Rahmenvertrag für Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen bis 100 kWp
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.12.2025, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- degewo netzWerk GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 765721-2025
- Verfahrensnummer
- c3eb5d9b-76da-47cf-9e98-70ac9b787cea
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten; 45311000 · Installation von Elektroanlagen
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Kurzbeschreibung
Die degewo netzWerk GmbH in Berlin sucht Auftragnehmer für einen Rahmenvertrag zur Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der degewo und ihrer Immobilientochtergesellschaften. Die Anlagen umfassen zwei Größenbereiche: 3 bis 30 Kilowatt Peak (kWp) sowie mehr als 30 bis 100 kWp; zusätzlich können Wartung und Betriebsführung beauftragt werden. Erwartet werden unverbindlich etwa 45 Anlagen pro Jahr, der Rahmenvertrag läuft je Los 720 Tage. Der erzeugte Strom kann als Mieterstrom, Haus- oder Wärmepumpenstrom genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden; die Angebotsfrist endet am 11. Dezember 2025 um 09:30 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen. Die degewo netzWerk GmbH (AG) ist ein Tochterunternehmen der landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaft degewo Aktiengesellschaft. Der AG beabsichtigt auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften Photovoltaikanlagen (im Folgenden PVA abgekürzt) planen und errichten zu lassen. Die AN dieses Rahmenvertrages haben diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objekts in dem vom AG im Einzelnen vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werkstatt- und Montageplanung. Der AG geht - ohne Anspruch auf Verbindlichkeit - von ca. 45 PVA pro Jahr aus. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus-, bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der PVA Pflicht des AN werden.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · 3 kWp bis 30 kWp
Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen 3 kWp bis 30 kWp. Der AG beabsichtigt, auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften (nachfolgend gebäudebezogen „Objekt“ genannt) Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PVA“ genannt) planen und errichten zu lassen. Der AN dieses Rahmenvertrages hat diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objektes in dem vom AG vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu planen und zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werk- und Montageplanung. Zudem ist die Herstellung von Kundenanlagen Bestandteil der zu erbringenden Leistung des AN. Der AG geht – ohne Anspruch auf Verbindlichkeit – davon aus, dass Leistungen für ca. 25 Anlagen pro Jahr von dem AN und einem anderen Rahmenvertragspartner zu erbringen sein werden; es handelt sich hierbei lediglich um unverbindliche Orientierungswerte. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus,- bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Vor diesem Hintergrund gehört optional das Zusammenfassen und die Demontage von Hausanschlüssen, die Einbindung eines Summenzählers, gegebenenfalls auch Abgrenzungszählers, in Abstimmung mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der Photovoltaikanlagen Pflicht des AN werden.
Frist: 11.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · größer 30 kWp bis 100 kWp
Rahmenvertrag über die Errichtung und Wartung von Photovoltaikanlagen größer 30 kWp bis 100 kWp. Der AG beabsichtigt, auf Gebäuden der degewo und von deren Immobilientochtergesellschaften (nachfolgend gebäudebezogen „Objekt“ genannt) Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PVA“ genannt) planen und errichten zu lassen. Der AN dieses Rahmenvertrages hat diese PVA nach Abruf des jeweiligen Objektes in dem vom AG vorgegebenen Umfang nach übergebener Planung des AG zu planen und zu errichten. Die Planung des AN beschränkt sich auf eine Werk- und Montageplanung. Zudem ist die Herstellung von Kundenanlagen Bestandteil der zu erbringenden Leistung des AN. Der AG geht – ohne Anspruch auf Verbindlichkeit – davon aus, dass Leistungen für ca. 20 Anlagen pro Jahr von dem AN und einem anderen Rahmenvertragspartner zu erbringen sein werden; es handelt sich hierbei lediglich um unverbindliche Orientierungswerte. Der erzeugte Strom soll ggf. als Mieterstrom oder Haus,- bzw. Wärmepumpenstrom zur Verfügung gestellt werden. Der AG wird darüber je Anlage separat entscheiden. Überschüssiger Strom soll in das öffentliche Netz eingespeist werden. Vor diesem Hintergrund gehört optional das Zusammenfassen und die Demontage von Hausanschlüssen, die Einbindung eines Summenzählers, gegebenenfalls auch Abgrenzungszählers, in Abstimmung mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber (VNB) ebenfalls zum Leistungsumfang. Des Weiteren kann die Wartung und Betriebsführung der Photovoltaikanlagen Pflicht des AN werden.
Frist: 05.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16 a EU VOB/A nachgefordert.
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LOT-0001 · 3 kWp bis 30 kWp
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0002 · größer 30 kWp bis 100 kWp
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16 a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 209439-2026
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