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Leistungsbeschreibung
für die Durchführung von Planungsleistungen
für Ingenieurbauwerke
Version 2
mit Ergänzungen zur Anwendung der
BIM-Methode
Open-House-Verfahren
Verfahrens-Nr. OH-ZEN-2024_01
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke OHV Verfahrens-Nr. OH-ZEN-2024_01 Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
A. Beschreibung der Planungsaufgabe .................................................................... 3 A.1 Allgemeines ............................................................................................................. 3 A.2 Beschreibung der Leistungsbereiche ....................................................................... 3 A.3 Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers .................... 4 A.4 Planungsziele .......................................................................................................... 4 A.5 Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente .............................. 5 A.6 Allgemeine Hinweise zur Leistungserbringung ......................................................... 7 A.7 Besprechungswesen ................................................................................................ 7 B. Beschreibung der Leistungen ............................................................................... 8 B.1 Grundleistungen HOAI / HVA F-StB ...................................................................... 8 B.1 Grundleistungen BIM ........................................................................................... 21 B.2 Besondere Leistungen ........................................................................................ 32 B.3 Weitere Besondere Leistungen ........................................................................... 43
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke OHV Verfahrens-Nr. OH-ZEN-2024_01 Leistungsbeschreibung
A. Beschreibung der Planungsaufgabe
A.1 Allgemeines
Gegenstand des Open-House Verfahrens ist ein Rahmenvertrag bzgl. der Erbringung von Pla- nungsleistungen für Brückenbauwerke, Verkehrszeichen-/Schilderbrücken, Stützwänden und Lärm- schutz-/Irritationsschutzwänden in Anlehnung an die HOAI ergänzt um die Leistungen nach dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brü- ckenbau (HVA-F-StB)“.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern / Aufgabenbe- reichen:
- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff. HOAI
- Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI
- Leistungsbilder Rückbauplanung in der Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß HVA F-StB
für nachfolgende Objekte:
- Ing.-Bauwerke gem. den in unten folgender Ziff. 2 definierten Leistungsbereichen 1 - 6
und damit im Zusammenhang stehende folgende Objekte gem. Objektliste Anlage 12 HOAI:
- Baubehelfe
- Verbauten
- Entwässerung
- sowie Besondere und weitere Besondere Leistungen
sowie ggf. damit im Zusammenhang stehende Verkehrsanlagen § 45 ff. HOAI.
Etwaige BIM-Leistungen werden im Einzelabruf (vgl. B.1 Grundleistungen BIM) geregelt und erge- ben sich aus der Leistungsbeschreibung, welche in den BIM-spezifischen Auftraggeber-Informati- onsanforderungen (AIA) konkretisiert sind. Dieses wird bei der Bewertung der Grundleistungen be- rücksichtigt.
Der gegenständliche Rahmenvertrag ist nicht exklusiv. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsleistungen auch im Wettbewerb auszuschreiben und zu vergeben.
A.2 Beschreibung der Leistungsbereiche
Der Auftrag ist unterteilt sich in folgende Leistungsbereiche:
| Leis- | Bezeichnung | ||
|---|---|---|---|
| tungsbe- | |||
| reich | |||
| 01 | ABW bis 50 m Länge und Standard ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) | ||
| 02 | Große ABW | ||
| 03 | Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen |
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| Leis- | Bezeichnung | ||
|---|---|---|---|
| tungsbe- | |||
| reich | |||
| 04 | Verkehrszeichenbrücken | ||
| 05 | Stützwände | ||
| 06 | Lärmschutzwände |
Die Planungsaufgabe beinhaltet Ersatzneubau, Neubau oder Instandsetzungs-/Verstärkungsmaß- nahmen eines Bauwerkes in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes.
A.3 Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Die Beschreibung der Maßnahme, insbesondere aller Gegebenheiten / Bedingungen ergibt sich aus dem Einzelabruf. Ebenso werden im Einzelabruf Informationen angegeben wie bspw.
- Angabe der Planungsparameter aus dem Entwurf, z.B. o Regelquerschnitt, Trassierungselemente, o Herstellungsverfahren, o sonstige Besonderheiten, o Bedeutung im Verkehrsnetz, o DTV, DTVsv, o usw.,
- Aufzeigen von Auflagen aus der Planfeststellung,
- Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter, z.B. o DB AG, o Wasserschifffahrtsverwaltung, o Versorgungsträger, o usw.,
- Abgrenzung der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen,
- Auflistung der wesentlichen Zwangspunkte, z.B. o Außergewöhnliche Einwirkungen, o Gestaltungsanforderungen, o Schutzzonen (WSG, FFH- Gebiet, Natura 2000 usw.,
- Bauabschnitte, z.B. o abschnittsweise Herstellung, o vorgegebene Verkehrsführungen usw.
A.4 Planungsziele
Über die Angaben des Rahmenvertrages und der hier definierten weiteren Ausführungen hinaus muss die zu erstellende Planung u.a. den Anforderungen der Planungsziele
- Leistungsfähigkeit
- Gebrauchstauglichkeit
- Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Wirtschaftlichkeit
- Optimierung von Verkehrsabläufen
- Nachhaltigkeit
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- Gestaltung
- Erhaltungsfreundlichkeit
- Genehmigungsfähigkeit
genügen.
Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMV und von der Autobahn GmbH des Bundes sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berück- sichtigen; vgl. § 2 Rahmenvertrag.
A.5 Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente
A.5.1 Datenaustausch
Näheres hierzu einschl. definierter Übergabeformate ergibt sich aus dem Einzelabruf.
A.5.1.1 Allgemeines
Bei Abschluss der einzelnen Leistungsphasen sind alle Daten vollständig digital an den Auftragge- ber zu übergeben, so dass sie ohne Auf- oder Nachbearbeitung übernommen werden können und eine weitere Bearbeitung (durch den AG) ermöglichen.
Dazu sind alle Dateien im PDF-Format und im jeweiligen weiterbearbeitbaren Quelldateiformat zu übergeben. Weitere Details siehe im Folgenden.
Textverarbeitungen und Tabellenkalkulationen sind MS-Office-kompatibel aufzubereiten.
Auf Verlangen hat der AN Plots und Dateien von Zwischenergebnissen vorab zu übergeben.
Die Autobahn GmbH verwendet die CAD-Software Allplan. Alle CAD-Dateiübergaben sind in All- plan-kompatiblen Austauschformaten zu übergeben; dazu gehören u. a. auch dwg und dxf. Alle BIM-Modelle müssen im nativen Datenformat sowie im IFC-Format übergeben werden. Details wer- den im Zuge möglicher Abrufe in den zugehörigen AIA definiert bzw. in der zugehörigen Planungs- anlaufbesprechung abgestimmt.
Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu fal- ten. Alle Pläne müssen – ungeachtet einer farbigen Darstellung – schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld der Auftraggeberin ist zu übernehmen.
Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.
A.5.1.2 Projektdaten
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass eine evtl. Übertragung von Daten über die OKSTRA-Schnitt- stelle in die aktuelle Straßenplanungsfachsoftware des AG ohne Datenverlust bzw. Datenverände- rung erfolgt.
Für die Erarbeitung der Regelquerschnitte wird das PDF-Format und zusätzlich das DXF/DWG- Format benötigt.
Die Kostenschätzung / -berechnung sowie die Aufteilung in Baulose ist im OKSTRA-Format (*.xml, *.xml.gz) zu übergeben.
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A.5.1.3 Zeichnerische Darstellungen
Zeichnungen sind im PDF-Format und zusätzlich als Quelldateien weiterbearbeitbar in Allplan-kom- patiblen Austauschformaten und im AutoCAD-DWG/DXF-Format o. ä. zu übergeben. Über die Da- tenart und Qualität ist frühzeitig mit dem AG eine Abstimmung herzustellen, die die Weiterbearbeit- barkeit sicherstellt.
Für die Aufstellung der Grunderwerbsunterlagen sind die in Anspruch zu nehmenden Flächen im Lageplan des Straßenentwurfes in einem GE-Office kompatiblen Format darzustellen und an den AG zu übergeben.
Die Trassendaten sind als geschlossene Polygone im DXF-Format zu übergeben. Über die Datenart und Qualität ist frühzeitig eine Abstimmung herzustellen, die eine Weiterbearbeitbarkeit im GIS (Ver- schneidung) sicherstellt. Die einzelnen Flächen (Böschungen, Damm, Mulde, usw.) sind eindeutig zu identifizieren.
A.5.1.4 Vorbereitung der Vergabe
Datenaustausch zu Leistungsverzeichnissen erfolgen gemäß GAEB-Standard, hier insbesondere D82 (OZ, Kurztext, Langtext, Einheitspreise) und zugehörige DA11 (Mengenermittlung) kompatibel zu dem DV-Programm iTWO.
Die vorgegebenen Konfigurationen für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse (z.B. Länge Kurz- text), die für die Autobahn GmbH des Bundes bestehen, sind in jedem Fall einzuhalten. Zeichnun- gen sind im PDF-Format sowie weiterbearbeitbar in Allplan-kompatiblen Austauschformaten und im AutoCAD-DWG-Format (*.DWG) sowie im DXF-Format zu übergeben.
A.5.2 Qualitätssicherung
Vor Übergabe der Unterlagen hat im Rahmen der Qualitätssicherung eine präzise Eigenkontrolle durch den AN zu erfolgen. Diese ist jeweils bei Übergabe der Unterlagen zu vermerken.
A.5.3 Übergabe Unterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen sind dem AG wie folgt zu übergeben:
Vervielfältigungsfähig und auf Datenträger (digitaler Planungsordner); Detailabstimmungen zum di- gitalen Datenaustausch erfolgen im Einzelabruf bzw. in der zugehörigen Planungsanlaufbespre- chung.
Die Unterlagen des laufenden Planungs- und Bearbeitungsprozesses, wie Berichte, Zeichnungen, Karten, Plandarstellungen, Beschreibungen und Berechnungen, die vom AN erstellt werden oder von Dritten zugearbeitet werden, sind in der für die Bearbeitung, für die Abstimmung mit Behörden sowie für die am Projekt beteiligten Dritten (z.B. Sonderfachleute, Fachbüros, Betroffene) in 2-fa- cher Ausfertigung und 1-fach digital zu übergeben. Prüfausfertigungen für die Autobahn GmbH des Bundes sind in bis zu 3-facher Ausfertigung und 1-fach digital zu übergeben. Detailabstimmungen erfolgen im Einzelabruf bzw. in der zugehörigen Planungsanlaufbesprechung.
Prüffassungen werden vom AG angefordert und nicht beliebig versendet. Die Übergabe der u.a. Planausfertigungen erfolgt erst nach Bestätigung der Prüffassung seitens des AG.
Der AN hat jeweils einen sog. "digitalen Planungsordner" für die Vorplanung, Entwurfsplanung, Ge- nehmigungsplanung und die Ausführungsplanung, sowie Vorbereitung der Vergabe zu erstellen.
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Der Planungsordner "Voruntersuchung" beinhaltet alle Unterlagen, die bei der Finanzierungsstelle (z.B. Zentrale, Bund) zur Festlegung des finanziellen Rahmens erforderlich sind. Der Vorentwurf beinhaltet alle Unterlagen, die zur technischen Abnahme durch den AG und bei der Finanzierungs- stelle zur Erlangung der finanziellen Bewilligung (z.B. Sichtvermerk) erforderlich sind. Für die Erzie- lung des Baurechts im Rahmen der Genehmigungsplanung sind alle für einen Feststellungsentwurf geforderten Unterlagen einzureichen. Der Planungsordner "Ausführungsplanung" beinhaltet alle für die Bauausführung notwendigen Unterlagen. Der Planungsordner „Vorbereitung der Vergabe“ ent- hält alle zur Bauausschreibung notwendigen Unterlagen.
