Fragen und Antworten Katalog

Rahmenvertrag für Energieberatung und Sachverständigenleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:47 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle:HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Maßnahme:HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Vergabe:Rahmenvertrag über Energieberatungs- und Sachverständigenleistungen von Energie- Effizienz-Experten Vergabe-Nr:VG-126-26

Inhaltsverzeichnis

[ID: 148158] Bieterinformation Nr. 1

Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren

lfd. Nummer A-1

Anhänge: Typ: »Frage« Info: »Anhänge. Seiten 1 bis 9«

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Anhaenge, Seite: 1

Vergabe VG-126-26 – Rahmenvertrag über Energieberatungs- und Sachverständigenleistungen von Energie-Effizienz-Experten Offenes Verfahren (VgV)

Bieterinformationen Nr. 1 Stand: 09.09.2026

Lfd.FrageAntwort
Nr.
11. Neubau 1.1 Voruntersuchung KFN und 1.2 Voruntersuchung KNN Frage 1: Ist die Erstellung der LCA (Lebenszyklusanalyse) in den Positi- onen 1.1 und 1.2 enthalten oder wird diese separat durch den LCA- Planer beauftragt? Frage 2: Ist die erforderliche Berechnung und der Nachweis der Wär- mebrücken Bestandteil der Positionen 1.1 und 1.2? Dies umfasst auch den erforderlichen Gleichwertigkeitsnachweis bei Ansatz eines pau- schalen Wärmebrückenzuschlags. Frage 3: Varianten Bei 1.2 steht: „Mehraufwand entsteht vor allem ... wenn mehrere Varianten betrach- tet werden müssen.“ Wie viele Varianten sind im Leistungsumfang der Positionen 1.1 und 1.2 enthalten? Frage 4: Pos. 1.3 GEG-Nachweis Neubau: Handelt es sich bei dieser Position lediglich um die Anpassung eines bereits während der Pla- nung erstellten GEG-Nachweises an den tatsächlich ausgeführten Zu- stand oder ist eine vollständige neue Bilanzierung (GEG-Nachweis) nach Fertigstellung des Gebäudes vorgesehen?Der LCA-Planer wird separat über GP/GÜ beauftragt. Die Berechnung der Wärmebrücken ist Bestandteil des GEG-Nachweises und somit in der Position 1.3 enthalten. Ein Wärmeschutznachweis gemäß Planung LP4 kann zur Verfügung gestellt werden. Die Position beinhaltet die Prüfung der Förderfähigkeit, die Anzahl der Vari- anten sind vom AN selbst vorzuschlagen. Der Wärmeschutznachweis kann gemäß Planung LP4 zur Verfügung gestellt werden.

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Anhaenge, Seite: 2

Lfd.FrageAntwort
Nr.
1.4 und 1.5 Förderanträge Neubau Frage 5: Umfasst die Position auch die vollständige Einreichung des KfW-Förderantrags einschließlich der erforderlichen Bestätigungen und Nachweise?Es handelt sich um eine optionale Leistung, die bei Bedarf beauftragt wird.
22. Bestand Frage 4: Pos. 2.1 und 2.2: Sind für das Gebäude bereits Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bzw. Planunterlagen vorhanden, die als Grundlage für die Vor-Ort-Aufnahme und die Erstellung des iSFP zur Verfügung gestellt werden können? Frage 5; Pos. 2.3: Annahme: Der GEG-Nachweis auf Grundlage der Pla- nung wurde durch den Auftragnehmer bereits im Rahmen einer vor- hergehenden Position erstellt. Der GEG-Nachweis ist des tatsächlich umgesetzten Sanierungszustands erfolgt auf Grundlage dieses Berech- nungsstands durch Anpassung an die tatsächlich ausgeführten Maß- nahmen und Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung (z. B. iSFP). Ist das richtig? Frage 6: 2.3 GEG-Nachweis Bestand Handelt es sich bei dieser Position lediglich um die Anpassung eines bereits während der Planung erstellten GEG-Nachweises an den tat- sächlich ausgeführten Zustand oder ist eine vollständige neue Bilan- zierung (GEG-Nachweis) nach Fertigstellung des Gebäudes vorgese- hen?Bei Bedarf muss Datengrundlage seitens des AN eigenständig eingeholt wer- den. Ja. Der AG behält sich vor beide Varianten zu beauftragen, die Entscheidung er- folgt im Einzelfall.
3Frage 7: 3.3 Energetische Baubegleitung NWG Bezieht sich der bei Pos. 3.3 anzugebende Preis auf eine einzelne Bau- begehung und wird dieser entsprechend der vereinbarten Anzahl der Baubegehungen abgerechnet, oder ist mit dem Preis die energetische Baubegleitung für die gesamte Ausführungsphase einschließlich sämt- licher erforderlicher Baubegehungen abzudecken?Es handelt sich um eine Pauschale, die alle Baubegehungen abschließend be- inhaltet.

