Teilnahmeantrag
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bitte verwenden Sie zur Bewerbung auf das Verfahren den Teilnahmeantrag.
Füllen Sie die geforderten Daten vollständig aus und fügen Sie die weiteren Unterlagen aus der Checkliste hinzu.
Bewerberfragen richten Sie bitte bis zum 15.09.2026 um 12 Uhr vorzugsweise mit der „Anlage 5 Bewerberfragen“ über die Vergabeplattform ein.
Abgabetermin: 21.09.2026 um 11 Uhr über die Vergabeplattform
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
| Geforderte Unterlagen | Erläuterung | Beigefügt |
| Formblatt 1.1 Vollständiger Teilnahmeantrag | Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 5.1.9 | [ ] |
| Aktueller Handelsregisterauszug | Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 5.1.9 | [ ] |
| Bonitätsnachweis, nicht älter 6 Monate | Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 5.1.9 | [ ] |
| Zwei Bescheinigungen zur Zahlung von Steuern/Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, nicht älter als 6 Monate | Gemäß EU-Bekanntmachung Nr. 5.1.9 | [ ] |
| Versicherungsnachweis Haftpflicht | Gemäß EU-Bekanntmachung | [ ] |
| Nachweis Referenzprojekte in separatem Konzept | Gemäß EU-Bekanntmachung und Anlage 1.5 | [ ] |
| Nachweis Influencer Pool in separatem Konzept | Gemäß EU-Bekanntmachung und Anlage 1.5 | [ ] |
| Nennung und Nachweis der Eignung des Kernteams | Gemäß EU-Bekanntmachung und Anlage 1.5 | [ ] |
| Bestätigung mind. sieben festangestellte Mitarbeiter | Gemäß EU-Bekanntmachung | [ ] |
| Bei Bedarf Formblatt 1.2 – 1.4 Bietergemeinschaft und Nachunternehmererklärung | Gemäß EU-Bekanntmachung | [ ] |
| Firmenangaben | |
| Bezeichnung des Bieter- /Bewerberunternehmens | |
| Anschrift des Bieter- /Bewerberunternehmens | |
| Nennung des für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners Idealerweise mit Angabe von: * E-Mailadresse * Telefonnummer * Faxnummer | |
| Sind Sie ein börsennotiertes Unternehmen | JA [ ] / Nein [ ] |
| Haftpflichtversicherung Personen-, Sachschäden, sowie Vermögensschäden inkl. Verletzung Datenschutzbestimmungen in Höhe von 500.000 €, 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres | [ ] Vorhanden [ ] Nicht vorhanden, wird aber unmittelbar nach Zuschlagserteilung für den Leistungszeitraum abgeschlossen und der Vergabestelle unaufgefordert vorgelegt. Diese Erklärung ist unwiderruflich. |
| Anzahl festangestellter Mitarbeiter |
| 1. Eigenerklärung gemäß GWB und rechtlicher Regelungen |
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n
- dass mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- dass mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
- dass mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- dass mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),
- dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
- dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- dass mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
- Dass mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
- Dass mein/unser Unternehmen
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber/Bieter bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
- Erklärung zum SchwarzArbG, AentG, AufenthG und LkSG
Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) nicht vorliegen.
Ich/Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) nicht vorliegen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
| 1. Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 |
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b
zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung
sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
| 1. Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister |
Der SSB Lieferanten-Verhaltenskodex basiert auf international anerkannten Standards für nachhaltiges wirtschaftliches Handeln. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, der UN Global Compact, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Sozialstandard SA8000 oder vergleichbare Standards sowie die in der Anlage aufgeführten Gesetze.
Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichtet sich der Lieferant, die nachfolgenden Anforderungen für alle Produktionsstandorte anzuerkennen und einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass auch seine Lieferanten, Anbieter, Vertreter und Subunternehmer sowie deren jeweiligen Einrichtungen die nachfolgenden Anforderungen einhalten.
1 Einhaltung von Gesetzen (Compliance)
Alle geltenden Gesetze, Vorschriften und sonstigen relevanten Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes müssen eingehalten werden. Die Lieferanten müssen alle geltenden Handels- und Importvorschriften der jeweiligen Märkte einhalten, einschließlich Sanktionen, Embargos und Terrorismusausschlüsse, z. B. durch Einhaltung des US-CTPAT-Programms.
