A8 Teilleistungstabelle TGA.pdf

Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen bei Gebäudesanierungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:20 (Europe/Berlin)

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Teilleistungstabelle Fachplanung Technische Ausrüstung
HOAI 2013Bewertunggewählt
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung2
a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner1
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung0,5
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,5
Leistungsphase 2 - Vorplanung9
a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten0,25
b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf4,25
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage2
d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen1
e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur0,25
f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und bei der Terminplanung1,0
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,25
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung17
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf6
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile1
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen5

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d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)1
e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit0,5
f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und bei der Terminplanung2
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung1
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,5
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung2
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden1
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen1
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung22
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung4
b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern7
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen4
d) Fortschreibung des Terminplans1
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen2
f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung4
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe7
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter1,5
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke3
c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten0,5
d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse1

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e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung0,5
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen0,5
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe5
a) Einholen von Angeboten0,25
b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise2,5
c) Führen von Bietergesprächen0,5
d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung1
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren0,5
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung0,25
Leistungsphase 8 - Objektüberwachung35
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik15
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten0,25
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)1
d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)1,25
e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise1,5
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen1,5
g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise5
h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag1,5
i) Kostenfeststellung1
j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen1
k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung1,5
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran0,5
m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung1,5
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung0,5
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel1

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p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts1
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung1
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen0,5
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,25
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,25
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