Anlage_2_Leistungsbeschreibung.xlsx

Rahmenvertrag für Energieberatung und Sachverständigenleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:47 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Energie-Effizienz-Experten (EEE)Unnamed: 1
Pos.
1.Neubau
1.1Voruntersuchung KFN (WG) : Prüfung eines Neubauvorhabens auf Förderfähigkeit nach dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ auf Basis der Vorplanung bzw. Entwurfsplanung. Besondere Anforderungen: Es erfolgt ein Abgleich der Planung mit den KFN-Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die maßgeblichen energetischen Kennwerte (QP und HT'). Zudem wird das vorgesehene Heizsystem im Hinblick auf die Förderfähigkeit bewertet sowie eine überschlägige energetische Einordnung des Gebäudes vorgenommen. In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, geplante Materialitäten für die Erstellung der LCA (Lebenszyklusanalyse) durch den LCA-Planer anpassen zu lassen.
1.2Voruntersuchung KNN (WG) : Prüfung eines Neubauvorhabens auf die Förderfähigkeit nach dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ auf Basis der Vorplanung bzw. Entwurfsplanung. Besondere Anforderungen: Es erfolgt ein Abgleich der Planung mit den KNN-Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die maßgeblichen energetischen Kennwerte (QP und HT'). Zudem wird das vorgesehene Heizsystem im Hinblick auf die Förderfähigkeit bewertet sowie eine überschlägige energetische Einordnung des Gebäudes vorgenommen. In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, geplante Materialitäten für die Erstellung der LCA (Lebenszyklusanalyse) durch den LCA-Planer anpassen zu lassen. Erläuterung: Mehraufwand entsteht vor allem bei unklaren Planungsständen oder wenn mehrere Varianten betrachtet werden müssen.
1.3GEG-Nachweis (Neubau): Erstellung des energetischen Nachweises nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für ein Neubauvorhaben auf Basis des tatsächlich errichteten Gebäudes inklusive Energiebedarfsausweis. Besondere Anforderungen: Es erfolgt die Abbildung der ausgeführten Bau- und Anlagentechnik entsprechend dem realisierten Zustand. Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Planung werden dabei berücksichtigt und in die Berechnung übernommen. Die energetische Einwertung erfolgt auf Grundlage der DIN V 18599. Die Erstellung erfolgt unabhängig von Förderprogrammen und sonstigen projektbezogenen Nachweisen (z. B. KFN oder LCA) und dient ausschließlich der Abbildung des fertiggestellten Gebäudes.
1.4Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag aktueller Fördermaßnahmen : Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für Neubauvorhaben im Rahmen der jeweils gültigen Programme (z. B. KfW), einschließlich der erforderlichen technischen Unterlagen. Besondere Anforderungen: Es werden die erforderlichen Unterlagen erstellt, insbesondere die technische Projektbeschreibung bzw. die Bestätigung zum Antrag. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit Bauherrn, Planung und ggf. Finanzierungspartnern. Die Einreichung erfolgt fristgerecht über die jeweiligen Förderportale.
1.5Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag zukünftiger Fördermaßnahmen : Vorbereitung und Abwicklung von Förderanträgen für zukünftige oder noch nicht final definierte Förderprogramme (z. B. auf EU-, Bundes- oder Landesebene). Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Einarbeitung in die jeweils aktuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Zudem wird eine Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit den zuständigen Förderstellen vorgenommen. Die Unterlagen werden bei Änderungen im Verfahren entsprechend angepasst.
2.Sanierung - Wohngebäude Bestand
2.1Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Kleines Mehrfamilienhaus (bis 50 WE): Vor-Ort-Begehung und Erfassung des Gebäudes (Gebäudehülle und Anlagentechnik) als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Richtlinie. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine vollständige Aufnahme des Bestands vor Ort, einschließlich Gebäudehülle und Anlagentechnik. Auf dieser Grundlage wird der iSFP nach den Vorgaben der BAFA erstellt und mit entsprechenden Maßnahmenempfehlungen versehen. Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie für die Eigentümer und das Asset-Management nachvollziehbar und nutzbar sind.
2.2Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Großes Mehrfamilienhaus (ab 50 WE): Durchführung einer Vor-Ort-Begehung sowie Erfassung des Gebäudes (Gebäudehülle und Anlagentechnik) als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach BAFA-Richtlinie für größere Wohngebäude. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine strukturierte Aufnahme des Gebäudes, auch bei mehreren Gebäudeteilen oder größeren Einheiten. Auf dieser Grundlage wird der iSFP nach den Vorgaben der BAFA erstellt und um abgestufte Maßnahmenansätze ergänzt. Die Ergebnisse werden mit Eigentümer, Verwaltung oder Asset-Management abgestimmt und entsprechend aufbereitet.