2 Verbot von Kinderarbeit
Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen verboten. Das Mindestalter für die Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und keinesfalls unter 15 Jahren. Jugendliche dürfen beschäftigt werden, müssen jedoch besonders geschützt werden. Arbeitszeitregelungen zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer müssen eingehalten werden. In keinem Fall dürfen sie mehr als acht Stunden täglich oder in der Nachtschicht arbeiten. Das Unternehmen wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Alter seiner Beschäftigten zu überprüfen.
3 Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen
Jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Sklaverei oder Menschenhandel ist verboten, einschließlich Gefängnisarbeit. Die Beschäftigten müssen mit Würde und Respekt behandelt und vor psychischer oder physischer Zwangsausübung, Missbrauch oder Belästigung geschützt werden. Persönliche Bewegungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden, weder durch Sanktionen noch durch finanzielle oder disziplinarische Androhungen. Mitarbeiter dürfen nach angemessener Kündigungsfrist frei kündigen. Es dürfen keine Kautionen oder Ausweise von Mitarbeitern einbehalten werden. Löhne und Gehälter müssen gesetzeskonform gezahlt werden.
4 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Unternehmen trägt Verantwortung für eine sichere, gesunde und hygienische Arbeitsumgebung. Es sind geeignete Vorkehrungen gegen arbeitsplatzspezifische Gefahren, Unfälle und Verletzungen zu treffen, z. B. durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 oder OSHA. Diese Mindestanforderungen gelten auch für Mitarbeiterunterkünfte. Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig geschult und über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Die Schulungen sind zu dokumentieren. Alle Einrichtungen müssen den geltenden Bauvorschriften und Standards entsprechen.
5 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, die Gründung von Gewerkschaften sowie auf kollektive Verhandlungen ist zu respektieren. Diese Rechte dürfen nicht behindert werden. In Ländern mit eingeschränkter Gesetzeslage soll zumindest eine freie und unabhängige Arbeitnehmervertretung ermöglicht werden.
6 Diskriminierungsverbot
Diskriminierung jeglicher Art, z. B. bei Einstellung, Vergütung, Beförderung, Kündigung oder Schulung, ist verboten. Dies gilt u. a. in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, Alter, Religion, ethnische Herkunft, Hautfarbe, soziale Herkunft, Behinderung, sexuelle Orientierung, Familienstand, Schwangerschaft, Mitgliedschaft in Organisationen (z. B. Gewerkschaften), politische Ansichten u. v. m.
7 Löhne
Mitarbeiter müssen fair entlohnt werden. Der gezahlte Lohn für eine reguläre Arbeitswoche muss mindestens ausreichen, um den Grundbedarf der Mitarbeiter zu decken. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne sind einzuhalten.
8 Arbeitszeiten
Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit muss entsprechend den geltenden Gesetzen und Branchenstandards eingehalten werden.
9 Lieferkette
Das Unternehmen muss die Grundsätze dieses Dokuments seinen Lieferanten und Geschäftspartnern mitteilen, sie zur Einhaltung anhalten und deren Einhaltung sicherstellen. SSB erwartet auf Anfrage die Offenlegung aller Drittanbieter in der Lieferkette. Verstöße in der Lieferkette sind umgehend zu melden.
10 Gesundheit und Sicherheit der Kunden bei Produktumgang
Gesundheit und Sicherheit bei der Handhabung von Produkten, insbesondere bei gefährlichen oder toxischen Materialien, dürfen nicht gefährdet werden.
11 Gesundheit und Sicherheit der Kunden bei Produktumgang
Alle geltenden Gesetze bezüglich Beschränkungen, Kennzeichnung, Registrierung und ggf. Zulassung chemischer Stoffe müssen eingehalten werden.
12 Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung
Die Herkunft von Rohstoffen wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold darf nicht mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verbunden sein. Es müssen Sorgfaltspflichten gemäß z. B. Dodd-Frank Act oder EU-Verordnung 2017/821 umgesetzt und Informationen entlang der Lieferkette bereitgestellt werden.
13 Umweltschutz und Biodiversität
Alle geltenden Umweltgesetze sind einzuhalten. Darüber hinaus wird die Einhaltung international anerkannter Umweltstandards empfohlen, ebenso der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (z. B. EMAS oder ISO 14001). Bedrohte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gefährdet noch verwendet werden.
14 Umweltschutz und Biodiversität
Ein System zur Erfassung und Minimierung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden muss vorhanden sein. Daten zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sind auf Anfrage bereitzustellen.