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Anhaenge, Seite: 3

Lfd.FrageAntwort
Nr.
Falls eine Pauschale für die gesamte Ausführungsphase vorgesehen ist: Nach welchen Kriterien ist die erforderliche Anzahl der Baubege- hungen zu bestimmen, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Ange- botsabgabe keine Angaben zur Projektgröße und zum Umfang der Ausführung vorliegen? Frage 8: 5.1 Energetische Baubegleitung Bezieht sich Pos. 5.1 „Energetische Baubegleitung“ ausschließlich auf Wohngebäude (WG), während Pos. 3.3 die entsprechende Leistung für Nichtwohngebäude (NWG) umfasst?Art und Umfang legt der AG nach Rücksprache mit AN fest. Ja.
4Frage 9: Allgemein 1. Da zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe weder Anzahl, Größe noch Geometrie der Gebäude bzw. bei Nichtwohngebäuden der Gebäudetyp bekannt sind: Ist für jede Position ein durchschnittli- cher Pauschalpreis anzusetzen, der für jedes Gebäude jeweils er- neut aus der Kostentabelle zur Anwendung kommt? 2. Welche Gebäudetypen sind bei den Nichtwohngebäuden vorge- sehen und welche maximale bzw. typische Gebäudegröße (NGF) ist dabei zu erwarten? Wie ist bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen/Nichtwohnen) hinsichtlich der Zuordnung und Abrech- nung der Leistungen zu verfahren?Ja. Die Gebäudegröße richtet sich nach dem jeweiligen Projekt. Die Hauptnutzungsart ist überwiegend Wohnen.
5Zur Vorbereitung einer belastbaren Kalkulation bitten wir um Beant- wortung der folgenden Fragen: 1. Erwartete Auftragsmengen Können Angaben zu den voraussichtlich zu erwartenden Abrufmengen während der Vertragslaufzeit gemacht werden?Die voraussichtliche maximale Anzahl beträgt 240 Einzelabrufe innerhalb von 4 Jahren, dies entspricht 60 Einzelabrufen pro Jahr.

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Lfd.FrageAntwort
Nr.
Insbesondere bitten wir um Mitteilung: - der durchschnittlichen Anzahl der jährlich zu erwartenden Be- auftragungen, - der Verteilung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohnge- bäuden, - sowie, sofern vorhanden, entsprechender Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren. 2. Größenstruktur der Objekte Können Informationen zur Größenverteilung der zu bearbeitenden Ge- bäude bereitgestellt werden? Insbesondere bitten wir um Angabe der üblichen Bruttogrundflächen (BGF), beispielsweise in Form von Größenklassen oder statistischen Kennwerten (Mittelwert, Spannweite o. ä.), getrennt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden. 3. Art der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen Die Leistungsbeschreibung umfasst sowohl Leistungen im Zusammen- hang mit Förderungen für Einzelmaßnahmen als auch Leistungen für umfassende Sanierungs- und Förderkonzepte. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, - ob die vorgesehenen Sanierungsvorhaben überwiegend im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Ein- zelmaßnahmen (BEG EM) umgesetzt werden, - oder ob regelmäßig Gesamtsanierungen zum Effizienzge- bäude bzw. Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Standard vorgese- hen sind, - und falls Letzteres zutrifft, welche Zielstandards typischerweise angestrebt werden.Die genaue Verteilung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden lässt sich noch nicht genau prognostizieren. Der Großteil wird Wohngebäude betreffen. Es gibt keine Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Der AG hat einen Bestand von ca. 84.000 Wohneinheiten, die Größenstruktu- ren können stark variieren. Während der Vergabe kann der AG keine Angaben dazu geben. Das soll pro Projekt vom AN selbst festgelegt werden.

