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| Teilleistungstabelle Fachplanung Technische Ausrüstung | ||
|---|---|---|
| HOAI 2013 | Bewertung | gewählt |
| Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung | 2 | |
| a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner | 1 | |
| b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung | 0,5 | |
| c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,5 | |
| Leistungsphase 2 - Vorplanung | 9 | |
| a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | 0,25 | |
| b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf | 4,25 | |
| c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage | 2 | |
| d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen | 1 | |
| e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur | 0,25 | |
| f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und bei der Terminplanung | 1,0 | |
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,25 | |
| Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung | 17 | |
| a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf | 6 | |
| b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | 1 | |
| c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen | 5 |
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| d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) | 1 | |
|---|---|---|
| e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit | 0,5 | |
| f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und bei der Terminplanung | 2 | |
| g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | 1 | |
| h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,5 | |
| Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung | 2 | |
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden | 1 | |
| b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | 1 | |
| Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung | 22 | |
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | 4 | |
| b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | 7 | |
| c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen | 4 | |
| d) Fortschreibung des Terminplans | 1 | |
| e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | 2 | |
| f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | 4 | |
| Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe | 7 | |
| a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 1,5 | |
| b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke | 3 | |
| c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | 0,5 | |
| d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse | 1 |
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| e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | 0,5 | |
|---|---|---|
| f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | 0,5 | |
| Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe | 5 | |
| a) Einholen von Angeboten | 0,25 | |
| b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | 2,5 | |
| c) Führen von Bietergesprächen | 0,5 | |
| d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | 1 | |
| e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | 0,5 | |
| f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung | 0,25 | |
| Leistungsphase 8 - Objektüberwachung | 35 | |
| a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik | 15 | |
| b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten | 0,25 | |
| c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) | 1 | |
| d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) | 1,25 | |
| e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise | 1,5 | |
| f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen | 1,5 | |
| g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise | 5 | |
| h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag | 1,5 | |
| i) Kostenfeststellung | 1 | |
| j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen | 1 | |
| k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung | 1,5 | |
| l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | 0,5 | |
| m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung | 1,5 | |
| n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung | 0,5 | |
| o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | 1 |
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| p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts | 1 | |
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| Leistungsphase 9 - Objektbetreuung | 1 | |
| a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | 0,5 | |
| b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | 0,25 | |
| c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | 0,25 | |
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