15 Ressourcennutzung und Energieverbrauch
Natürliche Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie) müssen erfasst und dokumentiert werden. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Reduzierung des Verbrauchs sind umzusetzen. Der Einsatz erneuerbarer Energien und ein Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) werden empfohlen.
16 Abfall und Verpackung
Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Verpackungen sind sicher zu behandeln, zu lagern, zu transportieren, zu entsorgen oder wiederzuverwenden. Die Entsorgung muss rechtskonform erfolgen. Auf Anfrage sind Abfallmengen zu melden. Ziel ist eine langfristige Kreislaufwirtschaft.
17 Abfall und Verpackung
Alle Formen von Korruption und Bestechung sind verboten. Die Einhaltung des US Foreign Corrupt Practices Act ist verpflichtend. Ein entsprechendes Antikorruptionssystem muss vorhanden sein. Es wird empfohlen, sich an den Leitlinien von Transparency International und der OECD zu orientieren.
18 Verhalten im geschäftlichen Umfeld
Ein faires Verhalten im Wettbewerb sowie die Einhaltung geltender Kartell- und Geldwäschegesetze sind verpflichtend.
19 Arbeitsverhältnis
Ein Umgehen dieses Kodex oder geltenden Rechts durch z. B. Leiharbeit, Schein-Ausbildungsverhältnisse, Subunternehmen oder Heimarbeit ist unzulässig – insbesondere in Branchen, in denen Heimarbeit unüblich ist.
20 Beschwerdemechanismen
Es muss ein Verfahren zur anonymen Beschwerde für Mitarbeiter bestehen. Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten. Die Nutzung der SSB Compliance-Helpline ist ebenfalls möglich.
21 Managementsysteme
Das Unternehmen muss über geeignete interne Richtlinien und Systeme zur Umsetzung dieses Kodex verfügen.
Nachweispflicht
Der Lieferant ist verpflichtet, die Einhaltung dieses Kodex und aller anwendbaren Gesetze durch geeignete Dokumentationen nachzuweisen. Auf Anfrage sind Informationen zu Herstellungs-, Arbeits- und Lagerstandorten bereitzustellen. SSB behält sich das Recht vor, Audits durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Informationspflicht
Mitarbeiter sind über den Inhalt des Kodex und ihre daraus resultierenden Rechte sowie über geltendes Recht in verständlicher Form zu informieren.
Folgen bei Nichteinhaltung
Bei Verstößen und ausbleibender Abhilfe hat die SSB das Recht, Verträge fristlos zu kündigen, Bestellungen kostenlos zu stornieren und/oder die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Referenzen
- UN Global Compact: http://www.unglobalcompact.org/
- Transparency International: http://www.transparency.de/
- OECD: http://www.oecd.org/
- ILO: http://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm
- EMAS: www.emas.de
- ISO 14001, 45001, 50001: http://www.iso.org
- CTPAT: https://www.cbp.gov
- US Foreign Corrupt Practices Act: https://www.trade.gov
- SSB Compliance-Helpline: https://www.ssb-ag.de/unternehmen/compliance/
| 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft |
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. EU Bekanntmachung Nr. 5.1.9) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
„Sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein am Verfahren zu beteiligen.“
Möchten Sie eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bilden?
Bitte zutreffendes Ankreuzen.
[ ] NEIN [ ] JA, füllen Sie die Anlage 1.2 Bewerber-/Bietergemeinschaft aus
| 1. Einsatz Nachunternehmer |
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen zu erbringen habe/n. Dritte, insbesondere Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden.
Möchten Sie Nachunternehmer einsetzen?
Bitte zutreffendes Ankreuzen.
[ ] NEIN [ ] JA, füllen Sie bitte untenstehenden Tabelle aus und reichen Sie uns Anlage 1.3 Nachunternehmer Verpflichtungserklärung ein.
Gemäß Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung benenne/n ich/wir als Dritte und/oder Nachunternehmer und/oder konzernverbundenes Unternehmen, auf deren Fähigkeiten ich/wir mich/uns zum Nachweis der Leistungsfähigkeit (der wirtschaftlichen, finanziellen bzw. technischen) berufen mit jeweiligem Einsatzbereich (Leistungsteil):
| Name, Anschrift des erklärenden Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen) | Vorgesehene/r Einsatz/Leistungsteile durch den Dritten/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen |
Für die vorstehend benannten Dritten/Nachunternehmer lege/n ich/wir jeweils das geforderte, ausgefüllte Formblatt: „Anlage 1.3 Nachunternehmer Verpflichtungserklärung“ mit dem Teilnahmeantrag, spätestens vor Zuschlagserteilung, vor.
| 1. Einsatz Nachunternehmer-Eignungsleihe |
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen zu erbringen habe/n. Dritte, insbesondere Nachunternehmer mit Eignungsleihe dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden.