A.6 Allgemeine Hinweise zur Leistungserbringung
Bei der Leistungserbringung sind vom AN folgende Punkte zu beachten und anzuwenden: ▪ Die von der Maßnahme betroffenen Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN anzu- schreiben. Deren Anlagen sind bei der Erstellung der Planung zu berücksichtigen. ▪ Notwendige Abstimmungen mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange erfolgen, ggf. mit Unterstützung des AN, durch den AG. ▪ Die Ergebnisse der Boden- und Sanierungsgutachten bzw. diesbezügliche Festlegungen von der Autobahn GmbH des Bundes sind zu berücksichtigen. ▪ Im Rahmen der Ausführungsplanung sind die Ergebnisse aus dem Baurechtsverfahren vom AN eigenständig aus den Stellungnahmen der TÖB´s und dem Baurechtserlass herauszuar- beiten, tabellarisch zusammenzustellen und sich hieraus ergebende evtl. Änderungen ein- schließlich praktikabler Lösungsvorschläge dem AG zur Entscheidung vorzulegen. ▪ Vorgaben des AG zur Bauvorbereitung, Vergabe von Baumaßnahmen sind zu beachten. Diese werden im Einzelabruf definiert oder nach Auftragserteilung vom AG übergeben. ▪ Die Durchführung des Bauvergabeverfahrens richtet sich nach den vergaberechtlichen Grund- sätzen des Auftraggebers, nach der VOB/A und dem Teil 2 „Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren“ des HVA B-StB. Das Vergabeverfahren wird vom AG durchgeführt.
A.7 Besprechungswesen
Planungsbesprechungen mit dem Auftraggeber sind regelmäßig, in der Regel zweimal monatlich und auch aus besonderer Veranlassung, durchzuführen; Detailabstimmungen zum Besprechungs- regime erfolgen im Einzelabruf bzw. in der zugehörigen Planungsanlaufbesprechung.
Die regelmäßigen Planungsbesprechungen sind Vertragsgegenstand und werden nicht gesondert vergütet. Von allen Besprechungen sind jeweils unverzüglich Vermerke zu fertigen und im Entwurf vorzulegen, die den Planungsstand und die Festlegungen zum weiteren Planungsablauf wiederge- ben. Für die Vorbereitung und Teilnahme an den Planungsbesprechungen einschließlich der Be- reitstellung von Vorabzügen der Planunterlagen erfolgt keine gesonderte Vergütung der Kosten und Aufwendungen.
Niederschriften:
Der AN hat zu jedem Besprechungstermin eine Niederschrift anzufertigen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Nach Prüfung und Freigabe durch den AG wird die Niederschrift den Teilnehmern und Beteiligten durch den AN übergeben. Die Frist für die Erstellung der Niederschriften beträgt 5 Ar- beitstage.
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B. Beschreibung der Leistungen
Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer für das im jeweiligen Einzelabruf bezeichnete Bauvor- haben mit sämtlichen Leistungen beauftragen, die notwendig werden, um das Bauvorhaben unter Beachtung der jeweiligen Planungsvorgaben mangelfrei zu erstellen. Geschuldet sind insbesondere Leistungen, die als Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern der HOAI im Einzelnen ge- nannt sind, wobei der dort jeweils genannte Leistungskatalog auch den Leistungsumfang der ge- schuldeten Leistungen des Auftragnehmers bestimmt. Daneben kann der Auftraggeber für jeden Einzelabruf auch nur einzelne Grundleistungen aus den Leistungsbildern der HOAI, besondere Leistungen der HOAI und Leistungen nach HVA-F-StB beauftragen.
Die Zusammenhangsleistung Rückbauplanung ist im Rahmen dieses OHV nicht separat abrufbar.
Die Leistung Planung von Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen ist im Rahmen dieses OHV nur eingeschränkt abrufbar für Planungen, die
- auf Grundlage eines vorhandenen Gutachtens gem. Leitfaden Objektbezogene Schadensana- lyse (OSA) bzw. einer vorhandenen Machbarkeitsstudie definierten Umfang betreffen und
- die nach Grundleistungen honoriert werden und
- deren mitzuverarbeitende Bausubstanz durch den AG im Einzelabruf objektiv definiert werden kann und definiert wird.
Ausführungsfristen werden in den jeweiligen Einzelabrufen vom AG verbindlich festgelegt.
B.1 Grundleistungen HOAI / HVA F-StB
Grundleistungen sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der Objekt- oder Fachplanungen aus- zuführen sind. Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und in Leistungsbildern der HOAI erfasst.
| Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke | ||
|---|---|---|
| Beschreibung der Grundleistungen | ||
| Grundleis- | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] |
| tung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | |
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung | ||
| a | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung | 0,2 |
| des Auftraggebers. | ||
| unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“ | ||
| b | Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungs- | 0,5 |
| bedarf. | ||
| Zusammenstellen von Informationen zum Objekt: Angaben aus Geologie, Angaben zur Hydrologie, Angaben zur Geometrie (z. B. lichte Höhe, lichte Weite, Querschnittsaufteilung (Fahrspu- ren)) Zusammenstellen der bereits vorhandenen Unterlagen: Angaben aus den vorangegangenen Leistungsphasen der Verkehrsplanung |
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| Bauwerksbuch, Bauwerksakte usw. vorangegangene Untersuchungen (z. B. Objektbezogene Schadensanalyse) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Hierzu gehören insbesondere auch örtliche Planungen z. B. von Kommunen, Wasserbe- hörden, Eisenbahnkreuzungspartnern und sonstigen Planungen Dritter (z. B. Ver- u. Ent- sorgungsunternehmen). Auflisten der für die Maßnahme relevanten öffentlich-rechtlichen Randbedingungen (z. B. Wasserschutzzonen, Umweltschutzgebiete) Aufzeigen des Leistungsumfanges und der erforderlichen Vorarbeiten | ||
|---|---|---|
| c | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung | 0,3 |
| fachlich Beteiligter. | ||
| Angabe der für das Objekt erforderlichen fachspezifischen Beiträge (z. B. hydrologische, geologische Untersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz, denkmalpflege- rischer Beitrag) mit Begründungen | ||
| d | Bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: | 0,4 |
| Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung | ||
| unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“ in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. | ||
| e | Ortsbesichtigung | 0,3 |
| Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderlichen Leistung. Über die Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus, sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erkun- den. | ||
| F | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,3 |
| Beschreibung des Istzustandes Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung Aufzeigen aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen | ||
| Summe Leistungsphase 1 | 2,0 | |
| Leistungsphase 2: Vorplanung | ||
| a | Analysieren der Grundlagen | 0,31 [0,5] |
| Sichten der Unterlagen aus den vorangegangen Lph´en der Verkehrsplanung Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen und Aufzeigen der daraus entstehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge | ||
| Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen | 0,31 [0,3] | |
| b | ||
| sowie Planungen Dritter. | ||
| Tabellarische Darstellung der Zielvorstellungen, der öffentlich-rechtlichen Randbedingun- gen und den Planungen Dritter und der gegenseitigen Abhängigkeiten | ||
| c | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und | 2,01 [5,0] |
| konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der | ||
| Umweltverträglichkeit | ||
| Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichti- gung der Einpassung in das Umfeld (Variantenuntersuchung) |
1 Hinweis: Bewertung mit max. 10 % gemäß § 43 Absatz 2 HOAI bei Objekten nach § 41 Nummern 6 und 7 HOAI, die eine Tragwerksplanung erfordern.
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| d | Beschaffung und Auswertung von amtlichen Karten | 0,21 [0,2] |
|---|---|---|
| Beschaffung und Auswertung von z. B. Kataster-, Bauleit-, Bestands-, Grunderwerbspläne | ||
| e | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen | 4,01 [9,0] |
| Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstel- | ||
| lung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung | ||
| fachlich Beteiligter | ||
| Alle Varianten sind in übersichtlicher Form gegenüberzustellen, als Bauwerksskizzen dar- zustellen und zu bewerten. Erläutern der wesentlichen Vor- und Nachteile. | ||
| F | Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vor- | 0,71 [2,0] |
| gänge und Bedingungen | ||
| Aufzeigen der wesentlichen fachspezifischen Sachverhalte, die die Aufgabenstellung be- einflussen mit Angabe der Konsequenzen für die Aufgabenstellung. Festlegung der Vorzugsvariante | ||
| g | Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten | 0,52 [1,0] |
| über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen | ||
| über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung | ||
| Vorabstimmen und Erläutern der Vorzugsvariante auf der Grundlage des Planungskonzep- tes mit Behörden (z. B. Kommunen, Wasserbehörden, Umweltämter) und fachlich Beteilig- ten (z. B.: Landschaftsplaner, Straßenplaner, SiGeKo, Geologie, UVS, Artenschutz) für die Vorzugsvariante | ||
| h | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei | 0,51 [0,5] |
| Terminen | ||
| Protokollieren der Besprechungstermine, Vor- und Nachbereitung der Termine | ||
| I | Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen | 0,51 [0,5] |
| Erstellung eines groben Rahmenterminplanes für die Planung und Umsetzung der Vor- zugsvariante unter Berücksichtigung der Fachbeiträge Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in das Planungskonzept in Ab- stimmung mit dem Auftraggeber | ||
| J | Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | 0,51 [0,5] |
| Schätzen der Kosten für jede Variante und Vergleich mit den Kosten aus der Bedarfspla- nung. | ||
| k | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,51 [0,5] |
| Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterung der betrachteten Varianten, der Entscheidungsmatrix und der Gründe für die Auswahl der Vorzugsvariante. | ||
| Summe Leistungsphase 2 | 10,01 [20,0] |
2 Hinweis: Bewertung mit max. 10 % gemäß § 43 Absatz 2 HOAI bei Objekten nach § 41 Nummern 6 und 7 HOAI, die eine Tragwerksplanung erfordern.
