HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Vergabestelle
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von
Dienstleistungen
(VgV)
Stand: 11.06.2019
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).
- Vorrang der Auftragsbekanntmachung
Die Regelungen der Auftragsbekanntmachung gehen diesen Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor.
- Elektronische Durchführung des Vergabeverfahrens
a) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin (www.vergabeplattform.berlin.de) abgewickelt. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in Textform (§ 126b BGB) über die Vergabeplattform zu übermitteln, soweit nicht in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Bekanntmachung, eine andere Form vorgegeben ist.
b) Der Bewerber/Bieter stimmt mit seiner Beteiligung am Vergabeverfahren zu, dass die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Bieterfragen und – antworten, Nachforderung von Unterlagen etc.) – einschließlich einer etwaigen Information gem. § 134 GWB – ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgt. Der Bewerber/Bieter trägt insofern dafür Sorge, dass Nachrichten an seinen Bieter-Account auf der Vergabeplattform zeitnah abgerufen werden. Nachrichten der Vergabestelle an den Bieter gelten mit der Benachrichtigung, dass auf dem Bieter-Account des Bewerbers/Bieters auf der Vergabeplattform ein elektronisches Dokument zum Abruf hinterlegt wurde, als zugegangen.
c) Der Bieter trägt dafür Sorge, dass nur befugte Personen Zugriff auf seinen Bieter-Account auf der Vergabeplattform haben.
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
- Angebot
a) Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
b) Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
c) Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Seite 1 von 2
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d) Soweit mit der Ausschreibung die Abgabe der Erklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung verlangt wird, gilt Folgendes: Liegt die Angebotssumme unter 25.000,00 Euro (netto), so kann auf die Erklärung verzichtet werden.
- Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot ausgeschlossen wird.
- Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrer Bewerbung/ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nach Muster Vergabestelle) abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
- Eignungsleihe / Nachunternehmer
a) Soweit sich der Bewerber/Bieter hinsichtlich seiner Eignung auf die Ressourcen von Nachunternehmern beruft, hat er mit der Bewerbung/dem Angebot eine Erklärung der Nachunternehmer einzureichen, wonach ihm diese im Auftragsfall ihre Ressourcen zur Verfügung stehen (Nachunternehmererklärung nach Muster Vergabestelle). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
b) In jedem Falle hat der Bewerber/Bieter soweit er beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle im Zuschlagsfalle die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen (Nachunternehmererklärung nach Muster Vergabestelle).
- Loslimitierung / Lospräferenzen
Wenn eine Aufteilung des Auftrages in Losen erfolgt und von dem Bieter die Angabe gefordert wird, welche Loszuteilung (Anzahl und Reihenfolge) er präferiert, soll die Loszuteilung nach dieser Lospräferenz erfolgen. Der AG behält sich jedoch vor, von der Lospräferenz der Bieter abzuweichen, und die Lose so zuzuteilen, dass in der Gesamtheit aller Lose eine wirtschaftliche Vergabe erfolgt.
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