Möchten Sie Nachunternehmer in der Eignungsleihe einsetzen?
Bitte zutreffendes Ankreuzen.
[ ] NEIN [ ] JA, füllen Sie bitte untenstehenden Tabelle aus und reichen Sie unsAnlage 1.4 Nachunternehmer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe ein.
Gemäß der EU-Bekanntmachung Pkt. 5.1.9 benenne/n ich/wir als Dritte und/oder Nachunternehmer und/oder konzernverbundenes Unternehmen, auf deren Fähigkeiten ich/wir mich/uns zum Nachweis der Eignung (der wirtschaftlichen, finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit) berufen mit jeweiligem Einsatzbereich (Leistungsteil):
| Name, Anschrift des erklärenden Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen) | Vorgesehene/r Einsatz/Leistungsteile durch den Dritten/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen |
Für die vorstehend benannten Dritten/Nachunternehmer mit Eignungsleihe lege/n ich/wir jeweils das geforderte, ausgefüllte Formblatt Anlage 1.4 Nachunternehmer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag und die in der EU-Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise vom eingesetzten Nachunternehmer unter Punkt 5.1.9, vor.
(Beispielhafte Aufzählung der einzureichenden Unterlagen: Handelsregisterauszug/Bonitätsnachweise/Referenzen sein.)
Weitere Hinweise der Vergabestelle zur Auswertung des Teilnahmeantrages oder Verfahrensablauf:
Bei Bedarf bitte Hinweise ergänzen.
- Erläuterung Bonitätsnachweis
Bitte reichen Sie uns zum Nachweis Ihrer Bonität eine Auskunft von z.B. Creditreform, Schufa, Bürgel etc. ein. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein Nachweis vom Bankinstitut ist nicht ausreichend.
- Erläuterung Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie uns einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. Den Nachweis erhalten Sie zum Beispiel kostenfrei unter dem Link: https://www.handelsregister.de/rp\_web/welcome.xhtml
- Erläuterung Bescheinigung zur Einhaltung von Beiträgen und Abgaben
Bitte reichen Sie uns zwei Bescheinigungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben der gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als sechs Monate ein. Ein Nachweis zur Zahlung der Sozialabgaben ist zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse, sowie die Bestätigung vom Finanzamt, das Sie Ihre Steuern gezahlt haben.
Eine Bescheinigung des Steuerberaters ist nicht ausreichend.
- Abschichtung im Teilnahmewettbewerb
Wir behalten uns vor nur die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.
Bei Gleichstand erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Wertung bei den Referenzen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Punktzahl bei den Referenzen entscheidet das Los.
Es werden nur die fünf besten Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die mindestens 150 Punkte bei der Bewertung der Eignung erhalten haben.
- Abschichtung vor Verhandlungsrunde
Wir behalten uns vor nur mit den drei besten Bietern in Verhandlung zu treten. Ausschlaggebend hier für ist die vorläufige Bewertungsmatrix auf Basis des eingereichten Preisblatts und der eingereichten Aufgabenstellung.
Ich bin mir/ wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Angaben oder Erklärungen meinen/ unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Datum Firmenname und Rechtsform/Name des Erklärenden
1.2 Bieter- /Bewerbergemeinschafts-Erklärung
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bieter- /Bewerbergemeinschaft,
| Name des geschäftsführenden Unternehmens | Anschrift des geschäftsführenden Unternehmens |
| Name weiterer Unternehmen | Nennung der jeweiligen Vertreter / Ansprechpartner | Anschrift des jeweiligen Unternehmens |
erklären, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Wir erklären weiterhin, dass
- das oben bezeichnete geschäftsführende Unternehmen die Bieter- /Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein;
- alle Mitglieder im Auftragsfalle für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften;
- das oben bezeichnete geschäftsführende Unternehmen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
Erklärung zur Nichtvorlage einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede i. S. d. § 1 GWB
Hiermit erklären wir - sämtliche o. g. Mitglieder der o. g. Bieter- /Bewerbergemeinschaft ausdrücklich, dass die Bildung unserer Bieter- /Bewerbergemeinschaft aus den unten näher genannten Gründen keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt und wir keine diesbezügliche wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben.