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Anhaenge, Seite: 5

Lfd.FrageAntwort
Nr.
4. Historische Abrufzahlen Sofern verfügbar, bitten wir ergänzend um Bereitstellung von histori- schen Abrufzahlen bzw. Mengengerüsten aus vergleichbaren Vertrags- zeiträumen, um eine sachgerechte und wirtschaftlich belastbare Ange- botserstellung zu ermöglichen.Es liegen keine Abrufzahlen vor.
6Anlage 1 Preisblatt - Formeln E46/E48 (Doppelzählung Bereich 5) Im Preisblatt (Anlage 1) summiert die Zwischensumme des Leistungs- bereichs 6 (Zelle E46) den Bereich E41:E45 und enthält damit die Zwi- schensumme des Leistungsbereichs 5 (Zelle E41). Die Summe gesamt (Zelle E48) addiert E41 zusätzlich erneut. Dadurch gehen die Positio- nen 5.1 bis 5.4 doppelt in die Gesamtsumme ein. Wir bitten um ein korrigiertes Preisblatt oder um Bestätigung, welche Summe der Wer- tung zugrunde gelegt wird.Das Preisblatt wurde gemäß Änderungspaket 1 angepasst: Anlage_1_Preis- blatt_final_3.xlsx
7Bekanntmachung 5.1 / 5.1.9 Nr. 4 - Nachweis Denkmal, Eignungs- leihe Nach Ziffer 5.1 der Bekanntmachung müssen die Vertragspartner "in der Gesamtheit" das gesamte Leistungsspektrum einschließlich Denk- malschutz abbilden. Nach Ziffer 5.1.9 Nr. 4 ist die Spezialexpertise Denkmal (dena-Zusatzkategorie Baudenkmale oder WTA-Zertifizie- rung) für jeden Bieter zwingend nachzuweisen. Wir bitten um Klarstel- lung, (a) ob der Nachweis nach Nr. 4 von jedem Bieter zu erbringen ist oder ob Bieter ohne Denkmal-Nachweis für die Leistungsbereiche 1, 2, 3 und 5 zugelassen werden, sofern die Denkmal-Kompetenz durch an- dere Rahmenvertragspartner abgedeckt wird, und (b) ob der Nachweis nach Nr. 4 im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV durch einen Nachunternehmer erbracht werden kann, der die Leistungen des Leis- tungsbereichs 4 im Auftragsfall ausführt.(b) Die Spezialexpertise Denkmal (dena-Zusatzkategorie Baudenkmale oder WTA-Zertifizierung) kann durch einen einzelnen Bieter einer Bietergemein- schaft oder durch einen Nachunternehmer erbracht werden.