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| Leistungsphase 3: Entwurfsplanung | ||
|---|---|---|
| a | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Dar- | 14,0 |
| stellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung | ||
| aller fachspezifischen Anforderungen | ||
| Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung | ||
| fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen. | ||
| Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in zeichnerischer Form unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Koordination der Fachplanungen in Abstimmung mit dem AG; die Ergebnisse aus den Fachplanungen sind nachvollziehbar in den Bauwerksentwurf einzuarbeiten. Herstellen und Ausarbeiten des Bauwerksentwurfs Festlegen der notwendigen Sicherungs- bzw. Umlegungsmaßnahmen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern | ||
| b | Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fach- | 2,0 |
| lich Beteiligter | ||
| Mit Gliederung entsprechend den „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen – RAB-ING“ | ||
| c | fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leis- | 1,5 |
| tungsbildern | ||
| Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in rechnerischer Form unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen die sich aus geometrischen, planerischen und technischen Vorgaben ergeben. Hierzu gehören z. B. Berechnungen zur Brückenent- wässerung, hydraulischen Entwässerung, Lichtraumbemessung. | ||
| d | Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Auf- | 1,0 |
| stellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung | ||
| e | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 | 1,0 |
| Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und | ||
| Anregungen | ||
| Termin vorbereiten (Vorschlag zum Besprechungsablauf; Erläuterung des Entwurfs), Pro- tokollführung, Termin nachbereiten Einarbeiten der Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Bau- werksentwurf | ||
| F | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der | 0,5 |
| Planung fachlich Beteiligten | ||
| Erläutern des Entwurfs und Verhandeln mit Behörden u. a. an der Planung fachlich Betei- ligten über die Genehmigungsfähigkeit Erläutern des Entwurfs vor politischen Gremien und Bürgerversammlungen | ||
| g | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der | 3,0 |
| Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | ||
| Kostenberechnung einschließlich Mengenermittlung nach Hauptpositionen: Ermitteln der wesentlichen Mengen (z. B. Schalung, Beton, Beschichtungsfläche für den Korrosionsschutz) Berechnen der Kosten o Erkunden von Einheitspreisen in Abstimmung mit dem Auftraggeber o Aufstellen der Kostenberechnung. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus Leis- tungsphase 2 |
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| h | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslen- | 1,0 |
|---|---|---|
| kung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit | ||
| Erstellen eines Bauphasenplanes mit Angaben der wesentlichen Bauphasen und der da- zugehörigen Verkehrsführung im Grundriss und im Querschnitt mit schriftlicher Erläuterung der wesentlichen Bauphasen unter Angabe der wesentlichem Herstellungsschritte. Die Verkehrsführung ist im Ist-Zustand, während der Bauphasen und im Endzustand mit Vermaßung der Fahrspuren darzustellen. | ||
| I | Bauzeiten- und Kostenplan | 0,5 |
| Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeitenplans. Der Bauablauf ist unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher sowie anderer Erfordernisse, der Bauphasen mit kritischen Herstellungsschritten und sonstigen Ereignis- sen (z. B. Sperrzeiten, Hochwasser) festzulegen. Ermittlung des überschläglichen, jährlichen Mittelbedarfes Ermittlung der Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß ge- setzlicher Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten | ||
| J | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,5 |
| Zusammenstellen des endgültigen Bauwerksentwurfes mit Ergänzung der zusätzlich erar- beiteten Entwurfsunterlagen | ||
| Summe Leistungsphase 3 | 25,0 | |
| Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung | ||
| a | Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich- | 1,5 |
| rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge | ||
| auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter | ||
| Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| Aufbereiten der Entwurfsunterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren in Hinblick auf z. B. Wasserrechtliche Belange Denkmalschutz Immissionsschutz Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie | ||
| b | Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter | 0,5 |
| Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| Aufstellen eines eigenständigen Grunderwerbsplanes; Darstellen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu nehmenden und dauernd beschränkten Flächen im Lageplan des Bauwerksentwurfes Aufstellen des Grunderwerbsverzeichnisses gemäß Planfeststellungsrichtlinie | ||
| c | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und | 0,5 |
| Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich | ||
| Beteiligter | ||
| Zusammenstellen aller Unterlagen für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich der vom Auftraggeber benannten Sonderpläne (z. B. Umwelt- und Natur- schutz) Überarbeiten der Unterlagen bei Auflagen/erforderlichen Änderungen im Genehmigungs- verfahren | ||
| d | Abstimmen mit Behörden | 0,5 |
| Verhandeln mit Behörden und Einholung der Genehmigung (z. B. wasserrechtliche Geneh- migung) |
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| e | Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Er- | 1,0 |
|---|---|---|
| läuterungs-, Erörterungsterminen | ||
| Teilnahme an Bürgersprechstunden und Erörterungsterminen Protokollführung; Vor- und Nachbereitung der Termine | ||
| f | Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in | 1,0 |
| bis zu 10 Kategorien | ||
| Summe Leistungsphase 4 | 5,0 | |
| Leistungsphase 5: Ausführungsplanung | ||
| a | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungs- | 4,0 |
| phasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und | ||
| Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur aus- | ||
| führungsreifen Lösung | ||
| Erstellung der Ausführungszeichnungen, die gemäß ZTV-ING stets zu liefern sind: Baustelleneinrichtung, Bauzeiteneinteilung, Absteck- und Höhenmaß, Bauwerksübersicht. Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV-ING unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Beteiligten (z. B. Wasserhaltung, Baugrubenverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge). Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrele- vanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwer- tenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen die Vereinbarungen mit Dritten. Ermitteln des Leistungsumfangs und Festlegen ergänzender Fachleistungen | ||
| b | Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Be- | 8,0 |
| rechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließ- | ||
| lich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben | ||
| Ausarbeiten der Ausführungsunterlagen als Ergänzung der Pläne für das Leistungsbild Tragwerksplanung, Leistungsphase 5 (z. B. für Brückenausstattung, Lager, Fahrbahnüber- gänge, Bauablaufplan einschließlich Verkehrsführungsplanung) unter Beachtung der ZTV- ING, Teil 1, Abschnitt 2. und anderer Leistungsbilder | ||
| c | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung | 2,0 |
| fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lö- | ||
| sung | ||
| Abstimmen vorgenannter Unterlagen mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen) | ||
| d | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung | 1,0 |
| Fortschreiben der Ausführungsunterlagen auch bei Änderungen anderer Leistungsbilder wie z. B. Tragwerksplanung (z. B. für Brückenausstattung, Lager, Fahrbahnübergänge, Fu- genbänder, Bauablaufplan einschließlich Verkehrsführungskonzept) oder Technische Aus- rüstung während der Bauausführung | ||
| Summe Leistungsphase 5 | 15,0 |
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| Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe | ||
|---|---|---|
| a | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge an- | 5,0 |
| derer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| Genaue Mengenermittlung für die auszuschreibende Bauleistung einschließlich Massenbi- lanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) sowie nach Einzelpositionen gemäß STLK (Standardleistungskatalog) bzw. des RLK (Regional- leistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes) als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. | ||
| b | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbe- | 3,0 |
| schreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedin- | ||
| gungen | ||
| Aufstellen der Vergabeunterlagen auf der Grundlage der Ergebnisse der vorausgehenden Leistungsphasen sowie unter Berücksichtigung der Auflagen aus einem Genehmigungs- verfahren und Vereinbarungen mit Dritten Erstellen des Vergabevermerkes Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis Die für die Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen nach HVA B-StB zusammenzustellen. | ||
| c | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen | 1,0 |
| der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||
| Für die hier zu erstellenden Vergabeunterlagen werden noch folgende Bautätigkeiten durch den AG beauftragt bzw. die Beauftragung vorbereitet (z. B. Verkehrsanlage 1, Ver- kehrsanlage 2, Verpressarbeiten, Rodungsarbeiten): | ||
| Diese Bautätigkeiten sind mit den zu beschreibenden Leistungen abzugleichen. Auswir- kungen auf den Bauablauf sind zu erfassen und zu optimieren. Änderungsmöglichkeiten in den anderen Bauausschreibungen sind dem AG aufzuzeigen (z. B. zum Vermeiden von Mehrfachbeauftragungen). Aufnahme der Ergebnisse aus Abstimmung und Koordination der anderen Leistungsbe- schreibungen in die zu erstellende Leistungsbeschreibung. | ||
| d | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | 1,0 |
| Festlegen der grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Abschnitte (Lose) und der wesentlichen Ausführungsphasen | ||
| e | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreis- | 2,0 |
| ten Leistungsverzeichnisse | ||
| Bepreisen des erstellten Leistungsverzeichnisses anhand ortsüblicher Preise | ||
| F | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten | 0,5 |
| Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||
| In der Kostenkontrolle festgestellte Abweichungen sind zu dokumentieren und zu begrün- den. Die Kostenfortschreibung ist zu aktualisieren. | ||
| g | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | 0,5 |
| Aufstellen der übrigen Unterlagen für die Vergabe von Bauleistungen Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Dies umfasst die Erstellung eines kopier- und versandfertigen Vergabeunterlagen-Exemplars. Beschreiben der Länderanforderungen für die digitale Vergabe. | ||
| Summe Leistungsphase 6 | 13,0 |
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| Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung | |||
|---|---|---|---|
| Beschreibung der Grundleistungen | |||
| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | Bewertung | |
| [%] | |||
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Hinweis: Für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (§ 41 Nummer 6 HOAI) und sons- tige Einzelbauwerke (§ 41 Nummer 7 HOAI) sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gemäß § 43 enthalten (§ 51, Abs. 5 HOAI). Es erfolgt eine Beauftragung der Leistung „Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung (Leistungsphase 1d)“ an den Objektplaner. Dies gilt nicht für Regen- rückhaltebecken (Gruppe 2), Pumpwerke und Durchlässe (Gruppe 3). | |||
| a | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers. | 1,0 | |
| unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“ Sichten der Unterlagen der Objektplanung in Hinblick auf Auswirkungen für die Tragwerks- planung | |||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |||
| Sichtung und Auswertung der Bestandsunterlagen, der Bauwerksbücher und der Hauptprüf- | |||
| berichte gemäß Nachrechnungsrichtlinie und Prüfung auf Plausibilität. | |||
| b | Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten | 1,0 | |
| Zusammenstellung der Planungsrandbedingungen aus der Objektplanung, die sich auf die statisch-konstruktiven Anforderungen für die Planungsaufgabe auswirken (z. B. Auswirkun- gen auf Gradiente, Stützweite, verkehrliche Belange, Zwangspunkte). | |||
| c | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 1,0 | |
| Beschreibung des Ist-Zustandes Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung Aufzeigen aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen Mitwirkung bei der Entwicklung eines Arbeits- und Terminplanes für die Planungsleistungen als Zuarbeit für den Objektplaner | |||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |||
| Dokumentation der örtlichen Besichtigung, Beschreibung des Bauwerkszustands und wei- | |||
| terführende Unterlagen zur Erfassung des Bauwerkszustands | |||
| Summe Leistungsphase 1 | 3,0 | ||
| Leistungsphase 2: Vorplanung | |||
| (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |||
| a | Analysieren der Grundlagen | 1,0 | |
| Sichten von vorhandenen Unterlagen, z. B. Bauwerksbuch, Bauwerksakte, Bewerten der Unterlagen hinsichtlich des Planungszieles Sichten und Bewerten der Unterlagen aus vorausgegangenen Untersuchungen, z. B. OSA, Geologischer Bericht |
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| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
|---|---|---|
| Sichten und Bewerten von Unterlagen aus vorausgegangenen Untersuchungen (z. B. OSA, | ||
| Gutachten, Schriftverkehr) | ||
| b | Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der | 2,0 |
| Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit | ||
| Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen und Aufzeigen der daraus entstehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen | ||
| c | Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersu- | 4,0 |
| chung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingun- | ||
| gen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk we- | ||
| sentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und | ||
| Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart | ||