(Zum Nachweise des Nichtvorliegens einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede i. S. d. § 1 GWB durch die Bildung der o. g. Bieter- /Bewerbergemeinschaft, ist von den einzelnen Mitgliedern der Bieter- /Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber nachvollziehbar darzulegen, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich vernünftige Gründe vorliegen, warum sich die einzelnen Mitglieder der Bieter- /Bewerbergemeinschaft sich nicht allein um die Auftragsvergabe, sondern im Rahmen der vorbenannten Bieter- /Bewerbergemeinschaft bewerben.
Bitte nachfolgend entsprechende Darlegungen formulieren oder Anlage beifügen in der jedes einzelne Mitglied der Bieter- /Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Gründe für den Zusammenschluss als Bieter- /Bewerbergemeinschaft erläutert):
Eigenerklärung gemäß GWB und rechtlicher Regelungen
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n
- dass mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- dass mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
- dass mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- dass mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),
- dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
- dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- dass mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
- Dass mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
- Dass mein/unser Unternehmen
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber/Bieter bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
- Erklärung zum SchwarzArbG, AentG, AufenthG und LkSG
Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) nicht vorliegen.
Ich/Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) nicht vorliegen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Datum Firmenname und Rechtsform/Name des Erklärenden
*Bei der beabsichtigten Einschaltung von mehr Dritten/Nachunternehmern bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl kopieren
1.3 Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers
Diese Verpflichtungserklärung ist bei Leistungen durch andere Unternehmen (Dritte bzw. Nachunternehmer im Sinne der Bekanntmachung), die Sie zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in dem Vergabeverfahren benötigen, zu verwenden.
Wir (Name des Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens/ Dritten),
(Adresse des Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens/ Dritten)
verpflichten uns im Falle der Auftragsvergabe an den/die
(Bezeichnung des Bieters / der Bietergemeinschaft)
für die o. g. Maßnahme der SSB AG, nachfolgend aufgeführte Leistungen/Ressourcen für die vorbenannte Maßnahme im Auftragsfall für den Bieter/die Bietergemeinschaft zu erbringen / zur Verfügung zu stellen.
[ ] Wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen
[ ] Technischen und personellen Leistungen
[ ] sonstige Leistungen/Ressourcen (bitte in Kurzform schildern
| Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den genannten Bieter / Bietergemeinschaft die benannten Leistungen zu erbringen. Alle dafür erforderlichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der vorbenannten Leistungen stellen wir zur Verfügung. |
[ ] zutreffendes bitte ankreuzen
Datum Firmenname und Rechtsform/Name des Erklärenden
*Bei der beabsichtigten Einschaltung von mehr Dritten/Nachunternehmern bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl kopieren
1.4 Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers bei Eignungsleihe
Diese Verpflichtungserklärung ist bei Leistungen durch andere Unternehmen (Dritte bzw. Nachunternehmer im Sinne der Bekanntmachung), die Sie zum Eignungsnachweis in dem Vergabeverfahren benötigen, zu verwenden.
Wir (Name des Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens/ Dritten),
(Adresse des Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens/ Dritten)
verpflichten uns im Falle der Auftragsvergabe an den/die
(Bezeichnung des Bieters / der Bietergemeinschaft)
für die o. g. Maßnahme der SSB AG, nachfolgend aufgeführte Leistungen/Ressourcen für die vorbenannte Maßnahme im Auftragsfall für den Bieter/die Bietergemeinschaft zu erbringen / zur Verfügung zu stellen.
[ ] Wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen
[ ] Technischen und personellen Leistungen
[ ] sonstige Leistungen/Ressourcen (bitte in Kurzform schildern
| Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den genannten Bieter / Bietergemeinschaft die benannten Leistungen zu erbringen. Alle dafür erforderlichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der vorbenannten Leistungen stellen wir zur Verfügung. |
[ ] zutreffendes bitte ankreuzen
Eigenerklärung gemäß GWB und rechtlicher Regelungen
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n
- dass mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- dass mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
- dass mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- dass mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),
- dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
- dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- dass mein/unser Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
- Dass mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
- Dass mein/unser Unternehmen
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich/Wir erkläre/n, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber/Bieter bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
- Erklärung zum SchwarzArbG, AentG, AufenthG und LkSG
Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) nicht vorliegen.
Ich/Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) nicht vorliegen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Datum Firmenname und Rechtsform/Name des Erklärenden