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Anhaenge, Seite: 6

Lfd.FrageAntwort
Nr.
8Zuschlagskriterium - Bildung der Wertungssumme Der Zuschlag erfolgt nach der Aufforderung "auf die wirtschaftlichsten Angebote bezogen auf den Preis". Wir bitten um Angabe, wie die Wertungssumme gebildet wird: ausschließlich als Summe der Ange- botspreise aller Positionen mit der im Preisblatt hinterlegten Menge 1, oder gewichtet mit geschätzten Abrufmengen je Position? Falls ge- wichtet: Bitte um Mitteilung der Gewichte.Die Wertungssumme wird aus der einfachen Summe der Angebotspreise aller Positionen mit der im Preisblatt hinterlegten Menge 1 gebildet. Eine Gewich- tung mit geschätzten Abrufmengen erfolgt nicht.
9Anlage 2 Pos. 2.1/2.2 - Gebaeudebegriff, Gebaeudeteile, Ober- grenze WE Die Positionen 2.1 und 2.2 (iSFP bis 50 WE bzw. ab 50 WE) werden als Pauschale je Abruf angeboten. Wir bitten um Klarstellung: (a) Bezieht sich ein Abruf auf ein Gebäude im Sinne des Energieaus- weises (eine thermische Hülle, ein Ausweis) oder auf eine Wirtschafts- einheit mit mehreren Gebäudeteilen? (z. B. nach Hausnummern) (b) Werden Gebäudekomplexe mit mehreren Gebäudeteilen bzw. mehreren Energieausweisen als ein Abruf oder als mehrere Abrufe der Position 2.2 vergütet? (c) Gibt es für Position 2.2 eine Obergrenze der Wohneinheiten je Ab- ruf, oder ist beabsichtigt, auch Objekte mit deutlich über 200 Wohneinheiten zur Pauschale abzurufen? (d) Wie viele Wohneinheiten haben das kleinste und das größte Ge- bäude, für das ein iSFP vorgesehen ist, und wie verteilt sich der ge- plante Bedarf auf 2.1 und 2.2?a) Der Abruf bezieht sich auf die thermische Hülle des Gebäudes. b) Es erfolgt ein Abruf für einen Gebäudekomplex. c) Nein, es gibt keine Obergrenze. d) Von 1 bis über 1000 Wohneinheiten sind möglich.
10Anlage 2 Pos. 3.1/3.2 - Größe und Zonen der Nichtwohngebäude Die Positionen 3.1 (Bilanzierung NWG nach DIN V 18599) und 3.2 (Sa- nierungskonzept NWG) werden als Pauschale unabhängig von GrößeDie Größen und Zonen der Nichtwohngebäude können stark variieren.

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Lfd.FrageAntwort
Nr.
und Zonenzahl angeboten. Wir bitten um Angabe der typischen Nicht- wohngebäude im Bestand, für die ein Abruf vorgesehen ist (Nutzungs- art, Größenordnung der Nettogrundfläche, Anzahl der Nutzungszo- nen), sowie um Mitteilung, ob eine Obergrenze der Nettogrundfläche je Pauschale vorgesehen ist.
11Anlage 2 Pos. 3.3 / 5.1 - Umfang der Baubegleitung Position 3.3 (Energetische Baubegleitung NWG) ist als Pauschale, Posi- tion 5.1 (Energetische Baubegleitung) je Monat ausgeschrieben. Wir bitten um Klarstellung, welcher Leistungsumfang jeweils zugrunde zu legen ist: Anzahl der Vor-Ort-Termine je Monat bzw. je Pauschale, Bauzeit, auf die sich die Pauschale 3.3 bezieht, und Abgrenzung der beiden Positionen zueinander, insbesondere ob Position 5.1 auch für Nichtwohngebäude abgerufen wird.Definition seitens AN, muss mit AG im Einzelfall abgesprochen werden.
12Anlage 1 Pos. 6.1/6.2 - Voraussetzungen der Komplexitätszulagen Das Preisblatt enthält die Positionen 6.1 und 6.2 (Komplexitätszulagen Level 1 und 2). In der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sind diese Po- sitionen nicht beschrieben. Wir bitten um Mitteilung, unter welchen Voraussetzungen die Zulagen ausgelöst werden, wer über die Einstu- fung entscheidet und ob eine Zulage je Abruf einmalig oder je be- troffener Position gewährt wird.Die Positionen 6.1 und 6.2 (Komplexitätszulagen Level 1 und 2) wurden aus dem überarbeiteten Preisblatt entfernt. Siehe Änderungspaket 1: An- lage_1_Preisblatt_final_3.xlsx.
13Vor-Ort-Termine je Position, Anreise von außerhalb Berlins Wir bitten um Angabe, wie viele Vor-Ort-Termine je Position kalkula- torisch vorgesehen sind (insbesondere für die iSFP-Positionen, die GEG-Nachweise nach Fertigstellung und die Bestätigungen nach Durchführung) und ob mit den Pauschalen auch die Anreise vonMindestens zwei Fahrten sind mit der Pauschale abgegolten. Der Bestand des AGs befindet sich innerhalb Berlins, die Fahrkosten des AN sind individuell in der Pauschale einzupreisen.