| Mitwirken bei der Bearbeitung von Varianten (unterschiedliche Tragwerksarten, Bauweisen, Baustoffe, Stützweiten) zuzüglich sich eventuell ergebender Untervarianten (z. B. verschie- dene Überbauquerschnitte, Stützenformen, Gründungsvarianten, Geländerformen, Gestal- tungsmöglichkeiten) in Abstimmung mit dem Objektplaner. Die Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z. B. Geologie, UVS, Artenschutz) sind für jede Variante zu berücksichtigen. Mitwirken bei der Festlegung der Vorzugsvariante in Abstimmung mit dem Objektplaner. Für die Vorzugsvariante sind die überschlägigen tragwerksplanerischen Nachweise (Vorstatik) zu erstellen. | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Überprüfung der Bestandspläne (z. B. Bewehrung, Stahlverteilung) in Bezug auf die für die | ||
| Nachrechnung erforderlichen Konstruktionsdetails | ||
| d | Mitwirken bei Vorverhandlungen der Vorzugsvariante mit Behörden und anderen | 1,0 |
| an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | ||
| Vorabstimmung und fachspezifische Beratung des Objektplaners | ||
| e | Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung | 1,0 |
| Ermitteln der überschlägigen Mengen und schätzen der Kosten aufgrund von Erfahrungs- werten (z. B. Brückenfläche * Euro/m²) Mitwirkung bei der Erstellung eines groben Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Ob- jektplaner | ||
| f | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 1,0 |
| Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit | ||
| Erläuterung der endgültigen Vorzugsvariante. Es ist darzustellen, welche Varianten betrach- | ||
| tet wurden, aus welchem Grund sie untersucht wurden und welche Varianten aus welchem | ||
| Grund wieder fallengelassen wurden. Mitwirkung bei der Einarbeitung der Ergebnisse in die | ||
| Objektplanung. | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Zusammenstellen der Ergebnisse mit Erläuterungen | ||
| Summe Leistungsphase 2 | 10,0 | |
| Leistungsphase 3: Entwurfsplanung | ||
| (System- und Integrationsplanung) | ||
| a | Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung in- | 3,0 |
| tegrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Dar- | ||
| stellung. |
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| Grundlegende Festlegung der Abmessungen und der konstruktiven Details auch unter Be- rücksichtigung der „Richtzeichnungen für Ingenieurbauwerke (RiZ ING)“ Zeichnerische Darstellung des konstruktiven Entwurfs als Beitrag für den Bauwerksentwurfs des Objektplaners | ||
|---|---|---|
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Grundlegende Festlegung zur Bestimmung der Tragwerkswiderstände (z. B. Bewehrungs- | ||
| menge oder Stahlquerschnitte in Nachweispunkten) | ||
| b | Überschlägige statische Berechnung und Bemessung | 5,0 |
| Überschlägige überprüfbare statische Berechnung und Bemessung (Entwurfsstatik) für die Haupttragwerke unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren. Hierzu gehö- ren z. B. folgende Leistungen: A) Überbau Festlegung des wirtschaftlichsten Querschnittes und dessen Abmessungen, Bemessung der maßgebenden Querschnitte Ermittlung der Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager, Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwartenden Bewegungen, und, soweit kritisch, Nachweis der Sicherheit gegen Verformungen und Stabilitätsnachweis, Nachweis der Setzungsempfindlichkeit des gewählten Systems B) Unterbauten Festlegung der erforderlichen Abmessungen, Bemessung der maßgebenden Querschnitte und soweit erforderlich Standsicherheitsnachweis. C) Gründung Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug auf die vorhandenen Baugrundverhältnisse unter Berücksichtigung des geotechnischen Berichts, Festlegung der Hauptabmessungen der Gründungskonstruktion, Nachweis der Bodenpressungen sowie der Kipp-, Gleit- und Grundbruchsicherheiten, Berechnung wahrscheinlicher und möglicher Setzungen und Verschiebungen für die Gründungskonstruktion. | ||
| c | Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen | 2,0 |
| des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Ausspa- | ||
| rungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbin- | ||
| dungsmittel | ||
| Entsprechende Darstellung von Konstruktionsdetails mit den erforderlichen Angaben zur Einarbeitung in den Bauwerksentwurf des Objektplaners. | ||
| d | Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmen- | 2,0 |
| gen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurbau | ||
| Überschlägige Ermittlung der Betonstahlmengen Überschlägige Ermittlung der Spannstahlmengen Überschlägige Ermittlung der Baustahlmengen Überschlägige Ermittlung der Holzmengen | ||
| e | Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht | 0,5 |
| Beschreibung des Tragwerks unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren als Zuarbeit für den Erläuterungsbericht des Objektplaners | ||
| f | Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich | 0,5 |
| Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | ||
| Mitwirken u.a. bei der Abstimmung des Bauwerksentwurfes mit Dritten der Verhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit der Einarbeitung der Ergebnisse der Fachbeiträge in den Bauwerksentwurf |
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| g | Mitwirken bei der Kostenberechnung und der Terminplanung | 1,0 | |
|---|---|---|---|
| Mitwirken bei der Kostenberechnung des Objektplaners Fortschreiben des Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektplaner | |||
| h | Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | 0,5 | |
| Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kosten- schätzung aus Leistungsphase 2 | |||
| i | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,5 | |
| Zusammenstellen der Ergebnisse des konstruktiven Entwurfs in schriftlicher und zeichneri- scher Form mit Erläuterungen und Dokumentation | |||
| Summe Leistungsphase 3 | 15,0 | ||
| Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung | |||
| a | Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Be- | 20,0 | |
| rücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen | |||
| Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung gemäß ZTV-ING | |||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |||
| Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 1 der Nachrechnungs- | 12,0 | ||
| richtlinie | |||
| Das Bauwerk ist auf der Grundlage der in der Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 4.2 näher | |||
| spezifizierten Stufe 1 zu bearbeiten. Als Ziellastniveau ist hierbei anzusetzen (vgl. Nach- | |||
| rechnungsrichtlinie 10.1.2): | |||
| LMM – Lastmodell 1 nach DIN EN 1991-2/NA | |||
| LM 1 – Lastmodell 1 nach DIN-Fachbericht 101 (März/2009) | |||
| BK 60/30 – Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985) | |||
| BK 60 – Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967) | |||
| BK 30/30 – Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985) | |||
| Die Nachrechnung umfasst die grundsätzlich zu erbringenden Leistungen für: | |||
| Überbau in Quer- und Längsrichtung inkl. Auflagerkräfte | |||
| Die Nachrechnung umfasst weitere Leistungen für: *) | |||
| Lagerkräfte/-verformungen (einschl. Betongelenk) | |||
| Unterbauten | |||
| Gründung | |||
| *) Zustimmung des AG erforderlich | |||
| Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der Nachrechnungs- | 7,0 | ||
| richtlinie *) | |||
| Ergänzung und Überarbeitung der prüffähigen statischen Nachrechnung nach Stufe 1 unter | |||
| Berücksichtigung spezieller Regelungen gemäß Stufe 2 – ggf. Abminderung des Ziellastni- | |||
| veaus - mit Angabe von Kompensationsmaßnahmen bzw. Nutzungsauflagen für ggf. ver- | |||
| bleibende Nachweisdefizite inkl. Zusammenstellung des Auslastungsgrades κ gemäß Nach- | |||
| rechnungsrichtlinie, Anlage 2. | |||
| *) Zustimmung des AG erforderlich | |||
| Bewertung der Ergebnisse der Nachrechnung | 1,0 | ||
| Ingenieurmäßige Bewertung der Ergebnisse gemäß Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 8.1 |
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| b | Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen | 5,0 |
|---|---|---|
| Aufstellen der Standsicherheitsnachweise für die maßgebenden Bauzustände | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Erfassen der Schnittgrößenverteilung bei abschnittsweiser Herstellung des Bestandsbau- | ||
| werks | ||
| c | Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Posi- | 2,0 |
| tionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der | ||
| Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen | ||
| des Objektplaners | ||
| Übersichtliche Zusammenstellung der Positionen und wesentlichen Angaben gemäß ZTV- ING (z. B. in Form eines Standardsachregisters). Anzufertigen sind u.a.: Positionspläne als Ergänzung zu Schal- und Bewehrungsplänen mit Angabe der Betonier- abschnitte Positionspläne für Fertigteile Positionspläne für Stahlbauteile mit Angabe der Montageschüsse | ||
| d | Zusammenstellung der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung | 1,0 |
| Zusammenstellung der Unterlagen gemäß ZTV-ING | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Systematische Zusammenstellung der Ergebnisse gemäß Nachrechnungsrichtlinie Ab- | ||
| schnitt 9. | ||
| e | Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle | 1,0 |
| Abstimmung der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehenen Prüfungsinstanz. | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Abstimmung der Unterlagen mit dem vom AG vorgesehenen Prüfungsingenieur | ||
| f | Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne | 1,0 |
| Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung Übergabe der vervollständigten Unterlagen an den AG zur abschließenden Genehmigung | ||
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
| Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung | ||
| Übergabe der vervollständigten Unterlagen an den AG | ||
| Summe Leistungsphase 4 | 30,0 | |
| Leistungsphase 5: Ausführungsplanung | ||
| a | Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der | 2,0 |
| durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen | ||
| Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV-ING unter Berücksich- tigung aller fachspezifischen Anforderungen und den Anforderungen anderer fachlich Betei- ligten (z. B. Wasserhaltung, Baugrubenverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge). Hierzu ge- hört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrelevanten Vor- gaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unter- lagen gehören neben dem Planfeststellungsbeschluss mit seinen Anlagen auch Vereinba- rungen mit Dritten. | ||
| b | Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des | 16,0 |
| Objektplaners | ||
| Anfertigung der Schalpläne mit Angaben zu Abmessungen, Betongüte, Stahlsorte und Fu- genausbildung, Richtzeichnungen, Einbauteilen etc. |
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| c | Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisun- | 16,0 |
|---|---|---|
| gen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit | ||
| Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen) | ||
| Anfertigung von Bewehrungsplänen mit Angaben zur Stahlbewehrung mit Angabe der Bau- teilabmessungen gemäß Schalplan Anfertigung von Ausführungsplänen zur Spanngliedführung mit Angaben zum Spannverfah- ren gemäß Zulassung Anfertigung von Stahlbauplänen, Materialverteilungsplänen und Korrosionsschutzplänen mit Festlegung von Montageschüssen Anfertigung von Holzkonstruktionsplänen Mitwirkung beim Erstellen von Montage- und Arbeitsanweisungen Anfertigung von Ausführungsunterlagen als Ergänzung der Pläne z. B. für Brückenausstat- tung, Lagerversetzplan, Entwässerung, Bauablaufplan | ||
| d | Aufstellen von Stahl- und Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstel- | 3,0 |
| lung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung | ||
| Anfertigung von Stahl- und Stücklisten mit Angaben zur Bewehrungsform und Abmessung | ||
| e | Fortführung der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkon- | 3,0 |
| trolle | ||
| Abstimmung der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehenen Prüfungsinstanz. Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung Übergabe der Unterlagen an den AG zur abschließenden Genehmigung | ||
| Summe Leistungsphase 5 | 40,0 | |
| Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe | ||
| a | Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau | 1,0 |
| und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung | ||
| und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners | ||
| Genaue Mengenermittlung für die geplante Bauleistung einschließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) sowie nach Ein- zelpositionen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung: Ermittlung der Betonstahlmengen Ermittlung der Spannstahlmengen Ermittlung der Baustahlmengen Ermittlung der Holzmengen | ||
| b | Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch er- | 0,5 |
| forderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau | ||
| Überschlägige Mengenermittlung der konstruktiven Stahlteile Überschlägige Mengenermittlung der Verbindungs- und Befestigungsmittel im Holzbau | ||
| c | Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Men- | 0,5 |
| genermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks | ||
| Aufstellen der Leistungsbeschreibung nach dem „Handbuch für die Vergabe und Ausfüh- rung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau“ (HVA B-StB) mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (unter Anwendung des STLK (Standardleistungskatalog) bzw. des RLK (Regionalleistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes)) und Abstimmung mit dem AG Abstimmung mit dem AG zur grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Ab- schnitte (Lose) und wesentlicher Ausführungsphasen | ||
| Summe Leistungsphase 6 | 2,0 | |
| Summe Leistungsphasen | 100,0 |
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B.1 Grundleistungen BIM
BIM-Leistungen nach dem BIM-Leistungskatalog ergänzen bzw. ersetzen die v. g. Grundleistungen und sind ebenso Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der Objekt- oder Fachplanungen bei An- wendung der BIM-Methode auszuführen sind. Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auf- trags unter Anwendung der BIM-Methode im Allgemeinen erforderlich und im BIM-Leistungskatalog erfasst.
Sofern die Umsetzung der BIM-Methode im möglichen Abruf vereinbart ist, ist die vertragsgegen- ständliche Planung durch den Auftragnehmer mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, welche in den zugehörigen AIA konkretisiert sind. Dieses wird bei der Bewertung der v. g. Grundleistungen berücksichtigt.
