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öffentlich
Stadtwerke Leipzig GmbH
Augustusplatz 7
04109 Leipzig
Verfahrensbrief
(Teilnahmewettbewerb)
zur
Ausschreibung
„Rahmenvertrag zur Erbringung von Dienstleistun-
gen zur Arbeitssicherheit“
Stand: 04.05.2026
Die Angaben geben den aktuellen Stand der Planungen des Auftraggebers wieder und stehen unter dem Vorbehalt späterer Änderungen.
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- Verfahrensbrief (Teilnahmewettbewerb) zur Ausschreibung Rahmenvertrag zur Erbringung von Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit
Inhaltsverzeichnis
I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf 3
- Auftraggeber 3
- Allgemeine Angaben zum Verfahren 3
- Vergabeunterlagen und Verfahrensablauf 4
- Fragen durch die Bewerber 5
- Einreichung der Teilnahmeanträge 6
- Teilnahmeunterlagen und -bedingungen 7
- Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz 7
- Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen 9
- Vertraulichkeitsvereinbarung 9
- Information nicht berücksichtigter Bewerber 9
- Verwendung aktueller Vergabeunterlagen 9
- Keine Entschädigung 9
II. Datenverarbeitung 10
III. Anlagen zum Verfahrensbrief 13
IV. Einlegung von Rechtsbehelfen 13
Stand: 04. Mai 2026 Seite 2 von 13
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I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf
- Auftraggeber
Auftraggeberin ist die
Stadtwerke Leipzig GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig (Registergericht) unter dem Registerzeichen HRB-3058, Sitz der Gesellschaft: Augustusplatz 7 in 04109 Leipzig (im Folgenden: „Stadtwerke Leipzig GmbH“ oder „Auftraggeberin“)
- Allgemeine Angaben zum Verfahren
2.1 Die Stadtwerke Leipzig GmbH führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von „Rahmenverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit“ nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) durch.
Es ist beabsichtigt, das im Preisblatt genannte Mengenvolumen auf bis zu zwei Auftragnehmer auf- zuteilen. Die Bieter, die gemäß Anlage 2 – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots- die höchsten Punktzahlen erreichen, erhalten den Zuschlag und werden entsprechend ihrer Platzierung in eine Rangfolge gebracht. Einzelaufträge werden grundsätzlich dem erstplatzierten Auftragnehmer ange- boten. Sofern dieser den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen annimmt oder aus Kapazitätsgründen nicht leistungsfähig ist, wird der Auftrag dem zweitplatzierten Auftragnehmer angeboten. Eine feste prozentuale Aufteilung des Auftragsvolumens ist nicht vorgesehen. Bei Punktgleichheit entscheidet der Preis.
Bei Einsätzen in kritischen Infrastrukturbereichen behält sich der Auftraggeber im Auftragsfall vor, von den vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N) an- zufordern. Die Vorlage dient ausschließlich der Überprüfung der persönlichen Eignung für sicherheits- sensitive Tätigkeiten. Die Anforderungen werden ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen da- tenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) erhoben. Die Anforderung stellt kein Eignungskriterium im Teilnahmewettbewerb dar.
Dieses Verfahren basiert auf der EU-weiten Bekanntmachung der Stadtwerke Leipzig GmbH im Supp- lement des EU-Amtsblattes (Tag der Absendung: 04. Mai 2026) zum Vergabeverfahren Nr. 2610A119 auf der Plattform https://www.deutsche-evergabe.de/ (nachfolgend: „EU-Bekanntmachung“). Ge- genstand dieses Verfahrensbriefes ist der Aufruf zur Einreichung eines Teilnahmeantrages.
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2.2 Die den Interessenten des Teilnahmewettbewerbs (im Folgenden: „Bewerber“) im Verlauf dieses Ver- fahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die die Aus- schreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
2.3 Bei den in diesem Verfahrensbrief verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders be- stimmt, sind mit „Bewerber“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristische Personen bzw. Bewer- bergemeinschaften gemeint.
2.4 Gemäß der EU-Bekanntmachung ist der diesem ersten Verfahrensbrief anliegende Teilnahmeantrag (Anlage 1) zwingend zu verwenden. Einzureichende Unterlagen, die nicht als Formblatt im Teilnahme- antrag oder als weitere Anlage beiliegen, sind durch den Bewerber selbst zu erstellen als Anlage zum Teilnahmeantrag hinzuzufügen.
- Vergabeunterlagen und Verfahrensablauf
3.1 Derzeit findet der Teilnahmewettbewerb statt. Er dient dazu, die unternehmensbezogenen Daten der Bewerber auszuwerten, auf Eignung zu prüfen und so einen oder mehrere geeignete – d. h. fachkun- dige, leistungsfähige und zuverlässige – Bewerber zu ermitteln, die in einem zweiten Schritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen.
3.2 Mit diesem ersten Verfahrensbrief erhalten die Interessenten in Ergänzung der Bekanntmachung wei- tere Informationen zum Verfahren, zum Verfahrensablauf und zu den Teilnahmebedingungen für ihre Bewerbung. Diesem Verfahrensbrief liegt eine Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag (Anlage 1) bei.