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Anhaenge, Seite: 8

Lfd.FrageAntwort
Nr.
Bietern mit Sitz außerhalb Berlins abgegolten ist. § 4.3 des Muster- Rahmenvertrags nennt lediglich Fahrtkosten im Stadtgebiet Berlin.
14Förderantrags-Pauschalen - Antrag und Bestätigung nach Durch- führung Die Positionen "Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag" umfassen nach der Leistungsbeschreibung sowohl die Antragsunterlagen (z. B. TPB, BzA) als auch die Bestätigung nach Durchführung (z. B. TPN, BnD). Wir bitten um Klarstellung, ob beide Leistungsteile mit einer Pauschale abgegolten sind, auch wenn zwi- schen Antrag und Bestätigung mehrere Jahre liegen, und wie verfah- ren wird, wenn die Bestätigung nach Durchführung erst nach Ende des Rahmenvertrags fällig wird.Ja, beide Leistungen sind mit der Pauschale abgegolten.
15Pos. 2.1/2.2 - iSFP nach Auslaufen der EBW-Richtlinie Die Positionen 2.1 und 2.2 verweisen auf den iSFP "nach BAFA-Richtli- nie". Die Richtlinie zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Wir bit- ten um Mitteilung, welche Leistung nach einem Auslaufen oder einer Änderung der Richtlinie während der Vertragslaufzeit geschuldet ist (iSFP nach der dann geltenden Nachfolgeregelung, iSFP nach dem letzten Stand der Druckapplikation oder ein gleichwertiges energeti- sches Sanierungskonzept) und ob die Vergütung der Pauschale in die- sem Fall unverändert bleibt.Es gelten immer die aktuell gültigen Förderrichtlinien.
16Anlage 4 Abschnitt D - Umsatz bei Gründung 2024 Das Formular zum Eignungsnachweis fordert den Umsatz mit ver- gleichbaren Leistungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025.

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Anhaenge, Seite: 9

Lfd.FrageAntwort
Nr.
Wir bitten um Mitteilung, wie mit Bietern verfahren wird, deren Unter- nehmen erst 2024 gegründet wurde und für die daher kein Umsatz 2023 vorliegt, und ob in diesem Fall nach § 45 Abs. 4 VgV andere ge- eignete Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä- higkeit anerkannt werden.Bei den geforderten Umsatzzahlen der letzten drei Jahre handelt es sich um ein zwingendes Eignungskriterium für dieses Vergabeverfahren. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter können wir hierbei leider keine Ausnahmen zulassen.
17Übergabeformate, Softwarevorgaben, Bestandsunterlagen Wir bitten um Angabe, in welchen Formaten die Arbeitsergebnisse zu übergeben sind (iSFP als PDF und XML der Druckapplikation, Bilanzen als PDF mit Eingabeprotokoll, Berechnungsdateien in einem bestimm- ten Softwareformat, Energieausweise mit Registriernummer) und ob die HOWOGE Vorgaben zur eingesetzten Berechnungssoftware oder zu Datenschnittstellen (z. B. zu einem CAFM- oder Portfolio-System) macht. Werden Bestandsunterlagen (Pläne, Energieausweise, Ver- brauchsdaten, Anlagendokumentation) je Abruf digital bereitgestellt?Grundsätzlich sind beide Dateiformate (PDF und XML) zulässig. Wenn dem AN beide Formate vorliegen, sollten immer beide an den AG übermittelt werden. Der AG sieht keine Datenschnittstelle für den AN vor. Ja, Bestandsunterlagen werden je Abruf ausschließlich digital bereitgestellt.
18Verteilung der Abrufe, Rangfolge im Rotationsverfahren Nach der Bekanntmachung wird von maximal 240 Einzelabrufen und einem Höchstwert von 1.800.000 € netto über die gesamte Laufzeit ausgegangen. Wir bitten um Mitteilung, ob der Vergabestelle eine Ein- schätzung vorliegt, wie sich der Bedarf auf die Leistungsbereiche 1 bis 5 verteilt, und ob im Rotationsverfahren nach § 5 Aufträge aller Leis- tungsbereiche über eine gemeinsame Rangfolge oder je Leistungsbe- reich getrennt vergeben werden.Dem AG liegen keine Erfahrungswerte für die Leistungsbereiche 1 bis 5 vor. Für das Rotationsverfahren gibt es nur eine gemeinsame Rangfolge.

gez. Dethlefs

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