Die im Folgenden aufgelisteten Leistungen, die Gegenstand dieses OHV sind, sind in Anlehnung an den BIM-Leistungskatalog entsprechend den HOAI-Leistungsbildern angepasst und in Hauptpo- sitionen gem. den im BIM-Leistungskatalog definierten Anwendungsfällen zusammengefasst. Posi- tionen der zweiten Ebene (gem. BIM-Leistungskatalog sog. „Unteranwendungsfälle“) werden zur besseren Übersicht im Folgenden nicht dargestellt.
| BIM Leistungen (Anwendungsfälle) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Titel | Leistungstext | ||||
| 1.03 | AWF 000 - BIM-Mobilisierung | ||||
| Mitwirken bei der Durchführung des BIM-Kickoffs. Unterstützung beim CDE-Setup (z. B. Rollen, Prozesse). Erstellen des Datenlieferplans und Abstimmen der Liefergegenstände. | |||||
| 1.04 | AWF 000 - BIM-Abwicklungsplan (BAP) | ||||
| Erstellung, Koordinierung, Abstimmung und kontinuierliche Fortschreibung des BAP ent- sprechend den Anforderungen der AIA. | |||||
| 1.05 | AWF 010 - Bestandserfassung und -modellierung | ||||
| Beschaffung vorhandener, Verarbeitung und Integration beigestellter Informationen sowie deren digitale Aufbereitung zur Erstellung und Darstellung der gemäß AIA geforderten Modelle der Umgebung. Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Pla- nung fachlich Beteiligter. | |||||
| 1.06 | AWF 020 – Bedarfsplanung | ||||
| Erstellen eines generischen Bedarfsmodels/einer digitalisierten Aufstellung einer Bedarf- splanung und die digitale Umsetzung der Beschaffungsvariantenuntersuchung. |
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| 1.07 | AWF 030 – Planungsvarianten |
|---|---|
| Erstellung modellbasierter Variantenvergleiche des Ingenieurbauwerks in Form von Fach- und Teilmodellen als Grundlage zur Abstimmung mit dem Auftraggeber, TÖB und der Öffentlichkeit und zur Bewertung nach den festgelegten Kriterien. | |
| 1.08 | AWF 040 – Visualisierung |
| Bedarfsgerechte Visualisierung unter Zuhilfenahme der BIM-Modelle, ergänzt um weitere Objekte und Informationen und/oder grafisch aufbereitet als Basis für die Projektkommu- nikation (z. B. visuelle Aufbereitung von Bauteilen) oder Öffentlichkeitsarbeit (fotorealisti- sche Abbildungen, Animationen u. a.). | |
| 1.09 | AWF 050 - Koordination der Fachgewerke |
| Regelmäßige Zusammenführung der Fachmodelle in Koordinationsmodelle mit anschlie- ßender Qualitätsprüfung (datentechnische Qualität, informationstechnische Qualität und Kollisionsprüfung) und systematischer Konfliktbehebung (cloudbasiertes Issue-Manage- ment) über eine gemeinsame Datenumgebung (CDE). | |
| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung |
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Controllings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfrei- gabe durch den Auftraggeber. | |
| 1.11 | AWF 070 - Bemessung und Nachweisführung |
| Eine modellbasierte Bemessung und Nachweisführung zur Visualisierung der in der AIA festgelegten Fachdisziplin und der damit verbundenen Einflüsse und Auswirkungen. | |
| 1.12 | AWF 080 - Ableitung von Planunterlagen |
| Ableitung von 2D-Planunterlagen aus unterschiedlichen Modellen/Modellständen und Er- gänzung der Pläne um fehlende Informationen (semantische und geometrische) gem. Datenlieferungsplan nach AIA. Maßstab und Planinhalte entsprechen hierbei den jeweili- gen Richtlinien bzw. Anforderungen des Auftraggebers. | |
| 1.13 | AWF 090 – Genehmigungsprozess |
| Durchführung der Prüfläufe zur behördlichen/ hoheitlichen Freigabe der Planung, Prü- fung, Genehmigung auf Basis von BIM-Modellen und den daraus abgeleiteten, zusätzlich erforderlichen Unterlagen unter Beachtung regulativer Vorgaben. | |
| 1.14 | AWF 100 - Mengen- und Kostenermittlung |
| Modellbasierte Kostenermittlung nach der in der AIA festgelegten Kostengliederung. Ver- sehen der Objekte mit den für die Kostenermittlung erforderlichen Merkmalen und Attri- buten. Modellbasiertes Verknüpfen von Objekten (Bauteile/Elemente) und deren Kosten- kennwerten. Vervollständigung der modellbasierten Kostenermittlung um die nicht model- lierten Leistungen. |
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| 1.15 | AWF 110 - Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe |
|---|---|
| Modellgestützte Erzeugung mengenbezogener Positionen (z. B. STLK je nach Anforde- rung der AIA) des Leistungsverzeichnisses für Bauleistungen auf Basis der vorliegenden modellbasierten Planung. Versehen der Objekte mit den für die LV-Erstellung erforderli- chen Merkmalen und Attributen. Modellbasiertes Verknüpfen von Objekten (Bauteile/Ele- mente) mit deren LV-Positionen im System des AG gemäß der festgelegten Gliederung. Vervollständigung des modellgestützt erzeugten Leistungsverzeichnisses um nicht mo- dellierten Leistungen. Bepreisung der LV-Positionen (Kostenanschlag). Bei Bedarf nach Angebotsöffnung: Abgleich der eingegangenen Angebots-LVs mit dem vorgenannten Kostenanschlag und modellbasierte Visualisierung der Differenzen. | |
| 1.16 | AWF 120 - Terminplanung der Ausführung |
| Modellbasierte Visualisierung, Überprüfung und kontinuierliche Fortschreibung der ge- planten Bauphasen auf Basis des Grobterminplans bzw. Bauphasenplans. Plausibilisie- rung und Nachweisführung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme unter Berücksichti- gung der Planungsziele. | |
| 1.17 | AWF 130 – Logistikplanung |
| Unterstützung der Planung und Kommunikation von Logistikabläufen (Baustelleneinrich- tung, Baustelleninfrastruktur, Verkehrsphasen, Verkehrsführung) auf Basis von 4D-Mo- dellen. | |
| 1.18 | AWF 190 - Projekt- und Bauwerksdokumentation |
| Modellbasierte Dokumentation von baubegleitenden Informationen (z. B. Dokumente, Prüfprotokolle, Lieferscheine, Material- und Produktangaben, Wartungsvorschriften) der Ingenieurbauwerke auf der CDE nach den Anforderungen des AG. |
Zur detaillierten Leistungsbeschreibung im jeweiligen möglichen Abruf wird der vollständige BIM- Leistungskatalog einschl. den darin definierten Unteranwendungsfällen entsprechend der folgenden Tab. angewendet. Der vollständige BIM-Leistungskatalog ist abzurufen unter: https://www.auto- bahn.de/planen-bauen/bim.
Die Vergütung der BIM-Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gem. § 10 (3) Rahmenvertrag für die abgerufenen Unteranwendungsfälle und den jeweils tatsächlich erforderlichen Mehr-Leistungen für die Anwendung der BIM-Methode gegenüber den o. g. Grundleistungen HOAI / HVA F-StB; dabei werden die im BIM-Leistungskatalog z. T. enthaltenen Dopplungen der beschriebenen Leistungen mit den o. g. Grundleistungen HOAI / HVA F-StB nicht auch doppelt vergütet. In diesen Fällen erfolgt die Vergütung über die o. g. Grundleistungen HOAI / HVA F-StB. Nach Zeitaufwand werden dann nur die tatsächlichen Mehrkosten für die Anwendung der BIM-Methode vergütet.
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| BIM Leistungen (Anwendungsfälle und Unteranwendungsfälle je HOAI-Lph) | |||
|---|---|---|---|
| Leistungsphase 1 | |||
| 1.03 | BIM-Mobilisierung | ||
| Mitwirken bei der Durchführung des BIM-Kickoffs. Unterstützung beim CDE-Setup (z. B. Rollen, Prozesse). Erstellen des Datenlieferplans und Abstimmen der Lie- fergegenstände. | |||
| 1.03.000.020 | BIM-Mobilisierung | ||
| 1.04 | BIM-Abwicklungsplan (BAP) | ||
| Erstellung, Koordinierung, Abstimmung und kontinuierliche Fortschreibung des BAP entsprechend den Anforderungen der AIA. | |||
| 1.04.000.010 | BAP | ||
| Leistungsphase 2 | |||
| 1.05 | AWF 010 - Bestandserfassung und -modellierung | ||
| Beschaffung vorhandener, Verarbeitung und Integration beigestellter Informatio- nen sowie deren digitale Aufbereitung zur Erstellung und Darstellung der gemäß AIA geforderten Modelle der Umgebung. Koordination und Integration der Leis- tungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. | |||
| 1.05.010.010 | Erfassung und Modellierung planungsrelevanter Bestandsdaten der Umgebung | ||
| 1.05.010.020 | Modellierung des bestehenden Geländes | ||
| 1.05.010.030 | Modellierung der bestehenden Verkehrsanlagen | ||
| 1.05.010.040 | Modellierung der bestehenden Ingenieurbauwerke | ||
| 1.05.010.060 | Modellierung bestehender Flora & Fauna | ||
| 1.05.010.070 | Modellierung Kampfmittelsituation | ||
| 1.06 | AWF 020 – Bedarfsplanung | ||
| Erstellen eines generischen Bedarfsmodels/einer digitalisierten Aufstellung einer Bedarfsplanung und die digitale Umsetzung der Beschaffungsvariantenuntersu- chung. | |||
| 1.06.020.000 | Bedarfsplanung |
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| 1.07 | AWF 030 – Planungsvarianten |
|---|---|
| Erstellung modellbasierter Variantenvergleiche des Ingenieurbauwerks in Form von Fach- und Teilmodellen als Grundlage zur Abstimmung mit dem Auftragge- ber, TÖB und der Öffentlichkeit und zur Bewertung nach den festgelegten Krite- rien. | |
| 1.07.030.020 | Varianten der Ingenieurbauwerke |
| 1.08 | AWF 040 – Visualisierung |
| Bedarfsgerechte Visualisierung unter Zuhilfenahme der BIM-Modelle, ergänzt um weitere Objekte und Informationen und/oder grafisch aufbereitet als Basis für die Projektkommunikation (z. B. visuelle Aufbereitung von Bauteilen) oder Öffentlich- keitsarbeit (fotorealistische Abbildungen, Animationen u. a.). | |
| 1.08.040.010 | Renderings |
| 1.08.040.020 | Videos |
| 1.08.040.030 | VR-Cardboard Visualisierungen |
| 1.08.040.040 | AR-Visualisierungen |
| 1.08.040.050 | AR-Technik (Miete) |
| 1.08.040.060 | Frei Navigierbares Modell |
| 1.08.040.070 | VR-Modell |
| 1.08.040.080 | VR-Modell Technik |
| 1.09 | AWF 050 - Koordination der Fachgewerke |
| Regelmäßige Zusammenführung der Fachmodelle in Koordinationsmodelle mit anschließender Qualitätsprüfung (datentechnische Qualität, informationstechni- sche Qualität und Kollisionsprüfung) und systematischer Konfliktbehebung (cloud- basiertes Issue-Management) über eine gemeinsame Datenumgebung (CDE). | |
| 1.09.050.010 | Gesamtkoordination der Fachmodelle |
| 1.09.050.020 | Fachkoordination der Teilmodelle |
| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung |
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Con- trollings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfreigabe durch den Auftraggeber. | |
| 1.10.060.010 | Planungsfortschrittskontrolle |
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| Leistungsphase 3 | |||
|---|---|---|---|
| 1.08 | AWF 040 – Visualisierung | ||
| Bedarfsgerechte Visualisierung unter Zuhilfenahme der BIM-Modelle, ergänzt um weitere Objekte und Informationen und/oder grafisch aufbereitet als Basis für die Projektkommunikation (z. B. visuelle Aufbereitung von Bauteilen) oder Öffentlich- keitsarbeit (fotorealistische Abbildungen, Animationen u. a.). | |||
| 1.08.040.010 | Renderings | ||
| 1.08.040.020 | Videos | ||
| 1.08.040.030 | VR-Cardboard Visualisierungen | ||
| 1.08.040.040 | AR-Visualisierungen | ||
| 1.08.040.050 | AR-Technik (Miete) | ||
| 1.08.040.060 | Frei Navigierbares Modell | ||
| 1.08.040.070 | VR-Modell | ||
| 1.08.040.080 | VR-Modell Technik | ||
| 1.09 | AWF 050 - Koordination der Fachgewerke | ||
| Regelmäßige Zusammenführung der Fachmodelle in Koordinationsmodelle mit anschließender Qualitätsprüfung (datentechnische Qualität, informationstechni- sche Qualität und Kollisionsprüfung) und systematischer Konfliktbehebung (cloud- basiertes Issue-Management) über eine gemeinsame Datenumgebung (CDE). | |||
| 1.09.050.010 | Gesamtkoordination der Fachmodelle | ||
| 1.09.050.020 | Fachkoordination der Teilmodelle | ||
| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | ||