2.3GEG-Nachweis (Bestand): Erstellung des energetischen Nachweises nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für ein Bestandsgebäude auf Basis des tatsächlich umgesetzten Sanierungszustands. Besondere Anforderungen: Es erfolgt die Abbildung der tatsächlich umgesetzten Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Abweichungen gegenüber ursprünglichen Planungen oder Empfehlungen (z. B. aus dem iSFP) werden berücksichtigt und in die Bewertung übernommen. Die Ergebnisse werden in einer nachvollziehbaren Dokumentation dargestellt.
2.4Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag aktueller Fördermaßnahmen : Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für Einzelmaßnahmen im Bestand (z. B. an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik) nach den jeweils gültigen Programmen (BAFA / KfW) einschließlich der erforderlichen technischen Unterlagen (z. B. technische Projektbeschreibung, BzA/gBzA, TPN sowie BnD/gBnD). Besondere Anforderungen: Es werden die erforderlichen Unterlagen erstellt, insbesondere die technische Projektbeschreibung bzw. die entsprechende Bestätigung zum Antrag nach BEG-Richtlinie. Dabei werden die Mindestanforderungen an die jeweilige Maßnahme geprüft und berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber, Fachplanern und ausführenden Gewerken.
2.5Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag zukünftiger Fördermaßnahmen : Vorbereitung und Abwicklung von Förderanträgen für zukünftige oder noch nicht abschließend definierte Programme im Bestand (z. B. auf EU-, Bundes- oder Landesebene). Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Einarbeitung in die jeweils geltenden Anforderungen und Förderbedingungen der Programme. Zudem wird eine Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit den zuständigen Förderstellen durchgeführt. Die Unterlagen werden im Projektverlauf an Änderungen im Verfahren oder in den Anforderungen angepasst.
3.Sanierung - Nichtwohngebäude Bestand (NWG)
3.1Bilanzierung DIN V 18599: Energetische Bewertung eines Nichtwohngebäudes nach DIN V 18599 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche (z. B. Büro, Gewerbe, Lager). Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Nutzungsbereiche mit jeweils normativen Randbedingungen, wie    z. B. Nutzungszeiten oder Raumtemperaturen. Zudem werden die technischen Anlagen, insbesondere für Beleuchtung, Lüftung und ggf. Kühlung, in der Berechnung berücksichtigt. Die energetische Bewertung wird als nachvollziehbare, normgerechte, Berechnung aufgestellt.
3.2Sanierungskonzept für NWG: Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für ein Nichtwohngebäude auf Grundlage der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude (BEG), Modul 2. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine strukturierte Aufnahme und Bewertung des Bestands im Hinblick auf Gebäudehülle und Anlagentechnik entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms. Darauf aufbauend werden abgestimmte Sanierungsmaßnahmen entwickelt. Dabei werden die Nutzung des Gebäudes, die vorhandene Technik sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt.
3.3Energetische Baubegleitung NWG: Fachplanung und baubegleitende Unterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG), einschließlich der erforderlichen Nachweise und Bestätigungen. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Abstimmung mit der Planung, der Ausführung und den relevanten Förderstellen im Projektverlauf. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Hinblick auf die Förderanforderungen überprüft. Zudem werden die erforderlichen Nachweise und Bestätigungen (z. B. Bestätigung zum Antrag oder nach Durchführung) erstellt.
3.4Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag aktueller Fördermaßnahmen : Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG), einschließlich der erforderlichen technischen Unterlagen. Besondere Anforderungen: Es werden die erforderlichen Unterlagen erstellt, insbesondere die technische Projektbeschreibung sowie die entsprechenden Bestätigungen im Rahmen der Förderung. Dabei werden die Fördervorgaben für Nichtwohngebäude berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Planung sowie ggf. mit Finanzierungspartnern.
3.5Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag zukünftiger Fördermaßnahmen : Vorbereitung und Abwicklung von Förderanträgen für zukünftige oder noch nicht abschließend definierte Programme für Nichtwohngebäude (z. B. auf EU-, Bundes- oder Landesebene), einschließlich Anpassung an sich ändernde Anforderungen. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Einarbeitung in neue oder geänderte Förderbedingungen der jeweiligen Programme. Zudem wird eine Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit den zuständigen Förderstellen durchgeführt. Die Unterlagen werden im Projektverlauf an sich ändernde Anforderungen und Verfahren angepasst.
4.Denkmalschutz / Erhaltenswerte Bausubstanz
4.1Analyse & Erstberatung: Analyse des Bestands und Erstberatung für denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Gebäude unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und der Anforderungen des Denkmalschutzes. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Abstimmung zwischen energetischen Zielen und den Vorgaben des Denkmalschutzes. Dabei wird geprüft, welche Maßnahmen technisch umsetzbar sind, insbesondere im Hinblick auf Innendämmung, Fenstersanierung und die Einbindung regenerativer Wärmeversorgung. Einschränkungen durch vorhandene Bauteile und die bestehende Substanz werden entsprechend berücksichtigt.