Jeder interessierte Bewerber kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Die Bewerber müssen die Min- destanforderungen erfüllen. Diese Mindestanforderungen können dem Teilnahmeantrag (Anlage 1) entnommen werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge, wird die Stadtwerke Leipzig GmbH formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber wird anschließend alle geeigneten Bewerber auffordern, ein Angebot für den ausgeschriebene Liefer- und Leistungsumfang abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
Die Nicht-Einreichung des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrags nebst Anlagen führt zum Aus- schluss aus dem Verfahren. Alle Bieter, die sämtliche Eignungskriterien erfüllen werden für den Erhalt der Anfrage vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Ein Angebot dürfen nur diejenigen Bewerber einreichen, die vom Auftraggeber nach Prüfung der über- mittelten Informationen dazu aufgefordert werden. Die zur Angebotsabgabe geeigneten Bewerber
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erhalten zeit- und inhaltsgleich die aktualisierten Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung als Download bereitgestellt.
Bindefrist: Das Angebot muss eine Bindefrist bis zum 30. Oktober 2026 besitzen.
3.3 Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt nach vorläufiger Planung am 17. Juni 2026.
3.4 Die eingehenden Angebote werden formell und inhaltlich geprüft. Sind geforderte Angaben oder Un- terlagen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt, behält sich die Vergabestelle einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung anstelle eines Ausschlusses eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu führen.
3.5 Der Auftraggeber behält sich eine Beauftragung auf das Erstangebot ausdrücklich vor.
3.6 Die Vergabestelle kann mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheinen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen ge- führt werden.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in folgendem Zeitraum statt:
28./29. Kalenderwoche 2026
Genauere Angaben zum Termin, Veranstaltungsort und zur thematischen Gestaltung des Verhand- lungsgespräches werden den betreffenden Bietern über die Plattform https://www.deutsche- evergabe.de/ und/oder den Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Einladung, Vorbereitung und Teilnahme an den Ver- handlungsgesprächen keine Honoraransprüche abgeleitet werden können. Die Teilnahme am Verhandlungsgespräch ist – sofern vom Auftraggeber dazu aufgefordert – Voraussetzung für eine Auftragsvergabe.
Die Stadtwerke Leipzig GmbH behält sich ausdrücklich weitere Verhandlungsrunden vor.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der beiliegenden Bewertungsmatrix. (An- lage 2 zum Verfahrensbrief).
- Fragen durch die Bewerber
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Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Verfahrensunterlagen sind unter Verwendung der Anlage 4 „Formatvorlage Bewerberfragen“ spätestens bis zum 27. Mai 2026 über die Nachrich- tenfunktion unter
https://www.deutsche-evergabe.de/ mit dem Betreff
„Fragen zum Teilnahmewettbewerb Rahmenvertrag zur Erbringung von Dienstleistungen zur Arbeitssi- cherheit“
zu stellen.
Die Antworten zu den eingereichten Fragen erhalten Sie bis spätestens zum 06. Mai 2026. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sicher- gestellt werden. Bei Fragen zur Plattform www.deutsche-evergabe.de können sich die Bewerber an support@deutsche-evergabe.de oder Tel.: +49 (0) 611-94910683 wenden.
Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über den Link
www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9cce0784-fb6b-4430-a1f6-7a3bf07593c3
zur Beantwortung veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestell- ten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teil- nahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber die Stadtwerke Leipzig GmbH umgehend darauf hinzu- weisen. Vorgenannte Hinweise sind unmittelbar an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten.
- Einreichung der Teilnahmeanträge
5.1 Die Bewerber müssen ihre Teilnahmeanträge bis spätestens
- Juni 2026 (Ortszeit 12:00 Uhr)
einreichen.
5.2 Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/ erfolgen.
5.3 Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder nur per Telefax oder E-Mail eingereichte Teil- nahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe.
5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterla- gen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
- Teilnahmeunterlagen und -bedingungen
6.1 Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen.
6.2 Hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen ist zwingend der Teilnahmeantrag (Anlage 1) zu verwen- den. Die Dokumentationsvorlage ist entsprechend der geforderten Kriterien auszufüllen, wo notwen- dig und vorgesehen zu ergänzen und an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen des Erklären- den zu versehen/zu unterzeichnen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklä- rungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teil- nahmeantrag vorzulegen.
Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berück- sichtigt.
6.3 Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäfts- geheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragsneh- mers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechtsübergang zu.
- Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmereinsatz
Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nach- unternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft.
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7.1 Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig.
Die Stadtwerke Leipzig GmbH wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nach- unternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforde- rung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftrag- geber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbe- werbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbstän- diger Niederlassungen eines Bewerberbüros.
7.2 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben, in der
die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Stadtwerke Leipzig GmbH im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
7.3 Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unter- zeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit der Dokumentenvorlage zum Teilnahmeantrag (Anlage 1) abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen insoweit auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Teilnahmeantrag erläutert.
Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Stadtwerke Leipzig GmbH nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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Verfahrensbrief (Teilnahmewettbewerb) zur Ausschreibung Rahmenvertrag zur Erbringung von Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit
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Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlos- sen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Vertraulichkeitsvereinbarung
Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter verpflichtet sich, sämtliche in diesem Verfahren der Stadtwerke Leipzig GmbH bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informatio- nen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung ver- wendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zur Verfü- gung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt.
Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die der Stadtwerke Leipzig GmbH aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Auf- traggeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Diese Verpflichtung gilt verschul- densunabhängig. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulich- keitserklärung selbständig sicherzustellen.
- Information nicht berücksichtigter Bewerber
Die Stadtwerke Leipzig GmbH wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
- Verwendung aktueller Vergabeunterlagen
Sofern die Auftraggeberin Vergabeunterlagen ändert oder aktualisiert, haben die Bieter die geänderten bzw. aktualisierten Vergabeunterlagen (insbesondere Anlagen) zu verwenden.
- Keine Entschädigung
Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzan- sprüche sind ausgeschlossen.
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II. Datenverarbeitung
- Datenverarbeitende Stelle und Datenschutzbeauftragter
1.1. Die datenverarbeitende Stelle ist die
Stadtwerke Leipzig GmbH Arno-Nitzsche-Str. 35 04227 Leipzig
1.2. Datenschutzbeauftragte(-r) ist
Herr Michael Eckhardt 0341-121 5050 datenschutz@L.de
- Art der erhobenen Daten
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden bei den Bietern/Bietergemeinschaften und Nachunternehmern bzw. den für diese im Verfahren tätigen natürlichen Personen personenbezo- gene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft die Namen, Adressangaben, ggf. Geburtsdaten und Daten zu sonstigen Kommunikationswegen sowie Angaben zur beruflichen Qualifikation und Tätig- keit. Personenbezogene Daten können auch in Dokumenten enthalten sein, die der Auftraggeberin von den Bietern zur Verfügung gestellt/übersandt werden.
- Zweck der Datenverarbeitung
Es besteht keine Rechtspflicht zur Angabe von personenbezogenen Daten. Die im Verfahren gefor- derten personenbezogenen Daten sind jedoch erforderlich, um das Vergabeverfahren ordnungsge- mäß durchführen und nach den gesetzlichen Bestimmungen dokumentieren sowie ggf. dem Bestbie- ter den Zuschlag erteilen zu können (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Die Erhebung der Daten ist insbesondere auch erforderlich, um die Eignung der Bieter und die Angebote prüfen sowie das Verhandlungsverfahren insgesamt durchführen zu können, Bieterfragen beantworten zu können und die Vertragsabwicklung durchführen zu können.
Ohne die Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten können sich für die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens Nachteile ergeben (z. B. bei der Wertung der mitarbeiterbezogenen Angaben) bis hin zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren (insbesondere bei unvollständigen Angeboten).
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Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Rechtliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin ergeben sich insbesondere aus dem Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB) und der SektVO.
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Rechte der Betroffenen Die Betroffenen haben nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) folgende Rechte: Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), das Recht, die erteilte Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) und das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).
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Empfänger
Innerhalb der Stadtwerke Leipzig GmbH erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezo- gene Daten, die diese für die Zwecke der Durchführung dieses Vergabeverfahrens und der Vertrags- abwicklung benötigen. Die personenbezogenen Daten können von der Auftraggeberin im Einzelfall auch an Dritte, insbesondere Berater der Auftraggeberin, (z. B. rechtliche Berater, Gewerbezentral- register, Referenzgeber, IT-Dienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) für die Zwecke des Vergabeverfahrens übermittelt und von diesen hierfür verarbeitet werden. Eine solche Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Bieter, gesetzlicher Bestimmungen, vertraglicher Verein- barung oder zur Wahrung berechtigter Interessen.
- Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden während der Verfahrensdurchführung verarbeitet und gespeichert sowie inner- halb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auch danach gespeichert. Vergabeunterlagen werden insbesondere nach handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (Handelsgesetzbuch, Ab- gabenordnung, Geldwäschegesetz), d. h. regelmäßig 6 bzw. 10 Jahre, sowie bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufbewahrt, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung (vgl. § 8 SektVO). Zudem sind verjährungs sowie förderrechtliche Bestimmungen zu Aufbewahrung zu be- achten.
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Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert Devrientstraße 5 01067 Dresden post@sdtb.sachsen.de Tel.: +49 351 85471 – 101 Fax: +49 351 85471 – 109
- Einwilligung
Der jeweilige Bieter willigt mit Abgabe des Angebotes in die vorbenannte Datenverarbeitung ein und hat dafür Sorge zu tragen, dass die in seiner Sphäre Betroffenen entsprechend aufgeklärt werden und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt werden.
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III. Anlagen zum Verfahrensbrief
Anlage 1 – Teilnahmeantrag Anlage 2 – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Bewertungsmatrix) Anlage 3 – Leistungsbeschreibung Anlage 4 – Formatvorlage Bewerberfragen Anlage 5 – Vertragsentwurf
IV. Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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