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Con- trollings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfreigabe durch den Auftraggeber. | |||
| 1.10.060.010 | Planungsfortschrittskontrolle |
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| 1.11 | AWF 070 - Bemessung und Nachweisführung |
|---|---|
| Eine modellbasierte Bemessung und Nachweisführung zur Visualisierung der in der AIA festgelegten Fachdisziplin und der damit verbundenen Einflüsse und Aus- wirkungen. | |
| 1.11.070.010 | Entwässerung |
| 1.11.070.020 | Konstruktion |
| 1.11.070.030 | Schall |
| 1.11.070.040 | Schadstoffe |
| 1.12 | AWF 080 - Ableitung von Planunterlagen |
| Ableitung von 2D-Planunterlagen aus unterschiedlichen Modellen/Modellständen und Ergänzung der Pläne um fehlende Informationen (semantische und geometri- sche) gem. Datenlieferungsplan nach AIA. Maßstab und Planinhalte entsprechen hierbei den jeweiligen Richtlinien bzw. Anforderungen des Auftraggebers. | |
| 1.12.080.010 | Planableitung aus Modellen |
| 1.14 | AWF 100 - Mengen- und Kostenermittlung |
| Modellbasierte Kostenermittlung nach der in der AIA festgelegten Kostengliede- rung. Versehen der Objekte mit den für die Kostenermittlung erforderlichen Merk- malen und Attributen. Modellbasiertes Verknüpfen von Objekten (Bauteile/Ele- mente) und deren Kostenkennwerten. Vervollständigung der modellbasierten Kostenermittlung um die nicht modellierten Leistungen. | |
| 1.14.100.020 | Mengen- und Kostenermittlung zur Kostenberechnung |
| 1.14.100.030 | Kostenkontrolle Planung |
| 1.16 | AWF 120 - Terminplanung der Ausführung |
| Modellbasierte Visualisierung, Überprüfung und kontinuierliche Fortschreibung der geplanten Bauphasen auf Basis des Grobterminplans bzw. Bauphasenplans. Plausibilisierung und Nachweisführung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Planungsziele. | |
| 1.16.120.010 | 4D-Bauphasenplan |
| 1.17 | AWF 130 - Logistikplanung |
| Unterstützung der Planung und Kommunikation von Logistikabläufen (Baustellen- einrichtung, Baustelleninfrastruktur, Verkehrsphasen, Verkehrsführung) auf Basis von 4D-Modellen. | |
| 1.17.130.010 | Kontrolle Baulogistik |
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| Leistungsphase 4 | |||
|---|---|---|---|
| 1.08 | AWF 040 – Visualisierung | ||
| Bedarfsgerechte Visualisierung unter Zuhilfenahme der BIM-Modelle, ergänzt um weitere Objekte und Informationen und/oder grafisch aufbereitet als Basis für die Projektkommunikation (z. B. visuelle Aufbereitung von Bauteilen) oder Öffentlich- keitsarbeit (fotorealistische Abbildungen, Animationen u. a.). | |||
| 1.08.040.010 | Renderings | ||
| 1.08.040.020 | Videos | ||
| 1.08.040.030 | VR-Cardboard Visualisierungen | ||
| 1.08.040.040 | AR-Visualisierungen | ||
| 1.08.040.050 | AR-Technik (Miete) | ||
| 1.08.040.060 | Frei Navigierbares Modell | ||
| 1.08.040.070 | VR-Modell | ||
| 1.08.040.080 | VR-Modell Technik | ||
| 1.09 | AWF 050 - Koordination der Fachgewerke | ||
| Regelmäßige Zusammenführung der Fachmodelle in Koordinationsmodelle mit anschließender Qualitätsprüfung (datentechnische Qualität, informationstechni- sche Qualität und Kollisionsprüfung) und systematischer Konfliktbehebung (cloud- basiertes Issue-Management) über eine gemeinsame Datenumgebung (CDE). | |||
| 1.09.050.010 | Gesamtkoordination der Fachmodelle | ||
| 1.09.050.020 | Fachkoordination der Teilmodelle | ||
| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | ||
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Con- trollings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfreigabe durch den Auftraggeber. | |||
| 1.10.060.010 | Planungsfortschrittskontrolle | ||
| 1.13 | AWF 090 – Genehmigungsprozess | ||
| Durchführung der Prüfläufe zur behördlichen/ hoheitlichen Freigabe der Planung, Prüfung, Genehmigung auf Basis von BIM-Modellen und den daraus abgeleiteten, zusätzlich erforderlichen Unterlagen unter Beachtung regulativer Vorgaben. | |||
| 1.13.090.010 | Modellbasierte Erfassung von Auflagen und Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses |
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| 1.14 | AWF 100 - Mengen- und Kostenermittlung | ||
|---|---|---|---|
| Modellbasierte Kostenermittlung nach der in der AIA festgelegten Kostengliede- rung. Versehen der Objekte mit den für die Kostenermittlung erforderlichen Merk- malen und Attributen. Modellbasiertes Verknüpfen von Objekten (Bauteile/Ele- mente) und deren Kostenkennwerten. Vervollständigung der modellbasierten Kostenermittlung um die nicht modellierten Leistungen. | |||
| 1.14.100.030 | Kostenkontrolle Planung | ||
| Leistungsphase 5 | |||
| 1.08 | AWF 040 - Visualisierung | ||
| Bedarfsgerechte Visualisierung unter Zuhilfenahme der BIM-Modelle, ergänzt um weitere Objekte und Informationen und/oder grafisch aufbereitet als Basis für die Projektkommunikation (z. B. visuelle Aufbereitung von Bauteilen) oder Öffentlich- keitsarbeit (fotorealistische Abbildungen, Animationen u. a.). | |||
| 1.08.040.010 | Renderings | ||
| 1.08.040.020 | Videos | ||
| 1.08.040.030 | VR-Cardboard Visualisierungen | ||
| 1.08.040.040 | AR-Visualisierungen | ||
| 1.08.040.050 | AR-Technik (Miete) | ||
| 1.08.040.060 | Frei Navigierbares Modell | ||
| 1.08.040.070 | VR-Modell | ||
| 1.08.040.080 | VR-Modell Technik | ||
| 1.09 | AWF 050 - Koordination der Fachgewerke | ||
| Regelmäßige Zusammenführung der Fachmodelle in Koordinationsmodelle mit anschließender Qualitätsprüfung (datentechnische Qualität, informationstechni- sche Qualität und Kollisionsprüfung) und systematischer Konfliktbehebung (cloud- basiertes Issue-Management) über eine gemeinsame Datenumgebung (CDE). | |||
| 1.09.050.010 | Gesamtkoordination der Fachmodelle | ||
| 1.09.050.020 | Fachkoordination der Teilmodelle |
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| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung |
|---|---|
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Con- trollings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfreigabe durch den Auftraggeber. | |
| 1.10.060.010 | Planungsfortschrittskontrolle |
| 1.11 | AWF 070 - Bemessung und Nachweisführung |
| Eine modellbasierte Bemessung und Nachweisführung zur Visualisierung der in der AIA festgelegten Fachdisziplin und der damit verbundenen Einflüsse und Aus- wirkungen. | |
| 1.11.070.020 | Konstruktion |
| 1.12 | AWF 080 - Ableitung von Planunterlagen |
| Ableitung von 2D-Planunterlagen aus unterschiedlichen Modellen/Modellständen und Ergänzung der Pläne um fehlende Informationen (semantische und geometri- sche) gem. Datenlieferungsplan nach AIA. Maßstab und Planinhalte entsprechen hierbei den jeweiligen Richtlinien bzw. Anforderungen des Auftraggebers. | |
| 1.12.080.010 | Planableitung aus Modellen |
| 1.13 | AWF 090 – Genehmigungsprozess |
| Durchführung der Prüfläufe zur behördlichen/ hoheitlichen Freigabe der Planung, Prüfung, Genehmigung auf Basis von BIM-Modellen und den daraus abgeleiteten, zusätzlich erforderlichen Unterlagen unter Beachtung regulativer Vorgaben. | |
| 1.13.090.020 | Modellbasierte Nachverfolgung von Auflagen und Nebenbestimmungen des Plan- feststellungsbeschlusses |
| 1.14 | AWF 100 - Mengen- und Kostenermittlung |
| Modellbasierte Kostenermittlung nach der in der AIA festgelegten Kostengliede- rung. Versehen der Objekte mit den für die Kostenermittlung erforderlichen Merk- malen und Attributen. Modellbasiertes Verknüpfen von Objekten (Bauteile/Ele- mente) und deren Kostenkennwerten. Vervollständigung der modellbasierten Kostenermittlung um die nicht modellierten Leistungen. | |
| 1.14.100.030 | Kostenkontrolle Planung |
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| 1.16 | AWF 120 - Terminplanung der Ausführung | ||
|---|---|---|---|
| Modellbasierte Visualisierung, Überprüfung und kontinuierliche Fortschreibung der geplanten Bauphasen auf Basis des Grobterminplans bzw. Bauphasenplans. Plausibilisierung und Nachweisführung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Planungsziele. | |||
| 1.16.120.020 | 4D-Bauablauf Planung | ||
| 1.16.120.030 | 4D-Bauablaufplan der Bauausführung | ||
| 1.17 | AWF 130 – Logistikplanung | ||
| Unterstützung der Planung und Kommunikation von Logistikabläufen (Baustellen- einrichtung, Baustelleninfrastruktur, Verkehrsphasen, Verkehrsführung) auf Basis von 4D-Modellen. | |||
| 1.17.130.010 | Kontrolle Baulogistik | ||
| Leistungsphase 6 | |||
| 1.10 | AWF 060 - Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | ||
| Nutzung des Modells für die Planungsfortschrittskontrolle als Grundlage des Con- trollings inkl. der Abnahme der Leistung in den vordefinierten Meilensteinen sowie Planungsfreigabe durch den Auftraggeber. | |||
| 1.10.060.010 | Planungsfortschrittskontrolle | ||
| 1.13 | AWF 090 - Genehmigungsprozess | ||
| Durchführung der Prüfläufe zur behördlichen/ hoheitlichen Freigabe der Planung, Prüfung, Genehmigung auf Basis von BIM-Modellen und den daraus abgeleiteten, zusätzlich erforderlichen Unterlagen unter Beachtung regulativer Vorgaben. | |||
| 1.13.090.020 | Modellbasierte Nachverfolgung von Auflagen und Nebenbestimmungen des Plan- feststellungsbeschlusses |
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| 1.15 | AWF 110 - Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe |
|---|---|
| Modellgestützte Erzeugung mengenbezogener Positionen (z. B. STLK je nach Anforderung der AIA) des Leistungsverzeichnisses für Bauleistungen auf Basis der vorliegenden modellbasierten Planung. Versehen der Objekte mit den für die LV-Erstellung erforderlichen Merkmalen und Attributen. Modellbasiertes Verknüp- fen von Objekten (Bauteile/Elemente) mit deren LV-Positionen im System des AG gemäß der festgelegten Gliederung. Vervollständigung des modellgestützt er- zeugten Leistungsverzeichnisses um nicht modellierten Leistungen. Bepreisung der LV-Positionen (Kostenanschlag). Bei Bedarf nach Angebotsöffnung: Abgleich der eingegangenen Angebots-LVs mit dem vorgenannten Kostenanschlag und modellbasierte Visualisierung der Dif- ferenzen. | |
| 1.15.110.010 | Modellbasierte LV-Erstellung |
| 1.15.110.020 | Kostenkontrolle Ausführungsangebote |
| 1.16 | AWF 120 - Terminplanung der Ausführung |
| Modellbasierte Visualisierung, Überprüfung und kontinuierliche Fortschreibung der geplanten Bauphasen auf Basis des Grobterminplans bzw. Bauphasenplans. Plausibilisierung und Nachweisführung der Durchführbarkeit der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Planungsziele. | |
| 1.16.120.020 | 4D-Bauablauf Planung |
| 1.16.120.030 | 4D-Bauablaufplan der Bauausführung |
Folgender BIM-Anwendungsfall ist nur im Einzelfall und nur als Einzelleistung abrufbar. Ziel ist die Erstellung eines as-built-Modells nach bereits erfolgter konventioneller Planung für bereits fertig- gestellte bzw. im Bau befindliche Ingenieurbauwerke.
| 1.18 | AWF 190 - Projekt- und Bauwerksdokumentation |
|---|---|
| Modellbasierte Dokumentation von baubegleitenden Informationen (z. B. Doku- mente, Prüfprotokolle, Lieferscheine, Material- und Produktangaben, Wartungs- vorschriften) der Ingenieurbauwerke auf der CDE nach den Anforderungen des AG. |
B.2 Besondere Leistungen
Besondere Leistungen sind die über die Grundleistungen hinausgehende Leistungen, die in der HOAI und dem HVA F-StB benannt sind. Sie sind im Basishonorar der HOAI nicht enthalten und werden nach Zeitaufwand gem. § 10 (3) Rahmenvertrag vergütet. Pauschale Abrechnung auf Grundlage einer Aufwandsvorausschätzung im Zuge des Einzelabrufs ist möglich.