4.2Konzept "Effizienzhaus Denkmal": Erstellung eines energetischen Konzepts für ein Effizienzhaus Denkmal unter Berücksichtigung der geltenden Förderbedingungen und der angepassten Anforderungen für denkmalgeschützte Gebäude. Besondere Anforderungen: Es werden die speziellen Anforderungen und Grenzwerte für Baudenkmale berücksichtigt und in ein umsetzbares Maßnahmenkonzept überführt. Dabei werden Maßnahmen auch unter eingeschränkten baulichen Möglichkeiten entwickelt und miteinander abgestimmt. Die energetischen Zielwerte werden mit den Anforderungen des Denkmalschutzes abgestimmt.
4.3Abstimmung mit Denkmalschutzbehörden: Begleitung und Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden im Rahmen der Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Vorbereitung und Teilnahme an Abstimmungsterminen mit der Denkmalschutzbehörde. Geplante Maßnahmen werden im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit abgestimmt. Auflagen und Hinweise der Behörde werden in die Planung aufgenommen und bei Bedarf in den Maßnahmen berücksichtigt.
4.4Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag aktueller Fördermaßnahmen:    Erstellung und Einreichung von Förderanträgen für denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Gebäude im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme (z. B. KfW) unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im Denkmalbereich. Besondere Anforderungen: Es werden die erforderlichen Unterlagen erstellt, insbesondere die technische Projektbeschreibung sowie die erforderlichen technischen Berechnungen und die entsprechenden Bestätigungen im Rahmen der Förderung. Dabei werden die abweichenden Anforderungen und Grenzwerte für Denkmale berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit dem Planungsteam, der Denkmalschutzbehörde sowie weiteren Beteiligten im Projekt.
4.5Erstellung und Bestätigung (nach Baudurchführung) Förderantrag zukünftiger Fördermaßnahmen : Vorbereitung und Abwicklung von Förderanträgen für zukünftige oder noch nicht abschließend definierte Programme im Bereich denkmalgeschützter oder erhaltenswerter Gebäude, unter Berücksichtigung möglicher besonderer Anforderungen im Denkmalbereich. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine Einarbeitung in neue oder geänderte Förderbedingungen sowie eine Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Denkmalschutzbehörde und ggf. weiteren Förderstellen. Die Unterlagen werden im Projektverlauf an sich ändernde Anforderungen und Vorgaben angepasst.
5.Übergreifende Leistungen & Baubegleitung
5.1Energetische Baubegleitung: Baubegleitende energetische Qualitätssicherung im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, einschließlich Prüfung der Ausführung im Hinblick auf die Einhaltung der Förder- und energetischen Anforderungen. Besondere Anforderungen: Es erfolgt eine begleitende Prüfung der Ausführungsplanung, der Leistungsverzeichnisse, der abgegebenen Angebote und der Ausführung im Hinblick auf die Einhaltung der Fördervorgaben und der energetischen Anforderungen. Dabei werden Materialnachweise und Fachunternehmererklärungen geprüft und die Umsetzung der Maßnahmen dokumentiert. Wesentliche energetische Anforderungen, z. B. in Bezug auf Luftdichtheit oder sommerlichen Wärmeschutz, werden während der Umsetzung berücksichtigt und bewertet.
5.2Vergütung nach Aufwand (stündlich): Abrechnung von zusätzlichen Leistungen auf Stundenbasis, die nicht durch die Pauschalpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie durch Position 5.1 abgedeckt sind. Besondere Anforderungen: Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht und nachvollziehbar dokumentiert. Der Einsatz erfolgt durch entsprechend qualifiziertes Personal.
5.3Vergütung nach Aufwand (halbtags): Abrechnung von zusätzlichen Leistungen auf Basis von Halbtageseinsätzen, die nicht durch die Pauschalpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie durch Position 5.1 abgedeckt sind. Besondere Anforderungen: Einsätze werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und im Projektverlauf nachvollziehbar dokumentiert. Der Einsatz erfolgt durch entsprechend qualifiziertes Personal.
5.4Vergütung nach Aufwand (ganztags): Abrechnung von zusätzlichen Leistungen auf Basis ganztägiger Einsätze, die nicht durch die Pauschalpositionen des Leistungsverzeichnisses sowie durch Position 5.1 abgedeckt sind. Besondere Anforderungen: Einsätze werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und im Projektverlauf nachvollziehbar dokumentiert. Der Einsatz erfolgt durch entsprechend qualifiziertes Personal.
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