D5_Erklärung_technische-berufliche-Leistungsfähigkeit_e_230728.docx

Rahmenvertrag für die Produktion von Wissenschaftsvideos und Veranstaltungsaufzeichnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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D.5 Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Angaben zum Bieter bzw. Bewerber / zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft:

Firma / Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.0-TW bezeichnen)

Nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften auszufüllen:

Namen sämtlicher Teilnehmer der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft, für die diese Erklärungen abgegeben werden (wie im Vordruck D.1 bezeichnen)

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren durch folgende Anforderungen / Angaben / Unterlagen sicherzustellen:

Vorlage von zwei einschlägigen Referenzen gem. Vordruck Anlage E.3

Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise. Sie sollen Ihnen helfen, sowohl in rechtlicher wie auch in formaler Hinsicht ein wertbares Angebot abzugeben bzw. einen wertbaren Teilnahmeantrag zu stellen. Die Beachtung der nachstehenden Ausführungen liegt in Ihrem Interesse.

Gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine entsprechende Eigenerklärung verlangt.

Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene Frist zu einer diesbezüglichen Anforderung setzen.

Nur bei Bildung von einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu beachten:

Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften kommt es hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 Vergabeverordnung - VgV) auf die der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.

Nur zu beachten, falls Eignungsanforderungen nicht allein erfüllt werden können:

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft bzw. ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – z.B. Konzernverbundunternehmen, Unterauftragnehmern –, bedienen, und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm / ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Der hier geforderte Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann daher im Rahmen einer Eignungsleihe nachgewiesen werden.

Hinweise: Dieser Vordruck ist nicht gesondert zu bestätigen. Die Bestätigung unter dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW erstreckt sich uneingeschränkt auch auf diesen Vordruck. Als Datum dieser Erklärung gilt identisch das Datum des Hochladens. Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW.
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