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| Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke | |
|---|---|
| Beschreibung der Besonderen Leistungen | |
| Titel | Leistungstext |
| Leistungen zu Leistungsphase 1 | |
| 1.01 | Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte |
| Leistungen zu Leistungsphase 2 | |
| 2.01 | Erstellen von Leitungsbestandsplänen |
| 2.02 | Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten |
| 2.03 | Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
| 2.04 | Wirtschaftlichkeitsprüfung |
| 2.05 | Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen |
| Leistungen zu Leistungsphase 3 | |
| 3.01 | Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen |
| 3.02 | Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen |
| 3.03 | Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABI. L 206 vom 22.7.1992, S.7)) |
| 3.04 | Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) |
| Leistungen zu Leistungsphase 4 | |
| 4.01 | Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen |
| Leistungen zu Leistungsphase 5 | |
| 5.01 | Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung |
| 5.02 | Koordination des Gesamtobjektes |
| 5.03 | Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen |
| 5.04 | Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt |
| Leistungen zu Leistungsphase 6 | |
| 6.01 | Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen |
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| Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung Beschreibung der Besonderen Leistungen | |
|---|---|
| Titel | Leistungstext |
| Leistungen zu Leistungsphase 1 | |
| 1.01 | Ortsbesichtigung gemäß Nachrechnungsrichtlinie |
| Ortsbesichtigung aller Teilbauwerke mit dem AG zur visuellen Überprüfung der Bestandsunterlagen auf Plau- sibilität und zur Einschätzung des allgemeinen Bauwerkszustandes, vgl. Nachrechnungsrichtlinie. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bauwerksbesichtigung sind bei der weiteren Bearbeitung der statischen Nachrechnung zu berücksichtigen, vgl. Nachrechnungsrichtlinie. | |
| Leistungen zu Leistungsphase 2 | |
| 2.01 | Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen |
| 2.02 | Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Grün- dungsberatung |
| 2.03 | Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile |
| 2.04 | Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung |
| 2.05 | Machbarkeitsuntersuchung zur Bauwerksertüchtigung |
| In der Machbarkeitsstudie sind für alle Teilbauwerke geeignete Verstärkungsmaßnahmen zur Behebung der in der Nachrechnung festgestellten Defizite aufzuzeigen. Die statischen Nachweise sind an allen Punkten zu führen, an denen die Lasten aus der Verstärkung in den Bestand eingeleitet werden. Die vorgesehenen Ver- stärkungsmaßnahmen (inklusive der Konstruktion und der Bauverfahrenstechnik) sind skizzenhaft darzustel- len. Es ist eine Kostenschätzung gemäß HOAI § 2 aufzustellen, die als Grundlage für eine Wirtschaftlich- keitsuntersuchung dienen soll. | |
| 2.06 | Wirtschaftlichkeitsuntersuchung |
| Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- untersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken, RI-WI- BRÜ“ durch Vergleich der Verstärkungsmaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie mit einem Ersatzneubau mit Vorschlag für das weitere Vorgehen. | |
| Leistungen zu Leistungsphase 3 | |
| 3.01 | Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile |
| 3.02 | Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung |
| 3.03 | Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Kon- struktionsdetails |
| 3.04 | Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Ver- bindungsteile für die Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird |
| 3.05 | Nachweise der Erdbebensicherung |
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| Leistungen zu Leistungsphase 4 | |
|---|---|
| 4.01 | Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Tempe- ratur (Heißbemessung) |
| 4.02 | Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzu- stände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzu- ständen hinausgehen. |
| 4.03 | Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquer- schnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Kon- struktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen |
| 4.04 | Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC) |
| 4.05 | Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht |
| 4.06 | Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) |
| 4.07 | Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung nach der Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 4.2.(7). |
| Statische Berechnung und Bemessung von Betonbrücken nach den seinerzeit gültigen Normen unmittelbar vor Einführung der DIN-Fachberichte unter Anwendung des globalen Sicherheitskonzeptes: BK 60/30 - Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985) BK 60 - Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967) BK 30/30 - Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985) Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung gem. „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dau- erhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonüberbauten, Ausgabe 1998“ (Handlungs- anweisung Koppelfugen). | |
| 4.08 | Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung gemäß „Handlungsanweisung zur Überprü- fung und Beurteilung von älteren Bauwerken, die mit vergütetem spannungsrisskorrosionsgefähr- detem Spannstahl erstellt wurden“ (Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion). |
| 4.09 | Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Baustellen- verkehrsführung (z. B.4+0) bzw. der Nachweis der BK 60 nach DIN 1072 gemäß Anlage 5 der 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie |
| 4.10 | Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung des Nachweises zum Ankündigungsverhalten ggf. unter Berücksichtigung der Verstärkung gemäß Abschnitt 12.8 der 1. Ergänzung zur Nach- rechnungsrichtlinie |
| 4.11 | Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung zur Ermittlung des Vergleichswertes η |
| Der auf das definierte Ziellastniveau bezogene Vergleichswert der Einwirkung mit dem Lastmodell LMM ist sowohl für die Grenzzustände der Tragfähigkeit als auch für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit für die maßgebenden Bauteile und Nachweisquerschnitte für ☐ die Längs- und Querrichtung des Überbaus ☐ die Unterbauten ☐ die Gründung zu ermitteln. (Hinweis: Art und Umfang der zu ermittelnden Auslastungsgrade ist eindeutig festzulegen.) | |
| Leistungen zu Leistungsphase 5 | |
| 5.01 | Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau |
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Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertig- 5.02 teile einschließlich Stahl- und Stücklisten Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbe- 5.03 tonbau Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Ob- 5.04 jektplaners bedürfen
Leistungen zu Leistungsphase 6
Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners 6.01 Hinweis: Diese Besonderen Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zur Grundleis- tung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase
6.02 Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
6.03 Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks
| Leistungsbild Rückbauplanung | |
|---|---|
| in der | |
| Objektplanung Ingenieurbauwerke | |
| Titel | Leistungstext |
| Leistungen zu Leistungsphase 1 | |
| 1.01 | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers |
| unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgabe“ | |
| 1.02 | Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf |
| Beschaffen, Zusammenstellen und Sichten vorhandener Planungsunterlagen: Bauwerksbuch, Bauwerksakte, Bestandsunterlagen, Unterlagen Dritter (z. B. Kreuzungspartnern, Ver- und Entsorgungsnehmer) Auflisten der für die Maßnahme relevanten öffentlich-rechtlichen Randbedingungen (z.B. Wasserschutzzonen, Umweltschutzgebiete) Auswerten der Planunterlagen hinsichtlich Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung vorhandener Schadstoffe Auswertung der Planunterlagen hinsichtlich der Plausibilität im Abgleich mit der Übereinstimmung der Örtlich- keit. | |
| 1.03 | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| Angabe der für den Rückbau erforderlichen fachspezifischen Beiträge (z.B. Immissionsschutz, Denkmalpflege, Schadstoffe, technische Verfahren) mit Begründungen Festlegen und Darstellen der erforderlichen Material- bzw. Bauwerksuntersuchungen. | |
| 1.04 | Bei Objekten nach § 41 Nummern 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufga- benstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung |
| unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgabe“ in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner |
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| 1.05 | Ortsbesichtigung |
|---|---|
| Durchführen von Ortsbesichtigungen im Hinblick auf Entsorgung, Bauablauf und Abtransport Über die Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus, sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erkunden. | |
| 1.06 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung Aufzeigen aller Sachverhalte, die den Abbruch beeinflussen | |
| Leistungen zu Leistungsphase 2 | |
| 2.01 | Analysieren der Grundlagen |
| Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die den Rückbau beeinflussen und Aufzei- gen der daraus entstehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen Erarbeiten eines Arbeits- und Terminplanes unter Berücksichtigung der Fachbeiträge | |
| 2.02 | Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter |
| Tabellarische Darstellung der Zielvorstellungen, der öffentlich-rechtlichen Randbedingungen (z.B. Wasser- schutzzonen, Umweltschutzgebiete) und den Planungen Dritter mit den gegenseitigen Abhängigkeiten | |
| 2.03 | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten für den Rückbau |
| Erarbeiten von Rückbaumöglichkeiten (Variantenuntersuchung) in Hinblick auf • Verfahrenstechnik, • Durchführbarkeit unter Beachtung der örtlichen Randbedingungen, • Lärm- und Gesundheitsschutz, • Sicherheit- und Gesundheitsschutz gemäß SiGeKo, • Umwelt- und Naturschutzbelange, • Durchführbarkeit der Entsorgungskonzepte im Hinblick auf Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten der anfallenden Bauabfälle mit Vorschlag des Probenahme- und Untersuchungsprogramms für die Entsor- gung • logistische Anforderungen, • Bauzeit, • Wirtschaftlichkeit. | |
| 2.04 | Erarbeiten eines Rückbaukonzeptes einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglich- keiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbei- tung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten |
| Alle Rückbauvarianten sind in einer Wertungsmatrix gegenüberzustellen, als Bauwerksskizzen darzustellen und zu bewerten. Erläutern der wesentlichen Vor- und Nachteile in technischer Hinsicht | |
| 2.05 | Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedin- gungen |
| Aufzeigen der wesentlichen fachspezifischen Sachverhalte, die die Aufgabenstellung beeinflussen mit Angabe der Konsequenzen für die Aufgabenstellung. Festlegung der Vorzugsvariante für den Rückbau | |
| 2.06 | Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmi- gungsfähigkeit |
| Vorabstimmung und Erläutern der Vorzugsvariante mit den an der Planung Beteiligten (z. B. SiGeKo, Wasser- behörden, Umweltämter, Kommunen) | |
| 2.07 | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen |
| Protokollieren der Besprechungstermine, Vor- und Nachbereitung der Termine |
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| 2.08 | Überarbeiten des Planungskonzeptes nach Bedenken und Anregungen |
|---|---|
| Einarbeiten der vorgebrachten Anregungen und Hinweise Erstellung eines groben Rahmenterminplanes für die Planung und Umsetzung der Vorzugsvariante unter Be- rücksichtigung der Fachbeiträge | |
| 2.09 | Kostenschätzung |
| Schätzen der Kosten für jede Variante mit Gegenüberstellung | |
| 2.10 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterung der be- trachteten Varianten, der Entscheidungsmatrix und der Gründe für die Auswahl der Vorzugsvariante | |
| Leistungen zu Leistungsphase 3 | |
| 3.01 | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erfor- derlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun- gen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteilig- ten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen |
| Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in zeichnerischer Form unter Berücksichtigung aller fach- spezifischen Anforderungen und den erforderlichen Maßnahmen zur Schadstoffentfernung: • grundlegende Festlegung der Einzelschritte des Bauwerksabbruchs für jedes Bauteil: Überbau / Pfeiler / Widerlager / Fundamente • zeichnerische Darstellung der einzelnen Rückbauphasen in Grundriss, Längs- und Querschnitt einschließ- lich der Angaben über relevante Baubehelfe und / oder besondere Abbruchgeräte (inklusive Angabe von Platzbedarf, max. Ausladung, Arbeitshöhe etc.) als Entwurfszeichnung in Anlehnung an die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen – RAB-ING“. Aufstellen eines Abbruch- und Entsorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Rückbauphasen: • Auflisten der anfallenden Abfallarten mit deren Abfallschlüssel (LAGA), • Aufzeigen der möglichen Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung). Hierbei ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Ergebnisse chemisch-physikalischer Voruntersuchungen, die Angaben über umweltrelevante Inhaltsstoffe ent- halten, sind zu berücksichtigen. Zeichnerische Darstellung der benötigten Flächen für Zwischenlagerung und Weiterbehandlung der anfallen- den Abfallmengen in Lage- und Bestandsplänen. Koordination der Fachplanungen in Abstimmung mit dem AG; die Ergebnisse aus den Fachplanungen (z. B. SiGeKo, Tragwerksplaner) sind nachvollziehbar in das Abbruchkonzept einzuarbeiten. | |
| 3.02 | Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter |
| Mit Gliederung entsprechend den „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen – RAB-ING“. | |
| 3.03 | fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern |
| Stufenweises Ausarbeiten der ausgewählten Lösung in rechnerischer Form unter Berücksichtigung aller fach- spezifischen Anforderungen die sich aus geometrischen, planerischen und technischen Vorgaben ergeben. Berechnungen zur Bauwerksentwässerung während des Abbruchs, hydraulischen Entwässerung, Lichtraum- bemessung. | |
| 3.04 | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Überar- beiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen |
| Termin vorbereiten (Vorschlag zum Besprechungsablauf; Erläuterung des Entwurfs), Protokollführung, Termin nachbereiten Einarbeiten der Ergebnisse der vorgebrachten Anregungen und Hinweise in das Abbruchkonzept |
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| 3.05 | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Be- teiligten |
|---|---|
| Erläutern des Entwurfs und Verhandeln mit Behörden u. a. an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | |
| 3.06 | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung |
| Kostenberechnung einschließlich Mengenermittlung nach Hauptpositionen: • Ermitteln der wesentlichen Mengen für Rückbau und Entsorgung mit Angabe des Abfallschlüssels (LAGA (z.B. Beton, Stahl, Schadstoffe)) • Berechnen der Kosten: o Erkunden von Einheitspreisen in Abstimmung mit dem Auftraggeber o Aufstellen der Kostenberechnung einschließlich der Transport- und Entsorgungskosten | |
| 3.07 | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen |
| Erstellen eines Bauphasenplanes mit Angaben der wesentlichen Rückbauphasen mit kritischen Herstellungs- schritten und sonstigen Ereignissen (Z. B. Sperrzeiten, Hochwasser) im Grundriss, Längs- und Querschnitt ein- schließlich schriftlicher Erläuterung der Rückbauschritte unter Angabe von erforderlichen Baubehelfen. | |
| 3.08 | Bauzeiten- und Kostenplan |
| Überschlägiges Ermitteln der Bauzeit und Erstellen eines Bauzeitenplans Der Ablauf des Rückbaus ist unter Berücksichtigung natur- und umweltschutzfachlicher sowie anderer Erfor- dernisse, der kritischen Rückbauphasen und sonstigen Ereignissen (z. B. Sperrzeiten, Hochwasser) festzule- gen. Ermittlung des überschläglichen, jährlichen Mittelbedarfes Ermittlung der Verteilung der Gesamtkosten auf die beteiligten Kostenträger gemäß gesetzlicher Regelungen oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten | |
| 3.09 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| Zusammenstellen des endgültigen Abbruchkonzeptes mit Ergänzung der zusätzlich erarbeiteten Entwurfsun- terlagen | |
| Leistungen zu Leistungsphase 6 | |
| 6.01 | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Pla- nung fachlich Beteiligter |
| Genaue Mengenermittlung auf der Grundlage der Entwurfsplanung für die auszuschreibende Bauleistung ein- schließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) so- wie nach Einzelpositionen gemäß STLK* bzw. des RLK** als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbe- schreibung. | |
| 6.02 | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leis- tungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen |
| Aufstellen der Vergabeunterlagen auf der Grundlage der Ergebnisse der vorausgehenden Leistungsphasen sowie unter Berücksichtigung der Auflagen aus einem Genehmigungsverfahren und Vereinbarungen mit Drit- ten Erstellen des Vergabevermerkes Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis Die für die Ausschreibung erforderlichen Vordrucke sind zu ergänzen und sämtliche Vergabeunterlagen nach HVA B-StB zusammenzustellen. |
*) Standardleistungskatalog **) Regionalleistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes
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| Leistungsbild Rückbauplanung | |
|---|---|
| in der | |
| Fachplanung Tragwerksplanung | |
| Titel | Leistungstext |
| Leistungen zu Leistungsphase 1 | |
| 1.01 | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers |
| unter Berücksichtigung von A „Beschreibung der Planungsaufgabe“ Sichten der Unterlagen der Objektplanung in Hinblick auf Auswirkungen für die Tragwerksplanung | |
| 1.02 | Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten |
| Zusammenstellung der Planungsrandbedingungen aus der Objektplanung, die sich auf die statisch-konstruktiven Anforderungen für die Planungsaufgabe auswirken (z.B. Auswirkungen auf Gradiente, Stützweite, verkehrliche Belange, Zwangspunkte). | |
| 1.03 | Ortsbesichtigungen |
| Durchführen von Ortsbesichtigungen im Hinblick auf Entsorgung, Bauablauf und Abtransport Über die Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus, sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erkunden. | |
| 1.04 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbeitung Aufzeigen aller Sachverhalte, die den Abbruch beeinflussen Mitwirkung bei der Entwicklung eines Arbeits- und Terminplanes für die Planungsleistungen als Zuarbeit für den Objektplaner | |
| Leistungen zu Leistungsphase 2 | |
| 2.01 | Analysieren der Grundlagen |
| Sichten von vorhandenen Unterlagen, z. B. Bauwerksbuch, Bauwerksakte, Ausführungspläne und -statik, OSA. Bewerten der Unterlagen hinsichtlich des Abbruchzieles unter Berücksichtigung der vorliegenden Baustoffe, Bau- teile und des Bauwerkszustandes | |
| 2.02 | Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit |
| Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Rückbaumaßnahme / das Objekt beein- flussen und Aufzeigen der daraus entstehenden Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen | |
| 2.03 | Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmög- lichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart |
| Mitwirken bei der Entwicklung von möglichen Varianten in Abstimmung mit dem Objektplaner. Hervorheben kritischer Sachverhalte in der jeweiligen Abbruchphase und Bewertung der Auswirkungen dieser Sachverhalte auf die Durchführung der jeweiligen Abbruchvariante. Überprüfung, ob weiterer Untersuchungsbedarf am Bauwerk besteht. Überschlägige statische Berechnung und Bewertung der Tragwerkszustände in den einzelnen Abbruchphasen der Varianten. Mitwirken bei der Festlegung der Vorzugsvariante in Abstimmung mit dem Objektplaner. |
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| 2.04 | Mitwirken bei Vorverhandlungen der Vorzugsvariante mit Behörden und anderen an der Planung fach- lich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
|---|---|
| Vorabstimmung und fachspezifische Beratung des Objektplaners | |
| 2.05 | Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung |
| Ermitteln der überschlägigen Mengen und schätzen der Kosten aufgrund von Erfahrungswerten Mitwirkung bei der Erstellung eines groben Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektplaner | |
| 2.06 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläuterung der endgül- tigen Vorzugsvariante. Es ist darzustellen, welche Varianten betrachtet wurden, aus welchem Grund sie unter- sucht wurden und welche Varianten aus welchem Grund wieder fallengelassen wurden. Mitwirkung bei der Einarbeitung der Ergebnisse in die Objektplanung. | |
| Leistungen zu Leistungsphase 3 | |
| 3.01 | Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachpla- nungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung. |
| Untersuchung und Bewertung statischer Auswirkungen und statisch-konstruktive Ausarbeitung von Abhilfemaß- nahmen (z. B. Festhaltungen, Baubehelfe) bei Fehlen von bereits abgebrochenen Tragwerksteilen für das verblei- bende Tragwerkssystem in allen Abbruchphasen; Zeichnerische Darstellung des konstruktiven Entwurfs als Beitrag für den Bauwerksentwurf des Objektplaners | |
| 3.02 | Überschlägige statische Berechnung und Bemessung |
| Es sind die überschlägigen tragwerksplanerischen Nachweise (Vorstatik) zu erstellen bzw. zu vervollständigen. Grundlegende statische Untersuchung für den Rückbau mit Detaillierung der Rückbauphasen unter Einbeziehung der Resttragfähigkeiten von Teilabbrüchen für alle Bauwerksteile | |
| 3.03 | Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurbau |
| Überschlägige Mengenermittlung getrennt nach Baustoffen für den Abbruch und nach Baustoffen für Behelfskon- struktionen | |
| 3.04 | Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht |
| Beschreibung der statisch-konstruktiven Maßnahmen und ihrer Abfolge im Gesamtkontext des Abbruchablaufs als Zuarbeit für den Erläuterungsbericht des Objektplaners | |
| 3.05 | Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit |
| Mitwirken u.a. bei • der Abstimmung des Bauwerksentwurfes mit Dritten, • der Verhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähig- keit, • der Einarbeitung der Ergebnisse der Fachbeiträge in den Rückbauentwurf | |
| 3.06 | Mitwirken bei der Kostenberechnung und der Terminplanung |
| Mitwirken bei der Kostenberechnung des Objektplaners Fortschreiben des Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektplaner | |
| 3.07 | Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung |
| Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus Leistungs- phase 2 |
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| 3.08 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
|---|---|
| Zusammenstellen der Ergebnisse des konstruktiven Entwurfs in schriftlicher und zeichnerischer Form mit Erläute- rungen und Dokumentation | |
| Leistungen zu Leistungsphase 6 | |
| 6.01 | Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners |
| Genaue Mengenermittlung auf der Grundlage der Entwurfsplanung für die auszuschreibende Bauleistung ein- schließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses (LV) sowie nach Einzelpositionen gemäß STLK* bzw. des RLK** als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine getrennte Mengenermittlung nach Abbruch- und Behelfskonstruktionen. Ermittlung der Betonstahlmengen Ermittlung der Spannstahlmengen Ermittlung der Baustahlmengen Ermittlung der Holzmengen | |
| 6.02 | Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks |
| Aufstellen der Leistungsbeschreibung nach dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau“ (HVA B-StB) mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (unter Anwendung des STLK* bzw. des RLK**) und Abstimmung mit dem AG Abstimmung mit dem AG zur grundsätzlichen Gliederung der Vergabeunterlagen in Abschnitte (Lose) und wesent- licher Ausführungsphasen |
*) Standardleistungskatalog **) Regionalleistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes
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B.3 Weitere Besondere Leistungen
Weitere Besondere Leistungen sind die über die Grundleistungen hinausgehende Leistungen, die in der HOAI und dem HVA F-StB nicht benannt sind. Die Leistungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, die im Einzelfall als besondere Leistungen im Rahmen der Planungsleistung erforderlich werden können. Sie sind im Basishonorar der HOAI nicht enthalten und werden über dem im Rahmenvertrag definierten Stundensatz über Aufwand gemäß den Regelungen im Rah- menvertrag vergütet. Pauschale Abrechnung auf Grundlage einer Aufwandsvorausschätzung im Zuge des Einzelabrufs ist möglich.
| Weitere Besondere Leistungen | |
|---|---|
| Titel | Leistungstext |
| 1.01 | Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken wie 3-D-Visualisierungen und Computer- Animationen |
| 1.02 | Planung Streckenanbindung bis max. 75 m ab Achse ÜKO im Anpassungsbereich des Bauwerkes im Zuge „alt gleich neu“ (*) (**) |
| Bei Leistungen der Leistungsbereiche 1 bis 3 kann der Auftraggeber zusätzlich zu den Grundleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und Anlage 12 sowie des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14 Planungsleistungen für die Planung der Verkehrsanlage für das Bauwerk einschließlich der unmittelbar hinter den Bauwerksenden erforderlichen Fahrbahnanschlüsse, Länge der Fahrbahnanschlüsse hinter dem Bauwerk bis zu 75 m beauftragen. Die Leistungen entsprechend dem Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. HOAI § 47 und Anlage 13. |
(*) „alt gleich neu“ entspricht der Beibehaltung der bisherigen Streckenführung im Rahmen eines Erhaltungsprojektes
(**) Die Vergütung erfolgt unterhalb der Tabellenwerte nach Aufwand, innerhalb der Tabellenwerte nach Basishonorar nach HOAI
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