Auftraggeber informiert unverzüglich diejenigen Bieter auf elektronischem Weg, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies gilt auch für Bewerber, falls diesen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde.
Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen abschließen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3.7 Beachtung Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) durch Bestbieter
Der Auftraggeber ist nordrhein-westfälischer Auftraggeber im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22.03.2018.
Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird die Anlage Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW Vertragsbestandteil.
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